Seite 175 von 313

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 00:30:07
von Gast
Am 4. 10.um 15.46 kam bei Rosenheim24 die erste Meldung zum Fall
um 16.51 dann dass es ein Gewaltverbrechen war.

Am 5. 10. um 14.54 kam ein Artikel und ein ähnliches Video dass man mit Hunden gesucht hat aber sehr erfolgreich waren die ja nicht, da sie den Tatort mit "massiven Kampfhandlungen " ja nicht so richtig gefunden haben, obwohl da ja schon bekannt gewesen sein könnte, dass sie vorhatte mit ihrem Nachbar aus dem Freundeskreis nachhause zu laufen.

Im Video sieht man dass die Polizei am 4. ooder 5. schon am Bärbach mit seinen niedrigen Geländern steht.
Das Brückchen im Video ist 25 m flussaufwärts vom Brückchen mit Türchen das bei Google von Bäumen verdeckt ist.



https://youtu.be/PBcm5Z0bNbA?t=93

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 00:50:06
von Gast
Ein Gutachter sollte halt mal klären was passiert wenn ein Körper in einer Wurzel am Ufer festhängt und die Strömung und die Wellenbewegung den Körper dagegen drücken.
Bild von der Bergung
https://i0.wp.com/www.feuerwehr-atzing. ... C768&ssl=1

Bild vom Prienufer aber nur in der Nähe mit Treibholz
https://www.rosenheim24.de/assets/image ... HDFC7a.jpg

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 00:53:05
von andi55
@Giuilia
Ok, danke für deine Ausführungen. Jetzt, also während des Prozesses kann man das nicht mehr nachholen, oder?
Drüben sind übrigens 2 ausführliche Berichte vom heutigen Prozesstag von fassbinder eingestellt.
@Marzipanlady
Ja, ich wollte auch schon mal nach ben fragen, spurlos verschwunden. Ole Pinelle auch. Oder beide jetzt unter anderem Usernamen.
Man sollte schon dazu stehen was man so von sich gibt. Ich bin auch schon einige male falsch gelegen und war in puncto Vorverurteilung ganz vorne dabei, bevor der Prozess losging, aber dann muss man dazu stehen, dass man sich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 01:21:40
von Gast.
Ich frage mich die ganze Zeit warum der Prozess bis hierhin zu abgelaufen ist wir abgelaufen ist.

Dazu fällt mir ein dass seitens der Behörden und den Medien bekannt gegeben, gesagt und geschrieben wurde, das in der Prien nicht das erste mal Ertrunkene gefunden wurden und dieses wären größtenteils (wenn nicht alle samt) älterer Menschen (Senioren).

Nun weiß alles darauf hin das es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt das Hanna durch einen Unfall zu Tode gekommen ist.

Könnte es sein, dass Verantwortliche aus der Politik, aus den verschiedenen Verwaltungsebenen, es nicht schlecht gefunden hätten, wenn hier in diesem Prozess eben ein Urteil gegen Sebastian ausgesprochen worden wäre? Warum waren die Anwälte von Sebastian, zu dem Zeitpunkt wo ein Haftprüfungstermin zum frühesten Zeitpunkt hätte gestellt werden müssen, so ruhig?

Ist diese Aussage über die ertrunkenen Senioren in der Prien, als auch jetzt der Tod von Hanna (wenn's denn jetzt ein Unfall war), eben ein Hinweis darauf das die Sicherungsmaßnahmen an den Zuflüssen zur Prien und der Prien selber nicht ausreichen um tödliche Unfälle und anderes zu verhindern. Zumindest so zu erschweren, das wenn ein Ertrunkener, wo auch immer aufgefunden wird, man davon ausgehen kann dass es keinen Unfall war.

Sind wir hier einen Riesenskandal auf der Spur.

Welche politische" Repräsentanz" bündelt sich denn da im Gerichtssaal und um das Verfahren.

Sind vielleicht die ganzen Vorkommnisse die zu der Katastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz geführt haben- das unterlassen ist damit gemeint - eben ein Ergebnis der Erfahrungen des damaligen Innenministers der Bundesrepublik Deutschland, mit seinen Erfahrungen aus dem Heimatland Bayern, im Umgang mit dem notwendigen im Bezug auf die Wetterkapriolen die immer überraschender über uns herfallen. Vielleicht haben da auch diese Wettervorhersagen, die immer weniger zutreffen mit zu tun. Seitens interessierter Personen ist vielleicht gewollt dass die Wettervorhersagen nicht zutreffen können, um voller Hoffnung seitens der Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung an Schäden eben vorbeizukommen ( Schäden aufgrund der Wetterkapriolen) und somit Geld zu sparen.

