MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 31. Mai 2025, 00:08:55

Strafrabatt für Adrian M.: PNP versus OVB

Dreist will der Märchenonkel vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) weismachen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian im ersten Hanna-Prozess profitiert:

Spoiler – hier klicken!
… Am Ende stand das Urteil: vier Jahre und vier Monate Haft. Eine verhältnismäßig harte Strafe; wenn der Zeuge auf einen „Deal“ gehofft hatte, musste er sich in diesem Augenblick enttäuscht sehen.

Rosenheim24.de am 21.05.2025
viewtopic.php?p=295645#p295645
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 44144.html

Derselbe OVB-Texter verlautbarte noch ein Jahr zuvor das Gegenteil:

Spoiler – hier klicken!
… Nur ein Zeuge, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, erwähnt die Aussage des Angeklagten [Adrian M.] im Hanna-Fall. Sein Zeugnis ist gewichtig, aber kurz. Der 24-Jährige [Adrian M.] habe seine Bürgerpflicht erfüllt, sagt Vietze, die Aussage sei wichtig gewesen. Er habe sie ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung im Gefängnis getätigt. …

… Wie Staatsanwältin Neumeier rechnet [der Vorsitzende Richter] Burghard [richtig: Burkhard] dem 24-Jährigen das Geständnis an; er hielt ihm aber vor allem seine hohe kriminelle Energie und seinen Mangel an Empathie vor. …

Rosenheim24.de am 19.04.2024
viewtopic.php?p=250118#p250118
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 19736.html


Ausführlicher und etwas klarer berichtete seinerzeit die Passauer Neue Presse (PNP):

Spoiler – hier klicken!
… Staatsanwältin Helena Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. … Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren [gegen Sebastian T.] – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste.

Der Verteidiger[:] … Die Aussage in dem Mord-Prozess [gegen Sebastian T.] sei ihm nicht leicht gefallen. …

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. Ralf Burkhard[:] … Die Aussage in dem Mordprozess [gegen Sebastian T.] habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz: „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“ …

PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167


Zur psychiatrischen Begutachtung des Adrian M. hieß es in der PNP:

Spoiler – hier klicken!

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus München bestätigte psychische Probleme des Angeklagten und seine Lebensgeschichte ohne Bindungen an Angehörige. Es liege „keine klassische Pädophilie“ vor: Die Persönlichkeitsstörungen stünden im Vordergrund, seien aber nicht von Krankheitswert.“


PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167


Der ganze, leicht gekürzte Bericht der PNP über die Hauptverhandlung vom 18.04.2024 gegen Adrian M.:

Spoiler – hier klicken!
Über vier Jahre Haft
Belastungszeuge aus „Hanna“-Prozess in Traunstein verurteilt

Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren während Chats … im Internet verhängte die Hilfsjugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Ralf Burkhard am Donnerstag gegen einen 24-jährigen Mühldorfer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.

Der 24-Jährige hatte in den letzten Monaten eine gewisse Bekanntheit erlangt. Während der Untersuchungshaft seit 3. November 2022 in der Justizvollzugsanstalt Traunstein hatte sich ihm Ende 2022 ein Mithäftling offenbart – der inzwischen 22-jährige Aschauer Sebastian T., den die Zweite … Jugendkammer … wegen Mordes … verurteilt hat.

Mühldorfer sagte glaubhaft im Hanna-Prozess aus

Der Schuldspruch des Auszubildenden [Sebastian T.] beruhte maßgeblich auf der belastenden und nach Überzeugung des Gerichts voll glaubhaften Aussage des 24-Jährigen. … Der gestrige Prozess hatte mit dem „Eiskeller-Mord“ … nichts zu tun. Die einzige Verbindung war: Auch in dieser Verhandlung wirkte der 24-Jährige sehr glaubwürdig, bedacht und ernsthaft.

Die Anklageschrift von Staatsanwältin Helena Neumeier umfasste 15 Missbrauchsfälle an Kindern „ohne Körperkontakt“ …

24-Jähriger machte reinen Tisch

Der 24-Jährige gab sich am Donnerstag voll einsichtig, ließ nicht seinen Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein eine pauschale Erklärung abgeben. Vielmehr machte er selbst reinen Tisch. Der 24-Jährige verschickte zum Beispiel pornografische Videos, auf denen er sich selbst bis zum Samenerguss befriedigte. Von den minderjährigen Geschädigten verlangte er in den Chats entsprechende Filmchen und Fotos. Dabei diktierte er den Opfern, was er sehen wollte.

Widersetzten sich die Kinder, baute er ein Drohszenario auf. Er kündigte etwa an, ihre Nacktbilder ins Netz, in einem Fall auf eine Pornoseite, zu stellen oder der Mutter zu schicken. Oder Personen würden kommen, um die Mädchen zu verprügeln.

Junge Opfer fand er in Snapchat und WhatsApp-Gruppen

Schließlich schreckte er auch nicht vor einer üblen Mitleidsmasche zurück. Er, in einem Fall sein „Bruder“, habe Krebs im Endstadium und wolle einmal im Leben noch gewisse „Erfahrungen“ machen, ehe er sterbe. Manchmal gab sich der 24-Jährige als gleichaltrig aus, mal als Mädchen, mal als Junge. Seine potenziellen Opfer fand der Mühldorfer in Snapchat und in WhatsApp-Gruppen. … Die verschiedenen Drohungen habe er „nie wahrgemacht“, beteuerte der Angeklagte. …

„Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen.“

Zum Hintergrund gefragt meinte der 24-Jährige: „Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen. Vielleicht habe ich mich für dieses Alter entschieden, weil der Kontakt leichter ging als bei Erwachsenen. Ich wollte nicht immer ausgeschlossen sein.“ Und weiter: „Was ich getan habe, ist nicht zu rechtfertigen. Ich weiß nicht, was mich getrieben hat. Das Sexuelle war nicht der Grund.“

Er habe eine schlechte Kindheit gehabt und sich selbst als Opfer gesehen. Er sei psychisch krank, selbst missbraucht worden, habe die Familie mit 13 Jahren verlassen, im Heim, teils auf der Straße und zeitweise in einer therapeutischen Wohngruppe gelebt. 2022 habe er letztere verlassen müssen. Zu der Zeit habe er nicht mehr weiter gewusst: „Ich hatte Wut, ich weiß nicht, auf was, und hatte keine Ziele mehr.“

Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“

Die Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“. Während der Untersuchungshaft habe er psychologische Hilfe gesucht. Die Taten belasteten ihn, die Folgen für die Mädchen seien ihm erst im Gefängnis klar geworden. Nach der Haft wolle er in eine therapeutische Wohngemeinschaft ziehen, sich behandeln lassen und etwas aufbauen – wieder als Schausteller arbeiten und eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. …



Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka aus München bestätigte psychische Probleme des Angeklagten und seine Lebensgeschichte ohne Bindungen an Angehörige. Es liege „keine klassische Pädophilie“ vor: Die Persönlichkeitsstörungen stünden im Vordergrund, seien aber nicht von Krankheitswert.“

Staatsanwältin: Mädchen waren leichte Beute für ihn

Staatsanwältin Helena Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Mädchen seien für den 24-Jährigen „leichte Beute“ gewesen. Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste. Unter den strafschärfenden Aspekten nannte die Anklägerin das Alter der Opfer, die Drohungen, das planvolle Vorgehen, die hohe kriminelle Energie.

