MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gust hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 00:16:06Am dringenden Tatverdacht des Untersuchungshäftlings T. können die inkonsistenten Aussagen der Sippe rund um die „Dramaqueen“ V. nicht wesentlich rütteln. Der sogenannte Jogger T. hatte sowohl
- Motiv (verhaltensauffälliger Incel mit Gewaltphantasien ggü. Frauen),
- Gelegenheit (objektiv zum Tatzeitpunkt vor Ort) und
- Mittel (auch ein Hänfling wie er kann problemlos eine Frau in der Statur von H. überwältigen, wenn Angriff überraschend hinterrücks, unter Blendwirkung erfolgt).

In einer Gesamtwürdigung aller Aspekte im Zusammenspiel (=Job des Gerichts) ist dieses Szenario weit wahrscheinlicher als der unbekannte Dritte.
Also ich kenn’ den Fall sicherlich nicht gut und hab keine feste Vorstellung was passiert ist, aber mittlerweile kommt mir das vorgebrachte Material dünn vor. Sodass ich den Eindruck hab, dass selbst "wenn er es war" eine Verurteilung dennoch gewagt wäre, weil eben nichts wirklich Überzeugendes dabei zu sein scheint.
Was als "Täterwissen" präsentiert wurde, ist vll einfach nur Wiedergabe von Dorftratsch (wenn am 4.10. kundgetan, da war die "Zeugin der Anklage" ja dann plötzlich unsicher). Dass er annahm, dass die junge Frau einen Stein auf den Kopf bekommen haben könnte, ist vll einfach nur ein simples Sich-Hineindenken in den mgl Tatablauf und die Todesursache. Sehr viele Alternativen gibt es da nicht. Spezifisches, eindeutiges Täterwissen sieht durchaus anders aus. Da müsste er Dinge benennen, die niemand wissen kann, und auch nicht ahnen kann, der nicht zur Tatzeit am Tatort war.
Die drei Punkte, die angeblich für ihn sprechen (im Zitat oben, das klassische Motiv-Mittel-Gelegenheit) kann man mit etwas Interpretationsverve letztlich jedem, der im Eiskeller oder nahe Tatort war, aufstülpen. Insbesondere, wenn die "Tatwaffe", die man ja wohl nicht so genau kennt, wenn sogar Unfall erwogen wird, einfach ein Stein am Ufer/Wegrand gewesen sein sollte. Auch ein unspezifisches Motiv wie zugeschriebener Frauenhass oder einfach Sexualtrieb lässt sich schnell konstruieren und dementsprechend kaum widerlegen.

Ich hab allerdings den Fall hier überwiegend nur beim Gastbeitragsfreischalten verfolgt und mich nicht sehr reingefuchst. Und wie gesagt, es geht mir um das Gewicht des belastenden Materials. Dass es möglich ist, dass der Angeklagte schuldig sein könnte, steht außer Frage. Aber um möglich allein geht es nicht, sondern um nachweislich und sicher, solange Rechtsstaat kein Etikettenschwindel sein will.

Anfangs ging ich sehr davon aus, dass wenn sie ihn verhaften, dass dann schon ordentlich was zusammengekommen sein muss und das eben vor dem Prozess unter Verschluss blieb. Das scheint mir nun ein bisschen wie Schnee zusammengeschmolzen zu sein. Man fürchtet ein bisschen, dass das bayrische Amigowesen zugeschlagen hat. Es nähern sich Zweifel, die der Lateiner dubio nennt und, in dubio pro reo, dann wäre ein Angeklagter freizusprechen. Aber es stehen ja noch Prozesstage aus.
Für die armen Eltern und Geschwister von Hanna muss das alles ein Alptraum im Alptraum sein.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@z3001x
genau!

- der jogger soll immer wieder und
- stundenlang verhört worden sein
- was und wie könnten die fragen? "wie kannst du uns beweisen, dass du es nicht warst?", "was kannst du vorweisen, was dich entlastet?"
- dann kommt der nach hause und weiter gehts: "warst du das?" "sag jetzt die wahrheit" "was ist passiert in der nacht" "warum bist du losgelaufen so spät?" "hast du dem mädchen was angetan?"

nach ein paar wochen war der fertig: in etwa "dann war ichs halt"
ich schätze, der genießt den frieden im knast.
z3001x hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 01:41:54Für die armen Eltern und Geschwister von Hanna muss das alles ein Alptraum im Alptraum sein.
für seine eltern auch. ob ers letztlich war oder nicht.

ben hat geschrieben: Montag, 11. Dezember 2023, 13:48:19Womit sich der dringende Tatverdacht, der ja auf Wahrscheinlichkeit >50% Verurteilung beruht, begründet, erschließt sich mir nicht ganz.
das damalige angebliche "täterwissen" war wohl ausschlaggebend für den dringenden tatverdacht.
als sich das in luft aufzulösen begann, soll er bei freunden ein "geständnis" abgelegt haben (in etwa: "dann war ichs halt")

muster: dringenden tatverdacht generieren...
- der jogger mit stirnlampe wird als zeuge gesucht
- und gefunden: mutter meldet ihn und/oder er meldet sich freiwillig bei der polizei
- da er nähe tatort war, wird vermutlich auch sein umfeld befragt, wie etwa freundin V
- die V sagt aus, er wusste details zum fall die noch nicht veröffentlicht waren = täterwissen
- irgendwann stellt sich raus, dem war wohl nicht so
- zu dem zeitpunkt/um den zeitpunkt herum hatte der dann angeblich ein "geständnis" abgelegt
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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at "the other site" meinte jemand, dieser schulterdachbruch wäre bei fahrradstürzen nicht besonders selten
LillyLego antwortet auf Pannettone, der schrieb: "schutloerdach bei fahrradstürzen"[/center]

Das stelle ich mir dann aber kopfüber über den Lenker vor nach einem abrupten Bremsmnöver und dann sozusagen als Überschlag und Aufkommen auf dem Rücken. So sind schon viele Fahrradunfälle passiert, aber in dem Fall läge das Opfer dann auf dem Rücken und nicht bäuchlings. Wenn man mit dem Rad nur seitlich oder irgendwie anders stürzt, werden ja sicher nicht beide Schulterdächer brechen.
https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34440389

schulterbruch-beispiel aus der praxis:

fahrer (60kg) stürzt mit normalo-china-roller (vielleicht 60 km/h).
profi-rucksack auf (mind. 25 kg, nicht mehr hebbar), breite gurte, hüftgurt geschlossen

- roller schlittert straße entlang
- fahrer liegt auf rechter seite
- RE fuß eingeklemmt
- der oberkörper mit rucksack ist wie festgeklebt, kommt hinter dem ziehenden roller nicht mehr her
- RE schulter gebrochen eindeutig durch das ziehen des rollers (fuß auch)

von tsunami-opfern weiß man, dass die alle knochen gebrochen haben

:arrow: wenn eine wasserleiche im nacken hängenbleibt (gebrochener wirbel) und gleichzeitig starke wassermassen am körper ziehen, könnte das eine symmetrische schulterdachfraktur erklären :?:
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gust hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 00:16:06 - Motiv (verhaltensauffälliger Incel mit Gewaltphantasien ggü. Frauen),
Die viele haben. Und Phantasie muss nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben ...
Gust hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 00:16:06 - Gelegenheit (objektiv zum Tatzeitpunkt vor Ort) und
Er war joggen. Wo genau, weiß keiner. Viele waren zu dem Zeitpunkt in der Nähe.
Gust hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 00:16:06 - Mittel (auch ein Hänfling wie er kann problemlos eine Frau in der Statur von H. überwältigen, wenn Angriff überraschend hinterrücks, unter Blendwirkung erfolgt).
Wie hat sie dann noch angerufen?
Gust hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 00:16:06 ist dieses Szenario weit wahrscheinlicher als der unbekannte Dritte.
Man hat nur Sorge, dass er es wirklich war oder dass man ein Jahr für den Falschen verschwendet hat.

Die Geschichten, die ihn seit einem Jahr sitzen lassen, sind inzw. alles fragwürdig und der Häftling gibt nur Zeitungswissen wider. Er hatte 1 Jahr Zeit als es noch kein Zeitungswissen war und schwieg.

