VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 12:46:06

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 12:08:44 ...

Fakt ist, dass nach unwidersprochenem Mahnbescheid ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, aufgrund dessen *alle* kreditgebenden Banken Alexandra die Konten sperrten. Seltsam ist ja bereits, dass ein Investor seine Immobilien nicht sukzessive bei seiner Hausbank erwirbt, sondern nahezu jede seiner sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien mit einer entsprechenden kleinen Investitionssumme über eine andere Bank finanziert.

Sie wehrte sich dann zwar mit rechtlichen Mitteln dagegen und man davon ausgehen, dass am 15.12. auch gerichtlich in ihrem Sinne entschieden worden wäre. Das ändert aber nichts daran, dass alle betroffenen Banken bei Eingang der Pfändung über eine Schufa-Abfrage erkannt haben müssen, dass in Summe ein über viele Banken gestreutes Kreditportfolio von über 2 Millionen Euro besteht.

Erstens ist das für einen Privatinvestor sehr ungewöhnlich.
Zweitens wurde hier schon xmal vorgerechnet, dass dies zu einer monatlichen Belastung von 5000 Euro führt, was mit ihrem Nettogehalt (muss diesen Banken vorliegen) nicht zu finanzieren ist.

Beides ist per se nicht illegal. Trotzdem ist jede dieser Banken nun gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz abzugeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html

Und jetzt noch mal: Die Banken *müssen* diese Meldung abgeben. Sie *können* eine Strafanzeige erstatten.

Die Strafanzeige landet über die Polizei bei der Staatsanwaltschaft. Ich gehe davon aus, dass die Banken das nicht gemacht haben, das Vorliegen einer Straftat wäre mir in diesem Fall nicht offensichtlich genug. Deswegen liegt im bestehenden Fall Polizei und Staatsanwaltschaft nichts vor, was zB Alex123 mantramäßig keine Ermittlungen nennt.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) untersteht jedoch dem Zoll und nicht den Polizeibehörden. Deswegen (Datenschutz) wissen diese überhaupt nichts von laufenden Ermittlungen, solange die FIU nicht aufgrund ihrer Ermittlungen hinsichtlich der Verdachtsmeldungen auf das wahrscheinliche Vorliegen von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennt. Erst dann wird über die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralst ... rsuchungen

Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.

Aber mit der Pfändung und dem Gespräch, das in der Postbank mit ihr dazu geführt wurde, muss ihr vollkommen klar gewesen sein, dass seitens der FIU Ungemach droht.

Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen".
Woher stammen die Informationen
- welche Banken für welchen Deal welchen Kredit in welcher Höhe gewährt haben
- dass alle Banken die Konten gesperrt hätten (offensichtlich konnten bis zum Einschreiten von Alexandra im Juli 2022 120.000 von ihren Konten betrügerisch gepfändet werden)
- dass die Banken hier hätten Geldwäsche vermuten und Meldung gemacht hätten (jedes einzelne Objekt diente jeweils als Sicherheit für den Deal. Es gelang über Renovierungen sehr viel höhere Verkaufspreise als due gezahlten Kaufpreise zu erzielen und die Kredite damit zu bedienen?
Noch einmal: Alexandra hätte keine Gefängnisstrafe gedroht. Sie hat als Eigentümerin alle Verpflichtungen aus den notariellen Kaufverträgen eingehalten.
Wissen über Schwarzgeld hätte man ihr nicht nachweisen können.
(Dass sie vermutlich gegen die internen Compliance-Richtlinien ihres Arbeitgebers Postbank verstoßen und ihre Immobilienkauf und -Verkäufe dort nicht angeben hat, steht auf einem anderen Blatt.)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 12:21:28

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 11:37:32 Genau das habe ich mich auch gefragt. Allerdings lag zwischen der Flucht ins Frauenhaus und ihrem Verschwinden fast ein Dreivierteljahr*. Bei einer solch dysfunktionalen Beziehung wäre es durchaus möglich, dass Alexandra und ihr Ex Dejan B. sich zwischenzeitlich wieder angenähert haben.

