MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 04. September 2025, 21:08:42

@Catch22

Danke für Deine ausführliche Darlegung.

Hab mir auch mal das Brückerl genauer angesehen, ja das war geradezu fahrlässig, dies nicht abzusperren.

Ich hatte immer gedacht, dass die Beweislast im Zivilverfahren wegen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast für den Kläger auch nicht gerade niedrig ist und bei nicht nicht unwahrscheinlichen Alternativen ein Beweis kaum zu führen ist. Wenn jedoch die Verkehrsicherung nicht ausreichend war, dürfte sich wohl die Beweislast fast umdrehen und der Beklagte müsste beweisen, dass das Opfer über das Geländer gestiegen ist. Ein Beweis, der nicht zu führen wäre. Habe ich das nun richtig verstanden?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 04. September 2025, 16:32:05

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 04. September 2025, 09:53:43 … ist die Gemeinde für eine solche Sicherung überhaupt verpflichtet? …
Über die Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers (hier: mutmaßlich der Gemeinde) und vor allem über die Schuldhaftigkeit deren Verletzung lässt sich trefflich streiten. Anspruchsgrundlage ist § 823 BGB. Mit hinein spielt selbstverständlich etwaiges Mitverschulden des Geschädigten (§ 254 BGB) wie beispielsweise bei starker Alkoholisierung.

Hiervon betroffen ist auch die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen. Verkehrssicherheit öffentlicher oder frei zugänglicher Verkehrsflächen ist allerdings gleichermaßen herzustellen für Olympioniken, gebrechliche Greise, Kinder, Behinderte und Eltern mit Kinderwagen – eine oft schwierig zu lösende Aufgabe.

Eine wesentliche Rolle dürfte im vorliegenden Fall die Breite des Grünstreifens zwischen Gehweg und Bach spielen, ebenso die Fragen, inwieweit der Grünstreifen bei Hochwasser überschwemmt werden könnte und wie gut die Örtlichkeiten bei Nacht beleuchtet und Gefahren erkennbar sind (Bilder vom mutmaßlichen Unfallort siehe hier).

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 04. September 2025, 09:53:43 Ich glaube nicht, dass … bewiesen werden kann, dass der Unfall durch das Versäumnis der Gemeinde entstanden ist. …
Im Zivilrecht gelten weniger strenge Anforderungen an die Kausalität als im Strafrecht. Daher erscheint der Nachweis einer im Fehlen eines geeigneten Geländers gelegenen (Mit-) Ursächlichkeit durchaus möglich.

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 04. September 2025, 09:53:43 … Man müsste ausschließen können, dass das Opfer nicht … freiwillig über die Absperrung gegangen ist …
Ein paar Grasbüschel stellen keine „Absperrung“ dar. Im Bereich der Zufahrt zur Seilbahn sind weite Bereiche am Bärbach gerade nicht durch ein Geländer „abgesperrt", ebenso einige Stellen nahe des Brückerls.

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 04. September 2025, 09:53:43 … Ich kenne viel Bäche/Flüsse, wo es keine Absperrung parallel zu einem Weg gibt und das auch im Stadtgebiet, auch gegenüber von Gaststätten! …
Faktisch tritt die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht erst dann ins Rampenlicht, wenn sie schuldhaft verletzt wird und dadurch ein Schaden entsteht. Solange immer alles gutgeht, gibt es keinen Kläger. Dies bedeutet aber nicht, dass die verantwortlichen Grundstückseigentümer auch immer alles richtig machen.

Der Eigentümer eines öffentlichen bzw. frei zugänglichen Grundstücks muss damit rechnen, dass ein Betrunkener in den unmittelbar neben dem Gehweg verlaufenden Bach torkeln und dadurch zu Schaden kommen kann. Vor allem unter Beachtung des bei Hochwasser lebensbedrohlichen Gefahrenpotentials hat der Grundstückseigentümer geeignete Maßnahmen zur Sicherung zu treffen wie etwa die Anbringung eines durchgehenden Geländers. Hinzu treten: die Nähe zum Eiskeller und das dort weithin bekannte Komasaufen.

Das Missgeschick des Betriebsausflüglers, der beim Austreten ausrutschte, an einem Ast hängenblieb, wodurch ihm die Holzkern-Uhr vom Handgelenk gerissen wurde, und der daraufhin in den (seinerzeit seichten) Bärbach stürzte, könnte darauf hinweisen, dass der Verkehrssicherungspflicht am Bärbach im Bereich des Seilbahnparkplatzes (also des Privatgrundstücks der Seilbahn) nicht genügt wird. Gleiches gilt für den von RAin Rick genannten Fall, in dem ein Mann bei einem Sturz in den Bärbach sein Leben verloren hatte (die genaue Örtlichkeit ist mir nicht geläufig). In beiden Fällen wurde allerdings, soweit öffentlich bekannt, keine gerichtliche Klärung herbeigeführt. Die konkrete Beantwortung der Frage der Verkehrssicherungspflicht am Bärbach bleibt damit zunächst weiterhin offen.

