Heute, 12.12.2023 | 15:25
15.19 Uhr: Die Richterin entlässt alle Zeugen und damit ist der Prozess für heute beendet. Am Donnerstag, den 14. Dezember, wird er fortgesetzt. Dann sind Vernehmungsbeamten der beiden Zeuginnen dran. Die Kronzeugin verweigerte vergangene Woche die Aussage, während ihre Schwester Angaben machte.
15.13 Uhr: “Haben wir jetzt noch genug Kraft für diese Sprachnachrichten?”, fragt die Richterin und beantwortet die Frage selbst. “Ich glaube eher nicht.” Sie bittet den Forensiker, sich noch einmal Zeit zu nehmen. Die Nachrichten würden laut Forensiker am Stück gehört “etwa eine halbe Stunde” in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um verschiedene Sprachnachrichten von Zeuginnen und dem Angeklagten an verschiedene Personen im Nachgang der Tat.
15.11 Uhr: Nach nochmaliger Ansicht der Karte ist auch der Verteidigerin klar, welche Strecke der Jogger der Polizei nachstellte.
15.08 Uhr: Rick fragt sich, wie er das geschafft habe, am Chalet um 02:08 vorbeizulaufen und dann zur vermuteten Tatzeit beim eventuellen Tatort aufzutauchen. “Das hätte er ja nicht geschafft”, sagt sie und stößt auf mehrstimmigen Widerspruch. Richterin Aßbichler veranlasst noch einmal eine Klarstellung durch Zeugen Nummer drei. “Wir Juristen können ja nicht rechnen.”
15.03 Uhr: Quintessenz der Betrachtung der Kameras vom Kampenwandparkplatz ist, dass man nichts sieht. Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen. Keine Fragen – eigentlich. Dann kommt Anwältin Rick doch noch einmal und fragt nach einem speziellen Weg. Richterin Aßbichler greift ein und hilft.
14.59 Uhr: Zwei der drei Kameras dort sind eher nicht relevant, nämlich die des Kassenautomaten und die bei der Schranke. Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde. Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz – zudem löste Regen die Kamera ebenfalls aus.
14.55 Uhr: Nun geht es um die Kameras des Kampenwandparkplatzes, nachdem der Forensiker erklärt, warum die Kameras eines Geschäfts und der Tankstelle “Boxenstopp” irrelevant für die Nachvollziehung des Weges sind. “Eine war defekt und bei der Tankstelle wäre er außerhalb des Blickfeldes gelaufen”, erklärt er.
14.50 Uhr: Nun wird der Eingangsbereich des Chalets gezeigt, dessen Kamera mit der eben gezeigten Außenkamera verbunden ist. Es wird gezeigt, wann der Besitzer die sogenannte Z-Lesung, die bei der Schließung durchgeführt und für das Finanzamt relevant ist, macht und seine Kasse schließt. “Anhand der Zeit dieser Z-Lesung konnten die Beamten zurückrechnen, wann der Jogger am Chalet vorbeilief. “Am 03.10 um 2:08 Uhr und 41 Sekunden”, sei der Jogger demnach aufgenommen worden – und nicht wie auf der Kameraaufnahme stehend um 02:17 Uhr.
14.42 Uhr: Jetzt werden doch die Aufnahmen des Chalets zuerst gezeigt. Auf diesen ist im Hintergrund zu sehen, wie eine Person um 02.17 Uhr vorbeiläuft - mutmaßlich der Angeklagte.
Anwalt watscht Jogging-Tempo eines Polizisten ab: „Langsamer als ich“
14.35 Uhr: Nun geht es um Kameraaufnahmen des Kampenwandparkplatzes. Der erste Forensiker nahm diese Aufnahmen in Augenschein und wird gleich erneut in den Zeugenstand gerufen. Zuvor beantragt eine Schöffin des Gerichts aber eine detaillierte Berechnung der Dauer, die der Jogger für die Laufstrecke mutmaßlich benötigte. Für 3,36 Kilometer brauchte er 20:19 Minuten, heißt es – jetzt ist die Schöffin ebenfalls wieder an Bord.
