MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 31. Dezember 2023, 12:28:22 Kein Tag vergeht an dem man nicht von irgendeinem Unfug von alkoholisierten Personen liest. Soeben im BR Videotext gelesen, ein 64-jähriger Mann geht auf den Zuggleisen, Zugführer hupt, Mann kann sich nur nur mit Sprung in einen Graben retten. Es heißt der Mann wäre "deutlich alkoholisiert" gewesen mit 1,7 Promille. Bei einem 64-jährigen Mann heißt es "deutlich alkoholisiert 1,7 Promille, bei Hanna werden über 2 Promille heruntergespielt, als wäre sie einfach nur ein wenig angeheitert gewesen. Sorry, aber mit über 2 Promille bei einer 23-jährigen Frau ist sehr wohl ein Unfallgeschehen möglich, da kann man nichts herunterspielen. Und der Satz, sie wäre das trinken gewöhnt gewesen, sie wird während ihres Studiums im Ausland wohl kaum jeden Abend Alkohol konsumiert haben und wenn man während der Semesterferien 3mal die Woche Alkohol trinkt ist man noch lange kein Gewohnheitstrinker. 2 Promille sind einfach heftig, da gibt es nichts schönzureden.
Genau darüber kann man sich einiges an Gedanken machen. Kann es überhaupt sein, dass Hanna als junge Frau, ohne sich nicht schon vorherig mehrmals zu übergeben, als nicht chronische Säuferin überhaupt an diesem Abend, in dieser Nacht eine solche Blutalkoholkonzentration aufgewiesen haben könnte? Ihr guter Bekannter als Mann sah sich beispielsweise nicht mehr fähig den Heimweg wirklich noch vollständig zu bestreiten und es waren lediglich wenige hundert Meter unter denen er kapitulierte.

Zur Bestimmung einer post mortem Blutalkoholkonzentration liegt mindestens eine Dissertation aus dem deutschsprachigen Raum vor, die zuverlässige Werte nicht aufgrund des Ethanol Gehalts innerhalb vorgenommener Proben zu bestimmen vermag, sondern aufgrund eines anderen Faktors. Weil falsch erhöhte Werte mitunter sonst auch gemessen werden könnten. Bleibt nur zu hoffen, dass dieses sorgsam von der Rechtsmedizin aus insofern auch betrachtet wurde.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast1407

Danke, dass Sie hier so offen ihre Sichtweise dargelegt haben. Damit kann ich das nun einordnen. Denn dass Sie gleich einen gerichtlich beauftragten Gutachter (der sogenannte "Bauingenieur") als Gefälligkeitsgutachter ansehen, spricht Bände. Dieser Gutachter war von Frau Rick vorgeschlagen worden, wenn das Gericht einen anderen Kompetenteren gefunden hätte, dann wäre es nicht dem Vorschlag von Frau Rick gefolgt. Auch weder die StA noch die Nebenklage hatten wohl an der Auswahl des Gerichts etwas auszusetzen gehabt, das wäre sicher bekannt geworden. Ich denke da brauche wir hier nicht weiter zu diskutieren.

Ich denke, nun ist es an der Zeit auf das Gutachten eines wirklichen Fachmanns zu warten, der definitiv – jedenfalls so sehen es die Verfahrensbeteiligten – die Expertise dazu hat.
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Hanna war eine junge angehende Ärztin. Wenn die zum Zeitpunkt Ihres Anrufes in einer echt bedrohlichen Notlage gewesen wäre, hätte Sie sehr wahrscheinlich direkt die Notruffunktion ausgelöst oder je nach Bedarf 110 oder 112 gewählt. Sie hat sich aber explizit dagegen entschieden und ihren Vater angerufen. Wahrscheinlich hat Hanna Ihr Problem nicht als ernst genug für den Notruf eingeschätzt. Selbstverständlich hätte sie Ihr Vater abgeholt, wenn sie ihn erreicht hätte. Erst nach dem Anrufversuch ist ihr irgendwas schreckliches passiert. Unfall oder Mord müssen die Gutachter klären. Einen eschreckten Schrei stößt man sicher auch beim Sturz aus. Was aber den aktuell Angeklagten angeht: Mit der Sprachnachricht von Verena an ihre kleine Schwester vom 05.10.2022, dass Ihr Sebastian T. gestern von einem Mord in Aschau erzählt hat, sind die Daten eindeutig geklärt. Die Zeuginnen haben sich nachweislich im Datum geirrt. Kein Täterwissen = kein Tatverdacht. Der Junge hat sich einfach zur falschen Zeit auf eine Joggingrunde begeben. Wirklich jeder besoffene Eiskellergast, ist für den Fall eines Mordes, verdächtiger als ein Nachtjogger, der sich mit Stirnlampe markiert.
Gast007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 22:48:57 Es muss eine für sie bedrohliche Situation eingetreten sein, die sie
1. laut schreien ließ
2. einen kurzen Notrufversuch bei den Eltern durchführen ließ
3. ihr keine Möglichkeit mehr ließ, einen weiteren Anrufversuch zu starten oder sich sonstige Hilfe zu organisieren
4. in folge dessen das handy und sie (getrennt) in den Bärbach geriet.
Insofern mit dieser Auflistung auch eine entsprechende zeitliche Reihenfolge impliziert war, müsste man natürlich die ersten beiden Punkte vertauschen. Falls denn überhaupt der Schrei von Hanna stammte, kann man doch davon ausgehen, dass sie kurz danach bereits ohnmächtig oder zumindest gänzlich handlungsunfähig war, denn sonst wäre es wohl nicht bei einem einzigen Schrei geblieben? Und wer noch in der Lage ist, einen Anruf (über eine mindestens dreischrittige Aktion am Smartphone) zu starten, kann ja sicherlich auch noch schreien.

Wäre es eigentlich denkbar, dass das Notfallkontaktprinzip für Hanna die übliche Methode war, um daheim anzurufen? Einfach aus Komfortgründen, um
das Gerät nicht entsperren zu müssen? So eine Art Shortcut. Oder vielleicht auch einfach, weil bspw. Face-ID im Dunkeln nicht vernünftig funktionierte? Dann wäre hier ein Anruf auch aus anderen Gründen vorstellbar, nicht nur aus einer absoluten Notfallsituation heraus.

