MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Und kann man bitte die gegenseitigen Anfeindungen lassen...finde ich primitiv...jeder kann und darf hier seine Meinung kundtun...und so soll es auch sein
Gast5555

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Nur mal so ein Statement:
Wenn ich jemanden anfalle und in den reißenden Bach werfe, bin ich da nicht völlig durch den Wind?
Der TV trifft sich am Folgetag mit Freunden spielt Tischtennis und keiner sieht ihm was an?
Und für einen abgebrühten coolen Killer kann ich, nach den beiden psychatrischen Gutachten, den TV wahrlich nicht einschätzen.
Zuerst laufe ich mit Stirnlampe völlig auffällig an einem vielbesuchten Ort vorbei, wo mich mit Sicherheit jemand wahrnimmt, dann töte ich jemand mit Stirnlampe am Hirn...wobei ein Ring verloren geht, meine Stirnlampe aber immer noch nicht ins Wasser gefallen ist....
Haben eure kurzen Sporthosen (Laufkleidung) überhaupt Taschen? Und wenn doch, passt da eine Stirnlampe rein?

Ganz anders der Phillip, der anscheinend Tage danach immer noch durch den Wind war....??

Zu der Schulterdachverletzung:
Irgendwo habe ich gelesen, dass der Bärbach verrohrt ist, glaube so einen ca 40cm größen runden Durchlass auf einem Foto gesehen zu haben. Wenn die Hanna kopfvoraus an dem Durchlass mit den Schultern hängen geblieben ist und die Wassermassen in dieser Engstelle die Schulterdächer gleichmässig mit stumpfem Druck allmählich gebrochen haben, bis dahin evtl. der Kopf im Betonrohr immer wieder angeschlagen ist....Wasser in die Enge getrieben hat wahnsinnige Kraft.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast25
Aus allen Rohren mit persönlichen Injurien um sich zu schießen, bezeugt tiefe Betroffenheit. Der ultimative Beweis für meine Verschwörungsphantasien jedoch scheint der Inquisition entgangen:
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 12:45:13
Die Wahrheit wird sich nicht finden lassen und Gerechtigkeit kann ein Gericht nicht liefern, sondern nur ein Urteil.

Am Ende wird ein Ergebnis stehen:
• eine Gewalttat mit plausiblem Szenario trotz des sehr engen Zeitfensters,
• ein Unfall trotz der auffälligen Verletzungen oder
• in dubio pro reo.

Der Weg dorthin wird gespickt sein mit Überraschungen …

@Gast1407
In einem Strafprozess geht es weder darum, ein Opfer zu diffamieren, noch es heilig zu sprechen. Worum es geht, ist die Frage, ob einem Angeklagten die Schuld im strafrechtlichen Sinne zur Überzeugung des Gerichts ohne einen vernüftigen Zweifel nachzuweisen ist oder nicht.

Beispiel Alkoholisierung: Bei einer BAK von 2,06 Promille ist ein Nichtalkoholiker schlicht platt. In der Folge kann dieser Mensch nicht nur leichter Opfer einer Straftat werden, sondern gleichermaßen eines Unfalls. Dies hat nichts mit Diffamierung oder Stigmatisierung zu tun. „Vereinfachungen“, wie von Dir kritisiert, helfen, Aussagen auf den Punkt zu bringen. „Mit jungen, beträchtlich alkoholisierten Medizinstudentinnen, die … eigens verschuldet verunfallen“, wie Du mir in den Mund legen willst, hat all das nicht im geringsten zu tun. Ebenso wenig mit mangelndem Mitgefühl, wie Du mir unterstellst.

Sehr wohl habe ich Belastendes ebenso im Blick wie Entlastendes, auch wenn ich nicht jeden meiner Gedanken ins Forum poste. Nur zeigt sich seit längerem, dass die eingangs (ohnehin schwachen) belastenden Indizien zunehmend zerfallen. Mit aller Macht auf einer Täterschaft des Angeklagten beharren zu wollen unter Ausblendung der Option eines Unfalls, wird der Sachlage nicht gerecht.

Ob Sebastian schuldig ist oder nicht, weiß ich nicht. Was ich abgrundtief verabscheue, ist eine vorverurteilende Hexenjagd unter Ausblendung aller entlastender Aspekte. Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, auch wenn sich manchmal Mängel offenbaren. Nicht zu etwaigen Mängeln zählt die Unschuldsvermutung, die gleichwohl immer wieder mit Füßen getreten wird.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 15:57:51 Das ist nicht richtig. Die Auswertung der Funkzellendaten des Providers fand sehr zeitnah zum 03.10.2022 statt. Dazu zählen der Funkzellenwechsel und die Verkehrsdaten (z. B. Anrufe und SMS). Nach dem Auffinden des Handys Ende Mai 2023 konnte dieses ausgewertet werden. Daraus resultierten weitere verschiedenste Daten, u. a.:
• GPS-Daten,
• Akku-Temperatur,
• Liste abgehender Anrufe,
• W-LAN-Verbindungen u. v. m.




