MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Freitag, 19. April 2024, 22:51:12

Der Adrian war von Ende 22 bis zum Prozessbeginn und dessen jähen Ende aber lange in U-haft. Ich dachte erst dass es reguläre Haft war, wo er beim Spekulatius-Essen seine Erkenntnisse gewann.
Wäre sein Prozess vorgezogen worden, hätte er seine über 40 Seiten langen Einlassungen nicht so gut verkaufen können.

Hier noch für Investigative
viewtopic.php?p=247264#p247264

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 22:25:18

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 21:54:06 Das ist schon klar. Aber das war ja ihr Argument im Plädoyer damals. …
Das war Deinem Beitrag nicht zu entnehmen.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 21:54:06 … Das war Spaß. …
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 21:27:22 … Das war sarkastisch gemeint. …
Seltsames Verständnis von Humor und beißendem Spott, noch dazu verbunden mit der zusammenhanglosen Behauptung, der OStA sei gar nicht geladen gewesen.


Im Übrigen wäre es wünschenswert, wenn Du von der implementierten Zitierfunktion Gebrauch machen könntest, damit erkennbar wird, welchen Beitrag welchen Verfassers Du zitierst. Danke.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Freitag, 19. April 2024, 21:54:06

StA Fiedler hat im Verfahren des Adrian M. keinerlei Entscheidungskompetenz. Und RA Holderle erst recht nicht.
Das ist schon klar. Aber das war ja ihr Argument im Plädoyer damals.
Also reiner Zeitvertreib und purer Zufall? Und weil der OStA schon mal im Saal war, lud ihn der Vorsitzende sogleich zum Pläuschchen ein? Damit
Das war Spaß.
Warum zeigten Aßbichler und die Beisitzerin aus dem Hanna-Verfahren derart großes Interesse an diesem Prozess, dass sie ihre wertvolle Zeit dafür opferten, die noch vor wenigen Wochen so knapp war, dass sogar Hilfskammern eingerichtet werden mussten!?
Das ist die große Frage. Ich muss wie gesagt nochmal nachfragen, wie lange sie genau da waren, aber ich glaube Aßbichler und Barthschmidt haben Rick verpasst. Die drei zusammen im Zuschauerraum, das wäre schon ein Bild.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 21:35:11

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 18:56:12 … Fiedler und Holderle haben ja gesagt, dass M. nicht den geringsten Vorteil davon hat. …
StA Fiedler hat im Verfahren des Adrian M. keinerlei Entscheidungskompetenz. Und RA Holderle erst recht nicht.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 18:56:12 Der [OStA] ist wahrscheinlich nur zufällig reingestolpert, geladen war der bestimmt nicht. …
Also reiner Zeitvertreib und purer Zufall? Und weil der OStA schon mal im Saal war, lud ihn der Vorsitzende sogleich zum Pläuschchen ein? Damit die eigentlich auf zwei Tage terminierte Hauptverhandlung an Kurzweil gewinnt?

Klar erkennbar ist, dass die Aussage des OStAs auf die Kausalität zwischen der Aussage des Adrian M. im Fall Hanna und der Verurteilung des Sebastian T. abzielte. Diese Kausalität ist nicht anders als durch einen Zeugen zu beweisen, solange im Fall Hanna noch kein schriftliches Urteil vorliegt.

Und genau diese Kausalität könnte einen Strafmilderungsgrund gestützt haben. Hätte Adrian M. im Hanna-Prozess nur über die Befindlichkeiten von Nachbars Katze fabuliert, hätte gestern kein OStA dazu ausgesagt. Zumal das Gericht offenbar interessiert war, die Hauptverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung an nur einem einzigen Sitzungstag zu absolvieren.

andi55 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 19:31:29 … Adrian M. hatte rein gar nichts mehr zu verlieren … !! …
Exakt!

andi55 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 19:31:29 … Wenn er auch keine Strafmilderung bekommen hat …
Aus der OVB-Berichterstattung geht dies keineswegs hervor. Eher das Gegenteil könnte einem in den Sinn kommen:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
• Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
• Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
Abzüglich rund 1½ Jahre U-Haft winkt bei guter Führung und guter Sozialprognose alsbald der Freigang und kurz darauf atmet der listige Delinquent wieder die Luft der Freiheit.
… Er mag beschlossen haben, reinen Tisch zu machen. Manchmal gewinnt aber Scham oder List die Oberhand. …

Rosenheim24.de am 19.04.2024
viewtopic.php?p=250118#p250118 (im 2. Spoiler)
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 19736.html
Ein reuiges Geständnis mit geläuterter Selbstdarstellung in eigener Sache und eine belastende Aussage im Fall Hanna in Erfüllung braver Bürgerpflicht – könnten auch als listige Strategie eines geschickten Verteidigers interpretiert werden.

Pikant: Wodurch war denn die lange U-Haft gerechtfertigt? Von besonderer Schwierigkeit der Ermittlungen könnte wohl kaum die Rede sein, wenn Adrian M. von Anfang an geständig gewesen wäre. War sein Geständnis im Sitzungssaal also eine Premiere? Mit strategischem Vorspiel?

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 … Aßbichler und Beisitzerin waren auch eine Zeit als Zuhörer anwesend. …
Warum zeigten Aßbichler und die Beisitzerin aus dem Hanna-Verfahren derart großes Interesse an diesem Prozess, dass sie ihre wertvolle Zeit dafür opferten, die noch vor wenigen Wochen so knapp war, dass sogar Hilfskammern eingerichtet werden mussten!?


@StaffBro
Die Einrichtung von Hilfskammern war erfolgt, als absehbar war, dass das Hanna-Verfahren sich noch länger hinziehen werde. Eine Überlastung der Zweiten Jugendkammer hätte dazu führen können, dass andere Angeklagte hätten aus der U-Haft entlassen werden müssen. (Eine Überschreitung von sechs Monaten U-Haft ist nur bei besonderer Schwierigkeit des Falles, nicht bei Überlastung des Gerichts erlaubt.) Siehe hier:

Spoiler – hier klicken!
Hanna-Prozess blockiert Verfahren: Hilfsstrafkammern entlasten Gericht

Der seit Mitte Oktober 2023 am Landgericht Traunstein laufende Mordprozess um den Tod der Studentin Hanna W. … blockiert andere Verfahren der Zweiten Jugendkammer, die in identischer Besetzung auch als Sechste Strafkammer wirkt. [Die] Vorsitzende Richterin … Aßbichler kündigte im Hanna-Prozess an, die Kammer werde über die notwendige Zeit für weitere Beweisanträge von Verteidigerin … Rick verfügen können, weil Interimskammern einspringen werden.