Ist eigentlich bekannt, ob Hanna das Mobilgerät beim Verlassen des Eiskellers mit sich führte? (Möglicherweise habe ich das überlesen und es war auf der Überwachungskamera zu erkennen). Zugegeben, eine kleine Phantasterei, aber falls das nicht bekannt ist, ergeben sich noch mal ganz andere Möglichkeiten, auf die ich aber erst nach negativer Beantwortung dieser Frage eingehen würde.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@lawine
Subjektiv nur für mich gesprochen, sind für mich sämtliche alkoholisierte Personen in Tatortnähe priorisiert. Warum? Dazu muss man nur täglich in die Tageszeitung schauen, wie oft es zu Übergriffen von alkoholisierten Personen kommt . Es war ja nicht so, dass Hanna alleine irgendwo im Wald spazieren war und in Tatortnähe wäre dann eben nur noch der Jogger gewesen, nein , in Tatortnähe waren etliche hundert andere Menschen. Schon klar, das sind diese sozial integrierten Netten, die Witze auf Kosten anderer machen, wie die aus der Fahrschule mit der Kindersitzfrage. Wahrscheinlich erzählt man sich sowas noch beim gemütlichen Beisammensein im Eiskeller und lacht sich auf Kosten Benachteiligter kaputt darüber. Solche Leute machen mir mehr Angst als ein Sebastian.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Techniker hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 00:57:08 Hanna war eine junge angehende Ärztin. Wenn die zum Zeitpunkt Ihres Anrufes in einer echt bedrohlichen Notlage gewesen wäre, hätte Sie sehr wahrscheinlich direkt die Notruffunktion ausgelöst oder je nach Bedarf 110 oder 112 gewählt. rt.
Weil in einer echten Bedrohungslage durch einen männlichen Verfolger keine Zeit ist um der Rettungsleitstelle umständlich mitzuteilen, "Wer, Wo, Was, Wie, Warum"- und das Ganze auch noch mit verwaschener Sprache durch Alkohol....wo sie evt nicht ernst genommen worden wäre (in einer bekannten dt Goßstadt rückt erstmal kein Einsatzwagen aus, wenn die PErson einen alkoholisierten Eindruck macht, sich aber selbstständig bewegen kann .. meine Erfahrung mit erster Hilfe wenn Betrunkene Person beteiligt ist) und dann 20 Minuten auf das Eintreffen warten....
Wäre der Anruf bei den Eltern geglückt, hätten 2, 3 Stichworte gereicht. Papa, werde verfolgt, sofort kommen, Kampenwandparkplatz/Kampenwandstraße Brücke .... Der Vater hätte binnen weniger Minuten da sein können, ggf noch die Polizei verständigen können. wobei auch diese kurze Zeit gereicht hätte, Hanna niederzuschlagen und sie ins Wasser zu verbringen.

Der fröhliche Partyabend endete leider tödlich für Hanna und ihr Versuch , über Notruf die Eltern zu erreichen ist ein Indiez dafür, dass sie in höchster Not (lauter Schrei wurde gehört) gehandelt hat.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 18:52:12 Ernsthaft? Im Leben hätte ich in dem Zustand nicht meine Eltern angerufen. 10 Minuten bevor man zuhause ist? Ich finde das maximal unwahrscheinlich, es gibt m. E. nur 2 gute Gründe: Angst oder echter Notfall. Sicher nicht “ey dääd isch bin sooo breit kannst misch ned abholen, kann nimma gehn und die Hose ist auch irgendwie so komisch, hicks.” Um halb 3 morgens???? “Aber ja, Hanna Schatzi, nicht so schlimm, wart auf mich, Papi kannst ruhig ins Auto kotzen” . Sicher nicht.
Dem Kommentar von @Kalle ging voraus:
Techniker hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 22:40:50 … Wenn Hanna versucht hat Ihren Vater zu erreichen, ging es Ihr vielleicht einfach wie Phillip S. und sie konnte nicht mehr weiter und wollte abgeholt werden.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 07:34:44 … Das erscheint auch mir als am wahrscheinlichsten – und lebensnah.
Bitte ziehe die Alkoholisierung Hannas nicht ins Lächerliche! Die Schilderung des Zeugen und Nachbarn Philipp S. hatte eindrücklich belegt, wie sehr sich dieser in der fraglichen Nacht „weggeballert“ hatte. Er jedenfalls war nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft sein äußerst nahegelegenes Zuhause zu erreichen!! (Naturgemäß liegt leider keine Messung der BAK oder anderer Stoffe bei dem Zeugen vor.) Genau darin nämlich kann sehr wohl ein ernster Notfall gesehen werden!

Mit einer BAK von 2,06 Promille wie bei Hanna ist der Mensch von einer nur angeregten, gesellig heiteren Stimmungslage sehr weit entfernt. Anderes gilt für schwere Gewohnheitstrinker und Alkoholiker, die eine ganz besonders hohe Alkoholtolerenz entwickelt haben.

Zur Veranschaulichung: Im Verkehr gelten als absolut fahruntauglich
• ab 1,1 ‰ Kfz-Führer,
• ab 1,6 ‰ Radlfahrer.
Dies ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat! Der Führerschein ist weg, nach Sperrfrist und MPU geht's dann wieder zur Fahrschule. Zudem drohen empfindliche Strafen, siehe z. B. §§ 316, 315b, 315c StGB.

Gast1407 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 23:43:23 … Kann es überhaupt sein, dass Hanna … als nicht chronische Säuferin überhaupt … eine solche Blutalkoholkonzentration aufgewiesen haben könnte? …
Selbst schwere Alkoholiker können eine messbar hohe BAK (eine objektive Befundung!) nicht verbergen. Die BAK korreliert nicht mit der (bei Alkoholikern mitunter sehr hohen) Alkoholtoleranz. Sogenannte Spiegeltrinker etwa scheinen auf den ersten Blick völlig unauffällig und ohne nennenswerte Ausfallerscheinungen durch den Alltag zu kommen – trotz anhaltend hoher BAK (daher die Bezeichnung Spiegeltrinker).

