VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 12. Mai 2024, 22:20:09

Alex123XZM hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 18:29:02 Ob daraus diese oder jenige Charaktereigenschaft resultiert, ist vollkommen subjektiv und absolut nicht justiziabel.

Auch die Einschätzung von K.R.s Verhalten kann nur subjektiv und keinesfalls justiziabel sein.
Deshalb die Kennzeichnung als eigene Meinung durch Verwendung von „Ich denke/Ich finde/Meiner Meinung nach…“

Leider hast du vergessen, die völlig subjektive positive Bewertung von Alexandra und Bastian R. durch einen anderen Diskussionsteilnehmer zu kritisieren. Bisschen einseitig, findest du nicht?
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 19:00:37 Hinterher ist man immer schlauer.
Sich mit dem Wissen von heute hinzustellen und mit dem Finger auf das Jugendamt zu zeigen, ist zu billig.
Die Kritik am Jugendamt ist mehr als berechtigt. Hier nochmal zur Wiederholung: Das Jugendamt hat eine einzige Aufgabe und zwar besteht diese darin, die ihnen anvertrauten Kinder zu schützen. Deshalb müssen Pflegeeltern in einem umfangreichen Überprüfungsprozess auf Herz und Nieren geprüft werden. Nicht nur müssen die Bewerber ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Einkommensnachweise einreichen; sie müssen auch einen Lebensbericht mit Informationen zur eigenen Kindheit, Lebenssituation und Motivation vorlegen. Wie hat der Lebensbericht von Dejan B., der Alexandra später mit seinen Erfahrungen im Bosnienkrieg gedroht hat, wohl ausgesehen? Und wie seine Motivation? Vielleicht hat es einen solchen Bericht ja gar nicht gegeben und auch andere zwingend erforderliche Unterlagen wurden nicht angefordert. Hat Dejan B. die Grundqualifizierung von 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten durchlaufen? Alles Fragen, die dem Jugendamt gestellt werden müssen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 19:00:37

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 11:39:19 ...

Hat Dejan B. damals schon zu Unrecht ALG II bezogen oder nicht? Hat er damals schon mithilfe von Briefkastenfirmen krumme Geschäfte abgewickelt oder nicht? War er damals schon mit einer zweiten Frau verbandelt oder nicht? Gehört ein entwicklungsverzögertes Frühchen, das nichts mehr als Liebe, Schutz, Stabilität und Förderung braucht, in die Hände eines solchen Menschen?
Selbst wenn D.B. 2020 schon ALG-II-Empfänger gewesen wäre, hätte das Jugendamt das nur zur Kenntnis nehmen müssen und nicht die Kompetenzen gehabt, das zu hinterfragen.

Bezüglich der GmbHs hatte D.B. nach der Liquidierung der N.... GmbH keine Rolle wie Eigentümer oder Geschäftsführer mehr. Sein Trick bestand ja gerade darin, die Fäden im Hintergrund zu ziehen, Strohfeuer vorzuschlagen.
Hier hatte das Jugendamt weder die Kompetenzen noch die Mittel Wirtschaftskriminalitätsermittler zu spielen.

Die Verlobung mit N.H. war nirgendwo eingetragen.
Auch hier ist dem Jugendamt keinerlei Vorwurf zu machen.

Vermutlich hat K.R. dem Jugendamt seine Ex-Frau Alexandra als Pfkegemutter vorgeschlagen, die vermutlich aus alter Verbundenheit dazu bereit war.
D.B. war dann das Lebensgefährte-Anhängsel von Alexandra.
Die Überprüfung der beiden hat dann nichts Negatives ergeben.
Es waren vermutlich keine Vorstrafen eingetragen und auch keine Einträge im Führungszeugnis vorhanden.

Hinterher ist man immer schlauer.
Sich mit dem Wissen von heute hinzustellen und mit dem Finger auf das Jugendamt zu zeigen, ist zu billig.

Gefährlich für die kleine S. Wurde D.B. ja erst, als Alexandra die Beziehung zu ihm beendet hat. Und da wurde im Pflegschaftsstreit D.B. richtigerweise entzogen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123XZM » Sonntag, 12. Mai 2024, 18:29:02

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 11:39:19 Frauen primär als Sexobjekte zu betrachten, ist mehr als nur “seltsam”. Vielmehr zeugt es von einem sehr schlechten Charakter. Deine ungebrochene Fanliebe zu Bastian R. in allen Ehren, aber ein feiner Kerl ist der nicht.