14.29 Uhr: Auch eine kürzere Teilstrecke südlich des Kampenwandparkplatzes, ein Teil von Hannas Heimweg, wurde analysiert. Rund 2:40 Minuten habe der Kollege bei der Nachstellung in Gehgeschwindigkeit benötigt. „Langsamer als ich“, merkt ein Verteidiger an.
14.25 Uhr: Nun wird die Strecke eines Joggers, der am Tattag am Chalet gesichtet wurde, betrachtet. Dabei soll es sich um den Angeklagten handeln. Ein Polizist lief die Strecke am Vortag ab und stellte die Daten zur Verfügung. „Warum vom Chalet aus?“, fragt einer der Anwälte der Verteidigung. „Weil der Jogger da am Tattag gesichtet wurde“, erklärt der Polizist. Rund 21 Minuten habe der Kollege für die Strecke gebraucht.
14.21 Uhr: Nun wird eine vom Angeklagten bei seiner ersten Vernehmung eingezeichnete Wegstrecke in Augenschein genommen. Wegen einer Baustelle musste der Angeklagte seinen Angaben zufolge umdrehen, einen Weg zurücklaufen und ging dann über den Ortskern von Aschau und den Parkplatz der Disco „Eiskeller“ bis zu seinem Wohnort. Bei der zweiten Vernehmung gab es eine Variante des Heimwegs, bei der er eine kleine Teilstrecke anders angab – der Großteil stimmte aber überein.
14.17 Uhr: Im Bereich des Kampenwandparkplatzes habe es drei weitere Kameras gegeben, ebenso nahe des Schloss Hohenaschau. Auch ein Zeuge habe sich nach einem Aufruf gemeldet, aber dessen Kamera sei nicht relevant gewesen.
Bilder von Überwachsungskameras werden ausgewertet
14.14 Uhr: Nun legt der Zeuge mit der Auswertung der Kameras los. Dabei handelt es sich um Überwachungskameras verschiedener Unternehmen in Aschau im Chiemgau, zum Beispiel einer Tankstelle und eines Chalets.
14.11 Uhr: Nachdem es leichte technische Schwierigkeiten gab, wird eine Karte gezeigt. Erneut werden Ausdrucke verteilt.
14.08 Uhr: Während der aktuelle Zeuge an den Laptop geht, um die gewünschte Auswertung zu präsentieren, haben seine beiden Kollegen weiter hinten im Saal Platz genommen. Einer der beiden wird wohl für eine Teilauswertung heute erneut benötigt.
14.05 Uhr: Weiter geht’s! Der Forensiker, der heute als erster Zeuge auftrat, verteilt erneut Ausdrucke. Unterdessen wird ein dritter Kollege der Polizei in den Zeugenstand gerufen. Er präsentiert die Auswertung der sichergestellten Webcams.
Prozesspause bis 14 Uhr
13.12 Uhr: Damit ist der Zeuge entlassen. Die Richterin regt eine Pause an – bis 14 Uhr wird der Prozess unterbrochen.
13.11 Uhr: Anwältin Rick moniert schon wieder, Daten nicht bekommen zu haben. „Das ist alles auf der CD“, sagt der IT-Forensiker. Nach kurzer Nachfrage muss er dennoch weitere Daten auf CD brennen – begeistert wirkt er davon nicht. „Aber ich mach’s ...“
Angeklagter las mehrfach Artikel über den Mord an Hanna
13.08 Uhr: Der Artikel beim „Spiegel“ wurde ebenfalls am 04. Oktober um 20.48 Uhr auf dem Handy aufgerufen. Am 19. Oktober wurde dann eine an diesem Tag herausgegebene Pressemitteilung der Polizei aufgerufen. Dort werden Jogger, die möglicherweise etwas beobachtet haben, sowie der Besitzer einer speziellen, gefundenen Uhr gesucht. Diese Mitteilung wurde auf dem Handy mehrfach aufgerufen - auch an anderen Tagen.