Zunächst nicht. Deshalb vermutete man den Tatort zuerst im Bereich des Seilbahnparkplatzes in unmittelbarer Nähe des Fundorts von Ring und Holzuhr. Später (nach Auswertung des Handys) wurde der Tatort bei dem Brückerl an der Kampenwandstraße angenommen. Ganz offensichtlich aufgrund von Geodaten des Smartphones.




Deinem LOL schließe ich mich an ;-) und versuche mal (unter abweichender Prämisse) zu spinnen:




Ich denke, aus genau diesem Grund drehten Polizei und StA jeden Stein im Eiskeller um – so gut es eben ging und um sich gegen das von der Verteidigung zu erwartende Szenario eines alternativen Täters zu wappnen. Diese Ermittlungen dürften sehr gründlich erfolgt sein. Dass jedoch tatsächlich alle Eiskeller-Besucher vollzählig ermittelt, vernommen und fotografiert werden konnten, bezweifle ich.

Wäre ein Eiskeller-Gast Hanna gefolgt oder ihr zeitnah vorausgegangen, wäre dies über die Aufzeichnungen derselben Kamera leicht feststellbar gewesen, die auch Hanna um 2:29:00 Uhr beim Einbiegen in die Kampenwandstraße zeigten. Dass all dies akribisch überprüft wurde, darf man annehmen.

Somit könnte ich mir einen alternativen Täter nur insofern vorstellen, als dass dieser sich (als Eiskeller-Gast) schon längere Zeit außerhalb der Sichtfelder der Eiskeller-Kameras aufgehalten haben müsste oder er (ohne Bezug zum Eiskeller) als zufälliger Passant oder auflauernder Täter auf der Kampenwandstraße gewesen wäre, z. B. ein Gast oder Mitarbeiter des Hotels direkt gegenüber dem Brückerl. Hier muss ich @HP1 beipflichten:




Unser Problem dabei: Es waren rund um die mutmaßliche Tatzeit mehrere Personen auf der Kampenwandstraße unterwegs (wie z. B. die Zeugin, auf deren Handy-Video gegen 2.40 Uhr der Jogger mit Stirnlampe zu sehen sein soll). Wer jedoch genau wann und mit wem unterwegs war, wissen wir nicht. Ebenso kennen wir etwaige Zeitlücken in der Abdeckung durch Zeugen nicht. Direkt bei einer Tat jedenfalls wurde der Jogger nicht beobachtet – und demzufolge auch kein alternativer Täter.
Ich möchte anmerken, dass meiner Erinnerung nach, der Weg von Hanna in der XY Sendung bis zum Brückerl graphisch gezeichnet wurde, damals aber das Handy noch nicht gefunden war. War das Zufall, oder man hatte die Koordinaten schon damals so genau?

Desweiteren stellt sich mir die Frage, warum das Handy das letzte Mal mit FaceID um ca. 1 Uhr aktiviert wurde? Da ich selbst keine solche Entsperrung habe, stellt sich mir die Frage, warum es danach nicht mehr entsperrt wurde? Die sollte das Handy doch noch öfters in der Hand gehabt haben, und dann hätte sie es doch automatisch entsperrt? Funktionierte die Entsperrung nicht mehr zuverlässig, wie hier im Forum schon mal vermutet? Vielleicht hat sie ja aus diesem Grund das Menü für die Notfallkontakte kurzzeitig aktiviert, in der Hoffnung dort das Handy irgendwie entsperrt zu bekommen?
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 22:56:02

@Gast1407
In einem Strafprozess geht es weder darum, ein Opfer zu diffamieren, noch es heilig zu sprechen. Worum es geht, ist die Frage, ob einem Angeklagten die Schuld im strafrechtlichen Sinne zur Überzeugung des Gerichts ohne einen vernüftigen Zweifel nachzuweisen ist oder nicht.

Beispiel Alkoholisierung: Bei einer BAK von 2,06 Promille ist ein Nichtalkoholiker schlicht platt. In der Folge kann dieser Mensch nicht nur leichter Opfer einer Straftat werden, sondern gleichermaßen eines Unfalls. Dies hat nichts mit Diffamierung oder Stigmatisierung zu tun. „Vereinfachungen“, wie von Dir kritisiert, helfen, Aussagen auf den Punkt zu bringen. „Mit jungen, beträchtlich alkoholisierten Medizinstudentinnen, die … eigens verschuldet verunfallen“, wie Du mir in den Mund legen willst, hat all das nicht im geringsten zu tun. Ebenso wenig mit mangelndem Mitgefühl, wie Du mir unterstellst.
Nun bewegen wir uns zumindest wieder vornehmlich auf einer Sachebene gleichberechtigt, was begrüßenswert ist. Auch ich habe mich im Vorfeld nicht immer angenehm und völlig objektivierbar innerhalb meiner Darlegungen ausgedrückt, sondern teils auch eine gerade gegengewichtend äußerst voreingenommene Position gegenüber dem Angeklagten spontan und eben nach eigenem Gutdünken eingenommen. Dieses gebe ich jedoch unumwunden zu. Meine wirkliche Meinung schließt sich dem auch nach wie vor nachhaltig an, aber sie ist eine mögliche von vielen. Und Deine gedanklichen Ansätze und sofern begründet kritische Äußerungen vermag ich nicht in Abrede stellen.