Das bestätigte nun Landgerichtssprecherin Cornelia Sattelberger. Das Präsidium habe entschieden, ab 12. Februar eine Hilfsjugendkammer und Hilfsstrafkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Ralf Burkhard zu installieren. Als Beisitzende Richter seien Stefan Salzinger und Moritz Weinhart tätig. Die Hilfskammern von Dr. Burkhard übernähmen fünf von der Sechsten Strafkammer oder der Zweiten Jugendkammer bereits terminierte, teils schon verschobene Verfahren. …

Nach Abschluss der fünf Verfahren werden die Hilfskammern nach Worten von Cornelia Sattelberger wieder aufgelöst. Sie dienten ausschließlich der Entlastung der Kammern mit Vorsitzender Richterin … Aßbichler. Diese hätten aufgrund des andauernden »Hanna«-Prozesses nicht ausreichend viele Verhandlungstage zur Verfügung, um dem Beschleunigungsgebot in allen Haftsachen der fünf anderen Verfahren gerecht zu werden.

Ohne die Interimskammern wären möglicherweise Inhaftierungsfristen abgelaufen. Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft hätten entlassen werden müssen …

Traunsteiner Tagblatt am 07.02.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 48990.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Freitag, 19. April 2024, 21:27:22

Könnte man u.U. schon so lesen bzw. deuten, dass 1 Jahr und 2 Monate eben der "Lohn" ist bzw. die Strafmilderung ausmacht, die sich der Zeuge Adrian M. durch seine späte aber dafür äußerst umfangreiche Zeugenaussage im Hanna W. Fall "verdient" hat.
Glaube nicht, dass man das so direkt sagen kann. Ich bin eben schon davon überzeugt, dass die Aussage ihm im Strafmaß zum Vorteil gereicht hat, aber das kann man nicht an der Differenz zum Antrag des Staatsanwalts festmachen. Das ist ja üblich, dass das Urteil darunter liegt.
Ist so eine Änderung eines Geschäftsverteilungsplans eigentlich transparent und kann man öffentlich nachhalten, wie es zu der Änderung gekommen ist und wer diese Änderung aus welchen Gründen angestoßen hat ?

Und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, so einen Geschäftsverteilungsplans anzustoßen ?

An fehlender Zeit, einem. vollem Terminkalender von Richterin Aßbichler kann es ja eigentlich nicht gelegen haben, war sie doch selbst noch persönlich als Zuhörerin im Prozess Vorort!
Die Begründung war die Überlastung durch den Eiskellerprozess. Tatsächlich wurden auch andere Verfahren übernommen. Und ja ein Geschäftsverteilungsplan und die Änderung sind offiziell und transparent. Ein Gericht, dass nicht aufgrund des Geschäftsverteilungsplans zuständig ist, darf nicht über einen Angeklagten richten. Das ist ein absoluter Revisionsgrund.
Und Richterin Aßbichler, nebst Beisitzerin zeigen trotzdem Präsenz im Gerichtsaal, warum überhaupt ?
Das frage ich mich allerdings auch. Es ist ja kein spektakulärer Prozess. Und wie Adrian M. sich einlässt und ob er glaubhaft rüberkommt, dürften ihnen ja egal sein. Er muss ja laut ihnen schon die Wahrheit gesagt haben, weil er keinen falschen Tatort wiedergegeben hat. Sowas geht anscheinend nur in einer anderen Matrix.

Sozusagen ein Versuch mit dem vorgezogenem Urteilsspruch zu verhindern, dass Frau Rick der Urteilsbegründung beiwohnt! Schließlich wird die Urteilsbegründung in Bezug auf das Strafmaß, dass wichtigste Augenmerk von Frau Rick in diesem Prozess -rund um den Hauptbelastungszeugen ihres Mandanten- gewes
Davon gehe ich jetzt nicht unbedingt aus. Bei einem geständigen Täter ist eine Verkürzung normal.
Zufällig reingestolpert wohl eher nicht.., geht das überhaupt ?
Das war sarkastisch gemeint.
interessant wäre übrigens auch noch, wenn du deinem Bekannten auch mal fragen könntest ab wann Aßbichler nebst Beisitzerin dem Prozess (bis wann) beigewohnt haben. Und ob deren Ankunft mit der Aussage des OStA Rainer Vietze in Einklang zu bringen ist, also ob beide der Zeugenaussage des OStA R. Vietze beigewohnt und mitverfolgt haben
Ich habe es so verstanden, dass die relativ bald verschwunden sind. Frage aber nochmal nach.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Freitag, 19. April 2024, 19:35:30

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39 Sitzung vom 18.04.2024 im Verfahren gegen den JVA-Zeugen Adrian M.

• wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung, Besitzes von Kinderpornographie
• vor der Hilfsjugendkammer am LG Traunstein (Vorsitzender Dr. Ralf Burghard, StAin Helena Neumeier, Verteidiger RA Michael Vogel)
• OStA Dr. Rainer Vietze als Zeuge zum Fall Hanna
Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
(Hervorhebungen im obigem Zitat stammen von mir!)
Könnte man u.U. schon so lesen bzw. deuten, dass 1 Jahr und 2 Monate eben der "Lohn" ist bzw. die Strafmilderung ausmacht, die sich der Zeuge Adrian M. durch seine späte aber dafür äußerst umfangreiche Zeugenaussage im Hanna W. Fall "verdient" hat.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39 Vorgesehen waren ursprünglich zwei Sitzungstage (18. und 25.04.2024). Doch bereits am ersten Sitzungstag fand der Strafprozess seinen Abschluss.
Das irritiert mich ein wenig, ob das vorzeitige Ende eingeplantes Kalkül war .. ?
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39 Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden.
Ist so eine Änderung eines Geschäftsverteilungsplans eigentlich transparent und kann man öffentlich nachhalten, wie es zu der Änderung gekommen ist und wer diese Änderung aus welchen Gründen angestoßen hat ?

Und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, so einen Geschäftsverteilungsplans anzustoßen ?

An fehlender Zeit, einem. vollem Terminkalender von Richterin Aßbichler kann es ja eigentlich nicht gelegen haben, war sie doch selbst noch persönlich als Zuhörerin im Prozess Vorort!

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass man seitens des Traunsteiner-Gerichts, Richterin Aßbichler in diesem Prozess absichtlich aus der direkten "Schusslinie" genommen hat. Gerade auch im Hinblick auf den angekündigten Revisionsantrag von RA:in Rick!

Anstelle Richterin Aßbichler übernimmt plötzlich ein anderer Richter den Prozess und anstelle Staatsanwalt Wolfgang Fiedler übernimmt Oberstaatsanwalt Rainer Vietze die Zeugenaussage im Prozess um Adrian M. (dem Hauptbelastungszeugen von Aßbichler & Fiedler) im Fall Hanna W.!

Und Richterin Aßbichler, nebst Beisitzerin zeigen trotzdem Präsenz im Gerichtsaal, warum überhaupt ?! Was war den beiden in diesem Pädo-Prozess jetzt so wichtig, damit sich damit ihre Anwesenheit plausibel begründen lassen würde ? Und wussten die beide das der Prozess schon nach dem ersten Prozesstag endet oder hätten sie dem zweitem Prozesstag etwa ebenfalls beigewohnt ?!

