MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 23:50:55

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50 … Beim Schreck kommt erst … der Schrei und dann eine Handlung …

Beim Unfall kommt es erst zu einer … Situation nach der… man einen … Schrei loslässt …
Diese Abstraktion zeigt gut, worauf es ankommt. Wie aber ist es denn, wenn Schreck und Unfall zusammentreffen?

Kann der Schreck angesichts der tödlichen Gefahr nach einem Sturz in den reißenden Bärbach nicht einen Schreckensschrei in Todesangst ausgelöst haben? Ein Sturz dürfte so schnell vonstatten gegangen sein, dass die dafür anzunehmende Zeitspanne mit der sogenannten Schrecksekunde konkurriert. Der dann sofort einsetzende Überlebenskampf verhindert weitere Schreie, man konzentriert sich aufs Überleben.

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50 Wenn … man eine Aufnahme hätte …
Aufgezeichnet wurde der Schrei offenbar nicht. Eine Idee wäre, eine Audiothek unterschiedlicher Schreie zu erstellen, um sie Zeugen präsentieren zu können (ähnlich wie bei der Erstellung eines Phantombilds).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50

Wenn der angeblich gehörte Schrei von ihr war und man eine Aufnahme hätte, könnte man vllt die akute Situation eingrenzen.
Ein Schreckschrei ist kein Unfallschrei.
Beim Schreck kommt erst spontan der Schrei und dann eine Handlung oder Starre um die Situation zu entschärfen.

Beim Unfall kommt es erst zu einer plötzlichen Situation nach deren Beginn man einen eher fluchenden Schrei loslässt der auch vom Schmerz her rühren kann.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 18:29:18

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … Pissen am Bach ohne Deckung und ausgerechnet wo kein Geländer ist ist unwahrscheinlich. …
Wenn du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch ist. (Arthur Conan Doyle)

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … Erbrechen mit Sturz und Schrei passt auch nicht zusammen. …
Von Gleichzeitigkeit war nicht die Rede.

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … [Die Jacke auszuziehen,] Lohnt sich in einem Bach nicht, im Meer schon
Bedenkt das ein stark alkoholisiertes Unfallopfer in panischer Todesangst?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 16:20:25

*** ACHTUNG ! ***

Urteil des LG Traunstein wieder online

Das Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 (2 KLs 402 Js 40276/22 jug) steht seit heute wieder online zur Verfügung und kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

► Bayern.Recht:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699
PDF:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/P ... ?all=False

► Beck-online, nur für Abonnenten (BeckRS 2024, 26699):
https://beck-online.beck.de/Dokument?vp ... .26699.htm

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 14:54:29

Zur Erinnerung
Mordfall Hanna: Was die untersuchende Ärztin besonders merkwürdig fand
Im Prozess zum Mord an Hanna W. aus Aschau werden die detaillierten Gutachten vorgestellt. Die junge Frau hatte 2,06 Promille im Blut und ungeklärte Rissquetschwunden am Kopf.
Monika Kretzmer-Diepold | 23. November 2023 - 19:05 Uhr

Traunstein - Fünf auffällig gleichförmige Rissquetschwunden, gleichmäßig verteilt auf dem Kopf der Leiche von Hanna W., gehen zurück auf eine "Gewalteinwirkung von außen" - wodurch, ist nicht sicher festzustellen. Ein Stein als Tatwerkzeug wäre möglich. Das war ein Ergebnis aus einer Reihe rechtsmedizinischer Gutachten im Traunsteiner Mordprozess gegen Sebastian T. (21).

Der Auszubildende soll die 23-jährige Studentin am 3. Oktober 2022 auf deren Heimweg von der Disco Eiskeller in Aschau niedergeschlagen und die Bewusstlose in den Bärbach geworfen haben. Die junge Frau ertrank.

Hanna W. trug Turnschuhe, aber keine Hose – eine Wunde fiel direkt ins Auge
Die erste Leichenschau wegen der Todesursache nahm damals eine Ärztin aus Prien vor. Merkwürdig fand sie: "Die Verstorbene trug fest zugeschnürte Turnschuhe, aber außer einem Slip keine Hose." Eine Wunde an der Stirn fiel ins Auge. In einem Bestattungsinstitut in Prien wurde die Tote entkleidet. Da erst waren – neben einem Stempel am Arm mit dem Aufdruck "Eiskeller", der später zur Identifizierung führte – multiple Verletzungen sichtbar. Die 70-Jährige hielt in der Leichenbescheinigung "Verdacht auf Ertrinkungstod" fest.


Der Angeklagte hört den Vorträgen sichtlich interessiert zu
Aufmerksam, sichtlich interessiert, fast angespannt verfolgte der weiterhin schweigende Angeklagte am Donnerstag die Vorträge der Sachverständigen vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München. Die Toxikologin Gabriele Roider konnte bei der Toten Chinin und Koffein, aufgenommen in Drinks und Kaffee, sowie das Schmerzmittel Ibuprofen in geringer Dosis nachweisen. Nichts deutete auf die Einnahme von anderen Medikamenten und auf Drogen jeglicher Art hin. Dazu wurde eine Alkoholkonzentration im Blut von 2,06 Promille registriert.

Gutachterin: "Schwellungen, Rötungen, kräftige Abschürfungen und Einblutungen am ganzen Körper"
Professorin Elisabeth Mützel ging auf die von einer Hausmeisterin geschilderten "roten Kratzer" am Unterarm des 21-Jährigen am 7. Oktober 2022 ein. Die Gutachterin sah keinen Zusammenhang zwischen diesen wohl nur ein bis zwei Tage alten Verletzungen und dem Verbrechen an Hanna.


Bei der Obduktion der 1,86 Meter großen Frau stellte die Professorin fast am ganzen Körper Schwellungen, Rötungen, kräftige Abschürfungen und Einblutungen fest. Die Verletzungen waren allerdings zeitlich nicht einzuordnen, konnten vor, während und nach dem Tod der Studentin entstanden sein.

Massive Verletzung am Rücken war äußerlich zunächst nicht zu sehen
Eine massive Verletzung am Rücken war äußerlich zunächst nicht zu sehen. Der fünfte Halswirbelkörper rechts war gebrochen. Unerklärlich waren nach Worten der Sachverständigen die beidseitigen Brüche des Schulterdachs. Für Griffverletzungen an den Armen und Hinweise auf ein Kampfgeschehen fehlten entsprechende Befunde.

Zusammenfassend meinte Mützel, viele der an Hanna entdeckten Verletzungen könnten beim Treiben im Wasser entstanden sein, andere auch durch "Zug", zum Beispiel durch die Halsketten Hannas, die sich vielleicht irgendwo verfangen hatten. Eigenartig seien jedoch die beidseitigen symmetrischen Frakturen im Schulterbereich zusammen mit der Rückenverletzung.


"Das sind keine typischen Treibverletzungen. Dazu bedarf es einer stumpfen Gewalteinwirkung. Vorstellbar ist ein Knien oder Springen auf die in Bauchlage befindliche Frau."