13.01 Uhr: Nun geht es darum, wann auf dem Oukitel ein Artikel von „rosenheim24“, der den Todesfall Hanna abbildet, zum ersten Mal aufgerufen wurde. Das war offenbar am 4. Oktober - dem Tag nach dem mutmaßlichen Mord - um 19.56 Uhr der Fall. Seit kurz nach 16 Uhr war der Artikel auf der Homepage abrufbar.
Anwältin soll Fragen an Experten schriftlich stellen
12.57 Uhr: Der IT-Forensiker könne nicht sagen, ob ein Zeitstempel sich ändere, wenn ein Spiel aktiv gespielt werde. Dann grätscht die Anwältin in Sachen Auswertung rein. „Wir haben das Handy der Belastungszeugin auf 101 Seiten ausgewertet. Ich möchte, dass das auch mit dem Handy meinen Mandanten gemacht wird.“ Stille. Dann sagt die Richterin, dass die Verteidigerin ihre Fragen, die zum Teil auch nur ein weiterer Kollege beantworten kann, schriftlich stellen soll – sie werde diese dann weiterleiten.
12.53 Uhr: Jetzt geht es um Apps, beispielsweise Spiele, die auf dem Smartphone geöffnet wurden. Ein Aktivitätszeitraum, das erneut ausgewertet werden soll, wird festgelegt. Es geht darum, wann ein Spiel auf einer WLAN-Box registriert gewesen sei - möglicherweise könne dies den Angeklagten entlasten.
12.49 Uhr: Zur Erinnerung: Dieses Handy hatte keinen Browserverlauf. Nun werden Verbindungen des Telefons zu WLAN-Boxen nachgesehen.
12.45 Uhr: Nun gibt die Richterin die zuvor gestellte Frage der Anwältin an den neuen Zeugen weiter. Nach kurzer Beratung setzt dieser sich an den Laptop und zeigt die Detailauflistung des Oukitel-Handys. Anwälte und Richter gehen wieder zur Leinwand auf die rechte Seite des Gerichtssaals.
12.42 Uhr: Wie er zu dem Ergebnis kam, dass das Oukitel-Handy nicht tatrelevant sei, wird der IT-Forensiker gefragt. Er habe versucht, eine mögliche Beziehung zwischen dem Opfer Hanna und dem Angeklagten herzustellen, aber mit diesem Telefon keinen Erfolg gehabt. Die Auswertung sei nach der Sicherstellung relativ schnell erfolgt. Zuerst sei das Oukitel ausgewertet worden, „die anderen beiden Handys kamen bei der Durchsuchung dazu“.
Forensiker wird aus dem Zeugenstand entlassen
12.39 Uhr: Auch bei der letzten Frage von Rick verweist der Forensiker auf seinen Kollegen. „Bis auf die Sprachnachrichten sind Sie durch?“, fragt die Richterin. Der Forensiker bejaht – und wird für heute entlassen. Nun wird der entsprechende Kollege in den Gerichtssaal gerufen – wir nennen ihn hier der Übersicht halber IT-Forensiker, um ihn von dem zuvor vernommenen Zeugen abzugrenzen.
12.34 Uhr: Die Richterin sucht noch immer, der Forensiker verweist unterdessen bei der folgenden Frage auf eine Kollegin. Nun hatte Aßbichler Erfolg und blättert. Doch gibt es Verwirrung um einen Aktenvermerk – nach kurzer Zusammenkunft der Anwälte am Richtertisch einigt man sich, einen Kollegen zu fragen.
12.31 Uhr: Die Anwältin stellt eine Frage zu einem anderen Aktenvermerk. Die Richterin steht auf und sucht im Schrank nach den Akten – ohne Erfolg. Es herrscht leichte Verwirrung – Rick hat das Heft nur auf ihrem Laptop, Aßbichler kann es ausgedruckt nicht finden.