Also die Information über den Verfahrensausgang und dem erfolgtem Strafmaß hätten sich beiden auch ohne dem Prozess beizuwohnen, jederzeit sehr zeitnah zugänglich machen können. Und da der Prozess ja eigentlich auf 2 Prozesstage angesetzt war, konnten bzw. dürften beide doch eigentlich gar nicht im Vorfeld gewusst haben, dass der Prozess schon am ersten Tag sein Ende finden wird, oder ?

Was war den beiden am ersten Prozesstag in dem Pädo-Verfahren um Adrian M. also so wichtig, dass es ihre Anwesenheit bedurfte ?!
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39 Gleichwohl war ein OStA der StA Traunstein als Zeuge geladen, der bestätigte, dass die Verurteilung im Fall Hanna auch auf der Aussage des Adrian M. beruhe. Eine Beweiserhebung erfolgt nicht, wenn das Beweisthema ganz ohne Relevanz ist. Eine Strafmilderung bedarf im Urteil einer substantiierten Begründung. Genau darin lag m. E. das Kalkül dieser Zeugenvernehmung.
Genau so interpretiere ich den Auftritt bzw. die Zeugenvernehmung des OStA Dr. Rainer Vietze -mit seinen Aussagen zum Hanna W. Fall- ebenfalls.

Warum wurde eigentlich OStA Rainer Vietze und nicht -der im Hanna W. Prozess federführende- StA Wolfgang Fiedler als Zeuge befragt ? Hatte StA Fiedler keine Zeit oder wollte man es -aus verschiedenen gut denkbaren Gründen- evtl. einfach vermeiden das er im Adrian M. Prozess -seinem Hauptbelastungszeugen im Hanna W. Fall- öffentlich etwas "zurückzahlt" ?
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 Aßbichler und Beisitzerin waren auch eine Zeit als Zuhörer anwesend.
In Betrachtung das der Prozess ja eigentlich von Richterin Aßbichler hätte geführt werden sollen und es eines geänderten Geschäftsverteilungsplan geschuldet war, dass der Prozess nun von einer Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden geführt wurde. Ist es doch eigentlich schon etwas irritierend und verwunderlich das Richterin Aßbichler (nebst Beisitzerin) diesem Pädo.-Prozess dann trotzdem als Zuhörer beiwohnten, oder ?

Finde ich jedenfalls schon recht interessant das die beiden mit ihrer Anwesenheit offensichtlich ein persönliches Interesse an dem Fall Adrian M. bekunden! Oder sollte die Anwesenheit der beiden lediglich sicherstellen bzw. Nachdruck verleihen, dass eine wohlmöglich getätigte Zusage auf Strafmilderung für ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M., auch unter anderem Vorsitz in seinem eigenem Prozess, weiterhin Berücksichtigung findet ?

Wie dem auch sei, die Anwesenheit der beiden wirft mMn. einige Fragen auf!
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 Später ist dann Frau Rick noch dazugestoßen.Auch die Familie von Sebastian war vor Ort.
Gut das Frau Rick das dann noch zur Urteilsverkündung geschafft hat! Ob die Familie von Bastian, Fr. Rick nun davon in Kenntnis gesetzt hat, dass der Prozess schon am ersten Verhandlungstag endet, wissen wir jetzt natürlich leider nicht.

Das der -auf 2 Verhandlungstage angesetzte- Prozess, schon direkt nach dem ersten Prozesstag mit einer Urteilsverkündung endet, war so allerdings sicherlich nicht vorauszusehen. Und genau das hinterlässt in der Gesamtschau für mich schon wieder ein gewisses Geschmäckle und ich werde den Verdacht nicht los, dass da mit bedacht taktiert wurde. Sozusagen ein Versuch mit dem vorgezogenem Urteilsspruch zu verhindern, dass Frau Rick der Urteilsbegründung beiwohnt! Schließlich wird die Urteilsbegründung in Bezug auf das Strafmaß, dass wichtigste Augenmerk von Frau Rick in diesem Prozess -rund um den Hauptbelastungszeugen ihres Mandanten- gewesen sein.
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 18:56:12 Der ist wahrscheinlich nur zufällig reingestolpert, geladen war der bestimmt nicht. Fiedler und Holderle haben ja gesagt, dass M. nicht den geringsten Vorteil davon hat.
Zufällig reingestolpert wohl eher nicht.., geht das überhaupt ?

Und was Fiedler und Holderle sagen, ist genau das, womit sie versuchen ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M. eben möglichst unangreifbar zu machen und um seiner Aussage damit noch mehr Gewicht zu verleihen!

interessant wäre übrigens auch noch, wenn du deinem Bekannten auch mal fragen könntest ab wann Aßbichler nebst Beisitzerin dem Prozess (bis wann) beigewohnt haben. Und ob deren Ankunft mit der Aussage des OStA Rainer Vietze in Einklang zu bringen ist, also ob beide der Zeugenaussage des OStA R. Vietze beigewohnt und mitverfolgt haben. Vielen Dank

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Freitag, 19. April 2024, 19:31:29

@fassbinder
Genau!!! Dieser Adrian M. hatte rein gar nichts mehr zu verlieren, überhaupt nichts !! Bei seinen Taten steht er in der Knasthierarchie sowieso schon auf der alleruntersten Stufe, er hatte also eh schon rein gar nichts mehr zu verlieren, nur zu gewinnen ! Und seine Darstellung, er hätte das angebliche Geständnis dann für einige Monate vergessen, weil er mit seinem eigenen Kram beschäftigt war. So ein Schmarrn, die hocken oft und lang genug alleine in ihrer Zelle, haben keinen Alltag zu bewältigen, da vergisst man doch sowas nicht einfach für ein paar Monate. Das alleine ist schon völlig unglaubwürdig. Wenn er wenigstens noch gesagt hätte, er wollte niemanden verpfeiffen und packt jetzt doch aus, okay, aber doch nicht er hätte es vergessen. Wenn er auch keine Strafmilderung bekommen hat, ein paar Zuckerl werden schon rausspringen während seiner Haft.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Freitag, 19. April 2024, 18:56:12

Weshalb hätte der OStA überhaupt zum Fall Hanna aussagen sollen, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Strafmilderung?
Der ist wahrscheinlich nur zufällig reingestolpert, geladen war der bestimmt nicht. Fiedler und Holderle haben ja gesagt, dass M. nicht den geringsten Vorteil davon hat.
Demnach könnte Adrian M.s Aussage im Hanna-Prozess sehr wohl als Strafmilderungsgrund im Urteil herangezogen worden sein. Wozu sonst hätte dem Vorsitzenden diese ironische und fast mitleidige Bemerkung in der mündlichen Urteilsbegründung gedient?