Was davon zu halten ist, dass ein so alter Mann wie K.R. eine geistig behinderte Frau schwängert, sich aber zu alt fühlt, um selbst für sein ebenfalls behindertes Kind zu sorgen, darf jeder für sich entscheiden. Ich finde es armselig und pervers.

...
Als was außer Sexualobjekte soll man Frauen betrachten, die ihre Lebensunterhalt damit bestreiten, sich als genau solche Sexualobjekte anzubieten?
Ob daraus diese oder jenige Charaktereigenschaft resultiert, ist vollkommen subjektiv und absolut nicht justiziabel.

Auch die Einschätzung von K.R.s Verhalten kann nur subjektiv und keinesfalls justiziabel sein.

Gerade deshalb dürfen die Seiten nicht vermischt werden. Auf der Seite der mutmaßlichen Straftaten gibt es genau zwei Personen: D.B. und U.T.
Subjektive Eindrücke zu einzelnen Zeugen ändern daran nichts.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 12. Mai 2024, 13:26:55

Klugscheißer hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 13:03:25 Das braucht's jetzt aber nicht, dass du falsche Behauptungen einbringst. Die Partnerin vom Exehemann ist lernbehindert, hat sich also in der Regelschule schwer getan. Aber geistig behindert ist sie deshalb nicht, oder hast du eine diesbezügliche Diagnose?
Ebenso heißt es, das Mädchen habe, da ein Frühchen, Defizite. Auch hier habe ich nichts von irgendwelchen geistigen Behinderungen gelesen.
Davon, dass man es jetzt derartig übertreibt, wird es auch nicht eindrucksvoller.
Eine Lernbehinderung (IQ 70 bis 85) zählt per definitionem zu den leichten geistigen Behinderungen. Bei einem IQ von unter 70 spricht man von einer mittelschweren und bei einem IQ von unter 50 von einer schweren geistigen Behinderung. Eine Frau, die nicht imstande ist, für ihr eigenes Kind zu sorgen, hat sicherlich mehr Probleme als nur den Realschulstoff nicht verstanden zu haben. Du kannst jetzt aufhören, dich künstlich zu empören.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Sonntag, 12. Mai 2024, 13:03:25

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:02:05
Bei den hohen Einnahmen mittels Immobilienhandels war Alexandra auf die max. 1.000 EUR [Pflegegeld] monatlich sicherlich nicht angewiesen.
Angewiesen nicht, aber einen luxuriösen Lebensstil pflegte sie jetzt auch nicht, wenn man bedenkt, dass sie mit ihrem Kind in einer Zweizimmerwohnung lebte. Wenn man dann weiter bedenkt, dass sie den arbeitslosen Dejan mit durchfüttern musste, da tut man so ein Sümmchen auch nicht einfach so ab.

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 11:39:19
Was davon zu halten ist, dass ein so alter Mann wie K.R. eine geistig behinderte Frau schwängert, sich aber zu alt fühlt, um selbst für sein ebenfalls behindertes Kind zu sorgen, darf jeder für sich entscheiden. Ich finde es armselig und pervers.
Das braucht's jetzt aber nicht, dass du falsche Behauptungen einbringst. Die Partnerin vom Exehemann ist lernbehindert, hat sich also in der Regelschule schwer getan. Aber geistig behindert ist sie deshalb nicht, oder hast du eine diesbezügliche Diagnose?
Ebenso heißt es, das Mädchen habe, da ein Frühchen, Defizite. Auch hier habe ich nichts von irgendwelchen geistigen Behinderungen gelesen.
Davon, dass man es jetzt derartig übertreibt, wird es auch nicht eindrucksvoller.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 12. Mai 2024, 11:39:19

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:38:25 Es ist schon ein Unterschied, ob jemand nur eine seltsame Art hat (K.R. 27 Jahre jüngere Braut aus Rumänien importiert, später mit 63 Jahren noch ein Kind mit einer sehr viel jüngeren, lernbehinderten Frau gezeugt, Dr.B.R. zwei Frauen parallel geschwängert, Prostituierte um Bilder angebettelt) oder ob jemand mutmaßlich Verbrechen begangen hat wie D.B. und U.T., nachweislich Vorbereitungen dafür getroffen hat.
Frauen primär als Sexobjekte zu betrachten, ist mehr als nur “seltsam”. Vielmehr zeugt es von einem sehr schlechten Charakter. Deine ungebrochene Fanliebe zu Bastian R. in allen Ehren, aber ein feiner Kerl ist der nicht.

