MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Gutachten zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen

Keinen Millimeter seines Terrains will das Oberbayerische Volksblatt (OVB) seiner Konkurrenz aus Passau (PNP) überlassen. Also wird stumpf nachgeplappert, gewürzt mit tendenziösen Anekdoten:

► Laut LG sei ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beauftragt worden.
(Im Artikel heißt es „beantragt“, was der PNP wie auch der Sinnhaftigkeit widerspricht.)

► Gutachter: Max Steller, Berlin

► Das OVB will Glauben machen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian profitiert.

Anmerkung: Ab hier wurde in diesem Thread über das Verfahren gegen Adrian M. diskutiert.

► Als Retter der ersten Runde im Hanna-Prozess preist das OVB den Zeugen Adrian M.

Anmerkung: Die manipulative Tendenziösität dieser Krawall-Journaille empfinde ich als ekelerregend und abstoßend!


Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
… Landgericht lässt wichtigsten Belastungszeugen prüfen

Bild
Belastungszeuge Adrian M., Anwalt Michael Vogel vor dem Großen Saal im Landgericht Traunstein. © Michael Weiser



… Wie glaubwürdig ist der Zeuge [Adrian M.] aus der JVA? … In einem wichtigen Punkt … hakt das Landgericht Traunstein nun nach. Das Landgericht hat gegenüber dem OVB bestätigt, dass ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beantragt [richtig: beauftragt] wurde.

Außerdem wird der bekannte Berliner Gutachter Prof. Dr. Max Steller den Wahrheitsgehalt der Schilderungen selbst prüfen. Derlei ist bei Verfahren über sexuelle Straftaten an Kindern üblich, um abzuklären, wie verlässlich deren Aussagen sind. Als Experte unter anderem in den Wormser Missbrauchsprozessen, in denen über 20 Angeklagte zu Unrecht des Missbrauchs angeklagt waren, schrieb er Justizgeschichte. Die Prozesse sein[e]rseits endeten mit Freisprüchen.

… Belastungszeuge stand wegen Missbrauch vor Gericht

Experten sollen also klären, wie vertrauenswürdig die Persönlichkeit des Adrian M. ist. … Ihm wurde Cybergrooming vorgeworfen. …

… Harte Strafe für JVA-Zeugen

… berichtete das OVB, als sich Adrian M. … selbst vor Gericht verantworten musste. Am Ende stand das Urteil: vier Jahre und vier Monate Haft. Eine verhältnismäßig harte Strafe; wenn der Zeuge auf einen „Deal“ gehofft hatte, musste er sich in diesem Augenblick enttäuscht sehen.

… Der Mordprozess hing am seidenen Faden

… Im März 2024 war der Angeklagte im Mordfall Hanna zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Ein Urteil, das ohne die Aussage von Adrian M. vermutlich nicht zustande gekommen wäre. Als er, von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladen, überraschend am Landgericht auftauchte, hing der Prozess gerade am seidenen Faden. … Kein Geständnis, kein sicherer Tatort, keine Tatwaffe, keine Zeugen: Ohne Adrian M. hätte der Prozess vor dem Aus gestanden.

… Doch war diese Aussage glaubwürdig? Prof. Dr. Max Steller soll das prüfen.



Rosenheim24.de am 21.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 44144.html

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:13:15 Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt ! …
Manche Stammtischbruderschaften, Fackel- und Mistgabelträger, Hassprediger und vor allem OVB-Konsumenten brauchen's mit dem Holzhammer. Hoffentlich werden sie alle dem Gutachter Steller im prall gefüllten Sitzungssaal lauschen.

Die Kosten trägt vorerst die Justizkasse (die sich z. B. aus Geldstrafen speist) – und im Falle eines Freispruchs bleibt es dabei. Sei es der Wahrheitsfindung gegönnt, oder? ;-)

Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).

Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.

In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.

Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln.

Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden?

Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Auch kurios: Im Eiskellerprozess ( also nicht in seinem eigenen Prozess) sagt Adrian M. auf Nachfrage des Gerichts warum er erst jetzt mit der Sprache rausrückt, er hätte das Mordgeständnis VERGESSEN, weil er zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftigt war. VERGESSEN, wie kann man denn ein Mordgeständnis vergessen ? Klar, bei dem ganzen Streß im Knast , stundenlang alleine in der Zelle, kommt man ja kaum zum nachdenken, da kann man so eine Lappalie schon mal vergessen. Um es mit den Worten von Frau Aßbichler zu sagen: "wer das glaubt, dem kann man alles erzählen".
Bei billigen Instant-Cappuccino in lauwarmen Wasser und staubigen Spekulatius hat der Mörder dann gestanden und es kam endlich Licht ins Dunkel mit Details, die zuvor keiner wusste. Nein, eben nicht, Adrian M. hat lediglich bewiesen, dass er Zeitung lesen kann.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Neuer Austragungsort

Von einer Verlegung des Sitzungsorts für die bevorstehende Hauptverhandlung berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):

► Terminprobleme bei der Saalbelegung beim LG Traunstein

► Verlegung in Räume des AG Laufen

Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... te/laufen/
Google Maps:
https://www.google.de/maps/place/83410+ ... 74172,10z/
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... 08793,17z/


In den OVB-Medien heißt es auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller-Prozess“ …: Warum er nun doch nicht in Traunstein stattfindet



… die Neuauflage des Mordprozesses … wird nicht in Traunstein ausgetragen. Sie geht in Laufen nahe der österreichischen Grenze über die Bühne.

Wechsel des Gerichts im Eiskeller-Prozess

Anderer Verhandlungsort, aber dieselbe Mannschaft. Der Bundesgerichtshof … hatte … den Fall an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Damit steht die 1. Jugendkammer unter dem Vorsitz von Heike Will in der Verantwortung. …



Eiskeller-Prozess: Viel Arbeit vor Beginn

Einen erneuten Befangenheitsantrag stellten weder Richterin Will noch Regina Rick und Dr. Yves Georg als Verteidiger … Also bereitet sich Heike Will weiter auf die Neuauflage des Prozesses vor: indem sie sich in Akten einarbeitet, Termine für Zeugen und Gutachter koordiniert, aber auch selbst Nachforschungen in Auftrag gibt. Gutachten sollen die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Adrian M. und … die Glaubhaftigkeit seiner Aussage prüfen.

Dem Landgericht geht der Platz aus

Der Grund, warum die Verhandlung nunmehr im Landkreis Berchtesgadener Land über die Bühne geht: Dem Landgericht Traunstein geht der Platz aus. „Wir haben Terminprobleme“, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger auf OVB-Anfrage. Unter anderem sei parallel ein großes Schwurgerichtsverfahren im Großen Saal anberaumt. Also schloss sich das Landgericht Traunstein mit dem Amtsgericht in Laufen kurz. Im Großen und Ganzen sei das organisatorisch geklärt, sagte Sattelberger, nur Details seien noch abzuklären.



Rosenheim24.de am 21.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 45232.html


Für die interessierte Öffentlichkeit aus Aschau, Rosenheim, Traunstein und Umgebung könnte die Verlegung zu einer Herausforderung werden, vor allem ohne eigenes Fahrzeug. Vorteil für RA Georg: die Nähe zum Flughafen Salzburg.

Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Es ist so, dass ich es dieses Mal ohnehin wahrscheinlich nicht ganz so regelmäßig machen kann. Laufen ist tatsächlich eine zusätzliche Herausforderung. Für die ganz wichtigen Tage, wo es mir terminlich möglich ist, hätte ich ohnehin wieder ein Zimmer genommen. Ansonsten hängt es ein bisschen von Arbeitszeiten von Personen ab.
MB77
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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MB77 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49 Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft bestimmt sich nach dem StrEG:

► Ersatz immateriellen Schadens, quasi „Schmerzensgeld“:
75 Euro pro Hafttag7 Abs. 3 StrEG)
→ für 2½ Jahre rund 68.000 Euro

► zzgl. Ersatz des materiellen Schadens (z. B. Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, Verdienstausfall, Nachversicherung in der Rentenversicherung)

► Abgezogen werden darf die Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft (falls die Justizverwaltung des betreffenden Bundeslandes von diesem Recht Gebrauch macht, wie es zunächst im Badewannen-Fall geschehen war).

Große Sprünge sind damit nicht möglich.