Stimmt. Ich frage mal. Und auch lässt der Vorsitzende wie die Anderen geflissentlichen außer Acht, dass M. bereits in Schutzhaft saß, als er sich meldete und jemanden hingegangen hat, der nicht in der gleichen JVA sitzt und wenn auch zum Glück anscheinend nicht spürbar, weil einigermaßen integriert und dort von einigen für Unschuldig gehalten, selbst aufgrund seiner Tat ganz unten in der Hierarchie steht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 15:14:32

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 … Später ist dann Frau Rick noch dazugestoßen.Auch die Familie von Sebastian war vor Ort. …
Laut Rosenheim24 traf RAin Rick während des Schlussvortrags des Verteidigers ein. Ich vermute, sie wurde zuvor von der anwesenden Familie Sebastians informiert, dass es noch in derselben Sitzung zur Verkündung eines Urteils kommen würde. Die mündliche Urteilsbegründung wollte sich RAin gewiss nicht entgehen lassen und sie eilte kurzerhand nach Traunstein.

(Denn die schriftliche Begründung lässt noch auf sich warten, falls sie überhaupt ohne weiteres Gezerre zu erlangen sein wird. Und auf die Berichterstattung in den Medien ist kein Verlass.)

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 … Ein Oberstaatsanwalt hat als Zeuge ausgesagt, dass M. durch seine Aussage seine Bürgerpflicht erfüllt hat und sie gewichtig war. Er war aber wohl der Einziger der es erwähnt hat. Weshalb ich davon ausgehe, dass es nicht direkt als Strafmilderungsgrund erwähnt wurde. …
Weshalb hätte der OStA überhaupt zum Fall Hanna aussagen sollen, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Strafmilderung?

Ob dessen Vernehmung von Amts wegen oder auf Betreiben des Verteidigers erfolgte, ließ die OVB-Berichterstattung offen. Als sicher dürfte jedoch gelten, dass der Verteidiger in seinem Schlussvortrag die Aussage im Hanna-Prozess als Strafmilderungsgrund ins Feld geführt hatte – auch wenn das OVB dies ebenso verschweigt.

Deshalb wäre in der mündlichen Urteilsbegründung zu erwarten gewesen, dass der Vorsitzende zumindest in einem Nebensatz kurz, aber explizit darauf eingeht. Der heutige OVB-Bericht meidet das Thema ganz, der gestrige beschränkt sich auf eine scheue und vage – aber vielsagende! – Andeutung:
… Der Vorsitzende … Burghard geht auch in der Urteilsbegründung nochmal darauf ein. „Wenn man einen Mitinsassen ‚hinhängt‘ hat man in JVAs nicht unbedingt ein besseres Leben.“ …

Rosenheim24.de am 18.04.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 16691.html
Demnach könnte Adrian M.s Aussage im Hanna-Prozess sehr wohl als Strafmilderungsgrund im Urteil herangezogen worden sein. Wozu sonst hätte dem Vorsitzenden diese ironische und fast mitleidige Bemerkung in der mündlichen Urteilsbegründung gedient?

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22 … Jedoch war ein Bekannter vor Ort. …
Weiß Dein Bekannter vielleicht genaueres dazu?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 13:21:53

Gast hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:10:27 Die Aßbichler sollte doch seine Richterin sein oder?
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 12:07:39 … Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden. …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Freitag, 19. April 2024, 12:52:16

Der Vorzeigezeuge bei seinem Tagesausflug damals in den Gerichtsaal
viewtopic.php?p=245628#p245628

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Freitag, 19. April 2024, 12:10:27

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 19. April 2024, 11:41:22
Aßbichler und Beisitzerin waren auch eine Zeit als Zuhörer anwesend. Später ist dann Frau Rick noch dazugestoßen.Auch die Familie von Sebastian war vor Ort.
Die Aßbichler sollte doch seine Richterin sein oder?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 12:07:39

Sitzung vom 18.04.2024 im Verfahren gegen den JVA-Zeugen Adrian M.

• wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung, Besitzes von Kinderpornographie
• vor der Hilfsjugendkammer am LG Traunstein (Vorsitzender Dr. Ralf Burghard, StAin Helena Neumeier, Verteidiger RA Michael Vogel)
• OStA Dr. Rainer Vietze als Zeuge zum Fall Hanna
• Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
• Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe

Vorgesehen waren ursprünglich zwei Sitzungstage (18. und 25.04.2024). Doch bereits am ersten Sitzungstag fand der Strafprozess seinen Abschluss. Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden.

Ob und inwieweit die Zeugenaussage des Adrian M. im Fall Hanna nunmehr in dessen eigenem Verfahren strafmildernd berücksichtigt wurde, geht aus der Berichterstattung nicht explizit hervor.

Gleichwohl war ein OStA der StA Traunstein als Zeuge geladen, der bestätigte, dass die Verurteilung im Fall Hanna auch auf der Aussage des Adrian M. beruhe. Eine Beweiserhebung erfolgt nicht, wenn das Beweisthema ganz ohne Relevanz ist. Eine Strafmilderung bedarf im Urteil einer substantiierten Begründung. Genau darin lag m. E. das Kalkül dieser Zeugenvernehmung.

Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichteten gestern u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
Cam-Sex mit jungen Mädchen: „Knast-Zeuge“ aus dem „Hanna-Prozess“ jetzt selbst verurteilt


Die ersten angeklagten Taten dokumentierte die Staatsanwaltschaft im April 2022. Im November 2022 dann die Wohnungsdurchsuchung in Mühldorf. … Angeklagt ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung und Besitzes von Kinderpornos. …

Update, 11.22 Uhr
Kontakt mit 15 Mädchen

Der Vorsitzende Richter Ralf Burghard eröffnet die Verhandlung und Staatsanwältin Helena Neumeier wiederholt noch einmal die Vorwürfe gegen den 24-jährigen Mühldorfer. Mit 15 verschiedenen Mädchen habe der Mann im Internet und über Apps gechattet. Immer wieder ging es um Sex und Selbstbefriedigung, obwohl die Mädchen gerade mal zehn bis 13 Jahre alt waren.

„Baby, willst Du meine heiße, kleine, versaute Braut sein?“, habe beispielsweise ein Chat begonnen. Er habe sich selbstbefriedigt und sich über Video und Fotos so den Mädchen gezeigt – und … verlangte, dass sie es ihm gleichtun.

Außerdem berichtet die Staatsanwältin, welch perfiden Druck der Mann auf die Kinder ausübte …: Er habe Krebs im Endstadium und würde bald sterben, er gestand den Mädchen seine „Liebe“ oder er drohte, intime Fotos oder Telefonnummern der Kinder zu veröffentlichen. Dazu habe er öfter auch einen „Countdown“ heruntergezählt, um den Druck zu erhöhen. …

Update, 13.45 Uhr
Angeklagter räumt Sex-Chats und Drohungen ein

„Ich will ein umfassendes Geständnis ablegen“, beginnt der Angeklagte. Er räumt alle Sex-Chats mit den Kindern ein. Genauso wie die Drohungen, die er währenddessen aussprach. „Gedroht habe ich, in der Hoffnung, dass ‚was passiert‘. Aber wenn ich gemerkt hab, da geht nichts, hab ich die Nummer gelöscht und auch nicht online veröffentlicht.“

Bereits seit November 2022 sitzt der Mühldorfer in Untersuchungshaft. Er war es, der in jener Zeit auch Kontakt mit Sebastian T. hatte, dem Mörder von Hanna aus Aschau. T. erzählte ihm im Gefängnis von der Tötung Hannas – und der 24-jährige Mühldorfer wandte sich damit dann an seinen Anwalt. Im „Hanna-Prozess“ spielte der heutige Angeklagte dadurch eine entscheidende Rolle. Auf seine Zeugenaussage konnte sich das Landgericht im Urteilsspruch stützen.