12.28 Uhr: Fragen an den Forensiker gibt es nur von Anwältin Rick. Es geht um einen Aktenvermerk, den der Forensiker als „die Software“ identifiziert. Jetzt wird es sehr technisch, aber nicht jede Frage kann der Forensiker beantworten.
Handys des Angeklagten wurden durchsucht
12.24 Uhr: Auf dem Handy des Typs Oukitel sei zudem eine Schlagwortsuche nach tatrelevanten Begriffen durchgeführt worden – ohne Erfolg. Somit blieb nur noch das Smartphone, dessen Browserverlauf heute analysiert wurde.
12.22 Uhr: Eines der sichergestellten Handys sei seit dem Jahr 2021 defekt gewesen und deshalb nicht ausgewertet worden. Auf dem anderen Handy seien nur Bilder, Videos und Dateien „ohne Tatrelevanz“ gefunden worden, zum Beispiel Urlaubsbilder. Es sei ein „Outdoorhandy“ gewesen.
12.18 Uhr: Nun fragt Anwältin Rick nach den anderen beiden Handys. Der Forensiker sagt, dass er eine Präsentation vorbereitet habe und die Auswertung „zwei Minuten“ dauern würde. „Dann machen wir das“, beschließt die Richterin. Die Nebenkläger, die Eltern der getöteten Hanna, sind indes wieder in den Saal zurückgekehrt.
12.16 Uhr: Ein zweites Video wurde abgespielt. Der Angeklagte hat während des gesamten Abspielvorgangs nicht auf die Leinwand, sondern auf den Tisch vor sich geblickt. Eine Regung war dabei nicht erkennbar.
12.03 Uhr: In dem Video geht es um Vergewaltigungsfantasien. Das Material scheint gestellt zu sein.
Richterin will Pornos abspielen - Hannas Eltern verlassen den Saal
11.51 Uhr: Die Vorsitzende Richterin und die Verteidigerin Rick haben den Saal kurz verlassen, Aßbichler ist aber schnell wieder da. Wenig später kehrt auch die Anwältin zurück. Die Richterin verkündet: „Das Video wird in Augenschein genommen.“ Sie nennt es „blonde Russin“. Die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, verlassen den Saal.
11.48 Uhr: Die Staatsanwaltschaft möchte die Videos doch ansehen, die Nebenklage auch. Die Anwältin des Angeklagten widerspricht allerdings erneut und verweist auf den Sachverständigen. Die Richterin sagt, dass sie „nicht jedes Mal unterbrechen kann, weil ich ja nicht weiß, was die Zeugen sagen“. Die Anwältin könne diese ja noch einmal befragen oder die Videos erneut ansehen, wenn sie sie hatte. Die Anwältin legt offiziell Einspruch ein – das Gericht unterbricht kurz, um den Forensiker die Möglichkeit zu geben, das Video vorzubereiten.
11.44 Uhr: Die Richterin fragt die psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Rainer Huppert, nach seiner Einschätzung, ob das Betrachten spezieller pornographischer Videos einen Zusammenhang zu möglichen Taten erahnen ließe. Die Antwort bringt nur mäßig viele Erkenntnisse. „Man darf nicht unterschätzen, wie viele so etwas anschauen“, sagt er. Von einer Inaugenscheinnahme der Videos hält der Sachverständige aber wenig. Das lässt er durchblicken.
11.40 Uhr: Nun fragt Aßbichler, ob die zwei Videos, die der Forensiker herunterladen konnte, Pop-ups sein können. Dieser verneint, da es sich dabei meist um Werbung oder kostenlose Cams handele. „Videos im Hintergrund zu öffnen wäre nicht im Sinne des Seitenbetreibers.“
Sprachnachrichten werden nicht mehr analysiert - dafür Webcam-Daten
11.37 Uhr: Gute Nachrichten von der Richterin: „Wir haben den Sitzungssaal durchgehend“, verkündet sie. Ein anderer Prozess sei früher fertiggeworden. „Zu den Sprachnachrichten werden wir nicht mehr kommen, aber die Webcams würde ich heute gerne noch machen.“ Damit steht der Fahrplan für den restlichen Prozesstag.