Wie gesagt: Mich würde die Auswertung von Computer und Smartphone hinsichtlich Hanna und nicht Pornos interessieren. Wer drei Wochen ein gesuchter Mörder ist, den muss das Thema und die Konsequenzen für die Tat doch beschäftigen. Und wenn es da Auffälliges gäbe, dann wäre das wahrscheinlich schon Thema gewesen.
BiosOmaladen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Manchmal würde man sich wünschen, die ganzen Vorverurteilenden würden selbst mal in eine solche Situation kommen und ggf. aufgrund einer so dünnen "Beweislage" verurteilt werden bzw. schon so lange in Untersuchungshaft sitzen. Aber gut, in Deutschland sitzt man mittlerweile ja auch jahrelang in Untersuchungshaft wenn man "Querdenker" ist ohne das es zur Anklage reicht, den Corona-Wahnsinn als Arzt fürs Patientenwohl nicht mitmachen wollte, oder als Greis in irgendwelchen Chatgruppen hanebüchene "Umsturzpläne" verbreitet. Vielleicht sollte der Tatverdächtige irgendeine arabische oder afrikanische Staatsbürgerschaft annehmen und zum Islam konvertieren. Dann hätte er Narrenfreiheit.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Montag, 11. Dezember 2023, 23:47:22 Was ich bisher nicht verstehe: Es sind jetzt 20 Verhandlungstage rum. Man kennt seine Kondom-Vorlieben und seine Porno-Suchen, aber was er zum Thema Hanna gegoogelt hat, kennt man nicht. Jemand, der 3 Wochen ein gesuchter Mörder ist, der muss ich doch mit dem Thema und den Folgen beschäftigen ...
Auch da wäre aber die Frage was das aussagt. Das ganze Dorf, halb Bayern, viele von überall (und hier ja auch) dürften alle nach den ersten Pressemeldungen ständig Informationen im Netz über den Fall gesucht haben. Wenn man danach ginge, wären wir hier ja alle unter Generalverdacht. Da fände ich es fast ungewöhnlich wenn er NICHT recherchiert hat. Interessant wären allenfalls suche die sich wie Du andeutest mit Konsequenzen beschäftigen, wie z.B. "wie lange Knast für Mord" oder "Kleidung mit Blut sicher entsorgen". Aber auch das kann einen einfach nur so interessieren ohne dass man was damit zu tun hat.

Drum nervt mich auch diese Breittreterei der Porno Suchbegriffe etwas. Solche Dinge fallen für mich unter "die Gedanken sind frei" und eigentlich auch in eine Intimsphäre und sollten unter Verwertungsverbot stehen und allenfalls für Ermittlungsansätze herhalten. Anders mag es sein, wenn es dann auch tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen wäre, sprich Suche und Tat stehen im direkten Zusammenhang. Wer hat denn nicht schonmal nach Dingen gesucht, nur aus Neugierde ob es "so einen Scheiß wirklich gibt". Ich persönlich suche gerne mal nach "Reichsbürger" Themen, einfach nur weil es mich maximal belustigt, was für Irre es so gibt. Vermutlich wird mir das bei der nächsten Verkehrssünde zum Verhängnis.....

Es gibt ja dieses semi-professionelle Klamotten-Model-Video von Hanna, ich das finde ich ehrlich gesagt sehr "intensiv", für einen der sie vielleicht heimlich verehrt hat. Wenn er sowas z.B. vor der Tat sich mehrfach angesehen hätte - das wär mal richtig ein Hinweis.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Kalle hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 11:25:06 Auch da wäre aber die Frage was das aussagt. Das ganze Dorf, halb Bayern, viele von überall (und hier ja auch) dürften alle nach den ersten Pressemeldungen ständig Informationen im Netz über den Fall gesucht haben. Wenn man danach ginge, wären wir hier ja alle unter Generalverdacht. Da fände ich es fast ungewöhnlich wenn er NICHT recherchiert hat. Interessant wären allenfalls suche die sich wie Du andeutest mit Konsequenzen beschäftigen, wie z.B. "wie lange Knast für Mord" oder "Kleidung mit Blut sicher entsorgen". Aber auch das kann einen einfach nur so interessieren ohne dass man was damit zu tun hat.
1. Er könnte nichts gesucht haben. Wie würde das zu einem Mörder passen?

2. Haft, Flucht, Anwalt, Konsequenzen ... Themen, die über die Tätersuche hinausgehen

3. Häufigkeit. Wenn jemand 1x pro Stunde auf sein Handy wegen Hanna schaut, dann wäre das schon deutlich häufiger als ein Aschauer, der sich am Abend mal kurz informiert.

Wenn man davon ausgeht, dass er an einem Mord Spaß hatte ("endlich ausgeführt") oder dass das Fass überlief (Totschlag), dann lässt einem das sicher im Netz nicht kalt. Es dürfte ihn deutlich mehr beschäftigen als den Normal-Aschauer. Und wenn es ihn garnicht beschäftigt, dann wäre das merkwürdig. Ich würde vermuten, dass ein Mörder abends stundenlang sowas anschauen könnte. Hätte er das getan, dann wüssten wir es sicher.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 04:03:49
- der jogger soll immer wieder und
- stundenlang verhört worden sein
- was und wie könnten die fragen? "wie kannst du uns beweisen, dass du es nicht warst?", "was kannst du vorweisen, was dich entlastet?"
Als Zeuge wurde Sebastian zweimal vernommen. Fragen, wie von Dir vermutet, wurden ihm hierbei sicher nicht gestellt.

Als Beschuldigter (seit der Festnahme) machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Hier kann es keine stundenlangen Vernehmungen gegeben haben.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 04:03:49
das damalige angebliche "täterwissen" war wohl ausschlaggebend für den dringenden tatverdacht.
als sich das in luft aufzulösen begann, soll er bei freunden ein "geständnis" abgelegt haben (in etwa: "dann war ichs halt")
Keineswegs „in Luft aufgelöst“ hatte sich das vermeintliche Täterwissen im Zeitpunkt des mutmaßlichen Geständnisses:

Am 17.11.2022 wurde Verena das erste Mal von der Polizei als Zeugin vernommen. Erst dabei wurde vermeintliches Täterwissen Sebastians bekannt (Stichwort: Spaziergang am 03.10.).

An demselben Tag fand später die Hausparty statt, bei der ein Geständnis abgelegt worden sein soll (wovon die Polizei erst bei weiteren Vernehmungen erfuhr).

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 04:03:49
muster: dringenden tatverdacht generieren...
- der jogger … wird als zeuge gesucht
- … er meldet sich … bei der polizei
- da er nähe tatort war, wird vermutlich auch sein umfeld befragt, wie etwa freundin V
- die V sagt aus, er wusste … täterwissen
- irgendwann stellt sich raus, dem war wohl nicht so
- zu dem zeitpunkt/um den zeitpunkt herum hatte der dann angeblich ein "geständnis" abgelegt
Die dargestellte Abfolge stimmt wieder nicht und die von Dir gezogenen Schlussfolgerungen laufen demzufolge ins Leere.

Nicht weil Sebastian zur Tatzeit in Tatortnähe war, wurde Verena von der Polizei vernommen, sondern weil ein Arzt am 09./10.11.2022 der Polizei einen Hinweis auf Sebastian gab!

Dies und noch einiges mehr zur Entstehungsgeschichte des dringenden Tatverdachts gegen Sebastian hättest Du z. B. hier erfahren können:

viewtopic.php?p=239398#p239398


Bitte informiere Dich, bevor krude Theorien ins Kraut schießen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 12:00:43 Als Zeuge wurde Sebastian zweimal vernommen. Fragen, wie von Dir vermutet, wurden ihm hierbei sicher nicht gestellt.

