ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Keinen Millimeter seines Terrains will das Oberbayerische Volksblatt (OVB) seiner Konkurrenz aus Passau (PNP) überlassen. Also wird stumpf nachgeplappert, gewürzt mit tendenziösen Anekdoten:
► Laut LG sei ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beauftragt worden. (Im Artikel heißt es „beantragt“, was der PNP wie auch der Sinnhaftigkeit widerspricht.)
► Gutachter: Max Steller, Berlin
► Das OVB will Glauben machen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian profitiert.
Anmerkung: Ab hier wurde in diesem Thread über das Verfahren gegen Adrian M. diskutiert.
► Als Retter der ersten Runde im Hanna-Prozess preist das OVB den Zeugen Adrian M.
Anmerkung: Die manipulative Tendenziösität dieser Krawall-Journaille empfinde ich als ekelerregend und abstoßend!
Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:
andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:13:15
Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt ! …
Manche Stammtischbruderschaften, Fackel- und Mistgabelträger, Hassprediger und vor allem OVB-Konsumenten brauchen's mit dem Holzhammer. Hoffentlich werden sie alle dem Gutachter Steller im prall gefüllten Sitzungssaal lauschen.
Die Kosten trägt vorerst die Justizkasse (die sich z. B. aus Geldstrafen speist) – und im Falle eines Freispruchs bleibt es dabei. Sei es der Wahrheitsfindung gegönnt, oder?
Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).
Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.
In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.
Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.
Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln.
Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden?
Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Auch kurios: Im Eiskellerprozess ( also nicht in seinem eigenen Prozess) sagt Adrian M. auf Nachfrage des Gerichts warum er erst jetzt mit der Sprache rausrückt, er hätte das Mordgeständnis VERGESSEN, weil er zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftigt war. VERGESSEN, wie kann man denn ein Mordgeständnis vergessen ? Klar, bei dem ganzen Streß im Knast , stundenlang alleine in der Zelle, kommt man ja kaum zum nachdenken, da kann man so eine Lappalie schon mal vergessen. Um es mit den Worten von Frau Aßbichler zu sagen: "wer das glaubt, dem kann man alles erzählen".
Bei billigen Instant-Cappuccino in lauwarmen Wasser und staubigen Spekulatius hat der Mörder dann gestanden und es kam endlich Licht ins Dunkel mit Details, die zuvor keiner wusste. Nein, eben nicht, Adrian M. hat lediglich bewiesen, dass er Zeitung lesen kann.
Für die interessierte Öffentlichkeit aus Aschau, Rosenheim, Traunstein und Umgebung könnte die Verlegung zu einer Herausforderung werden, vor allem ohne eigenes Fahrzeug. Vorteil für RA Georg: die Nähe zum Flughafen Salzburg.
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Es ist so, dass ich es dieses Mal ohnehin wahrscheinlich nicht ganz so regelmäßig machen kann. Laufen ist tatsächlich eine zusätzliche Herausforderung. Für die ganz wichtigen Tage, wo es mir terminlich möglich ist, hätte ich ohnehin wieder ein Zimmer genommen. Ansonsten hängt es ein bisschen von Arbeitszeiten von Personen ab.
MB77 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49
Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft bestimmt sich nach dem StrEG:
► Ersatz immateriellen Schadens, quasi „Schmerzensgeld“: 75 Euro pro Hafttag (§ 7 Abs. 3 StrEG) → für 2½ Jahre rund 68.000 Euro
► zzgl. Ersatz des materiellen Schadens (z. B. Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, Verdienstausfall, Nachversicherung in der Rentenversicherung)
► Abgezogen werden darf die Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft (falls die Justizverwaltung des betreffenden Bundeslandes von diesem Recht Gebrauch macht, wie es zunächst im Badewannen-Fall geschehen war).
Große Sprünge sind damit nicht möglich.
Zu bedenken gilt zudem, dass ein freigesprochener Angeklagter oftmals auch noch erhebliche Verteidigerhonorare zu begleichen hat. Denn die Justizkasse trägt im Falle eines Freispruchs nur die „notwendigen“ Kosten der Verteidigung, nämlich die, die dem gesetzlichen Rahmen des RVG entsprechen. Eine wirklich effiziente Verteidigung ist damit jedoch in einem komplexen und schwierigen Strafverfahren kaum zu bewältigen. Deswegen werden häufig Vergütungsvereinbarungen über bis zu 250 Euro pro Stunde getroffen. Auf dem die gesetzlichen Gebühren des RVG übersteigenden Teil der Anwaltshonorare bleibt der Freigesprochene sitzen. Inwieweit dieser materielle Schaden nach dem StrEG ersetzt verlangt werden kann, ist problematisch und hängt vom Einzelfall ab.
Schnell ist damit unter Umständen das erlangte „Schmerzensgeld“ von 75 Euro pro Tag aufgezehrt, falls es überhaupt reicht.
Gemessen am Wohlstand unserer Gesellschaft ist die hierzulande gewährte Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft eine Schande und im internationalen Vergleich eine Blamage. Signifikante Besserung ist vorerst nicht zu erwarten.
Die historische Entwicklung der Tagessätze für immateriellen Schadenersatz nach dem StrEG:
1971–1988: 10 Mark
1988–2001: 20 Mark
2002–2009: 11 Euro
2009–2020: 25 Euro
seit 2020: 75 Euro
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln. …
Genauso ist es. Er hat nichts mehr zu gewinnen, aber allerhand zu verlieren. Es drohen strafrechtliche Folgen einer etwaigen Falschaussage und (viel schlimmer!) zivilrechtlche Schadenersatzansprüche.
Deshalb wird ihm ein RA dazu raten, künftig soweit wie möglich die Auskunft zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 StPO).
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
… Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden? …
Ja, siehe hier:
Auch hinsichtlich seiner „alten“ Aussage ist der JVA-Zeuge nicht davor gefeit, noch der Falschaussage überführt und mit Schadenersatzansprüchen überzogen zu werden. Adrian M. steht auf hauchdünnem Eis und kann weder vor noch zurück.
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
… Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Eine Überraschung erwarte ich hier nicht. Schon während der ersten Hauptverhandlung, als Aßbichler die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ablehnte, hatte ich angenommen, ein solches Gutachten werde für entbehrlich gehalten, weil die Kammer diese Aussage mangels Glaubwürdigkeit ohnehin nicht verwerten werde. Ich hatte mich geirrt.
Bei einem erneuten, rechtsstaatlichen Anlauf erscheint mir kein anderes Ergebnis naheliegender, als dass die Aussage des JVA-Zeugen ohne jeden Beweiswert bleibt.
Vielmehr gewinne ich den Eindruck, dass uns viele Momente aus der ersten Hauptverhandlung als Déjà-vu erscheinen werden. Jene vielen Momente, in denen RAin Rick eben doch recht hatte – und ihr fatalerweise nur Häme und Verachtung entgegenschlugen.
Einmal mehr soll der Rosenheimer RA Peter Dürr die Leser des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) aufklären.
► Haftprüfung: Zeitpunkt, Ablauf
► Verhältnismäßigkeit der langen U-Haft?
► dringender Tatverdacht?
► Gutachten: Erschütterung der Aussage des JVA-Zeugen?
Anmerkung: Alles in allem eine Aneinanderreihung altbekannter Allgemeinplätze und Binsenweisheiten, ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen. Ganz nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.