Ich habe das jetzt einfach mal so aufgeschrieben.

Ob da was dran ist?

P.s.: Auf jeden Fall hat man hier im Verfahren jede Menge Zeit für unnütz geschunden. Damit meine ich das Unnützzeit geschunden wurde, für einen anderen Zweck.

Dieses ist ein Beitrag auf der Rechtsgrundlage des Art. 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 01:37:21
von Catch22
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 29. November 2023, 20:12:56 … Darf man Sebastian überhaupt so lange in U-Haft lassen wenn sich das nun alles so lange hinzieht? …
Ich hatte dazu schon mal einen Beitrag gepostet:
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. Dezember 2022, 13:07:05 … Einschlägig ist hier … die sechsmonatige Dauer, über die hinweg U-Haft nur dann aufrechterhalten werden darf, wenn etwa Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen ein Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer rechtfertigen (im Jugendstrafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit); darüber zu entscheiden hat das OLG. Eine gesetzliche Höchstgrenze gibt es nicht, Schranken setzt etwa das Verfassungsrecht. Möglich sind u. U. sogar mehrere Jahre U-Haft. …
Siehe auch § 121 StPO (Fortdauer der U-Haft über 6 Monate):
https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Dass „Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen“ hier jeden im Chiemgau bislang bekannten Rahmen sprengen, ist schon daran zu erkennen, dass das Traunsteiner Tagblatt am 27.11.2023 textete, dieses Strafverfahren werde „wohl eines der größten in den letzten drei Jahrzehnten am Landgericht Traunstein“ ;-)

Zu beachten ist zudem, dass bei Fortdauer der U-Haft natürlich auch sowohl der „dringende Tatverdacht“ als auch ein Haftgrund (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) weiter fortbestehen müssen.

Fluchtgefahr ist bei der angesichts des Vorwurfs einer vorsätzlichen Tötung zu erwartenden mehrjährigen Haftstrafe regelmäßig gegeben.

Am ehesten könnte der dringende Tatverdacht ins Wanken geraten, je nach Ergebnis des heute beantragten hydromechanischen Gutachtens sowie der biomechanischen Computersimulation – sofern das Gericht den Beweisanträgen der Verteidigung überhaupt folgen wird; laut der Vorsitzenden soll ja erst nach einer Wasserwalze in der Prien geforscht werden, bevor die Kammer das viele Geld riskieren mag. Doch wer weiß, welche neuen Fragen diese Gutachten wiederum aufwerfen werden. So könnte den Traunsteinern ihr „Jahrhundertprozess“ noch länger der Kurzweil dienen …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 10:36:05
von Giulia
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 01:37:21 Ich hatte dazu schon mal einen Beitrag gepostet:



Siehe auch § 121 StPO (Fortdauer der U-Haft über 6 Monate):
https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Dass „Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen“ hier jeden im Chiemgau bislang bekannten Rahmen sprengen, ist schon daran zu erkennen, dass das Traunsteiner Tagblatt am 27.11.2023 textete, dieses Strafverfahren werde „wohl eines der größten in den letzten drei Jahrzehnten am Landgericht Traunstein“ ;-)

Zu beachten ist zudem, dass bei Fortdauer der U-Haft natürlich auch sowohl der „dringende Tatverdacht“ als auch ein Haftgrund (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) weiter fortbestehen müssen.

Fluchtgefahr ist bei der angesichts des Vorwurfs einer vorsätzlichen Tötung zu erwartenden mehrjährigen Haftstrafe regelmäßig gegeben.

Am ehesten könnte der dringende Tatverdacht ins Wanken geraten, je nach Ergebnis des heute beantragten hydromechanischen Gutachtens sowie der biomechanischen Computersimulation – sofern das Gericht den Beweisanträgen der Verteidigung überhaupt folgen wird; laut der Vorsitzenden soll ja erst nach einer Wasserwalze in der Prien geforscht werden, bevor die Kammer das viele Geld riskieren mag. Doch wer weiß, welche neuen Fragen diese Gutachten wiederum aufwerfen werden. So könnte den Traunsteinern ihr „Jahrhundertprozess“ noch länger der Kurzweil dienen …
Guten Morgen,

und das Wesentliche, das Nichtvorhandensein jeglicher Primärbeweise, ist demnach obsolet?

Das Ist nicht so. Die Fluchtgefahr schwindet mit der Zunahme der Gewissheit, dass der benötigte persönliche Tatnachweis des Angeklagten im Sinne von 211 ff StGB immer blasser wird, weil immer klarer wird, dass es auch andere Täter gegeben haben könnte oder es ein Unfall war. Damit verliert sich die Begründetheit des Verdachts der Fluchtgefahr.
Es sei denn, man betreibt politische Justiz und aßbichlert sich - vorläufig - bis März 24 mit dem Kopf durch die Wand wegen der "Jahrhundertprozesswirkung".