Vielleicht muss der Kreis der Verdächtigen tatsächlich um eine Person erweitert werden. Motive hätten alle drei.

*Bitte um Korrektur, falls die Angaben aus den Medien nicht stimmen.
Annäherung während eines sechsmonatigen gerichtlichen Näherungsverbots von April bis September 2022? Unsinn.
Annäherung trotz betrügerischen Mahnverfahrens und Pfändung von 120.000 Euro bis Juli 2022? Unsinn.
Annäherung trotz laufender Zivilklage gegen dem Vollstreckungsbescheid und trotz laufender Strafantrag von Alexandra gegen D.B. und U.T.? Unsinn.
Annäherung trotz gemeinsamem Urlaub am Meer mit Dr. Bastian R? Unsinn.

Dr. Bastian R. ist nur Zeuge, KEIN Tatverdächtiger!
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Und seine seltsame Art spielt in Sache keine Rolle, egal wie viele Foristen hier ständig das Gegenteil versuchen zu etablieren.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 28. April 2024, 12:08:44

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 01:17:08 Es gab KEINE Ermittlungen der Finanzbehörden!
Auch wenn Du diesen Glaubenssatz täglich wiederholst, wird er nicht richtig. Oder Du erklärst, woher Du das zu wissen glaubst.

Fakt ist, dass nach unwidersprochenem Mahnbescheid ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, aufgrund dessen *alle* kreditgebenden Banken Alexandra die Konten sperrten. Seltsam ist ja bereits, dass ein Investor seine Immobilien nicht sukzessive bei seiner Hausbank erwirbt, sondern nahezu jede seiner sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien mit einer entsprechenden kleinen Investitionssumme über eine andere Bank finanziert.

Sie wehrte sich dann zwar mit rechtlichen Mitteln dagegen, und man kann wohl davon ausgehen, dass am 15.12. auch gerichtlich in ihrem Sinne entschieden worden wäre. Das ändert aber nichts daran, dass alle betroffenen Banken bei Eingang der Pfändung über eine Schufa-Abfrage erkannt haben müssen, dass in Summe ein über viele Banken gestreutes Kreditportfolio von über 2 Millionen Euro besteht.

Erstens ist das für einen Privatinvestor sehr ungewöhnlich.
Zweitens wurde hier schon xmal vorgerechnet, dass dies zu einer monatlichen Belastung von minde45000 Euro führt, was aus ihrem Nettogehalt (muss diesen Banken vorliegen) nicht zu finanzieren ist.

Beides ist per se nicht illegal. Trotzdem ist jede dieser Banken nun gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz abzugeben.
(1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
1.
ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
2.
ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
3.
der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Gibt der Verpflichtete zusätzlich zu der Meldung eines nach Satz 1 meldepflichtigen Sachverhalts auch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ab, so teilt er dies der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit Abgabe der Meldung mit.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html

Und jetzt noch mal: Die Banken *müssen* diese Meldung abgeben. Sie *können* eine Strafanzeige erstatten.

Die Strafanzeige landet (über die Polizei oder auch direkt) bei der Staatsanwaltschaft. Ich gehe davon aus, dass die Banken das nicht gemacht haben, das Vorliegen einer Straftat wäre mir in diesem Fall nicht offensichtlich genug. Deswegen liegt im bestehenden Fall Polizei und Staatsanwaltschaft nichts vor, was zB Alex123 mantramäßig keine Ermittlungen nennt.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) untersteht jedoch dem Zoll und nicht den Polizeibehörden. Deswegen (Datenschutz) weiß die Polizei überhaupt nichts von laufenden Ermittlungen, solange die FIU nicht aufgrund ihrer Ermittlungen hinsichtlich der Verdachtsmeldungen auf das wahrscheinlich tatsächliche Vorliegen von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennt. Erst dann wird über die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralst ... rsuchungen

Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.