"Nicht als Treibverletzungen" wertete die Gutachterin die fünf gleichförmigen Wunden auf dem Kopf. Sie könnten auch nicht durch deren Handy gesetzt worden sein. Eine abschließende Bewertung sei aber nicht möglich. Entscheidend sei aus ihrer Sicht die Kombination der Verletzungen.

Hanna W. hatte wohl keine Chance mehr, aus dem Wasser zu kommen
Zu der hohen Alkoholisierung der Verstorbenen nach Vorglühen bei Freunden und weiterem Alkoholkonsum im Eiskeller konstatierte die Rechtsmedizinerin, die junge Frau sei "durchaus alkoholgewöhnt" gewesen.

Durch den Alkohol könne der Tod durch Ertrinken schneller eintreten: "Ertrinken dauert vier bis fünf Minuten oder länger. Durch die Kälte des Wassers mit zehn Grad und durch den Alkohol hatte die Frau keine Chance mehr, aus dem Wasser zu kommen."

Richterin Jacqueline Aßbichler wollte mehr wissen zu der von den Staatsanwälten in der Anklage angenommenen Bewusstlosigkeit beim Eintritt ins Wasser. Die Sachverständige dazu wörtlich: "Ob Hanna bewusstlos war, kann ich nicht sagen. Sie muss nicht zwingend bewusstlos gewesen sein." Der Prozess geht am Mittwoch, 29. November, weiter.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371

"Das sind keine typischen Treibverletzungen"
So typisch ist die Prien mit ihren Mühlen aber auch nicht und die ganze Strecke ist die auch nicht langgelaufen und geschwommen schon garnicht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40

► Schrei: keine Hilfeschreie, sondern einziger Schrei des Entsetzens in Todesangst → weist auf Unfall hin
Bei Sturz ins Wasser könnte man einen Hilfeschrei erwarten aber in einer einsamen Situation kann man sich den auch sparen.

Pissen am Bach ohne Deckung und ausgerechnet wo kein Geländer ist ist unwahrscheinlich.

Erbrechen mit Sturz und Schrei passt auch nicht zusammen.

Der Schrei war wohl wegen Erschreckens, wie Kinder und junge Frauen von sich geben, weil sie durch Jemanden gepackt und einfach in den reissenden Bach geschubst wurde.
• Jacke von Hanna selbst ausgezogen,
Lohnt sich in einem Bach nicht, im Meer schon

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 13:13:16

Haftprüfung

Heute hat die Verteidigung einen schriftlichen Antrag auf Haftprüfung bei der (für das neue Hauptverfahren zuständigen) 1. Jugendkammer des LG Traunstein eingereicht. Welche Argumente könnten voraussichtlich vorgetragen werden?


Wegfall des dringenden Tatverdachts

Verletzungsbild
Alle Verletzungen sind durch die Strömungsverhältnisse im Wasser plausibel erklärbar, vor allem

• 4 von 5 Riss-Quetsch-Wunden am Schädel durch Sechskantmuttern am Schütz vor der Oberprienmühle,

• Akromion-Frakturen durch noch nicht öffentlich bekannte Ursachen.

Beweis:
• rechtsmedizinisches Gutachten,
• hydrologisches Gutachten

Notfallkontakt
Der Anrufversuch zu den Eltern erfolgte erst, nachdem das Handy ins Wasser geraten war (zeitverzögertes Absinken der Akku-Temperatur) → Wählvorgang durch Wasserkontakt o. ä. (Ghost Call) → keine vorherige Bedrohungssituation

Beweis:
• thermodynamisches Gutachten

BAK 2,06 Promille
hoher Alkoholisierungsgrad → neurologisch-motorische Ausfälle, erhöher Harndrang

Entleerung der Blase
1 ml Restharn, acetylierte Glukose → Blasenentzündung, erhöhter Harndrang → Urinieren kurz vor dem Tod

Beweis:
• rechtsmedizinisches Gutachten

Erbrechen
nur 110 ml Mageninhalt → Erbrechen vor dem Tod wahrscheinlich

Schrei
keine Hilfeschreie, sondern einziger Schrei des Entsetzens in Todesangst → weist auf Unfall hin

JVA-Zeuge
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Adrian M. und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage → sog. Nullhypothese → keine eigenständige Aussagesubstanz

Beweis:
• aussagepsychologisches Gutachten

Tischtennisspiel
Widersprüche in den Aussagen der Teilnehmer → Zweifel an der Datierung des Tischtennisspiels → kein Täterwissen

Spurenlage
• keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
• keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
• keine Spuren am gemutmaßten Tatort,
• keine Kampf-, Verletzungs- oder Schleifspuren am Bärbach,
• kein Tatwerkzeug,
• unbekannter Tatort

Ring und Kleidung
• Jacke von Hanna selbst ausgezogen oder Verlust in der Strömung,
• Verlust des Rings bei Rettungsversuch,
• Verlust der Hose durch Strömung

Beweis:
• hydrologisches Gutachten

Keine Anwesenheit
• keine „Extrarunde“,
• keine Anwesenheit innerhalb des GPS-Radius (Tatort),
• ab 2.42 Uhr „Clash of Clans“
→ Zeitfenster zu eng für Tatbegehung (?)

Fazit
• Unfall plausibel,
• Unfall wahrscheinlicher als Gewaltdelikt,
• kein zweifelsfreies Indiz für ein Gewaltdelikt,
• kein den Angeklagten belastendes, unmittelbar tatbezogenes Indiz
→ keine (laut Definition des dringenden Tatverdachts) „hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft“ des Angeklagten
→ kein dringender Tatverdacht

Welche Argumente die StA dagegenhalten wird, ist nicht ersichtlich. Über neue Ermittlungen oder Gutachten wurde bislang nichts bekannt.


Keine Verhältnismäßigkeit der Haftdauer

Mehr als 6 Monate U-Haft setzen die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen oder des Verfahrens voraus. Verzögerungen aufgrund lückenhafter Ermittlungen von Polizei und StA sowie unzureichende Sachaufklärung durch eine befangene Vorinstanz zählen nicht dazu und dürfen nicht zulasten des Angeklagten gehen.


Folgen

► Entfällt der dringende Tatverdacht, ist der Haftbefehl aufzuheben.

► Nur dann, wenn der dringende Tatverdacht fortbesteht, kommt es noch auf die Verhältnismäßigkeit der Haftdauer an.

► Wäre die Fortdauer der U-Haft unverhältnismäßig, ist der Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Auflagen können erteilt werden.

► Eine Rücknahme der Anklage durch die StA ist seit Eröffnung des Hauptverfahrens (Zulassung der Anklage durch Aßbichlers Jugendkammer 2023) nicht mehr möglich.


Fortgang der Haftprüfung

► Spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags wird über die Haftprüfung mündlich verhandelt.

► Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

► Die Entscheidung des Gerichts ergeht am Schluss der mündlichen Verhandlung oder binnen einer Woche.