Als Beschuldigter (seit der Festnahme) machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Hier kann es keine stundenlangen Vernehmungen gegeben haben.
Generell muss man sich aber des Umstands gewahr sein, dass bevor eine Person in den Status Beschuldigter gerät, sie schon ein Verdächtiger ist und ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft (von dem die Person da noch nichts weiß). Das ist zwingend so, da ein Beschuldigter auch ein Verdächtiger sein muss und die Verhöre und Ermittlungen gegen die Person nur im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens möglich sind.
In der Situation, wo die Person verdächtig ist, aber noch nicht beschuldigt, hat sie den Verfahrensstatus Zeuge und damit nicht die Eigenschutzrechte, die die StPO dem Beschuldigten einräumt.
Vor allem ist die Person dann noch verpflichtet, Zeugnis zu geben und darf die Aussage nicht generell verweigern. Allerdings darf sie auch als Zeuge schweigen, um sich oder Angehörige nicht zu belasten. Das In-Gebrauchnehmen dieses Rechts kann seitens der Ermittler natürlich als Signal gewertet werden kann - nach dem Motto: wo man schweigt, gibt es etwas zu verheimlichen. Und das Schweigen zu bestimmten Fragen ist eben aussagekräftiger, als ein generelles Schweigen.
Diese Übergangsphase nutzen Ermittler dementsprechend oft (nachvollziehbarer) Weise aus, weil sie in der Zeit am meisten aus dem Verdächtigen herauskitzeln können, insbesondere wenn er/sie alters- oder persönlichkeitsbedingt manipulierbar ist.
Das war jetzt allgemein; ich wollte damit nicht suggerieren, dass bei den Ermittlungen in diesem Fall irgendwelche manipulativen Techniken angewandt wurden. Ich war nicht dabei. Und v.a. hat der Angeklagte hat ja auch nichts gestanden gegenüber den Ermittlern.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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z3001x hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 12:29:50 Generell muss man sich aber des Umstands gewahr sein, dass bevor eine Person in den Status Beschuldigter gerät, sie schon ein Verdächtiger ist und ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft (von dem die Person da noch nichts weiß). … In der Situation, wo die Person verdächtig ist, aber noch nicht beschuldigt, hat sie den Verfahrensstatus Zeuge und damit nicht die Eigenschutzrechte, die die StPO dem Beschuldigten einräumt. …
Gut erklärt, hier aber geht es darum, dass Sebastian als der gesuchte Jogger im Oktober 2022 als Zeuge vernommen wurde, ohne dass sich daraus „sachdienliche Hinweise“ ergeben haben. Es bestand kein Tatverdacht.

Erst nach dem Hinweis des Arztes kam der Zug ins Rollen. Das war im November 2022.

Fragen, wie von @gastxyz..me vermutet, werden in einer Zeugenvernehmung nicht gestellt:
• „Wie kannst du uns beweisen, dass du es nicht warst?“
• „Was kannst du vorweisen, was dich entlastet?“

Allein darum ging es.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heckengäu hat geschrieben: Montag, 11. Dezember 2023, 21:00:31 So ist es. Weil das nicht richtig ist
.
hammerbach.JPG
.
Bärbach und Schleichergraben fliessen bereits weit vor der Kurve zusammen. Nach Automobile Mayer vor "An der Bergbahn" / "Brandnerweg".

Der Zusammenfluss am angeblichen "Tatort" ist zwischen Hammerbach, ein äusserst kurzer Bach aus Richtung SWS, der nicht auf allen Karten mit Namen enthalten ist, der die Kampenwandstr. unterquert, um danach in den Bärbach zu fliessen.
Einen Hammerbach gibt es in Aschau auf der anderen Seite der Prien auch noch und der gibt einem Ortsteil den Namen. Ob der kleine Zulauf der bei den Geländern unter der Kampenwandstr. rein fliesst auch Hammerbach heisst?. Von da gehts bachaufwärts im Bärbach der mit dem Brandnerweg links weg geht.
Der Bach der aber an der Kampenwanstr. weiter bergauf geht heisst Scheichergraben und der zieht sich bis hinter Brückl, aber ist kurz.
Vor Brückl bergauf gesehen kommt von links der Schleichergraben der einen sehr langen Zulauf hat.
Aus der ferne kann ich jedoch nicht sagen wer bei Starkregen, Schneeschmelze oder im Frühjahr bei Grundwasser den meisten Zulauf hat.
Weiter wie die Einmündung zum Brandnerweg und An der Bergbahn wird sie eh nich gekommen sein und bis dort heisst der Bachlauf an der Heimweg noch Bärbach
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich denke mir das genau dieser Hinweis dieses Arztes, die Offenlegung eines Geheimnisses ist.
Warum Geheimnis?
Es wurden Inhalte, die Sebastian betreffen vom Gesetzgeber so eingehegt/ zum Geheimnis gemacht, dass man sagen muss das für den Arzt eine Schweigepflicht bestanden hat.

Inwiefern diese Schweigepflicht legal gebrochen wurde, wird sich daran zeigen, ob Sebastian (nach Ansicht des Gerichts) für den Tod von Hanna verantwortlich zu machen ist.

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte für den Arzt da eben noch ein Verfahren im Raume stehen, in dem geklärt werden muss ob diese Schweigepflicht im Bezug auf Sebastian legal gebrochen wurde.

Ich denke mir das das genau ein mit Hauptfaktor ist warum Sebastian noch einsitzt. Ich denke mir da wird im Hintergrund schon jetzt seitens der Versicherung des Arztes (Rechtsabteilung) Position bezogen und rein prophylaktisch versucht eine rechtliche Klärung, des Umgangs des Arztes mit der Schweigepflicht, zu verhindern.

Und da ist eben ein Verdächtiger Sebastian/ein verurteilter Sebastian das beste was da passieren kann (im Sinne der Rechtsschutzversicherung des Arztes).

Was meint ihr dazu?
Jurist

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heute war ein Kripobeamter als Zeuge geladen, der über die Auswertung der Suchverläufe aus S. Handys berichtete. Lt. den Berichten von Rosenheim24 trat dabei Verstörendes zu Tage. Ich fasse nur die wesentlichen Punkte zusammen:

Rund 97 Prozent der aufgerufenen Seiten zeigen pornografische Inhalte.

Am Abend nach der Tat rief das Handy des S. um 18:51 Uhr eine Seite auf, wo ein Mittel zur Penisvergrößerung beworben wird. Es kann sich aber auch um eine PopUp-Seite gehandelt haben, die S. nicht aktiv aufgerufen haben muss.

S. hat bei seinen Recherchen definitiv die Suchbegriffe "Vergewaltigung", "Kidnapper", "Sex Vater Tochter" und "gezwungen zum Sex" benutzt.

Im Zeitraum von Hannas Tod häuften sich Suchanfragen mit den Begriffen "brutal" und "stranguliert".

In den protokollierten Internetseiten taucht 291mal das Wort "gezwungen" und 249mal das Wort "Schwester" auf.

Wenige Tage vor der Tat rief S. eine Traumdeutungsseite auf, nachdem er mit "gezwungen zum Sex" suchte.

Ein aufgerufenes Video zeigt, wie ein minderjähriges Mädchen, das von einem Mann bei Gymnastik-Übungen überrascht und dann verfolgt wird. Das Mädchen versteckt sich, der Mann findet es, würgt und stranguliert es bis zur Bewußtlosigkeit, um dann in verschiedenen Positionen den Geschlechtsakt an ihr zu vollziehen.

Nach der Präsentation sah man S. an, dass er deutlich errötet war.

Soweit zusammengefasst die wesentlichen Inhalte aus dem Bericht von Rosenheim24.

Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte......
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wer Minderheiten angehört, der bekommt eine andere Verhandlung:

https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html

Tim hat jetzt schon 1/9 von dessen Strafe abgesessen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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U.s.1 883 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 14:44:30 … Ich denke mir das das … ist warum Sebastian noch einsitzt. Ich denke mir da wird … seitens der Versicherung des Arztes … versucht eine rechtliche Klärung, … der Schweigepflicht, zu verhindern. … Und da ist … ein verurteilter Sebastian das beste was … passieren kann (im Sinne der Rechtsschutzversicherung des Arztes). Was meint ihr dazu?
Mein Statement: wüste Verschwörungsparanoia!

U.s.1 883 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 14:44:30 … ob diese Schweigepflicht im Bezug auf Sebastian legal gebrochen wurde. …
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Schweigepflicht des Arztes schützt dessen Patienten. Das ist der Zeuge Max K., nicht Sebastian. Sebastian wird von der Schweigepflicht hier nicht geschützt.

