MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bild.de weiterhin ohne Maulkorb
Nachdem die Süddeutsche Zeitung offenkundig dazu gedrängt wurde, den Kommentar von Benedikt Warmbrunn maßgeblich zu entschärfen, …
… lässt sich ein anderes Medienportal – mit zwar anderer Leserschaft, aber mit vergleichbarer Reichweite und Marktposition – keinen Maulkorb verpassen.
Von beleidigten Leberwürsten unbeeindruckt, berichtet Bild.de unverändert über tatsächlich vorgelegene „Befangenheit der Richterin“:
Von der Süddeutschen hatte ich mehr Standfestigkeit erwartet.
Nachdem die Süddeutsche Zeitung offenkundig dazu gedrängt wurde, den Kommentar von Benedikt Warmbrunn maßgeblich zu entschärfen, …
… lässt sich ein anderes Medienportal – mit zwar anderer Leserschaft, aber mit vergleichbarer Reichweite und Marktposition – keinen Maulkorb verpassen.
Von beleidigten Leberwürsten unbeeindruckt, berichtet Bild.de unverändert über tatsächlich vorgelegene „Befangenheit der Richterin“:
Von der Süddeutschen hatte ich mehr Standfestigkeit erwartet.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Semantik des BGH-Beschlusses
Befangenheit oder nur Besorgnis derer?
In einem anderen Forum treibt ein hartleibig monomanes Unverständnis der BGH-Entscheidung ihr Unwesen, gefolgt von wilden Verurteilungsphantasien für einen angeblichen Sexualmörder. Abstoßend!
Nachstehendes Prüfungsschema sollte das Verständnis erleichtern:
► Rdnr. 1–8 (insbes. ab Rdnr. 3)
Zunächst stellt der BGH den Sachverhalt fest: Was ist passiert?
► Rdnr. 9
Der nachfolgenden Begründung vorangestellt wird der Tenor der Entscheidung mitsamt seiner Rechtsgrundlage (sog. Urteilsstil).
► Rdnr. 10–11
Hier beginnt die eigentliche Begründung. Zuerst wird der Prüfungsmaßstab genannt: die Definition von „Besorgnis der Befangenheit“ (unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH).
Anmerkung: Selbst wenn ein Richter am Stammtisch lange vor der Verurteilung bewiesenermaßen von „der Giftspritze für den Angeklagten“ gefaselt hätte (und deswegen eine Befangenheit unzweifelhaft und tatsächlich vorläge!), ist rechtlich allein das weniger schwerwiegende Tatbestandsmerkmal der „Besorgnis der Befangenheit“ entscheidungserheblich (§ 24 Abs. 2 StPO).
► Rdnr. 12–13
Nun folgt die Subsumtion des Sachverhalts unter die rechtliche Definition: Erfüllt das, was passiert ist, die rechtlichen Voraussetzungen einer „Besorgnis der Befangenheit“? Ergebnis: ja.
► Rdnr. 14
Darüber hinaus ließ es sich der BGH nicht nehmen, gesondert auf die unaufgeforderte Stellungnahme Aßbichlers vom 11.08.2024 einzugehen, „die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt“. Die vom BGH gewählte Formulierung steht synonym für tatsächlich vorliegende Befangenheit – nicht etwa nur für die bloße Besorgnis derer!
Bereits am 17.04.2025 traf @Lento des Pudels Kern:
Nunmehr mag einigen die Entscheidung des BGH vielleicht in einem helleren Licht erscheinen. Jenen sei die nochmalige Lektüre empfohlen.
Der BGH-Beschluss vom 01.04.2025 im Volltext:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =588&pos=7
… oder hier (mit Hervorhebungen und farbigen Anmerkungen wie oben, mit Randnummern, Rechtsnormen verlinkt):
Nach alledem noch von einem Lapsus, einfacher Fahrlässigkeit oder gar nur albern von einer Unachtsamkeit der Vorsitzenden Richterin zu phantasieren, verbietet sich. Der Traunsteiner „Justiz-Hammer“ kassierte aus Karlsruhe die größtmögliche Klatsche!
Verdacht der Rechtsbeugung?
Möglicherweise erwägt die Verteidigung längst eine Strafanzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) – namentlich vor dem Hintergrund der aus der Befangenheit resultierenden, gravierenden Mängel des Urteils.
Es wäre nicht die erste Strafanzeige dieser Art aus der Feder der Kanzlei Schwenn. Des lieben Friedens willen wartet man aber wohl besser erst einmal die bevorstehende neue Hauptverhandlung und das nächste Urteil ab.
Eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung wäre verheerend: Amtsverlust für Richter bzw. StA, Verlust der Pensionsansprüche, Nachversicherung in der maroden gesetzlichen Rentenversicherung. Back to reality.
Gesamtes Urteil von dem Mangel betroffen
Darüber hinaus anzunehmen, der BGH habe die Feststellungen und die Beweiswürdigung des LG-Urteils aus Traunstein fùr richtig befunden, nur weil er nicht auf die Sachrügen eingegangen war, zeugt von tiefsitzender Verbohrtheit und Ignoranz.
Die letzten Zweifler hätte Thomas Fischers Beitrag in der LTO überzeugen müssen (siehe hier), hinreichend eigene Erkenntniskraft vorausgesetzt. Das aber klappte anscheinend nicht.
Beispiel: Ein Täter verabreicht seinem Opfer gleichzeitig und in jeweils tödlicher Dosis
► Zyankali,
► Arsen,
► Cumarin (Rattengift),
► E 605 und
► ein Ragout giftiger Pilze.
Wenige Augenblicke später ist das Opfer tot. Fragestellung:
► Ist das Opfer tot? Ja.
► Warum? Zyankali.
Alle anderen Gifte spielen keine Rolle, weil Zyankali das am schnellsten wirksame und ein mit Sicherheit tödliches Gift war. Auch ohne Verabreichung der anderen Giftstoffe wäre der Tod durch Zyankali umgehend eingetreten. Die anderen Giftstoffe sind also faktisch irrelevant (und nur von theoretischem Interesse – was jedoch deren tödliche Giftigkeit weder beseitigen noch beschönigen kann).
Ebenso behandelte der BGH die Frage, weshalb das Urteil des LG Traunstein „tot“ (also aufzuheben) ist.
Ein sogenannter absoluter Revisionsgrund (wie z. B. die „Besorgnis der Befangenheit“, § 338 Nr. 3 StPO) ist der höchste Trumpf, der umgehend das gesamte Urteil „zu Tode“ bringt. Weitere Revisionsrügen (also die Sachrügen) zu prüfen und sie als begründet oder unbegründet zu erachten, ist dem Revisionsgericht (hier: dem BGH) zwar nicht verboten, aber entbehrlich.
Vielmehr wird bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes gesetzlich vermutet, dass das aufzuhebende Urteil in Gänze falsch ist und damit „tot“ sein muss.
Neubeginn
Genau deshalb wurde das gesamte Traunsteiner Urteil aufgehoben:
► alle Feststellungen zum Sachverhalt,
► die gesamte Beweiswürdigung,
► die rechtliche Würdigung und
► das Strafmaß.
Das gesamte Verfahren steht damit wieder am Anfang und selbstverständlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wer weiß, welche überraschenden Erkenntnisse die neue Beweisaufnahme zu Tage fördern wird – unter der gebotenen Distzanz unbefangener Richter.
Den alten Narrativen einer befangenen Vorsitzenden Richterin, eines übereifrig karrierebewussten (O)StAs und eines zusehends in Erklärungsnot geratenden Nebenklagevertreters weiterhin blind zu folgen, bedeutet, sich selbst zum Opfer der eigenen Einfalt und der nun immerhin enttarnten Vorverurteilung zu machen.
Mit einer kleinen Einschränkung bringt es der erfahrene Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Punkt:
Fanatische Verurteilungsphantasien gehören in den Giftschrank, Verurteilungswahn zum Psychiater. Den Urhebern sollte ein innovatives Freizeitprogramm fürs Wochenende angeboten werden:
„Unschuldig im Knast – hurra!“
Befangenheit oder nur Besorgnis derer?
