MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Tja ihr Hübschen, so schnell kann sich das Blatt vielleicht wenden. Wie könnte denn morgen die Schlagzeile in den Medien aussehen?

"Über 600 Besucher beim Eiskeller-Opening 2022,
viele bis zur Orientierungslosigkeit alkoholisiert,
WER WAR DER TÄTER?"
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 22. Dezember 2023, 15:15:43 Tja ihr Hübschen, so schnell kann sich das Blatt vielleicht wenden. Wie könnte denn morgen die Schlagzeile in den Medien aussehen?

"Über 600 Besucher beim Eiskeller-Opening 2022,
viele bis zur Orientierungslosigkeit alkoholisiert,
WER WAR DER TÄTER?"
Von was träumst du?`

Medial ist er noch immer der mutmaßliche Mörder.

Bis jetzt gab es keinen wirklich kritischen Beitrag zu dem Prozess.

Jetzt sitzt er eben nochmal zwei Monate.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Also diese Bestie, die mit Stein und Taschenuhr ein Mädchen innerhalb von ein paar Minuten bewusstlos schlägt, auf ihr dann symmetrisch mit den Knien rumhüpft, sie dann stranguliert, ihr die Hose aussieht, und sie dann in den Bach stößt und dann locker weiter joggt, als wäre es das normalste auf der Welt, das scheint Sebastian wirklich nicht zu sein.

Jetzt wird's dann halt interessant, ob die Verletzungen vielleicht doch von der Prien entstanden sein können. Vielleicht kommt das der Staatsanwaltschaft jetzt sogar gelegen, weil von der Brutalität jetzt Sebastian erst einmal aus der Schusslinie zu seien scheint. Dann wird ihm als nächstes wohl vorgeworfen, er hätte sie verfolgt und von hinten in den Bach über das Geländer am Gehweg, welches ja schon sehr schief zum Bach geneigt ist, geschubst.

Ich persönlich könnte mir so etwas noch an ehesten vorstellen. Jogger nähert sich von hinten, sie greift zum Handy und ruft Eltern an, damit der Jogger von hinten merkt, sie stehe mit jemanden in Kontakt. Jogger schubst sie trotzdem, keine Ahnung warum, vielleicht nur aus Spaß, und sie fällt mit Schrei in den Bach. Mim Kopf irgendwo aufgeschlagen, bewusstlos etc ..

Aber auch hier fehlen die Beweise, also könnte jeder gewesen sein.

Mal schauen, was aktuell, nach der bisherigen Prozessentwicklung, vielleicht schon im Hintergrund vor sich geht. Vielleicht hat ja der Holzuhrbesitzer schon wieder Besuch von den Ermittlern: "Wir hätten da noch ein paar Nachfragen an Sie" 😀
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

"Drüben" ist der 1. Teil von Hobby - Prozessbeobachter fassbinder eingestellt. Bin gerade echt sprachlos.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@gastxyz...me
DANKE, das hast du sehr schön ausgedrückt.

"- hatte mit deutlich erhöhten schwierigkeiten und demütigungen umzugehen im leben
- im vergleich zu gleichaltrigen/anderen kindern/jugendlichen
- bereits von früher kindheit an
- hat trotzdem, egal in welchem alter, immer das beste daraus gemacht
- ohne dabei in hass/gewalt zu driften
- ist kein schlechter, hasserfüllter mensch geworden
- ganz im gegenteil
- plus 2x ehrenämter

- einer der mit vielen talenten geboren wird, braucht keine große persönliche leistung bringen
- der ist kaum gefordert (vom leben), steht im alltag kaum vor größeren herausforderungen
- dieser jogger ist so geboren, dass er ständig und überall über sich hinauswachsen muss"
*******
Ich habe ja schon einige male berichtet, dass es in meinem näheren Umfeld einen jungen Mann gibt mit ähnlichen "Symptomen" wie Sebastian und ich mir deshalb so gut vorstellen kann wie diese Pseudogeständnisse zustande kamen und die Dinge dann ihren Lauf nahmen.
Für die Chiemgauer /Aschauer wird er wohl immer der Täter bleiben, alles andere würde ja bedeuten, dass es einer von den sozial integrierten war, also einer von ihnen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der Live-Ticker auf Focus online, in chronologisch neugeordneter Abfolge:

22. Sitzungstag – 22.12.2023

Die Stellungnahme der Diplompsychologin und Psychotherapeutin Nicole Liwon wurde auf Focus online nach Veröffentlichung wieder gelöscht und fehlt hier ebenso. Sie fand sich am Beginn des Tickers. Ist dem Reporter bei Cut & Paste auf die Übertragsseite der Finger abgerutscht?

Spoiler
Psycho-Gutachten enthüllt viele Details zum Angeklagten



[Diplompsychologin und Psychotherapeutin Nicole Liwon]



09.34 Uhr: „Insgesamt gibt es Reifemerkmale von Heranwachsenden und Jugendlichen, aber ich würde von einer Reifeverzögerung ausgehen“, konstatiert die Psychologin.



09.42 Uhr: Richterin Jacqueline Aßbichler schlägt vor, den Bericht von Dr. Rainer Huppert vorzuziehen, was allgemeine Zustimmung nach sich zieht. Dann legt der Facharzt für Psychatrie los.

[Kinder- und Jugendpsychiater Rainer Huppert]

09.45 Uhr: An fünf Terminen habe er den Angeklagten besucht, berichtet er. „Er hat sich auch insgesamt angenehm und höflich verhalten und mir gegenüber bestritten, dass er die Tat begangen hat.“ An den Untersuchungen habe er freiwillig teilgenommen.

09.48 Uhr: Nun berichtet er von einer Behandlung des Angeklagten im Heckscher-Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Alter von zehn bis elf Jahren. Dann geht er zunächst noch weiter zurück und berichtet, dass es bei der Geburt zu einer leichten Sauerstoffunterversorgung des Angeklagten gekommen sei. Das zog Probleme bei der sprachlichen und motorischen Entwicklung nach sich.

