von papaya » Samstag, 27. April 2024, 16:46:17
Der Punkt ist doch am Ende nicht, ob Alexandra mit den beiden Angeklagten irgendwo war. Natürlich muss die Polizei auch das beweisen, allerdings scheint es mir relativ unstrittig.
Die Frage ist, ob sie von ihnen lebend ins Ausland gebracht wurde, um einer Strafverfolgung wegen möglicher Geldwäsche zu entgehen und zu verhindern, dass man sich am 15.12. um Kopf und Kragen redet.
Man kann wohl mittlerweile kaum ignorieren, dass Bayerischer Rundfunk und Süddeutsche berichten, Alexandra sei nach der Tat lebend gesehen worden, und es gäbe Spuren nach Osteuropa.
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=250754#p250754
Die einhellige Vorverurteilung der Anklagten rührt daher, dass Makler und Chatkönig "Prof." Dr. R. seit dem Verschwinden emsig den Kontakt zu den Medien gesucht hat und diese publikumswirksam seine Version verbreiten ließ. Das glauben die Leute nun mal. Der arme liebevolle Kindsvater! Dass der gleichzeitig noch mit seiner Ex ein anderes Kind zeugte, wusste man da halt noch nicht.
Verbreitet wurde (mangels Recherchen der Medien und mangels anderer redseliger Quellen) die Version, die er nun auch trotz mehrfacher Ermahnung des Richters, sich kurz zu fassen, zwei Tage lang vor Gericht verbreitet hat, ehe er einräumen musste, es mit bürgerlichen Werten wie Ehrlichkeit und Treue nicht so genau zu nehmen.
Man sollte nun endlich ergebnisoffen an das Verschwinden herangehen. Dass sie mit ihnen herumgefahren ist, beweist nichts. Wahrscheinlich beweist es nicht einmal Geiselnahme, denn:
Bisher wurde vor Gericht berichtet
- dass ein Panzertape mit Haaren von Alexandra und Fingerabdrücken von Ugur gefunden wurde, das sämtliche Mietinteressenten und der Lebensgefährte bei der Besichtigung am Nachmittag komplett übersehen haben sollen
- dass ein Ohrstecker gefunden wurde, dessen Stift um 90 Grad verbogen war, wie es normalerweise durch Drauftreten passiert und nicht durch Herausreißen, und der auch nicht am Panzertape klebte
- dass in der Nacht vom 9.12. auf den 10.12. Dr. R. das Haus in der Sudetenstraße auf eigene Faust mit seiner Schwester und deren damaligem Freund gründlich durchsucht und ebenfalls weder Ohrring noch Panzertape bemerkt hat
- dass die Kellertür kaputt war und trotz zahlloser Polizeisiegel auf der Haustür jeder durch den Keller nach Belieben ein- und ausgehen konnte
- dass die Polizei nach neun Monaten (im September, Bilder mit kräftig begrünter Vegetation wurden gezeigt) mit Hunden Spuren von gleich drei Personen aus dem Ort Oberhasling in ein ca 1,5 Kilometer entferntes Waldstück gefunden haben will
- dass um 15:30 Uhr jemand auf Alexandras Handy Selfies in der Galerie betrachtet haben soll, wobei das Handy einen automatischen Screenshot machte, der Betrachter also das Passwort gekannt haben musste. Der LKW-Fahrer, der das Handy später fand, hatte jedoch keinen Zugriff, ein Passwort muss also gesetzt gewesen sein.
Es darf als völlig ausgeschlossen angesehen werden, dass neun Monate nach dem Verschwinden Hunde die Spuren von gleich drei Personen wittern:
Ein normal ausgebildeter Einsatzhund der Polizei, der im Schutzdienst eingesetzt wird, kann eine Spur nach vier Wochen nicht mehr erkennen.
Vier Wochen sind möglich, aber das ist nicht immer sicher. Auch nach zwei Monaten ist es noch möglich, die Erfolgschancen liegen bei zehn, 20 oder 30 Prozent. Aber einen Versuch ist es immer wert. Man muss auch die äußeren Umstände, beispielsweise das Wetter, berücksichtigen.
Mantrailing ist ein Hilfsmittel, nichts anderes. Die Erfolgsquote liegt im Schnitt bei 20 Prozent.
Quelle:
https://www.badische-zeitung.de/menschl ... 20erkennen
Diese Erfolgsquoten gelten pro Fall, wären also bei drei Spuren bestenfalls 0,3*0,3*0,3=0,027 also knapp drei (!) Prozent. Nach zwei, nicht nach neun Monaten.
Es dürfte also eine völlig andere Lösung und Erklärung geben als derzeit im Raum steht und diskutiert wird.