Noch einmal bezüglich der festgestellten Blutalkoholkonzentration von Hanna, die eben im Nachgang nur aufgenommen werden konnte, in vivo nicht mehr möglich, aber aufgrund schlicht verschieden zur Auswahl stehender Parameter, auch Fehler aufweisen kann, was wiederum an sich natürlich nicht sein dürfte: Als Gedanke liegt schon einmal dahingehend nicht all zu weit entfernt, dass Hanna, als eben nicht übermäßig alkoholgewöhnt und zudem noch als Frau, innerhalb eines gravierend, fast schon toxischen Alkoholkonsum eigentlich dazu geneigt sein dürfte, diesen noch eher herauszuspeien, bevor es ihr ein gleichaltrig junger Mann, vormacht. Damit sei auf den sich selbst zurück gelassenen Begleiter, der sie eigentlich nach Hause bringen wollte, angespielt.

Zu vermuten ist eigentlich, dass es keine Menschen angeborene übermäßige Alkoholtoleranz gibt. Das letzte, veröffentlichte Foto von Hanna zeigt auch keine übermäßig geröteten Augen order irgend einen Hinweis, der auf einen fatal übermäßigen Alkoholkonsum hinweist.

Selbst wenn zuletzt eine falsche Blutalkoholkonzentration angenommen wurde, einmal rein innerhalb eines Theorems betrachtet, würden sich schon ab einem zunächst viel niedrigerem Schwellenwert bereits Ausfallerscheinungen hypothetisch verzeichnen lassen, ganz klar. Und zwar bei weitaus weniger. Ein Unfallgeschehen ist somit keineswegs undenkbar, es geht demgegenüber darum die Verletzungen zu betrachten, bis wohin solche Kopfverletzungen noch von Lage, Höhe, Intensität oder auch Beschaffenheit innerhalb eines bloßen Unfalls noch eindeutig interpretierbar sind. Davon losgelöst die Schulterdachbrüche, symmetrisch angeordnet und ein Halswirbelbruch, die nun völlig außerhalb jeglicher Lebenserfahrung innerhalb eines solchen Kontextes eines Überfalls zu stehen scheinen. Nur müssen diese Frakturen nicht zwingend mit den Hinterkopfverletzungen im Zusammenhang stehen.
Die spezifischen Hinterkopfverletzungen, als auch die Ortskundigkeit von Hanna per se, wie auch eine einfache Überlegung dahingehend, ... viele, viele betrunkene Menschen, sei es Alkohol gewöhnt oder nicht schritten bereits an diesem angeschwollenen Bärbach vorbei und ... und nichts geschah, lassen mich gegenüber einer Unfallsituation deutlich Distanz einnehmen.

Befürwortet habe ich dagegen niemals diesen Schrei. Es kann so gewesen sein, muss aber nicht, weil ihn außerhalb einer einzelnen Zeugin so gar niemand vernahm und diese sich noch zusätzlich im Halbschlaf wähnte.

Untersuchungstechnisch hätte, wie schon einmal von Kalle erwähnt, das besagte Brückerl mit geringfügiger Absperrung, die kein wirkliches Hindernis abbildet, bloß in Form eines niedrigen Zauns, zum Kampenwandparkplatz hin, auch und vor allem bezüglich Spuren einmal näher betrachtet werden können. Gab es dort Blutspuren oder bestimmte Faserspuren? Diesen Radius einer Untersuchung von Beginn an zu erweitern wäre doch nicht unsagbar utopisch gewesen, auch wenn sich erste Spuren aufgrund von Ring und einer Holzarmbanduhr lediglich nahelegend des Kampenwandparkplatzes ergaben. Welcher Aufwand wurde dagegen betrieben um die Besucher jener Diskothek in Sack und Manier, ausgestattet wie zum einstmaligen Zeitpunkt wieder ausfindig zu machen?