Den DRINGENDEN Tatverdacht gibt es schon seit Wochen nicht mehr, aber man kann die Beweiswürdigung ja noch ein paar Jahre hinauszögern und den nicht mehr dringend Tatverdächtigen brummen lassen plus Revision plus Neuverhandlung 1. Instanz. Dann sitzt er insgesamt so lange, wie man als angemessen fühlt und öffentlich vertretbar darstellt, egal ob er es war oder nicht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 11:45:55
von Gast
Giulia hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 10:36:05 "Jahrhundertprozesswirkung".
Wird es der Eiskellerprozess mit dem Badewannenmord und den "an Hunde verfütterten Bauern" aufnehmen können?
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp

Wird der Ausdruck "aßbichlern" in die Juristensprache Einzug finden?
Wird es hier 1 000 000 Aufrufe geben?
Wird der Thread hier mal in die Kategorie "Ungeklärte Todesfälle" verschoben?

Wenn der Vorfall bei Wintwerhochwasser passiert und sie lange im Chimsee gelegen hätte wäre das alles ganz anders ausgegangen.

Für Leute die sich nicht so gut auskennen der Suffunfall von Lars Wunder
https://www.abendblatt.de/region/nieder ... under.html

Zur Erinnerung nochmal das Video der Vorsitzenden
https://www.rfo.de/mediathek/video/jacq ... raunstein/

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 11:51:52
von Gast 25
Jurist hat geschrieben: Mittwoch, 29. November 2023, 15:41:56 Kann es sein, dass Du ein bisher unbearbeitetes psychologisches Thema mit Juristen hast? Ich habe wie gesagt selbst Jura studiert und bilde mir nichts darauf ein und stehe dieser Spezies zum Teil auch kritisch gegenüber. Aber was ich hier von Dir an generalisierenden Behauptungen lese, ist wirklich haarsträubend. Nur mal sinngemäß:

Viele Juristen sind Voyeure. Staatsanwälte sind eher schlicht und karrieregeil etc. Wie kommst Du dazu? Mich erinnert das an das Verhalten von Sozialarbeitern, die hinter jeder Verhandlung einen Justizskandal wittern. Von einem User habe ich sogar gelesen, die Vorsitzende fühle sich allmächtig oder so ähnlich. Leute, was soll dieser Quatsch? Glaubt irgendjemand, die Vorsitzende hat Spass an einem medienrelevanten Prozess, bei dem es um die Tötung einer jungen Frau geht, die auch ihre Tochter sein könnte? Das ist ganz sicher kein Vergnügen! Sie muss es aber machen, weil es ihr Job ist und weil der Geschäftsverteilungsplan des LG Traunstein ihr den Prozess zugewiesen hat. Und da spielt ihre langjährige Erfahrung sicher eine Rolle. Man kann also beruhigt davon ausgehen, dass die Dame weiß, was sie tut und sagt.

Dann lese ich von Dir, Baumgärtl hätte dieses und jenes machen oder auch nicht machen sollen. Bist Du eine erfahrene Strafverteidigerin und kennst Du die Ermittlungsakten? Nein? Gut, dann hast Du bereits die Antwort. Sowohl Baumgärtl als auch Frank sind erfahrene Strafverteidiger, die wissen werden, was sie tun. In solch einem komplexen und medienrelevanten Prozess sitzen keine Anfänger oder Amateure, weder vom Gericht, noch von der Staatsanwaltschaft noch in der Verteidigung. Und ob die sog. Starverteidigerin Wunder bewirkt, möchte ich auch erst mal sehen. Außer der Idee eines biomechanischen Gutachtens, welche die Vorsitzende eher skeptisch zu sehen scheint, habe ich von ihr noch nichts gehört, was den Fall weiterbringt. Also warten wir mal ab.
Giulia formerly known as Ole Pinelle (oder so ähnlich:))... a bisserl Verschwörungsgeschwurbel auf Basis fehlendem Detailwissens (wer hat das von uns schon!), aber dafür umso größerer Beharrlichkeit, gehört bei dem User immer dazu.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 13:39:02
von Giulia
Gast 25 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 11:51:52 Giulia formerly known as Ole Pinelle (oder so ähnlich:))... a bisserl Verschwörungsgeschwurbel auf Basis fehlendem Detailwissens (wer hat das von uns schon!), aber dafür umso größerer Beharrlichkeit, gehört bei dem User immer dazu.
Gast25, der große Rechts- Experte, sozusagen das juristische Ausnahmetalent, das sich selbst im Wege stand: "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand".