Was davon zu halten ist, dass ein so alter Mann wie K.R. eine geistig behinderte Frau schwängert, sich aber zu alt fühlt, um selbst für sein ebenfalls behindertes Kind zu sorgen, darf jeder für sich entscheiden. Ich finde es armselig und pervers.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:38:25 oder ob jemand mutmaßlich Verbrechen begangen hat wie D.B. und U.T., nachweislich Vorbereitungen dafür getroffen hat.
Noch wurde im Vermisstenfall Alexandra kein Urteil über Dejan B. gesprochen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Was man jetzt schon sicher über ihn sagen kann, ist, dass wir es hier mit einem Sozialleistungsbetrüger und vorbestraften Wirtschaftskriminellen zu tun haben, wie nun hinreichend belegt wurde. Dass er auch ein Mörder ist, muss erst noch bewiesen werden.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:54:37 Wann hat das Jugendamt die Augen zugedrückt?
2020 bei Erteilung der Pflegschaft an Alexandra und D.B., als zwischen den beiden kein Streit herrschte und vermutlich noch kein rechtskräftiges Urteil gegen D.B. vorlag?
Hat Dejan B. damals schon zu Unrecht ALG II bezogen oder nicht? Hat er damals schon mithilfe von Briefkastenfirmen krumme Geschäfte abgewickelt oder nicht? War er damals schon mit einer zweiten Frau verbandelt oder nicht? Gehört ein entwicklungsverzögertes Frühchen, das nichts mehr als Liebe, Schutz, Stabilität und Förderung braucht, in die Hände eines solchen Menschen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 12. Mai 2024, 08:51:48

Ich habe mal gehört, dass man bei der Gründung einer GmbH ein Führungszeugnis benötigt. Wenn der Tatverdächtige D.B. so gerne mit diesen Handelsgesellschaften jongliert, warum gründet er dann nicht seine Eigene und benötigt andere dazu ?

Für mich ist es gut vorstellbar, dass Eintragungen im Führungszeugnis des Herrn D.B. vorhanden sind!

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Sonntag, 12. Mai 2024, 03:20:58

papaya hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 00:22:31 Gibt es irgendeinen Gerichtsbeschluss, der die Formulierung "Betrüger" rechtfertigt?

Oder resultiert das aus der Medienkampagne, die der treue ehrwürdige Lebensgefährte bei der Presse plaziert hat, als diese keinen anderen Gesprächspartner hatte und deswegen jedes Narrativ mangels Alternative dankbar druckte?
Dass der Angeklagte vorbestraft ist, resultiert aus der Verlesung der Anklageschrift:

https://www.infranken.de/lk/nuernberg/v ... rt-5854457
Als Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether auf die Vermögensverhältnisse des Opfers zu sprechen kommt, lacht er kurz auf. ...

Das Vermögen der Bank-Filialleiterin war aus Sicht der Staatsanwaltschaft das treibende Motiv für den Mord. Ihr damaliger Lebensgefährte - zu dem Zeitpunkt schon wegen Wirtschaftsdelikten vorbestraft und arbeitslos -

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 03:02:16

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 02:02:54 Und das steht wo genau?
Über ein eventuelles Strafmaß wurde noch nichts berichtet.

...
Dass er mehrfach vorbestraft ist, steht in der Anklageschrift.

https://lomazoma.com/ticker-zum-mordpro ... -sagt-aus/

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 02:44:08

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 02:02:54 ...
Auch hier eine kleine Korrektur: Die Schreiben in dem Mahnverfahren gingen an die Haupt-Meldeadresse. Der Zweitwohnsitz war in dem hinlänglich bekannten Sandsteinhaus.
Woher stammt die Information?