In einem anderen Forum treibt ein hartleibig monomanes Unverständnis der BGH-Entscheidung ihr Unwesen, gefolgt von wilden Verurteilungsphantasien für einen angeblichen Sexualmörder. Abstoßend!
Nachstehendes Prüfungsschema sollte das Verständnis erleichtern:
► Rdnr. 1–8 (insbes. ab Rdnr. 3)
Zunächst stellt der BGH den Sachverhalt fest: Was ist passiert?
► Rdnr. 9
Der nachfolgenden Begründung vorangestellt wird der Tenor der Entscheidung mitsamt seiner Rechtsgrundlage (sog. Urteilsstil).
► Rdnr. 10–11
Hier beginnt die eigentliche Begründung. Zuerst wird der Prüfungsmaßstab genannt: die Definition von „Besorgnis der Befangenheit“ (unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH).
Anmerkung: Selbst wenn ein Richter am Stammtisch lange vor der Verurteilung bewiesenermaßen von „der Giftspritze für den Angeklagten“ gefaselt hätte (und deswegen eine Befangenheit unzweifelhaft und tatsächlich vorläge!), ist rechtlich allein das weniger schwerwiegende Tatbestandsmerkmal der „Besorgnis der Befangenheit“ entscheidungserheblich (§ 24 Abs. 2 StPO).
► Rdnr. 12–13
Nun folgt die Subsumtion des Sachverhalts unter die rechtliche Definition: Erfüllt das, was passiert ist, die rechtlichen Voraussetzungen einer „Besorgnis der Befangenheit“? Ergebnis: ja.
► Rdnr. 14
Darüber hinaus ließ es sich der BGH nicht nehmen, gesondert auf die unaufgeforderte Stellungnahme Aßbichlers vom 11.08.2024 einzugehen, „die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt“. Die vom BGH gewählte Formulierung steht synonym für tatsächlich vorliegende Befangenheit – nicht etwa nur für die bloße Besorgnis derer!
Bereits am 17.04.2025 traf @Lento des Pudels Kern:
Nunmehr mag einigen die Entscheidung des BGH vielleicht in einem helleren Licht erscheinen. Jenen sei die nochmalige Lektüre empfohlen.
Der BGH-Beschluss vom 01.04.2025 im Volltext:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =588&pos=7
… oder hier (mit Hervorhebungen und farbigen Anmerkungen wie oben, mit Randnummern, Rechtsnormen verlinkt):
Nach alledem noch von einem Lapsus, einfacher Fahrlässigkeit oder gar nur albern von einer Unachtsamkeit der Vorsitzenden Richterin zu phantasieren, verbietet sich. Der Traunsteiner „Justiz-Hammer“ kassierte aus Karlsruhe die größtmögliche Klatsche!
Verdacht der Rechtsbeugung?
Möglicherweise erwägt die Verteidigung längst eine Strafanzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) – namentlich vor dem Hintergrund der aus der Befangenheit resultierenden, gravierenden Mängel des Urteils.
Es wäre nicht die erste Strafanzeige dieser Art aus der Feder der Kanzlei Schwenn. Des lieben Friedens willen wartet man aber wohl besser erst einmal die bevorstehende neue Hauptverhandlung und das nächste Urteil ab.
Eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung wäre verheerend: Amtsverlust für Richter bzw. StA, Verlust der Pensionsansprüche, Nachversicherung in der maroden gesetzlichen Rentenversicherung. Back to reality.
Gesamtes Urteil von dem Mangel betroffen
Darüber hinaus anzunehmen, der BGH habe die Feststellungen und die Beweiswürdigung des LG-Urteils aus Traunstein fùr richtig befunden, nur weil er nicht auf die Sachrügen eingegangen war, zeugt von tiefsitzender Verbohrtheit und Ignoranz.
Die letzten Zweifler hätte Thomas Fischers Beitrag in der LTO überzeugen müssen (siehe hier), hinreichend eigene Erkenntniskraft vorausgesetzt. Das aber klappte anscheinend nicht.
Beispiel: Ein Täter verabreicht seinem Opfer gleichzeitig und in jeweils tödlicher Dosis
► Zyankali,
► Arsen,
► Cumarin (Rattengift),
► E 605 und
► ein Ragout giftiger Pilze.
Wenige Augenblicke später ist das Opfer tot. Fragestellung:
► Ist das Opfer tot? Ja.
► Warum? Zyankali.
Alle anderen Gifte spielen keine Rolle, weil Zyankali das am schnellsten wirksame und ein mit Sicherheit tödliches Gift war. Auch ohne Verabreichung der anderen Giftstoffe wäre der Tod durch Zyankali umgehend eingetreten. Die anderen Giftstoffe sind also faktisch irrelevant (und nur von theoretischem Interesse – was jedoch deren tödliche Giftigkeit weder beseitigen noch beschönigen kann).
Ebenso behandelte der BGH die Frage, weshalb das Urteil des LG Traunstein „tot“ (also aufzuheben) ist.
Ein sogenannter absoluter Revisionsgrund (wie z. B. die „Besorgnis der Befangenheit“, § 338 Nr. 3 StPO) ist der höchste Trumpf, der umgehend das gesamte Urteil „zu Tode“ bringt. Weitere Revisionsrügen (also die Sachrügen) zu prüfen und sie als begründet oder unbegründet zu erachten, ist dem Revisionsgericht (hier: dem BGH) zwar nicht verboten, aber entbehrlich.
Vielmehr wird bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes gesetzlich vermutet, dass das aufzuhebende Urteil in Gänze falsch ist und damit „tot“ sein muss.
Neubeginn
Genau deshalb wurde das gesamte Traunsteiner Urteil aufgehoben:
► alle Feststellungen zum Sachverhalt,
► die gesamte Beweiswürdigung,
► die rechtliche Würdigung und
► das Strafmaß.
Das gesamte Verfahren steht damit wieder am Anfang und selbstverständlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wer weiß, welche überraschenden Erkenntnisse die neue Beweisaufnahme zu Tage fördern wird – unter der gebotenen Distzanz unbefangener Richter.
Den alten Narrativen einer befangenen Vorsitzenden Richterin, eines übereifrig karrierebewussten (O)StAs und eines zusehends in Erklärungsnot geratenden Nebenklagevertreters weiterhin blind zu folgen, bedeutet, sich selbst zum Opfer der eigenen Einfalt und der nun immerhin enttarnten Vorverurteilung zu machen.
Mit einer kleinen Einschränkung bringt es der erfahrene Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Punkt:
Stellvertretend für das tote Opfer wurde die Inszenierung im Fall Hanna von der Polizei (EKHK Diana U.!?), der StA und dem Nebenklageverteter Holderle betrieben, denen eine befangene Vorsitzende und halbseidene Medien kritiklos folgten, die beiden Pflichtverteidiger nicht ganz ausgenommen.Hauptursache für Fehlurteile ist die überstürzte und unkritische Solidarität mit Personen, die sich selbst als Opfer inszenieren.
„Die Zeit“, 02.12.2010
https://rechtsanwalt-strafrecht.com/johann-schwenn/
Fanatische Verurteilungsphantasien gehören in den Giftschrank, Verurteilungswahn zum Psychiater. Den Urhebern sollte ein innovatives Freizeitprogramm fürs Wochenende angeboten werden:
„Unschuldig im Knast – hurra!“
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Haftprüfung und Prozessbeginn
► RA Dr. Georg antwortet auf OVB-Anfrage
► neue Hauptverhandlung vor 1. Jugendkammer
► Vorsitzende: Heike Will
► Verteidigung verzichtet zunächst auf Befangenheitsantrag
► Weg der E-Mails in die Akten „ein Mysterium“
► Haftprüfung „zeitnah“ angestrebt
► Sebastian bald auf freiem Fuß?
► Prozessbeginn ab Mitte September 2025?
► Warten auf Rückkehr der Akten vom BGH
► Terminabstimmungen:
• 1. Jugendkammer,
• StA,
• RA Holderle,
• Zeugen und Sachverständige,
• Verteidigung
Anmerkung: Nicht namentlich genannt werden (ganz entgegen der traditionellen PR-Unterstützung durch das OVB) die RAe Baumgärtl und Dr. Frank als Pflichtverteidiger. Sind sie entgegen früherer OVB-Berichte nun doch raus? Nicht namhaft gemacht wird der Sitzungsvertreter der StA. Folgt hinsichtlich OStA Fiedler noch ein Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier)?