Bemerkenswert dagegen ist, dass zwischenzeitlich das Brückerl (in dessen unmittelbarem Bereich ursprünglich der „Tatort“ vermutet wurde) durch eine zusätzliche Eisenstange abgesichert wurde, so dass nun niemand mehr auf die moosbewachsenen Planken gelangen kann! Siehe hier:

viewtopic.php?p=293933#p293933

Aus Jux und Tollerei wurde dies bestimmt nicht gemacht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 04. September 2025, 09:53:43

Catch22 hat geschrieben: Montag, 01. September 2025, 17:00:06Wenn Schadenersatzansprüche bis dahin nicht verjährt sind. Am Beispiel von Ansprüchen gegen die Gemeinde:
Ich glaube nicht, dass die Tatsache bewiesen werden kann, dass der Unfall durch das Versäumnis der Gemeinde entstanden ist. Man müsste ausschließen können, dass das Opfer nicht - aus welchem Grund auch immer - freiwillig über die Absperrung gegangen ist (die Umstände des Falles legen ein Überschreiten der Absperrung eher nahe). Ich glaube nicht, dass die GPS-Daten das mit ausreichender Sicherheit ausschließen.

Selbst wenn das bestätigt werden würde, ist die Gemeinde für eine solche Sicherung überhaupt verpflichtet? Ich kenne viel Bäche/Flüsse, wo es keine Absperrung parallel zu einem Weg gibt und das auch im Stadtgebiet, auch gegenüber von Gaststätten! Ich denke, hier muss auch jeder Bürger eine gewisse Verantwortung übernehmen, dass er in diesen Bereichen vorsichtig ist. Wenn man stark alkoholisiert ist, ist das zwar nicht unbedingt möglich, aber Alkoholisierte nehmen allein durch den Konsum grundsätzlich die höhere Gefahr des Verunfallens von vornherein in Kauf. Klar, fast jeder denkt dabei meist "mir wird schon nicht passieren". Aber das befreit ihn nicht von seiner Verantwortung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 01. September 2025, 17:00:06

andi55 hat geschrieben: Montag, 01. September 2025, 15:26:27 Die Nebenkläger könnten doch … auch ohne Rechtsanwalt an der Nebenklage festhalten …, oder? …
Das wäre nicht zielführend, zumal das Gericht auf Antrag einen RA beiordnen kann (§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO).

andi55 hat geschrieben: Montag, 01. September 2025, 15:26:27 … Falls es zu einer erneuten Verurteilung kommen sollte, können sie ja erneut einen Anwalt einschalten, welcher zumindest ihre finanziellen Interessen … vertritt. …
Wenn Schadenersatzansprüche bis dahin nicht verjährt sind. Am Beispiel von Ansprüchen gegen die Gemeinde:
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 22:40:10 … Je nachdem, inwieweit sich ein Unfall beweisen lassen wird, kommt möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde in Betracht wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (kein durchgehendes Geländer am Bärbach). Dies aber basiert derzeit auf einer unsicheren Sachlage mit daher rechtlich ungewissem Ausgang. Über all dem schwebt die drohende Verjährung – deren Eintritt sich mit aktuellem Kenntnisstand nicht zuverlässig ermitteln lässt (§§ 195, 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB). …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Montag, 01. September 2025, 15:26:27

@Catch22
Die Nebenkläger könnten doch theoretisch auch ohne Rechtsanwalt an der Nebenklage festhalten, eben dann ohne Akteneinsicht, oder ?
Falls es zu einer erneuten Verurteilung kommen sollte, können sie ja erneut einen Anwalt einschalten, welcher zumindest ihre finanziellen Interessen gegenüber eines Angeklagten/Verurteilten vertritt. Oder ist das zu einfach gedacht ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 30. August 2025, 23:42:59

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … so was hat ein … Anwalt doch überhaupt nicht nötig. …
Es zählt, was zukünftige Mandanten beeindruckt. Der gemeine Chiemgauer scheint Statuetten kraftmeiernder Mister MacUniversums zu schätzen, mit denen sich die Stammtische schmücken lassen.