► Bei einer Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls erfolgt die sofortige Freilassung.


Fränkin hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 12:40:22 Die Süddeutsche Zeitung hat vor einer Stunde einen neuen Artikel veröffentlicht. Erfreulicherweise ohne Bezahlschranke, aber auch mit wenig bis keinen neuen Informationen. …
Danke! Neu ist, dass der Antrag auf Haftprüfung heute bei Gericht einging:
… Am Montag beantragten die beiden Anwälte Haftprüfung – sie wollen die sofortige Freilassung des aus ihrer Sicht unschuldigen Mandaten erreichen. …

Süddeutsche.de am 02.06.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-618905

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Montag, 02. Juni 2025, 12:40:22

Die Süddeutsche Zeitung hat vor einer Stunde einen neuen Artikel veröffentlicht.

Erfreulicherweise ohne Bezahlschranke, aber auch mit wenig bis keinen neuen Informationen.

Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von intenso » Sonntag, 01. Juni 2025, 21:49:54

Cetch22, entschuldige etwaige Rechtsschreibefehler. Ich weiß ja, dass solche Leute wie Du sich daran auch gern aufhängen, auf der Suche, sie als doof hinzustellen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von intenso » Sonntag, 01. Juni 2025, 21:47:31

Immerhin liegst Du schon auf der richtigen Spur! Großes Lob! Du bist wirklich zu blöde, weil Du hier mit Deinem partiellen Fachwissen so tust, als wenn alle anderen per se doof sind, Wie soll man das anders bezeichnen als blöd.

Zudem ergibt sich schon auf dem geistigen Niveau eines Erstklässlers, dass nicht jeder hier geschriebene Beitrag im Detail einem juristischen Gutachten gleichstehen muss; auch diktierst Du hier nicht die Regeln, ab wann etwas substantiiert ist oder nicht. Hier nimmt jedermann teil und bei weitem sind nicht alle juristisch vorgebildet.
DAS müsste Dir doch auch - zumindest partiell - einleuchten in Deinem geliebten Bayern mit den vielen strafrechtlichen Fehlurteilen; offenbar sitzen dort mehrere Deiner Coleur, blind vor Selbstverliebtheit.

Als ich in 2023 diesen Beitrag schrieb, konnte ich nach dem damaligen Stand des Verfahrens nicht das wissen. was dann geschah oder bis dahin bekannt geworden ist; auch eine Sache der Grundlagen der Logik.
Also vermutete ich das, was kürzlich ein anderer Forist Dir ggü wagte, WAGTE, als zutreffend vermutet darzustellen; ohne Chip22 vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.

Wenn Wissen dazu führt, dass es einem wie Dir den Verstand raubt, sollte man doch besser weniger anspruchsvollen Beschäftigungen nachgehen.

Und in der Sache lag ich damals ja nur ansatzweise richtig, wenn man sich den BGH-Beschluss vom 01.04.2025 durchliest. Aßbichler hat sich ihre erforderliche Indizienkette in Absprache mit dem Staasanwalt "zusammengezimmert", was sonst. Und weil sie selbst - man könnte meinen, fast fanatisch sicher - ihrer irrigen Auffassung einer leichtfertigen Überzeugung Nachdruck verleihen "musste", hat sie als erstinstanzliche Vorsitzende
den BGH noch angeschrieben, um ihrer Auffassung erneuten Nachdruck zu verschaffen. Bayern lebt.

Und das "Zusammenzimmern" scheint ja in eine neue Runde zu gehen: jene Vorsitzende der 1. Jugendabteilung des LG Traunstein, die rechtsfehlerhaft
den Befangenheitsantrag gg Aßbichler ablehnte, wird nun der Wiederholung der 1. Instanz gg Sebastian T. leiten, Bayern lebt.

Chip22, das beste ist wirklich, wenn Du von Deinem Größenwahn runterkommst. Wärest Du so groß, wie Du Dich offenbar einordnest, säßest Du
nicht mitten in der Nacht hier mit Deinem typischen Kikeriki.

Viel interessanter ist doch, dass die wirklich höchsrt anerkennenswerte Verteidigern Regina Rick - zusammen mit Familienangehörigen der Familie T. -
keine Mühe scheute, um auf dem vermuteteten Wasserweg von Hanna für ihre auffällig gleichen Kopfverletzungen eine Entsprechung gefunden hat,
die die gesamte Überzeugungsgrundlage der Aßbichler, neben ihrem neurotisch entfachten Verhältnis zu dem Boderliner der JVA, im Kern erschüttert, so dass man nun noch unsicherer sein muss, ob Hanna mit ihren 2,06 Promille nicht gleich wahrscheinlich ein Opfer ihres Suffs geworden sein kann.

Immerhin reichen ja die weiteren Erkenntnisse, zu denen die Ermittlungsbehörden sowie die Justiz natürlich ebenfalls hätten kommen können, so weit, dass die Verteidiger Georg und Rick guter Zuversicht sind, Sebastian T. auf freien Fuß zu bekommen.

Denn eine Gewalteinwirkung von Sebastian T. auf Hanna wird immer fraglicher, zumal bis heute unbekannt ist, ob sie sich in jener Nacht überhaupt begegneten.

Also höre mit Deiner notorischen "Klugscheißerei" auf, Chip22 (ich hoffe wenigstens, Du kennst das Buch).

Deine Recherchen sind interessant, weil nicht jeder so viel Zeit dafür hat, sie zu beschaffen.

@intenso
@Ole Pinelle
oder wen Du sonst noch findest.

Herzlichst

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 01. Juni 2025, 19:14:47

@intenso
@Ole Pinelle

Einer „Meinung“, die sich allein aus pauschalen respektive polemischen Anwürfen speist, fehlt es schlicht an durch Tatsachen begründeter Substanz, um sich jemals ernsthaft als zutreffend erweisen zu können. Der oben von @Fkat zitierte Beitrag von @Ole Pinelle streift den Badewannen-Fall, er geht nicht auf den Fall Hanna ein. Darin „fast eins zu eins“ erkannt haben zu wollen, was im Fall Hanna „tatsächlich losging“, ist absurd.

Oder wie definierst Du „Substanz“?

Anscheinend bin ich zu blöde, um Deine Kritik zu verstehen. Dass Du Dich von meinen wertlosen Beiträgen belästigt fühlst, bitte ich zu entschuldigen. Einem „schwächelnden Geltungsfetischisten“ ohne die Kompetenz, „Zusammenhänge zu differenzieren“, wirst Du doch gewiss mit Nachsicht und Milde begegnen.

z3001x hat geschrieben: Sonntag, 01. Juni 2025, 18:14:55 Ne aber @intenso und @Ole Pinelli sind derselbe. …
Danke für die Aufklärung! Gehört @Fkat auch dazu?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von z3001x » Sonntag, 01. Juni 2025, 18:14:55

Ole Pinelle hat geschrieben: Sonntag, 01. Juni 2025, 17:37:41Ist dass der Grund, warum hier kaum noch ein anderer Forist als catch22 anzutreffen ist oder ist catch 22 gar der Administrator selbst?
Ne aber @intenso und @Ole Pinelli sind derselbe. Wenn man nicht einmal VPN benutzt :roll:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Ole Pinelle » Sonntag, 01. Juni 2025, 17:37:41

Zumindest aber ist festzustellen, dass dieses Forum letztlich nur der alleingültigen Meinung des schwächelnden Geltungsfetischisten catch 22 dient, der zudem in der Sache nicht in der Lage ist, Zusammenhänge wie geboten zu differenzieren.