11.33 Uhr: Nun erscheint ein Justizbeamter, bringt weitere Ausdrucke und wird von der Richterin gebeten, bei deren Sortierung zu helfen. Es handelt sich um die Papierversion der zuvor auf Leinwand gezeigten Excel-Datei.
11.28 Uhr: Der Forensiker ist wieder da und führt viele Ausdrucke mit sich, die er nun im Saal an Anwälte und das Gericht verteilt. Das dauert einen Moment.
11.26 Uhr: Die Anwältin Rick hat endlich die versprochenen CDs - vorher irrtümlich DVDs genannt - bekommen und sie direkt an eine Mitarbeiterin übergeben. Unterdessen fehlt nun der Forensiker der Polizei, der zuvor im Zeugenstand war. Ein Polizist soll ihn wieder dazuholen. “Er kommt in einer Minute”, sagt der, als er zurückkommt - es heißt also kurz warten.
Prozess wird nach langer Pause fortgesetzt
11.23 Uhr: Jetzt geht es weiter – rund 30 Minuten später als geplant. Und die Uhr tickt, denn um 13 Uhr ist der Saal anders besetzt.
11.19 Uhr: Die „fünf Minuten Pause“ waren wohl eher symbolisch gemeint – noch immer ist der Prozess unterbrochen.
10.50 Uhr: Nach einigen weiteren Fragen schickt die Richterin den Prozess in eine fünfminütige Pause. Obwohl der Beamte, von Beruf digitaler Forensiker, sagt, dass er mit seinen Ausführungen fertig wäre, meint die Richterin, dass sicher noch weitere Fragen zu klären wären.
10.43 Uhr: Nun geht es um Videos, die möglicherweise angesehen werden können. Zwei habe er heruntergeladen, sagt der Polizeibeamte. „Ich möchte mich entschieden widersetzen, weil mir das zu selektiv ist“, wirft die Anwältin ein. „Das können sie machen, aber ob wir das anschauen, entscheiden am Ende wir“, kontert Richterin Aßbichler. Sie fragt den Beamten, wie er fortfahren möchte, weil sie eine kurze Pause plant.
10.39 Uhr: Wir sind nun beim Tag vor dem Mord, dem 3. Oktober 2022, angelangt. Es geht nun um ein Präparat, durch das der Penis wachsen solle – eine entsprechende Seite habe der Angeklagte laut Auswertung an diesem Tag mehrfach aufgerufen. Diese Seite kann im Gerichtssaal auch aufgerufen werden. „Wenn wir Minderjährige hier haben, bitte ich sie, den Gerichtssaal zu verlassen“, sagt Aßbichler. Nichts tut sich.
10.34 Uhr: Nun geht es um die Details. Der im Zeugenstand befindliche Beamte der Kriminalpolizei geht nun die Tage vor dem mutmaßlichen Mord durch. Dabei fiel ihm auf, dass häufig nach „zum Sex gezwungen“ gesucht wurde. Auch der Begriff „lost shorts“ fiel ihm auf, speziell im Zusammenhang mit dem späteren Mord.
Gerichts-WLAN lässt keine Porno-Seiten zu
Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.
picture alliance/dpaDie Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.
10.28 Uhr: „Sind Sie online?“, fragt die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler. „Noch nicht, aber ich könnte“, sagt der Kripo-Spezualist. „Dann probieren wir es halt mal aus“, schlägt Aßbichler vor und meint den Aufruf eines der pornographischen Links aus der Auswertung. Das Problem: Das WLAN im Gericht lässt einen wohl keine Pornos öffnen.