Gast1407 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 23:43:23 … Zur Bestimmung einer post mortem Blutalkoholkonzentration liegt … eine Dissertation … vor, die zuverlässige Werte nicht aufgrund des Ethanol Gehalts … zu bestimmen vermag, sondern aufgrund eines anderen Faktors. Weil falsch erhöhte Werte … sonst … gemessen werden könnten. Bleibt nur zu hoffen, dass dieses sorgsam von der Rechtsmedizin … betrachtet wurde.
Sei unbesorgt, die Münchener Rechtsmediziner hatten im vorliegenden Fall nicht die erste alkoholisierte Leiche auf dem Tisch. Und die festgestellte BAK wurde auf die mutmaßliche Tatzeit gegen 2.30 Uhr zurückgerechnet.

lawine hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 23:17:45 … Dass sie den Notruf ihres handys betätigte, zu einem Zeitpunkt wo eine Zeugin einen Angstschrei vernahm, kann man mit ""Papi, ich bin rad zu besoffen zum Laufen, hol mich ab"" nicht erklären …
Wie wär's damit: Erst der Anrufversuch, dann ein Ereignis, dann der Schrei?

lawine hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 23:17:45 … ich weiß nicht, woher der enorme Welpenschutz für den TV und das victimblaming /Hanna war halt besoffen, da fällt man eben in den Bach" kommt. Vielleicht ist es auch weniger ""Wellpenschutz" sondern bereits eine generalisierte Ablehnung dt oder speziell bayerischer Rechtspflegeorgane.
• BAK 2,06 ‰ (Tatsache!) = Victim Blaming
• Entlastungsmomente = Welpenschutz
• Kritik = Ablehnung der Rechtspflege

Diese verquere Logik verstehe ich nicht.

Bevorzugst Du Selbstjustiz nach Deinen eigenen Moralvorstellungen? Fernab der Rechtsstaatlichkeit?

Nimm doch mal die Perspektive eines unschuldig Angeklagten ein, gegen den sich die ganze Welt verschworen zu haben scheint. Und versuche so lange mit den Beinen zu strampeln, bis aus dem Rahm Butter geworden ist … Falls Du bis dahin nicht schon längst abgesoffen sein solltest, wirst Du ganz schön außer Puste sein!

lawine hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 22:48:57 … Dass der angeklagte … als harmloser, freundlicher Bursche gesehen wird, mag … zwar zutreffen. Es trifft aber … nicht zu bei der Verletzung, die er sich selber in folge von FRUST zugezogen hat. … Eine vergleichbare Gewalteinwirkung … wird er mutmaßlich beim schlagen gegen Hannas Kopf aufgebracht haben. …
Die gebrochene Hand nach dem Schlag gegen die Wand war eine Selbstverletzung, vielleicht als Folge einer Autoaggression. Deutlich erkennbar war die Aggression nicht nach außen gegen Dritte gerichtet! Warum wohl hat Sebastian nicht den Sachverständigen oder JVA-Beamte angegriffen, sondern die Wand?

Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 01:05:26 … Wäre es eigentlich denkbar, dass das Notfallkontaktprinzip für Hanna die übliche Methode war, um daheim anzurufen? Einfach aus Komfortgründen, um das Gerät nicht entsperren zu müssen? So eine Art Shortcut. Oder vielleicht auch einfach, weil bspw. Face-ID im Dunkeln nicht vernünftig funktionierte? Dann wäre hier ein Anruf auch aus anderen Gründen vorstellbar, nicht nur aus einer absoluten Notfallsituation heraus. …
All das wissen wir nicht. Bekannt ist seit dem letzten Sitzungstag nur, dass das Handy zuletzt um 0.09 Uhr per Face-ID entsperrt wurde. Später habe noch ein weiterer, erfolgloser Versuch stattgefunden, hieß es; ein Zeitpunkt jedoch wurde nicht genannt. Ob dieser weitere Entsperrversuch mit dem Anrufversuch zu den Eltern zusammenhängt, wissen wir nicht. Siehe Rosenheim24:
viewtopic.php?p=240940#p240940

Deine Überlegungen aber liegen im Rahmen des Möglichen und sind durchaus plausibel.

Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 01:05:26 … Ist eigentlich bekannt, ob Hanna das Mobilgerät beim Verlassen des Eiskellers mit sich führte? …
Gegenteiliges wurde nicht berichtet. (Vielmehr soll sich der mutmaßliche Tatort bei dem Brückerl aus den Geodaten des Handys ergeben haben.)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 01:05:26 Und wer noch in der Lage ist, einen Anruf (über eine mindestens dreischrittige Aktion am Smartphone) zu starten, kann ja sicherlich auch noch schreien.
Wenigstens schreibt hier wieder einer der alles kritisch hinterfragt und nicht solche die alles für ihre Version hinbiegen.
Man liest:
Die Nummer wäre veraltet gewesen, dann wahrscheinlich nicht die Festnetznummer sondern eine mobile Nummer des Vaters.
Wurde der Anrufversuch deshalb von ihr abgebrochen weil sie es erkannte. War die Nummer still gelegt und der Mobilfunkbetreiber machte die Meldung, dass es diese Nummer nicht gibt. Ging der Versuch soweit, dass es der Mobilfunkbetreiber von ihrer Nummer dies speicherte, was die Polizei nach Tagen schon auslesen konnte. Beim angerufenem Gerät gabs wohl keine Registrierung. Hat sie den Anrufversuch, der wohl in ihrem, im Mai gefundenem, Handy, registriert war, selber abgebrochen oder der Täter und wie funktioniert das. Hat sie wegen körperlicher Erschöpfung oder wegen Bedrohung angerufen. Was waren die 45 Sekunden Internetaktion. Ab welcher Fliessgeschwindigkeit wird das Handy im Bach selber weitergetragen und muss nicht in einer Hand-oder Jackentasche schwimmen. Wurde das Handy weiter flussabwärts wie die Jacke und die Umhängetasche gfunden. Wurde die Fliessgeschwindigkeit des Bärbaches mal geschätzt. Wo war der ketzte genaue Gps-Punkt und wie oft werden die gesetzt. Gab es Einweichversuche mit dem Handy um aus dem Temperaturabfall den Sturz- oder Verbringungszeitpunk zu errechnen. Wie waren die Lichverhältnisse am möglichen Tatort. Wieweit wurde der Ring fortgetragen. Gab es Uferbewuchs wo sie beim Festhalten den Ring verlieren konnte. Hat der Täter als sie auf dem Bauch lag mit Schuhen mit einem festen Absatz von vorne gegen ihre Schultern getreten und dabei auch ein paar mal ihren Kopf getroffen. Mit spitzen Lederschuhen muss man mit den Absätzen auf ein Opfer einwirken.
Das alles und am nächsten Tag hat die Polizei nicht mal einen Tatort gefunden.
So differenziert müssten eigentlich die Betrachtungen sein und für die anderen Sachverhalte könnte man auch noch 20 Seiten hier schreiben und da muss man schon Verständnis für die Vorsitzende haben, die im Glauben, dass es der TV war, ihn mehr oder weniger neutral aufforderte, mal was dazu zu sagen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 01:05:26 Ist eigentlich bekannt, ob Hanna das Mobilgerät beim Verlassen des Eiskellers mit sich führte? (Möglicherweise habe ich das überlesen und es war auf der Überwachungskamera zu erkennen). Zugegeben, eine kleine Phantasterei, aber falls das nicht bekannt ist, ergeben sich noch mal ganz andere Möglichkeiten, auf die ich aber erst nach negativer Beantwortung dieser Frage eingehen würde.
Dass jemand anderes Hannas Handy hatte, sich damit bewegt und hantiert hat, es dann in den Bach geworfen hat? Jedenfalls gut vorstellbar.
Dass das in passgenauer zeitlicher und räumlicher Übereinstimmung mit Hannas Verlassen des Eiskellers stattfand und sie dann unabhängig davon(?) ebenfalls in dem Bach landet? Sehr unwahrscheinlich.
Gast25