Der Schutzbereich bzgl. Max K. wird aber nicht tangiert, wenn der Arzt an die Polizei weitergibt, er habe von einem Patienten diese oder jene wilde Geschichte über Sebastian gehört – solange der Arzt nicht über die (geschützten!) Belange des Max K. plaudert.

Um der Polizei mitteilen zu dürfen, dass Max K. über psychosomatische Beschwerden klagte und deshalb arbeitsunfähig war, hätte der Arzt von seinem Patienten erst von der Schweigepflicht entbunden werden müssen. Ob dies geschah, wissen wir nicht.

Bei seiner Aussage vor Gericht jedenfalls lag eine Erklärung des Max K. zur Enrbindung von der Schweigepflicht vor.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heute, 12.12.2023 | 15:25

15.19 Uhr: Die Richterin entlässt alle Zeugen und damit ist der Prozess für heute beendet. Am Donnerstag, den 14. Dezember, wird er fortgesetzt. Dann sind Vernehmungsbeamten der beiden Zeuginnen dran. Die Kronzeugin verweigerte vergangene Woche die Aussage, während ihre Schwester Angaben machte.

15.13 Uhr: “Haben wir jetzt noch genug Kraft für diese Sprachnachrichten?”, fragt die Richterin und beantwortet die Frage selbst. “Ich glaube eher nicht.” Sie bittet den Forensiker, sich noch einmal Zeit zu nehmen. Die Nachrichten würden laut Forensiker am Stück gehört “etwa eine halbe Stunde” in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um verschiedene Sprachnachrichten von Zeuginnen und dem Angeklagten an verschiedene Personen im Nachgang der Tat.

15.11 Uhr: Nach nochmaliger Ansicht der Karte ist auch der Verteidigerin klar, welche Strecke der Jogger der Polizei nachstellte.

15.08 Uhr: Rick fragt sich, wie er das geschafft habe, am Chalet um 02:08 vorbeizulaufen und dann zur vermuteten Tatzeit beim eventuellen Tatort aufzutauchen. “Das hätte er ja nicht geschafft”, sagt sie und stößt auf mehrstimmigen Widerspruch. Richterin Aßbichler veranlasst noch einmal eine Klarstellung durch Zeugen Nummer drei. “Wir Juristen können ja nicht rechnen.”

15.03 Uhr: Quintessenz der Betrachtung der Kameras vom Kampenwandparkplatz ist, dass man nichts sieht. Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen. Keine Fragen – eigentlich. Dann kommt Anwältin Rick doch noch einmal und fragt nach einem speziellen Weg. Richterin Aßbichler greift ein und hilft.

14.59 Uhr: Zwei der drei Kameras dort sind eher nicht relevant, nämlich die des Kassenautomaten und die bei der Schranke. Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde. Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz – zudem löste Regen die Kamera ebenfalls aus.

14.55 Uhr: Nun geht es um die Kameras des Kampenwandparkplatzes, nachdem der Forensiker erklärt, warum die Kameras eines Geschäfts und der Tankstelle “Boxenstopp” irrelevant für die Nachvollziehung des Weges sind. “Eine war defekt und bei der Tankstelle wäre er außerhalb des Blickfeldes gelaufen”, erklärt er.

14.50 Uhr: Nun wird der Eingangsbereich des Chalets gezeigt, dessen Kamera mit der eben gezeigten Außenkamera verbunden ist. Es wird gezeigt, wann der Besitzer die sogenannte Z-Lesung, die bei der Schließung durchgeführt und für das Finanzamt relevant ist, macht und seine Kasse schließt. “Anhand der Zeit dieser Z-Lesung konnten die Beamten zurückrechnen, wann der Jogger am Chalet vorbeilief. “Am 03.10 um 2:08 Uhr und 41 Sekunden”, sei der Jogger demnach aufgenommen worden – und nicht wie auf der Kameraaufnahme stehend um 02:17 Uhr.

14.42 Uhr: Jetzt werden doch die Aufnahmen des Chalets zuerst gezeigt. Auf diesen ist im Hintergrund zu sehen, wie eine Person um 02.17 Uhr vorbeiläuft - mutmaßlich der Angeklagte.

Anwalt watscht Jogging-Tempo eines Polizisten ab: „Langsamer als ich“
14.35 Uhr: Nun geht es um Kameraaufnahmen des Kampenwandparkplatzes. Der erste Forensiker nahm diese Aufnahmen in Augenschein und wird gleich erneut in den Zeugenstand gerufen. Zuvor beantragt eine Schöffin des Gerichts aber eine detaillierte Berechnung der Dauer, die der Jogger für die Laufstrecke mutmaßlich benötigte. Für 3,36 Kilometer brauchte er 20:19 Minuten, heißt es – jetzt ist die Schöffin ebenfalls wieder an Bord.

14.29 Uhr: Auch eine kürzere Teilstrecke südlich des Kampenwandparkplatzes, ein Teil von Hannas Heimweg, wurde analysiert. Rund 2:40 Minuten habe der Kollege bei der Nachstellung in Gehgeschwindigkeit benötigt. „Langsamer als ich“, merkt ein Verteidiger an.

14.25 Uhr: Nun wird die Strecke eines Joggers, der am Tattag am Chalet gesichtet wurde, betrachtet. Dabei soll es sich um den Angeklagten handeln. Ein Polizist lief die Strecke am Vortag ab und stellte die Daten zur Verfügung. „Warum vom Chalet aus?“, fragt einer der Anwälte der Verteidigung. „Weil der Jogger da am Tattag gesichtet wurde“, erklärt der Polizist. Rund 21 Minuten habe der Kollege für die Strecke gebraucht.

14.21 Uhr: Nun wird eine vom Angeklagten bei seiner ersten Vernehmung eingezeichnete Wegstrecke in Augenschein genommen. Wegen einer Baustelle musste der Angeklagte seinen Angaben zufolge umdrehen, einen Weg zurücklaufen und ging dann über den Ortskern von Aschau und den Parkplatz der Disco „Eiskeller“ bis zu seinem Wohnort. Bei der zweiten Vernehmung gab es eine Variante des Heimwegs, bei der er eine kleine Teilstrecke anders angab – der Großteil stimmte aber überein.

14.17 Uhr: Im Bereich des Kampenwandparkplatzes habe es drei weitere Kameras gegeben, ebenso nahe des Schloss Hohenaschau. Auch ein Zeuge habe sich nach einem Aufruf gemeldet, aber dessen Kamera sei nicht relevant gewesen.

Bilder von Überwachsungskameras werden ausgewertet
14.14 Uhr: Nun legt der Zeuge mit der Auswertung der Kameras los. Dabei handelt es sich um Überwachungskameras verschiedener Unternehmen in Aschau im Chiemgau, zum Beispiel einer Tankstelle und eines Chalets.

14.11 Uhr: Nachdem es leichte technische Schwierigkeiten gab, wird eine Karte gezeigt. Erneut werden Ausdrucke verteilt.

14.08 Uhr: Während der aktuelle Zeuge an den Laptop geht, um die gewünschte Auswertung zu präsentieren, haben seine beiden Kollegen weiter hinten im Saal Platz genommen. Einer der beiden wird wohl für eine Teilauswertung heute erneut benötigt.

14.05 Uhr: Weiter geht’s! Der Forensiker, der heute als erster Zeuge auftrat, verteilt erneut Ausdrucke. Unterdessen wird ein dritter Kollege der Polizei in den Zeugenstand gerufen. Er präsentiert die Auswertung der sichergestellten Webcams.

Prozesspause bis 14 Uhr
13.12 Uhr: Damit ist der Zeuge entlassen. Die Richterin regt eine Pause an – bis 14 Uhr wird der Prozess unterbrochen.

13.11 Uhr: Anwältin Rick moniert schon wieder, Daten nicht bekommen zu haben. „Das ist alles auf der CD“, sagt der IT-Forensiker. Nach kurzer Nachfrage muss er dennoch weitere Daten auf CD brennen – begeistert wirkt er davon nicht. „Aber ich mach’s ...“

Angeklagter las mehrfach Artikel über den Mord an Hanna
13.08 Uhr: Der Artikel beim „Spiegel“ wurde ebenfalls am 04. Oktober um 20.48 Uhr auf dem Handy aufgerufen. Am 19. Oktober wurde dann eine an diesem Tag herausgegebene Pressemitteilung der Polizei aufgerufen. Dort werden Jogger, die möglicherweise etwas beobachtet haben, sowie der Besitzer einer speziellen, gefundenen Uhr gesucht. Diese Mitteilung wurde auf dem Handy mehrfach aufgerufen - auch an anderen Tagen.