Ein Blick in die Abgründe des Holderianeums:
https://ra-walter-holderle.de/aktuell_strafrecht.html
https://ra-walter-holderle.de/presseber ... 01_2023_10

Dagegen kann die mausgraue Webseite einer verhassten Konkurrentin natürlich nicht anstinken:
https://www.kanzlei-rick.de/
Möglicherweise wird ja hier mit Grips und Können überzeugt anstatt mit Gackern.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … Bin mal gespannt, wie lange auf seiner Homepage noch Verweise zu "seinem" Hanna-Prozess ersichtlich sind …
Ich erinnere mich an einen Strafverteidiger, von dessen Webseite alle Presseberichte über sein vermeintlich heldenhaftes Agieren binnen einer Stunde nach Verkündung des Urteils (lebenslang mit besonderer Schuldschwere) rückstandsfrei verschwunden waren. Es soll aber auch RAe mit besonderer Liebe zur Archäologie geben, die den Historikern künftiger Epochen die Ruhmestaten ihrer Vorfahren nicht vorenthalten wollen – falls die IT so lange durchhalten wird …

Bemerkenswert: Auf den jüngsten Artikel der „Zeit“ vom 30.07.2025 (siehe hier) blieb die zu erwartende Retourkutsche bislang aus. Zuletzt zu Wort kam Holderle am 13.07.2025 im OVB (siehe hier), am 03.07.2025 im Focus (siehe hier) und am 28.06.2025 in der PNP (siehe hier). Einzug ins Holderianeum fanden diese Ergüsse noch nicht.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … Ist … schon klar wer die Nebenklage … im neuen Prozess vertreten wird?
Es scheint noch nicht einmal klar, ob die Hinterbliebenen weiterhin Nebenkläger sein werden.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Samstag, 30. August 2025, 20:10:24

War gerade mal spontan auf der Homepage von RA Holderle ...

Versucht der da ernsthaft mit seinem (ehemaligem?) Mandat im Hanna-Fall, Werbung auf seiner Homepage für sich zu machen um daraus Kapital zu schlagen?

Auf der Startseite hat er unter AKTUELL jedenfalls ein paar Verweise auf den Fall und Verlinkungen zu einem Focus Interview, "zum besten" gegeben.

(Der AKTUELL Bereich ist ne Art Artikel-Dia-Show, also einfach mal in diesem Bereich ein paar Sekunden verweilen oder gegebenenfalls die Seite refreshen bzw. neu laden)

https://ra-walter-holderle.de/

Also irgendwie finde ich so eine Art von Eigenwerbung, ehrlich gesagt ziemlich deplatziert und maximal beschämend..

Zum einen hat sich RA Holderle da, mMn., sicher nicht mit Ruhm bekleckert und zum anderen würde mir diese Art von Eigenwerbung ebenso sehr aufstoßen, sofern er in diesem Fall tatsächlich ruhmreich agiert hätte. Immerhin ging und geht es hier um einen tragischen Todesfall einer jungen Frau!

Muss man sowas auf der eigenen Homepage bewerben und für sich einvernehmen?

Irgendwie finde ich das jedenfalls über aller Maßen pietätlos und es widert mich -ehrlich gesagt- auch gerade zu an!

In meinen Augen ist das doch ein absolutes Armutszeugnis, so was hat ein wirklich patenter und seriös agierender Anwalt doch überhaupt nicht nötig. Oder was meint Ihr?

Ich meine, man kann ja unter einem separaten Link auf der Homepage darauf hinweisen, an was für Fällen man gerade arbeitet (wenn man das schon für nötig hält). Aber mit einem Fall so zentral und prominent auf der Startseite zu werben.. Na ja, ich weiß nicht, fühlt sich für mich jedenfalls keinesfalls anständig und auch nicht richtig an!

Bin mal gespannt, wie lange auf seiner Homepage noch Verweise zu ("seinem") Hanna-Prozess ersichtlich sind, nachdem der zweite Akt in diesem (Justizskandal.-) Prozess beendet ist..

Ist mittlerweile eigentlich schon klar wer die Nebenklage -also die Familie von Hanna- im neuem Prozess vertreten wird ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 28. August 2025, 22:50:36

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49 Ich glaube, dass man da nicht zu viel hineininterpretieren sollte. … Wir werden sehen.
So sehe ich das auch. Ich möchte Dir gar nicht widersprechen, sondern nur noch ein paar Argumente einwerfen.