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 15:32:17
von Gast25
Giulia hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 13:39:02 Gast25, der große Rechts- Experte, sozusagen das juristische Ausnahmetalent, das sich selbst im Wege stand: "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand".
Herrlich, wie mancher User sofort über jedes Stöckchen springt. Weitere bestätigende Antwort von User Ole Pinelle incoming in... 3, 2, 1... :D
Aber mei... wenn's schee macht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 16:15:02
von Catch22
16. Sitzungstag

Zur Beurteilung „typischer Treibverletzungen“:

Zunächst wendet StA Fiedler gegen den Beweisantrag der Verteidigung, einen weiteren Sachverständigen für Hydromechanik zu laden, ein, dass sich die Gutachter der Rechtsmedizin bereits ausreichend geäußert hätten.

Die Verteidigung regt an, zur Erörterung des Drohnenflugs über die Prien (an einem der kommenden Sitzungstage) erneut die Rechtsmediziner hinzuzuziehen, damit sich diese ein genaueres Bild von Hindernissen im Fluss machen können.


Mehrere Datenforensiker des LKA zu den Handy-Daten:
… Der Zeuge bekam das Handy am 13. Juni 2023 zur Auswertung, der Akku des Geräts war tiefenentladen und in einem sehr zerstörten Zustand. … Das Gerät zeigte dann als letzten aktiven Zeitpunkt den 3. Oktober 2022 um 14.49 Uhr an. Der letzte Anruf von Hannas Mobiltelefon erfolgte um 2.31 Uhr, wobei der Aufbau der Verbindung etwa 45 Sekunden dauerte. Er ging an die Festnetznummer von Hannas Eltern und wurde nicht beantwortet.

Laut dem Experten wurde der Anruf über die Telefonfunktion … ausgelöst – nicht über eine App … Ab 2.33 Uhr seien die GPS-Daten des Gerätes sehr ungenau gewesen, was darauf zurückgeführt sein könne, dass Hannas Handy … zu diesem Zeitpunkt ins Wasser geraten sein könnte. Um 2.19 Uhr sei die Kamera [oder auch die Taschenlampe] für eine Sekunde aktiviert worden …

Rosenheim24.de am 30.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 02579.html
Kontrovers dazu heißt es:
… Weil der Zeuge von einer Internettelefonie spricht, die um 2.31 Uhr ausgelöst wurde, der Beamte vom LKA aber von einem „nativen“ Anruf sprach – also über die „normale“ Telefonfunktion des Smartphones und nicht über WhatsApp, wird bezüglich der zugrundeliegenden LTE-Technik lange diskutiert. Es können aber nicht alle Fragen der Kammer geklärt werden. Weil Hannas Datenvolumen aufgebraucht war, konnte wohl keine Verbindung aufgebaut werden. Laut dem Zeugen habe der Internet-Datensatz … eine Dauer von 40 Sekunden. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
An einem weiteren Sitzungstag soll ein Datenforensiker darüber Auskunft geben, ob die Telefonnummer der Eltern als Notfallkontakt gespeichert war, ob sie durch die Notfallfunktion des Handys gewählt wurde oder ob dies durch einen Sturz hätte ausgelöst worden sein können.

Am Rande bemerkt: Ein Zeuge erklärte, das „Display des Handys“ sei mehrmals „aktiviert“ worden, was aber auch durch Kontakt mit Pflanzen oder Wasser erklärbar sei.

Und wieder ist in dem Artikel die Rede von „GPS-Daten“. Warum wird nicht über die exakten Standorte (z. B. am Brückerl oder auf dem Seilbahnparkplatz) berichtet!?


Eklatante Differenz zweier Geopunkte

Anschließend zeigt ein weiterer Ermittler … anhand einer Landkarte die Geopunkte von Hannas Handy inklusive der zugehörigen Zeitpunkte. Anhand dieser Punkte wird deutlich, in welchem Radius sich das Handy bewegte. Um 2.31.41 Uhr wird … der letzte genaue Punkt angezeigt. Ab 2.33.35 Uhr beginnen die Ungenauigkeiten immer größer zu werden, was heißt, dass … der Radius [um das Handy] … immer größer wird.

Bereits um 2.42 Uhr beträgt dieser Radius beispielsweise schon acht Kilometer – die Ungenauigkeit steigt aber noch weiter: bis zu einem Radius von etwa 15 Kilometer. Die zentrale Information aus dieser Präsentation dürfte sein, dass zwischen 2.31 Uhr und 2.33 Uhr eine eklatante Differenz der beiden gemessenen Geo-Punkte von fast einem Kilometer entstand. Dies könnte auf ein Ereignis hindeuten, bei dem das Handy ins Wasser geriet. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.