Ist dass der Grund, warum hier kaum noch ein anderer Forist als catch22 anzutreffen ist oder ist catch 22 gar der Administrator selbst?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von intenso » Sonntag, 01. Juni 2025, 16:50:37

Catch 22, schade um Dich, Du kannst bis heute nicht ertragen, dass andere eine Meinung haben bzw hatten, die sich weitgehend als zutreffend erwiesen hat.
Und damit verlieren Deine Beiträge leider an Wert.

Mit Deinem Begriff: Substanz scheinst Du überfordert zu sein und solltest daher ein bisschen durchdachter umgehen oder bewirbst Du Dich gerade beim LG Traunstein?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 01. Juni 2025, 03:42:56

Ole Pinelle hat geschrieben: Mittwoch, 28. Juni 2023, 16:37:33 … das bedeutet natürlich auch …, dass man sich … eine Indizienkette zusammenzimmert …

Worst case …: Manfred … [G.] …
Fkat hat geschrieben: Samstag, 31. Mai 2025, 18:31:29 Ich wollte nur mal sagen… es ist als hättest du's gleich gewusst. Fast 1 zu 1 beschrieben, was tatsächlich los ging.
Mit dem Rasenmäher über die (bevorzugt bayerische) Justiz herzuziehen ohne fallbezogene und faktenbasierte Argumentation zum Fall Hanna, bleibt ohne Substanz. Womit @Ole Pinelle „fast eins zu eins beschrieben“ haben soll, „was tatsächlich losging“, bleibt daher ein Rätsel.

Das, „was tatsächlich losging“, also die Wurzel der Justizkatastrophe im Fall Hanna, dürfte in den ersten Stunden nach dem Leichenfund zu suchen sein:

Die Obduktion begann um 23.40 Uhr (und musste in Anwesenheit eines Vertreters der StA erfolgt sein). Bereits um 0.56 Uhr wurde der Polizei aus dem Obduktionssaal mitgeteilt, es sei von einem Tötungsdelikt auszugehen. Ansprechpartnerin der Obduzenten war EKHK Diana U. Selbigen Tags hieß es in einer Pressemitteilung der Polizei, „eindeutige Spuren“ äußerer Gewalteinwirkung würden ein Tötungsdelikt „belegen“.

Die zeitliche Abfolge von 23.40 bis 0.56 Uhr erscheint angesichts der Komplexität der Verletzungen und der Vielfalt der zu erhebenden Befunde (einschließlich einer Computertomographie) doch ausgesprochen flott, wenn nicht gar überhastet, um zu der Festlegung auf ein Tötungsdelikt gelangt sein zu können. Frappierend: die Mitwirkung von EKHK Diana U., die bereits im Badewannen-Fall die Weichen falsch gestellt hatte (siehe hier).

Deshalb machte ich mir Anfang März die Mühe, die Ereignisse der ersten Stunden chronologisch zusammenzutragen. Daraus drängen sich Schlussfolgerungen auf, die auf einen sich bis in das schriftliche Urteil des LG Traunstein fortpflanzenden Bestätigungsfehler (Confirmation Bias) und auf kognitive Dissonanz hinweisen. Wen wirklich interessiert, „was tatsächlich losging“, dem sei dieser Beitrag zur Lektüre empfohlen:

viewtopic.php?p=289102#p289102


Bemerkenswert sind zudem die jüngst in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Erkenntnisse zu den Kopfverletzungen (siehe hier). Denn die detailgenaue Beschreibung der Riss-Quetsch-Wunden als „exakt 24 Millimeter lang“ und mit einem mittigen „Cut in Dreiecksform“ hatte den Weg aus dem Obduktionsgutachten in das schriftliche Urteil nicht gefunden – weder in den festgestellten Sachverhalt noch in die Beweiswürdigung. Weglassen als Mittel der Wahl, um unbequemer Argumentationsschwäche aus dem Weg zu gehen?

Wie konnten Malcherek und Adamec die 24 Millimeter großen Sechskantmuttern am Schütz vor der Oberprienmühle durch die Lappen gegangen sein? Schließlich wurde von beiden entlang der Prien und des Bärbachs „Ausschau gehalten“. Verletzungen mit einem mittigen „Cut in Dreiecksform“ sollten m. E. viel eher auf eine Einwirkung durch einen scharfkantigen, vielleicht metallenen Gegenstand hinweisen als auf zumeist rundgeschliffene Flusskiesel.

Auch hier findet sich wohl die Fortpflanzung fataler Bestätigungsfehler. Laut Aktenlage habe Malcherek „auffällig oft“ mit Adamec telefoniert, stellte RAin Rick fest. Der Physiker Adamec gehört zur Rechtsmedizin der LMU, die die Tote obduziert hatte, während man mit EKHK Diana U. in Kontakt stand.

Durchbrochen wurde die Kaskade zahlloser Bestätigungsfehler erst durch eine neu von außen hinzugetretene Verteidigerin mit eigenenständiger Denkleistung – Regina Rick. Genau deshalb wurde sie von allen Seiten erbittert bekämpft und diffamiert. Die bislang gefällige, scheinbar passgenaue „Idylle“ beim Tribunal zu Traunstein wollte sich niemand zunichte machen lassen. Auch die Krawall-Journaille nicht.


Erst wenn die einzelnen Schritte und die konkrete Wirkweise von Bestätigungsfehlern und kognitiver Dissonanz erkannt sind, ergibt es Sinn, über eine Fortentwicklung der (in der Justiz kaum vorhandenen) Fehlerkultur zu debattieren. Dem entgegen steht allerdings eine Phalanx aus eingefahrenen Traditionen – ein Bollwerk, das RA Gerhard Strate aus Anlass des Badewannen-Falls in einer Kolumne auf „Beck aktuell“ treffend charakterisiert, verbunden mit einem vielleicht etwas zu optimistischen Appell an die Kollegen in der Justiz:

Spoiler – hier klicken!
Fehlerkultur

… Dass … [G.] als Hausmeister der Wohnanlage zum willkommenen Objekt einseitigen Belastungseifers der Ermittlungsbehörden wurde, setzte eine „Kumulation von Fehlleistungen“ ins Werk, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Mit dem Freispruch … [G.s] betritt die bayerische Justiz historisches Neuland. Die Hartleibigkeit ihrer Gerichte, die traditionell nicht zimperlich mit begründeten Zweifeln umgehen, ist fast schon sprichwörtlich. Doch warum ist das so? Hat ein Richter tatsächlich Interesse daran, einen Unschuldigen möglichst lange in Haft zu halten? Sicher nicht! Es ist vielmehr die aus menschlichen Gesichtspunkten nachvollziehbare Angst vor dem ultimativen Fehler, welche die Justizjuristen veranlasst, zusammenzuhalten wie Pech und Schwefel. Denn Richter und Staatsanwälte sitzen in einem Boot, wenn sich ihr schlimmster Albtraum verwirklicht, ein Fehlurteil produziert zu haben.