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 10:54:42 Nimm doch mal die Perspektive eines unschuldig Angeklagten ein, gegen den sich die ganze Welt verschworen zu haben scheint.
Wenigstens outest du dich mal. All deine Überlegungen machen nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass „sich die ganze Welt“ gegen den TV „verschworen zu haben scheint“. Diese Herangehensweise von, ich sage mal „den TV-Verteidigern“, haben die Mitforisten, die ein Gewaltverbrechen als in hohem Maße bestätigt und den TV als den wahrscheinlichen Täter (nach aktueller Kenntnislage) sehen, schon verinnerlicht und können mit dieser, deiner Perspektive nichts anfangen.

Jetzt bist du doch mal am Zug: Kannst du dich in Lage versetzen, dass hier alles von rechtsstaatlicher und ermittlungstechnischer Seite sauber verläuft und verlaufen ist und dass sich niemand gegen den TV verschworen hat? Das sollte nämlich die Basis aller Überlegungen sein. Alles mit Verschwörung zu erklären, kann doch bitte nicht der Ansatz sein?! Und ehrlich gesagt, macht das auch Diskussionen unglaublich schwer, wenn immer irgendwelche unbelegbaren Behauptungen herangezogen werden, die darin gipfeln, dass RAin Rick die einzige vertrauenswürdige Kämpferin für die echte Wahrheit ist und alle anderen unter einer Decke stecken.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Danke, wie immer super formuliert.
@lawine
Nichts liegt mir ferner als den Alkoholkonsum von Hanna zu verurteilen, wenn jemand das Recht hatte ausgiebig zu feiern dann war es sie. Aber man kann es nun mal nicht totschweigen, dass ihr Pegel eine Rolle spielen könnte in puncto Unglücksfall oder rätselhaften Handyaktivitäten.
@Kalle
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Hanna aufgrund Schwindel/Übelkeit oder sonstigem bei den Eltern anruft, die hatten ein inniges und vertrauensvolles Verhältnis, ich denke auch nicht dass da Vorwürfe gekommen wären. Mein Sohn könnte mich in so einem Fall auch zu jeder Nachtzeit anrufen, kam zwar noch nie vor, aber es reicht ja schon wenn er weiß er hätte ein Backup.
Dass dieser Kaputtnik Adrian M. immer noch Thema ist , ist unsäglich. Der Typ hat das Spannungsfeld in seiner Kindheit nur durch lügen überlebt, wurde wechselseitig im Sorgerechtsstreit von Mutter , Vater und Geschwistern zum lügen animiert, sitzt aufgrund eines Sexualdelikts ein, hat wohl auch gegen die eigene Mutter etwas erfunden. Es tut mir sehr leid für seine kaputte Kindheit für die er ja nichts kann, aber der Typ ist gestört und kein zuverlässiger Zeuge. Man stelle sich nur mal vor, Sebastian würde aufgrund seiner wertvollen Zeugenaussage verurteilt werden, dann wäre dieser Versager endlich mal der Held. Klar ergreift er die Chance.
Gast007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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HP1 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 11:27:11 Dass jemand anderes Hannas Handy hatte, sich damit bewegt und hantiert hat, es dann in den Bach geworfen hat? Jedenfalls gut vorstellbar.
Dass das in passgenauer zeitlicher und räumlicher Übereinstimmung mit Hannas Verlassen des Eiskellers stattfand und sie dann unabhängig davon(?) ebenfalls in dem Bach landet? Sehr unwahrscheinlich.
Ich dachte es mir so: Meines Wissens konnte aus dem Smartphone ja nur der Zeitpunkt des Funkzellenwechsels ausgelesen werden (nördliche, südliche). Hannas Nachhauseweg wurde also nicht 'getracked' im Sinne einer genauen Navigation, oder? Wenn Hanna nun beispielsweise beim Verlassen des Eiskellers ihr Smartphone dort vergessen hatte, ein großer Unbekannter das bemerkte und nach draußen lief, um nach einer Person Ausschau zu halten. der das Gerät gehören könnte, entsprechend dann die Straße entlanglief, währenddessen über die Notfallkontakte (auf mehr hatte er ja keinen Zugriff) einen Anruf bei der als 'Home' gekennzeichneten Adresse versuchte (um herauszufinden, ob der Besitzer möglicherweise schon daheim war, um diesem den Fund mitzuteilen), kurz darauf aber Hanna erspähte ("Hey, warte mal, ist das vielleicht dein Handy?"), und dann zack, Angriff aus Affekt weil Gelegenheit gut und besoffen. Ja, ich weiß, ist hanebüchen :lol: , aber vielleicht kann ja jemand unter der Prämisse "Hanna und Handy haben nicht gleichzeitig den Eiskeller verlassen" eine schlüssigere Version spinnen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast25 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 11:42:53 Wenigstens outest du dich mal. All deine Überlegungen machen nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass „sich die ganze Welt“ gegen den TV „verschworen zu haben scheint“. …
Ein Leser mit durchschnittlicher Erkenntniskraft und Sprachkompetenz sollte es schaffen, hinreichendes Textverständnis aufzubringen, um zu erfassen, dass ich hier lediglich mit dem Stilmittel der Überzeichnung ein bildhaftes Beispiel angeführt hatte ohne jeden direkten Bezug zum vorliegenden Fall. Daraus eine persönliche Verunglimpfung herleiten zu wollen, zeugt von nackter Boshaftigkeit oder von der Absenz oben genannter Eigenschaften.