Wären mittels Luminoluntersuchung damals auf dem sogenannten Brückerl Blutspuren festgestellt und diese per DNA Abgleich mit Hannas Blut in
Untersuchung gebracht worden, wäre man heute vielleicht ausschließend weiter, dahingehend sicher zu behaupten hier wurden dem Opfer die Riss-Quetschwunden zugefügt oder eben nicht. Ähnliches gilt für Faserspuren, ob jene sofern dort vermehrt von Hanna vorhanden, durch Abrieb Rückschlüsse auf eine Gewalttat zugelassen hätten. Eine weitere Untersuchung wäre auch im näheren Umkreis noch erweiterbar auf mögliche Tatwerkzeuge gewesen, da die Ermittler vor allem maßgeblich auch den Hinweis vom nun Angeklagten erlangt haben sollen, bei der Tatwaffe handele es sich mutmaßlich um einen Stein. Möge das auch etwas vereinfacht klingen, aber gerade dann dreht man doch umso mehr jeden geeigneten Stein innerhalb des anzunehmenden Einzugskreises um und bemüht sich dann Blutspuren auffindig zu machen. Dieses Untersuchungsspektrum an Möglichkeiten ist nun mittlerweile viel zu lange her, dahingehend, auch ich bin nicht völlig und ausnahmslos parteiisch, eine Hexenjagd liegt mir fern.

Eher unterliege ich der Behauptung, da wurde womöglich längst nicht alles untersucht, was an sich hätte untersucht werden können und der sogenannte "Vorverurteilte" per Reputation hat nun auch dahingehend und nicht nur aufgrund mannschaftstechnisch aufgestockter Verteidigung wesentlich leichteres Spiel.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 22:56:02
Sehr wohl habe ich Belastendes ebenso im Blick wie Entlastendes, auch wenn ich nicht jeden meiner Gedanken ins Forum poste. Nur zeigt sich seit längerem, dass die eingangs (ohnehin schwachen) belastenden Indizien zunehmend zerfallen. Mit aller Macht auf einer Täterschaft des Angeklagten beharren zu wollen unter Ausblendung der Option eines Unfalls, wird der Sachlage nicht gerecht.

Ob Sebastian schuldig ist oder nicht, weiß ich nicht. Was ich abgrundtief verabscheue, ist eine vorverurteilende Hexenjagd unter Ausblendung aller entlastender Aspekte. Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, auch wenn sich manchmal Mängel offenbaren. Nicht zu etwaigen Mängeln zählt die Unschuldsvermutung, die gleichwohl immer wieder mit Füßen getreten wird.
Mit solch einer Auslegung lässt sich doch sehr gut etwas anfangen. Solltest Du damit im Sinne einer Vorverurteilung auch auf die Vorsitzende Frau Richterin Jaqueline Aßbichler anspielen, es stimmt wohl in der Tat, sie wollte den Angeklagten zumindest ansatzweise dazu verleiten mittels Überredung oder leichtem Zugzwang ein Geständnis abzulegen, doch diese zuvor so oft kritisierte Unverhältnismäßigkeit dürfte zuweilen ausgeglichen worden sein.
Eher empfinde ich es mittlerweile sogar so, dass sie regelmäßig Beweisanträgen der Verteidigung unumwunden statt gibt.

Woher das auch immer kommen mag, es geht um eine Klärung, nicht um eine künstliche Ausweitung des Falls.
Gast007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:02:59 Desweiteren stellt sich mir die Frage, warum das Handy das letzte Mal mit FaceID um ca. 1 Uhr aktiviert wurde? Da ich selbst keine solche Entsperrung habe, stellt sich mir die Frage, warum es danach nicht mehr entsperrt wurde? Die sollte das Handy doch noch öfters in der Hand gehabt haben, und dann hätte sie es doch automatisch entsperrt? Funktionierte die Entsperrung nicht mehr zuverlässig, wie hier im Forum schon mal vermutet? Vielleicht hat sie ja aus diesem Grund das Menü für die Notfallkontakte kurzzeitig aktiviert, in der Hoffnung dort das Handy irgendwie entsperrt zu bekommen?
Interessanter Gedanke, der mich auch noch auf etwas gebracht hat: Leider habe ich kein iPhone, aber weiß hier jemand, wie verlässlich Face-ID auch im Dunkeln/Halbdunkeln funktioniert? Denn falls die Entsperrung in einer solchen Situation noch gut klappt, hätte kein Grund bzw. schlicht auch keine Möglichkeit bestanden, überhaupt diese Notfallfunktion zu verwenden, die ja anscheinend nur auf dem Sperrbildschirm vorhanden ist. Man holt das Gerät aus der Tasche, schaut drauf und zack - es ist entsperrt. Aber FaceID wurde ja eben auch nicht mehr verwendet. Da könnte man dann die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es gar nicht Hanna war, die hier die Notruffunktion nutzte, sondern eben jemand, den das iPhone nicht erkennen konnte, der also folglich auf dem Sperrbildschirm verharren musste.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich hab ein iPhone.