09.51 Uhr: Es geht hier wirklich exakt ins Detail. Nach den Unterlagen der Heckscher-Klinik habe der Angeklagte gegen Ende des ersten Lebensjahrzehnts noch „Tendenzen von Einnässen“ gezeigt. Auch das sei eine Folge der verzögerten Entwicklung gewesen.

09.54 Uhr: Auch für die Schule habe das Folgen gehabt, der Angeklagte sei in eine besondere Frühförderung gegangen. Auch ADHS sei beobacht worden. „Solche Kinder tun sich dann schwer, von sozialen Situationen zu profitieren“, sagt Huppert. Das heißt, dass zum Beispiel im Kindergarten wenig mit diesen Kindern gespielt würde, die Kinder allgemein wenig in Prozesse Gleichaltriger einbezogen werden würden. Das hatte auch zur Folge, dass der Angeklagte in eine Diagnose- und Förderklasse eingeschult wurde, in der die erste Klasse auf zwei Jahre gestreckt ist.

09.55 Uhr: 2012 sei der Angeklagte dann aufgrund von Leistungsstörungen in der Schule zu einer fünfmonatigen Behandlung in der Tagesklinik der Heckscher-Klinik in Rosenheim gekommen. „Sein Verhalten wurde als das eines Klassenclowns beschrieben.“ Auch mit Ritalin und einem anderen Medikament sei er in der Folge behandelt worden.

09.58 Uhr: Dennoch sei es trotz all dieser Maßnahmen schwer gewesen, dass sich das Verhalten des Angeklagten verbessere. Nur durch intensive Elternarbeit seien kleine Fortschritte zu sehen gewesen. Mit Problemen „im Bereich der Lernbehinderung“ sei es als großer Erfolg zu betrachten gewesen, dass der Angeklagte 2018 den qualifizierenden Hauptschulabschluss schaffte.

10.01 Uhr: Der Angeklagte sei dennoch „als Opfer prädestiniert“ gewesen und habe durch Provokation häufiger Auseinandersetzungen ausgelöst. Dabei sei er „selten in der Lage gewesen, sich Hilfe zu holen, und hat die Dinge mit sich selbst ausgemacht“.

10.04 Uhr: Die Beziehung zu seiner Familie sei eng gewesen, besonders auch zu den Großeltern. Im Falle von Sorgen habe er häufig Dinge mit sich selbst ausgemacht oder sei zu den Großeltern gegangen.

10.07 Uhr: Im Job sei der Angeklagte „ein sehr williger, aber schnell überforderter Auszubildender“, berichtet Huppert unter Bezug auf Zeugenaussagen.

10.10 Uhr: Nun geht es um soziale Beziehungen. Der Angeklagte habe „einen Hang zum Einzelgänger, aber eine hohe Kontaktbereitschaft“ beschrieben. Zudem habe er immer mehr soziale Kontakte gehabt. Daraus schließt Huppert „Fortschritte im Verhältnis zur Mitte des zweiten Lebensjahrzehnts“. Zur Erinnerung: Der Zeuge ist heute 21 Jahre alt, zum Tatzeitpunkt war er 20-jährig.

10.13 Uhr: Die Annahmen haben „eher so geklungen, wie bei jemandem, der in die Pubertät kommt“, sagt Huppert zur psychosexuellen Entwicklung des Angeklagten. Der Angeklagte habe auch immer wieder davon berichtet, dass er nach Rosenheim gefahren sei, um ihm unbekannte Mädchen anzusprechen, um mit ihnen einen Kaffee zu trinken und über soziale Medien in Kontakt zu bleiben, sagt Huppert. Erfolgreich sei er dabei aber selten gewesen.

Bei Pornos bescheinigt Psychologe „keine schwer abnormen Tendenzen und Fantasien“

10.16 Uhr: Nun geht es um die Pornos, die auf dem Handy des Angeklagten gefunden wurden. Die Dominanz der Gewalt in den Videos habe ihn überrascht, erklärt Huppert. Ansonsten fordert er aber hier wenig Konkretes zutage.

10.21 Uhr: Auf die häufigeren Annäherungsversuche gegenüber der Kronzeugin kommt Huppert nun zu sprechen. Nicht immer habe der Angeklagte kapiert, dass „diese nicht gewünscht seien, dann aber immer wieder zurückgezogen“. Auch er bestätgt, dass beim Angeklagten „keine schwer abnormen Tendenzen und Fantasien“ zu sehen waren – auch wenn er selbst das im Gericht gezeigte Video als ekelhaft beschreibt.

10.24 Uhr: Während der Angeklagte nie Drogen genommen habe, sei Alkoholkonsum „im altersüblichen gesellschaftlichen Rahmen“ erfolgt, erklärt Huppert.

10.29 Uhr: Körperlich sei der Angeklagte eher ein Spätentwickler gewesen, was ihm durchaus zugesetzt habe. Beim Führerschein sei er beispielsweise gefragt worden, ob er noch einen Kindersitz brauche, beim Armdrücken habe er zum Teil gegen Mädchen verloren. Huppert spricht zudem in diesem Zusammenhang auch von einer „eindrucksvollen Gewichtszunahme in der Haft“. Dennoch sei er stolz gewesen, in den Monaten vor der Haft mehr soziale Kontakte zu haben.

10.34 Uhr: Huppert stockt kurz, weil er die richtige Notiz sucht. Dann fährt er fort. Es habe ein paar minimale körperliche Auffälligkeiten gegeben, aber „keine gravierende feinmotorische Störung“. Der Angeklagte habe Probleme gehabt, Transferleistungen zu erbringen, sei schnell überfordert und nervös gewesen. Auch zu antizipieren, was eigene Handlungen bei anderen auslösen, sei ihm schwergefallen.

