katja hat geschrieben:
So.... dann komme ich
das hat mir jetzt Angst gemacht
z3001x hat geschrieben:
Um ein Handy zu orten muss sie mW auch erst eine richterliche Genehmigung anfordern und bekommen oder Gefahr im Verzug reklamieren.
katja hat geschrieben:Aber in einem Fall wo ein Mörder gesucht ist es möglich für die Polizei die Genehmigung anzufordern und problemlos zu bekommen?
meint ihr wirklich orten?
Orten ist das, wenn man den derzeitigen Standort eines Handys rausfinden will ...
in diesem Fall wäre das nur eine Option für Rebeccas Handy, und das wird auch mit Sicherheit im Auge behalten, falls es noch einmal eingeschaltet wird.
Aber fast vermute ich, dass ihr die Handy-Sendemasteneinbuchungen meint?
Auch hier bin ich mir sicher, dass man von Rebecca wie auch von F.R. und Personen des Umfeldes "Bewegungprofile" erstellt hat und das auch rückwirkend so lange diese Daten noch gespeichert waren.
Was katjas Frage wegen der Genauigkeit des "georteten" Handystandortes angeht kann man das nicht pauschal sagen ...
Da spielt vieles eine Rolle, auch was die Technik des Handys/Smartphones/IPhones angeht.
GPS eingeschaltet?
wie eng stehen die Funkmasten beieinander?
mit welcher Stärke funken sie, etc. ?
in einer Stadt kann eine "Ortung" sicher genauer erfolgen, als in ländlichem Raum.
Wie wir aus Carolins Fall wissen war der Täter zwar bei der Funkzellenabfrage erfasst, aber eben nicht näher eingegrenzt .. man konnte also später nur sagen, dass sein Handy in Tatortnähe eingebucht war.
Dank wlan-Einbuchung konnte man jedoch genau sagen wo er sich um 16 Uhr nochwas (wenn auch nur kurz) aufgehalten haben muss.
Weiter muss ich dann aber passen ...
da kennen sich andere Leute besser aus