Die Jugendkammern gehorchen einer anderen Zählweise als die gewöhnlichen Strafkammern; deshalb ist z. B. die 1. Jugendkammer nicht identisch mit der 1. Kammer usw. Vielleicht ist das OVB auch hierbei noch lernfähig. Das Zählen bis zwei Jugendkammern hat diesmal immerhin geklappt.
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
► RA Dr. Georg antwortet auf OVB-Anfrage
► neue Hauptverhandlung vor 1. Jugendkammer
► Vorsitzende: Heike Will
► Verteidigung verzichtet zunächst auf Befangenheitsantrag
► Weg der E-Mails in die Akten „ein Mysterium“
► Haftprüfung „zeitnah“ angestrebt
► Sebastian bald auf freiem Fuß?
► Prozessbeginn ab Mitte September 2025?
► Warten auf Rückkehr der Akten vom BGH
► Terminabstimmungen:
• 1. Jugendkammer,
• StA,
• RA Holderle,
• Zeugen und Sachverständige,
• Verteidigung
Anmerkung: Nicht namentlich genannt werden (ganz entgegen der traditionellen PR-Unterstützung durch das OVB) die RAe Baumgärtl und Dr. Frank als Pflichtverteidiger. Sind sie entgegen früherer OVB-Berichte nun doch raus? Nicht namhaft gemacht wird der Sitzungsvertreter der StA. Folgt hinsichtlich OStA Fiedler noch ein Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier)?
Die Jugendkammern gehorchen einer anderen Zählweise als die gewöhnlichen Strafkammern; deshalb ist z. B. die 1. Jugendkammer nicht identisch mit der 1. Kammer usw. Vielleicht ist das OVB auch hierbei noch lernfähig. Das Zählen bis zwei Jugendkammern hat diesmal immerhin geklappt.
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das neue Verfahren scheint nun doch am LG Traunstein von der Kammer 1 geführt zu werden.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 08383.html
Die Verteidigung hat ausgeführt das sie (vorerst) keine Befangenheitsrüge erhebt.
Ich persönlich sehe das zwar kritisch. Aber dieser Fehler dieser Kammer kann - je nach Charakter der Richter - zu unterschiedlichen Wendungen führen:
Außerdem, wenn es doch wieder Anzeichen für Befangenheit gibt, kann die Verteidigung diesen schwerwiegenden Fehler erneut mit dazu hernehmen, die Befürchtung der Befangenheit mit zu unterstützen. Denn diese sogenannte "Rechtsauffassung" der 1. Kammer hat in Wirklichkeit kaum mehr etwas mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn man berücksichtigt, das Assbichler in ihrer Erklärung geschrieben hatte, dass die Verteidigung bei einem rechtlichen Hinweis doch nicht von der Unfalltheorie abgewichen wäre. Dieser Satz ist so schwerwiegend und wird auch explizit vom BGH thematisiert, das hier das Nichtvorliegen eines fairen Verfahrens geradezu ins Auge springt. Gerade rechtliche Hinweise sollen bewirken, dass sich die Verteidigung auf die Sichtweise des Gerichts einstellen kann und Argumente bringe kann, die das Gericht doch noch von der andere Richtung überzeugen können. Wenn diese Behauptung keine Schutzbehauptung war, kann man da schon eine Bösartigkeit fast schon in Richtung Rechtsbeugung sehen. Das die 1. Kammer hier dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben hatte, ist nicht mehr verständlich.
Ich denke, das alles weiß nun auch das Gericht und wird hoffentlich dazu führen, dass es auch die eigentlich fast schon offensichtlichen Dinge (sollte es da nicht neue Überraschungen geben) sieht, die eine erneute Verurteilung eigentlich ausschließen. Wahrscheinlich wird es daher auch der Unfallvariante mehr Spielraum geben.
Ganz wohl bei dieser Entscheidung ist mir nicht, aber ich persönlich vermute, dass genau dies die Intention des BGH war. Das hinter dessen BGH-"Fehler" wirklich ein echter Fehler steckt, das glaube ich mittlerweile nicht mehr, da muss man sich - wie gesagt - schon extrem viel Mühe geben, nicht zu erkennen, dass sich die Kammer 1 mit dem Verfahren schon befasst hatte. Ich vermute, dass das LG Traunstein nun eben selbst die Suppe auslöffeln soll, die sie gekocht hatte und nicht ein anderes Gericht. So wird das hoffentlich bewirken, dass das LG Traunstein auch mal etwas dazulernt. Mehrere Zaunpfähle sollte es nun auch gesehen haben, letztlich sind gleich 2 Kammern dieses Gerichts durch nur einen BGH-Beschluss schwerwiegend gerügt worden.
PS @Catch22: Vielen Dank für Deine umfangreiche Zusammenfassung. Das macht alles nochmals sehr deutlich auch für all diejenigen, welche hier nur selten mitlesen.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 08383.html
Die Verteidigung hat ausgeführt das sie (vorerst) keine Befangenheitsrüge erhebt.
Ich persönlich sehe das zwar kritisch. Aber dieser Fehler dieser Kammer kann - je nach Charakter der Richter - zu unterschiedlichen Wendungen führen:
- Das Gericht versucht durch Befangenheit seinen schweren Fehler als irrelevant zu erkennen, indem er den Jogger erneut wieder verurteilt, was durchaus psychologisch erklärbar wäre.
- Man wird sich nun besonders Mühe geben und neutral zu sein, um auch dem Jogger Gerecht zu werden.
Außerdem, wenn es doch wieder Anzeichen für Befangenheit gibt, kann die Verteidigung diesen schwerwiegenden Fehler erneut mit dazu hernehmen, die Befürchtung der Befangenheit mit zu unterstützen. Denn diese sogenannte "Rechtsauffassung" der 1. Kammer hat in Wirklichkeit kaum mehr etwas mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn man berücksichtigt, das Assbichler in ihrer Erklärung geschrieben hatte, dass die Verteidigung bei einem rechtlichen Hinweis doch nicht von der Unfalltheorie abgewichen wäre. Dieser Satz ist so schwerwiegend und wird auch explizit vom BGH thematisiert, das hier das Nichtvorliegen eines fairen Verfahrens geradezu ins Auge springt. Gerade rechtliche Hinweise sollen bewirken, dass sich die Verteidigung auf die Sichtweise des Gerichts einstellen kann und Argumente bringe kann, die das Gericht doch noch von der andere Richtung überzeugen können. Wenn diese Behauptung keine Schutzbehauptung war, kann man da schon eine Bösartigkeit fast schon in Richtung Rechtsbeugung sehen. Das die 1. Kammer hier dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben hatte, ist nicht mehr verständlich.
Ich denke, das alles weiß nun auch das Gericht und wird hoffentlich dazu führen, dass es auch die eigentlich fast schon offensichtlichen Dinge (sollte es da nicht neue Überraschungen geben) sieht, die eine erneute Verurteilung eigentlich ausschließen. Wahrscheinlich wird es daher auch der Unfallvariante mehr Spielraum geben.
Ganz wohl bei dieser Entscheidung ist mir nicht, aber ich persönlich vermute, dass genau dies die Intention des BGH war. Das hinter dessen BGH-"Fehler" wirklich ein echter Fehler steckt, das glaube ich mittlerweile nicht mehr, da muss man sich - wie gesagt - schon extrem viel Mühe geben, nicht zu erkennen, dass sich die Kammer 1 mit dem Verfahren schon befasst hatte. Ich vermute, dass das LG Traunstein nun eben selbst die Suppe auslöffeln soll, die sie gekocht hatte und nicht ein anderes Gericht. So wird das hoffentlich bewirken, dass das LG Traunstein auch mal etwas dazulernt. Mehrere Zaunpfähle sollte es nun auch gesehen haben, letztlich sind gleich 2 Kammern dieses Gerichts durch nur einen BGH-Beschluss schwerwiegend gerügt worden.