10.39 Uhr: Im Umgang mit Enttäuschungen und Frustration erschien der Angeklagte „erfahren“, sagt Huppert und sagt, dass das auf eine „etwas fatalistische Haltung, DInge als gegeben hinzunehmen“ hinweise.

10.42 Uhr: Huppert erklärt, dass der Angeklagte seine Inhaftierung als „ungerecht“ empfinde und die Tat auch ihm gegenüber bestritt. Auf die Frage, wie er mit einem Urteil umgehen würde, das ihn dauerhaft ins Gefängnis schicken würde, antwortete er, dass er sich mehr um die Familie sorgen würde und darum, wie man in seinem Heimatdorf mit ihr umgehen würde. Es sei aber deutlich geworden, dass er sich damit gedanklich schon befasst habe.

10.47 Uhr: Wie der „explodierende Anstieg der Aufrufe pornographischer Inhalte“ zu werten sei? Daraus ließe sich wenig ableiten, sagt Huppert. Der Angeklagte habe sogar Faktoren angebracht, die es ausschließen würden, dass er Hanna getötet habe, zum Beispiel, dass er rund 20 Zentimeter kleiner gewesen sei als die Getötete.

10.50 Uhr: Huppert spricht viel in Fachsprache, bleibt aber an einigen Stellen auch sehr vage – das hängt aber wohl auch damit zusammen, dass er auf einige Dinge nur schließen kann.

10.51 Uhr: Der psychiatrische Facharzt bemängelt auch allgemein den Fokus auf Traumata in Biografien – nicht alle Betroffenen würden deshalb eine Trauma-Symptomatik entwickeln.

10.54 Uhr: Dass der Angeklagte trotz einer ADHS-Thematik in der Kindheit dem Prozess aufmerksam folge „und nicht auf seinem Stuhl herumrutscht oder gähnt, habe ich bei der langen Dauer des Prozesses selten gesehen“, sagt Huppert. Auch, dass er mit seiner Vorgeschichte keine „schweren sozialen Verhaltensauffälligkeiten“ entwickelt habe, bemerkt er.

10.57 Uhr: Der Angeklagte habe „Strategien entwickelt, um mit seinen Problemen umzugehen“, stellt Huppert fest. Dass „kein vermehrter Rückzug eingetreten ist“, nennt er „einen wichtigen Fortschritt“ – damit ist das vermehrte Bemühen um soziale Kontakte gemeint. Allgemein reichen für ihn die Merkmale „nicht aus, um von einer psychiatrischen Störung zu sprechen“.

11.01 Uhr: „Multiple Entwicklungsauffälligkeiten“ stellt Huppert fest. Diese hätten sich aber „nicht zu einer Persönlichkeitsstörung verdichtet“. Auch gebe es keine Hinweise, dass der Angeklagte „jemals an einer seelischen Störung gelitten hat“. Er sehe „keine forensisch relevante Einschränkung“.

Facharzt sieht Reifeverzögerung und empfiehlt Beurteilung als Jugendlicher

11.05 Uhr: Nun zieht er sein Fazit zur Reifeentwicklung. Zur Tatzeit sei er dabei noch „im Stand eines Jugendlichen“ gewesen, schließt Huppert. Das hatte auch die Psychologin zuvor geschlossen. Somit ist das Fazit, dass er eher empfehle, den Angeklagten als Jugendlichen zu behandeln.

11.08 Uhr: Kurze Pause, „damit wir die Fenster aufmachen können“, wie die Richterin sagt. Rund zwei Stunden Gutachten sind eine lange Zeit.

11.25 Uhr: Nun geht's weiter und die Richterin fragt speziell nach dem Moment, als der Angeklagte nach einem der Besuche von Huppert mit der Faust in die Wand geschlagen habe, so dass er sich die Mittelhand brach. Worum es da genau ging, fragt Aßbichler. „Um die Beziehung zu Mädchen allgemein“, antwortet der Facharzt. Er selbst sei überrascht gewesen, als ihm vom Ausbruch des Angeklagten berichtet worden sei.

11.27 Uhr: Dass über eine bestimmte Frau, eine Janina, gesprochen worden sei, sei „in ihm umgegangen“, habe der Angeklagte gesagt. Zudem habe es aber einen Todesfall in der Familie des Angeklagten gegeben.

11.31 Uhr: Ob der Angeklagte Fragen auch mal nicht beantwortet habe, fragt ein Schöffe. „Das habe ich nicht in Erinnerung, aber bei peinlichen Themen hat er schon versucht, darüber hinwegzugehen“, antwortet Huppert. Als Beispiel nennt er die Pornos. Keine Antwort habe er aber nie gegeben.

Richterin und Anwältin nehmen Psycho-Gutachter in die Mangel – der antwortet vage

11.33 Uhr: Viele Prozessbeteiligte haben keine Fragen mehr – Anwältin Rick dagegen schon. Sie fragt noch einmal im Detail nach dem Schlag und konkret danach, ob der Tod eines Angehörigen, konkret des Großvaters, der Grund dafür gewesen sei. „Ein mitmöglicher Grund“, sagt Huppert.

11.37 Uhr: Ob er den Pornokonsum des Angeklagten auffällig gefunden habe, fragt Rick und meint Quantität und Qualität. „Ich bin jetzt kein Pornospezialist“, schränkt Huppert ein. Dann schweift er etwas ab, beantwortet aber die Frage der Anwältin nicht. Eine Liste habe er nicht bekommen, bohrt Rick nach? Huppert verneint. „Aber dann konnten sie sich ja gar kein Bild machen“, sagt die Anwältin. Wieder weicht der Facharzt aus und wird erst auf Nachfrage deutlich. „Nein, von den Inhalten konnte ich mir kein genaues Bild machen.“

11.40 Uhr: Rick nimmt Huppert jetzt richtig in die Mangel. Nach vielen sehr vagen Aussagen im Rahmen seines Gutachtens muss er nun konkret werden, kann das aber vielfach nicht. Beim Thema Alkoholkonsum des Angeklagten im Oktober kann er zum Beispiel keine klare Aussage machen.