Aber mit der Pfändung und dem Gespräch, das in der Postbank mit ihr dazu geführt wurde, muss ihr vollkommen klar gewesen sein, dass seitens der FIU Ungemach droht.

Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen".

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 11:53:45

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 11:46:12 War es nicht so, dass Bastian R. richtigerweise damit rechnete, abgehört zu werden und deshalb am Telefon genau darauf achtete, was er bespricht? Du wirst nicht müde seine akademische Laufbahn zu betonen, traust ihm aber nicht zu, schlauer als B. und T. zu sein?
Dr. Bastian R. ist definitiv schlauer als der Kriminelle D.B. und sein Handlanger U.T.
Dass es ihm jedoch gelungen sein sollte, ein erfahrenes Ermittlerteam bei all den verdeckt stattfindenden Routineüberprüfungen zu täuschen, halte ich für aufgeschlossenen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 11:46:12

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 09:45:00 Ja nee is klar. Alles Deppen die Ermittler. Überprüfen Dr. Bastian R., überwachen sein Telefon und merken nicht, dass er der Täter ist.
War es nicht so, dass Bastian R. richtigerweise damit rechnete, abgehört zu werden und deshalb am Telefon genau darauf achtete, was er bespricht? Du wirst nicht müde seine akademische Laufbahn zu betonen, traust ihm aber nicht zu, schlauer als B. und T. zu sein?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 11:37:32

Gast234 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 07:11:31 Wer bittet den wen wg dem er in Frauenhaus war, bei sowas um Hilfe?
Genau das habe ich mich auch gefragt. Allerdings lag zwischen der Flucht ins Frauenhaus und ihrem Verschwinden fast ein Dreivierteljahr*. Bei einer solch dysfunktionalen Beziehung wäre es durchaus möglich, dass Alexandra und ihr Ex Dejan B. sich zwischenzeitlich wieder angenähert haben.

Vielleicht muss der Kreis der Verdächtigen tatsächlich um eine Person erweitert werden. Motive hätten alle drei.

*Bitte um Korrektur, falls die Angaben aus den Medien nicht stimmen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 09:58:37

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 09:33:16 Aber er ist auch ein kranker Mann.
U.T. hat starkes Übergewicht, Adipositas.
Ist stark zuckerkrank, also Diabetes.
Er hat 2023 auch schon Bekanntschaft mit einem diabetischen Koma gehabt.
Er muss auch deshalb keine Fesselung im Gerichtssaal tragen und sitzt auch nicht auf der Anklagebank, sondern separat. Er wirkt apathisch und leidet vermutlich auch an einer Sehstörung. Er war zwar Geschäftsführer einer GmbH, hatte aber ein sehr loyales 
Verhältnis zum Herrn D.B., dies wurde vor Gericht zigmal bestätigt. Zudem wird er als leicht manipulierbar und steuerbar beschrieben.
Danke für die Beschreibung von U.T. als Handlanger des Kriminellen D.B. Letzterer hat vermutlich Anfang 2020 festgelegt, dass U.T. die GmbH von Alexandra übernimmt, nachdem die andere GmbH einige Monate zuvor von Amts wegen aufgelöst worden war wegen Insolvenz.

Mal schauen, wann U.T. D.B. hinhängt, um eine geringere Strafe zu bekommen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 09:45:00

Gast234 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 07:11:31 Ich denke viel eher, dass sie, wenn überhaupt, vor Bastian R. geflüchtet ist oder von ihm "entsorgt" wurde. Dass die beiden Angeklagten ihr bei einer Flucht geholfen haben sollen, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Wer bittet den wen wg dem er in Frauenhaus war, bei sowas um Hilfe?
Oder aber sie ist untergetaucht und will es den beiden in die Schuhe schieben. Das gleiche gilt auch für BR sollte er ihr etwas angetan haben.
Ja nee is klar. Alles Deppen die Ermittler. Überprüfen Dr. Bastian R., überwachen sein Telefon und merken nicht, dass er der Täter ist.
Er war am betrügerischen Mahnverfahren, an den SIM-Karten unter falschen Identitäten, am Anmieten des alten Mitsubishis, am Panzertape mit Fingerabdrücken uns ausgerissenen Haaren, am Italien-Trip usw. NICHT beteiligt. Er ist NICHT vorbestraft.
Seine unbestreitbar seltsame Art darf NICHT dazu missbraucht werden, ihn zum Täter umzusetzen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast7 » Sonntag, 28. April 2024, 09:35:26

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 28. April 2024, 09:33:16

Fränkin hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 22:09:25 Kurze Berichtigung: U.T. hat keine (uns) bekannten Kinder.