13.01 Uhr: Nun geht es darum, wann auf dem Oukitel ein Artikel von „rosenheim24“, der den Todesfall Hanna abbildet, zum ersten Mal aufgerufen wurde. Das war offenbar am 4. Oktober - dem Tag nach dem mutmaßlichen Mord - um 19.56 Uhr der Fall. Seit kurz nach 16 Uhr war der Artikel auf der Homepage abrufbar.

Anwältin soll Fragen an Experten schriftlich stellen
12.57 Uhr: Der IT-Forensiker könne nicht sagen, ob ein Zeitstempel sich ändere, wenn ein Spiel aktiv gespielt werde. Dann grätscht die Anwältin in Sachen Auswertung rein. „Wir haben das Handy der Belastungszeugin auf 101 Seiten ausgewertet. Ich möchte, dass das auch mit dem Handy meinen Mandanten gemacht wird.“ Stille. Dann sagt die Richterin, dass die Verteidigerin ihre Fragen, die zum Teil auch nur ein weiterer Kollege beantworten kann, schriftlich stellen soll – sie werde diese dann weiterleiten.

12.53 Uhr: Jetzt geht es um Apps, beispielsweise Spiele, die auf dem Smartphone geöffnet wurden. Ein Aktivitätszeitraum, das erneut ausgewertet werden soll, wird festgelegt. Es geht darum, wann ein Spiel auf einer WLAN-Box registriert gewesen sei - möglicherweise könne dies den Angeklagten entlasten.

12.49 Uhr: Zur Erinnerung: Dieses Handy hatte keinen Browserverlauf. Nun werden Verbindungen des Telefons zu WLAN-Boxen nachgesehen.

12.45 Uhr: Nun gibt die Richterin die zuvor gestellte Frage der Anwältin an den neuen Zeugen weiter. Nach kurzer Beratung setzt dieser sich an den Laptop und zeigt die Detailauflistung des Oukitel-Handys. Anwälte und Richter gehen wieder zur Leinwand auf die rechte Seite des Gerichtssaals.

12.42 Uhr: Wie er zu dem Ergebnis kam, dass das Oukitel-Handy nicht tatrelevant sei, wird der IT-Forensiker gefragt. Er habe versucht, eine mögliche Beziehung zwischen dem Opfer Hanna und dem Angeklagten herzustellen, aber mit diesem Telefon keinen Erfolg gehabt. Die Auswertung sei nach der Sicherstellung relativ schnell erfolgt. Zuerst sei das Oukitel ausgewertet worden, „die anderen beiden Handys kamen bei der Durchsuchung dazu“.

Forensiker wird aus dem Zeugenstand entlassen
12.39 Uhr: Auch bei der letzten Frage von Rick verweist der Forensiker auf seinen Kollegen. „Bis auf die Sprachnachrichten sind Sie durch?“, fragt die Richterin. Der Forensiker bejaht – und wird für heute entlassen. Nun wird der entsprechende Kollege in den Gerichtssaal gerufen – wir nennen ihn hier der Übersicht halber IT-Forensiker, um ihn von dem zuvor vernommenen Zeugen abzugrenzen.

12.34 Uhr: Die Richterin sucht noch immer, der Forensiker verweist unterdessen bei der folgenden Frage auf eine Kollegin. Nun hatte Aßbichler Erfolg und blättert. Doch gibt es Verwirrung um einen Aktenvermerk – nach kurzer Zusammenkunft der Anwälte am Richtertisch einigt man sich, einen Kollegen zu fragen.

12.31 Uhr: Die Anwältin stellt eine Frage zu einem anderen Aktenvermerk. Die Richterin steht auf und sucht im Schrank nach den Akten – ohne Erfolg. Es herrscht leichte Verwirrung – Rick hat das Heft nur auf ihrem Laptop, Aßbichler kann es ausgedruckt nicht finden.

12.28 Uhr: Fragen an den Forensiker gibt es nur von Anwältin Rick. Es geht um einen Aktenvermerk, den der Forensiker als „die Software“ identifiziert. Jetzt wird es sehr technisch, aber nicht jede Frage kann der Forensiker beantworten.

Handys des Angeklagten wurden durchsucht
12.24 Uhr: Auf dem Handy des Typs Oukitel sei zudem eine Schlagwortsuche nach tatrelevanten Begriffen durchgeführt worden – ohne Erfolg. Somit blieb nur noch das Smartphone, dessen Browserverlauf heute analysiert wurde.

12.22 Uhr: Eines der sichergestellten Handys sei seit dem Jahr 2021 defekt gewesen und deshalb nicht ausgewertet worden. Auf dem anderen Handy seien nur Bilder, Videos und Dateien „ohne Tatrelevanz“ gefunden worden, zum Beispiel Urlaubsbilder. Es sei ein „Outdoorhandy“ gewesen.

12.18 Uhr: Nun fragt Anwältin Rick nach den anderen beiden Handys. Der Forensiker sagt, dass er eine Präsentation vorbereitet habe und die Auswertung „zwei Minuten“ dauern würde. „Dann machen wir das“, beschließt die Richterin. Die Nebenkläger, die Eltern der getöteten Hanna, sind indes wieder in den Saal zurückgekehrt.

12.16 Uhr: Ein zweites Video wurde abgespielt. Der Angeklagte hat während des gesamten Abspielvorgangs nicht auf die Leinwand, sondern auf den Tisch vor sich geblickt. Eine Regung war dabei nicht erkennbar.

12.03 Uhr: In dem Video geht es um Vergewaltigungsfantasien. Das Material scheint gestellt zu sein.

Richterin will Pornos abspielen - Hannas Eltern verlassen den Saal
11.51 Uhr: Die Vorsitzende Richterin und die Verteidigerin Rick haben den Saal kurz verlassen, Aßbichler ist aber schnell wieder da. Wenig später kehrt auch die Anwältin zurück. Die Richterin verkündet: „Das Video wird in Augenschein genommen.“ Sie nennt es „blonde Russin“. Die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, verlassen den Saal.

11.48 Uhr: Die Staatsanwaltschaft möchte die Videos doch ansehen, die Nebenklage auch. Die Anwältin des Angeklagten widerspricht allerdings erneut und verweist auf den Sachverständigen. Die Richterin sagt, dass sie „nicht jedes Mal unterbrechen kann, weil ich ja nicht weiß, was die Zeugen sagen“. Die Anwältin könne diese ja noch einmal befragen oder die Videos erneut ansehen, wenn sie sie hatte. Die Anwältin legt offiziell Einspruch ein – das Gericht unterbricht kurz, um den Forensiker die Möglichkeit zu geben, das Video vorzubereiten.

11.44 Uhr: Die Richterin fragt die psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Rainer Huppert, nach seiner Einschätzung, ob das Betrachten spezieller pornographischer Videos einen Zusammenhang zu möglichen Taten erahnen ließe. Die Antwort bringt nur mäßig viele Erkenntnisse. „Man darf nicht unterschätzen, wie viele so etwas anschauen“, sagt er. Von einer Inaugenscheinnahme der Videos hält der Sachverständige aber wenig. Das lässt er durchblicken.

11.40 Uhr: Nun fragt Aßbichler, ob die zwei Videos, die der Forensiker herunterladen konnte, Pop-ups sein können. Dieser verneint, da es sich dabei meist um Werbung oder kostenlose Cams handele. „Videos im Hintergrund zu öffnen wäre nicht im Sinne des Seitenbetreibers.“

Sprachnachrichten werden nicht mehr analysiert - dafür Webcam-Daten
11.37 Uhr: Gute Nachrichten von der Richterin: „Wir haben den Sitzungssaal durchgehend“, verkündet sie. Ein anderer Prozess sei früher fertiggeworden. „Zu den Sprachnachrichten werden wir nicht mehr kommen, aber die Webcams würde ich heute gerne noch machen.“ Damit steht der Fahrplan für den restlichen Prozesstag.