11.47 Uhr: Huppert antwortet weiter vage, als es um den möglichen Auslöser für die Tat geht. „Mich irritiert das jetzt etwas, dass wir immer Sex-Gewaltvideo sagen, da ging es ja um sexuelle Handlungen an einem bewusstlosen, tot wirkenden Menschen“, schaltet sich die Richterin ein und nennt das Stichwort Nekrophilie. „Sagt das denn nichts über einen Menschen aus?“ Wieder wird Huppert vage. „Was bei solchen Untersuchungen häufig herauskommt, ist dass bei Jugendlichen die Dominanz eine große Rolle spielt. Nekrophilie finde ich ein bisschen weit, den Bogen dahin zu spannen.“ „Aber das ist ja schon außergewöhnlich für einen Pornofilm?“, fragt Aßbichler nach. „Ja, aber der Begriff der Nekrophilie meint ja auch noch andere Dinge“, sagt Huppert. Er sehe in dem Film den Schwerpunkt im Quälen des Opfers.

[Jugendgerichtshilfe]

11.51 Uhr: Jetzt ist die Jugendgerichtshilfe dran und fokussiert sich auf das, „was noch nicht erwähnt wurde“. Der Angeklagte sei nicht auf eine Förderschule, sondern auf eine Schule mit besonderen Fördermöglichkeiten gegangen, sagt sie – das sei ein Unterschied. Beruflich habe der Angeklagte berichtet, dass er sich in der Ausbildung sehr wohl gefühlt habe, auch mit seinen Kollegen. Das zweite Berufsschuljahr habe er zudem freiwillig wiederholt. Finanziell habe er bei seinem Vater noch 3.000 Euro Schulden aus einem Autokauf.

11.53 Uhr: Er hoffe auf die baldige Entlassung aus der JVA, wolle in seinem Beruf bleiben und arbeiten und sich zudem weiter ehrenamtlich engagieren. Aktuell tue er das bei den Pfadfindern und wolle zudem zur Bergwacht. Durch die Inhaftierung sei er etwas angeschlagen gewesen, habe aber auch in der Haft die Zeit genutzt, um für die Zukunft zu planen. Auch familiär habe er gut eingebunden gewirkt, was die Besuche seiner Familie in der JVA zeigen würden.

11.57 Uhr: Auch die Jugendgerichtshilfe weist auf Alter und Entwicklung des Angeklagten hin. In der psychosexuellen Entwicklung beobachte auch sie „Luft nach oben. Grundsätzlich hat er jünger gewirkt, ist eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen. Es ist eine Reifeverzögerung festzustellen.“ Auch sie empfiehlt, ihn in Sachen Urteil als Jugendlichen zu behandeln.

12.01 Uhr: Niemand hat mehr Fragen an die Jugendgerichtshilfe und an Dr. Huppert. Damit ist der Prozess auch für heute beendet – das ging fix. Richterin Aßbichler nennt aber noch die Termine im Januar - es sind mehr als zunächst geplant.

12.03 Uhr: Rick fragt noch nach einem Gutachten, das sich auf das Strömungsvideo bezieht. Aßbichler sagt, dass sie das geplante Gutachten abwarten wolle. Dann ist die Sitzung beendet.

Focus online am 22.12.2023
https://www.focus.de/panorama/welt/kron ... 68664.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachtrag aus einem weiteren Artikel von Rosenheim24.de zum

22. Sitzungstag – 22.12.2023

über die Aussagen von
• Diplompsychologin und Psychotherapeutin Nicole Liwon,
• Kinder- und Jugendpsychiater Rainer Huppert
• und einen Seitenhieb des Nebenklageverteters Holderle.
„Reifeverzögert?“ – Die Gutachter … über den Angeklagten


Die Gutachter Nicole Liwon und Dr. Rainer Huppert sprachen lang über den nunmehr 22-Jährigen. Klare Konturen wurden aber kaum erkennbar. … Nach beider Meinung wäre Sebastian T. im Falle eines Schuldspruchs als Jugendlicher zu bestrafen. … Beide entdecken nichts, was auf verminderte Schuldfähigkeit schließen lässt.

… Angeklagter reifeverzögert

Ein stiller, eher schüchterner Mensch, gehemmt, von der Intelligenz her im unteren Durchschnitt anzusiedeln. So nahm ihn die Psychologin Nicole Liwon wahr, die Sebastian T. verschiedenster Tests unterzog.

Ein junger Mensch mit „multiplen Entwicklungsauffälligkeiten“, die sich aber nicht zu einer Persönlichkeitsstörung verdichtet hätten: So lautet die Beobachtung von Dr. Huppert. Pathologische Symptome habe er nicht festgestellt.

Ein Sonderling, der auf andere komisch wirkte

Beide kommen zum Schluss, dass Sebastian T. zum Zeitpunkt von Hannas Tod … reifeverzögert gewesen sei. Dieselbe Meinung äußerte auch die … Jugendgerichtshilfe. Übereinstimmung bestand auch in anderen Punkten. Etwa in der niedrigen Frustrationstoleranz … Oder in seinem sozialen Verhalten.

Demnach ist Sebastian T. ein Außenseiter, ein Einzelgänger, der Schwierigkeiten hat …, sich in andere Menschen einzufühlen …, deren Standpunkt erahnen zu können. Jemand, der auf andere „komisch“ wirkte … Und der eine niedrige Frustrationsschwelle hat.