Die grundsätzlich unausgesprochene Verabredung lautet: Kein Richter und kein Staatsanwalt soll nachts schweißgebadet aufwachen und an seine Fehlleistungen denken müssen. Deshalb beschützt jeder Kollege die Entscheidungen des anderen mit aller ihm zu Gebote stehenden Macht. Mit Zähnen und Klauen. Nur so ist sichergestellt, dass der Beschützende eines Tages selbst Schutz genießt, wenn auch ihm der eine fatale Missgriff unterläuft, der ihn in den Abgrund stürzen würde. Hat er es zuvor an Solidarität mangeln lassen, steht er dann allein, was der zweitschlimmste Albtraum ist. Paradoxerweise ist es genau die Angst vor einem Fehler, die dafür sorgt, dass die fatalsten Fehlurteile am längsten aufrechterhalten werden. Gemeinsam mit ihrer Kammer hat die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl den Gordischen Knoten zerschlagen und damit den Weg für eine moderne Fehlerkultur in der Justiz freigemacht. Denn selbst fatale Fehler sind menschlich. Sie entstehen durch Ignoranz oder Überarbeitung. Durch Voreingenommenheit oder in einem Moment der Ablenkung. Wir sollten die schwarze Kiste öffnen und klarstellen, dass es menschliche Größe zeigt, zu den eigenen Fehlern zu stehen.

Dank an Regina Rick, ohne deren Beharrlichkeit als Verteidigerin dieser Justizirrtum nie korrigiert worden wäre. Wahrheit und Freiheit sind durch sie wieder ins Recht gesetzt.

RA Gerhard Strate, Beck aktuell am 20.07.2023
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magaz ... hlerkultur
[RA Strates Beitrag wurde gestern auf Allmystery von @Port_Charlotte zitiert, was mich veranlasste, ihn aufzugreifen und mir ein Gläschen Peated Single Malt zu gönnen – allerdings keinen „Port Charlotte“.]

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fkat » Samstag, 31. Mai 2025, 18:31:29

Ole Pinelle hat geschrieben: Mittwoch, 28. Juni 2023, 16:37:33 Danke, das bedeutet natürlich auch, dass man bei solchen Spruchkörpern im Falle eines Indizienprozesses, wie hier erwartet, eher davon ausgehen muss, dass man sich - Tür an Tür - eine Indizienkette zusammenzimmert, wo entsprechende Spruchkörper bei derselben Sachlage erhöhte Zweifel hätten, einen entsprechenden Nachweis zu führen.

Worst case - siehe Fall: Manfred Genditzki, über den nun zum 3. Mal! vor dem LG München über dieselbe Sache verhandelt wird. Und das auch nur deshalb, weil eine engagierte Rechtsanwältin bei Studium der Akten massive polizeiliche Ermittlungsfehler (die den Richtern natürlich auch hätten auffallen können und müssen) fand sowie neue Beweismittel, um den rechtskräftig Verurteilten nach ca 13 Jahren JVA in einem sehr schwierig zu begründenden Wiederaufnahmeverfahren zu einem erneuten Erkenntnisverfahren vor dem LG München zu bekommen bei gleichzeitiger Aufhebung des Haftbefehls.
Man kann jetzt schon relativ sicher davon ausgehen, dass dieser Mann 13 Jahre unberechtigt hinter Gittern saß.

Man darf nicht zu sehr hinter den Vorhang blicken, dann wird einem schlecht um das, was da so - im Namen des Volkes - geschieht.

Ich wollte nur mal sagen... es ist als hättest du's gleich gewusst. Fast 1 zu 1 beschrieben, was tatsächlich los ging.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 31. Mai 2025, 00:08:55

Strafrabatt für Adrian M.: PNP versus OVB

Dreist will der Märchenonkel vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) weismachen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian im ersten Hanna-Prozess profitiert:

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… Am Ende stand das Urteil: vier Jahre und vier Monate Haft. Eine verhältnismäßig harte Strafe; wenn der Zeuge auf einen „Deal“ gehofft hatte, musste er sich in diesem Augenblick enttäuscht sehen.

Rosenheim24.de am 21.05.2025
viewtopic.php?p=295645#p295645
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 44144.html

Derselbe OVB-Texter verlautbarte noch ein Jahr zuvor das Gegenteil:

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… Nur ein Zeuge, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, erwähnt die Aussage des Angeklagten [Adrian M.] im Hanna-Fall. Sein Zeugnis ist gewichtig, aber kurz. Der 24-Jährige [Adrian M.] habe seine Bürgerpflicht erfüllt, sagt Vietze, die Aussage sei wichtig gewesen. Er habe sie ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung im Gefängnis getätigt. …

… Wie Staatsanwältin Neumeier rechnet [der Vorsitzende Richter] Burghard [richtig: Burkhard] dem 24-Jährigen das Geständnis an; er hielt ihm aber vor allem seine hohe kriminelle Energie und seinen Mangel an Empathie vor. …

Rosenheim24.de am 19.04.2024
viewtopic.php?p=250118#p250118
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 19736.html


Ausführlicher und etwas klarer berichtete seinerzeit die Passauer Neue Presse (PNP):

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… Staatsanwältin Helena Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. … Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren [gegen Sebastian T.] – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste.

Der Verteidiger[:] … Die Aussage in dem Mord-Prozess [gegen Sebastian T.] sei ihm nicht leicht gefallen. …

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. Ralf Burkhard[:] … Die Aussage in dem Mordprozess [gegen Sebastian T.] habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz: „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“ …

PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167


Zur psychiatrischen Begutachtung des Adrian M. hieß es in der PNP:

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Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus München bestätigte psychische Probleme des Angeklagten und seine Lebensgeschichte ohne Bindungen an Angehörige. Es liege „keine klassische Pädophilie“ vor: Die Persönlichkeitsstörungen stünden im Vordergrund, seien aber nicht von Krankheitswert.“


PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167


Der ganze, leicht gekürzte Bericht der PNP über die Hauptverhandlung vom 18.04.2024 gegen Adrian M.:

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Über vier Jahre Haft
Belastungszeuge aus „Hanna“-Prozess in Traunstein verurteilt

Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren während Chats … im Internet verhängte die Hilfsjugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Ralf Burkhard am Donnerstag gegen einen 24-jährigen Mühldorfer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.