Gast25 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 11:42:53 … Diese Herangehensweise von, ich sage mal „den TV-Verteidigern“, haben die Mitforisten, die ein Gewaltverbrechen als in hohem Maße bestätigt und den TV als den wahrscheinlichen Täter (nach aktueller Kenntnislage) sehen, schon verinnerlicht und können mit dieser, deiner Perspektive nichts anfangen. …
Dieser holprigen „Logik“ kann ich nicht folgen.

Gast25 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 11:42:53 … Jetzt bist du doch mal am Zug: Kannst du dich in Lage versetzen, dass hier alles von rechtsstaatlicher und ermittlungstechnischer Seite sauber verläuft und verlaufen ist und dass sich niemand gegen den TV verschworen hat? Das sollte nämlich die Basis aller Überlegungen sein. Alles mit Verschwörung zu erklären, kann doch bitte nicht der Ansatz sein?! …
Verschwörungen im Fall Hanna habe ich nie im Munde geführt. Unterstelle mir keinen solch naiven Unfug! Und falls sachlich fundierte Kritik als Verschwörungstheorie aufgefasst wird, möge sich der geneigte Leser darin versuchen, Texte nicht nur zu lesen, sondern sie auch zu verstehen.

Gast25 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 11:42:53 … Und ehrlich gesagt, macht das auch Diskussionen unglaublich schwer, wenn immer irgendwelche unbelegbaren Behauptungen herangezogen werden, die darin gipfeln, dass RAin Rick die einzige vertrauenswürdige Kämpferin für die echte Wahrheit ist und alle anderen unter einer Decke stecken.
Welche „unbelegbaren Behauptungen“ sollen das sein? Und wer lässt diese in der von Dir skizzierten Verschwörungstheorie „gipfeln“?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 12:56:35 Ich dachte es mir so: Meines Wissens konnte aus dem Smartphone ja nur der Zeitpunkt des Funkzellenwechsels ausgelesen werden (nördliche, südliche). Hannas Nachhauseweg wurde also nicht 'getracked' im Sinne einer genauen Navigation, oder? Wenn Hanna nun beispielsweise beim Verlassen des Eiskellers ihr Smartphone dort vergessen hatte, ein großer Unbekannter das bemerkte und nach draußen lief, um nach einer Person Ausschau zu halten. der das Gerät gehören könnte, entsprechend dann die Straße entlanglief, währenddessen über die Notfallkontakte (auf mehr hatte er ja keinen Zugriff) einen Anruf bei der als 'Home' gekennzeichneten Adresse versuchte (um herauszufinden, ob der Besitzer möglicherweise schon daheim war, um diesem den Fund mitzuteilen), kurz darauf aber Hanna erspähte ("Hey, warte mal, ist das vielleicht dein Handy?"), und dann zack, Angriff aus Affekt weil Gelegenheit gut und besoffen. Ja, ich weiß, ist hanebüchen :lol: , aber vielleicht kann ja jemand unter der Prämisse "Hanna und Handy haben nicht gleichzeitig den Eiskeller verlassen" eine schlüssigere Version spinnen.
Sowas wäre wohl schon denkbar. Aber im Grunde kann man die Geschichte im Resultat genauso erzählen ohne das Handy. Einer der vielen Besoffenen dort befindet sich zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie Hanna und nutzt die Gelegenheit. Einfacher/allgemeiner und mit dem gleichen wesentlichen Verlauf und Ergebnis.
Nur wenn man so einen Vorgang durch Zeugen oder Kamera tatsächlich belegen könnte, wäre das dann jemand aus dem Eiskeller (wohl identifizierbar, jedenfalls nicht der Angeklagte), der ihr wohl nachgelaufen wäre. Dann wärs wiederum sehr spannend.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Focus schreibt
14.22 Uhr: Die letzte biometrische Entsperrung per Face-ID sei um kurz vor 1 Uhr morgens am 03. Oktober passiert, sagt der Krimonologe.

„Das heißt nicht, dass die Nummer gewählt wurde“

14.24 Uhr: Nun geht es um die Frage, ob die Nummer „Home“ als Notfallkontakt eingespeichert worden sei. „Ja“, sagt der Zeuge, warnt aber vor einem Fehlschluss. „Das heißt nicht automatisch, dass die Nummer gewählt wurde“. Zudem sei die Nummer ihres Vaters dort gespeichert gewesen, aber diese war möglicherweise veraltet. Das gehe aus einem Whatsapp-Chat hervor.
Rosenheim 24 schreibt
Zuerst soll geklärt werden, ob Hannas Handy auch im Wasser entsperrt, oder durch eine Pflanze ein Anruf ausgelöst werden hätte können. … Bekannt ist bisher nur, dass auf Hannas Smartphone … um 2.31 Uhr die Nummer ihrer Eltern gewählt, aber keine Verbindung aufgebaut werden konnte. Doch wie wurde das Gerät entsperrt?