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49 … Hier stehen Gefühle im Vordergrund, welche es schwer machen den notwendigen Abstand zu bekommen um es sachlich beurteilen zu können. …
Das ist richtig. Dennoch ist seit dem von Holderle gefeierten Urteil viel Zeit verstrichen und keine einzige von Holderles Wahrsagungen konnte sich bewahrheiten. Ganz im Gegenteil: Die Position von RAin Rick verfestigt sich zusehends – in keinem einzigen Punkt wurde sie bislang widerlegt.

Hannas Eltern und Bruder stehen als Nebenkläger zumindest folgende neuere Akteninhalte im vollen Wortlaut zur Verfügung:
► schriftliches Urteil,
► Revisionsbegründung,
► BGH-Beschluss,
► 3 Privatgutachten der Verteidigung,
► Haftprüfungsantrag mit umfassender Begründung,
► Glaubwürdigkeitsgutachten,
► LG-Beschluss zur Aufhebung des Haftbefehls.

Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Haftbefehls wurde nicht eingelegt – auch die StA ersparte sich eine vermeidbare Blamage. Der Wegfall des dringenden Tatverdachts war nur der erste Schritt einer Entwicklung, die aller Voraussicht nach auf einen Freispruch hinauslaufen wird. Bei einem Freispruch trägt der Nebenkläger die Kosten der Nebenklage grundsätzlich selbst (falls keine Rechtsschutzversicherung einspringen sollte).

Trotz aller emotionaler Belastung dürften diese Tatsachen Anlass zu rationalen Überlegungen geben. Es dauert vielleicht nur etwas länger. Schließlich sind die Nebenkläger keine Idioten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 21:18:20Sprachliche Irrungen oder Realität? Am 29.09.2025 werden wir sehen, wer auf der Bank der Nebenklage Platz nehmen wird – oder ob die Bank womöglich sogar leer bleiben wird.
Ich glaube, dass man da nicht zu viel hineininterpretieren sollte. Die Internet-Seiten von Holderle sind da möglicherweise schon länger nicht aktualisiert worden. Schließlich ist ein Focus-Artikel noch vom Januar 2024 dort zu finden.

"Waren Nebenkläger im Prozess" ist auch nicht ganz falsch. Das ist nur eine Feststellung über das Verfahren bisher. Da der neue Prozess noch gar nicht begonnen hat, willl man da vielleicht einfach nichts verkehrtes schreiben. Man kann die Nebenklage auch jederzeit zurück ziehen.

Wenn ich mich versuche in die Eltern des Opfern reinzuversetzen, glaube ich nicht, dass sie zur aktuellen Zeit diesen Schritt tun. Hier stehen Gefühle im Vordergrund, welche es schwer machen den notwendigen Abstand zu bekommen um es sachlich beurteilen zu können.

Wir werden sehen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 21:18:20

Nebenklage: verräterisches Tempus?

Von der Nebenklage ist neuerdings in der Vergangenheitsform die Rede. In der jüngsten DPA-Meldung zum Fall Hanna lautet der letzte Satz:
Die Eltern waren Nebenkläger in dem Prozess.

DPA auf Süddeutsche.de am 11.08.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-897958
Auch RA Holderle gebraucht auf seiner Webseite die Vergangenheitsform:
RA Walter Holderle hat die Eltern der getöteten Hanna … vertreten.
Screenshot:
Spoiler – hier klicken!
Screenshot Holderle.jpg
Screenshot Holderle.jpg (232.61 KiB) 1670 mal betrachtet

Sprachliche Irrungen oder Realität? Am 29.09.2025 werden wir sehen, wer auf der Bank der Nebenklage Platz nehmen wird – oder ob die Bank womöglich sogar leer bleiben wird.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 15:00:09

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 13:19:55 … Deshalb überlege ich, ob ich nicht schon viel länger auch vor dem geschlossenen Gebäude warten muss.
Aufschluss über die Gesamtzahl der für die Öffentlichkeit einschließlich der Presse zur Verfügung stehenden Sitzplätze könnte ein Anruf beim AG Laufen geben. Daraus ließe sich zumindest eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Lage ableiten. (Eine kurze Info darüber im Forum wäre fein!)

Dass sich bereits vor Öffnung des Gebäudes eine Schlange bilden könnte, hatte ich schon in meinem obigen Beitrag impliziert. Auch wenn wildes Campieren an den Gestaden der Salzach nicht gestattet sein dürfte, könnte ich mir ein ähnliches Gedränge wie vor Apple Stores anlässlich mancher iPhone-Releases vorstellen.