11.33 Uhr: Nun erscheint ein Justizbeamter, bringt weitere Ausdrucke und wird von der Richterin gebeten, bei deren Sortierung zu helfen. Es handelt sich um die Papierversion der zuvor auf Leinwand gezeigten Excel-Datei.

11.28 Uhr: Der Forensiker ist wieder da und führt viele Ausdrucke mit sich, die er nun im Saal an Anwälte und das Gericht verteilt. Das dauert einen Moment.

11.26 Uhr: Die Anwältin Rick hat endlich die versprochenen CDs - vorher irrtümlich DVDs genannt - bekommen und sie direkt an eine Mitarbeiterin übergeben. Unterdessen fehlt nun der Forensiker der Polizei, der zuvor im Zeugenstand war. Ein Polizist soll ihn wieder dazuholen. “Er kommt in einer Minute”, sagt der, als er zurückkommt - es heißt also kurz warten.

Prozess wird nach langer Pause fortgesetzt
11.23 Uhr: Jetzt geht es weiter – rund 30 Minuten später als geplant. Und die Uhr tickt, denn um 13 Uhr ist der Saal anders besetzt.

11.19 Uhr: Die „fünf Minuten Pause“ waren wohl eher symbolisch gemeint – noch immer ist der Prozess unterbrochen.

10.50 Uhr: Nach einigen weiteren Fragen schickt die Richterin den Prozess in eine fünfminütige Pause. Obwohl der Beamte, von Beruf digitaler Forensiker, sagt, dass er mit seinen Ausführungen fertig wäre, meint die Richterin, dass sicher noch weitere Fragen zu klären wären.

10.43 Uhr: Nun geht es um Videos, die möglicherweise angesehen werden können. Zwei habe er heruntergeladen, sagt der Polizeibeamte. „Ich möchte mich entschieden widersetzen, weil mir das zu selektiv ist“, wirft die Anwältin ein. „Das können sie machen, aber ob wir das anschauen, entscheiden am Ende wir“, kontert Richterin Aßbichler. Sie fragt den Beamten, wie er fortfahren möchte, weil sie eine kurze Pause plant.

10.39 Uhr: Wir sind nun beim Tag vor dem Mord, dem 3. Oktober 2022, angelangt. Es geht nun um ein Präparat, durch das der Penis wachsen solle – eine entsprechende Seite habe der Angeklagte laut Auswertung an diesem Tag mehrfach aufgerufen. Diese Seite kann im Gerichtssaal auch aufgerufen werden. „Wenn wir Minderjährige hier haben, bitte ich sie, den Gerichtssaal zu verlassen“, sagt Aßbichler. Nichts tut sich.

10.34 Uhr: Nun geht es um die Details. Der im Zeugenstand befindliche Beamte der Kriminalpolizei geht nun die Tage vor dem mutmaßlichen Mord durch. Dabei fiel ihm auf, dass häufig nach „zum Sex gezwungen“ gesucht wurde. Auch der Begriff „lost shorts“ fiel ihm auf, speziell im Zusammenhang mit dem späteren Mord.

Gerichts-WLAN lässt keine Porno-Seiten zu

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.
picture alliance/dpaDie Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.
10.28 Uhr: „Sind Sie online?“, fragt die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler. „Noch nicht, aber ich könnte“, sagt der Kripo-Spezualist. „Dann probieren wir es halt mal aus“, schlägt Aßbichler vor und meint den Aufruf eines der pornographischen Links aus der Auswertung. Das Problem: Das WLAN im Gericht lässt einen wohl keine Pornos öffnen.
10.25 Uhr: Nun geht es an die Analyse der pornographischen Inhalte. Der Zeuge erklärt, wonach er filterte. „Aber dann kommt ja die Auswahl von ihnen“, mosert Anwältin Rick. „Aber das war ja mein Auftrag“, hält der Zeuge dagegen. Es geht darum, wie sinnvoll es ist, nach dem Begriff „hart“ auf einer Pornoseite zu filtern und was das aussagt.

Angeklagter zeigt erstmals Regung
10.19 Uhr: Der Angeklagte hat den Kopf gehoben und folgt nun dem Geschehen an der Leinwand, vor der sich die Anwälte und Richter versammelt haben, aktiv. Dabei spielt er nervös mit seinen Händen.

10.17 Uhr: Die Kernfrage, wann der Angeklagte welche Seiten aktiv aufrief, ist noch nicht beantwortet. Bisher wird nicht ersichtlich, welchen Erkenntnisgewinn die Betrachtung der Excel bringen soll.

10.09 Uhr: Noch immer läuft die Erklärung, wie genau die Internetdaten ausgewertet wurden. Zu den Details sind wir aber bis dato nicht gekommen.

10.03 Uhr: Wieder kritisiert die Anwältin den Zeugen und dessen Arbeit – bis die Vorsitzende Richterin eingreift und den Unterschied zwischen Suchbegriffen und Aufrufen erklärt. “Die Seite kommt ja, wenn man das eingibt”, fügt eine Beisitzerin hinzu. Auch der Zeuge selbst schult alle Anwesenden in Sachen Technik – eine echte Mammutaufgabe.

10.00 Uhr: Jetzt geht es an die Details. Wie viele Internetseiten wurden an welchem Tag des Auswertungszeitraums aufgerufen, wie viele davon sind pornographisch. Wenige Tage vor der Tat, Ende September seien extrem viele Seiten aufgerufen worden, teilweise über 400 an einem Tag.

Zeuge über Porno-Auswertung: „Wir können nicht sagen, ob das angeschaut wurde“
09.55 Uhr: Nun taucht die Frage auf, warum Datensätze in der Auswertung auftauchen, die außerhalb des untersuchten Zeitraums liegen. „Die kommen dann nicht mehr, das diente nur zur Prüfung, welche Sachen hinter diesen Suchbegriffen liegen.“ Anders gesagt: Es wurden auch andere Daten betrachtet, die aber schlussendlich nicht Teil der Auswertung waren. Durchaus kompliziert.

09.47 Uhr: Die Erklärung dauert an – derzeit ist es im Gerichtssaal sehr technisch. Eines ist aber wichtig: „Wir können nicht sagen, ob das angeschaut worden ist“, erklärt der Zeuge. Lediglich der Aufruf der Seite sei im Verlauf des Webbrowsers protokolliert worden.

09.42 Uhr: Während viele verschiedene Fragen zur Protokollierung von Einträgen gestellt werden und die Verteidiger zur Leinwand gegangen sind, sitzt der Angeklagte wie versteinert auf seinem Platz und starrt auf seinen Tisch. In rund 40 Minuten hat er noch keine Regung gezeigt.

09.37 Uhr: Auf einer kleinen Leinwand zeigt der Zeuge nun die Auswertung – aus dem Zuschauerraum sind die einzelnen Einträge nicht im Detail zu sehen. Es folgt eine Erklärung für Anwälte, Richter und Zuschauer.

Als Anwältin Zeugen kritisiert, ist Richterin baff: „Das war doch sein Auftrag“
09.33 Uhr: Ob er eine Auswahl getroffen habe, wird der Zeuge gefragt? „Ich sollte nach Gewalt suchen und das habe ich gemacht.“ Die Anwältin nennt das „selektiv“. Die Richterin zeigt sich dafür verständnislos: „Das war doch sein Auftrag.“ Nach kurzer Diskussion ist klar: Die Übersicht wird in Augenschein genommen.

„Wir wollen uns hier ja nicht zehn Pornos anschauen“
09.30 Uhr: „Wir wollen uns hier ja nicht zehn Pornos anschauen“, sagt die Anwältin. Die Richterin bejaht, schränkt aber ein: „Zwei oder drei schon“, das sei ja auch für die kommende Woche, das psychiatrische Gutachten kommenden Freitag, wichtig.

09.28 Uhr: Das Ziel am Ende sei es gewesen, zwischen Pornographie und Gewaltinhalten zu trennen. Die Übersicht habe der Zeuge schriftlich in Excel. Die Richterin möchte sich dies ansehen, Anwältin Rick möchte das jedoch nicht. „Was spricht denn dagegen, wenn Sie uns das auf einer DVD geben?“, fragt sie. „Ich kann nicht einfach eine DVD austeilen und sagen, dass das Teil der Hauptverhandlung sind“, kontert die Richterin. Am Ende bekäme die Verteidigung aber die Übersicht inklusive Videos.