Laut dem Datenforensiker war … die Funktion „FaceID“ aktiviert. Diese sei aber um 0.09 Uhr zum letzten Mal verwendet worden, danach erfolgte nur noch ein erfolgloser Versuch. Die Nummer von Hannas Eltern war zwar als Notfallkontakt abgespeichert, dennoch habe der Anruf nur durch dreimaliges Tippen auf eine bestimmte Taste auf dem Display … ausgelöst werden können – oder noch komplizierter über das Adressbuch.
viewtopic.php?p=240940#p240940

Lauter Widersprüche. Wir haben hier keine Chance da was zu klären.
Wieso gibts kein Diagramm wo die Handytemperatur von 2.21 bis 2.50 eingetragen ist um das mit ihren Positionen zu vergleichen.
Wieso gibts kein Weg-Zeit Diegramm aus ihren Gps-daten wo dann aus der Steilheit des Graphes ersichtlich ist wie hoch ihre Geschwindigkeit war und ob sie zum Schluss stehen blieb oder gerannt ist.
Das wären die einzigen Infos zum Geschehen wenns ein Unfall war.
Der TV sagt nix .
Und von einem Dritten hab ich von Butz auch noch nichts gehört.

Wer fährt mal nachts zum gut beleuchteten Tatort" hin und macht mal ein etwas hübscheres Video wie dieses unten.

Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 12:56:35 Ich dachte es mir so: Meines Wissens konnte aus dem Smartphone ja nur der Zeitpunkt des Funkzellenwechsels ausgelesen werden (nördliche, südliche). Hannas Nachhauseweg wurde also nicht 'getracked' im Sinne einer genauen Navigation, oder? Wenn Hanna nun beispielsweise beim Verlassen des Eiskellers ihr Smartphone dort vergessen hatte, ein großer Unbekannter das bemerkte und nach draußen lief, um nach einer Person Ausschau zu halten. der das Gerät gehören könnte, entsprechend dann die Straße entlanglief, währenddessen über die Notfallkontakte (auf mehr hatte er ja keinen Zugriff) einen Anruf bei der als 'Home' gekennzeichneten Adresse versuchte (um herauszufinden, ob der Besitzer möglicherweise schon daheim war, um diesem den Fund mitzuteilen), kurz darauf aber Hanna erspähte ("Hey, warte mal, ist das vielleicht dein Handy?"), und dann zack, Angriff aus Affekt weil Gelegenheit gut und besoffen. Ja, ich weiß, ist hanebüchen :lol: , aber vielleicht kann ja jemand unter der Prämisse "Hanna und Handy haben nicht gleichzeitig den Eiskeller verlassen" eine schlüssigere Version spinnen.
Du hast dir die Frage eigentlich selbst schon beantwortet, ja, es ist hanebüchen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 12:56:35 … Meines Wissens konnte aus dem Smartphone ja nur der Zeitpunkt des Funkzellenwechsels ausgelesen werden (nördliche, südliche). …
Das ist nicht richtig. Die Auswertung der Funkzellendaten des Providers fand sehr zeitnah zum 03.10.2022 statt. Dazu zählen der Funkzellenwechsel und die Verkehrsdaten (z. B. Anrufe und SMS). Nach dem Auffinden des Handys Ende Mai 2023 konnte dieses ausgewertet werden. Daraus resultierten weitere verschiedenste Daten, u. a.:
• GPS-Daten,
• Akku-Temperatur,
• Liste abgehender Anrufe,
• W-LAN-Verbindungen u. v. m.

Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 12:56:35 … Hannas Nachhauseweg wurde also nicht 'getracked' im Sinne einer genauen Navigation, oder? …
Zunächst nicht. Deshalb vermutete man den Tatort zuerst im Bereich des Seilbahnparkplatzes in unmittelbarer Nähe des Fundorts von Ring und Holzuhr. Später (nach Auswertung des Handys) wurde der Tatort bei dem Brückerl an der Kampenwandstraße angenommen. Ganz offensichtlich aufgrund von Geodaten des Smartphones.

Gast007 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 12:56:35 … Ja, ich weiß, ist hanebüchen :lol: , aber vielleicht kann ja jemand unter der Prämisse "Hanna und Handy haben nicht gleichzeitig den Eiskeller verlassen" eine schlüssigere Version spinnen.
Deinem LOL schließe ich mich an ;-) und versuche mal (unter abweichender Prämisse) zu spinnen:

HP1 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 13:42:46 … Einer der vielen Besoffenen dort befindet sich zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie Hanna und nutzt die Gelegenheit. … Nur wenn man so einen Vorgang durch Zeugen oder Kamera tatsächlich belegen könnte, wäre das dann jemand aus dem Eiskeller …, der ihr wohl nachgelaufen wäre. …
Ich denke, aus genau diesem Grund drehten Polizei und StA jeden Stein im Eiskeller um – so gut es eben ging und um sich gegen das von der Verteidigung zu erwartende Szenario eines alternativen Täters zu wappnen. Diese Ermittlungen dürften sehr gründlich erfolgt sein. Dass jedoch tatsächlich alle Eiskeller-Besucher vollzählig ermittelt, vernommen und fotografiert werden konnten, bezweifle ich.

Wäre ein Eiskeller-Gast Hanna gefolgt oder ihr zeitnah vorausgegangen, wäre dies über die Aufzeichnungen derselben Kamera leicht feststellbar gewesen, die auch Hanna um 2:29:00 Uhr beim Einbiegen in die Kampenwandstraße zeigten. Dass all dies akribisch überprüft wurde, darf man annehmen.

Somit könnte ich mir einen alternativen Täter nur insofern vorstellen, als dass dieser sich (als Eiskeller-Gast) schon längere Zeit außerhalb der Sichtfelder der Eiskeller-Kameras aufgehalten haben müsste oder er (ohne Bezug zum Eiskeller) als zufälliger Passant oder auflauernder Täter auf der Kampenwandstraße gewesen wäre, z. B. ein Gast oder Mitarbeiter des Hotels direkt gegenüber dem Brückerl. Hier muss ich @HP1 beipflichten:
HP1 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 13:42:46 … Dann wärs wiederum sehr spannend.