Nimmt man es in die Hand, geht der Bildschirm an und die Kamera sucht automatisch nach dem eingespeicherten Gesicht. Wird das vor der Kamera gefunden und erkannt, geht automatisch so ein kleines Schloss-Symbol auf. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Vorgang intern nicht unbedingt protokolliert wird, sondern erst, wenn man das Handy dann (per wischen aufwärts) tatsächlich entsperrt.
Gerade weil man (je nach Einstellungen, ist werkseitig aktiviert) eingegangene Mitteilungen auch auf dem Sperrbildschirm sieht und auch vollständig lesen kann, wenn sie nicht zu lang sind, nimmt man das Handy auch gern mal in die Hand ohne es zu entsperren, wenn es gepiept hat oder man auf eine Nachricht wartet, oder auch, wenn man allgemein häufig Nachrichten bekommt.
Was man ohne entsperren aktivieren kann sind Taschenlampe und Kamera. Für den Notfallkontakt erscheint der Button erst, wenn man ohne erkanntes Gesicht nach oben wischt, dann erscheint ein Nummernfeld zur Pin-Eingabe und eben der Wahlknopf für den Notfallkontakt.

Wie zuverlässig ist die Gesichtserkennung?
Bei mir funktioniert sie meistens nicht, wenn ich keine Brille aufhabe oder wenn es zu dunkel ist . Da muss es aber ziemlich dunkel sein, nur "schwache Lichtverhältnisse" reicht nicht. Ansonsten funktioniert es bei mir 100% zuverlässig.
Ob man/frau da eventuell wegen mit/ohne Schminke Probleme beim Entsperren haben könnte, kann ich nicht sagen. Bartwuchs/glattrasiert schränkt die Funktion jedenfalls bei mir nicht ein.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

HP1 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 08:44:49 … Ich gehe mal davon aus, dass dieser Vorgang intern nicht unbedingt protokolliert wird, sondern erst, wenn man das Handy dann (per wischen aufwärts) tatsächlich entsperrt. …
Letzte erfolgreiche Entsperrung war um 0.09 Uhr. Danach gab es noch einen erfolglosen Versuch (ohne veröffentlichte Zeitangabe). Demnach wurden bei Hannas Handy offenbar auch die erfolglosen Versuche geloggt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:19:29 … Ein Unfallgeschehen ist … keineswegs undenkbar, es geht … darum die Verletzungen zu betrachten, bis wohin solche Kopfverletzungen … innerhalb eines bloßen Unfalls noch eindeutig interpretierbar sind. …
„Eindeutig interpretierbar“ wird keine der Verletzungen jemals sein. Es kann nur darum gehen, den Horizont des Möglichen mit einem Spektrum von Wahrscheinlichkeiten zu betrachten. Die Gewässer-Variante blieb bei dieser Betrachtung bisher völlig außen vor. Adamec selbst erklärte sich als nicht hinreichend kundig und erfahren auf diesem Gebiet.

Deshalb kommt nun der Hydromechaniker Malcherek zu Wort. Ich rechne fest damit, dass er multiple Hindernisse mit ihren jeweiligen physikalischen Eigenschaften aufzeigen wird, die grundsätzlich Verletzungen der vorliegenden Art hätten hervorrufen können. Inwieweit diese Kräfte für die konkret in Frage stehenden Verletzungen verantwortlich sein können, werden Mediziner beurteilen müssen, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung einer Computersimulation durch den Biomechaniker Schmitt.

Im Übrigen könnte eine Computersimulation ebenso zeigen, wie plausibel der von der StA behauptete Tatablauf überhaupt sein kann.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:19:29 … Untersuchungstechnisch hätte … das besagte Brückerl … bezüglich Spuren einmal näher betrachtet werden können. …
Wäre dies geschehen und hätten sich daraus Hinweise ergeben, wären diese schon lange in das Hauptverfahren eingeführt worden. In diesem Punkt kommt wohl nichts mehr nach. Zumindest oberflächlich in Augenschein genommen wurde der Bereich um das Brückerl, wie Fotos zeigen. Gefunden wurde offenbar nichts.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:19:29 … Eine … Untersuchung wäre auch … erweiterbar auf mögliche Tatwerkzeuge gewesen, da die Ermittler … den Hinweis vom nun Angeklagten erlangt haben sollen, bei der Tatwaffe handele es sich mutmaßlich um einen Stein. …
Wenn aber eine Absuche negativ verlaufen wäre, hätte das die StA nicht an die große Glocke gehängt.