Der 24-Jährige hatte in den letzten Monaten eine gewisse Bekanntheit erlangt. Während der Untersuchungshaft seit 3. November 2022 in der Justizvollzugsanstalt Traunstein hatte sich ihm Ende 2022 ein Mithäftling offenbart – der inzwischen 22-jährige Aschauer Sebastian T., den die Zweite … Jugendkammer … wegen Mordes … verurteilt hat.

Mühldorfer sagte glaubhaft im Hanna-Prozess aus

Der Schuldspruch des Auszubildenden [Sebastian T.] beruhte maßgeblich auf der belastenden und nach Überzeugung des Gerichts voll glaubhaften Aussage des 24-Jährigen. … Der gestrige Prozess hatte mit dem „Eiskeller-Mord“ … nichts zu tun. Die einzige Verbindung war: Auch in dieser Verhandlung wirkte der 24-Jährige sehr glaubwürdig, bedacht und ernsthaft.

Die Anklageschrift von Staatsanwältin Helena Neumeier umfasste 15 Missbrauchsfälle an Kindern „ohne Körperkontakt“ …

24-Jähriger machte reinen Tisch

Der 24-Jährige gab sich am Donnerstag voll einsichtig, ließ nicht seinen Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein eine pauschale Erklärung abgeben. Vielmehr machte er selbst reinen Tisch. Der 24-Jährige verschickte zum Beispiel pornografische Videos, auf denen er sich selbst bis zum Samenerguss befriedigte. Von den minderjährigen Geschädigten verlangte er in den Chats entsprechende Filmchen und Fotos. Dabei diktierte er den Opfern, was er sehen wollte.

Widersetzten sich die Kinder, baute er ein Drohszenario auf. Er kündigte etwa an, ihre Nacktbilder ins Netz, in einem Fall auf eine Pornoseite, zu stellen oder der Mutter zu schicken. Oder Personen würden kommen, um die Mädchen zu verprügeln.

Junge Opfer fand er in Snapchat und WhatsApp-Gruppen

Schließlich schreckte er auch nicht vor einer üblen Mitleidsmasche zurück. Er, in einem Fall sein „Bruder“, habe Krebs im Endstadium und wolle einmal im Leben noch gewisse „Erfahrungen“ machen, ehe er sterbe. Manchmal gab sich der 24-Jährige als gleichaltrig aus, mal als Mädchen, mal als Junge. Seine potenziellen Opfer fand der Mühldorfer in Snapchat und in WhatsApp-Gruppen. … Die verschiedenen Drohungen habe er „nie wahrgemacht“, beteuerte der Angeklagte. …

„Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen.“

Zum Hintergrund gefragt meinte der 24-Jährige: „Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen. Vielleicht habe ich mich für dieses Alter entschieden, weil der Kontakt leichter ging als bei Erwachsenen. Ich wollte nicht immer ausgeschlossen sein.“ Und weiter: „Was ich getan habe, ist nicht zu rechtfertigen. Ich weiß nicht, was mich getrieben hat. Das Sexuelle war nicht der Grund.“

Er habe eine schlechte Kindheit gehabt und sich selbst als Opfer gesehen. Er sei psychisch krank, selbst missbraucht worden, habe die Familie mit 13 Jahren verlassen, im Heim, teils auf der Straße und zeitweise in einer therapeutischen Wohngruppe gelebt. 2022 habe er letztere verlassen müssen. Zu der Zeit habe er nicht mehr weiter gewusst: „Ich hatte Wut, ich weiß nicht, auf was, und hatte keine Ziele mehr.“

Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“

Die Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“. Während der Untersuchungshaft habe er psychologische Hilfe gesucht. Die Taten belasteten ihn, die Folgen für die Mädchen seien ihm erst im Gefängnis klar geworden. Nach der Haft wolle er in eine therapeutische Wohngemeinschaft ziehen, sich behandeln lassen und etwas aufbauen – wieder als Schausteller arbeiten und eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. …



Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus München bestätigte psychische Probleme des Angeklagten und seine Lebensgeschichte ohne Bindungen an Angehörige. Es liege „keine klassische Pädophilie“ vor: Die Persönlichkeitsstörungen stünden im Vordergrund, seien aber nicht von Krankheitswert.“

Staatsanwältin: Mädchen waren leichte Beute für ihn

Staatsanwältin Helena Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Mädchen seien für den 24-Jährigen „leichte Beute“ gewesen. Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste. Unter den strafschärfenden Aspekten nannte die Anklägerin das Alter der Opfer, die Drohungen, das planvolle Vorgehen, die hohe kriminelle Energie.

Verteidigerin von Sebastian T. stürmt in Gerichtssaal

Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. 15 Mädchen hätten nicht aussagen müssen. Im Internet werde es Tätern leicht gemacht – „wenn Zehnjährige nachts am Handy chatten“. Sein Mandant habe in der Haft an sich gearbeitet. Die Aussage in dem Mord-Prozess sei ihm nicht leicht gefallen. Um 16 Uhr, mitten im Plädoyer Vogels auf eine Freiheitsstrafe von nicht über drei Jahren, stürmte die Wahlverteidigerin von Sebastian T. mit lautem Türknallen in den Sitzungssaal. Sie hatte den jetzigen Angeklagten als „notorischen Lügner“ bezeichnet.

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. Ralf Burkhard das frühe Geständnis. Der Sachverhalt decke sich mit dem der Anklage. Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz: „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“ Weiter habe der 24-Jährige noch in der Haft die Grundlagen geschaffen für die spätere Entlassung. Zum Motiv meinte Dr. Burkhard: „Die Taten waren sexuell motiviert, hatten aber auch den Grund, im Machtgefüge oben zu stehen.“

PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 30. Mai 2025, 19:16:26

OVB: Hannas Tod doch ein Unfall?

Ohne journalistische Eigenleistung plappert das Oberbayerische Volksblatt (OVB) der Süddeutschen nach, verzichtet jedoch auf eine präzise Beschreibung der Riss-Quetsch-Wunden und der frappierend dazu passenden Verletzungsquelle. Nur schwammig und wie ein zufällig gewähltes Beispiel wird ganz nebenbei der Schieber der Oberprienmühle erwähnt.

Mit Glacéhandschuhen und in kleinen Tippelschritten wird die OVB-Klientel allerdings darauf vorbereitet, dass Sebastian „zumindest vorläufig auf freien Fuß“ kommen könnte. Dass dies aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur vorläufig sein wird, darf den schockierten Stammtischbrüdern aber wohl noch nicht zugemutet werden – es drohen Bluthochdruck, Schnappatmung, Kammerflimmern … Unterstützt werden soll die Therapie durch unerträglich redundantes Wiederkäuen altbekannter Sachverhalte.