Aber er ist auch ein kranker Mann.
U.T. hat starkes Übergewicht, Adipositas.
Ist stark zuckerkrank, also Diabetes.
Er hat deshalb 2023 auch schon Bekanntschaft mit einem diabetischen Koma gehabt.
Er muss auch deshalb keine Fesselung im Gerichtssaal tragen und sitzt auch nicht auf der Anklagebank, sondern separat. Er wirkt apathisch und leidet vermutlich auch an einer Sehstörung. Er ist oder war zwar Geschäftsführer einer GmbH, hatte aber ein sehr loyales 
Verhältnis zum Herrn D.B., dies wurde vor Gericht zigmal bestätigt. Zudem wird er als leicht manipulierbar und steuerbar beschrieben.

Der forensische Psychiater Dr. Michael W. ist auch Beobachter des Verfahrens.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast234 » Sonntag, 28. April 2024, 07:11:31

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 03:13:08 Schwer vorstellbar, dass im Falle von Alexandras freiwilligem
Verschwinden keinem der Beteiligten bei der Planung in den Sinn kam, dass man als erstes B. verdächtigen würde ihr etwas angetan zu haben. Immerhin war sie vor ihm ins Frauenhaus geflüchtet und hatte ein Kontaktverbot erwirkt.
Ich denke viel eher, dass sie, wenn überhaupt, vor Bastian R. geflüchtet ist oder von ihm "entsorgt" wurde. Dass die beiden Angeklagten ihr bei einer Flucht geholfen haben sollen, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Wer bittet den wen wg dem er in Frauenhaus war, bei sowas um Hilfe?
Oder aber sie ist untergetaucht und will es den beiden in die Schuhe schieben. Das gleiche gilt auch für BR sollte er ihr etwas angetan haben.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 03:13:08

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 00:04:28
Gegen die anderen wird nicht ermittelt, also besteht aktuell keine Notwendigkeit zur Flucht.
Schwer vorstellbar, dass im Falle von Alexandras freiwilligem
Verschwinden keinem der Beteiligten bei der Planung in den Sinn kam, dass man als erstes B. verdächtigen würde ihr etwas angetan zu haben. Immerhin war sie vor ihm ins Frauenhaus geflüchtet und hatte ein Kontaktverbot erwirkt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Sonntag, 28. April 2024, 03:01:54

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 02:34:49 Dass Bastian R. einen akademischen Titel trägt, ist für den Fall nicht relevant. Deshalb muss es auch nicht ständig betont werden - Es sei denn, man will dadurch von anderen, nicht ganz so schönen Dingen ablenken.
Titel hin oder her. Neuerdings sogar zwei Titel. Tut nichts zur Sache, stimmt.

Spannender finde ich, dass mittlerweile von "Lebensgefährte" zu "Verlobter" geswitcht wird:
https://www.bild.de/regional/bayern/sch ... 0bdf8ffe7b
Schwangere Bank-Chefin seit mehr als 500 Tagen vermisst – jetzt spricht ihr Verlobter in BILD
Da hat Herr Völkerling tatsächlich gleich im ersten Satz unter der Überschrift zwei Fehler.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 02:34:49

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 00:50:03 Nur teilweise richtig.