Verteidigerin von Sebastian T. stürmt in Gerichtssaal

Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. 15 Mädchen hätten nicht aussagen müssen. Im Internet werde es Tätern leicht gemacht – „wenn Zehnjährige nachts am Handy chatten“. Sein Mandant habe in der Haft an sich gearbeitet. Die Aussage in dem Mord-Prozess sei ihm nicht leicht gefallen. Um 16 Uhr, mitten im Plädoyer Vogels auf eine Freiheitsstrafe von nicht über drei Jahren, stürmte die Wahlverteidigerin von Sebastian T. mit lautem Türknallen in den Sitzungssaal. Sie hatte den jetzigen Angeklagten als „notorischen Lügner“ bezeichnet.

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. Ralf Burkhard das frühe Geständnis. Der Sachverhalt decke sich mit dem der Anklage. Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz: „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“ Weiter habe der 24-Jährige noch in der Haft die Grundlagen geschaffen für die spätere Entlassung. Zum Motiv meinte Dr. Burkhard: „Die Taten waren sexuell motiviert, hatten aber auch den Grund, im Machtgefüge oben zu stehen.“

PNP.de am 19.04.2024
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-15877167

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 30. Mai 2025, 19:16:26

OVB: Hannas Tod doch ein Unfall?

Ohne journalistische Eigenleistung plappert das Oberbayerische Volksblatt (OVB) der Süddeutschen nach, verzichtet jedoch auf eine präzise Beschreibung der Riss-Quetsch-Wunden und der frappierend dazu passenden Verletzungsquelle. Nur schwammig und wie ein zufällig gewähltes Beispiel wird ganz nebenbei der Schieber der Oberprienmühle erwähnt.

Mit Glacéhandschuhen und in kleinen Tippelschritten wird die OVB-Klientel allerdings darauf vorbereitet, dass Sebastian „zumindest vorläufig auf freien Fuß“ kommen könnte. Dass dies aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur vorläufig sein wird, darf den schockierten Stammtischbrüdern aber wohl noch nicht zugemutet werden – es drohen Bluthochdruck, Schnappatmung, Kammerflimmern … Unterstützt werden soll die Therapie durch unerträglich redundantes Wiederkäuen altbekannter Sachverhalte.


Die OVB-Medien texten auf Rosenheim24 – hier auf ein erträgliches Maß gekürzt:

Spoiler – hier klicken!
War Hannas Tod doch ein Unfall? Wie die Verteidiger Sebastian T. nun schnell freibekommen wollen



… Regina Rick … legte bereits in der ersten Auflage des Mordprozesses … dar, dass Hanna W. ohne Verschulden eines anderen Menschen in den Bärbach gestürzt und in der Folge ertrunken sei. … Das Landgericht Traunstein bestätigte am Freitag (30. Mai), dass drei neue Gutachten eingegangen sind, die diese Unfallthese unterstützen sollen.

… Gerichtsmediziner legten sich schnell fest

… Die Gerichtsmediziner legten sich schnell auf ein Gewaltverbrechen fest …

Nun soll die Unfallthese wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Gutachten seien von der Verteidigung in Auftrag gegeben worden, sagt Cornelia Sattelberger vom Landgericht Traunstein. Sie befassten sich im Großen und Ganzen mit Strömungsdynamik und dem Verhalten eines treibenden Körpers in bewegtem Wasser. So will die Verteidigung zeigen, dass die schweren Verletzungen Hannas – unter anderem fünf klaffende Wunden am Kopf, beide Schulterdächer gebrochen – durch den Aufprall auf Felsen und andere Hindernisse in Bärbach und Prien entstanden sein könnten. Etwa am Schieber der Oberprienmühle, leicht nordöstlich von Frasdorf.

Drei Gutachten für Haftaussetzung?

Die drei Gutachten sollen nicht allein die Unfallthese untermauern, sondern damit wohl auch die Last des dringenden Tatverdachts in einem Kapitalverbrechen von Sebastian T. nehmen. Dann entfällt vermutlich der Hauptgrund für die U-Haft, in der sich T. nun schon seit November 2022 befindet. Für Montag hat die Verteidigung … einen Antrag auf Haftprüfung angekündigt. Dann wird das Landgericht innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob Sebastian T.s Untersuchungshaft gegen Auflagen ausgesetzt werden kann.

Sebastian T.: Seit über zwei Jahren in U-Haft

Wenn dieser Antrag durchgeht, kommt Sebastian T. zumindest vorläufig auf freien Fuß. …



Wie zuverlässig ist der JVA-Zeuge ?

… Adrian M. … sagte aus, Sebastian T. habe ihm gegenüber den Mord an Hanna W. eingeräumt. Doch wie glaubwürdig ist ein JVA-Zeuge, der sich erst ein Jahr nach einer angeblich verräterischen Unterhaltung bei den Ermittlern meldete? …



Rosenheim24.de am 30.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 61297.html

Wie es wohl dem Postillon empörter Entrüstung ergeht? Betreten schweigt Nebenklagevertreter Holderle.


Kurzbericht SAT.1 Bayern, 30.05.2025, „17:30“, War es doch ein Unfall und kein Mord?
https://youtu.be/SE1f4GW_NRA

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 30. Mai 2025, 17:40:37

SZ: Kopfverletzungen durch Stauklappe vor der Oberprienmühle?

Überraschendes berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ):

► Verteidigung legt 3 Gutachten vor
→ alle Verletzungen wohl im Wasser entstanden

► 5 Riss-Quetsch-Wunden am Kopf:
4 davon 24 mm lang, in der Mitte Cut in Dreiecksform

Schütz (Stauklappe) vor der Oberprienmühle:
mehrere 24 mm große Sechskantmuttern
→ Kopfverletzungen hier naheliegend

► Theorie: Dort könnte die Leiche mehrmals angeprallt und über das Seitenwehr zurück in die Prien getrieben sein.

Anmerkung: Überraschend präzise berichtet die SZ über die Riss-Quetsch-Wunden – ganz anders, als es das Oberbayerische Volksblatt je tat. Starker Tobak für Verurteilungs-Hysteriker. Erkenntnisse zur Verursachung der übrigen Verletzungen werden leider (noch) nicht genannt.

► FA für Rechtsmedizin: Kurt Trübner, Essen
https://rechtsmedizin.uk-essen.de/team/
https://campus.uni-due.de/lsf/rds?state ... .pid=13258

► Montag, 02.06.2025: Haftprüfungsantrag wird eingereicht
→ Entscheidung bis Mitte Juni
→ Verteidigung rechnet mit Freilassung


Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20250530211112/https ... li.3261367


Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
Gutachten: Vermeintlicher Mord an Hanna … [W.] könnte Unfall gewesen sein

… Verteidigerin Regina Rick legt neue Unterlagen vor – und Sebastian T. könnte bald freikommen.

Es ist wenige Minuten vor Mitternacht, als sich Rechtsmediziner der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität über eine Leiche beugen. … am Kopf [stellen sie] fünf Quetsch-Riss-Wunden fest. … Vier dieser Wunden sind exakt 24 Millimeter lang, in der Mitte haben sie einen Cut in Dreiecksform.



… nun hat Rick nach SZ-Informationen gemeinsam mit ihrem Verteidigerkollegen Yves Georg dem Landgericht drei Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass sich ein Unfallgeschehen ganz und gar nicht ausschließen lasse.

Knapp zwölf Kilometer lang ist die Studentin durch Bärbach und Prien getrieben worden. Wie sie ins Wasser geraten ist, dieses Rätsel lösen die Gutachten nicht. Aber sie legen nahe, dass sich die junge Frau alle Verletzungen im Wasser zugezogen haben könnte. Auch die fünf Quetsch-Riss-Wunden.