Unser Problem dabei: Es waren rund um die mutmaßliche Tatzeit mehrere Personen auf der Kampenwandstraße unterwegs (wie z. B. die Zeugin, auf deren Handy-Video gegen 2.40 Uhr der Jogger mit Stirnlampe zu sehen sein soll). Wer jedoch genau wann und mit wem unterwegs war, wissen wir nicht. Ebenso kennen wir etwaige Zeitlücken in der Abdeckung durch Zeugen nicht. Direkt bei einer Tat jedenfalls wurde der Jogger nicht beobachtet – und demzufolge auch kein alternativer Täter.
Gast25

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 13:14:49 Ein Leser mit durchschnittlicher Erkenntniskraft und Sprachkompetenz sollte es schaffen, hinreichendes Textverständnis aufzubringen, um zu erfassen, dass ich hier lediglich mit dem Stilmittel der Überzeichnung ein bildhaftes Beispiel angeführt hatte ohne jeden direkten Bezug zum vorliegenden Fall. Daraus eine persönliche Verunglimpfung herleiten zu wollen, zeugt von nackter Boshaftigkeit oder von der Absenz oben genannter Eigenschaften.




Dieser holprigen „Logik“ kann ich nicht folgen.




Verschwörungen im Fall Hanna habe ich nie im Munde geführt. Unterstelle mir keinen solch naiven Unfug! Und falls sachlich fundierte Kritik als Verschwörungstheorie aufgefasst wird, möge sich der geneigte Leser darin versuchen, Texte nicht nur zu lesen, sondern sie auch zu verstehen.




Welche „unbelegbaren Behauptungen“ sollen das sein? Und wer lässt diese in der von Dir skizzierten Verschwörungstheorie „gipfeln“?
Es macht den Eindruck, dass du mit der Anonymität im Internet nicht so gut klar kommst. Zu dem Schluss könnte man kommen, wenn man sich (fast alle) Antworten von dir auf Posts anschaut, die deiner Meinung entgegentreten und das Verfahren bis jetzt als grundsätzlich als fair und rechtsstaatlich betrachten. Du antwortest dann in der Regel mit Beleidigungen (fehlender durchschnittlicher Erkenntniskraft und Sprachkompetenz, kein hinreichendes Textverständnis usw. usf.) und mit Verächtlichmachung deines Gegenübers. Natürlich ein üblicher Spin von Menschen, die offensichtlich sehr von sich überzeugt sind… deswegen verständlich und absolut entschuldbar. Kein Ding.

Aber jetzt zum interessanten Teil: Gibt es nicht von dir hier im Forum die Aussagen, dass
- die Pflichtverteidiger sich ob ihres schlechten Jobs und der Angst vor Reputationsverlust in der Region gegen RAin Rick verbündet haben und nur nach außen hin mit dieser kooperieren,
- der Nebenklagevertreter vollkommen überrascht ist ob der mangelhaften Ermittlungsarbeit der Behörden und jetzt die gleiche Sorge hat wie die zwei Pflichtverteidiger… Reputationsverlust durch falsche Beratung seiner Mandanten, da er lückenhaften Ermittlungen gefolgt ist, letztendlich genauso doof war wie die zwei Pflichtverteidiger (da aus der bayrischen Dorfregion und sowieso alle unter einer Decke?!),
- die Wahlverteidigerin allerdings, obwohl noch etwas hinterher hinkend bzgl. Aktenstudium, diejenige ist, die aber Ziel, Weg und Werkzeug kennt.

Natürlich… hab ich alles wieder nicht verstanden und mir fehlt es grundsätzlich an Textverständnis… geschenkt :)

Trotzdem… für mich alles Behauptungen, die du durch nichts belegen kannst, aber eben dringend benötigst für deine Theorien. Wo ist da bitte die sachlich fundierte Kritik!?

Ist doch auch nicht schlimm. Du versteckst das ja auch nicht und deswegen kann dich der geneigte Leser ja auch einschätzen. Warum du dich dann aber jedesmal so angegriffen fühlst… hmm?!
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22: An Schneid, Verstand und Scharfsinn mangelt es Dir ganz sicher nicht. Gerne mochte ich Dich auch an und für sich immer lesen, weil Du detailversessen und punktiert, sehr gute und informative Kommentare abgibst. Überwiegend sage ich mal, zu Anfang im Besonderen. Bis ja, bis eben der Ton in eine gewisse Richtung bei Dir umgeschlagen ist …
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 13:14:49 Ein Leser mit durchschnittlicher Erkenntniskraft und Sprachkompetenz sollte es schaffen, hinreichendes Textverständnis aufzubringen, um zu erfassen, dass ich hier lediglich mit dem Stilmittel der Überzeichnung ein bildhaftes Beispiel angeführt hatte ohne jeden direkten Bezug zum vorliegenden Fall. Daraus eine persönliche Verunglimpfung herleiten zu wollen, zeugt von nackter Boshaftigkeit oder von der Absenz oben genannter Eigenschaften.
Dieser holprigen „Logik“ kann ich nicht folgen.


Gemäß Deiner Logik
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 10:54:42 • BAK 2,06 ‰ (Tatsache!) = Victim Blaming
• Entlastungsmomente = Welpenschutz
• Kritik = Ablehnung der Rechtspflege
lässt Du Dir mal eben solcherlei dergestalt Vereinfachungen angedeihen.

Die Promille Zahl allein genügt bei Dir und weiteren Teilnehmern schon im Sinne eines modus operandi das Opfer durchweg zu stigmatisieren. Entweder nimmt es nur noch beschränkte, unlogische oder das eigene Leben gefährdende Handlungen vor. Es darf aber gerade nicht aufgrund seiner hilflosen Lage einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sein. Es ist teils nur noch die Rede von irgendwelchen Unsinnigen Verhaltensweisen Hannas, bevor sie dann letztlich selbsttätig, schwerst angetrunken in den Bärbach ging und ertrank.

Entlastungsmomente sind zu diesem Zeitpunkt noch ein gravierend äußerst streitbares Diskussionsthema. Es haben sich ansonsten auch keine weiteren Belastungsmomente gegen den Angeklagten ergeben.

Auf Deinen dann zuletzt angeführten Punkt, will ich gar nicht weiter eingehen, weil Dein scharfes Zünglein schon jenseits einer förderlichen Kritik einzuordnen ist und Häme Deinen Unterton gleichwohl garniert.