Wenn dem so ist, wäre es Alexandras Pflicht gewesen, Posteingang an ihrem Erstwohnsitz zu überprüfen.

Andererseits wussten D.B. und U.T. genau, dass Akexandra de facto in Katzwang wohnte, weil sie unter der Adresse auch die Post am U.T.s RB.... GmbH empfangen hat. Insofern kann man schon davon sprechen, dass das faktische Nichtempfangen des Mahnbescheids einkalkuliert war, um direkten Widerspruch zu vermeiden.

Warum Alexandra nicht auch ihren Erstwohnsitz bach Katzwang verlegt hat, hätte sie wohl nur selbst beantworten können. Jetzt kann sie es wohl nicht mehr.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 02:30:52

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 02:02:54 Und das steht wo genau?
Über ein eventuelles Strafmaß wurde noch nichts berichtet.
...
Turmfalke23 hat hier berichtet, dass die Vorstrafen wegen Wirtschaftsdelikten der Kammer im aktuellen Verfahren bekannt sind.
Scheint also so im Verfahren erwähnt worden zu sein.
Scheinen Geld- oder Bewährungsstrafen gewesen zu sein, denn vor der U-Haft scheint D.B. noch nicht gesessen zu haben.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 02:20:46

Welche Treppe ist auf dem Video zu sehen, die die kleine S. nicht alleine hochkommt?
Wir reden von der Kita Flohk. in Schwabach, oder?
Die hat am Eingang gerade mal zwei Stufen, die auch noch seitlich über eine Rampe umgangen werden können.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Sonntag, 12. Mai 2024, 02:02:54

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:06:24 Ja, der Kriminelle D.B. ist wegen Wirtschaftsdelikten rechtskräftig verurteilt und somit vorbestraft.
Und das steht wo genau?
Über ein eventuelles Strafmaß wurde noch nichts berichtet.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:06:24 Außerdem hat er zusammen mit U.T. im automatisierten Mahnverfahren unter vorsätzlicher Angabe einer alten Meldeadresse von Alexandra, um rechtzeitigen Widerspruch zu verhindern, 16fach überhöhte Provisionen für seine Immobilien-Deals gefordert.
Auch hier eine kleine Korrektur: Die Schreiben in dem Mahnverfahren gingen an die Haupt-Meldeadresse. Der Zweitwohnsitz war in dem hinlänglich bekannten Sandsteinhaus.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 01:54:37

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:02:05 ...

Da hat das Jugendamt wohl in Ermangelung guter Pflegeplätze alle Augen kräftig zugedrückt. Ich hoffe sehr, dass der verantwortliche Sachbearbeiter zur Rechenschaft gezogen wird. Die kleine S. hätte jetzt ebenfalls verschwunden/tot sein können.
Wann hat das Jugendamt die Augen zugedrückt?
2020 bei Erteilung der Pflegschaft an Alexandra und D.B., als zwischen den beiden kein Streit herrschte und vermutlich noch kein rechtskräftiges Urteil gegen D.B. vorlag?
Oder 2022 als es D.B. die Pflegschaft entzog?
Hätte der Sachbearbeiter das mutmaßliche Verbrechen von D.B. vorausahnen sollen?
Was Alexandra betrifft mag es an der Umsetzung der Liebe zur Pflegetochter der Umstände wegen in der Zeit vor ihrem Verschwinden etwas gekapert haben, Vernachlässigung oder gar Misshandlung war es noch lange nicht.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 01:38:25

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 01:02:05 ..

Müssen wir uns in diesem Fall tatsächlich überlegen, wer die Guten und wer die Schlechten sind oder dürfen wir für uns selbst entscheiden, dass ALLE beteiligen Erwachsenen keine integren, gutherzigen Menschen sind - Menschen, um die man besser einen großen Bogen machen sollte?

...
Es ist schon ein Unterschied, ob jemand nur eine seltsame Art hat (K.R. 27 Jahre jüngere Braut aus Rumänien importiert, später mit 63 Jahren noch ein Kind mit einer sehr viel jüngeren, lernbehinderten Frau gezeugt, Dr.B.R. zwei Frauen parallel geschwängert, Prostituierte um Bilder angebettelt) oder ob jemand mutmaßlich Verbrechen begangen hat wie D.B. und U.T., nachweislich Vorbereitungen dafür getroffen hat.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 01:25:55

papaya hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 00:22:31 ...