Angeklagter frustriert durch Abweisungen

Beide Gutachter äußerten sich auch über Sebastian T.s psychosexuelles Verhalten. Sie habe „keinerlei Auffälligkeiten“ feststellen können, „außer dem Fehlen jeden Kontakts zu Frauen“, sagte Liwon. Unter den Zurückweisungen muss Sebastian T. … sehr gelitten haben.

Huppert wies aber auch darauf hin, dass Sebastian T. vor seiner Verhaftung ein „reziprokes soziales Verhältnis“ aufbaute. Sprich: dass er Freunde und Bekannte gefunden hatte, die auf ihn reagierten, so wie er … auf sie.

Eine „massive Kränkung“ als Auslöser?

… Wenn man Huppert richtig verstanden hat …, dann ist Sebastian T. eine solche Tat nicht von vornherein zuzutrauen. Auszuschließen ist eine solche Gewaltexplosion aber offenbar nicht. Denkbar sei als Auslöser „eine massive Kränkung“, die nur „ausagiert“ werden könne, „wenn er jemanden anderen zerstört“, sagte Huppert.

Gutachter spricht über „ekelhaftes Video“

Für … eine Nachfrage der Vorsitzenden … sorgte[n] seine Feststellungen zu Sebastian T.s Porno-Konsum. Er konstatierte einen explosionsartigen Anstieg von Sebastian T.s Zugriffen, hielt aber auch fest. „Es sind keine schwer abnormen Sexualphantasien explorierbar.“

Andererseits räumte auch Huppert einen Schockmoment nach dem Betrachten eines Videos … [ein] … Dieses „ekelhafte Video ist sicher etwas, das einem zu denken gibt“. Wollte Sebastian T. am dargestellten Sex mit einer Leiche Lust empfinden? Hat er also Neigungen zu Nekrophilie gezeigt, wie Jacqueline Aßbichler fragte? Es gehe dabei wohl eher um Kontrolle und Gewalt, sagte Huppert. Aber: „Ich bin kein Porno-Spezialist.“

… Gedanken nur an die Familie

Beiden Gutachtern sagte Sebastian T. offenbar nichts über den Hergang der Nacht auf den 3. Oktober 2022. Rainer Huppert zeigte sich beeindruckt von der Antwort T.‘s auf diese Frage: Wie T. denn damit umgehen würde, wenn das Gericht zum Ergebnis komme, dass er den Mord an Hanna begangen hat. „Er hat sich mit der Situation beschäftigt, das wurde erkennbar“, sagte Huppert. Sebastian T. denke weniger an sich als an die Familie „und deren Situation in einem überschaubaren Gefüge in seinem Heimatdorf“.

Nebenkläger-Anwalt Holderle sieht Hinweis

… Sebastian T. habe kein Anzeichen von sich gegeben, dass er sich zu unrecht inhaftiert sehe. „Sein Thema war, wie betrifft es die Eltern, dass ich in Haft sitze, und können die dann weiterhin in Aschau wohnen bleiben?“ Da habe sich Sebastian T. in die Seele blicken lassen.


Rosenheim24.de am 22.12.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 43576.html

Am 04.01.2023 folgt die beantragte weitere Auswertung von Sebastians Handy. Ein Forensiker des LKA soll klären, ob Sebastian rund um die Tatzeit tatsächlich „Clash of Clans“ spielte oder ob etwa nur automatische Updates im Hintergrund heruntergeladen wurden.


Ein Artikel der Abendzeitung:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-948634
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

.
Also wie nicht anders von einer maschinellen Presse zu erwarten, einer arg selektiven, völkischen, sinistren Wortmaschine, die das positive wegpresst als Abfall und das wenige negative doppelt extra presst und preisst.

Ganz getreu dem Auftrag von "Kini" Markus Söder I.

Die hat er alle in die Pflicht genommen - also das übliche: "Endgrausige Ermordung zur Verdeckung einer perversen entarteten Sexualstraftat, also selbstredend Erwachsenenstrafrecht mit besonderer dreifacher Schwere der Schuld und allermindestens, sofort nach Ende der Verhandlung, direkt im Saal persönlich selbst-ist-die-Frau, ausgeführt, nach der makellos gerechten Verurteilung, durch die adrette nonchalante Vorzeige - Richterin Dame Jacqueline Assbichler der öffentliche Vollzug der Todesstrafe, wie immer durch abhacken des Kopfes eines jeden Nichtsnutzes mit dem grossen glänzenden Rasiermesserscharfen Bairischen--Staats--Richt--Beil auf dem Richtblock aus Tausendjähriger Bairischer Staats Eiche.

Danach gibt es Festfreibier oder fette Joints für alle und Brezen und Fingerfood.

Der Kopf im Korb wird triumphiernd dem grell heulenden geifernden Pöbel präsentiert, während die 7 Gehilfinnen mit bairischen Ellen messen wie weit das Blut des Unholdes gespritzt ist, auch auf den Gassen wird triumphierend der Korb nach allen Seiten gezeigt durch die Fahnengeschmückte festliche Parade-Vorzeige-Muster-Stadt mit vollem Schall [113 db] der Blechmusik der toll blonden rein weiblichen Kapelle in Funkenmarieröckchen und engem Karmesinrotem Wams, über Blütenweissen Handgenähten [Thailand] Seiden - Blusen mit Puffärmeln und Staatsstickereien zuhauf und schwarzer Dreispitz mit breitem Echtgoldrand obenauf auf den Weizenblonden Naturlöckchen und den 'Kini Markus 1 Marsch' in Endlosschleife. Das Leben wie es sein soll. :lol:

Vor der Verhandlung, am 1. Tag liess er sich ins blonde Richterinnen und haselnussbraune Schöffinnenzimmer akkurat per Videozuschaltung aufgleissen, brachte die 5er Truppe auf stramme Linie und alle standen stramm und schlugen die Hacken gegeneinander KLACK KLACK [Sie wissen natürlich alle wie wichtig ihm das ist] und im Chor erschallte es 'Jawohl durchlauchter Herr Kini Söder I Oberkommandierenden von uns allen und allem' der ihnen dann plötzlich tückisch schnell - wie der Schneider im Struwelpeter mit der grossen Schere - noch das grosse 1 Meter 20 Eurocent Holzlineal zur Abschreckung zeigte und damit für Schnappatmung der 5 sorgte... denn alle kennen die schlimmbös schmerzhaften Hiebe mit dem Monster in der Danger Zone auf ihre Private Parts :shock:
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@catch22
"Drüben" gibt es 2 Teile von Hobby-Prozessbeobachter fassbinder. Dort hört sich das wesentlich sachlicher und neutraler an als auf rosenheim24.
Was soll denn die Aussage "ein Sonderling den andere komisch fanden". Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sich ein Gutachter so ausdrückt.
Auch von niedriger Frustrationstoleranz ist in dem Bericht von fassbinder nichts zu lesen und der Bericht ist sehr ausführlich. Wenn das alles tatsächlich so bei rosenheim24 stand, läßt das ja weiterhin mediale Hetze vermuten. Auch steht dort nichts, wie seeehr der Angeklagte unter der Abweisung von Frauen gelitten hat. Dass es an seinem Selbstvertrauen nagte ja, aber nicht wie sehr er gelitten hat. Ich verstehe diese Fixierung auf das Thema sowieso nicht, ich lebe in der Stadt, dort gibt es viele Singles, junge wie alte, Frauen wie Männer. Und viele junge Menschen sind heutzutage selbstbewußt genug, dazu zu stehen, dass es sich eben noch nicht ergeben hat mit einem Partner.
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

andi55 hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 00:47:04 Wenn das alles tatsächlich so bei rosenheim24 stand, läßt das ja weiterhin mediale Hetze vermuten.
Mediale Hetze der übelsten Sorte. Es steht leider zu befürchten, dass sie das machen, weil die Leser es so haben wollen.

Und das spiegelt dann das Klima und die Stimmung wider, in dem sich ein freigesprochener Sebastian dann vorfinden würde.

Meiner Meinung nach zeigt sein Wunsch, in der Heimat zu bleiben, zur Bergwacht zu gehen und in einigen Jahren eine Familie zu gründen, eine große Naivität, als ob er die Lynchstimmung um sich herum gar nicht wahrnähme.

Auch das spricht meiner Meinung nach gegen seine Täterschaft.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ab der 5. Klasse sei es sein eigener Wunsch gewesen, auf das Schloss Niederfels zu wechseln ..

Er sei nun im dritten Lehrjahr und hätte die Zwischenprüfung erfolgreich in der JVA absolviert
Von fassbinder S 232

Der TV ist Ende 2001 geboren
Hanna am 23. 10. 1998 geboren
Hanna ging nach meinen Infos aus FB auf das Staatliches Landschulheim Marquartstein welches 2,5 Km davon entfernt liegt.
Über einen gemeinsamen Schulweg könnten sie sich schon gekannt haben.

Wenn er die 3.Klasse wiederholte und nach der 10. den Quali machte war er ca 17 als er die Lehre begann.

Wie so will jetzt die Verteidigung herausfinden dass die Schulterverletzungen in der Prien möglich wären, das schliesst aber nicht aus, dass es auch ein Täter gewesen sein kann. Mit einem Gutachten kann man kein Verbrechen ausschliessen und somit die Anklage für substanzlos erklären.
Das Wildwassergutachten dient nur dazu das Schicksal des Opfers zu erhellen.
Die Schulterverletzungen sind kein spezielles Indiz, das auf den TV hindeutet, eher ein Auschmückung des StA zum Tathergang.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wie leichtsinnig manchmal junge Leute sind.
Ich kenn die Ecke und die Baumkronen der untenstehenden Bäume sind genau so wie die Mauer und man denkt es sind nur Büsche die ein paar Meter hoch sind
Würzburg
Sturz von der Festungsmauer
10. Juni 2019, 18:51 Uhr
Ein 18 Jahre alter Mann ist von einer Mauer der Würzburger Festung Marienberg gefallen und hat sich dabei lebensgefährlich verletzt.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/wuer ... -1.4480964
14. Februar 2020 um 09:56 Uhr
18-Jähriger stürzt zehn Meter in die Tiefe
In Würzburg hat sich an der Festung Marienberg ein schwerer Unfall ereignet. Ein 18-Jähriger stürzte von der Mauer der Burg zehn Meter in die Tiefe.
https://www.rtl.de/cms/unfall-in-wuerzb ... 52997.html
11. Juli 2020
Am Freitag-Abend stürzte ein 17-jähriger von einer Mauer im Bereich unterhalb der Festung Marienberg ungefähr acht Meter in die Tiefe und zog sich dabei mittelschwere Verletzungen zu
https://www.wuerzburgerleben.de/2020/07 ... ungsmauer/
Mit Smartphone in der Hand: 18-Jähriger stürzt von Festungsmauer - Lebensgefahr
Stand:
22.02.2023, 17:04 Uhr
https://www.merkur.de/deutschland/wuerz ... 63494.html
Siglinde