10.25 Uhr: Nun geht es an die Analyse der pornographischen Inhalte. Der Zeuge erklärt, wonach er filterte. „Aber dann kommt ja die Auswahl von ihnen“, mosert Anwältin Rick. „Aber das war ja mein Auftrag“, hält der Zeuge dagegen. Es geht darum, wie sinnvoll es ist, nach dem Begriff „hart“ auf einer Pornoseite zu filtern und was das aussagt.
Angeklagter zeigt erstmals Regung
10.19 Uhr: Der Angeklagte hat den Kopf gehoben und folgt nun dem Geschehen an der Leinwand, vor der sich die Anwälte und Richter versammelt haben, aktiv. Dabei spielt er nervös mit seinen Händen.
10.17 Uhr: Die Kernfrage, wann der Angeklagte welche Seiten aktiv aufrief, ist noch nicht beantwortet. Bisher wird nicht ersichtlich, welchen Erkenntnisgewinn die Betrachtung der Excel bringen soll.
10.09 Uhr: Noch immer läuft die Erklärung, wie genau die Internetdaten ausgewertet wurden. Zu den Details sind wir aber bis dato nicht gekommen.
10.03 Uhr: Wieder kritisiert die Anwältin den Zeugen und dessen Arbeit – bis die Vorsitzende Richterin eingreift und den Unterschied zwischen Suchbegriffen und Aufrufen erklärt. “Die Seite kommt ja, wenn man das eingibt”, fügt eine Beisitzerin hinzu. Auch der Zeuge selbst schult alle Anwesenden in Sachen Technik – eine echte Mammutaufgabe.
10.00 Uhr: Jetzt geht es an die Details. Wie viele Internetseiten wurden an welchem Tag des Auswertungszeitraums aufgerufen, wie viele davon sind pornographisch. Wenige Tage vor der Tat, Ende September seien extrem viele Seiten aufgerufen worden, teilweise über 400 an einem Tag.
Zeuge über Porno-Auswertung: „Wir können nicht sagen, ob das angeschaut wurde“
09.55 Uhr: Nun taucht die Frage auf, warum Datensätze in der Auswertung auftauchen, die außerhalb des untersuchten Zeitraums liegen. „Die kommen dann nicht mehr, das diente nur zur Prüfung, welche Sachen hinter diesen Suchbegriffen liegen.“ Anders gesagt: Es wurden auch andere Daten betrachtet, die aber schlussendlich nicht Teil der Auswertung waren. Durchaus kompliziert.
09.47 Uhr: Die Erklärung dauert an – derzeit ist es im Gerichtssaal sehr technisch. Eines ist aber wichtig: „Wir können nicht sagen, ob das angeschaut worden ist“, erklärt der Zeuge. Lediglich der Aufruf der Seite sei im Verlauf des Webbrowsers protokolliert worden.
09.42 Uhr: Während viele verschiedene Fragen zur Protokollierung von Einträgen gestellt werden und die Verteidiger zur Leinwand gegangen sind, sitzt der Angeklagte wie versteinert auf seinem Platz und starrt auf seinen Tisch. In rund 40 Minuten hat er noch keine Regung gezeigt.
09.37 Uhr: Auf einer kleinen Leinwand zeigt der Zeuge nun die Auswertung – aus dem Zuschauerraum sind die einzelnen Einträge nicht im Detail zu sehen. Es folgt eine Erklärung für Anwälte, Richter und Zuschauer.
Als Anwältin Zeugen kritisiert, ist Richterin baff: „Das war doch sein Auftrag“
09.33 Uhr: Ob er eine Auswahl getroffen habe, wird der Zeuge gefragt? „Ich sollte nach Gewalt suchen und das habe ich gemacht.“ Die Anwältin nennt das „selektiv“. Die Richterin zeigt sich dafür verständnislos: „Das war doch sein Auftrag.“ Nach kurzer Diskussion ist klar: Die Übersicht wird in Augenschein genommen.
„Wir wollen uns hier ja nicht zehn Pornos anschauen“
09.30 Uhr: „Wir wollen uns hier ja nicht zehn Pornos anschauen“, sagt die Anwältin. Die Richterin bejaht, schränkt aber ein: „Zwei oder drei schon“, das sei ja auch für die kommende Woche, das psychiatrische Gutachten kommenden Freitag, wichtig.