In seiner Zeugenvernehmung soll Sebastian nur von „was draufgehauen“ gesprochen haben. Erst auf Nachfrage nannte er als beispielhafte Möglichkeit einen Stein. Das Narrativ von einem Stein dagegen haben die Rechtsmediziner einschließlich Adamec viel eher verfestigt – weil sie sich (nach erfolglosen Versuchen mit einem Handy als Schlagwerkzeug) nichts anderes vorstellen können. Warten wir dazu die folgenden Gutachten ab.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:19:29 … Befürwortet habe ich dagegen niemals diesen Schrei. Es kann so gewesen sein, muss aber nicht, weil ihn außerhalb einer einzelnen Zeugin so gar niemand vernahm und diese sich noch zusätzlich im Halbschlaf wähnte. …
Abhängig von Windrichtung, Windstärke, Nieselregen u. v. m. ist es leicht möglich, dass ein Schrei gar nicht rundherum gleich gut zu vernehmen war (weshalb z. B. andere potentielle Ohrenzeugen gar nicht erst aus dem Schlaf gerissen wurden oder andere Partygänger nicht sonderlich darauf geachtet haben). Fragwürdig ist die von der Zeugin genannte Zeitspanne von 2.20 bis 2.30 Uhr; sicher auszuschließen sei die Zeit nach 2.40 Uhr. Ist also die zuvor genannte Zeitspanne eher ein Richtwert? Wie zuverlässig diese Angaben sind, können wir nicht einschätzen.

Interessant erscheint, dass es ein einziger (wohl nicht erstickender) Schrei gewesen sei. Das passt durchaus gut zu einem Unfall. Denkbares Szenario:
• akute Notlage (Übelkeit, Erbrechen)
• Anrufversuch zu den Eltern
• Abbruch des Anrufs
• Erbrechen
• Gleichgewicht verloren
• Schrei
• Sturz in den Bach

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 01:19:29 …viele betrunkene Menschen … schritten bereits an diesem angeschwollenen Bärbach vorbei … und nichts geschah …
Das aber schließt einen Unfall nicht aus.
GastXYZ

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der alkoholisierte Zustand von Hanna W. zeugt in meinen Augen nicht für einen Unfall, sondern eher für eine Gelegenheit, da sie schwächer war und sich weniger wehren konnte. Es wurde ja mal argumentiert, dass der arme Angeklagte diese große und starke Frau niemals hätte besiegen können. Dieses Argument ist jetzt hinfällig. Übrigens bin ich selbst oft genug super stark alkoholisiert an irgendwelchen Flüssen entlang gegangen, aber der Selbstschutz funktioniert in solch einem Zustand erstaunlich gut, zudem Hanna die Umgebung vertraut war.
Aber warum spielt der Angeklagte so verrückt, wenn es nur ein Unfall war, von dem er mitbekommen hätte?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Gast1407
Es gibt ein Interview von Frau RA Rick in welchem sie sagt "....da sind schon viele Leute reingefallen". Sie meinte sicher den Bärbach an der Stelle.
Ob sie das so flapsig dahin gesagt hat oder ob das stimmt wissen wohl nur Anwohner und die Betroffenen selbst. Wäre es vielleicht sinnvoll wenn sich die Prozessbeteiligten mal vor Ort dort zusammenfinden anstatt gemeinschaftlichen Pornoglotzen im Gerichtssaal. Ansonsten sagt die Verteidigerin, da fallen ständig Leute in den Bärbach und der StA und Herr RA Holderle sagen, da kann gar keiner reinfallen, völlig ungefährlich. Vor Ort, real life, ist immer was anderes.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@GastXYZ
Warum der Angeklagte so verrückt spielt wenn er nur einen Unfall beobachtet hat?
Wie schon mehrfach erwähnt hier, ich kenne selbst einen jungen Mann mit Lernbehinderung in meinem Umfeld, auch ADHS im Jugendalter und diverser anderer kleinerer Defizite. Während er seinen Alltag größtenteils völlig autark bestreitet, besteht bei unbekannten, herausfordernden Situation eine komplette Überforderung und es setzt eine Art Schockstarre ein, es gibt keine Lösungskompetenz. Während wir dann vielleicht bei sämtlichen Anwohnern die Klingelknöpfe drücken , flussabwärts sprinten um das Opfer abzufangen an geeigneter Stelle oder Richtung Eiskeller rennen damit jemand mit Handy den Notruf wählt, egal, wir würden irgendetwas unternehmen, setzt bei einigen Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eben diese Schockstarre ein. Das muss hier nicht der Fall sein, aber es ist nicht abwegig. Und dann erklär mal ,du hast jemanden der in Not geraten ist einfach seinem Schicksal überlassen. Da ich das aus meinem Umfeld kenne, kann ich mir das eben so gut vorstellen, was in Sebastian vor sich ging.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Um zu ergründen wie Verletzungen im reissenden Bach und Gebirgsfluss zustande kommen braucht man:

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Andreas Malcherek, Professur für Hydromechanik und Wasserbau -Bauingeneurwesen und Physik

Prof. Dr. Syn Schmitt, Institute for Modelling and Simulation of Biomechanical Systems
Professor for Computational Biophysics and Biorobotics - Wie sich Körper durch Kräfte bewegen.

Prof. Dr. Jiri Adamec, Forensische Traumatomechanik - Wie Gegenstände auf den Körper einwirken

Prof. Dr. med. Elisabeth Mützel, Oberärztin /Leiterin Kinderschutzambulanz, Rechtsmedizin, -Wie Gewebe, Knochen und Körperflüssigkeiten in Kriminalfällen beeinträchtigt werden.