Die Bundesregierung will den Doktortitel vor dem Nachnamen in Personalausweisen und Reisepässen streichen und an eine andere Stelle eintragen lassen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.Die Ampel-Koalition folge damit internationalen Gepflogenheiten, berichtet die Düsseldorfer Zeitung "Rheinische Post" unter Berufung auf eine der Redaktion vorliegende Verordnung des Bundesinnenministeriums. Demnach soll der Titel künftig in einem neu geschaffenen Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises und des Reisepasses eingetragen werden können.


https://www.tagesschau.de/inland/doktor ... l-100.html
Ja, genau. Deshalb schrieb ich “vor dem Nachnamen im Pass”. Dass dort bisher der Zusatz “Dr.” stehen durfte, hat bei Passkontrollen im Ausland immer wieder für Verwirrung gesorgt, denn in keinem anderen Land lassen Bürger ihren Dr.-Titel im Pass eintragen. In Großbritannien kann man zwar seinen Professoren-Titel aufnehmen lassen; gängige Praxis ist das jedoch nicht.

Dass Bastian R. einen akademischen Titel trägt, ist für den Fall nicht relevant. Deshalb muss es auch nicht ständig betont werden - Es sei denn, man will dadurch von anderen, nicht ganz so schönen Dingen ablenken.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 01:17:08

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 00:04:28 Die ganzen Immobilientransaktionen liefen über Alexandra. Ein Geldwäscheverdacht besteht daher (wenn die Banken nach dem Pfändungsbeschluss solche Meldungen gemäß §44 GWG abgegeben haben) gegen sie und nicht gegen die anderen.

Es geht also darum, kurzfristig den Prozess am 15.12. platzen zu lassen und mittelfristig vor den laufenden Ermittlungen der Finanzbehörden (die nicht der Polizei unterstehen) zu verschwinden: "ich will nicht in das Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen."

Gegen die anderen wird nicht ermittelt, also besteht aktuell keine Notwendigkeit zur Flucht.
Es gab KEINE Ermittlungen der Finanzbehörden!
Am 15.12.2022 hätte die finale Verhandlung über Alexandras Zivilklage gegen D.B. und U.T. gegen den betrügerischen Vollstreckungsbescheid mit 16fach überhöhten Provisionsforderungen und bis Juli 2022 unrechtmäßig von Alexandras Konto gepfändeten 120.000 Euro stattgefunden, bei der aufgeflogen wäre, dass D.B. und U.T. sich bei ihren Immobilien-Deals nicht in einer rechtlichen Grauzone sondern ganz klar außerhalb der Legalität bewegten.
Es wäre zu KEINEN Ermittlungen gegen Alexandra gekommen, denn als Strohfrau hat sie sich an alle Verpflichtungen aus den notariellen Kaufverträgen der Immobilien-Deals gehalten.
Dass sie von abseits dieser notariellen Verträge gelaufebeb etwaigen Bargeldtransaktionen etwas wusste, wäre ihr NICHT nachzuweisen gewesen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 01:02:59

Sronson hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 14:04:41 Dann kann seine Aussage, sein ehemaliger Geschäftspartner Dejan B. habe die Vermisste bedroht und ihr etwas antun wollen, ja getrost ignoriert werden.

...
Dafür gibt es die Aussagen des Ex-Mannes und der Frauenhaus-Mitarbeiterin.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 01:00:15

Sronson hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 22:01:24 Hierzu zwei Fragen zur Diskussion: Gesetzt den Fall, Alexandra hat sich unter Mithilfe der beiden Angeklagten tatsächlich ins Ausland abgesetzt, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen, wie lässt sich das Panzertape mit ihren Haaren daran erklären?