Ohne die Kapazität des Saals in Laufen zu kennen, kann ich (auch angesichts des entlegenen Sitzungsorts) den Eindruck nicht verhehlen, dass allzu viel Öffentlichkeit in diesem für die Traunsteiner Justiz peinlichen Verfahren gar nicht erwünscht ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Mittwoch, 27. August 2025, 13:19:55

@Catch22

War eher mehr ein Gedankengang. Wo man den Sitzungsbeginn erfährt, weiß ich natürlich und das Prozedere kenne ich.

In Traunstein war ich am ersten Sitzungstag um 7:30, was eigentlich auch eine halbe Stunde vor offizieller Eröffnung ist und trotzdem waren schon Zuhörer im Gebäude.

Und der Saal 33 in TS ist echt nicht klein. Dass der gleich über zwei Stockwerke geht, ist für so ein kleines Landgericht nicht selbstverständlich. Aber den Saal im AG Laufen stelle ich mir wirklich winzig vor.

Ich denke der wird so sein, wie der Saal, wo Malcherek das Gutachten erstattet hat. Da haben es von der Presse und Familie von ST abgesehen, 12 Leute reingeschafft.

Deshalb überlege ich, ob ich nicht schon viel länger auch vor dem geschlossenen Gebäude warten muss.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 12:55:36

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46 … Also die ersten zwei Tage müsste ich schon mal geregelt haben …
Der jeweilige Sitzungsbeginn wird auf der Gerichtstafel bekanntgegeben werden (PDF):
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46 … keine Ahnung wann ich da aufkreuzen muss.
Das Gerichtsgebäude des AG Laufen öffnet um 8.00 Uhr:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... ungszeiten

Ort: Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... F1ygbcfm5l

Besonders am ersten Sitzungstag wird der Andrang erfahrungsgemäß sehr groß sein. Ich würde damit rechnen, dass sich bereits ein bis zwei Stunden vor Sitzungsbeginn eine längere Schlange bilden wird. Einlasskontrollen (mit Bevorzugung der akkreditierten Journalisten) sind zu erwarten. Die Plätze fürs gemeine Volk ergattert, wer zuerst kommt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 26. August 2025, 14:50:49 Mir geht es ebenso. Auf Kante genäht, erschöpfen sich die Kapazitäten, sobald ein Verfahren nicht den von der richterlichen Vorsehung geschmeidig vorherbestimmten Gang nimmt.

Als Krönung wird dann ausgerechnet dasjenige Verfahren, das das größte öffentliche Interesse auf sich zieht, aus der Provinzmetropole in ein randständiges Kaff verbannt, das per ÖPNV nur wie von hinten durch die Brust ins Auge erreichbar ist. Der Saal beim AG Laufen ist laut PNP kleiner als der größte Saal in Traunstein. Medienvertreter müssen sich bis kommenden Donnerstag, 12 Uhr, akkreditiert haben, sonst bleiben sie draußen – was für alle Sitzungstage bis zum Ende des Prozesses gilt, eine spätere Nachakkreditierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anzahl der für die Presse reservierten Plätze wurde nicht genannt. Wieviele gewöhnliche Bürger dann noch im Saal Platz finden werden, steht in den Sternen.

Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam das im viel umfangreicheren NSU-Verfahren deutlich transparenter auf die Reihe! Für eine reibungslose Kommunikation gesorgt hatte die damalige Pressesprecherin des OLG München, Andrea Titz. Heute ist Frau Titz Vizepräsidentin des LG Traunstein.
Richtig.

Ich sehe überhaupt kein Grund, warum nicht ein anderes Verfahren weichen muss.

Mag ja sein, dass in der Zeit vllt noch ein anderes Schwurgerichtsverfahren verhandelt wird, aber dann müssen die halt ausweichen. Das wird nicht so viel Kapazitäten brauchen.

Auch die Frage, wie viel Zuhörer Platz finden werden, stelle ich mir auch. Also die ersten zwei Tage müsste ich schon mal geregelt haben, aber keine Ahnung wann ich da aufkreuzen muss.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 26. August 2025, 14:50:49

Der_Clown hat geschrieben: Dienstag, 26. August 2025, 10:49:32 … Mich erstaunt das ehrlicherweise doch sehr.
Mir geht es ebenso. Auf Kante genäht, erschöpfen sich die Kapazitäten, sobald ein Verfahren nicht den von der richterlichen Vorsehung geschmeidig vorherbestimmten Gang nimmt.