Die OVB-Medien texten auf Rosenheim24 – hier auf ein erträgliches Maß gekürzt:

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War Hannas Tod doch ein Unfall? Wie die Verteidiger Sebastian T. nun schnell freibekommen wollen



… Regina Rick … legte bereits in der ersten Auflage des Mordprozesses … dar, dass Hanna W. ohne Verschulden eines anderen Menschen in den Bärbach gestürzt und in der Folge ertrunken sei. … Das Landgericht Traunstein bestätigte am Freitag (30. Mai), dass drei neue Gutachten eingegangen sind, die diese Unfallthese unterstützen sollen.

… Gerichtsmediziner legten sich schnell fest

… Die Gerichtsmediziner legten sich schnell auf ein Gewaltverbrechen fest …

Nun soll die Unfallthese wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Gutachten seien von der Verteidigung in Auftrag gegeben worden, sagt Cornelia Sattelberger vom Landgericht Traunstein. Sie befassten sich im Großen und Ganzen mit Strömungsdynamik und dem Verhalten eines treibenden Körpers in bewegtem Wasser. So will die Verteidigung zeigen, dass die schweren Verletzungen Hannas – unter anderem fünf klaffende Wunden am Kopf, beide Schulterdächer gebrochen – durch den Aufprall auf Felsen und andere Hindernisse in Bärbach und Prien entstanden sein könnten. Etwa am Schieber der Oberprienmühle, leicht nordöstlich von Frasdorf.

Drei Gutachten für Haftaussetzung?

Die drei Gutachten sollen nicht allein die Unfallthese untermauern, sondern damit wohl auch die Last des dringenden Tatverdachts in einem Kapitalverbrechen von Sebastian T. nehmen. Dann entfällt vermutlich der Hauptgrund für die U-Haft, in der sich T. nun schon seit November 2022 befindet. Für Montag hat die Verteidigung … einen Antrag auf Haftprüfung angekündigt. Dann wird das Landgericht innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob Sebastian T.s Untersuchungshaft gegen Auflagen ausgesetzt werden kann.

Sebastian T.: Seit über zwei Jahren in U-Haft

Wenn dieser Antrag durchgeht, kommt Sebastian T. zumindest vorläufig auf freien Fuß. …



Wie zuverlässig ist der JVA-Zeuge ?

… Adrian M. … sagte aus, Sebastian T. habe ihm gegenüber den Mord an Hanna W. eingeräumt. Doch wie glaubwürdig ist ein JVA-Zeuge, der sich erst ein Jahr nach einer angeblich verräterischen Unterhaltung bei den Ermittlern meldete? …



Rosenheim24.de am 30.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 61297.html

Wie es wohl dem Postillon empörter Entrüstung ergeht? Betreten schweigt Nebenklagevertreter Holderle.


Kurzbericht SAT.1 Bayern, 30.05.2025, „17:30“, War es doch ein Unfall und kein Mord?
https://youtu.be/SE1f4GW_NRA

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 30. Mai 2025, 17:40:37

SZ: Kopfverletzungen durch Stauklappe vor der Oberprienmühle?

Überraschendes berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ):

► Verteidigung legt 3 Gutachten vor
→ alle Verletzungen wohl im Wasser entstanden

► 5 Riss-Quetsch-Wunden am Kopf:
4 davon 24 mm lang, in der Mitte Cut in Dreiecksform

Schütz (Stauklappe) vor der Oberprienmühle:
mehrere 24 mm große Sechskantmuttern
→ Kopfverletzungen hier naheliegend

► Theorie: Dort könnte die Leiche mehrmals angeprallt und über das Seitenwehr zurück in die Prien getrieben sein.

Anmerkung: Überraschend präzise berichtet die SZ über die Riss-Quetsch-Wunden – ganz anders, als es das Oberbayerische Volksblatt je tat. Starker Tobak für Verurteilungs-Hysteriker. Erkenntnisse zur Verursachung der übrigen Verletzungen werden leider (noch) nicht genannt.

► FA für Rechtsmedizin: Kurt Trübner, Essen
https://rechtsmedizin.uk-essen.de/team/
https://campus.uni-due.de/lsf/rds?state ... .pid=13258

► Montag, 02.06.2025: Haftprüfungsantrag wird eingereicht
→ Entscheidung bis Mitte Juni
→ Verteidigung rechnet mit Freilassung


Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20250530211112/https ... li.3261367


Eine gekürzte Fassung:

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Gutachten: Vermeintlicher Mord an Hanna … [W.] könnte Unfall gewesen sein

… Verteidigerin Regina Rick legt neue Unterlagen vor – und Sebastian T. könnte bald freikommen.

Es ist wenige Minuten vor Mitternacht, als sich Rechtsmediziner der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität über eine Leiche beugen. … am Kopf [stellen sie] fünf Quetsch-Riss-Wunden fest. … Vier dieser Wunden sind exakt 24 Millimeter lang, in der Mitte haben sie einen Cut in Dreiecksform.



… nun hat Rick nach SZ-Informationen gemeinsam mit ihrem Verteidigerkollegen Yves Georg dem Landgericht drei Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass sich ein Unfallgeschehen ganz und gar nicht ausschließen lasse.

Knapp zwölf Kilometer lang ist die Studentin durch Bärbach und Prien getrieben worden. Wie sie ins Wasser geraten ist, dieses Rätsel lösen die Gutachten nicht. Aber sie legen nahe, dass sich die junge Frau alle Verletzungen im Wasser zugezogen haben könnte. Auch die fünf Quetsch-Riss-Wunden.

In dem Szenario, das das Gutachten von Hydrologen und das von einem Rechtsmediziner entwerfen, erscheint es als wahrscheinlich, dass Hanna … [W.] auf das Schütz, also eine Stauklappe, vor der Oberprienmühle gespült wurde, wenige Kilometer flussabwärts von Aschau. Dort könnte sie dann mehrmals mit Kopf und Körper angeprallt sein und dann über das Seitenwehr zurück in den Fluss getrieben worden sein. An diesem Schütz befinden sich mehrere Sechskantschraubenmuttern, die 24 Millimeter groß sind. Genauso groß wie die Quetsch-Riss-Wunden am Kopf von Hanna … [W.]. Verteidigerin Rick sagt der SZ, mit diesen Gutachten „lösen sich auch die letzten vermeintlichen Indizien auf“, die es dem Landgericht ermöglicht hätten, Sebastian T. zu verurteilen.

Der Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kopfverletzungen auch am Schütz vor der Oberprienmühle entstanden sein könnten. Dass Sebastian T. all diese Verletzungen Hanna … [W.] in einer Art Kampfgeschehen zugefügt haben könnte, hält er für unrealistisch. Zumal es für ihn keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die beiden überhaupt begegnet sein könnten. Rick sagt, für die beiden Verteidiger werde mit diesen Gutachten „die Unschuld unseres Mandanten weiter untermauert“.

Die beiden Verteidiger haben diese Gutachten der nun zuständigen 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein vorgelegt, da sie am Montag die Haftprüfung beantragen werden. Dann muss das Gericht bis Mitte Juni darüber entscheiden, ob Sebastian T. weiterhin in der JVA sitzen muss. Das Landgericht bestätigt, dass die Gutachten eingegangen seien, die Kammer lese sie nun.