In dem Szenario, das das Gutachten von Hydrologen und das von einem Rechtsmediziner entwerfen, erscheint es als wahrscheinlich, dass Hanna … [W.] auf das Schütz, also eine Stauklappe, vor der Oberprienmühle gespült wurde, wenige Kilometer flussabwärts von Aschau. Dort könnte sie dann mehrmals mit Kopf und Körper angeprallt sein und dann über das Seitenwehr zurück in den Fluss getrieben worden sein. An diesem Schütz befinden sich mehrere Sechskantschraubenmuttern, die 24 Millimeter groß sind. Genauso groß wie die Quetsch-Riss-Wunden am Kopf von Hanna … [W.]. Verteidigerin Rick sagt der SZ, mit diesen Gutachten „lösen sich auch die letzten vermeintlichen Indizien auf“, die es dem Landgericht ermöglicht hätten, Sebastian T. zu verurteilen.

Der Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Kopfverletzungen auch am Schütz vor der Oberprienmühle entstanden sein könnten. Dass Sebastian T. all diese Verletzungen Hanna … [W.] in einer Art Kampfgeschehen zugefügt haben könnte, hält er für unrealistisch. Zumal es für ihn keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die beiden überhaupt begegnet sein könnten. Rick sagt, für die beiden Verteidiger werde mit diesen Gutachten „die Unschuld unseres Mandanten weiter untermauert“.

Die beiden Verteidiger haben diese Gutachten der nun zuständigen 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein vorgelegt, da sie am Montag die Haftprüfung beantragen werden. Dann muss das Gericht bis Mitte Juni darüber entscheiden, ob Sebastian T. weiterhin in der JVA sitzen muss. Das Landgericht bestätigt, dass die Gutachten eingegangen seien, die Kammer lese sie nun.

Einen ersten Hinweis darauf, dass die nun zuständigen Richter die Beweislage strenger betrachten als die Kammer um Jacqueline Aßbichler, lieferten sie bereits vor wenigen Tagen. …

Die neue Kammer hat nun ein sogenanntes aussagepsychologisches Sachverständigengutachten beauftragt, ein Berliner Gutachter soll zudem die Glaubhaftigkeit der Angaben von Adrian M. prüfen. Das Gericht prüft also, ob das, was Adrian M. erzählt hat, tatsächlich die Wahrheit gewesen sein kann.

Wegen all dieser gelieferten sowie vor Kurzem beauftragten Gutachten sagt Rick mit Blick auf die anstehende Haftprüfung: „Wir erwarten, dass unser Mandant dann freigelassen wird.“

Süddeutsche.de am 30.05.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/hann ... li.3261367

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 23. Mai 2025, 18:07:35

OVB: Interview mit RA Dürr

Einmal mehr soll der Rosenheimer RA Peter Dürr die Leser des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) aufklären.

► Haftprüfung: Zeitpunkt, Ablauf

► Verhältnismäßigkeit der langen U-Haft?

► dringender Tatverdacht?

► Gutachten: Erschütterung der Aussage des JVA-Zeugen?

Anmerkung: Alles in allem eine Aneinanderreihung altbekannter Allgemeinplätze und Binsenweisheiten, ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen. Ganz nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.


Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
… Viele offene Fragen vor dem Neustart – ein Verteidiger klärt auf



… Die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg haben schon vor Wochen angekündigt, Haftprüfung für den Angeklagten zu beantragen. Warum das vermutlich noch dauert, und wie groß die Chancen T.s sind, auf freien Fuß zu kommen: Darüber sprachen wir mit Peter Dürr, Vorsitzender des Rechtsanwaltsvereins Rosenheim und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München.

Die Verteidigung hat angekündigt, … Haftprüfung zu beantragen. Warum haben das Regina Rick und Dr. Yves Georg … noch immer nicht getan?

Peter Dürr: Die Frage ist natürlich an die Verteidigung zu stellen. Man kann hier nur mutmaßen. Aufgrund der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung ist eine neue Strafkammer zuständig, und die muss sich zunächst in den Fall einarbeiten. Wir haben hier ein sehr umfangreiches Verfahren mit vielen Akten und Beweismitteln. Möglicherweise will man das neue Gericht mit einem derartigen Antrag auch nicht sofort überfrachten. Zunächst geht es ja jetzt auch darum, die neue Verhandlung organisatorisch vorzubereiten, um wieder zeitnah verhandeln zu können. Vielleicht warten die Verteidiger auch ab, ob eine Aufhebung von Amts wegen erfolgt, sodass kein eigener Antrag erforderlich ist. Und schließlich wollen sie den Antrag auch gut begründen, was natürlich auch gewisser Zeit bedarf.

Nächsten Monat soll der Antrag auf jeden Fall kommen. Wie lange dauert es dann noch bis zu einer Entscheidung?

Dürr: Wenn Haftprüfung beantragt wird und eine Vorführung stattfinden soll, hat diese innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Eine Haftbeschwerde wiederum hat keine verbindlichen Fristen. Eine Entscheidung kann dann schon drei, vier Wochen dauern. … Schneller ginge es nur dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen würden, die Haft außer Vollzug zu setzen.

Davon ist nicht auszugehen. Dazu scheint der Fall zu umstritten.

Dürr: Ja. Es gab ja bereits eine Verhandlung, und in erster Instanz haben wir keinen Freispruch erlebt. Eine Haftverschonung ist kein Selbstläufer. Das machen die Verteidiger also schon gut. Sie wollen Sebastian T. aus der U-Haft rausholen, aber auch nicht die Tür einrennen. Nein, stattdessen macht man es lieber mit Bedacht und sorgfältig. Abgelehnt ist so ein Antrag schnell, und dann ist viel kaputt gemacht. ….

Wie stehen die Chancen, dass der Haftprüfungsantrag Erfolg hat?

Dürr: Das ist schwierig zu sagen. Man muss sich ansehen, welche Voraussetzungen für den Vollzug von Untersuchungshaft gelten. Man braucht einen dringenden Tatverdacht und normalerweise einen Haftgrund, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder die Gefahr der Verdunkelung. Eine Sonderregel gilt allerdings für Kapitaldelikte. Wird dem Angeklagten … ein Mord zur Last gelegt, braucht es keinen Haftgrund. … Andererseits ist da wieder die Frage: Ist die Untersuchungshaft zum jetzigen Zeitpunkt noch verhältnismäßig und gibt es keine milderen Mittel? Das ist ein richtiges Mosaik an Argumenten und Abwägungen. Man darf nicht vergessen: Die U-Haft ist kein Vorwegvollzug einer möglichen Strafe, auch wenn Sie im Falle einer Verurteilung angerechnet wird. Sie dient einzig dem Zweck, die Verhandlung zu sichern. Aber das stellt sich jetzt auch anders dar als vor zwei Jahren. Eine Aussetzung der Haft würde das Verfahren insgesamt entspannen, was Dauer und Termine betrifft: Man stünde dann nicht so unter Zeitdruck und müsste den Anklagten auch nicht jedes Mal polizeilich vorführen und überwachen. Er könnte vielmehr selbständig zu den Verhandlungsterminen anreisen.

Eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen. Oder auch dagegen.

Dürr: Ja. Ich gehe auch fest davon aus, dass die Staatsanwaltschaft massiv gegen die Aufhebung des Vollzuges der Untersuchungshaft ist. Sie wird an ihren Vorwürfen festhalten. … Beide Seiten haben sicher gute Argumente.

Sie sagten, dass der dringende Tatverdacht eine Voraussetzung für die U-Haft ist. Ist Sebastian T. noch dringend tatverdächtig?

Dürr: Das Erstgericht hat den Angeklagten – wenn auch unter Mitwirkung einer … zu Recht abgelehnten Vorsitzenden – nach erfolgter Beweisaufnahme verurteilt. Aufgrund des Verfahrensfehlers hat sich der Bundesgerichtshof nicht mehr weitergehend zu materiell rechtlichen Fragen oder der Beweiswürdigung geäußert. Ein genereller Tatverdacht besteht sicher weiterhin, ob dieser auch „dringend“ ist, muss das neue Gericht beurteilen.