Als Krönung wird dann ausgerechnet dasjenige Verfahren, das das größte öffentliche Interesse auf sich zieht, aus der Provinzmetropole in ein randständiges Kaff verbannt, das per ÖPNV nur wie von hinten durch die Brust ins Auge erreichbar ist. Der Saal beim AG Laufen ist laut PNP kleiner als der größte Saal in Traunstein. Medienvertreter müssen sich bis kommenden Donnerstag, 12 Uhr, akkreditiert haben, sonst bleiben sie draußen – was für alle Sitzungstage bis zum Ende des Prozesses gilt, eine spätere Nachakkreditierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anzahl der für die Presse reservierten Plätze wurde nicht genannt. Wieviele gewöhnliche Bürger dann noch im Saal Platz finden werden, steht in den Sternen.

Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam das im viel umfangreicheren NSU-Verfahren deutlich transparenter auf die Reihe! Für eine reibungslose Kommunikation gesorgt hatte die damalige Pressesprecherin des OLG München, Andrea Titz. Heute ist Frau Titz Vizepräsidentin des LG Traunstein.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Dienstag, 26. August 2025, 10:49:32

Ist das normal, dass ein größerer Prozess wie das Eiskeller-Verfahren ein Landgericht so sehr an seine absoluten Grenzen stoßen lässt? Neben der temporären Einrichtung der Hilfskammer kommt es zusätzlich ja auch noch zur Verlegung ins AG Laufen wegen Platzproblemen.

Mich erstaunt das ehrlicherweise doch sehr.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 25. August 2025, 17:01:10

PNP: Hilfskammer beim LG Traunstein eingerichtet

Der Eiskeller-Prozess und andere Verfahren überlasten die Straf- und die Jugendkammer der Vorsitzenden Heike Will, so dass beim LG Traunstein erneut temporär eine weitere Strafkammer, eine sogenannte Hilfskammer, eingerichtet wurde.

Anmerkung: Bereits am 05.02.2024 wurde so verfahren, siehe hier (Traunsteiner Tagblatt, ganz unten im Spoiler) und hier (Link zum Geschäftsverteilungsplan mit Stand 16.04.2024).

Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Justiz derzeit stark überlastet
Wegen des Hanna-Prozesses: Traunsteiner Gericht bekommt weitere Strafkammer

Bild
Vorsitzender Richter Andreas Bartschmid. – Foto: Kretzmer

Wegen des so genannten Eiskeller-Verfahrens … sowie wegen zahlreicher weiterer Verfahren, in denen es um Inhaftierungsfristen geht, sind an der Traunsteiner Justiz die zwei Strafkammern von Vorsitzender Richterin Heike Will stark überlastet.

Vorsitzender Richter Bartschmid an der Spitze

Um die von ihr geführten Gerichte, die Erste Jugendkammer und die Erste Strafkammer, zu entlasten, gibt es seit kurzem eine „Erste Hilfskammer“. An deren Spitze steht Vorsitzender Richter Andreas Bartschmid, der 2024 die Zehnte Strafkammer übernommen hat.

Andere Strafgerichte konnten nicht für die Aufgaben von Heike Wills Kammern einspringen. Alle haben ein großes Arbeitspensum, wie Landgerichtspressesprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage Auskunft gab. Die Erste Hilfskammer solle zum 1. Dezember 2025 wieder aufgelöst werden und übernehme bis dahin die Eingänge der Ersten Jugendkammer und der Ersten Strafkammer bis Ende Oktober.

PNP.de am 25.08.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... r-19356317

Der öffentlich abrufbare Geschäftsverteilungsplan des LG Traunstein wurde bislang nicht entsprechend aktualisiert (Stand 01.07.2025, siehe hier).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 22. August 2025, 18:48:33

PNP: 26 Sitzungstermine

Auf Anfrage der Passauer Neuen Presse (PNP) gibt das LG Traunstein die derzeit geplante Terminierung der neuen Hauptverhandlung bekannt. Uhrzeiten werden nicht genannt. Änderungen seien noch möglich.

Die Sitzungen finden in einem Saal des AG Laufen statt, der über weniger Sitzplätze verfügt als der Schwurgerichtssaal in Traunstein.