Freundlich gesprochen würde ich das gerade noch als rigoros und übermäßig zurechtweisend bezeichnen. Strängend ausschließlich Deiner Ansicht folgend. Diese sollst Du in Deinen Kommentaren auch nicht hinten an stellen, aber auch bitte eben als Deine Ansicht weiterhin ausschließlich repräsentieren.
In Sinne des Angeklagten auf unschuldig zu plädieren und dies als unumstößlichen Allgemeinplatz überhaupt akzeptabler Ansichten kund zu tun und andere Teilnehmer, deren Meinungen sich konträr zu Deiner bewegen schon nahezu persönlich in Abrede zu stellen, zeugt nicht von Diskussionskultur, sondern tendiert in Richtung offener Schlagabtausch. Wer also nicht mit dran glaubt, an Deine Version wird mit Verachtung Deinerseits bestraft oder mit einem Siegel der Verdummung versehen.

Nehme ich so hin, werde mir jedoch vorbehalten, entsprechend wie Du Dich und sich insbesondere auch Gast0815 jeweils gern darstellen, Euch dann im Gegenzug einmal als komplett verroht bezeichnen zu dürfen. Beim eigenen Angehörigen oder wenn es Euch einmal selbst im privaten Leben träfe, einen Menschen zu verlieren, der Euch viel bis alles bedeutet, sehe das alles sehr wahrscheinlich schon wieder ganz anders aus. Dazu noch diese Pseudoabgeklärtheit mit diesem leicht süffisanten Unterton
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 10:54:42 „Sei unbesorgt, die Münchener Rechtsmediziner hatten im vorliegenden Fall nicht die erste alkoholisierte Leiche auf dem Tisch. Und die festgestellte BAK wurde auf die mutmaßliche Tatzeit gegen 2.30 Uhr zurückgerechnet“
- als wenn leise Zweifel am Ablauf einer solchen Untersuchung nicht einmal in einem Nebensatz untergebracht werden dürften!

Passen tun Dir dann eher wieder phantasiebegabte Ausführungen von weiteren Teilnehmern hier, also „lustige“ Gedankenspiele über noch mehr spektakuläre Möglichkeiten und Spekulationen zum Tathergang. Persönlich stört mich sowas nicht, es kann mitunter auch weiterhin zu neuen, konstruktiven Gedanken anregen, - es wird hier nicht nur erlaubt, sondern auch deutlich gewünscht sein.

Aber, ähnlich wie es mir in Richtung Deines Mitgefühls gegenüber dem Opfer und dessen Familie etwas bescheiden aussieht, geht mir Deine aburteilende Art der Humorfindung auch nicht wirklich auf.

Konkret:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 10:54:42 Bitte ziehe die Alkoholisierung Hannas nicht ins Lächerliche! Die Schilderung des Zeugen und Nachbarn Philipp S. hatte eindrücklich belegt, wie sehr sich dieser in der fraglichen Nacht „weggeballert“ hatte.

Oh ja, da wird sich gleich wieder beschwert, und es werden ordentlich Rüffel erteilt, obwohl Kalle einfach nur versuchte auf anschauliche Weise, szenisch, wenn auch überzogen, eine Situation zu skizzieren, die eben aufgrund angewandter Menschenkenntnis und Einschätzung von außen sehr wahrscheinlich als Lösungsansatz wegfällt.
Kalle hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 18:52:12 Ernsthaft? Im Leben hätte ich in dem Zustand nicht meine Eltern angerufen. 10 Minuten bevor man zuhause ist? Ich finde das maximal unwahrscheinlich, es gibt m. E. nur 2 gute Gründe: Angst oder echter Notfall. Sicher nicht “ey dääd isch bin sooo breit kannst misch ned abholen, kann nimma gehn und die Hose ist auch irgendwie so komisch, hicks.” Um halb 3 morgens???? “Aber ja, Hanna Schatzi, nicht so schlimm, wart auf mich, Papi kannst ruhig ins Auto kotzen” . Sicher nicht.
Wenn Du das ethisch als fragwürdig erachtest, würde ich Dir gerne wiederum einmal Zitate von Dir eigens entgegen halten, bei denen ich nun auch deutlich schlucken musste. Auch Humor ist keine Doktrin über die einzelne andere bevormunden dürfen.
Fernab davon meine ich überdies aus Kalle’s Kommentaren stets heraus zu lesen, er nimmt das Thema nicht nur wichtig, hat eine Fotodokumentation und penibelste Überlegungen zum Verlauf und Hindernisse des Bärbachs und der Prien angestellt, sondern steht diesem auch allgemein überaus ernst gegenüber.

Und wenn Du Hanna einmal gerne in Schutz nehmen möchtest dann beginne bitte zunächst bei Deiner eigenen Haltung oder stehe andernfalls offen dafür ein, dass Du mit jungen, beträchtlich alkoholisierten Medizinstudentinnen, die Deiner Ansicht nach eigens verschuldet verunfallen, einfach nichts rechtes anzufangen weißt. Und Du den Sachverhalt, dieses für Dich „Schauprozesses“ zu Ungunsten eines unschuldigen Angeklagten, abgrundtief verurteilst.
Das wäre eine klare Meinung, dann eben von Dir favorisiert, es wäre nun aber auch nicht problematisch eine ganz andere Meinung zu einem angenommenen Geschehen zu haben.
Jedoch scheint es, abseits Deiner Sichtweise, nur noch vieleher zu vernachlässigende Meinungen von wohl geistig etwas rückständigen Forenteilnehmern zu geben, oder wie lässt sich Dein forsches Abfertigen innerhalb letzter Beiträge noch anders verstehen?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welche Theorie sich wohl die arme Familie Hannas sich wohl ueberlegt haben..was mit ihrer Tochter geschehen ist....wenn sie hier mitlesen , das muss schon fuerchterlich sein..auch von der Art der Verletzungen auch und wie man ueber Tochter schreibt..das ist auch nicht schoen...sie muss ja wohl sehr enteskalierende Person gewesen sein..denke nicht, dass sie den Taeter provozierte oder mit den falschen Worten abservierte...denke sie kam erst gar nicht dazu..wurde feige hinterruecks angegriffen von wem auch immer
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