PS @Catch22: Vielen Dank für Deine umfangreiche Zusammenfassung. Das macht alles nochmals sehr deutlich auch für all diejenigen, welche hier nur selten mitlesen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Vorsitzende Will befangen in anderem Verfahren?
Als Vorsitzende der 1. Jugendkammer soll Heike Will die bevorstehende neue Hauptverhandlung im Fall Hanna führen, nachdem der BGH das alte Urteil wegen Befangenheit aufgehoben hatte.
Gegen die Vorsitzende Will wurde nun in einem anderen Strafverfahren am vergangegen Montag ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt – von zwei Verteidigern, die (wie RAin Rick) allesamt nicht im LG-Bezirk Traunstein ansässig sind, sondern aus Bremen und München kommen. Ein dritter Verteidiger aus Traunreut schloss sich dem Antrag an.
Begründung: mangelhafte Kenntnis von Sachverhalt und Beweismitteln („offenbar inhaltlich unvorbereitet“). Dies könnte darauf schließen lassen, dass entlastende Momente nicht gesehen werden wollen, zumal das Opfer ein RA aus Prien am Chiemsee ist.
Über den Antrag solle „in den kommenden Tagen entschieden werden“, hieß es am Montag im Oberbayerischen Volksblatt (OVB). Bislang jedoch wurde nichts dazu bekannt.
Am 05.05.2025 berichteten die OVB-Medien auf Rosenheim24:
All dies steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall Hanna. Es hinterlässt allerdings eine gewisse Skepsis gegenüber einer Vorsitzenden Richterin, die den Herausforderungen einer neuen Hauptverhandlung in einem komplexen und durch Befangenheit vorbelasteten Verfahren gewachsen sein soll – Skepsis gegenüber einer Richterin, die die Befangenheit ihrer Kollegin Aßbichler nicht erkannt haben wollte.
Als Vorsitzende der 1. Jugendkammer soll Heike Will die bevorstehende neue Hauptverhandlung im Fall Hanna führen, nachdem der BGH das alte Urteil wegen Befangenheit aufgehoben hatte.
Gegen die Vorsitzende Will wurde nun in einem anderen Strafverfahren am vergangegen Montag ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt – von zwei Verteidigern, die (wie RAin Rick) allesamt nicht im LG-Bezirk Traunstein ansässig sind, sondern aus Bremen und München kommen. Ein dritter Verteidiger aus Traunreut schloss sich dem Antrag an.
Begründung: mangelhafte Kenntnis von Sachverhalt und Beweismitteln („offenbar inhaltlich unvorbereitet“). Dies könnte darauf schließen lassen, dass entlastende Momente nicht gesehen werden wollen, zumal das Opfer ein RA aus Prien am Chiemsee ist.
Über den Antrag solle „in den kommenden Tagen entschieden werden“, hieß es am Montag im Oberbayerischen Volksblatt (OVB). Bislang jedoch wurde nichts dazu bekannt.
Am 05.05.2025 berichteten die OVB-Medien auf Rosenheim24:
All dies steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall Hanna. Es hinterlässt allerdings eine gewisse Skepsis gegenüber einer Vorsitzenden Richterin, die den Herausforderungen einer neuen Hauptverhandlung in einem komplexen und durch Befangenheit vorbelasteten Verfahren gewachsen sein soll – Skepsis gegenüber einer Richterin, die die Befangenheit ihrer Kollegin Aßbichler nicht erkannt haben wollte.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
In dem beschaulichen Lkr Rosenheim gehts ja zu.
»Callboy«-Prozess zieht sich weiter https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 36605.html
Und da ist auch noch ein Anwalt bedroffen
Wie sagte meine Oma immer: Sodom und Gomorrha https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-18412766
»Callboy«-Prozess zieht sich weiter https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 36605.html
Und da ist auch noch ein Anwalt bedroffen
Wie sagte meine Oma immer: Sodom und Gomorrha https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-18412766
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB zieht Artikel zurück
Laut Google hatte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) heute gegen 13.50 Uhr einen Artikel veröffentlicht, der inzwischen nicht mehr abrufbar ist. Die Headline und ein Google-Schnipsel aus dem Text, inclusive Schreibfehler:
Flogen die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Frank nun endgültig raus? Ist Rolf Bossi auferstanden? Oder Cicero? Welche „erneute Wendung, diesmal bei [der] Verteidigung,“ dahintersteckt, werden wir hoffentlich bald erfahren, wenn's nicht wieder eine Zeitungsente war.
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... in&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... na&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=site%3Ar ... tein+Hanna
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 33402.html
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 33402.html
Screenshot:
An der aufsteigenden Nummerierung der Artikel-ID im Link lässt sich m. E. erkennen, dass es sich um einen aktuellen Artikel vom heutigen Tag gehandelt haben müsste. Ein Fehler in der Google-Indexierung erscheint mir daher wenig wahrscheinlich.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus mit einschlägigen Bugs in Content-Mangagement-Systemen? Könnte es ein Geisterartikel aus den Tiefen des OVB-Servers sein? Oder kann es nur ein bewusster Rückzieher eines zuvor bewusst online gestellten Beitrags sein?
Laut Google hatte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) heute gegen 13.50 Uhr einen Artikel veröffentlicht, der inzwischen nicht mehr abrufbar ist. Die Headline und ein Google-Schnipsel aus dem Text, inclusive Schreibfehler:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/eiskeller-prozess-erneute-wendung-diesmal-bei-verteidigung-93733402.htmlProzess um Hanna W. in Aschau: Paukenschlag im Team der Verteidiger – so geht es nun weiter
Wieder eine Wendung im Eiskeller-Prozess: Im Team der Verteidigung tut sich etwas. Wie es nun am Landgericht Traunstein weitergehht.
Flogen die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Frank nun endgültig raus? Ist Rolf Bossi auferstanden? Oder Cicero? Welche „erneute Wendung, diesmal bei [der] Verteidigung,“ dahintersteckt, werden wir hoffentlich bald erfahren, wenn's nicht wieder eine Zeitungsente war.
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... in&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... na&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=site%3Ar ... tein+Hanna
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 33402.html
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 33402.html
Screenshot:
An der aufsteigenden Nummerierung der Artikel-ID im Link lässt sich m. E. erkennen, dass es sich um einen aktuellen Artikel vom heutigen Tag gehandelt haben müsste. Ein Fehler in der Google-Indexierung erscheint mir daher wenig wahrscheinlich.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus mit einschlägigen Bugs in Content-Mangagement-Systemen? Könnte es ein Geisterartikel aus den Tiefen des OVB-Servers sein? Oder kann es nur ein bewusster Rückzieher eines zuvor bewusst online gestellten Beitrags sein?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: RAe Baumgärtl und Dr. Frank entpflichtet
Jetzt ist die Katze aus dem Sack:
► Die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank wurden vom LG entpflichtet.
► Stillschweigen über die Gründe
► plumpes Bemühen um Beschönigung und Gesichtswahrung
(kein Wort darüber, dass Baumgärtl und Frank sich in puncto Befangenheitsantrag gegen RAin Rick gestellt hatten)
► Weiter geht's mit RAin Rick und RA Dr. Georg.
► Prozessbeginn Mitte September
► 1. Jugendkammer, Vorsitz Heike Will
► vorerst kein Befangenheitsantrag gegenüber der 1. Jugendkammer
► keine Erwähnung, ob RAin Rick und RA Dr. Georg vom LG als Pflichtverteidiger bestellt wurden
Anmerkungen: Nach der StPO liegt ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vor. Ohne Verteidiger darf die Hauptverhandlung also nicht geführt werden. Auch wenn der Angeklagte einen Wahlverteidiger hat, werden bei umfangreichen und schwierigen Fällen regelmäßig zur Sicherung des Verfahrens zusätzlich Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet (§ 144 Abs. 1 StPO). Da keine anderen Verteidiger vom OVB erwähnt werden, ist anzunehmen, dass wohl mindestens einer der beiden RAe Rick und Dr. Georg als Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Eine Entpflichtung der bisherigen Pflichtverteidiger zum jetzigen Zeitpunkt kommt nur in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu den Anwälten „endgültig zerstört“ ist (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 StPO). Diesen Makel der beiden Rosenheimer Anwaltssternchen bedeckt das OVB mit dem Mantel des Schweigens. Kollektiv sträubt sich der lokale Mief gegen jede Art frischer Luft.