Der Punkt ist doch am Ende nicht, ob Alexandra mit den beiden Angeklagten irgendwo war. Natürlich muss die Polizei auch das beweisen, allerdings scheint es mir relativ unstrittig.
Die Frage ist, ob sie von ihnen lebend ins Ausland gebracht wurde, um einer Strafverfolgung wegen möglicher Geldwäsche zu entgehen und zu verhindern, dass man sich am 15.12. um Kopf und Kragen redet.
Man kann wohl mittlerweile kaum ignorieren, dass Bayerischer Rundfunk und Süddeutsche berichten, Alexandra sei nach der Tat lebend gesehen worden, und es gäbe Spuren nach Osteuropa.
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=250754#p250754
Die einhellige Vorverurteilung der Anklagten rührt daher, dass Makler und Chatkönig "Prof." Dr. R. seit dem Verschwinden emsig den Kontakt zu den Medien gesucht hat und diese publikumswirksam seine Version verbreiten ließ. Das glauben die Leute nun mal. Der arme liebevolle Kindsvater! Dass der gleichzeitig noch mit seiner Ex ein anderes Kind zeugte, wusste man da halt noch nicht.
Verbreitet wurde (mangels Recherchen der Medien und mangels anderer redseliger Quellen) die Version, die er nun auch trotz mehrfacher Ermahnung des Richters, sich kurz zu fassen, zwei Tage lang vor Gericht verbreitet hat, ehe er einräumen musste, es mit bürgerlichen Werten wie Ehrlichkeit und Treue nicht so genau zu nehmen.
Man sollte nun endlich ergebnisoffen an das Verschwinden herangehen. Dass sie mit ihnen herumgefahren ist, beweist nichts. Wahrscheinlich beweist es nicht einmal Geiselnahme, denn:
Bisher wurde vor Gericht berichtet
[list]dass ein Panzertape mit Haaren von Alexandra und Fingerabdrücken von Ugur gefunden wurde, das sämtliche Mietinteressenten und der Lebensgefährte bei der Besichtigung am Nachmittag komplett übersehen haben sollen [/list]
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dass ein Ohrstecker gefunden wurde, dessen Stift um 90 Grad verbogen war, wie es normalerweise durch Drauftreten passiert und nicht durch Herausreißen, und der auch nicht am Panzertape klebte[/list]
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dass in der Nacht vom 9.12. auf den 10.12. Dr. R. das Haus in der Sudetenstraße auf eigene Faust mit seiner Schwester und deren damaligem Freund gründlich durchsucht und ebenfalls weder Ohrring noch Panzertape bemerkt hat[/list]
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dass die Kellertür kaputt war und trotz zahlloser Polizeisiegel auf der Haustür jeder durch den Keller nach Belieben ein- und ausgehen konnte
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dass die Polizei nach neun Monaten (im September, Bilder mit kräftig begrünter Vegetation wurden gezeigt) mit Hunden Spuren von gleich drei Personen aus dem Ort Oberhasling in ein ca 1,5 Kilometer entferntes Waldstück gefunden haben will
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dass um 15:30 Uhr jemand auf Alexandras Handy Selfies in der Galerie betrachtet haben soll, wobei das Handy einen automatischen Screenshot machte, der Betrachter also das Passwort gekannt haben musste. Der LKW-Fahrer, der das Handy später fand, hatte jedoch keinen Zugriff, ein Passwort muss also gesetzt gewesen sein.
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Es darf als völlig ausgeschlossen angesehen werden, dass neun Monate nach dem Verschwinden Hunde die Spuren von gleich drei Personen wittern:
[Quote]Ein normal ausgebildeter Einsatzhund der Polizei, der im Schutzdienst eingesetzt wird, kann eine Spur nach vier Wochen nicht mehr erkennen.
Vier Wochen sind möglich, aber das ist nicht immer sicher. Auch nach zwei Monaten ist es noch möglich, die Erfolgschancen liegen bei zehn, 20 oder 30 Prozent. Aber einen Versuch ist es immer wert. Man muss auch die äußeren Umstände, beispielsweise das Wetter, berücksichtigen.
Mantrailing ist ein Hilfsmittel, nichts anderes. Die Erfolgsquote liegt im Schnitt bei 20 Prozent.[/quote]
Quelle: https://www.badische-zeitung.de/menschliche-spuren-wie-spuerhunde-als-mantrailer-ausgebildet-werden#:~:text=BZ%3A%20Wie%20lange%20kann%20ein,vier%20Wochen%20nicht%20mehr%20erkennen
Diese Erfolgsquoten gelten pro Fall, wären also bei drei Spuren bestenfalls 0,3*0,3*0,3=0,027 also knapp drei (!) Prozent. Nach zwei, nicht nach neun Monaten.
Es dürfte also eine völlig andere Lösung und Erklärung geben als derzeit im Raum steht und diskutiert wird.