Näher betrachtet werden die Aufenthalte in der südlichen und der nördlichen Funkzelle von Hohenaschau (ein Wechsel erfolgt auf Höhe der von der Kampenwandstraße abzweigenden Straße „Am Hofbichl“):
[Kriminalbeamter zu den Funkzellendaten:]

… die natürliche Barriere durch den Schlossberg … trennt die nördliche von der südlichen Funkzelle … relativ „scharf“. Ein Beamter … konnte anhand des angenommenen Heimweges … auf einer Karte den Bereich bestimmen, in dem sich Handys … in die südliche Funkzelle einwählen.

… Hannas Handy [war] zum Zeitpunkt des Anrufversuches um 2.31 Uhr … in der südlichen Funkzelle eingeloggt … Davor befand es sich seit … 19.43 [Uhr] in der nördlichen Funkzelle. Bis 18.43 Uhr war das Handy aber fast 24 Stunden lang in der südlichen Funkzelle eingewählt, das darauf hindeutet, dass Hanna bis 18.43 Uhr bei ihren Eltern war, und sich dann in den nördlichen Teil von Aschau begab. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
… Um 2.36 Uhr und um 2.37 Uhr waren noch zwei Anrufe auf Hannas Handy eingegangen, doch weil sich das Gerät nicht im Netz befand, sei … um 2.40 Uhr … eine SMS als Hinweis auf den verpassten Anruf … gesendet worden. Zu diesem Zeitpunkt war das Handy wieder in der nördlichen Funkzelle eingeloggt, was darauf hindeutet, dass sich das Handy von Süden nach Norden bewegte. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.

Temperatursturz durch Sensor des Akkus im Handy aufgezeichnet:
… sein Diagramm zur Batterietemperatur … zeigt die Temperatur im Zeitraum zwischen 2.22 Uhr … und … 14.45 Uhr. Die Darstellung zeigt eindeutig, dass um 2.32 Uhr ein drastischer Abfall der Temperatur stattfand. Um 2.38 Uhr erreicht die Temperatur … einen Tiefststand, der danach kaum noch überschritten [gemeint ist wohl unterschritten?] wird. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.

Die Forensiker werden noch ein Experiment zum Temperaturabfall des Akkus machen:
… Weil der Experte erklärt hatte, dass es eine gewisse Zeit dauere, bis Wasser zum Batteriesensor eines Gerätes vordringt, soll eine Simulation mit zwei baugleichen Handys durchgeführt werden: Die Geräte sollen bei einer Lufttemperatur wie in Hannas Todesnacht in Wasser geworfen werden, das die gleiche Temperatur hat, wie der Bärbach damals – also zwischen 9,3 und 9,8 Grad Celsius. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.

Auswertung der Handys des Angeklagten: Sebastian T. hatte Zugriff auf drei Handys.
… Beim ersten Mobiltelefon, das ausgewertet wurde, konnte wegen der Provider seitigen Löschung auf bestimmte Daten nicht mehr zugegriffen werden. So fehlten Browserdaten, Ortsangaben oder SMS-Daten. Es konnten also nur noch auf Daten der örtlichen Funkzellen zugegriffen werden. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.

Auswertung des Handys von Verena R., der besten Freundin von Sebastian T.: Über einen Aufenthalt in Aschau zu einem Spaziergang mit dem Angeklagten am 03.10.2022 konnten keine neuen Erkenntnisse erlangt werden.


Weiter geht's am kommenden Dienstag (05.12.2023) mit der erneuten Einvernahme von Verena R., der Schulfreundin des Angeklagten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 18:22:36
von Giulia
Gast25 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 15:32:17 Herrlich, wie mancher User sofort über jedes Stöckchen springt. Weitere bestätigende Antwort von User Ole Pinelle incoming in... 3, 2, 1... :D
Aber mei... wenn's schee macht.

Dann pass' mal schön auf, dass du nicht weiterhin so viel stolperst, gell? Sonst verbiegst du die noch das zarte Näschen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 18:50:22
von Catch22
Giulia hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 10:36:05 … Die Fluchtgefahr schwindet mit der Zunahme der Gewissheit, dass der benötigte persönliche Tatnachweis des Angeklagten im Sinne von 211 ff StGB immer blasser wird, weil immer klarer wird, dass es auch andere Täter gegeben haben könnte oder es ein Unfall war. Damit verliert sich die Begründetheit des Verdachts der Fluchtgefahr. …
Hier ist einiges durcheinandergeraten.