Dr. R. hat neben dem Kind mit der Traumfrau noch mindestens ein weiteres, sowie Chatkontakte zu Prostituierten.
Alexandra war mitnichten die liebevolle Pflegemutter, sondern vor Gericht schilderte eine Erzieherin eindringlich, wie das Verhältnis kalt geworden war und das Kind überredet werden musste, sich für die Abholung vorzubereiten
Wie viele Kinder Dr.B.R. noch gezeugt hat oder wen er in WhatsApp um Bilder angebettelt hat, ist völlig irrelevant.
Im Gegensatz zu D.B. ist er nicht vorbestraft und auch kein ALG-II-Schmarotzer.
Er hat sich keine SIM-Karten unter falscher Identität beschafft, keinen nicht-ortbaren Mitsubishi ausgeliehen, ist Alexandra nicht nach der Kita hinterhergefahren, hat seine Fingerabdrücke nicht auf Panzertape hinterlassen, an den ausgerissene Haare von Alexandra waren, hat keinen tschetschenischen Bauhilfsarbeiter mit dem Rausreißen des Linoleums aus seiner Lagerhalle beauftragt, hat weder Teppichmesser noch Aschesauger im Baumarkt gekauft.

Alexandra war die liebevolle Pflegemutter.
Dass in der Zeit vor ihrem Verschwinden das Verhältnis zur Pflegetochter kühler war als vorher (kalt trifft es nicht), ist den Umständen Schwangerschaft mit gesundheitlichen Problemen und juristischen Auseinandersetzungen mit D.B. und U.T. geschuldet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 12. Mai 2024, 01:06:24

papaya hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 00:22:31 Gibt es irgendeinen Gerichtsbeschluss, der die Formulierung "Betrüger" rechtfertigt?

...
Ja, der Kriminelle D.B. ist wegen Wirtschaftsdelikten rechtskräftig verurteilt und somit vorbestraft.

Außerdem hat er zusammen mit U.T. im automatisierten Mahnverfahren unter vorsätzlicher Angabe einer alten Meldeadresse von Alexandra, um rechtzeitigen Widerspruch zu verhindern, 16fach überhöhte Provisionen für seine Immobilien-Deals gefordert.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 12. Mai 2024, 01:02:05

papaya hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 00:22:31 Gibt es irgendeinen Gerichtsbeschluss, der die Formulierung "Betrüger" rechtfertigt?

[…]

Dr. R. hat neben dem Kind mit der Traumfrau noch mindestens ein weiteres, sowie Chatkontakte zu Prostituierten.
Alexandra war mitnichten die liebevolle Pflegemutter, sondern vor Gericht schilderte eine Erzieherin eindringlich, wie das Verhältnis kalt geworden war und das Kind überredet werden musste, sich für die Abholung vorzubereiten
Stimmt es denn nicht, dass Dejan B. ein Sozialleistungsbetrüger ist?

Müssen wir uns in diesem Fall tatsächlich überlegen, wer die Guten und wer die Schlechten sind oder dürfen wir für uns selbst entscheiden, dass ALLE beteiligen Erwachsenen keine integren, gutherzigen Menschen sind - Menschen, um die man besser einen großen Bogen machen sollte?
Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 22:09:52 Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also wo das Kind lebt, wäre aber nicht Bestandteil der Pflegschaft, sondern des Sorgerechts.
Wenn ein Paar, das gemeinsam die Pflege für ein Kind übernommen hat, sich trennt, kann es in der Folge zum Streit darüber kommen, bei wem von den beiden das Kind zukünftig leben darf. So wars gemeint. Ich nehme an, dass Dejan B. die Kleine nur deshalb bei sich haben wollte, um Alexandra zu quälen und nicht, weil ihm das Kind so sehr am Herzen liegt/lag.
Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 22:09:52Aber auch da scheint nichts ohne Jugendamt zu laufen
Ganz richtig, denn man darf sein Kind, wie bereits erwähnt, nicht ohne Zustimmung des Jugendamts oder Familiengerichts wie einen Wanderpokal weiterreichen.
Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 22:09:52Vielleicht, weil bei einer Adoption das Pflegegeld vom Jugendamt wegfällt?
Bei den hohen Einnahmen mittels Immobilienhandels war Alexandra auf die max. 1.000 EUR monatlich sicherlich nicht angewiesen.
Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 22:09:52 Es sei denn, das wurde nicht richtig recherchiert, wie schon angeführt.
Da hat das Jugendamt wohl in Ermangelung guter Pflegeplätze alle Augen kräftig zugedrückt. Ich hoffe sehr, dass der verantwortliche Sachbearbeiter zur Rechenschaft gezogen wird. Die kleine S. hätte jetzt ebenfalls verschwunden/tot sein können.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 12. Mai 2024, 00:22:31