Damit erklärt sich, weshalb der OVB-Artikel gestern zurückgezogen und einer längeren kosmetischen Behandlung unterworfen wurde. In der nervösen Aufregung erhielt der Beitrag einen falschen, futuristischen Datums- und Zeitstempel vom 22.05.2025 und wurde bislang nicht für die Suchfunktion der OVB-Medien indexiert. Oder soll die schändliche Schmach zweier gefallener Rosenheim-„Stars“ ganz bewusst nicht gefunden werden?
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Jetzt ist die Katze aus dem Sack:
► Die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank wurden vom LG entpflichtet.
► Stillschweigen über die Gründe
► plumpes Bemühen um Beschönigung und Gesichtswahrung
(kein Wort darüber, dass Baumgärtl und Frank sich in puncto Befangenheitsantrag gegen RAin Rick gestellt hatten)
► Weiter geht's mit RAin Rick und RA Dr. Georg.
► Prozessbeginn Mitte September
► 1. Jugendkammer, Vorsitz Heike Will
► vorerst kein Befangenheitsantrag gegenüber der 1. Jugendkammer
► keine Erwähnung, ob RAin Rick und RA Dr. Georg vom LG als Pflichtverteidiger bestellt wurden
Anmerkungen: Nach der StPO liegt ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vor. Ohne Verteidiger darf die Hauptverhandlung also nicht geführt werden. Auch wenn der Angeklagte einen Wahlverteidiger hat, werden bei umfangreichen und schwierigen Fällen regelmäßig zur Sicherung des Verfahrens zusätzlich Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet (§ 144 Abs. 1 StPO). Da keine anderen Verteidiger vom OVB erwähnt werden, ist anzunehmen, dass wohl mindestens einer der beiden RAe Rick und Dr. Georg als Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Eine Entpflichtung der bisherigen Pflichtverteidiger zum jetzigen Zeitpunkt kommt nur in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu den Anwälten „endgültig zerstört“ ist (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 StPO). Diesen Makel der beiden Rosenheimer Anwaltssternchen bedeckt das OVB mit dem Mantel des Schweigens. Kollektiv sträubt sich der lokale Mief gegen jede Art frischer Luft.
Damit erklärt sich, weshalb der OVB-Artikel gestern zurückgezogen und einer längeren kosmetischen Behandlung unterworfen wurde. In der nervösen Aufregung erhielt der Beitrag einen falschen, futuristischen Datums- und Zeitstempel vom 22.05.2025 und wurde bislang nicht für die Suchfunktion der OVB-Medien indexiert. Oder soll die schändliche Schmach zweier gefallener Rosenheim-„Stars“ ganz bewusst nicht gefunden werden?
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Prompt folgt der erste Neidkommentar eines wahren Kenners der entspannten Lebensart Rosenheimer Starverteidiger:
Gut, dass Rosenheim24 das lange Sündenregister der lässigen „local Heroes“ unter Verschluss hält. Sebastian wird ihnen auf ewig dankbar sein für ein unvergessliches Abenteuer, ohne das sein junges Leben fad geblieben wäre.Für die Super-Star-Anwältin und Freispruchspezialistin Rick ist das doch das Beste, was ihr passieren kann. Im Falle eines positiveren Urteils für ihren Mandanten heimst sie dann die alleinigen Lorbeeren ein.
Rosenheim24.de am 16.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Paukenschlag ist das nun wirklich keiner. Ich will gar nicht beurteilen, ob die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank einen guten Job gemacht haben, aber es war sogar für den Laien offensichtlich, dass der Teamspirit mit Frau Rick nicht vorhanden war.
Man muss sich nur mal das knapp 20-minütige Interview mit Herrn Baumgärtl ansehen auf RFO Oberbayern vom 20.12.2023. Dort lobt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf ein noch viel größeres Lob an die Richterin, als Benedikt Schnitzenbaumer von RFO sich getraut hat, das Wort "Persönlichkeitsrechte" anzusprechen. Daraufhin großes Lob an die Richterin, welche kein Problem damit hatte, einen Porno im Gerichtssaal zu zeigen. Hätte es nicht genügt , dass einfach nur die Prozessbeteiligten das Filmchen ansehen, wenn draußen eh schon Begriffe wie "Giftspritze" die Runde machen ?
Kommt noch besser: Im Beitrag von RFO vom 12.01.2024 ging es darum was die TS-Clique rund im Verena und Sebastian so in Panik versetzt hat, dass die sich selbst schon unter Verdacht sahen. Nein, man muss nicht generell der Polizei unterstellen, diese hätte die gesamte Gruppe manipuliert und unter Druck gesetzt, aber nachhaken sollte ein Verteidiger schon, wie es dazu kam ! Statement von Dr. Frank: "...das haben die jungen Leute mißverstanden, denn so wird das von der Polizei nicht kommuniziert" . Da darf man sich schon fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht. Ich würde als Verteidiger auch wissen wollen, wie es dazu kam, dass die gesamte Clique sich unter Verdacht sah. Hat man den jungen Leuten Angst gemacht, damit die dann etwas Negatives über Sebastian sagen ? Was hat die Clique so in Panik versetzt ? Laut Statement Dr. Frank waren die einfach zu doof das alles richtig zu verstehen. Echt jetzt ?
Man muss sich nur mal das knapp 20-minütige Interview mit Herrn Baumgärtl ansehen auf RFO Oberbayern vom 20.12.2023. Dort lobt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf ein noch viel größeres Lob an die Richterin, als Benedikt Schnitzenbaumer von RFO sich getraut hat, das Wort "Persönlichkeitsrechte" anzusprechen. Daraufhin großes Lob an die Richterin, welche kein Problem damit hatte, einen Porno im Gerichtssaal zu zeigen. Hätte es nicht genügt , dass einfach nur die Prozessbeteiligten das Filmchen ansehen, wenn draußen eh schon Begriffe wie "Giftspritze" die Runde machen ?
Kommt noch besser: Im Beitrag von RFO vom 12.01.2024 ging es darum was die TS-Clique rund im Verena und Sebastian so in Panik versetzt hat, dass die sich selbst schon unter Verdacht sahen. Nein, man muss nicht generell der Polizei unterstellen, diese hätte die gesamte Gruppe manipuliert und unter Druck gesetzt, aber nachhaken sollte ein Verteidiger schon, wie es dazu kam ! Statement von Dr. Frank: "...das haben die jungen Leute mißverstanden, denn so wird das von der Polizei nicht kommuniziert" . Da darf man sich schon fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht. Ich würde als Verteidiger auch wissen wollen, wie es dazu kam, dass die gesamte Clique sich unter Verdacht sah. Hat man den jungen Leuten Angst gemacht, damit die dann etwas Negatives über Sebastian sagen ? Was hat die Clique so in Panik versetzt ? Laut Statement Dr. Frank waren die einfach zu doof das alles richtig zu verstehen. Echt jetzt ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Allein die Tatsache, dass die beiden Pflichtverteidiger im Gerichtssaal immer hinter dem TV saßen (auch als Frau Rick noch gar nicht dabei war), sagt viel aus.
Ich habe mir das rfo-Video angeschaut. Diese Lobhudelei lässt einen fast vermuten, dass sich alle - nicht nur die beiden Verteidiger - schon lange kennen.
Ich habe mir das rfo-Video angeschaut. Diese Lobhudelei lässt einen fast vermuten, dass sich alle - nicht nur die beiden Verteidiger - schon lange kennen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Diese Berichterstattung ist auch schon wieder einseitig in ihrer Formulierung "wie schwer es die beiden Verteidiger hatten, zur Familie des Angeklagten durchzudringen." Vielleicht war es ja umgekehrt ! Man kann sich immer in Menschen täuschen, aber in den TV-Beiträgen hat die Familie des Angeklagten bei mir den Eindruck hinterlassen, als könnte man schon mit denen reden. Wenn man der Familie erklärt hätte, dass die Sache aussichtslos ist und warum es aussichtslos ist und man trotzdem versucht, das Beste für den Angeklagten rauszuholen, hätten die wirklich nicht mit sich reden lassen ? Auf mich wirkt es eher so, dass man für dieses lausige Pflichtverteidigerhonorar nicht auch noch Lust hat mit der Familie zu kommunizieren.