Fluchtgefahr gründet auf einer drohenden langjährigen Haftstrafe.

Die Haftstrafe droht (im Falle einer Verurteilung) aufgrund eines dringenden Tatverdachts.

Das sind zwei völlig voneinander getrennt zu betrachtende Subsumtionsschritte – und logischerweise in umgekehrter Reihenfolge: zuerst der dringende Tatverdacht (hierher gehört die Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit der vorgeworfenen Tat), dann der Haftgrund (Fluchtgefahr).

Giulia hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 10:36:05 … Den DRINGENDEN Tatverdacht gibt es schon seit Wochen nicht mehr …
Das Gericht ist bislang ganz offensichtlich anderer Auffassung.

Und woher wollen wir wissen, dass die Verteidigung nicht schon mindestens einmal mündliche Haftprüfung beantragt hat? Nur weil nicht öffentlich darüber berichtet wurde, heißt das nicht, dass RA Baumgärtl die Hände in den Schoß gelegt haben muss. Sollten Haftprüfung und Haftbeschwerde erfolglos geblieben sein, hätte die Verteidigung wohl kaum Interesse gehabt, dies in der Zeitung zu lesen.

„Dringender Tatverdacht“ bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine bestimmte Straftat begangen hat.

Diese „hohe Wahrscheinlichkeit“ wurde im Fall von Sebastian T. offenbar von den Gerichten bislang bejaht. Der Tatverdacht bezieht sich auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt (Mord, § 211 StGB).

Hier nur eine kurze, beispielhafte und wertfreie Aufzählung zur Illustration:

• Opfer tot
• Spuren mutmaßlich fremder Gewalt am Opfer
• mutmaßliche Hinweise für Angriff von hinten (Mordmerkmal Heimtücke)
• mutmaßliche Blutspuren an Kleidung des Beschuldigten
• in der Nähe des mutmaßlichen Tatorts gejoggt
• Gelegenheit und Möglichkeit zur Tat
• mutmaßliches Motiv zur Tat
• mutmaßliches Geständnis der Tat

Hieraus lässt sich in der Gesamtschau ex ante durchaus eine „hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit“ ableiten (wobei das mutmaßliche Geständnis den Ausschlag gegeben haben dürfte) – auch wenn sich ex post mit nunmehr beinahe jedem Sitzungstag mehr abzeichnet, dass die einzelnen Punkte bei sehr detailgenauer Betrachtung mehr und mehr an Substanz verlieren. Dem mit aller Gründlichkeit nachzugehen, ist das Gericht verpflichtet. Deshalb:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 01:37:21 … Am ehesten könnte der dringende Tatverdacht ins Wanken geraten, je nach Ergebnis des heute beantragten … Gutachtens …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 18:58:45
von andi55
@Catch22
Vielen Dank für deine ausführliche Berichterstattung. Das erschlägt einen ja fast. Ich muss das mehrmals lesen, um die Infos zu verarbeiten.
Das ist ja irre, was man alles auslesen kann aus so einem Handy.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 20:30:09
von Catch22
Kleiner Nachschlag zum 16. Sitzungstag aus der Münchner „Abendzeitung“:
… Was ist nach dem Eiskeller passiert?

… Um 2.28 Uhr zeigt … [Hanna] eine Videokamera das letzte Mal lebend. …

… Aus Sicht der Verteidigung sind die Daten … „enorm wichtig“, sagt Pflichtverteidiger Markus Frank der AZ. Für ihn stellt sich die Frage, ob in so kurzer Zeit wirklich der Mord stattgefunden haben kann, den die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann aus Aschau vorwirft.

Reichen drei, womöglich vier Minuten aus? Ist der Angeklagte vor Gewalt in so kurzer Zeit förmlich explodiert und konnte den Leichnam der großen Frau in den Bärbach werfen – oder war er nur joggen und es ist etwas ganz anderes passiert? …

Abendzeitung am 30.11.2023
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-943906

Bei der Auswertung der Handys von Hanna, des Angeklagten und dessen Schulfreundin Verena R. geht es um dreierlei Daten:
… Da sind einerseits die Satellitendaten der jeweiligen Smartphones. Aber auch die Daten aus den Mobilfunknetzen wurden untersucht, die wiederum aus Verbindungen zu drei Handymasten generiert werden. Hinzu kommen Standortdaten mit WLAN-Routern, die Google im Hintergrund ermittelt. …

Abendzeitung am 30.11.2023, a. a. O.

