von Alex123 » Samstag, 27. April 2024, 07:37:21
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 26. April 2024, 21:56:06
Es wäre moralisch durchaus verwerflich, sollte er die Kontakte heimlich gepflegt haben, weil er genau wusste, dass Alexandra diese nicht für gut befinden würde. Die wenigsten Frauen, die ihr erstes Kind mit einem Mann erwarten, mit dem sie eine gemeinsame Zukunft planen, finden sowas schmeichelhaft. Dass Bastian R. sich zudem nicht erinnern kann, ob es jemals zu Treffen mit den Prostituierten kam, ist schwer vorstellbar.
Übrig bleibt der Eindruck, dass Alexandra nur das dumme Schaf war, dass von ihren männlichen Partnern nach Strich und Faden verschaukelt und ausgenutzt wurde.
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Weiß jemand, was es mit den Aktfotos auf sich hat? Inwiefern sind diese für die Verhandlung relevant?
Moral ist doch keine Kategorie, die in einem Strafprozess verhandelt wird.
Hier geht es darum, ob die Indizien (Beschaffung von Prepaid-SIM-Karten mit falschen Pässen, Anmieten des alten Mitsubishis, Fingerabdrücke auf dem Panzertape, Bewegungsprofile der Prepaid-SIM-Karten, Bewegungsprofil von Alexandras Smartphone, Bewegungsprofil von Alexandras BMW, Erfassung der Autos durch Kameras usw.) ausreichen, den beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Straftaten nachzuweisen.
Aus meiner Sicht tun die das.
[quote=Sronson post_id=250768 time=1714161366 user_id=9913]
Es wäre moralisch durchaus verwerflich, sollte er die Kontakte heimlich gepflegt haben, weil er genau wusste, dass Alexandra diese nicht für gut befinden würde. Die wenigsten Frauen, die ihr erstes Kind mit einem Mann erwarten, mit dem sie eine gemeinsame Zukunft planen, finden sowas schmeichelhaft. Dass Bastian R. sich zudem nicht erinnern kann, ob es jemals zu Treffen mit den Prostituierten kam, ist schwer vorstellbar.
Übrig bleibt der Eindruck, dass Alexandra nur das dumme Schaf war, dass von ihren männlichen Partnern nach Strich und Faden verschaukelt und ausgenutzt wurde.
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Weiß jemand, was es mit den Aktfotos auf sich hat? Inwiefern sind diese für die Verhandlung relevant?
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Moral ist doch keine Kategorie, die in einem Strafprozess verhandelt wird.
Hier geht es darum, ob die Indizien (Beschaffung von Prepaid-SIM-Karten mit falschen Pässen, Anmieten des alten Mitsubishis, Fingerabdrücke auf dem Panzertape, Bewegungsprofile der Prepaid-SIM-Karten, Bewegungsprofil von Alexandras Smartphone, Bewegungsprofil von Alexandras BMW, Erfassung der Autos durch Kameras usw.) ausreichen, den beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Straftaten nachzuweisen.
Aus meiner Sicht tun die das.