In dem Interview auf RFO kommt nach der Lobhudelei auf das Gericht dann ein Vortrag über das Thema Vertrauensverhältnis. Aufbau Vertrauensverhältnis zum Mandanten, Besuche in der JVA und der Verteidiger ist der einzige der immer für den Mandanten da ist. Aufbau Vertrauensverhältnis wenn man seinen Schützling kurz nach Verhaftung ein einziges mal im Monat in in der JVA aufsucht , obwohl dieser, wie Herr Baumgärtl in einem seiner zahlreichen Interviews sagte, einen "Haftschock" hat. Klar, bei dem miesen Honorar kümmert man sich halt nur um den Papierkram, aber dann kann man nicht rumsülzen von wegen Vertrauensverhältnis aufbauen.
In dem Interview auf RFO kommt nach der Lobhudelei auf das Gericht dann ein Vortrag über das Thema Vertrauensverhältnis. Aufbau Vertrauensverhältnis zum Mandanten, Besuche in der JVA und der Verteidiger ist der einzige der immer für den Mandanten da ist. Aufbau Vertrauensverhältnis wenn man seinen Schützling kurz nach Verhaftung ein einziges mal im Monat in in der JVA aufsucht , obwohl dieser, wie Herr Baumgärtl in einem seiner zahlreichen Interviews sagte, einen "Haftschock" hat. Klar, bei dem miesen Honorar kümmert man sich halt nur um den Papierkram, aber dann kann man nicht rumsülzen von wegen Vertrauensverhältnis aufbauen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Von Drüben Seite 678 um 23.16Für mich stellt sich diese Dynamik so dar:
ST war joggen, erfährt am 4.10. davon, dass jemand umgekommen ist - und vielleicht auch schon, dass Zeugen gesucht werden, die etwas gesehen haben. Ob er sich da schon angesprochen gefühlt hat, ist schwer zu sagen (er hatte ja nichts gesehen), aber bei seiner Vorgeschichte muss man davon ausgehen, dass er sich damals schon langsam unwohler gefühlt hat. Bei jemandem, der schon vor einfacheren sozialen Situationen Angst hat, kann das schnell zu innerer Panik führen (ich fand den Vergleich von @bla_bla mit der Prüfungssituation da sehr passend). Und er hatte schon mitbekommen, dass der Besitzer der Holzkern-Uhr schnell in die Schlagzeilen gekommen ist.
Dann kommt die Joggersichtung und der konkrete Aufruf, sich zu melden. ST steigert sich in seine Panik hinein. Die Mutter ist genervt, dass er sich nicht "einfach" melden kann - und überhaupt, dass er so unselbständig ist (leider passiert das gerade Eltern mit Kindern, die etwas aus der Reihe fallen - "irgendwann muss es doch mal gut sein").
Letztendlich (und das war ja sogar sehr zeitnah) willigt ST doch ein, er will keinen Streit. Er geht allein hin (ein Riesen-Fehler), seine Mutter sagt ihm nochmal, dass er einfach alle Fragen beantworten soll und dass er es dann auch schon wieder hinter sich hat.
Er sitzt zwei Polizisten gegenüber. Beide sind gut vorbereitet, er ist es nicht, kann es nicht sein. Und ist auch nicht geübt im Umgang mit solchen Situationen.
Also macht er, was die Polizisten ihm sagen. Gibt sein Handy ab und lässt sich quasi (obwohl nur Zeuge) erkennungsdienstlich behandeln.
Er hat Klamotten mitgebracht und eine schwarze, lange Hose angezogen zu seinem Termin. Es sind fast drei Wochen vergangen seit der Joggingrunde. Vielleicht hat ST mehrere Hosen zum Joggen. Und er weiß nicht, dass diese Hose später eine wichtige Rolle spielen wird. Wer erinnert sich schon, was er drei Wochen zuvor anhatte?
Aber es läuft gut, ST verliert seine Angst langsam, die Beamtin ist nett.
Er versucht, sich an die Laufroute zu erinnern. Die Karte, die ihm die Polizisten vorlegen, ist schlecht kopiert. Er zeichnet seine Route ein, es ist drei Wochen her.
Endlich kann er gehen.
Wieder zuhause, geht es ihm besser, es ist gut gelaufen, er hat es hinter sich.
Drei Wochen später wird er nochmal vorgeladen.
Die Beamten haben Nachfragen. Und er soll nochmal andere Kleidung mitbringen.
Bei der Vernehmung beantwortet er die Fragen so gut es geht. Auch die Frage, wann genau er von dem Mord erfahren hat. Er überlegt, es ist fast sechs Wochen her. Es muss der Montag gewesen sein. Vielleicht ist er verwirrt wegen des Feiertags, denn: In Wirklichkeit war es der Dienstag.
Er sagt anfangs noch, er ist sich nicht sicher. Aber die Polizisten fragen nach. Er will nicht, dass sie denken, er ist blöd, also bleibt er bei Montag. Und erzählt von seiner Freundin V, die er an dem Tag getroffen hat.
Die Beamten geben ihm sein Handy zurück. Die WhatsApp-Nachrichten und Geodaten, aus denen sich ergeben hätte, dass ST sich im Tag geirrt hat, haben sie nicht ausgewertet.
Wie die Tat abgelaufen sein könnte, wird er gefragt. Er vermutet, der Täter hat H im Auto mitgenommen - weil der Auffindeort so weit weg ist.
Und was könnte die Tatwaffe sein? Irgendwas aus dem Auto, spontan fällt ihm aber nichts ein. Er soll spekulieren, also nennt er einen Stein, passend zu den schon lange veröffentlichten Verletzungen.
Dann soll er nochmal seine Laufroute einzeichnen. Der Hinweg weicht minimal von seiner letzten Zeichnung ab. Der Rückweg ist identisch.
Die Beamten sehen Widersprüche.
Sie laden V zur Zeugenvernehmung ein. ST schreibt ihr noch, dass die eine Beamtin voll nett ist, versucht ihr die Angst zu nehmen. Sie will es schaffen - weil sie auch ST helfen will. Sie ist überzeugt, er hat mit dem Mord nichts zu tun.
Aber es kommt anders. Die Situation überfordert V. Es ist von einem Anwalt die Rede. Wozu brauche ich einen Anwalt, fragt sie sich.
Sie erinnert sich nicht mehr, an welchem Tag genau sie sich mit ST getroffen hat. Es ist so lange her, fast sieben Wochen. Vielleicht der Montag - ja, der könnte es gewesen sein. Sie steht unter Druck. In Wirklichkeit war es der Dienstag. Sie hatte am Mittwoch ihrer Schwester von dem "Treffen gestern" geschrieben.
Auch sie stellt ihr Handy vorübergehend den Beamten zur Verfügung - aber die Nachrichten und Handydaten, aus denen sich ergeben hätte, dass ST und V sich im Tag geirrt haben, werden erst 14 Monate später ausgewertet.
Kurz darauf wird V aus der vermutlich ersten Vernehmung ihres Lebens kommen und in heller Aufregung mehren Personen schreiben, dass sie und ST verdächtigt werden, H umgebracht zu haben. Dass ST als Beschuldigter gilt. Und dass sie Angst hat.
Und sie schreibt, dass sie sich im Tag geirrt hat. Dass es nicht der Montag war.
Was diese Vernehmung mit ihr gemacht hat, weiß niemand. Auch nicht, wie viel sie falsch verstanden hat oder ob sie doch mehr unter Druck gesetzt wurde als es normalerweise üblich ist. Die Vernehmung wurde nicht aufgezeichnet.
Aber die Polizei geht jetzt von Täterwissen aus: ST wusste aus ihrer Sicht schon am Montag, den 3.10., von der Leiche - und er wusste von dem Stein.