• 29.09.2025 (Montag)
• 30.09.2025 (Dienstag)

• 08.10.2025 (Mittwoch)
• 09.10.2025 (Donnerstag)

• 13.10.2025 (Montag)
• 14.10.2025 (Dienstag)

• 20.10.2025 (Montag)
• 21.10.2025 (Dienstag)
• 22.10.2025 (Mittwoch)
• 23.10.2025 (Donnerstag)
• 24.10.2025 (Freitag)

• 12.11.2025 (Mittwoch)
• 13.11.2025 (Donnerstag)

• 18.11.2025 (Dienstag)
• 19.11.2025 (Mittwoch)

• 24.11.2025 (Montag)
• 25.11.2025 (Dienstag)
• 26.11.2025 (Mittwoch)

• 01.12.2025 (Montag)
• 02.12.2025 (Dienstag)

• 08.12.2025 (Montag)
• 09.12.2025 (Dienstag)
• 10.12.2025 (Mittwoch)

• 17.12.2025 (Mittwoch)
• 18.12.2025 (Donnerstag)
• 19.12.2025 (Freitag)

Anmerkung: Der jeweils aktutelle Terminplan des LG Traunstein (Gerichtstafel mit genauer Angabe von Sitzungsbeginn und Sitzungsort) wird hier als PDF zur Verfügung gestellt werden:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php



Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
… 26 Verhandlungstage fix – aber in anderem Gerichtssaal

Bild
Der Tod von Hanna … [W.] … beschäftigt die Justiz … erneut …

Der Fall Hanna geht von vorne los – ab 29. September. In mindestens 26 Terminen wird der zweite Mordprozess … neu aufgerollt. Allerdings nicht in Traunstein, sondern an einem anderen Ort.



Auf PNP-Anfrage nannte Landgerichtspressesprecherin Cornelia Sattelberger die derzeit bestimmten Termine: 29. und 30. September, 8., 9., 13., 14., 20., 21., 22., 23. und 24. Oktober, 12., 13., 18., 19., 24., 25. und 26. November sowie 1., 2., 8., 9., 10., 17., 18. und 19. Dezember. Änderungen seien möglich.

Verhandlung in Laufen statt Traunstein

Nachdem im Schwurgerichtssaal der Traunsteiner Justiz zeitgleich ein Großverfahren laufe, habe man an das Amtsgericht Laufen ausweichen müssen – obwohl dort noch weniger Sitzplätze als im Traunsteiner Schwurgerichtssaal vorhanden sind.

PNP.de am 22.08.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... l-19334768


Weitere Quellen vom heutigen Vormittag zur Terminierung (kein Mucks darüber im OVB):

Spoiler – hier klicken!

Eine öffentlich zugängliche Pressemitteilung des LG Traunstein steht nach gewohnter Gutsherrenart bislang nicht zur Verfügung:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 12. August 2025, 01:30:21

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 Es ist … eine doch durchaus objektive Schilderung der Situation eines Angeklagten, der in diese Lage gerät. …
Ja! Zweifellos sah sich der Angeklagte hilflos einer für ihn vollkommen fremden Situation ausgesetzt. Spätestens seit seiner Festnahme auf der Autobahn. Tatvorwurf: Mord. Ein Fall notwendiger Verteidigung. Ein Verteidiger musste her. Wenn der Beschuldigte keinen RA benennen kann, wählt das Gericht einen aus der hauseigenen Castingliste. Den vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger (egal ob vom Beschuldigten selbst oder vom Gericht ausgewählt) wird der Beschuldigte bzw. der spätere Angeklagte nicht mehr so einfach los.

Oft genug schlägt ein RA mit den Flügeln und gackert. Ob er dabei überhaupt ein Ei legt und ob es sich dabei eher um ein Wachtel- oder ein Straußenei handelt, kann der Mandant in den meisten Fällen erst ganz am Schluss beurteilen, falls überhaupt. Aus einem Beitrag vom 17.12.2023, in dem ich mich noch in vornehmer Zurückhaltung übte:

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 07:44:26

Rechtsanwälte dagegen sind zwar ebenfalls Organe der Rechtspflege, bleiben jedoch als nicht staatlich Bedienstete von derlei ministeriellen Karussellfahrten verschont. Es herrscht Wettbewerb untereinander. Meist kann die Mandantschaft Qualifikation und Können des Anwalts fachlich nicht einschätzen. Deshalb neigen Rechtsanwälte dazu, sich in „Anwaltsprosa“ zu ergießen, die allein dazu dient, den Mandanten zu beeindrucken, weniger ein Gericht. Es setzt sich [gegenüber dem Mandanten] durch, wer am lautesten gackert, nicht wer die größten Eier legt (frei nach Henry Ford).

In Strafverfahren tritt hinzu, dass Rechtsanwälte vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden können. Gerichte greifen dabei meist auf einen bestimmten Kreis von (aus richterlicher Sicht bewährten) Rechtsanwälten zurück. Ob eine solche Verpflichtung jedem mit Mandaten gut versorgten Strafverteidiger gelegen kommt, mag dahinstehen. Die Einnahmequelle ist sicher, nicht gerade üppig das Honorar. In prominenten Verfahren lockt die mediale Öffentlichkeit – in deren Genuss ein Wahlverteidiger aber ebenso gelangt. Nur wenn ein Rechtsanwalt, etwa aus pekuniären Gründen, auf die Zuteilung von Pflichtmandaten angewiesen wäre, ließe sich vermuten, er könnte bemüht sein, bei Gericht ein besonders freundliches Klima zu pflegen.