09.23 Uhr: Rund 3200 Aufrufe bleiben, wenn man solche ohne Zeitstempel und Duplikate herausrechnet. Diese hat der Zeuge mittels einer Excel-Tabelle analysiert. „Rund 97 Prozent der Einträge sind pornographischen Inhalts“, erklärt er.

09.19 Uhr: Nun erklärt der Zeuge, wie komplex es sei, pornographische Seiten, um die es sich zu einem erheblichen Teil handelt, auszuwerten.

Zeuge wertet „Sex- und Gewaltvideos aus dem Webverlauf“ aus
09.16 Uhr: Den Webverlauf eines der drei Handys des Angeklagten habe er ausgewertet. In diesem habe er über 11.000 Einträge gefunden, die in einem Zeitraum von Anfang August bis Anfang November 2022 gefunden wurden. Mehr als 5000 Einträge weisen laut ihm keinen Zeitstempel mehr auf und seien so „unwiederbringlich verloren“.

09.13 Uhr: „Sex- und Gewaltvideos aus dem Webverlauf, Sprachnachrichten“ - das wertet ein Forensiker von der Kripo nun im Auftrag des Gerichts aus. Auch eine Präsentation habe er vorbereitet – nur, ob und wann er diese zeigen darf, ist ja bisher fraglich.

09.11 Uhr: „Langsam wird es eng, dann wird es immer schwieriger“, sagt die Vorsitzende Richterin in Richtung Verteidigung und betont auch zum dritten Mal, dass es nun auszuwertende Bestandteile gibt, die zuvor nicht für extrem wichtig gehalten wurden. „Ich mache einen Vorschlag: Wir hören den Zeugen, er sagt, was wir haben und dann können wir weiterschauen. Wenn wir nicht wissen, worüber wir reden, brauchen wir keinen Antrag stellen.“

09.08 Uhr: „Ich halte es für ausgeschlossen, wenn wir hier etwas anschauen, was der Verteidigung nicht vorher zur Verfügung gestellt wurde“, sagt die Anwältin. Die Vorsitzende Richterin kontert trocken. „Dann müssen sie einen Antrag stellen, dann bekommen wir das hin und sehen zu, ob wir das jetzt oder später ansehen.“

09.07 Uhr: Die Anwältin des Angeklagten, Regina Rick, bemängelt eine mangelnde Akteneinsicht und hat direkt einen Einwand. „Ich möchte mich der Vernehmung von drei Zeugen gleichzeitig widersetzen." Die Vorsitzende Richterin erklärt, dass einer nur den Computer bediene, während ein anderer aussagt. „Der ist dann ja nicht Zeuge.“

Sitzung startet mit Irritation
09.03 Uhr: „Der Sitzungssaal ist eigentlich vergeben", beginnt die Richterin und kündigt eine größere Pause bis 13 Uhr an. „Gegen 16 Uhr machen wir dann weiter, wenn wir noch die Kraft haben, das werden wir sehen."

Dienstag, 12. Dezember, 09.00 Uhr: Willkommen aus dem Landgericht Traunstein. Heute steht die Auswertung von Handys, Sprachnachrichten und Videos auf dem Programm.
https://m.focus.de/panorama/welt/kronze ... 68664.html
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast. »

Jurist hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 15:15:01 Heute war ein Kripobeamter als Zeuge geladen, der über die Auswertung der Suchverläufe aus S. Handys berichtete. Lt. den Berichten von Rosenheim24 trat dabei Verstörendes zu Tage. Ich fasse nur die wesentlichen Punkte zusammen:

Rund 97 Prozent der aufgerufenen Seiten zeigen pornografische Inhalte.

Am Abend nach der Tat rief das Handy des S. um 18:51 Uhr eine Seite auf, wo ein Mittel zur Penisvergrößerung beworben wird. Es kann sich aber auch um eine PopUp-Seite gehandelt haben, die S. nicht aktiv aufgerufen haben muss.

S. hat bei seinen Recherchen definitiv die Suchbegriffe "Vergewaltigung", "Kidnapper", "Sex Vater Tochter" und "gezwungen zum Sex" benutzt.

Im Zeitraum von Hannas Tod häuften sich Suchanfragen mit den Begriffen "brutal" und "stranguliert".


In den protokollierten Internetseiten taucht 291mal das Wort "gezwungen" und 249mal das Wort "Schwester" auf.

Wenige Tage vor der Tat rief S. eine Traumdeutungsseite auf, nachdem er mit "gezwungen zum Sex" suchte.

Ein aufgerufenes Video zeigt, wie ein minderjähriges Mädchen, das von einem Mann bei Gymnastik-Übungen überrascht und dann verfolgt wird. Das Mädchen versteckt sich, der Mann findet es, würgt und stranguliert es bis zur Bewußtlosigkeit, um dann in verschiedenen Positionen den Geschlechtsakt an ihr zu vollziehen.

Nach der Präsentation sah man S. an, dass er deutlich errötet war.

Soweit zusammengefasst die wesentlichen Inhalte aus dem Bericht von Rosenheim24.

Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte......
Ich denke auch das Jurist den Unterschied zwischen vor Scham erröten und fahl blass werden (mit kaltem Schweiß) kennt.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

zeitabgleich video-kameras (Verhandlungstag Gericht)

interessant, in dem fall haben sich die ermittler die mühe gemacht...

- der jogger wurde um 02:17 uhr von der kamera Chalet-Aschau gefilmt

- damit hätte er nicht rechtzeitig zur handy-versenkung 02:32 uhr vor ort sein können
- Fußweg zum "tatort" = 23 min / 1,6 km über kampenwandstraße GEHEN, nicht joggen, siehe googlemaps unten

- also verifizieren die ermittler die chalet-kamera-uhrzeit und rechnen zurück...

- ergebnis: PASST SCHO !
- der jogger lief um 2:08 uhr an der chalet-kamera vorbei, die integrierte chalet-kamera-zeit war falsch
- mit einer vorbeilaufzeit von 2:08 uhr schafft der das gut zum tatort

FRAGE:
wurde so ein zeitabgleich auch mit den kameraufnahmen des eiskellers gemacht?
z.b. wann hanna geht, wann philippS geht + wiederkommt ?
oder mit anderen verdächtigen in der umgebung?
Focus-online-ticker 12 dezember 2022 / 12.12.2022
14.50 Uhr: Nun wird der Eingangsbereich des Chalets gezeigt, dessen Kamera mit der eben gezeigten Außenkamera verbunden ist. Es wird gezeigt, wann der Besitzer die sogenannte Z-Lesung, die bei der Schließung durchgeführt und für das Finanzamt relevant ist, macht und seine Kasse schließt. “Anhand der Zeit dieser Z-Lesung konnten die Beamten zurückrechnen, wann der Jogger am Chalet vorbeilief. “Am 03.10 um 2:08 Uhr und 41 Sekunden”, sei der Jogger demnach aufgenommen worden – und nicht wie auf der Kameraaufnahme stehend um 02:17 Uhr.

14.42 Uhr: Jetzt werden doch die Aufnahmen des Chalets zuerst gezeigt. Auf diesen ist im Hintergrund zu sehen, wie eine Person um 02.17 Uhr vorbeiläuft - mutmaßlich der Angeklagte.
https://www.focus.de/panorama/welt/kron ... 68664.html
Google-Fußweg von Chalet Bahnhofstraße 17 Aschau zur Ecke "Tatort" (Hammerbach + Bärbach)
https://www.google.com/maps/dir/Chalet- ... ?entry=ttu
Dateianhänge
20231212_chaletTOtatort_01.PNG
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

19. Sitzungstag, 12.12.2023

Themen:
• Auswertung dreier Handys des Angeklagten
• Gewaltsex-Videos
• Jogging-Route des Angeklagten
• Testlauf eines Polizisten

Obwohl der psychiatrische Gutachter Dr. Huppert es nicht für notwendig erachtet, lässt die Vorsitzende zwei Gewaltsex-Videos im Saal vorführen. Eine wesentliche Aussage des Sachverständigen:

Relevant sei vor allem, wieviel Zeit der Angeklagte mit derlei Videos verbracht habe – weniger, dass er sich überhaupt damit befasst habe. Der Pornokonsum Jugendlicher und Heranwachsender sei nicht unerheblich, auch hinsichtlich Gewaltverherrlichung und Sexualität. Nur bei Berücksichtigung anderer Persönlichkeitsmerkmale sei feststellbar, inwieweit dies für eine Schwerpunktsetzung beim Angeklagten von Bedeutung sei.