Welche Rolle spielen der Hauptbelastungszeuge …, die Gutachten über dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage?

Dürr: Wenn durch das Gutachten die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen erschüttert werden würde oder neue Erkenntnisse auftauchen, die eine andere Beurteilung erlauben, dann könnte es passieren, dass dies auch Auswirkungen auf den Vollzug der U-Haft hat. Eine Indizwirkung hätte eine Haftaussetzung dann allemal.

Rosenheim24.de am 23.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 48562.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 23:56:52

Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln. …
Genauso ist es. Er hat nichts mehr zu gewinnen, aber allerhand zu verlieren. Es drohen strafrechtliche Folgen einer etwaigen Falschaussage und (viel schlimmer!) zivilrechtlche Schadenersatzansprüche.

Deshalb wird ihm ein RA dazu raten, künftig soweit wie möglich die Auskunft zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 StPO).

Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 … Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden? …
Ja, siehe hier:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 14:24:04

Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).

Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.

In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.

Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.

Auch hinsichtlich seiner „alten“ Aussage ist der JVA-Zeuge nicht davor gefeit, noch der Falschaussage überführt und mit Schadenersatzansprüchen überzogen zu werden. Adrian M. steht auf hauchdünnem Eis und kann weder vor noch zurück.

Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 … Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Eine Überraschung erwarte ich hier nicht. Schon während der ersten Hauptverhandlung, als Aßbichler die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ablehnte, hatte ich angenommen, ein solches Gutachten werde für entbehrlich gehalten, weil die Kammer diese Aussage mangels Glaubwürdigkeit ohnehin nicht verwerten werde. Ich hatte mich geirrt.

Bei einem erneuten, rechtsstaatlichen Anlauf erscheint mir kein anderes Ergebnis naheliegender, als dass die Aussage des JVA-Zeugen ohne jeden Beweiswert bleibt.

Vielmehr gewinne ich den Eindruck, dass uns viele Momente aus der ersten Hauptverhandlung als Déjà-vu erscheinen werden. Jene vielen Momente, in denen RAin Rick eben doch recht hatte – und ihr fatalerweise nur Häme und Verachtung entgegenschlugen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 23:56:17

MB77 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49 Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft bestimmt sich nach dem StrEG:

► Ersatz immateriellen Schadens, quasi „Schmerzensgeld“:
75 Euro pro Hafttag7 Abs. 3 StrEG)
→ für 2½ Jahre rund 68.000 Euro

► zzgl. Ersatz des materiellen Schadens (z. B. Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, Verdienstausfall, Nachversicherung in der Rentenversicherung)

► Abgezogen werden darf die Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft (falls die Justizverwaltung des betreffenden Bundeslandes von diesem Recht Gebrauch macht, wie es zunächst im Badewannen-Fall geschehen war).

Große Sprünge sind damit nicht möglich.


Zu bedenken gilt zudem, dass ein freigesprochener Angeklagter oftmals auch noch erhebliche Verteidigerhonorare zu begleichen hat. Denn die Justizkasse trägt im Falle eines Freispruchs nur die „notwendigen“ Kosten der Verteidigung, nämlich die, die dem gesetzlichen Rahmen des RVG entsprechen. Eine wirklich effiziente Verteidigung ist damit jedoch in einem komplexen und schwierigen Strafverfahren kaum zu bewältigen. Deswegen werden häufig Vergütungsvereinbarungen über bis zu 250 Euro pro Stunde getroffen. Auf dem die gesetzlichen Gebühren des RVG übersteigenden Teil der Anwaltshonorare bleibt der Freigesprochene sitzen. Inwieweit dieser materielle Schaden nach dem StrEG ersetzt verlangt werden kann, ist problematisch und hängt vom Einzelfall ab.

Schnell ist damit unter Umständen das erlangte „Schmerzensgeld“ von 75 Euro pro Tag aufgezehrt, falls es überhaupt reicht.


Gemessen am Wohlstand unserer Gesellschaft ist die hierzulande gewährte Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft eine Schande und im internationalen Vergleich eine Blamage. Signifikante Besserung ist vorerst nicht zu erwarten.

Die historische Entwicklung der Tagessätze für immateriellen Schadenersatz nach dem StrEG:

1971–1988: 10 Mark
1988–2001: 20 Mark
2002–2009: 11 Euro
2009–2020: 25 Euro
seit 2020: 75 Euro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von MB77 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49

Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Mittwoch, 21. Mai 2025, 20:42:09

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Es ist so, dass ich es dieses Mal ohnehin wahrscheinlich nicht ganz so regelmäßig machen kann. Laufen ist tatsächlich eine zusätzliche Herausforderung. Für die ganz wichtigen Tage, wo es mir terminlich möglich ist, hätte ich ohnehin wieder ein Zimmer genommen. Ansonsten hängt es ein bisschen von Arbeitszeiten von Personen ab.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25

OVB: Neuer Austragungsort

Von einer Verlegung des Sitzungsorts für die bevorstehende Hauptverhandlung berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):

► Terminprobleme bei der Saalbelegung beim LG Traunstein

► Verlegung in Räume des AG Laufen

Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... te/laufen/
Google Maps:
https://www.google.de/maps/place/83410+ ... 74172,10z/
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... 08793,17z/


In den OVB-Medien heißt es auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller-Prozess“ …: Warum er nun doch nicht in Traunstein stattfindet



… die Neuauflage des Mordprozesses … wird nicht in Traunstein ausgetragen. Sie geht in Laufen nahe der österreichischen Grenze über die Bühne.

Wechsel des Gerichts im Eiskeller-Prozess

Anderer Verhandlungsort, aber dieselbe Mannschaft. Der Bundesgerichtshof … hatte … den Fall an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Damit steht die 1. Jugendkammer unter dem Vorsitz von Heike Will in der Verantwortung. …



Eiskeller-Prozess: Viel Arbeit vor Beginn

Einen erneuten Befangenheitsantrag stellten weder Richterin Will noch Regina Rick und Dr. Yves Georg als Verteidiger … Also bereitet sich Heike Will weiter auf die Neuauflage des Prozesses vor: indem sie sich in Akten einarbeitet, Termine für Zeugen und Gutachter koordiniert, aber auch selbst Nachforschungen in Auftrag gibt. Gutachten sollen die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Adrian M. und … die Glaubhaftigkeit seiner Aussage prüfen.

Dem Landgericht geht der Platz aus

Der Grund, warum die Verhandlung nunmehr im Landkreis Berchtesgadener Land über die Bühne geht: Dem Landgericht Traunstein geht der Platz aus. „Wir haben Terminprobleme“, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger auf OVB-Anfrage. Unter anderem sei parallel ein großes Schwurgerichtsverfahren im Großen Saal anberaumt. Also schloss sich das Landgericht Traunstein mit dem Amtsgericht in Laufen kurz. Im Großen und Ganzen sei das organisatorisch geklärt, sagte Sattelberger, nur Details seien noch abzuklären.



Rosenheim24.de am 21.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 45232.html


Für die interessierte Öffentlichkeit aus Aschau, Rosenheim, Traunstein und Umgebung könnte die Verlegung zu einer Herausforderung werden, vor allem ohne eigenes Fahrzeug. Vorteil für RA Georg: die Nähe zum Flughafen Salzburg.

Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 17:20:50

Auch kurios: Im Eiskellerprozess ( also nicht in seinem eigenen Prozess) sagt Adrian M. auf Nachfrage des Gerichts warum er erst jetzt mit der Sprache rausrückt, er hätte das Mordgeständnis VERGESSEN, weil er zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftigt war. VERGESSEN, wie kann man denn ein Mordgeständnis vergessen ? Klar, bei dem ganzen Streß im Knast , stundenlang alleine in der Zelle, kommt man ja kaum zum nachdenken, da kann man so eine Lappalie schon mal vergessen. Um es mit den Worten von Frau Aßbichler zu sagen: "wer das glaubt, dem kann man alles erzählen".
Bei billigen Instant-Cappuccino in lauwarmen Wasser und staubigen Spekulatius hat der Mörder dann gestanden und es kam endlich Licht ins Dunkel mit Details, die zuvor keiner wusste. Nein, eben nicht, Adrian M. hat lediglich bewiesen, dass er Zeitung lesen kann.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25

Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln.

Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden?

Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 14:24:04

OVB: Gutachten zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen

Keinen Millimeter seines Terrains will das Oberbayerische Volksblatt (OVB) seiner Konkurrenz aus Passau (PNP) überlassen. Also wird stumpf nachgeplappert, gewürzt mit tendenziösen Anekdoten:

► Laut LG sei ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beauftragt worden.
(Im Artikel heißt es „beantragt“, was der PNP wie auch der Sinnhaftigkeit widerspricht.)

► Gutachter: Max Steller, Berlin

► Das OVB will Glauben machen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian profitiert.

Anmerkung: Ab hier wurde in diesem Thread über das Verfahren gegen Adrian M. diskutiert.

► Als Retter der ersten Runde im Hanna-Prozess preist das OVB den Zeugen Adrian M.

Anmerkung: Die manipulative Tendenziösität dieser Krawall-Journaille empfinde ich als ekelerregend und abstoßend!


Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
… Landgericht lässt wichtigsten Belastungszeugen prüfen

Bild
Belastungszeuge Adrian M., Anwalt Michael Vogel vor dem Großen Saal im Landgericht Traunstein. © Michael Weiser



… Wie glaubwürdig ist der Zeuge [Adrian M.] aus der JVA? … In einem wichtigen Punkt … hakt das Landgericht Traunstein nun nach. Das Landgericht hat gegenüber dem OVB bestätigt, dass ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beantragt [richtig: beauftragt] wurde.

Außerdem wird der bekannte Berliner Gutachter Prof. Dr. Max Steller den Wahrheitsgehalt der Schilderungen selbst prüfen. Derlei ist bei Verfahren über sexuelle Straftaten an Kindern üblich, um abzuklären, wie verlässlich deren Aussagen sind. Als Experte unter anderem in den Wormser Missbrauchsprozessen, in denen über 20 Angeklagte zu Unrecht des Missbrauchs angeklagt waren, schrieb er Justizgeschichte. Die Prozesse sein[e]rseits endeten mit Freisprüchen.

… Belastungszeuge stand wegen Missbrauch vor Gericht

Experten sollen also klären, wie vertrauenswürdig die Persönlichkeit des Adrian M. ist. … Ihm wurde Cybergrooming vorgeworfen. …

… Harte Strafe für JVA-Zeugen

… berichtete das OVB, als sich Adrian M. … selbst vor Gericht verantworten musste. Am Ende stand das Urteil: vier Jahre und vier Monate Haft. Eine verhältnismäßig harte Strafe; wenn der Zeuge auf einen „Deal“ gehofft hatte, musste er sich in diesem Augenblick enttäuscht sehen.

… Der Mordprozess hing am seidenen Faden

… Im März 2024 war der Angeklagte im Mordfall Hanna zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Ein Urteil, das ohne die Aussage von Adrian M. vermutlich nicht zustande gekommen wäre. Als er, von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladen, überraschend am Landgericht auftauchte, hing der Prozess gerade am seidenen Faden. … Kein Geständnis, kein sicherer Tatort, keine Tatwaffe, keine Zeugen: Ohne Adrian M. hätte der Prozess vor dem Aus gestanden.

… Doch war diese Aussage glaubwürdig? Prof. Dr. Max Steller soll das prüfen.



Rosenheim24.de am 21.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 44144.html

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:13:15 Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt ! …
Manche Stammtischbruderschaften, Fackel- und Mistgabelträger, Hassprediger und vor allem OVB-Konsumenten brauchen's mit dem Holzhammer. Hoffentlich werden sie alle dem Gutachter Steller im prall gefüllten Sitzungssaal lauschen.

Die Kosten trägt vorerst die Justizkasse (die sich z. B. aus Geldstrafen speist) – und im Falle eines Freispruchs bleibt es dabei. Sei es der Wahrheitsfindung gegönnt, oder? ;-)

Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).

Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.

In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.

Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:39:38

Der Knastzeuge war doch der Joker als Verena geschwächelt hat.
Vllt haben die Traunsteiner ihn sogar gebrieft damit das flott über die Bühne geht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:13:15

Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt !
Zur Erinnerung : er hat in der Vergangenheit seine Mutter des Missbrauchs beschuldigt, hat aber dann während des Verfahrens ( oder schon vorher ?) die Aussage zurückgezogen, mit der Entschuldigung, dass er halt leicht manipulierbar sei, weil er ständig um Anerkennung des jeweiligen Elternteils im Sorgerechtsstreit kämpfen musste. Dass er die Anschuldigung gegenüber seiner Mutter zurückzog, führte dazu , dass ihm ein Richter, welcher als Zeuge im Eiskellerprozess aussagte, ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit attestierte. Es bedarf menschlicher Größe, zuzugeben, dass man gelogen hat. Soweit so gut. Wenige Wochen später , in seinem eigenen Prozess , behauptet er dann wiederum erneut missbraucht worden zu sein.
Ist das tatsächlich alles nicht so schlimm, wenn einer mal schwerwiegende Anschuldigungen tätigt, diese widerruft , um sie dann wieder erneut hervorzubringen ? Der hat anscheinend viele der Beteiligten schwindelig gequatscht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 21. Mai 2025, 11:55:37

PNP: LG überprüft den JVA-Zeugen

Laut Passauer Neuer Presse (PNP) wird nun der JVA-Zeuge Adrian M. unter die Lupe genommen:

► Das LG beauftragte ein aussagepsychologisches Gutachten bei Prof. Dr. phil. Max Steller, Berlin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Steller
https://www.aussagepsychologie-berlin.d ... x-steller/

► zudem Begutachtung der Aussagetüchtigkeit

► Zeugenbeistand RA Vogel: Adrian M. werde wohl erneut aussagen.

► Die Gerichtssprecherin betont, ein solches Gutachten sei „in so herausragenden Fällen“ wie diesem „üblich“, um „ein faires Verfahren zu gewährleisten“. Aha!


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
… Landgericht Traunstein lässt Hauptbelastungszeugen überprüfen



„Er [Sebastian T.] hat gesagt, dass er an Hanna sexuelles Interesse hatte. Dass er sie bewusstlos geschlagen hat, damit sie sich nicht wehren kann, und sie dann in den Fluss geworfen hat“, versicherte der … Belastungszeuge …



… Entscheidend wird … sein, ob dieser Hauptbelastungszeuge nochmal aussagt, bei seiner Version bleibt und weiter als glaubwürdig gilt. Dies lässt das Gericht nun vorab überprüfen, wie Sprecherin Beatrice Handlanger der Mediengruppe Bayern am Dienstag bestätigte: „Es wurde eine Begutachtung zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit und ein aussagepsychologisches Gutachten beauftragt.“

Bei der Aussagetüchtigkeit gehe es darum, dass der Zeuge sich im Klaren darüber ist, dass er sich straffällig [richtig: strafbar] machen kann, wenn er bei einer erneuten Verhandlung etwas anderes aussagt als beim ersten Mal. Der Zeuge muss die möglichen Konsequenzen einer erneuten Aussage verstehen können. Theoretisch könnte er die Aussage auch verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Anwalt geht von erneuter Aussage des Zeugen aus

Sein Rechtsbeistand, der Traunsteiner Rechtsanwalt Michael Vogel geht allerdings davon aus, dass sein Mandant aussagen wird und bei der ursprünglichen Version bleibt: „Auch wenn ich darüber mit ihm in letzter Zeit nicht konkret gesprochen habe.“ Sein Mandant sitzt aktuell eine vierjährige Haftstrafe … ab.