Worauf es bislang keine Antworten gibt:
… Warum ging Hannas Anruf am Festnetztelefon um 2.32 Uhr nicht durch? Lag es an ihrem fehlenden Prepaid-Guthaben? Oder fand genau dann der Angriff statt? War es etwa nur ein versehentlicher Anruf, den Hanna schnell unterbrach? …

Abendzeitung am 30.11.2023, a. a. O.

Auch die Abendzeitung berichtet von GPS-Daten:
… Fest steht, dass die GPS-Daten ab 2.31 Uhr ungenau werden. Vielleicht weil das Handy ins Wasser geworfen wurde? …

Abendzeitung am 30.11.2023, a. a. O.

Schlechte Stimmung:
… Ob Regina Rick … T. weiter verteidigen wird, ist offen. Termine in einem anderen Verfahren kollidieren mit dem Mordprozess. Die Staatsanwaltschaft würde sie wohl nicht vermissen. Wolfgang Fiedler wirft Rick vor, die Tatsachen zu verdrehen, das ziehe sich „wie ein roter Faden durch die letzten Wochen“.

Abendzeitung am 30.11.2023, a. a. O.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 22:08:06
von andi55
Bei den meisten wird dieser Fall wohl ein seltsames Gefühl zurücklassen . Wird Sebastian freigesprochen , wird man sich fragen , ob er es nicht doch war. Wird er ohne Geständnis verurteilt, wird man sich fragen, ob er es tatsächlich war und nicht ein anderer gemütlich auf der Couch sitzt und sich dieses Spektakel amüsiert reinzieht und der wahre Täter ist. Wenn dieses Gutachten bei Prof. Syn Schmitt tatsächlich in Auftrag gegeben wird, gibt es zwei Möglichkeiten : Er kann auf jeden Fall ausschließen , das es ein Unfallgeschehen war , dann weiß man zumindest dass es einen Täter geben muss, ob es Sebastian ist, ist damit aber nicht geklärt. Falls Prof. Syn Schmitt aber zu dem Ergebnis kommt, es könnte ein Unfall gewesen sein, heißt das noch lange nicht, dass es auch einer war.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. November 2023, 22:59:16
von Gast
So wie ich es jetzt verstanden habe, scheint es dem Handy plötzlich sehr kalt geworden sein 02:31 Uhr. Der Anruf bei den Eltern scheint aber erst um 02:32 gewesen zu sein. Es wird vermutet, es könnte daher ein automatisierter Notrufversuch des Handys gewesen sein, aufgrund des starken Temperaturabfalls oder aufgrund eines Aufpralls. Das Handy scheint diesen Anruf möglicherweise aus dem Bärbach versucht zu haben, da dieser kalt war.

Das ist wie gesagt nur einer Theorie. Wie das Handy in den Bach kam, ob es der Täter während der Tat hineingeworfen hat, oder ob es ein doofer Unfall war, das steht noch in den Sternen.

Eine Unfalltheorie meinerseits: Vielleicht ist Hanna das Handy blöd aus der Hand gerutscht und ist beim Versuch es zu retten selbst in den Bach gefallen. Natürlich alles sehr unwahrscheinlich, aber dass einem eine Holzuhr an einem Ast abreißt und man das nicht mitbekommt, ist ja ähnlich spektakulär. Da finde ich das nächtliche Joggen des Angeklagten weniger ungewöhnlich

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Freitag, 01. Dezember 2023, 00:18:18
von Catch22
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 22:08:06 … Falls Prof. Syn Schmitt aber zu dem Ergebnis kommt, es könnte ein Unfall gewesen sein, heißt das noch lange nicht, dass es auch einer war.
Der Angeklagte kann nur dann verurteilt werden, wenn die Kammer mit Zwei-Drittel-Mehrheit (= 4 von 5 Richtern bzw. Schöffen) nach sogenannter freier Beweiswürdigung und ohne einen vernünftigen Zweifel zu der Überzeugung gelangt, der Angeklagte habe die ihm vorgeworfene Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen. Andernfalls ist er freizusprechen (in dubio pro reo).

Sollte sich nach einem Freispruch später herausstellen, dass er dennoch der Tat überführt sei, könnte das Verfahren nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder aufgenommen werden (§ 362 StPO; ne bis in idem). Deshalb hätte sich die StA durch eine vielleicht vorschnelle, unausgereifte Anklage selbst in Bedrängnis gebracht …

Zur o. a. Zwei-Drittel-Mehrheit sei noch angemerkt, dass Schöffen, wenn sie in ihrer Entscheidungsfindung unsicher sind, oft mit dem Vorsitzenden der Kammer stimmen. Damit besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Laienrichter ebenso wie Frau Aßbichler votieren dürften. (Die Abstimmung ist nur nach außen geheim; intern weiß jeder Richter, wie der andere abstimmt.)