Aus der Presse:

97 Prozent Pornoseiten im Verlauf des Angeklagten

… Da heute die Gewaltsexvideos vom Smartphone des Angeklagten gezeigt werden sollen … [Vorsitzende Aßbichler:] „Ich finde es wichtig, auch für Dr. Huppert und sein psychologisches Gutachten.“ …

Nur drei Prozent normale Inhalte

… Der Zeuge [Kriminalbeamter] sagt …, dass es um die Auswertung der drei Handys des Angeklagten geht, sowie um die Sprachnachrichten seiner Schulfreundin. Auf einem Smartphone von Sebastian T. wurden vom Zeitraum zwischen 4. August 2022 und dem 2. November 2022 insgesamt rund 11.100 Einträge im Browserverlauf aufgefunden.

Bei diesen Seiten seien auch Duplikate und nicht-pornografische Seiten enthalten. Der Beamte habe insgesamt 3890 Webseiten aussortiert, … bei denen es sich nicht um Duplikate handelte. „Nicht alle dieser Seiten zeigen pornografische Inhalte, aber 97 Prozent davon“, so der Zeuge. …

Viele Seiten, in denen es um Zwang geht

… So rief der damals 20-Jährige am Abend vor der vermeintlichen Tat – um 18.51 Uhr – wohl eine Internetseite auf, wo ein Mittel zur Penisvergrößerung angeboten wird. …

Die Liste der „aufgerufenen“ Internetseiten erschwert … aus mehreren Gründen eine konkrete Bewertung: Wie es scheint, kann … nicht festgestellt werden, wann und ob Sebastian T. die betreffenden Seiten selbst gesucht oder geöffnet hat. Die Verläufe … könnten beispielsweise auch Pop-up-Seiten zeigen, die der Angeklagte nicht selbst angeklickt … haben muss. Außerdem ist möglich, dass er über einen längeren Zeitraum bestimmte Tabs geöffnet ließ und entweder regelmäßig auf sie zugriff – oder sie ignorierte und diese mehr oder weniger „unbewusst“ geöffnet blieben.

Traumdeutungs-Seite nach „gezwungen zum Sex“ durchsucht

Der Zeuge benutzt das Bild einer Bibliothek, …: Der Angeklagte befand sich vor Bücherregalen, und zog dort bestimmte Bücher aus den Regalen. Ob er diese aber selbst öffnete und sie auch durchblätterte und anschaute, lässt sich nicht sagen. … Dennoch lässt sich die Existenz von … Suchbegriffen wie … „Vergewaltigung“, „Kidnapper“, „Sex Vater Tochter“ und „gezwungen zum Sex“ nicht leugnen.

Gerade im Zeitraum Hanna W.s Tod steigerte sich die Häufigkeit der Suche nach Wörtern wie „brutal“ oder „stranguliert“. … Allein das Wort „gezwungen“ taucht 291 Mal in den protokollierten Internetseiten auf. „Schwester“ 249 Mal. Gerade der Aufruf einer Seite … ließ den Kripo-Beamten aufhorchen. Es handelt sich dabei um eine Pornoseite, auf der eine sexuelle Vorliebe bedient wird, die sich auf diverse Familienmitglieder bezieht. Erstaunlich fand der Zeuge, dass wenige Tage vor der Tat eine Internetseite für die Deutung von Träumen aufgerufen wurde. Auch dort hatte der Angeklagte wohl nach „gezwungen zum Sex“ gesucht.

Verstörendes Gewaltvideo wird gezeigt

… Jetzt geht es um zwei Gewaltvideos …

Video zeigt Verkehr mit bewusstlosem Mädchen

Dann wird das erste Video gezeigt. Es zeigt ein minderjähriges Mädchen … Ein maskierter Mann schleicht sich an sie heran … und jagt sie. Das Mädchen läuft davon, … wird aber dann vom Täter … stranguliert, bis es das Bewusstsein verliert. … Das Video wirkt echt, ob die Darstellerin wusste, was mit ihr geschehen würde, kann bezweifelt werden.

Die Darstellerin scheint während der langgezogenen Würgeprozedur tatsächlich das Bewusstsein zu verlieren. Das reglose Mädchen wird vom Täter … schließlich vergewaltigt … Die Echtheit der Aufnahmen ist verstörend. …

Jogging-Route im Fokus

… ein weiterer Zeuge [Kriminalbeamter] … war ebenfalls an der Auswertung von Sebastian T.s Handys beteiligt. Am 21. Oktober 2022 – also in Folge des Suchaufrufs nach dem „Jogger“, sei bei der ersten polizeilichen Vernehmung des Angeklagten ein Smartphone an die Polizei übergeben worden, dem seien aber keine tatrelevanten Inhalte zu entnehmen. Erst bei der Durchsuchung der Wohnung und Festnahme von Sebastian T. wurden zwei weitere Handys gefunden.

Verteidigerin Regina Rick schreitet ein, als sie „nicht tatrelevant“ hört: Es sei wichtig, wann und was auf dem Handy aufgerufen worden sei. Von der Schulfreundin des Angeklagten habe man schließlich auch alle Handy-Daten analysiert. Unter anderem geht es Rick um ein Fitness-Video, das ihr Mandant am 3. Oktober um 1.24 Uhr abgespielt haben soll. Dies kann wohl nur von einem anderen Datenforensiker bestätigt werden … Dann wird auch ein Bericht von rosenheim24.de aufgeführt, den Sebastian T. ab dem 4. Oktober 2022 passend zu den regelmäßigen Updates aufgerufen hatte.

Die Joggingroute des Angeklagten

… geht es erneut um die Webcams in Aschau. … Bei seiner ersten Vernehmung am 21. Oktober 2022 hatte er [Sebastian] seine Laufstrecke in der fraglichen Nacht in einer Karte eingezeichnet. Sie zeigt einen Weg von seinem Elternhaus südlich um den Schloßberg, dann Richtung Osten und Norden bis hoch … zum Kreisverkehr am Ende der Bahnhofstraße. Der Rückweg ging dann über die Kampenwandstraße, den Festhallen-Parkplatz auf die Schloßbergstraße und schließlich auf den Burgweg.

Bei seiner zweiten Vernehmung hatte der Angeklagte eine Variation seiner Laufstrecke eingezeichnet, diesmal mit der Kampenwandstraße zwischen Eiskeller und Hotel Hohenaschau. Dann wird es interessant: … Auf dem Video [Webcam des Chalet Aschau, Bahnhofstraße] vom 3. Oktober ist deutlich ein Jogger mit Stirnlampe erkennbar – … 2.08 Uhr. Von dieser Uhrzeit ausgehend war dann ein Polizeibeamter die Strecke vom Chalet bis zur Ecke Burgweg-Kampenwandstraße abgelaufen:

Traf Sebastian T. um 2.29 Uhr auf Hanna?

Bei einer Geschwindigkeit von 6,11 Minuten pro Kilometer schaffte er die Strecke über die Kampenwandstraße, den Festhallen-Parkplatz und zurück über den Burgweg zur Ecke am Hotel Hohenaschau in 21 Minuten. Das bedeutet, dass Sebastian T. um 2.29 Uhr an der fraglichen Ecke mit Hanna W. zusammengetroffen sein könnte.


Rosenheim24.de am 12.12.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 22732.html

Weiter geht's übermorgen (14.12.2023) vermutlich mit den Sprachnachrichten Verenas.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 16:13:03 - Fußweg zum "tatort" = 23 min / 1,6 km über kampenwandstraße GEHEN, nicht joggen, siehe googlemaps unten

Und wenn es nicht gepasst hätte, dann wäre er gerannt.
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 16:31:25 97 Prozent Pornoseiten im Verlauf des Angeklagten
Einfach rein die Seiten gezählt. 3 Zeitungsartikel gelesen und 97 Bildchen kurz angeschaut = 97% Porno-Konsum :lol:
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