Von T.s Verteidigerin Regina Rick wurde der Mühldorfer als „notorischer Lügner“ hingestellt. So wirkt er heute nicht. Er ist von Anfang an geständig, berichtet umfangreich, macht es sich mit seiner Aussage nicht leicht. Denn: Heute, als Angeklagter, dürfte er lügen. Als Zeuge im Hanna-Prozess durfte er es nicht. Seine Rolle im Mord-Prozess spielt in der heutigen Verhandlung aber keine Rolle.

Angeklagter berichtet von schwerer Kindheit

Der Mühldorfer berichtet von einer schweren Kindheit, fügt aber gleich hinzu: „Das rechtfertigt natürlich nichts.“ Von der Mutter sei er misshandelt und missbraucht worden, wurde dann in Heimen groß und auch mit 17 letztmals sexuell missbraucht. „Was mich genau zu den Chats getrieben hat, weiß ich nicht. Das Sexuelle war eigentlich nicht der Grund. Aber drum hätte ich es besser wissen müssen.“

„Und warum haben Sie das dann nur bei Mädchen gemacht?“, will Staatsanwältin Neumeier wissen. Nach langem Überlegen sagt der 24-Jährige: „Ich kann es mir am ehesten dadurch erklären, weil mich meine Mutter schon missbrauchte.“ Und bei besonders jungen Mädchen sei es umso leichter gewesen, mit ihnen in intimen Kontakt zu kommen.

Den Erstkontakt zu den Kindern stellte der Mann meist über Snapchat her, wechselte dann zu Whatsapp. Überhaupt habe seine Freizeit vor allem aus Computerspielen bestanden. Geschicklichkeitsspiele, Ballerspiele, Rollenspiele. „Aufstehen, zocken bis tief in die Nacht, schlafen“, so beschreibt er seinen früheren Alltag. Auch gekocht wurde nicht, nur Essen bestellt. Froh sei er, dass er nun schon einige Zeit im Gefängnis sitzt … Denn so habe er sein Leben neu regeln können. …

Update, 15.07 Uhr
Mütter drohten mit Anzeigen

Jetzt sagt die Kripo-Sachbearbeiterin … aus, wie man dem 24-Jährigen auf die Schliche kam. Die Mutter eines der Mädchen erstattete Anzeige und über die Telefonnummer konnte er schnell ausfindig gemacht werden. Insgesamt chattete er mit rund 50 verschiedenen Personen, die meisten jünger als 14 Jahre alt. „Sie waren über ganz Deutschland verteilt“, so die Kriminalpolizistin.

Der nächste Zeuge ist ein Datenforensiker, der Handy und PC des Angeklagten durchleuchtete. Einige Monate vor den dokumentierten Taten setzte der Mann sein Handy wohl auf die Werkseinstellungen zurück, darum konnten nur einige Monate untersucht werden. Er berichtet, dass sich in die Chats manchmal sogar Mütter einschalteten und dem 24-Jährigen mit Anzeigen bei der Polizei drohten. Davon ließ sich der Angeklagte wohl nicht abschrecken.

Das weitere Surfverhalten des Mühldorfers, auch im Porno-Bereich, habe aber auf nichts Illegales hingedeutet. Und jetzt scheint die Zeugen-Aussage des Mühldorfers im „Hanna-Prozess“ doch noch eine Rolle zu spielen. Ein Traunsteiner Oberstaatsanwalt soll als Zeuge … [gehört] werden.

Update, 15.34 Uhr
Hilft „Knast-Zeugen“ seine Aussage gegen Sebastian T. doch noch?

… Ein Traunsteiner Oberstaatsanwalt wird jetzt als Zeuge … [gehört]. Er soll kurz Stellung zu seiner Rolle in dem Mord-Prozess beziehen – und hält sich sachlich zurück: „Die Verurteilung wurde auch mit der Aussage des Angeklagten begründet“, so der Oberstaatsanwalt.

Der Vorsitzende Richter Burghard stellt in Aussicht, dass diese wichtige Zeugenaussage im Strafrahmen berücksichtigt werden könnte. Schließlich habe er sich damals als Häftling in der JVA „exponiert“ und gleichzeitig auch seine Bürgerpflichten erfüllt. Ansonsten werde die wichtige Rolle des 24-Jährigen im damaligen Prozess gegen Sebastian T. aber heute keine Bedeutung mehr haben. …

Update, 16.25 Uhr
Hartes Plädoyer der Staatsanwältin gegen Mühldorfer

Jetzt ist der psychiatrische Gutachter an der Reihe. Die frühe Biographie des Angeklagten in der Kindheit sei „wüst“ und schwer belastet gewesen. Bereits einige Mal[e] sei der 24-Jährige in Psychotherapie gewesen. In den persönlichen Gesprächen im Gefängnis habe der Mühldorfer aber einen stabilen Eindruck gemacht. Und: Auf eine Kernpädophilie gibt es beim Angeklagten keine Hinweise. Die „psychosexuelle Entwicklung“ sei aber gestört.

Ohne Unterbrechung geht es an die Plädoyers. Staatsanwältin … Neumeier fordert fünf Jahre und sechs Monate Haft für den 24-Jährigen. Er habe aus sexuellem Interesse gehandelt, Macht und Kontrolle über die Mädchen ausüben wollen „und sie in eine Opferrolle drängen wollen, aus der er selbst entkommen wollte.“ Die jungen Mädchen seien eine „leichte Beute gewesen“.

Schuldig wegen „Sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt“ sieht ihn auch Verteidiger … Vogel. Das Geständnis seines Mandanten sei viel wert gewesen. Sonst hätten „bundesweit junge Mädels durch die Gegend gefahren werden müssen“, um in Traunstein auszusagen. Und der 24-Jährige habe bereits in seiner fast 18-monatigen U-Haft begonnen, sein Leben neu zu ordnen und aktiv an seinen Problemen gearbeitet. Er fordert maximal drei Jahre Haft.

„Ich habe die Mädels beleidigt und fertiggemacht. Das ist durch nichts zu rechtfertigen“, so der Angeklagte in seinem „letzten Wort“. …

Update, 16.52 Uhr
Mühldorfer räumte alle Vorwürfe ein

Das Urteil … ist gefallen. Er ist schuldig, weil er mit zehn- bis 13-jährigen Mädchen Sex-Chats auch per Video führte. Für vier Jahre und vier Monate muss er ins Gefängnis. Die lange Untersuchungshaft von knapp 18 Monaten wird ihm aber angerechnet.