Schon manch ein Rechtsanwalt hat seinen eigenen Mandanten ans Messer geliefert – ohne dass der Mandant oder die Öffentlichkeit es je mitbekommen hätten. Eine Kungelei mit der Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht jedoch, wie sie etwa von der ehemaligen Anwaltssekretärin Gudrun R. aus M. geargwöhnt wird, steht dabei gewiss nicht im Raum, auch wenn „man“ sich zeitweilen auf dem Golfplatz treffen mag. Fachliche Expertise und ökonomische Überlegungen bestimmen das Engagement. Man muss nicht auftreten wie Haudegen Johann Schwenn, auch ein stiller Arbeiter wie Gerhard Strate kommt an sein Ziel.


Im Verfahren gegen Sebastian bedeutet die Mandatierung einer Wahlverteidigerin einen Gewinn im Sinne unseres Rechtsstaats. Dabei kommt es nicht darauf an, wie prominent sie ist oder wie laut sie gackert. Zu den beiden Pflichtverteidigern mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Eine gewisse, zarte Verbundenheit jedoch schimmert im Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Gericht durch. Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde vom Gericht quasi ins Hauptverfahren durchgewunken. Wollte man trotz dünner Beweislage und lückenhafter Ermittlungen dem von der Staatsanwaltschaft bejahten hinreichenden Tatverdacht nicht entgegentreten? Vertraute die Staatsanwaltschaft darauf? Nun haben wir die Bescherung.

Ein Beitrag vom 22.02.2024 über ein durchaus vergleichbares anwaltliches Gebaren des Nebenklagevertreters:

viewtopic.php?p=245468#p245468

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … das sucht sich ein Angeklagter nie freiwillig aus …
Dieses allgemeine Lebensrisiko realisiert sich tagtäglich. Wieviele Verkehrsteilnehmer werden nach Verkehrsunfällen anwaltlich schlecht beraten und vertreten? Wieviele Medizinschadensopfer? Und bei Bauschäden? Schimmel in der Bude? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Wer nicht auch das Kleingedruckte studiert, muss sich nicht wundern, wenn das versehentlich ohne Dach bestellte Fertighaus auch ohne Dach geliefert wird (was Eduard Zimmermann widerfahren sein soll).

Fehlt die eigene Befähigung zur Beurteilung der Lage, liegt das Mittel der Wahl im Zukauf von Qualifikation. In der Wirtschaft gang und gäbe. Für finanziell weniger gut gestellte Menschen meist eine ruinöse Katastrophe.

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … Alles wirkt auf mich sehr scheinheilig. …
Finde mal einen RA, der für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen einen anderen RA durchzusetzen bereit ist. Nestbeschmutzer sind im Kollegenkreis fix unten durch. Den erforderlichen Mumm bringen nur die wenigsten RAe auf.

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … Das ist einfach nur noch irre. …
So ist es.


Der Star-Pflichtverteidiger trat in letzter Zeit medial weniger in Erscheinung und seine Webseite versprach bereits vor mehr als einem Jahr eine neue „Internetpräsents“. Zu mehr als der Korrektur des peinlichen Rechtschreibfehlers hat es die neue Internetpräsenz bislang nicht geschafft.

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Der_Clown hat geschrieben: Dienstag, 12. August 2025, 00:11:28 Wenn die vorläufige Terminierung bis Ende 2026 angesetzt ist, erwartet uns ein echter Mammutprozess. :D
Danke für den Hinweis! Den Fehler habe ich nun korrigiert und bitte ihn zu entschuldigen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Dienstag, 12. August 2025, 00:11:28

Catch22 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:45:34 Merkur: 26 Termine

Ein zweites Mal meldet sich heute der Münchner Merkur mit knappen Infos zu Wort:

► 26 Sitzungstage
► Sitzungsort: Laufen
► Beginn: 29.09.2025
► Ende: 19.12.2026
► weiterhin keine Aussage Sebastians zu erwarten

https://www.merkur.de/bayern/der-prozes ... 77539.html
Wenn die vorläufige Terminierung bis Ende 2026 angesetzt ist, erwartet uns ein echter Mammutprozess. :D

Spaß beiseite: Danke an Catch22 für das Bereitstellen der neuesten Presseberichte.

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