Zu bedenken gilt zudem, dass ein freigesprochener Angeklagter oftmals auch noch erhebliche Verteidigerhonorare zu begleichen hat. Denn die Justizkasse trägt im Falle eines Freispruchs nur die „notwendigen“ Kosten der Verteidigung, nämlich die, die dem gesetzlichen Rahmen des RVG entsprechen. Eine wirklich effiziente Verteidigung ist damit jedoch in einem komplexen und schwierigen Strafverfahren kaum zu bewältigen. Deswegen werden häufig Vergütungsvereinbarungen über bis zu 250 Euro pro Stunde getroffen. Auf dem die gesetzlichen Gebühren des RVG übersteigenden Teil der Anwaltshonorare bleibt der Freigesprochene sitzen. Inwieweit dieser materielle Schaden nach dem StrEG ersetzt verlangt werden kann, ist problematisch und hängt vom Einzelfall ab.

Schnell ist damit unter Umständen das erlangte „Schmerzensgeld“ von 75 Euro pro Tag aufgezehrt, falls es überhaupt reicht.


Gemessen am Wohlstand unserer Gesellschaft ist die hierzulande gewährte Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft eine Schande und im internationalen Vergleich eine Blamage. Signifikante Besserung ist vorerst nicht zu erwarten.

Die historische Entwicklung der Tagessätze für immateriellen Schadenersatz nach dem StrEG:

1971–1988: 10 Mark
1988–2001: 20 Mark
2002–2009: 11 Euro
2009–2020: 25 Euro
seit 2020: 75 Euro

Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln. …
Genauso ist es. Er hat nichts mehr zu gewinnen, aber allerhand zu verlieren. Es drohen strafrechtliche Folgen einer etwaigen Falschaussage und (viel schlimmer!) zivilrechtlche Schadenersatzansprüche.

Deshalb wird ihm ein RA dazu raten, künftig soweit wie möglich die Auskunft zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 StPO).

Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 … Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden? …
Ja, siehe hier:

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 14:24:04

Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).

Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.

In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.

Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.

Auch hinsichtlich seiner „alten“ Aussage ist der JVA-Zeuge nicht davor gefeit, noch der Falschaussage überführt und mit Schadenersatzansprüchen überzogen zu werden. Adrian M. steht auf hauchdünnem Eis und kann weder vor noch zurück.

Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25 … Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Eine Überraschung erwarte ich hier nicht. Schon während der ersten Hauptverhandlung, als Aßbichler die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ablehnte, hatte ich angenommen, ein solches Gutachten werde für entbehrlich gehalten, weil die Kammer diese Aussage mangels Glaubwürdigkeit ohnehin nicht verwerten werde. Ich hatte mich geirrt.

Bei einem erneuten, rechtsstaatlichen Anlauf erscheint mir kein anderes Ergebnis naheliegender, als dass die Aussage des JVA-Zeugen ohne jeden Beweiswert bleibt.

Vielmehr gewinne ich den Eindruck, dass uns viele Momente aus der ersten Hauptverhandlung als Déjà-vu erscheinen werden. Jene vielen Momente, in denen RAin Rick eben doch recht hatte – und ihr fatalerweise nur Häme und Verachtung entgegenschlugen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Interview mit RA Dürr

Einmal mehr soll der Rosenheimer RA Peter Dürr die Leser des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) aufklären.

► Haftprüfung: Zeitpunkt, Ablauf

► Verhältnismäßigkeit der langen U-Haft?

► dringender Tatverdacht?

► Gutachten: Erschütterung der Aussage des JVA-Zeugen?

Anmerkung: Alles in allem eine Aneinanderreihung altbekannter Allgemeinplätze und Binsenweisheiten, ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen. Ganz nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.


Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
… Viele offene Fragen vor dem Neustart – ein Verteidiger klärt auf



… Die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg haben schon vor Wochen angekündigt, Haftprüfung für den Angeklagten zu beantragen. Warum das vermutlich noch dauert, und wie groß die Chancen T.s sind, auf freien Fuß zu kommen: Darüber sprachen wir mit Peter Dürr, Vorsitzender des Rechtsanwaltsvereins Rosenheim und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München.

Die Verteidigung hat angekündigt, … Haftprüfung zu beantragen. Warum haben das Regina Rick und Dr. Yves Georg … noch immer nicht getan?

Peter Dürr: Die Frage ist natürlich an die Verteidigung zu stellen. Man kann hier nur mutmaßen. Aufgrund der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung ist eine neue Strafkammer zuständig, und die muss sich zunächst in den Fall einarbeiten. Wir haben hier ein sehr umfangreiches Verfahren mit vielen Akten und Beweismitteln. Möglicherweise will man das neue Gericht mit einem derartigen Antrag auch nicht sofort überfrachten. Zunächst geht es ja jetzt auch darum, die neue Verhandlung organisatorisch vorzubereiten, um wieder zeitnah verhandeln zu können. Vielleicht warten die Verteidiger auch ab, ob eine Aufhebung von Amts wegen erfolgt, sodass kein eigener Antrag erforderlich ist. Und schließlich wollen sie den Antrag auch gut begründen, was natürlich auch gewisser Zeit bedarf.