Verurteilt wurde der Mann, der als einer der Hauptbelastungszeugen gegen Sebastian T. im „Hanna-Prozess“ aussagte, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. Der Vorsitzende … Burghard geht auch in der Urteilsbegründung nochmal darauf ein. „Wenn man einen Mitinsassen ‚hinhängt‘ hat man in JVAs nicht unbedingt ein besseres Leben.“ Der Angeklagte sagte im „Hanna-Prozess“ aus, dass Sebastian T. ihm die Tat im Gefängnis gestanden hatte. Für den Schuldspruch gegen Sebastian T. war das mit ausschlaggebend.

Verurteilt wurde der 24-Jährige auch wegen Kinderpornographie und Nötigung. Denn, um zu seinem Ziel zu kommen, sich vor den Mädchen selbstzubefriedigen, und die Kinder selbst soweit zu bringen, übte er massiv Druck aus. Er drohte mit der Veröffentlichung von intimen Bildern im Internet oder versuchte Mitleid zu erregen, er habe Krebs im Endstadium. Richter Burghard lobte dagegen das volle Geständnis und ein kooperatives Verhalten vor Gericht.

Rosenheim24.de am 18.04.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 16691.html

In einem weiteren Artikel berichtet Rosenheim24.de heute:

Spoiler – hier klicken!
„Knast-Zeuge“ aus Eiskeller-Prozess verurteilt – Was sagt die Verhandlung über den Fall Hanna?

… Der 24-jährige Hauptbelastungszeuge im Mordprozess … von Hanna W. … musste sich … wegen … Sexualdelikten verantworten. Nun fiel das Urteil.

… Eine Dreiviertelstunde lang trägt Staatsanwältin … Neumeier aus der Anklageschrift vor. … Es geht um Verbrechen, die es früher nicht gab: das Anbaggern und Gefügigmachen sowie den Missbrauch übers Internet, überwiegend von Jugendlichen und Kindern. …

„Cyber-Grooming“ ist der landläufige Begriff dafür. Und genau das wirft Helena Neumeier einem jungen Mann vor, der kürzlich in einem großen Prozess eine wichtige Rolle gespielt hat: Er ist der JVA-Zeuge, der Sebastian T. … schwer belastet hat. …

Kinderpornographie: Bundesweite Ermittlungen

In einer Reihe von Fällen … soll sich der Angeklagte … an Kinder herangemacht haben. … bundesweit habe man … ermitteln lassen. Der Angeklagte habe dazu Kanäle wie WhatsApp oder Snapchat genutzt, um … seine Zielpersonen anzutexten, angefangen bei Mädchen im Alter von zehn Jahren, die ihm Fotos schicken sollten. Er sei dazu seinerseits in die Rolle eines Mädchens geschlüpft, habe seine Opfer unter Druck gesetzt, unter anderem mit der Drohung, die erhaltenen Fotos öffentlich zu machen. …

Der Angeklagte will reinen Tisch machen

… Er gestehe das alles, sagt er. „Es ist nicht zu rechtfertigen, durch nichts, auch wenn ich eine schlechte Kindheit hatte.“ …

Der Angeklagte: Wurde er selbst missbraucht?

Von seiner Mutter sei er missbraucht und vergewaltigt worden, erzählt er mit brüchiger Stimme. „Ich hätte wissen müssen, dass ich das nicht auch anderen antun darf – nur, ich hab mich als Opfer gesehen.“ Er mag beschlossen haben, reinen Tisch zu machen. Manchmal gewinnt aber Scham oder List die Oberhand. Staatsanwältin Neumeier kauft ihm nicht ab, dass er nicht in erster Linie aus sexuellen Motiven gehandelt haben will.

Was sagt die Verhandlung über den Fall Hanna?

Was sagt das über den Gehalt seiner Aussage gegen Sebastian T. im Mordfall Hanna? Das Gericht entscheidet nicht über den vorangegangenen Prozess. Vorsitzender ist Dr. Ralf Burkhard, nicht – wie im Fall zuvor – Jacqueline Aßbichler. Nur ein Zeuge, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, erwähnt die Aussage des Angeklagten im Hanna-Fall. Sein Zeugnis ist gewichtig, aber kurz. Der 24-Jährige habe seine Bürgerpflicht erfüllt, sagt Vietze, die Aussage sei wichtig gewesen. Er habe sie ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung im Gefängnis getätigt.

Juristisch sind beide Komplexe streng getrennt. Aber natürlich schwingt bei Beobachtern auch die Frage mit: Hat man diesem Mann vertrauen dürfen, als man Sebastian T. zu neun Jahren Haft verurteilte? Angehörige von T. sitzen auch bei dieser Verhandlung im Publikum. Sie schreiben mit, wie seinerzeit beim Hanna-Prozess. Später, Verteidiger … Vogel … hält gerade sein Plädoyer, ein Überraschungsgast: Anwältin … Rick rauscht in den Saal, hinter ihr knallt die Tür ins Schloss.

Wie ein Lügner wirkt er nicht

Einen notorischen Lügner. So hatte Verteidigerin … Rick den jungen Mann im damaligen Mordprozess genannt. Das ist der Angeklagte offenbar nicht. Insgesamt wirkt er überzeugend. Etwa, wenn er über die Verheerungen seines Lebens berichtet. Darüber, wie ihn der Missbrauch durch die Mutter aus der Bahn geworfen habe.

Ein Gutachter bestätigt, dass er als Kind und Jugendlicher offenbar „erheblichen Belastungen“ ausgesetzt gewesen sei. Diverse Störungen – etwa seine seelische Instabilität und seine Unsicherheit in der Geschlechterrolle – seien auf die problematische Vorgeschichte zurückzuführen. Er habe vermutlich nicht immer nur Opfer sein, sondern auch mal selbst Macht ausüben wollen, führte der Experte aus.

War die Haft seine Rettung?

Missbrauch, Heime, Obdachlosigkeit: Das alles machte der Angeklagte durch. Auf die Beine kam er nicht, am Ende scheint die Festnahme eine Erlösung gewesen zu sein. „Was mich getrieben hat, war Wut“, erzählt er. „Ich hatte keine Ziele mehr. Das Leben wollte ich mir nehmen.“ Die U-Haft habe ihn wohl in der Tat gerettet.

Er habe dort über sich nachgedacht, habe mit Therapeuten sprechen können und … schließlich gemerkt, dass er ein Mensch sei, der etwas wert ist. Wenn das Gefängnis die Chance zum Neuanfang gibt: War seine Aussage gegen Sebastian T. dann womöglich so etwas wie eine seelische Aufräumaktion?