Das Landgericht lässt zudem von dem renommierten Berliner Gutachter Prof. Dr. Max Steller den Wahrheitsgehalt der Schilderungen des Hauptbelastungszeugen über das Gespräch mit Sebastian T. mit einem aussagepsychologischen Gutachten überprüfen. …

Gerichtssprecherin: Es geht um ein faires Verfahren

Grundsätzlich wird vor Gericht nicht jede Zeugenaussage in dieser Weise hinterfragt, üblich ist das laut dem Landgericht nur in so herausragenden Fällen wie dem nun anstehenden erneuten Prozess gegen Sebastian T. Damit solle ein faires Verfahren gewährleistet werden. Die Richter nutzen dies, um „möglichst umfassend alle Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen“, wie Gerichtssprecherin Beatrice Handlanger, die selbst Vorsitzende Richterin ist, versichert. Vorliegen soll das Gutachten dann zum Beginn des neuen Prozesses im Herbst. Beschlossen worden sei die Einholung des Gutachtens von der zuständigen Kammer am 16. Mai.

PNP.de am 21.05.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-18696464


Ob der JVA-Zeuge Adrian M. auch nach eingehender Beratung durch seinen Zeugenbeistand bereit sein wird zu einer erneuten Aussage vor Gericht, wird sich zeigen. Eine Verweigerung der Auskunft, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 Abs. 1 StPO), läge nahe. Denn die Risiken sind beträchtlich:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 15:33:05

Ob dem JVA-Zeugen strafrechtlich eine Falschaussage (§§ 153, 154, 161 StGB) nachgewiesen werden kann, ist für die Revision (anders als in einem Wiederaufnahmeverfahren, § 359 Nr. 2 StPO) ohne Belang.

Für den Zeugen jedoch könnte das brenzlig werden: Neben der Strafbarkeit wegen Falschaussage käme auch Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) zum Nachteil Sebastians in Betracht. Verheerende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Perspektive des Zeugen hätte die zivilrechtlich daraus resultierende Schadenersatzpflicht (§§ 823, 253 BGB; greift auch bei fahrlässiger Falschaussage, die jedoch nur unter Eid auch strafbar ist): z. B. Kosten der Verteidigung, Verdienstausfall, jahrelange Verzögerung der Ausbildung (Anspruch auf Ersatz des am Ende des Erwerbslebens fehlenden Einkommens) und Schmerzensgeld. Ein Sechser im Lotto müsste her …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 20. Mai 2025, 21:44:41

Das arme Mädchen, sie wird zwar dadurch nicht mehr lebendig aber rühren in ihrem Leben und reißen immer die Wunden auf.dann soll er halt Mals das maul aufmachen

Kommentar auf Rosenheim24.de am 20.05.2025 (einschl. aller Schreibfehler)
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Von besonderer Geistesgüte zeugt dieser Erguss eines Konsumenten des neuesten OVB-Artikels (ihn Leser zu nennen, wäre der Ehre zuviel). Jubilieren hört man ihn voller Vorfreude und Hoffnung, auch mal zweieinhalb Jahre unschuldig im Knast sitzen zu dürfen. Ich drücke ihm die Daumen!

Die Klientel des OVB wird in dem weiteren Verfahren einen schweren Stand und viele Kröten zu schlucken haben.

PS: Soeben wurde der Kommentar gelöscht. Ob vom User oder von der Redaktion, ist unklar.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 20. Mai 2025, 18:36:52

OVB: Haftprüfung im Juni

Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) will sich von der Passauer Neuen Presse (PNP) nicht die Butter vom Brot nehmen lassen:

► „Experten“ sollen noch vor der neuen Hauptverhandlung „wichtige Fragen beleuchten“.

► weitere Gutachten der Verteidigung, RAin Rick: „ganz klar entlastend“

► RA Dr. Georg: Haftprüfungsantrag im Juni

► Entpflichtung der Pflichtverteidiger: Die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verteidigung sei durch die Wahlverteidiger Rick und Dr. Georg gesichert.

Anmerkung: Wenn die Wahlverteidiger ihr Mandat niederlegen (= kündigen) würden, hinge das Verfahren in der Luft. Dass Baumgärtl und Dr. Frank als „angesehene Juristen“ belobhudelt werden, stößt bitter auf. Ob die beiden regelmäßig die Parksünder vom OVB rausboxen?

► Die Entpflichtung diene auch der Reduzierung der Kostenlast des Angeklagten.

Anmerkung: Dreist! Die gesetzlichen Kosten der Pflichtverteidiger trägt im Falle eines Freispruchs die Staatskasse. Oder soll damit angedeutet werden, die „beiden angesehenen Juristen“ hätten darüber hinaus eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung mit Sebastian getroffen, weil sie gar so hart haben ackern müssen? Genauer: hätten geackert haben sollen!?


Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Mordfall … Diese Fragen stehen im Zentrum vor Neuauflage des Prozesses



… Die Neuauflage des Prozesses … soll um den 15. September 2025 herum beginnen. Doch die Vorbereitungen haben längst begonnen. Die erste Jugendkammer muss Termine … koordinieren. Gleichzeitig laufen Nachforschungen, die Licht in die frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2022 bringen könnten. So sollen Experten wichtige Fragen beleuchten, noch bevor die Hauptverhandlung erneut eröffnet wird.

Die Verteidigung zum Beispiel hat Experten hinzugezogen, die sich den Fall nochmals genau ansehen sollen. …

Gutachten …: „Ganz klar entlastend“

… Die Gerichtsmediziner entdeckten schwere Verletzungen unter anderem am Kopf und legten sich auf ein Gewaltverbrechen fest. … Gab es überhaupt ein Verbrechen? Oder fiel Hanna W. einem Unfall zum Opfer? „Ich habe weitere Gutachten in Auftrag gegeben, und die sind ganz klar entlastend“, sagte Sebastian T.s Verteidigerin Regina Rick dem OVB.

Regina Rick war stets von einem Unfall ausgegangen. Demnach war Hanna ohne Fremdverschulden in den Bärbach gestürzt. Das Bächlein, normal ein Rinnsal, war nach langem Regen mutmaßlich zu einem reißenden Wasserlauf angeschwollen. Dort oder später in der Prien könnten beim Aufprall auf Felsen oder andere Hindernisse Hannas Verletzungen entstanden sein. So weit die Annahme der Verteidigung. Im ersten Prozess hatten die Gutachter Verletzungen durchs Treiben nicht vollkommen ausschließen wollen, sie aber als unwahrscheinlich erachtet.

Staatsanwaltschaft geht von Angriff auf Hanna aus

Anderer Meinung ist die Staatsanwaltschaft. …

… ein Mithäftling T.s aus der JVA Traunstein … sagte aus, Sebastian T. habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Für Gericht und Staatsanwalt reichte das. …

Haftprüfung für Sebastian T.: Demnächst Antrag

… Der Angeklagte Sebastian T. … sitzt seit zweieinhalb Jahren in U-Haft. Regina Rick und ihr Kollege Dr. Yves Georg … werden daher einen Antrag auf Haftprüfung einreichen – im Laufe des nächsten Monats, wie Yves Georg sagte. Sebastian T. könnte demnächst auf freien Fuß gelangen.