Am Abend nach Vs Vernehmung wird eine Krisensitzung einberufen. Eigentlich sollte es eine Party sein. Aber V ist mittlerweile völlig neben der Spur, hat regelrecht Panik. Und da sie weiß, dass sie mit dem Mord nichts zu tun hat, glaubt sie langsam aber sicher, dass es ST doch war. Polizisten können sich doch nicht soo sehr irren. Soll sich ihr Freund doch endlich stellen, damit sie nicht mehr verdächtigt wird und endlich ihre Ruhe hat. Sie war noch nie in einer derartigen Situation, kann nicht mehr klar denken.
Auf der Party sprechen sie über den Fall. Die Polizei hat ihr gesagt, sie darf ST nicht sagen, dass er verdächtigt wird. Also sagt sie nichts.
Das muss sie auch nicht. ST merkt es. Oder er hat es schon von jemand anderem erfahren. Die Situation wird immer angespannter. Keiner sagt was, aber der Verdacht steht überdeutlich im Raum. Bis ST dann sein "Spaßgeständnis" macht. Vielleicht hofft er, damit die Situation zu entschärfen. Oder es ist der immense Druck, der auf ihm lastet. Er ist am Ende, kriegt seine Angst nicht mehr in den Griff, lässt sich volllaufen.
Am nächsten Tag wird V nochmal vorgeladen und befragt.
Warum sie plötzlich doch wieder behauptet, dass sie ST am Montag getroffen hat, wird keine Rolle mehr spielen. Denn plötzlich geht alles sehr schnell: Um 13.30 erfolgt STs Festnahme, um 16.30 wird sein Zuhause durchsucht.
Ab da sitzt ST ein Jahr in U-Haft, bis sein Prozess beginnt.
Die Handydaten der Beteiligten werden erst nach Prozessbeginn, Anfang 2024, ausgewertet. Oder gar nicht.
Gute Zusammenfassung
Nur sollte man dazu sagen, dass Verena am 3. 10. Zweimal und am 4. 10 einmal nach Aschau gefahren ist zwecks Kontakt mit dem Jogger.
Die Ermittler haben sich gierigst auf den Jogger gestürzt weil die Kostümpartys mit den Eiskellerbesuchern nichts brachten und vom Klinkenputzen wegen der Holzuhr hatten sie schon Schwielen.
Da wärs ja dann saudoof gewesen, wenn wegen der Handyauswertung kein Täterwissen zustande gekommen wäre.
Der Knastzeuge wurde gezielt zum Spekulatiusessen platziert um aus der Ermittlungsakte des TV eine schöne Räuberpistole zu machen.
Die Pflichtverteidiger waren keine harten Nüsse und es hätte so schön enden können im kgl. bay. Landgericht wenn die Rick nicht gekommen wäre.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es scheint voran zu gehen.
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und ... ueber-haftDie Verteidiger wollen einen Antrag auf Haftprüfung stellen, berichtet die Passauer Neue Presse heute. Sie sollen also überprüfen lassen, ob ihr Mandant weiter in Haft bleiben muss. Bis in etwa einem Monat soll demnach über diesen Antrag entschieden werden.
Sebastian T. ist vor einem Jahr wegen des Mordes an Hanna zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil im Frühjahr aber wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Der Prozess muss in Traunstein also noch einmal komplett von vorn starten. Einen Termin gibt es noch nicht.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
PNP: Haftprüfung angekündigt
Die Passauer Neue Presse (PNP) sprach mit RAin Rick und einer Pressesprecherin des LG Traunstein:
► Haftprüfungsantrag gegenüber LG Traunstein angekündigt
► Haftprüfungstermin Mitte Juni?
► mehrere neue Gutachten der Verteidigung:
• Institut für Wasserbau,
• rechtsmedizinisches Gutachten,
• thermodynamisches Gutachten
► Aßbichlers Kammer sei laut RAin Rick „aufgehoben“ worden.
(Was das bedeutet, wird nicht dargelegt. Ein Missverständnis? Aufgehoben wurde das Urteil dieser Kammer, aber doch nicht die Kammer selbst, oder?)
Die PNP berichtet:
Auf diesen Bericht beziehen sich die Bayernwelle SüdOst und auch Radio Charivari:
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und ... ueber-haft
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -beantragt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... uefung-vor
Für die Haftprüfung wird nach § 118 Abs. 1 StPO (auf Antrag der Verteidigung oder nach richterlichem Ermessen) eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Nach § 118 Abs. 5 StPO muss die mündliche Verhandlung spätestens zwei Wochen nach Einreichung des Haftprüfungsantrags stattfinden. Die Entscheidung über die Haftprüfung ist am Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden oder spätestens binnen einer Woche zu erlassen (§ 118a Abs. 4 StPO).
Damit erklärt sich der für einen Haftprüfungstermin angepeilte Zeitpunkt Mitte Juni 2025.
Dass der Haftprüfungsantrag bislang nur angekündigt, aber noch nicht gestellt wurde, mag daran liegen, dass die Akten erst einmal vom BGH zurück ans LG Traunstein gelangt sein mussten. Zudem muss sich die 1. Jugendkammer in den Fall einarbeiten, was bei mehr als 20.000 Seiten keine leichte Übung ist. Wenn eine Kammer ohne genügende Aktenkenntnis über eine Haftprüfung entscheiden müsste, wäre Sebastian wenig geholfen. Deshalb nehme ich an, dass die Verteidigung mit dem Gericht ein Moratorium verabredet hat, das in Kürze enden dürfte. Anschließend wird dann der schriftliche Antrag eingereicht.
Die mündliche Verhandlung zur Haftprüfung ist nicht öffentlich. Wir werden nur das erfahren, was Prozessbeteiligte und das Gericht der Presse bekanntgeben werden.
Die Passauer Neue Presse (PNP) sprach mit RAin Rick und einer Pressesprecherin des LG Traunstein:
► Haftprüfungsantrag gegenüber LG Traunstein angekündigt
► Haftprüfungstermin Mitte Juni?
► mehrere neue Gutachten der Verteidigung:
• Institut für Wasserbau,
• rechtsmedizinisches Gutachten,
• thermodynamisches Gutachten
► Aßbichlers Kammer sei laut RAin Rick „aufgehoben“ worden.
(Was das bedeutet, wird nicht dargelegt. Ein Missverständnis? Aufgehoben wurde das Urteil dieser Kammer, aber doch nicht die Kammer selbst, oder?)
Die PNP berichtet:
Auf diesen Bericht beziehen sich die Bayernwelle SüdOst und auch Radio Charivari:
https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und ... ueber-haft
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -beantragt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... uefung-vor
Für die Haftprüfung wird nach § 118 Abs. 1 StPO (auf Antrag der Verteidigung oder nach richterlichem Ermessen) eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Nach § 118 Abs. 5 StPO muss die mündliche Verhandlung spätestens zwei Wochen nach Einreichung des Haftprüfungsantrags stattfinden. Die Entscheidung über die Haftprüfung ist am Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden oder spätestens binnen einer Woche zu erlassen (§ 118a Abs. 4 StPO).
Damit erklärt sich der für einen Haftprüfungstermin angepeilte Zeitpunkt Mitte Juni 2025.
Dass der Haftprüfungsantrag bislang nur angekündigt, aber noch nicht gestellt wurde, mag daran liegen, dass die Akten erst einmal vom BGH zurück ans LG Traunstein gelangt sein mussten. Zudem muss sich die 1. Jugendkammer in den Fall einarbeiten, was bei mehr als 20.000 Seiten keine leichte Übung ist. Wenn eine Kammer ohne genügende Aktenkenntnis über eine Haftprüfung entscheiden müsste, wäre Sebastian wenig geholfen. Deshalb nehme ich an, dass die Verteidigung mit dem Gericht ein Moratorium verabredet hat, das in Kürze enden dürfte. Anschließend wird dann der schriftliche Antrag eingereicht.