Wieso haben sich B. und T. nicht ebenfalls abgesetzt, anstatt eine langjährige Gefängnisstrafe in Kauf zu nehmen? Auch sie standen knietief in den krummen Geschäften. B. hat zumindest keine familiären Pflichten, die ihn zurückgehalten haben könnten. In T.s Fall hat dieser zwar Kinder, aber da Alexandra zugetraut wird, ihr Kind zurückzulassen und somit schwer zu traumatisieren, könnte man dasselbe doch auch T. zutrauen.
Das passt gar nicht zusammen.
Für bevorstehende Ermittlungen gegen Alexandra gibt es nicht die geringsten Hinweise.
D.B. und U.T. sind nach allem, was vorgefallen ist (Bedrohung, Frauenhaus, Kontaktverbot, betrügerisches automatisiertes Mahnverfahren, Prepaid-SIMs unter falschen Identitäten, Anmietung des alten Mitsubishis usw.) nie und nimmer plötzlich zu Fluchthelfern geworden.
Wenn sie Alexandra hätten ins Ausland bringen wollen, hätte ein von D.B. und U.T. sie ganz einfach nach ihrer Rückkehr aus Schwabach z.B. mit dem Jaguar abholen können. Er schaltet sein Smartphone aus, sie schaltet ihr Smartphone aus. Eingestiegen wäre sie zwei Straßen von ihrer Wohnung entfernt, damit es keine Zeugen unter den Nachbarn gibt.
Keine SMS oder WhatsApp-Nachrichten. Nachmittags wäre es erst aufgefallen, als die Pflegetochter nicht aus der Kita abgeholt wurde.
Die Vermisstenanzeige wäre von Lebensgefährten, Bruder, Ex-Mann und Freundin erstattet worden, D.B. und U.T. hätten Alibis angeben können.

Die angeblichen Sichtungen von Alexandra scheinen alle auf den nicht stichhaltigen Erzählungen des von Dr. Bastian R. engagierten Privatermittlers zu beruhen, der damit seinen Auftraggeber bei Laune halten wollte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 28. April 2024, 00:50:03

Sronson hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 21:45:13 Der Doktortitel vor dem Nachnamen im Pass wird demnächst ohnehin gestrichen; dies hat kürzlich die Bundesregierung beschlossen. I
Nur teilweise richtig.

Die Bundesregierung will den Doktortitel vor dem Nachnamen in Personalausweisen und Reisepässen streichen und an eine andere Stelle eintragen lassen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.Die Ampel-Koalition folge damit internationalen Gepflogenheiten, berichtet die Düsseldorfer Zeitung "Rheinische Post" unter Berufung auf eine der Redaktion vorliegende Verordnung des Bundesinnenministeriums. Demnach soll der Titel künftig in einem neu geschaffenen Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises und des Reisepasses eingetragen werden können.


https://www.tagesschau.de/inland/doktor ... l-100.html

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 00:25:25

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 12:33:30 Hierzu eine Zeugenaussage.
Bei einer Wohnungsrenovierungsarbeit in Fürth, Schwabacher Straße, wurde Bastian R. über die Schwangerschaft von Alex informiert. Die Reaktion von Bastian R.: Ich kann nicht mehr weiterarbeiten. Mimik, Gestik und Körperhaltung deuten auf keine Freude von Alex Schwangerschaft hin.

Die Richter, sowie die Verteidigung haben auch noch weitere widersprüchliche Angaben erkannt.
Alexandra war bei einer Wohnungsrenovierung in Fürth und hat Bastian dort im Beisein des Zeugen gesagt "Übrigens ich bin schwanger von dir."?
Oder war es gar ein Dritter, der Dr. Bastian R. dort gesagt hat "Übrigens, die Alexandra ist schwanger von dir."?
Das kann ja frühestens im Juni 2022 gewesen sein.
Was ist das für ein Zeuge und wie glaubwürdig ist der?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 28. April 2024, 00:04:28

Die ganzen Immobilientransaktionen liefen über Alexandra. Ein Geldwäscheverdacht besteht daher (wenn die Banken nach dem Pfändungsbeschluss solche Meldungen gemäß §44 GWG abgegeben haben) gegen sie und nicht gegen die anderen.

Es geht also darum, kurzfristig den Prozess am 15.12. platzen zu lassen und mittelfristig vor den laufenden Ermittlungen der Finanzbehörden (die nicht der Polizei unterstehen) zu verschwinden: "ich will nicht in das Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen."

Gegen die anderen wird nicht ermittelt, also besteht aktuell keine Notwendigkeit zur Flucht.

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