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 30. November 2023, 18:58:45 @Catch22
Vielen Dank für deine ausführliche Berichterstattung. Das erschlägt einen ja fast. Ich muss das mehrmals lesen, um die Infos zu verarbeiten. …
Danke. Das geht mir genauso. ;-) Verwirrend finde ich vor allem uneinheitlich berichtete Zeitangaben (wenn es doch, so wie hier, auf jede Minute ankommt).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Freitag, 01. Dezember 2023, 02:30:46
von Catch22
Zum 16. Sitzungstag gibt ein weiterer Artikel genaueren Aufschluss über den kritischen Zeitraum – zwischen Anrufversuch zu den Eltern und mutmaßlichem Ins-Wasser-geraten des Handys liegen exakt 86 Sekunden:

Dauerte der Angriff 86 Sekunden?

… [Von] Hannas Handy wurde um 2:32:09 Uhr angerufen. Der Sachverständige vermutet, dass der Kontakt – es war das Festnetztelefon ihrer Eltern – bewusst gewählt wurde. Es war ein Versuch, der Anruf kam nicht zustande. Danach – genau um 2.33:35 Uhr – verschwammen die Handy-Ortungsdaten, das GPS konnte das Gerät nicht mehr klar orten. Der Sachverständige nimmt an, dass damit der Zeitpunkt markiert ist, an dem das Handy ins Wasser des Bärbachs fiel. Nur noch einmal war das Gerät klarer zu orten.

Hannas Nachbar, der sie nach Hause hatte begleiten wollen, hatte zweimal auf dem Mobiltelefon der 23-Jährigen angerufen, aber keine Verbindung aufbauen können. Eine automatische SMS über die versäumten Anrufe erreichte das Handy [von Hanna] jedoch gegen 2.40 Uhr. War es kurz aus den Fluten der Prien aufgetaucht? Der Ermittler wollte es nicht ausschließen.

Auch die Handy-Temperatur … fällt nach 2.33 Uhr ab. Der Schluss liegt nahe, dass das Handy mit Hanna ins Wasser fiel. … Diese Auswertung muss allerdings noch erhärtet werden. Deswegen sollen auf Antrag der Verteidigung zwei Tests gemacht werden …

Rosenheim24.de am 30.11.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 04104.html
Da der abgebrochene Anrufaufbau 45 Sekunden gedauert haben soll, lässt sich der Zeitraum von 86 Sekunden in zwei Abschnitte teilen:

45 Sekunden Anrufaufbau plus weitere
41 Sekunden bis zum Ins-Wasser-geraten.

Und davor liegen noch ca. 4–5 Minuten seit der letzten Videoaufzeichnung am Eiskeller um 2.27 bzw. 2.28 Uhr (wird uneinheitlich berichtet).


Auch hier ist wieder die Rede von „GPS-Daten“:
… So viel scheint auch nach dem zweiten IT-lastigen Verhandlungstag klar: Auch mit Handy-Daten sind keine lückenlosen Rekonstruktionen von Wegen und Aufenthalten möglich. Schon gar nicht metergenau – ja, wie die Ermittler dann doch überzeugend darlegten, nicht einmal unbedingt auf den Kilometer genau. Als Hannas Handy im Wasser versank, geriet die Versorgung mit GPS-Daten endgültig an ihre Grenzen. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
Dass GPS nicht metergenau arbeitet, ist bekannt. Aber Toleranzen im Kilometerbereich überraschen mich doch sehr.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Freitag, 01. Dezember 2023, 10:47:09
von Gast
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 01. Dezember 2023, 02:30:46"Auch die Handy-Temperatur … fällt nach 2.33 Uhr ab. Der Schluss liegt nahe, dass das Handy mit Hanna ins Wasser fiel. … Diese Auswertung muss allerdings noch erhärtet werden. Deswegen sollen auf Antrag der Verteidigung zwei Tests gemacht werden …"
(Rosenheim24.de am 30.11.2023)
Warum liegt es nahe, dass Hanna MIT dem Handy ins Wasser fiel? Es ist doch auch realistisch, dass das Handy zuerst, und Hanna vielleicht erst nach 5 Minuten oder gar erst nach 30 Minuten in den Bach geworfen wurde.

Oder wurde Sebastian kurz nach 02:33 Uhr nochmal gesichtet? Dann würde es Sinn machen, das Hanna und Handy ziemlich gleichzeitig ins Wasser fielen.

Aber theoretisch kann es ja auch jemand anderes gewesen sein, der hat Handy erst versenkte und Hanna dann noch eine Weile fixierte etc.