Nächsten Monat soll der Antrag auf jeden Fall kommen. Wie lange dauert es dann noch bis zu einer Entscheidung?

Dürr: Wenn Haftprüfung beantragt wird und eine Vorführung stattfinden soll, hat diese innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Eine Haftbeschwerde wiederum hat keine verbindlichen Fristen. Eine Entscheidung kann dann schon drei, vier Wochen dauern. … Schneller ginge es nur dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen würden, die Haft außer Vollzug zu setzen.

Davon ist nicht auszugehen. Dazu scheint der Fall zu umstritten.

Dürr: Ja. Es gab ja bereits eine Verhandlung, und in erster Instanz haben wir keinen Freispruch erlebt. Eine Haftverschonung ist kein Selbstläufer. Das machen die Verteidiger also schon gut. Sie wollen Sebastian T. aus der U-Haft rausholen, aber auch nicht die Tür einrennen. Nein, stattdessen macht man es lieber mit Bedacht und sorgfältig. Abgelehnt ist so ein Antrag schnell, und dann ist viel kaputt gemacht. ….

Wie stehen die Chancen, dass der Haftprüfungsantrag Erfolg hat?

Dürr: Das ist schwierig zu sagen. Man muss sich ansehen, welche Voraussetzungen für den Vollzug von Untersuchungshaft gelten. Man braucht einen dringenden Tatverdacht und normalerweise einen Haftgrund, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder die Gefahr der Verdunkelung. Eine Sonderregel gilt allerdings für Kapitaldelikte. Wird dem Angeklagten … ein Mord zur Last gelegt, braucht es keinen Haftgrund. … Andererseits ist da wieder die Frage: Ist die Untersuchungshaft zum jetzigen Zeitpunkt noch verhältnismäßig und gibt es keine milderen Mittel? Das ist ein richtiges Mosaik an Argumenten und Abwägungen. Man darf nicht vergessen: Die U-Haft ist kein Vorwegvollzug einer möglichen Strafe, auch wenn Sie im Falle einer Verurteilung angerechnet wird. Sie dient einzig dem Zweck, die Verhandlung zu sichern. Aber das stellt sich jetzt auch anders dar als vor zwei Jahren. Eine Aussetzung der Haft würde das Verfahren insgesamt entspannen, was Dauer und Termine betrifft: Man stünde dann nicht so unter Zeitdruck und müsste den Anklagten auch nicht jedes Mal polizeilich vorführen und überwachen. Er könnte vielmehr selbständig zu den Verhandlungsterminen anreisen.

Eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen. Oder auch dagegen.

Dürr: Ja. Ich gehe auch fest davon aus, dass die Staatsanwaltschaft massiv gegen die Aufhebung des Vollzuges der Untersuchungshaft ist. Sie wird an ihren Vorwürfen festhalten. … Beide Seiten haben sicher gute Argumente.

Sie sagten, dass der dringende Tatverdacht eine Voraussetzung für die U-Haft ist. Ist Sebastian T. noch dringend tatverdächtig?

Dürr: Das Erstgericht hat den Angeklagten – wenn auch unter Mitwirkung einer … zu Recht abgelehnten Vorsitzenden – nach erfolgter Beweisaufnahme verurteilt. Aufgrund des Verfahrensfehlers hat sich der Bundesgerichtshof nicht mehr weitergehend zu materiell rechtlichen Fragen oder der Beweiswürdigung geäußert. Ein genereller Tatverdacht besteht sicher weiterhin, ob dieser auch „dringend“ ist, muss das neue Gericht beurteilen.

Welche Rolle spielen der Hauptbelastungszeuge …, die Gutachten über dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage?

Dürr: Wenn durch das Gutachten die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen erschüttert werden würde oder neue Erkenntnisse auftauchen, die eine andere Beurteilung erlauben, dann könnte es passieren, dass dies auch Auswirkungen auf den Vollzug der U-Haft hat. Eine Indizwirkung hätte eine Haftaussetzung dann allemal.

Rosenheim24.de am 23.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 48562.html
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