Nicht mehr im Team der Verteidigung: Dr. Markus Frank und Harald Baumgärtl. Die beiden angesehenen Juristen hatten Sebastian T. als Pflichtverteidiger vertreten, Mitte Mai wurden sie vom Landgericht entpflichtet. Ein üblicher Vorgang, wie Yves Georg sagte. Die Vertretung des Angeklagten sei durch die Wahlverteidigung gesichert, die Entpflichtung entspreche voll „dem normalen Sachverhalt“. Harald Baumgärtl sieht es genauso: „Wenn die Wahlverteidigung gesichert ist, entspricht es der gängigen Rechtspraxis, dass die Pflichtverteidigung aufzuheben sei, keine Frage.“

Unter anderem sollen mit einer solchen Entpflichtung auch die Kosten für Angeklagte nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Pflichtverteidiger werden, anders als manchmal angenommen, nicht vom Staat bezahlt. …

Rosenheim24.de am 20.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 42789.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 20. Mai 2025, 13:49:19

PNP: Haftprüfung angekündigt

Die Passauer Neue Presse (PNP) sprach mit RAin Rick und einer Pressesprecherin des LG Traunstein:

► Haftprüfungsantrag gegenüber LG Traunstein angekündigt

► Haftprüfungstermin Mitte Juni?

► mehrere neue Gutachten der Verteidigung:
• Institut für Wasserbau,
• rechtsmedizinisches Gutachten,
• thermodynamisches Gutachten

► Aßbichlers Kammer sei laut RAin Rick „aufgehoben“ worden.
(Was das bedeutet, wird nicht dargelegt. Ein Missverständnis? Aufgehoben wurde das Urteil dieser Kammer, aber doch nicht die Kammer selbst, oder?)


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Mordfall Hanna: Antrag auf Haftprüfung gestellt – Kommt Verurteilter Sebastian T. frei?



Nach der erfolgreichen Revision haben seine Wahlverteidiger Regina Rick und Yves Georg beim Landgericht Traunstein angekündigt, dass sie einen Antrag auf Haftprüfung stellen wollen. Möglich wäre eine Entscheidung dazu frühestens Mitte Juni. Nur noch Rick und Georg vertreten den wegen Mordes verurteilten jungen Mann, die Pflichtverteidiger wurden vom Landgericht von ihrer Aufgabe entbunden.



Antrag auf Haftprüfung angekündigt, aber noch nicht gestellt

Beatrice Handlanger, Pressesprecherin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, bestätigt am Montag der Mediengruppe Bayern, dass … ein Antrag auf Haftprüfung von der Verteidigung „zwar angekündigt, aber noch nicht gestellt“ worden sei. Sollten die Verteidiger einen Antrag stellen, ist nicht sofort mit einer Entscheidung zu rechnen: „Für diesen Fall könnte ein entsprechender Haftprüfungstermin Mitte Juni stattfinden, dazu ist aber auch noch die Terminabstimmung mit der Verteidigung erforderlich.“

Neue Gutachten sollen zu Freilassung führen

Verteidigerin … Rick erklärte dazu am Montag gegenüber der Mediengruppe Bayern: „Wir werden unseren Antrag auf Haftprüfung demnächst stellen. Mit dem Antrag werden wir auch mehrere Gutachten einreichen, die entlastende Erkenntnisse zu Fragen ergeben haben, denen nachzugehen ich bereits in der Hauptverhandlung beantragt hatte. Die Kammer, die jetzt aufgehoben worden ist, hatte dies seinerzeit rechtsfehlerhaft abgelehnt."

Unter anderem sei ein renommiertes Institut für Wasserbau beauftragt worden. Zudem seien ein weiteres rechtsmedizinisches und ein thermodynamisches Gutachten von ihr in Auftrag gegeben worden, erklärte Rick. Die Haftprüfung müsse zur Freilassung ihres Mandanten führen: „Gegen unseren Mandanten sprach nie etwas, spricht weiter nichts, und die vorherige Kammer hat aus meiner Sicht sehenden Auges einen Unschuldigen verurteilt.“



PNP.de am 19.05.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... i-18688442

Auf diesen Bericht beziehen sich die Bayernwelle SüdOst und auch Radio Charivari:
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und ... ueber-haft
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -beantragt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... uefung-vor


Für die Haftprüfung wird nach § 118 Abs. 1 StPO (auf Antrag der Verteidigung oder nach richterlichem Ermessen) eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Nach § 118 Abs. 5 StPO muss die mündliche Verhandlung spätestens zwei Wochen nach Einreichung des Haftprüfungsantrags stattfinden. Die Entscheidung über die Haftprüfung ist am Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden oder spätestens binnen einer Woche zu erlassen (§ 118a Abs. 4 StPO).

Damit erklärt sich der für einen Haftprüfungstermin angepeilte Zeitpunkt Mitte Juni 2025.

Dass der Haftprüfungsantrag bislang nur angekündigt, aber noch nicht gestellt wurde, mag daran liegen, dass die Akten erst einmal vom BGH zurück ans LG Traunstein gelangt sein mussten. Zudem muss sich die 1. Jugendkammer in den Fall einarbeiten, was bei mehr als 20.000 Seiten keine leichte Übung ist. Wenn eine Kammer ohne genügende Aktenkenntnis über eine Haftprüfung entscheiden müsste, wäre Sebastian wenig geholfen. Deshalb nehme ich an, dass die Verteidigung mit dem Gericht ein Moratorium verabredet hat, das in Kürze enden dürfte. Anschließend wird dann der schriftliche Antrag eingereicht.

Die mündliche Verhandlung zur Haftprüfung ist nicht öffentlich. Wir werden nur das erfahren, was Prozessbeteiligte und das Gericht der Presse bekanntgeben werden.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Dienstag, 20. Mai 2025, 11:20:47

Es scheint voran zu gehen.
Die Verteidiger wollen einen Antrag auf Haftprüfung stellen, berichtet die Passauer Neue Presse heute. Sie sollen also überprüfen lassen, ob ihr Mandant weiter in Haft bleiben muss. Bis in etwa einem Monat soll demnach über diesen Antrag entschieden werden.

Sebastian T. ist vor einem Jahr wegen des Mordes an Hanna zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil im Frühjahr aber wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Der Prozess muss in Traunstein also noch einmal komplett von vorn starten. Einen Termin gibt es noch nicht.
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und ... ueber-haft

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 20. Mai 2025, 00:14:27

Für mich stellt sich diese Dynamik so dar:

ST war joggen, erfährt am 4.10. davon, dass jemand umgekommen ist - und vielleicht auch schon, dass Zeugen gesucht werden, die etwas gesehen haben. Ob er sich da schon angesprochen gefühlt hat, ist schwer zu sagen (er hatte ja nichts gesehen), aber bei seiner Vorgeschichte muss man davon ausgehen, dass er sich damals schon langsam unwohler gefühlt hat. Bei jemandem, der schon vor einfacheren sozialen Situationen Angst hat, kann das schnell zu innerer Panik führen (ich fand den Vergleich von @bla_bla mit der Prüfungssituation da sehr passend). Und er hatte schon mitbekommen, dass der Besitzer der Holzkern-Uhr schnell in die Schlagzeilen gekommen ist.

Dann kommt die Joggersichtung und der konkrete Aufruf, sich zu melden. ST steigert sich in seine Panik hinein. Die Mutter ist genervt, dass er sich nicht "einfach" melden kann - und überhaupt, dass er so unselbständig ist (leider passiert das gerade Eltern mit Kindern, die etwas aus der Reihe fallen - "irgendwann muss es doch mal gut sein").
Letztendlich (und das war ja sogar sehr zeitnah) willigt ST doch ein, er will keinen Streit. Er geht allein hin (ein Riesen-Fehler), seine Mutter sagt ihm nochmal, dass er einfach alle Fragen beantworten soll und dass er es dann auch schon wieder hinter sich hat.