Angeklagter will den Neuanfang – aber erst kommt die Haft

Nach eigener Auskunft bemüht er sich bereits um eine Therapiestelle nach der Haft. Am liebsten wolle er irgendwann als Schausteller arbeiten. Er habe das schon gemacht … und er wirkt dabei, als sei das eine von den guten Phasen in seinem Leben gewesen.

Der Weg dorthin zurück wird sich ziehen. Vier Jahre und vier Monate, so lang muss er nach dem Urteil von Ralf Burkhard ins Gefängnis. Wie Staatsanwältin Neumeier rechnet Burghard dem 24-Jährigen das Geständnis an; er hielt ihm aber vor allem seine hohe kriminelle Energie und seinen Mangel an Empathie vor. Es ist ein Urteil der Mitte: Fünf Jahre und sechs Monate hatte Neumeier gefordert, drei Jahre hatte Verteidiger … Vogel … für angemessen angesehen. Burghard war ihm zum Beispiel darin gefolgt, dass der Angeklagte bewusst und energisch einen Neustart anstrebe. …

Rosenheim24.de am 19.04.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 19736.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Freitag, 19. April 2024, 11:41:22

Adrian M. wurde zu 4 Jahre und 4 Monaten Haft verurteilt.

Leider gibt es keine Free-Artikel und mir selbst war es leider nicht möglich vor Ort zu sein. Deshalb kann ich leider keinen ausführlichen Artikel schreiben. Jedoch war ein Bekannter vor Ort.

Aßbichler und Beisitzerin waren auch eine Zeit als Zuhörer anwesend. Später ist dann Frau Rick noch dazugestoßen.Auch die Familie von Sebastian war vor Ort.

Ein Oberstaatsanwalt hat als Zeuge ausgesagt, dass M. durch seine Aussage seine Bürgerpflicht erfüllt hat und sie gewichtig war.

Er war aber wohl der Einziger der es erwähnt hat. Weshalb ich davon ausgehe, dass es nicht direkt als Strafmilderungsgrund erwähnt wurde.

M. hat wohl in seiner Einlassung teilweise geleugnet, dass er die Taten nur aus sexuellen Motiven begangen hat.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 17. April 2024, 09:11:17

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Im Gegensatz zu Strafgefangenen gibt es für Untersuchungsgefangene keine Arbeitspflicht …
Was für Sebastian kaum einen Unterschied macht, da er freiwillig einer Arbeit nachgeht.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … sie brauchen keine Anstaltskleidung tragen …
Feinen Zwirn zur Schau zu tragen, reißt's auch nicht raus.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Freizeitmöglichkeiten sind in der U-Haft eingeschränkt. …
Mag sein, aber einem Untersuchungsgefangenen steht es zumeist frei, sich Mahlzeiten von draußen bringen zu lassen. Ob Winklers Residenz bis nach Traunstein liefert? Oder Seppis Burger-Bude?

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Diese Zeit wird natürlich auf die mutmassliche verhängte Strafhaft angerechnet.
… oder umgemünzt in eine Haftentschädigung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Heckengäu » Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 Also im Moment alles noch in der Schwebe und somit hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling , da ja noch nichts rechtskräftig ist und bleibt somit vorerst in TS ? Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?
Nein. Der Unterschied zwischen U-Haft/Strafhaft ist erheblich.

Im Gegensatz zu Strafgefangenen gibt es für Untersuchungsgefangene keine Arbeitspflicht während des Vollzugs, sie brauchen keine Anstaltskleidung tragen und sind meist in getrennten Abteilungen von den Strafgefangenen untergebracht.
Freizeitmöglichkeiten sind in der U-Haft eingeschränkt. In früherer Zeit, also vor ca. 40 Jahren und davor, war die Situation so dass U-Häftlinge, ausser einer Stunde Hofgang, 23 Stunden in der Gefängniszelle verbrachten.

Freizeitangebote, wie dreimalige Fernsehabende pro Woche, in denen ausgewählte "erzieherische" Filme per Video gezeigt wurden oder Sportmöglichkeiten kamen hinzu, je nach Bundesland und Justizvollzugsanstalt unterschiedlich.
Sebastian T. wird also noch eine länger Zeit in Traunstein inhaftiert bleiben. Diese Zeit wird natürlich auf die mutmassliche verhängte Strafhaft angerechnet.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 17. April 2024, 08:28:54

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 … Also im Moment … hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling … und bleibt somit vorerst in TS ? …
Ja.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 … Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?
Das kann ich nicht beurteilen. Freiheitsentzug dürfte von kaum jemandem als „gut“ empfunden werden. Unterschiede im Strafvollzug zwischen Jugendlichen und Erwachsenen bestehen zu recht. Ebenso unterscheidet sich die U-Haft vom Strafvollzug.

Was davon nun besser oder schlechter sein mag, sei dahingestellt. Der Betroffene muss sich damit arrangieren. Es bleibt ihm nichts anderes übrig. Das gilt auch für einen unschuldig Inhaftierten. Selbst Manfred G. fiel es schwer, sich von seinen Aufgaben in der Wäscherei der JVA zu trennen, als er plötzlich freikam.

Eine wichtige Rolle dürfte die Perspektive des Betroffenen spielen. Und die richtet sich derzeit auf das Revisionsverfahren. Mit der Aussicht auf eine neue Hauptverhandlung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27

@Catch22
Danke! Die Revisionseinlegefrist ist ja diese eine Woche nach der mündlichen Urteilsverkündung, oder ? Und die Revisionsbegründungsfrist beginnt doch erst nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung und beträgt 4 Wochen , richtig? Also im Moment alles noch in der Schwebe und somit hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling , da ja noch nichts rechtskräftig ist und bleibt somit vorerst in TS ? Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 16. April 2024, 19:15:20

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 16. April 2024, 15:34:30 … Am 04.04. war bei OVB online ein Artikel mit dem Gefängnisleiter von Laufen …
Einmal mehr berichteten die OVB-Medien über die bemannte Raumfahrt zur Sonne. Ebenso abwegig ist eine zeitnahe Verlegung von Sebastian nach Ebrach.

Du meinst dieses Interview, insbesondere die erste (und zugleich unrichtige!) Äußerung des Leiters der JVA Laufen:

Spoiler – hier klicken!
Jugendstrafe für Sebastian T.:
JVA-Leiter erklärt, was das für seine Haft bedeutet


… Sebastian T. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Heißt: Er muss in ein Jugendgefängnis. In Bayern gibt es davon allerdings nur drei. Eines davon befindet sich in Laufen … Im exklusiven OVB-Interview erklärt Florian Zecha, Leiter der Justizvollzugsanstalt … Laufen-Lebenau, warum Sebastian T. nicht bis zum Revisionsurteil in Traunstein bleiben wird und wie die Haft in einer Jugend-JVA aussieht.