Die mündliche Verhandlung zur Haftprüfung ist nicht öffentlich. Wir werden nur das erfahren, was Prozessbeteiligte und das Gericht der Presse bekanntgeben werden.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Haftprüfung im Juni
Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) will sich von der Passauer Neuen Presse (PNP) nicht die Butter vom Brot nehmen lassen:
► „Experten“ sollen noch vor der neuen Hauptverhandlung „wichtige Fragen beleuchten“.
► weitere Gutachten der Verteidigung, RAin Rick: „ganz klar entlastend“
► RA Dr. Georg: Haftprüfungsantrag im Juni
► Entpflichtung der Pflichtverteidiger: Die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verteidigung sei durch die Wahlverteidiger Rick und Dr. Georg gesichert.
Anmerkung: Wenn die Wahlverteidiger ihr Mandat niederlegen (= kündigen) würden, hinge das Verfahren in der Luft. Dass Baumgärtl und Dr. Frank als „angesehene Juristen“ belobhudelt werden, stößt bitter auf. Ob die beiden regelmäßig die Parksünder vom OVB rausboxen?
► Die Entpflichtung diene auch der Reduzierung der Kostenlast des Angeklagten.
Anmerkung: Dreist! Die gesetzlichen Kosten der Pflichtverteidiger trägt im Falle eines Freispruchs die Staatskasse. Oder soll damit angedeutet werden, die „beiden angesehenen Juristen“ hätten darüber hinaus eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung mit Sebastian getroffen, weil sie gar so hart haben ackern müssen? Genauer: hätten geackert haben sollen!?
Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:
Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) will sich von der Passauer Neuen Presse (PNP) nicht die Butter vom Brot nehmen lassen:
► „Experten“ sollen noch vor der neuen Hauptverhandlung „wichtige Fragen beleuchten“.
► weitere Gutachten der Verteidigung, RAin Rick: „ganz klar entlastend“
► RA Dr. Georg: Haftprüfungsantrag im Juni
► Entpflichtung der Pflichtverteidiger: Die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verteidigung sei durch die Wahlverteidiger Rick und Dr. Georg gesichert.
Anmerkung: Wenn die Wahlverteidiger ihr Mandat niederlegen (= kündigen) würden, hinge das Verfahren in der Luft. Dass Baumgärtl und Dr. Frank als „angesehene Juristen“ belobhudelt werden, stößt bitter auf. Ob die beiden regelmäßig die Parksünder vom OVB rausboxen?
► Die Entpflichtung diene auch der Reduzierung der Kostenlast des Angeklagten.
Anmerkung: Dreist! Die gesetzlichen Kosten der Pflichtverteidiger trägt im Falle eines Freispruchs die Staatskasse. Oder soll damit angedeutet werden, die „beiden angesehenen Juristen“ hätten darüber hinaus eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung mit Sebastian getroffen, weil sie gar so hart haben ackern müssen? Genauer: hätten geackert haben sollen!?
Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Von besonderer Geistesgüte zeugt dieser Erguss eines Konsumenten des neuesten OVB-Artikels (ihn Leser zu nennen, wäre der Ehre zuviel). Jubilieren hört man ihn voller Vorfreude und Hoffnung, auch mal zweieinhalb Jahre unschuldig im Knast sitzen zu dürfen. Ich drücke ihm die Daumen!Das arme Mädchen, sie wird zwar dadurch nicht mehr lebendig aber rühren in ihrem Leben und reißen immer die Wunden auf.dann soll er halt Mals das maul aufmachen
Kommentar auf Rosenheim24.de am 20.05.2025 (einschl. aller Schreibfehler)
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Die Klientel des OVB wird in dem weiteren Verfahren einen schweren Stand und viele Kröten zu schlucken haben.
PS: Soeben wurde der Kommentar gelöscht. Ob vom User oder von der Redaktion, ist unklar.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
PNP: LG überprüft den JVA-Zeugen
Laut Passauer Neuer Presse (PNP) wird nun der JVA-Zeuge Adrian M. unter die Lupe genommen:
► Das LG beauftragte ein aussagepsychologisches Gutachten bei Prof. Dr. phil. Max Steller, Berlin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Steller
https://www.aussagepsychologie-berlin.d ... x-steller/
► zudem Begutachtung der Aussagetüchtigkeit
► Zeugenbeistand RA Vogel: Adrian M. werde wohl erneut aussagen.
► Die Gerichtssprecherin betont, ein solches Gutachten sei „in so herausragenden Fällen“ wie diesem „üblich“, um „ein faires Verfahren zu gewährleisten“. Aha!
Die PNP berichtet:
Ob der JVA-Zeuge Adrian M. auch nach eingehender Beratung durch seinen Zeugenbeistand bereit sein wird zu einer erneuten Aussage vor Gericht, wird sich zeigen. Eine Verweigerung der Auskunft, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 Abs. 1 StPO), läge nahe. Denn die Risiken sind beträchtlich:
Laut Passauer Neuer Presse (PNP) wird nun der JVA-Zeuge Adrian M. unter die Lupe genommen:
► Das LG beauftragte ein aussagepsychologisches Gutachten bei Prof. Dr. phil. Max Steller, Berlin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Steller
https://www.aussagepsychologie-berlin.d ... x-steller/
► zudem Begutachtung der Aussagetüchtigkeit
► Zeugenbeistand RA Vogel: Adrian M. werde wohl erneut aussagen.
► Die Gerichtssprecherin betont, ein solches Gutachten sei „in so herausragenden Fällen“ wie diesem „üblich“, um „ein faires Verfahren zu gewährleisten“. Aha!
Die PNP berichtet:
Ob der JVA-Zeuge Adrian M. auch nach eingehender Beratung durch seinen Zeugenbeistand bereit sein wird zu einer erneuten Aussage vor Gericht, wird sich zeigen. Eine Verweigerung der Auskunft, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 Abs. 1 StPO), läge nahe. Denn die Risiken sind beträchtlich:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt !
Zur Erinnerung : er hat in der Vergangenheit seine Mutter des Missbrauchs beschuldigt, hat aber dann während des Verfahrens ( oder schon vorher ?) die Aussage zurückgezogen, mit der Entschuldigung, dass er halt leicht manipulierbar sei, weil er ständig um Anerkennung des jeweiligen Elternteils im Sorgerechtsstreit kämpfen musste. Dass er die Anschuldigung gegenüber seiner Mutter zurückzog, führte dazu , dass ihm ein Richter, welcher als Zeuge im Eiskellerprozess aussagte, ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit attestierte. Es bedarf menschlicher Größe, zuzugeben, dass man gelogen hat. Soweit so gut. Wenige Wochen später , in seinem eigenen Prozess , behauptet er dann wiederum erneut missbraucht worden zu sein.
Ist das tatsächlich alles nicht so schlimm, wenn einer mal schwerwiegende Anschuldigungen tätigt, diese widerruft , um sie dann wieder erneut hervorzubringen ? Der hat anscheinend viele der Beteiligten schwindelig gequatscht.
Zur Erinnerung : er hat in der Vergangenheit seine Mutter des Missbrauchs beschuldigt, hat aber dann während des Verfahrens ( oder schon vorher ?) die Aussage zurückgezogen, mit der Entschuldigung, dass er halt leicht manipulierbar sei, weil er ständig um Anerkennung des jeweiligen Elternteils im Sorgerechtsstreit kämpfen musste. Dass er die Anschuldigung gegenüber seiner Mutter zurückzog, führte dazu , dass ihm ein Richter, welcher als Zeuge im Eiskellerprozess aussagte, ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit attestierte. Es bedarf menschlicher Größe, zuzugeben, dass man gelogen hat. Soweit so gut. Wenige Wochen später , in seinem eigenen Prozess , behauptet er dann wiederum erneut missbraucht worden zu sein.
Ist das tatsächlich alles nicht so schlimm, wenn einer mal schwerwiegende Anschuldigungen tätigt, diese widerruft , um sie dann wieder erneut hervorzubringen ? Der hat anscheinend viele der Beteiligten schwindelig gequatscht.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Der Knastzeuge war doch der Joker als Verena geschwächelt hat.
Vllt haben die Traunsteiner ihn sogar gebrieft damit das flott über die Bühne geht.
Vllt haben die Traunsteiner ihn sogar gebrieft damit das flott über die Bühne geht.