Sronson hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 18:53:05 Die übergeordnete Frage muss jedoch lauten: Wie konnte das Jugendamt zulassen, dass dieses besonders schutzbedürftige Kind jemals in die Obhut des Betrügers Dejan B. gelangte?
Gibt es irgendeinen Gerichtsbeschluss, der die Formulierung "Betrüger" rechtfertigt?

Oder resultiert das aus der Medienkampagne, die der treue ehrwürdige Lebensgefährte bei der Presse plaziert hat, als diese keinen anderen Gesprächspartner hatte und deswegen jedes Narrativ mangels Alternative dankbar druckte?

Da es der Lebensgefährte im Vorfeld des Prozesses verstanden hat, die Medien für seine Sicht der Dinge zu gewinnen (was diese mangels anderer Informationen gerne aufgriffen), ist in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild einer heilen Welt entstanden, die nun vor Gericht zu bröckeln beginnt.

Dr. R. hat neben dem Kind mit der Traumfrau noch mindestens ein weiteres, sowie Chatkontakte zu Prostituierten.
Alexandra war mitnichten die liebevolle Pflegemutter, sondern vor Gericht schilderte eine Erzieherin eindringlich, wie das Verhältnis kalt geworden war und das Kind überredet werden musste, sich für die Abholung vorzubereiten

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Samstag, 11. Mai 2024, 22:09:52

Sronson hat geschrieben: Samstag, 11. Mai 2024, 18:53:05 Es kämen zwei Möglichkeiten infrage:

1) Die Nachrichtenmagazine haben, wie so oft, nicht richtig recherchiert/falsch voneinander abgeschrieben und tatsächlich gab es einen Streit um die Pflegschaft (Wer betreut das Kind? Bei wem lebt es?), welcher zu Alexandras Gunsten entschieden wurde.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also wo das Kind lebt, wäre aber nicht Bestandteil der Pflegschaft, sondern des Sorgerechts.

Oder 2) die leiblichen Eltern haben zuvor freiwillig das Sorgerecht an Alexandra und Dejan B. abgetreten, weil sich keiner der beiden in der Lage sah, die rechtliche Vertretung des Kindes zu übernehmen. Zu dieser gehören u.a. die Bestimmung des Aufenthaltsortes, die Wahl der Kita, die religiöse Erziehung und medizinische Entscheidungen. Dann hätte es tatsächlich einen Sorgerechtsstreit zwischen Alexandra und Dejan B. gegeben, zugunsten Alexandras. Allerdings würde unter diesen Umständen die gefälschte Nachricht ans Jugendamt keinen Sinn machen, denn dieses wäre ja gar nicht mehr involviert gewesen.
Aber auch da scheint nichts ohne Jugendamt zu laufen:
https://praxistipps.focus.de/sorgerecht ... sen_118663
"Sehen sich übrigens beide Eltern nicht in der Lage, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen und möchten dieses abtreten, wird das Sorgerecht meist auf das Jugendamt oder auf vom Jugendamt Familien, die Pflegekinder aufnehmen, übertragen."

Man müsste sich auch fragen, wieso Alexandra die kleine S. nicht adoptiert hat, wenn sie sowieso die gesamte Erziehung und Fürsorge für sie übernommen hat.
Vielleicht, weil bei einer Adoption das Pflegegeld vom Jugendamt wegfällt?

Die übergeordnete Frage muss jedoch lauten: Wie konnte das Jugendamt zulassen, dass dieses besonders schutzbedürftige Kind jemals in die Obhut des Betrügers Dejan B. gelangte?
Es sei denn, das wurde nicht richtig recherchiert, wie schon angeführt.

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