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich finde die Presse innsalzach 24 als reine hetze, aber es war nicht anders zu erwarten, das läuft immer so ab. Nicht nur bei diesem Fall ( das kann ich aus Erfahrung sagen) ein Artikel nach dem anderen. Die jagt nach der Schlagzeile. Obwohl ein Journalist einen eidex geschworen hat: immer der Wahrheit nach zu berichten, keiner hält sich daran, und dadurch leben zu zerstören. Was geht das fremde Menschen an, was bei seiner Geburt passiert ist, seinen schulischen Verlauf….. sein porno Konsum. Das alles gehört nicht in die Öffentlichkeit. Wenn man auf der anderen Seite die Berichte liest von Fassbinder, dann wie man gut informiert. Und eins wollte ich noch erwähnen, ein Staatsanwalt würde NIE einen Fehler zugeben. Mir tut er und seine Familie leid, das wird nicht einfach( ich denke er war es nicht, aber wissen tut es er) aber mal ganz ehrlich, wenn er es gewesen wäre, würden die Eltern doch nicht noch eine Rechtsanwältin beauftragen, die sind verzweifelt. Den auch die muss bezahlt werden und dazu die Rechnung der beiden anderen Rechtsanwälte. Den wenn er verurteilt wird kommen auch noch die Verfahrenskosten dazu, das wird gut an die 100000 Euro sein. Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht. Wenn er unschuldig verurteilt wird, muss er das alles zahlen. Aber auch für die Eltern der Hanna wäre alles anders , hätten die Ermittler richtig recherchiert. Diese zwei Schwestern gehören wenn es eine Lüge war auch zur Rechenschaft gezogen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 00:47:04 … Was soll denn die Aussage "ein Sonderling den andere komisch fanden". Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sich ein Gutachter so ausdrückt. …
Diese Aussage stammt von anderen, früher gehörten Zeugen, nicht von den Gutachtern. Den darauf hinweisenden Halbsatz hatte ich aus Gründen des Urheberrechts rausgekürzt. Dadurch wurde der Inhalt missverständlich. Das tut mir leid. Der aus dieser Aussage resultierende und von Dir zu recht kritisierte Zwischentitel jedoch stand so im Blatt. Hier der gesamte, ungekürzte Abschnitt:

Ein Sonderling, der auf andere komisch wirkte

Beide kommen zum Schluss, dass Sebastian T. zum Zeitpunkt von Hannas Tod, also am 3. Oktober 2022, reifeverzögert gewesen sei. Dieselbe Meinung äußerte auch die Zeugin der Jugendgerichtshilfe. Übereinstimmung bestand auch in anderen Punkten. Etwa in der niedrigen Frustrationstoleranz Sebastian T.s. Oder in seinem sozialen Verhalten.

Demnach ist Sebastian T. ein Außenseiter, ein Einzelgänger, der Schwierigkeiten hat oder zumindest hatte, sich in andere Menschen einzufühlen, beziehungsweise, deren Standpunkt erahnen zu können. Jemand, der auf andere „komisch“ wirkte, wie das bereits Zeugen geschildert hatten. Und der eine niedrige Frustrationsschwelle hat.


Rosenheim24.de am 22.12.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 43576.html
Dass der Lokalreporter ein altes, bewährtes Narrativ ganz bewusst bedienen will, liegt nahe, wenn er olle Kamellen in einen Zwischentitel hebt, der noch dazu Volkes Jargon entspricht.

andi55 hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 00:47:04 … Wenn das alles tatsächlich so bei rosenheim24 stand, läßt das ja weiterhin mediale Hetze vermuten. …
Die Berichte der OVB-Medien (Ippen-Konzern) als wesentlicher Teil der regionalen Presse tragen maßgeblich bei zur Meinungsbildung im gesamten Chiemgau. Dies lässt die Stimmung erahnen, die sich in und um Aschau verbreitet – oder verbreiten soll.

Auch deshalb poste ich diese Texte, nicht weil ich mich mit deren Stimmung gemein machen wollte. Viel zu oft dringt bei Rosenheim24 die Meinung des Autors durch, ein Tabu im seriösen Newsroom. Und das Volk amüsiert sich zu Tode.

papaya hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 01:28:43 … Meiner Meinung nach zeigt sein Wunsch, in der Heimat zu bleiben, zur Bergwacht zu gehen und in einigen Jahren eine Familie zu gründen, eine große Naivität, als ob er die Lynchstimmung um sich herum gar nicht wahrnähme. …
Wie sollte diese Lynchstimmung an Sebastian herantreten? Ippen publiziert überwiegend online. Internet gibt's keins für ihn, dort, wo er ist. Durch einen Pflichtverteidiger? Besucher dürfen nicht mit ihm über das Verfahren reden: Die Vorsitzende drohte mit Sanktion, als Angehörige im Saal en passant zu Sebastian sagten, sie hielten zu ihm und glaubten an seine Unschuld. Schon zuviel.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 22. Dezember 2023, 08:30:54 Warum reagiert der Nebenklagevertreter … eigentlich immer gar so empört wenn man über das Alternativszenario Unfallgeschehen spricht …? … Für Hannas Familie wäre ein Unfallgeschehen wohl auch … erträglicher als ein Gewaltakt.
gastxyz..me hat geschrieben: Freitag, 22. Dezember 2023, 09:36:16 … frage mich, ob das irgendwelche versicherungstechnischen gründe haben könnte …
Die wichtigsten Vorzüge einer Nebenklage: Der Nebenkläger hat (durch einen RA) Anspruch auf Akteneinsicht, ein Fragerecht bei Vernehmungen, darf Beweisanträge stellen, Rechtsmittel einlegen und kann nicht (wie ein Zeuge) in den Abstand verwiesen werden.

Doch allein schon das Akteneinsichtsrecht verlangt die Mandatierung eines RA, da es nur über einen RA ausgeübt werden kann. Zumeist wird der RA eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis treffen. In einem umfangreichen Verfahren summiert sich leicht ein erklecklicher Betrag – mit jedem unvorhergesehen neuen Sitzungstag kommt mehr auf den Zähler.

Wird der Angeklagte verurteilt, hat dieser die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen. Im Falle eines Freispruchs trägt der Nebenkläger seine Kosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung deckt dieses Risiko nicht ab.