Einer allen weiss garnichts, die müssen einander zuarbeiten.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Erst am Abend gegen 22 Uhr stand ihre Identität aufgrund eines Stempels der Disco „Eiskeller“ fest, den sie in der Nacht zuvor besucht hatte. Doch Sebastian T. soll schon vorher in seinem Freundes­kreis erzählt haben: „Das war die Hanna.“ Es tue ihm so leid, weil er sie ja gekannt habe.
https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... tery.de%2F
„Der T. hat gestern gesagt sie haben am Samstag( was aber auch nicht stimmt oder ?) ein Mädel umgebracht. Habe nichts dabei außer meinen Schlüssel. Hab voll Angst, dass da jetzt ein Mörder rumläuft. Der Sebastian hat gesagt, er lässt mich deswegen ab jetzt nicht mehr allein über den Parkplatz.“
Fassbinder drüben S 177
Aussagen von Verena, Zeitpunkt spielt jetzt keine Rolle nur was Sebastian zum Fall Hanna gesagt hat.
Der wär ja schon ein cooler Mörder wenn er es am 4.10. so gemeint hat. Ausgebufftes Nachtatverhalten??????
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 15:30:14 Um zu ergründen wie Verletzungen im reissenden Bach und Gebirgsfluss zustande kommen braucht man:

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Andreas Malcherek, Professur für Hydromechanik und Wasserbau -Bauingeneurwesen und Physik

Prof. Dr. Syn Schmitt, Institute for Modelling and Simulation of Biomechanical Systems
Professor for Computational Biophysics and Biorobotics - Wie sich Körper durch Kräfte bewegen.

Prof. Dr. Jiri Adamec, Forensische Traumatomechanik - Wie Gegenstände auf den Körper einwirken

Prof. Dr. med. Elisabeth Mützel, Oberärztin /Leiterin Kinderschutzambulanz, Rechtsmedizin, -Wie Gewebe, Knochen und Körperflüssigkeiten in Kriminalfällen beeinträchtigt werden.

Einer allen weiss garnichts, die müssen einander zuarbeiten.
Richtig. Und es wäre mehr als angebracht gewesen, das bereits vor der Anklage zu erkennen. Nach einem Jahr hat es offensichtlich niemand der dort örtlich ansässigen (!!!) fuer notwendig erachtet mal “offiziell” den Finger zu erheben und sich mit dem Flussverlauf und seinen Hindernissen auseinanderzusetzen und zumindest mal die Überfall- und Streichwehre aktenkundig zu dokumentieren. Ich möchte mal wissen, wie diese unsäglichen Rechtsmediziner unter Vorhalt der Fallhöhen dann aussagen? Immer noch so tendenziös und lapidar ? Man braucht erstmal nur Hausverstand und einen Tag Zeit. Frau Rick kann man sehen wie man will, aber man stelle sich vor, es gäbe sie nicht, dann geht das “Kniefallszenario mit Steinschlag” ohne Tatwaffe einfach mal so als “ohne jeden Zweifel” glatt durch? Ohne jedes konkretes Indiz, einfach nur weil der Herr StA sich das so ausdenkt und die Rechtsmedizin sich nix anderes vorstellen kann?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Kalle hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 16:10:11 Richtig. Und es wäre mehr als angebracht gewesen, das bereits vor der Anklage zu erkennen. .....
Hierzu ergänzend:

Und die Versäumnisse gehen doch weiter. Da meldet sich ein Sträfling, dem angeblich der Angeklagte gestanden haben soll und der zugibt, dass er es in der Hoffnung einer positiveren Entscheidung in seiner Sache durch die gleiche Strafkammer fast 1 Jahr später gemeldet hat. Unternimmt irgendetwas die STA oder das Gericht diese Aussage ansatzweise zu prüfen, wozu sie gemäß § 160 (2), § § 155(2) StPO verpflichtet wären?

Sind die so naiv, dass sie dem Sträfling gleich glauben und rühren von sich aus nicht den kleinsten Finger?

Stattdessen müssen die Anwälte diese – wozu eigentlich die StA/Gericht verpflichtet wäre – dann durch Anträge nachholen, wo sehr häufig die Vorsitzende noch irgendetwas auszusetzen hat, so dann noch Nachbesserungen nötig werden. Will die Richterin nur Ihre Macht demonstrieren und die Puppen tanzen lassen, die Wahrheit ist ihr vollkommen wurscht?