09.28 Uhr: Das Ziel am Ende sei es gewesen, zwischen Pornographie und Gewaltinhalten zu trennen. Die Übersicht habe der Zeuge schriftlich in Excel. Die Richterin möchte sich dies ansehen, Anwältin Rick möchte das jedoch nicht. „Was spricht denn dagegen, wenn Sie uns das auf einer DVD geben?“, fragt sie. „Ich kann nicht einfach eine DVD austeilen und sagen, dass das Teil der Hauptverhandlung sind“, kontert die Richterin. Am Ende bekäme die Verteidigung aber die Übersicht inklusive Videos.
09.23 Uhr: Rund 3200 Aufrufe bleiben, wenn man solche ohne Zeitstempel und Duplikate herausrechnet. Diese hat der Zeuge mittels einer Excel-Tabelle analysiert. „Rund 97 Prozent der Einträge sind pornographischen Inhalts“, erklärt er.
09.19 Uhr: Nun erklärt der Zeuge, wie komplex es sei, pornographische Seiten, um die es sich zu einem erheblichen Teil handelt, auszuwerten.
Zeuge wertet „Sex- und Gewaltvideos aus dem Webverlauf“ aus
09.16 Uhr: Den Webverlauf eines der drei Handys des Angeklagten habe er ausgewertet. In diesem habe er über 11.000 Einträge gefunden, die in einem Zeitraum von Anfang August bis Anfang November 2022 gefunden wurden. Mehr als 5000 Einträge weisen laut ihm keinen Zeitstempel mehr auf und seien so „unwiederbringlich verloren“.
09.13 Uhr: „Sex- und Gewaltvideos aus dem Webverlauf, Sprachnachrichten“ - das wertet ein Forensiker von der Kripo nun im Auftrag des Gerichts aus. Auch eine Präsentation habe er vorbereitet – nur, ob und wann er diese zeigen darf, ist ja bisher fraglich.
09.11 Uhr: „Langsam wird es eng, dann wird es immer schwieriger“, sagt die Vorsitzende Richterin in Richtung Verteidigung und betont auch zum dritten Mal, dass es nun auszuwertende Bestandteile gibt, die zuvor nicht für extrem wichtig gehalten wurden. „Ich mache einen Vorschlag: Wir hören den Zeugen, er sagt, was wir haben und dann können wir weiterschauen. Wenn wir nicht wissen, worüber wir reden, brauchen wir keinen Antrag stellen.“
09.08 Uhr: „Ich halte es für ausgeschlossen, wenn wir hier etwas anschauen, was der Verteidigung nicht vorher zur Verfügung gestellt wurde“, sagt die Anwältin. Die Vorsitzende Richterin kontert trocken. „Dann müssen sie einen Antrag stellen, dann bekommen wir das hin und sehen zu, ob wir das jetzt oder später ansehen.“
09.07 Uhr: Die Anwältin des Angeklagten, Regina Rick, bemängelt eine mangelnde Akteneinsicht und hat direkt einen Einwand. „Ich möchte mich der Vernehmung von drei Zeugen gleichzeitig widersetzen." Die Vorsitzende Richterin erklärt, dass einer nur den Computer bediene, während ein anderer aussagt. „Der ist dann ja nicht Zeuge.“
Sitzung startet mit Irritation
09.03 Uhr: „Der Sitzungssaal ist eigentlich vergeben", beginnt die Richterin und kündigt eine größere Pause bis 13 Uhr an. „Gegen 16 Uhr machen wir dann weiter, wenn wir noch die Kraft haben, das werden wir sehen."
Dienstag, 12. Dezember, 09.00 Uhr: Willkommen aus dem Landgericht Traunstein. Heute steht die Auswertung von Handys, Sprachnachrichten und Videos auf dem Programm.