Er sitzt zwei Polizisten gegenüber. Beide sind gut vorbereitet, er ist es nicht, kann es nicht sein. Und ist auch nicht geübt im Umgang mit solchen Situationen.

Also macht er, was die Polizisten ihm sagen. Gibt sein Handy ab und lässt sich quasi (obwohl nur Zeuge) erkennungsdienstlich behandeln.

Er hat Klamotten mitgebracht und eine schwarze, lange Hose angezogen zu seinem Termin. Es sind fast drei Wochen vergangen seit der Joggingrunde. Vielleicht hat ST mehrere Hosen zum Joggen. Und er weiß nicht, dass diese Hose später eine wichtige Rolle spielen wird. Wer erinnert sich schon, was er drei Wochen zuvor anhatte?
Aber es läuft gut, ST verliert seine Angst langsam, die Beamtin ist nett.

Er versucht, sich an die Laufroute zu erinnern. Die Karte, die ihm die Polizisten vorlegen, ist schlecht kopiert. Er zeichnet seine Route ein, es ist drei Wochen her.

Endlich kann er gehen.
Wieder zuhause, geht es ihm besser, es ist gut gelaufen, er hat es hinter sich.

Drei Wochen später wird er nochmal vorgeladen.

Die Beamten haben Nachfragen. Und er soll nochmal andere Kleidung mitbringen.
Bei der Vernehmung beantwortet er die Fragen so gut es geht. Auch die Frage, wann genau er von dem Mord erfahren hat. Er überlegt, es ist fast sechs Wochen her. Es muss der Montag gewesen sein. Vielleicht ist er verwirrt wegen des Feiertags, denn: In Wirklichkeit war es der Dienstag.
Er sagt anfangs noch, er ist sich nicht sicher. Aber die Polizisten fragen nach. Er will nicht, dass sie denken, er ist blöd, also bleibt er bei Montag. Und erzählt von seiner Freundin V, die er an dem Tag getroffen hat.
Die Beamten geben ihm sein Handy zurück. Die WhatsApp-Nachrichten und Geodaten, aus denen sich ergeben hätte, dass ST sich im Tag geirrt hat, haben sie nicht ausgewertet.

Wie die Tat abgelaufen sein könnte, wird er gefragt. Er vermutet, der Täter hat H im Auto mitgenommen - weil der Auffindeort so weit weg ist.
Und was könnte die Tatwaffe sein? Irgendwas aus dem Auto, spontan fällt ihm aber nichts ein. Er soll spekulieren, also nennt er einen Stein, passend zu den schon lange veröffentlichten Verletzungen.

Dann soll er nochmal seine Laufroute einzeichnen. Der Hinweg weicht minimal von seiner letzten Zeichnung ab. Der Rückweg ist identisch.

Die Beamten sehen Widersprüche.

Sie laden V zur Zeugenvernehmung ein. ST schreibt ihr noch, dass die eine Beamtin voll nett ist, versucht ihr die Angst zu nehmen. Sie will es schaffen - weil sie auch ST helfen will. Sie ist überzeugt, er hat mit dem Mord nichts zu tun.

Aber es kommt anders. Die Situation überfordert V. Es ist von einem Anwalt die Rede. Wozu brauche ich einen Anwalt, fragt sie sich.
Sie erinnert sich nicht mehr, an welchem Tag genau sie sich mit ST getroffen hat. Es ist so lange her, fast sieben Wochen. Vielleicht der Montag - ja, der könnte es gewesen sein. Sie steht unter Druck. In Wirklichkeit war es der Dienstag. Sie hatte am Mittwoch ihrer Schwester von dem "Treffen gestern" geschrieben.
Auch sie stellt ihr Handy vorübergehend den Beamten zur Verfügung - aber die Nachrichten und Handydaten, aus denen sich ergeben hätte, dass ST und V sich im Tag geirrt haben, werden erst 14 Monate später ausgewertet.

Kurz darauf wird V aus der vermutlich ersten Vernehmung ihres Lebens kommen und in heller Aufregung mehren Personen schreiben, dass sie und ST verdächtigt werden, H umgebracht zu haben. Dass ST als Beschuldigter gilt. Und dass sie Angst hat.
Und sie schreibt, dass sie sich im Tag geirrt hat. Dass es nicht der Montag war.

Was diese Vernehmung mit ihr gemacht hat, weiß niemand. Auch nicht, wie viel sie falsch verstanden hat oder ob sie doch mehr unter Druck gesetzt wurde als es normalerweise üblich ist. Die Vernehmung wurde nicht aufgezeichnet.

Aber die Polizei geht jetzt von Täterwissen aus: ST wusste aus ihrer Sicht schon am Montag, den 3.10., von der Leiche - und er wusste von dem Stein.

Am Abend nach Vs Vernehmung wird eine Krisensitzung einberufen. Eigentlich sollte es eine Party sein. Aber V ist mittlerweile völlig neben der Spur, hat regelrecht Panik. Und da sie weiß, dass sie mit dem Mord nichts zu tun hat, glaubt sie langsam aber sicher, dass es ST doch war. Polizisten können sich doch nicht soo sehr irren. Soll sich ihr Freund doch endlich stellen, damit sie nicht mehr verdächtigt wird und endlich ihre Ruhe hat. Sie war noch nie in einer derartigen Situation, kann nicht mehr klar denken.

Auf der Party sprechen sie über den Fall. Die Polizei hat ihr gesagt, sie darf ST nicht sagen, dass er verdächtigt wird. Also sagt sie nichts.
Das muss sie auch nicht. ST merkt es. Oder er hat es schon von jemand anderem erfahren. Die Situation wird immer angespannter. Keiner sagt was, aber der Verdacht steht überdeutlich im Raum. Bis ST dann sein "Spaßgeständnis" macht. Vielleicht hofft er, damit die Situation zu entschärfen. Oder es ist der immense Druck, der auf ihm lastet. Er ist am Ende, kriegt seine Angst nicht mehr in den Griff, lässt sich volllaufen.

Am nächsten Tag wird V nochmal vorgeladen und befragt.
Warum sie plötzlich doch wieder behauptet, dass sie ST am Montag getroffen hat, wird keine Rolle mehr spielen. Denn plötzlich geht alles sehr schnell: Um 13.30 erfolgt STs Festnahme, um 16.30 wird sein Zuhause durchsucht.

Ab da sitzt ST ein Jahr in U-Haft, bis sein Prozess beginnt.
Die Handydaten der Beteiligten werden erst nach Prozessbeginn, Anfang 2024, ausgewertet. Oder gar nicht.
Von Drüben Seite 678 um 23.16
Gute Zusammenfassung
Nur sollte man dazu sagen, dass Verena am 3. 10. Zweimal und am 4. 10 einmal nach Aschau gefahren ist zwecks Kontakt mit dem Jogger.
Die Ermittler haben sich gierigst auf den Jogger gestürzt weil die Kostümpartys mit den Eiskellerbesuchern nichts brachten und vom Klinkenputzen wegen der Holzuhr hatten sie schon Schwielen.
Da wärs ja dann saudoof gewesen, wenn wegen der Handyauswertung kein Täterwissen zustande gekommen wäre.
Der Knastzeuge wurde gezielt zum Spekulatiusessen platziert um aus der Ermittlungsakte des TV eine schöne Räuberpistole zu machen.
Die Pflichtverteidiger waren keine harten Nüsse und es hätte so schön enden können im kgl. bay. Landgericht wenn die Rick nicht gekommen wäre.

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