Was ist mit der "Rechtsprechung" in D eigentlich los? Interessiert noch die Wahrheit oder soll nur verurteilt werden? Ist D noch ein Rechtsstaat? Dieser Fall lässt eine stark zweifeln.
HP1
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von HP1 »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:28 Letzte erfolgreiche Entsperrung war um 0.09 Uhr. Danach gab es noch einen erfolglosen Versuch (ohne veröffentlichte Zeitangabe). Demnach wurden bei Hannas Handy offenbar auch die erfolglosen Versuche geloggt.
Wie gesagt, der Notfallkontakt-Button erscheint erst mit dem Nummernfeld für die Pin. Und der erscheint erst, wenn man zum Entsperren nach oben gewischt hat, zuvor jedoch kein passendes Gesicht erkannt wurde.

Das heißt, wenn der Notfallkontakt angewählt wurde, fand das zwangsläufig im Rahmen einer erfolglosen Entsperrung statt.
Bzw. theoretisch könnte die betreffende Person dann noch das Handy per Pin entsperrt haben, dann wärs ein erfolgreicher Entsperrversuch gewesen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Techniker hat geschrieben: ↑Samstag, 02. Dezember 2023, 23:22:58
… Weil ein Stuntman aus … 11,50 m Höhe in ein größeres Planschbecken mit 30 cm Wasserstand Bauchklatscher macht, …
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 03:24:35 Das glaube ich nur, wenn der Stuntman eine gehörige Bewehrung trägt. Von Rechtsmedizinern hätte ich mehr Realitätssinn erwartet!

Guggst du hier
https://www.youtube.com/watch?v=nV-1S7SRxtk

Dann hätten wir das auch erledigt
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

… sein Diagramm zur Batterietemperatur … zeigt die Temperatur im Zeitraum zwischen 2.22 Uhr … und … 14.45 Uhr. Die Darstellung zeigt eindeutig, dass um 2.32 Uhr ein drastischer Abfall der Temperatur stattfand. Um 2.38 Uhr erreicht die Temperatur … einen Tiefststand, der danach kaum noch überschritten [gemeint ist wohl unterschritten?] wird. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
Aus viewtopic.php?p=238619&hilit=datensatz#p238619
15.16 Uhr: Wann er den starken Temperaturabfall verorte, fragt Rick den Zeugen. „Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der Kriminologe. Raunen im Gerichtssaal – das kommt überraschend, da bisher davon ausgegangen wurde, dass das ein gutes Stück früher gewesen sei.
vom 05. 01. 24
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Schon wieder Widersprüche bei den wichtigsten Fakten überhaupt
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

HP1 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 18:57:42 Wie gesagt, der Notfallkontakt-Button erscheint erst mit dem Nummernfeld für die Pin. Und der erscheint erst, wenn man zum Entsperren nach oben gewischt hat, zuvor jedoch kein passendes Gesicht erkannt wurde.

Das heißt, wenn der Notfallkontakt angewählt wurde, fand das zwangsläufig im Rahmen einer erfolglosen Entsperrung statt.
Bzw. theoretisch könnte die betreffende Person dann noch das Handy per Pin entsperrt haben, dann wärs ein erfolgreicher Entsperrversuch gewesen.
So und wie bringt ihr jetzt die 40 oder 45 sek Internetdatensatz ohne Entsperrung unter?????
… Der Zeuge bekam das Handy am 13. Juni 2023 zur Auswertung, der Akku des Geräts war tiefenentladen und in einem sehr zerstörten Zustand. … Das Gerät zeigte dann als letzten aktiven Zeitpunkt den 3. Oktober 2022 um 14.49 Uhr an. Der letzte Anruf von Hannas Mobiltelefon erfolgte um 2.31 Uhr, wobei der Aufbau der Verbindung etwa 45 Sekunden dauerte. Er ging an die Festnetznummer von Hannas Eltern und wurde nicht beantwortet.

Laut dem Experten wurde der Anruf über die Telefonfunktion … ausgelöst – nicht über eine App … Ab 2.33 Uhr seien die GPS-Daten des Gerätes sehr ungenau gewesen, was darauf zurückgeführt sein könne, dass Hannas Handy … zu diesem Zeitpunkt ins Wasser geraten sein könnte. Um 2.19 Uhr sei die Kamera [oder auch die Taschenlampe] für eine Sekunde aktiviert worden …

Rosenheim24.de am 30.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 02579.html
Kontrovers dazu heißt es:
… Weil der Zeuge von einer Internettelefonie spricht, die um 2.31 Uhr ausgelöst wurde, der Beamte vom LKA aber von einem „nativen“ Anruf sprach – also über die „normale“ Telefonfunktion des Smartphones und nicht über WhatsApp, wird bezüglich der zugrundeliegenden LTE-Technik lange diskutiert. Es können aber nicht alle Fragen der Kammer geklärt werden. Weil Hannas Datenvolumen aufgebraucht war, konnte wohl keine Verbindung aufgebaut werden. Laut dem Zeugen habe der Internet-Datensatz … eine Dauer von 40 Sekunden. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
Aus viewtopic.php?p=238619&hilit=datensatz#p238619
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