Einen ersten Hinweis darauf, dass die nun zuständigen Richter die Beweislage strenger betrachten als die Kammer um Jacqueline Aßbichler, lieferten sie bereits vor wenigen Tagen. …

Die neue Kammer hat nun ein sogenanntes aussagepsychologisches Sachverständigengutachten beauftragt, ein Berliner Gutachter soll zudem die Glaubhaftigkeit der Angaben von Adrian M. prüfen. Das Gericht prüft also, ob das, was Adrian M. erzählt hat, tatsächlich die Wahrheit gewesen sein kann.

Wegen all dieser gelieferten sowie vor Kurzem beauftragten Gutachten sagt Rick mit Blick auf die anstehende Haftprüfung: „Wir erwarten, dass unser Mandant dann freigelassen wird.“

Süddeutsche.de am 30.05.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/hann ... li.3261367

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 23. Mai 2025, 18:07:35

OVB: Interview mit RA Dürr

Einmal mehr soll der Rosenheimer RA Peter Dürr die Leser des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) aufklären.

► Haftprüfung: Zeitpunkt, Ablauf

► Verhältnismäßigkeit der langen U-Haft?

► dringender Tatverdacht?

► Gutachten: Erschütterung der Aussage des JVA-Zeugen?

Anmerkung: Alles in allem eine Aneinanderreihung altbekannter Allgemeinplätze und Binsenweisheiten, ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen. Ganz nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.


Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:

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… Viele offene Fragen vor dem Neustart – ein Verteidiger klärt auf



… Die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg haben schon vor Wochen angekündigt, Haftprüfung für den Angeklagten zu beantragen. Warum das vermutlich noch dauert, und wie groß die Chancen T.s sind, auf freien Fuß zu kommen: Darüber sprachen wir mit Peter Dürr, Vorsitzender des Rechtsanwaltsvereins Rosenheim und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München.

Die Verteidigung hat angekündigt, … Haftprüfung zu beantragen. Warum haben das Regina Rick und Dr. Yves Georg … noch immer nicht getan?

Peter Dürr: Die Frage ist natürlich an die Verteidigung zu stellen. Man kann hier nur mutmaßen. Aufgrund der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung ist eine neue Strafkammer zuständig, und die muss sich zunächst in den Fall einarbeiten. Wir haben hier ein sehr umfangreiches Verfahren mit vielen Akten und Beweismitteln. Möglicherweise will man das neue Gericht mit einem derartigen Antrag auch nicht sofort überfrachten. Zunächst geht es ja jetzt auch darum, die neue Verhandlung organisatorisch vorzubereiten, um wieder zeitnah verhandeln zu können. Vielleicht warten die Verteidiger auch ab, ob eine Aufhebung von Amts wegen erfolgt, sodass kein eigener Antrag erforderlich ist. Und schließlich wollen sie den Antrag auch gut begründen, was natürlich auch gewisser Zeit bedarf.

Nächsten Monat soll der Antrag auf jeden Fall kommen. Wie lange dauert es dann noch bis zu einer Entscheidung?

Dürr: Wenn Haftprüfung beantragt wird und eine Vorführung stattfinden soll, hat diese innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Eine Haftbeschwerde wiederum hat keine verbindlichen Fristen. Eine Entscheidung kann dann schon drei, vier Wochen dauern. … Schneller ginge es nur dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen würden, die Haft außer Vollzug zu setzen.

Davon ist nicht auszugehen. Dazu scheint der Fall zu umstritten.

Dürr: Ja. Es gab ja bereits eine Verhandlung, und in erster Instanz haben wir keinen Freispruch erlebt. Eine Haftverschonung ist kein Selbstläufer. Das machen die Verteidiger also schon gut. Sie wollen Sebastian T. aus der U-Haft rausholen, aber auch nicht die Tür einrennen. Nein, stattdessen macht man es lieber mit Bedacht und sorgfältig. Abgelehnt ist so ein Antrag schnell, und dann ist viel kaputt gemacht. ….

Wie stehen die Chancen, dass der Haftprüfungsantrag Erfolg hat?

Dürr: Das ist schwierig zu sagen. Man muss sich ansehen, welche Voraussetzungen für den Vollzug von Untersuchungshaft gelten. Man braucht einen dringenden Tatverdacht und normalerweise einen Haftgrund, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder die Gefahr der Verdunkelung. Eine Sonderregel gilt allerdings für Kapitaldelikte. Wird dem Angeklagten … ein Mord zur Last gelegt, braucht es keinen Haftgrund. … Andererseits ist da wieder die Frage: Ist die Untersuchungshaft zum jetzigen Zeitpunkt noch verhältnismäßig und gibt es keine milderen Mittel? Das ist ein richtiges Mosaik an Argumenten und Abwägungen. Man darf nicht vergessen: Die U-Haft ist kein Vorwegvollzug einer möglichen Strafe, auch wenn Sie im Falle einer Verurteilung angerechnet wird. Sie dient einzig dem Zweck, die Verhandlung zu sichern. Aber das stellt sich jetzt auch anders dar als vor zwei Jahren. Eine Aussetzung der Haft würde das Verfahren insgesamt entspannen, was Dauer und Termine betrifft: Man stünde dann nicht so unter Zeitdruck und müsste den Anklagten auch nicht jedes Mal polizeilich vorführen und überwachen. Er könnte vielmehr selbständig zu den Verhandlungsterminen anreisen.

Eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen. Oder auch dagegen.

Dürr: Ja. Ich gehe auch fest davon aus, dass die Staatsanwaltschaft massiv gegen die Aufhebung des Vollzuges der Untersuchungshaft ist. Sie wird an ihren Vorwürfen festhalten. … Beide Seiten haben sicher gute Argumente.

Sie sagten, dass der dringende Tatverdacht eine Voraussetzung für die U-Haft ist. Ist Sebastian T. noch dringend tatverdächtig?

Dürr: Das Erstgericht hat den Angeklagten – wenn auch unter Mitwirkung einer … zu Recht abgelehnten Vorsitzenden – nach erfolgter Beweisaufnahme verurteilt. Aufgrund des Verfahrensfehlers hat sich der Bundesgerichtshof nicht mehr weitergehend zu materiell rechtlichen Fragen oder der Beweiswürdigung geäußert. Ein genereller Tatverdacht besteht sicher weiterhin, ob dieser auch „dringend“ ist, muss das neue Gericht beurteilen.

Welche Rolle spielen der Hauptbelastungszeuge …, die Gutachten über dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage?

Dürr: Wenn durch das Gutachten die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen erschüttert werden würde oder neue Erkenntnisse auftauchen, die eine andere Beurteilung erlauben, dann könnte es passieren, dass dies auch Auswirkungen auf den Vollzug der U-Haft hat. Eine Indizwirkung hätte eine Haftaussetzung dann allemal.

Rosenheim24.de am 23.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 48562.html

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