Welches Interesse also könnte der RA wohl verfolgen, wenn er seinen Mandanten nicht enttäuschen will? Manchmal eine verzwickte Frage …
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mischa hat geschrieben: Donnerstag, 21. Dezember 2023, 17:17:35 @Gast25.....was soll Dein unqualifizierter Beitrag bewirken.
Wieso wird von den MODERATOREN so ein " Beitrag" freigeschaltet.Da braucht es keinen Moderator,wenn Hinz und Kunz persönliche Unverschämtheiten Posten dürfen.Unvorstellbar
Ich begrüße dagegen den Kommentar von Gast25, der ben auf's Korn nimmt. Schließlich hat ben absichtlich für die Hersbsetzung des Niveaus gesorgt und sich gegenüber Hanna, wollen wir sagen, nahezu herablassend geäußert. Sie ist verstorben, ihre Familie leidet unwahrscheinlich und wird den Verlust kaum verkraften und dann solch elendige Sprüche.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Siglinde hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 07:10:28 Ich finde die Presse innsalzach 24 als reine hetze, aber es war nicht anders zu erwarten, das läuft immer so ab. Nicht nur bei diesem Fall ( das kann ich aus Erfahrung sagen) ein Artikel nach dem anderen. Die jagt nach der Schlagzeile. Obwohl ein Journalist einen eidex geschworen hat: immer der Wahrheit nach zu berichten, keiner hält sich daran, und dadurch leben zu zerstören. Was geht das fremde Menschen an, was bei seiner Geburt passiert ist, seinen schulischen Verlauf….. sein porno Konsum. Das alles gehört nicht in die Öffentlichkeit. Wenn man auf der anderen Seite die Berichte liest von Fassbinder, dann wie man gut informiert. Und eins wollte ich noch erwähnen, ein Staatsanwalt würde NIE einen Fehler zugeben. Mir tut er und seine Familie leid, das wird nicht einfach( ich denke er war es nicht, aber wissen tut es er) aber mal ganz ehrlich, wenn er es gewesen wäre, würden die Eltern doch nicht noch eine Rechtsanwältin beauftragen, die sind verzweifelt. Den auch die muss bezahlt werden und dazu die Rechnung der beiden anderen Rechtsanwälte. Den wenn er verurteilt wird kommen auch noch die Verfahrenskosten dazu, das wird gut an die 100000 Euro sein. Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht. Wenn er unschuldig verurteilt wird, muss er das alles zahlen. Aber auch für die Eltern der Hanna wäre alles anders , hätten die Ermittler richtig recherchiert. Diese zwei Schwestern gehören wenn es eine Lüge war auch zur Rechenschaft gezogen.
l
Die Blöd Zeitung ist auch gelangweilt und schreibt kaum mehr. Nachdem sie sich mit "Killer macht dies" "Killer macht das" mal wieder selbst ins bodenlos lächerliche katapultiert hat, schweigt man lieber. Sicher nicht beschämt, was interessiert die Diffamierung und der Pranger von gestern, aber ein absehbarer Freispruch bringt halt auch keine Quoten.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 03:45:13

Wie so will jetzt die Verteidigung herausfinden dass die Schulterverletzungen in der Prien möglich wären, das schliesst aber nicht aus, dass es auch ein Täter gewesen sein kann. Mit einem Gutachten kann man kein Verbrechen ausschliessen und somit die Anklage für substanzlos erklären.
Das Wildwassergutachten dient nur dazu das Schicksal des Opfers zu erhellen.
Die Schulterverletzungen sind kein spezielles Indiz, das auf den TV hindeutet, eher ein Auschmückung des StA zum Tathergang.
Die Einschätzung der Psychologen war jetzt auch nicht mega überraschend. Letzendlich fachlich bestätigt, was ja auch die Zeugen über ihn bereits berichteten (Bergwacht, Hilfe in der Kirche, netter junger Mann, usw usw.). Wollte hallt keiner hören, weil die Porno-show halt viel schöner moralisieren lässt.

Das ändert aber auch nichts. Ob er "stinknormal" oder "komisch auffällig" ist, sagt ja nichts. Täter und Unschuldige habens nun mal nicht auf der Stirn stehen. Der nette Mann von Nebenan, der böse schwarze Mann, das war schon immer ein Mythos.

Es geht um den Nachweis heimtückischer Mord aus sexuellen Motiv. Und da spielt das "Flussgeschehen" vs. "Schlagen und Knien" durchaus weiterhin eine starke Rolle.
Man kann darüber diskutieren, ob, wenn da nichts mehr kommt, mittlerweile ausreichend Zweifel für einen Freispruch oder Einstellung da sind. Aber es geht auch um Wahrheitsfindung. Und wie man sieht wurde hier bisher einiges versäumt was dazu beigtragen hätte.
Mischa

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Samstag, 23. Dezember 2023, 12:02:28 Ich begrüße dagegen den Kommentar von Gast25, der ben auf's Korn nimmt. Schließlich hat ben absichtlich für die Hersbsetzung des Niveaus gesorgt und sich gegenüber Hanna, wollen wir sagen, nahezu herablassend geäußert. Sie ist verstorben, ihre Familie leidet unwahrscheinlich und wird den Verlust kaum verkraften und dann solch elendige Sprüche.
Finde nicht,dass Ben sich herablassend gegenüber Hanna geäußert hat.Es ging einzig und alleine um den Punkt....ob evtl.die hl.Hanna doch nicht so hl.war.
Auch das müssen sich leider die Eltern gefallen lassen,da momentan noch überhaupt nicht bewiesen ist....wer,wie,wann.
Klar die haben ihre Tochter verloren,aber wie gesagt,es ist der mögliche Umstand noch nicht bewiesen☝️Oder dachten die Eltern,der Prozess wird eine hl.Sprechung für Hanna.Bischen Weltfremd in meinen Augen.
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