Florian Zecha: Ich gehe nicht davon aus, dass er bis zum Revisionsurteil in Traunstein bleibt. Das sind spezielle Vorschriften nach dem Vollstreckungsplan. Das heißt, wenn die Revisionsbegründungsfrist abgelaufen ist, ändert sich bereits die Zuständigkeit. In dem Fall wird er in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen. In Bayern gibt es nur drei. Laufen, Neuburg-Herrenwörth und Ebrach. Ich gehe davon aus, dass er nach Ebrach verlegt werden wird. Das ist eine Jugendstrafanstalt, allerdings für die älteren Gefangenen bis zum Alter von 24 Jahren.

Was passiert dann, sobald er das Alter von 24 Jahren erreicht?

Zecha: Mit Vollendung des 24. Lebensjahres werden die Jugendstrafgefangenen grundsätzlich, vom Jugendstrafvollzug in den Erwachsenenstrafvollzug überwiesen.

Kann man auch früher vom Jugendstrafvollzug in den Erwachsenenstrafvollzug verlegt werden?

Zecha: Ja. Wenn festgestellt wird, dass der Insasse nicht für den Jugendstrafvollzug geeignet ist, wird er in die dann zuständige Anstalt für den Erwachsenenvollzug verlegt werden, oder in eine Anstalt für junge Erwachsene. Das wird jeweils vor Ort in der Anstalt entschieden. Dort wird überlegt, ob er vom Jugendstrafvollzug noch profitieren kann, ob er vielleicht zu alt ist, oder einen schädlichen Einfluss auf die jüngeren Gefangenen ausübt.

Haben die Insassen im Jugendstrafvollzug mehr „Freiheiten“?

Zecha: Das kommt wahrscheinlich auch auf die jeweilige Anstalt an. Unser Jugendvollzug ist auch als Wohngruppenvollzug ausgestattet. Das heißt kleinere Einheiten im Unterkunftsbereich, mehr Anleitungen – gerade durch den sozialpädagogischen Dienst. Aber auch durch den psychologischen Dienst, durch die uniformierten Bediensteten und durch die Betreuungsbeamten, die im Jugendvollzug nochmal eine extra Ausbildung genießen.

Dürfen die Insassen auch mehr Zeit außerhalb der Zelle verbringen?

Zecha: Ja, die Aufschlusszeiten und das Freizeitverhalten, das wir anbieten, ist ein ganz anderes. Wenn die Jugendlichen geeignet sind, können sie im Rahmen von Vollzugslockerungen, beispielsweise Bergtouren in Begleitung von Anstaltsbediensteten machen. Aber auch Mountainbike-Fahrten und Jogging-Projekte bieten wir an. Vergangenes Jahr haben wir auch ein Eishockeyspiel und ein Fußballspiel besucht. Im Jugendvollzug gibt es also mehr Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Die Insassen dürfen also auch ganz raus?

Zecha: Ja, genau. Im Erwachsenenvollzug hat man oft auch gar nicht die Möglichkeit, so etwas anzubieten. Je nach personeller Ausstattung. Aber auch die baulichen Gegebenheiten spielen eine Rolle. Unser Entlassungsvollzug beispielsweise ist ein klassischer Wohngruppenvollzug, wo die Jugendlichen nochmal auf die Entlassung speziell vorbereitet werden. Auch mit verschiedenen Lockerungsgraden, also Vollzugslockerungen durch Ausführungen, Gruppenausführungen, aber auch Einzelausführungen. Sprich, dass die Beamten, oder auch das betreuende Personal, mit den Jugendlichen in der Natur einen Einzelspaziergang macht und psychologisch moderierte Einzelgespräche führt.

Wohngemeinschaft im Gefängnis?

Kann man sich den Wohngruppenvollzug wie eine WG vorstellen?

Zecha: Ja. Allerdings ist eine Besonderheit bei uns in Laufen – und da bin ich auch ganz dankbar – dass wir nur Einzelunterbringungen haben. Heißt: Jeder hat einen Einzelhaftraum. In vielen anderen, besonders älteren Anstalten, ist Gemeinschaftsunterbringung eher der Fall – gerade im Erwachsenenvollzug. Bei uns ist dafür der Unterkunftsbereich etwas wohnlicher gestaltet. Die Jugendlichen haben mehr Aufschluss, können sich mehr im Gang bewegen. Es gibt eine eigene Gangküche, Freizeiträume mit Billard und Tischfußball.

Aber das ist nur für diejenigen, die kurz vor der Entlassung stehen?

Zecha: Genau. Wir haben aber zwei Wohngruppen mit jeweils zehn bis 15 Inhaftierten. Einmal den eben angesprochenen Entlassungsvollzug und dann noch eine für Inhaftierte, die noch längere Strafen vor der Brust haben. Auch denen bietet man die Möglichkeit an, dass sie im Wohngruppenvollzug untergebracht werden.

Wie unterscheidet sich der Erwachsenenstrafvollzug vom Jugendstrafvollzug sonst noch?

Zecha: Der größte Unterschied ist natürlich das Alter. Hier in Laufen sind die jüngsten 14 Jahre alt und dann geht es aufwärts bis 24. Außerdem sind die Behandlungsbedarfe bei der Jugend umfassender, weil die schulische beziehungsweise die berufliche Bildung nicht gegeben ist. Das ist bei den Erwachsenen eher weniger der Fall, weil man davon ausgeht, dass sie eine schulische und berufliche Ausbildung haben.

Wie unterscheidet sich der Tagesablauf?

Zecha: Wir müssen gewisse Dinge beachten, die den Jugendschutz betreffen. So beispielsweise der Nichtraucherschutz. Die Minderjährigen dürfen sich keine Tabakwaren kaufen. Ein ganz entscheidender Unterschied ist auch noch, dass im Bereich des Erwachsenenvollzugs keine Arbeitspflicht besteht. Im Bereich des Jugendstrafrechts und bei jungen Untersuchungsgefangenen besteht eine Ausbildungs- und Arbeitspflicht. Das heißt also, die jungen Inhaftierten müssen auch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung in der Untersuchungshaft nachkommen. Von jungen Untersuchungsgefangenen spricht man grundsätzlich bei allen Minderjährigen und Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Aber im Großen und Ganzen ist der eigentliche Vollzug schon sehr identisch.

Hierarchien unter Insassen: So läuft es bei den Jugendlichen

Gibt es im Rahmen der schulischen Ausbildung ganz normalen Unterricht?

Zecha: Wir haben bei den Anstaltspädagogen insgesamt fünf Lehrerstellen, die Unterricht erteilen. Es gibt Klassen für den Mittelschulabschluss und den Berufsschulabschluss. Zusätzlich kümmert sich eine Lehrerin um die Pflichtschüler. Wir haben ja auch sehr viele schulpflichtige Inhaftierte, die dann regelkonform der Schulpflicht unterzogen werden müssen.

Wie groß ist dann eine solche Klasse?

Zecha: Große Klassen mit 20 Schülern sind bei uns natürlich nicht möglich. Gerade weil wir ja auch die problematischen Jugendlichen haben, die nicht nur straffällig geworden sind, sondern auch ihre Schullaufbahn abgebrochen haben. Bei uns sind es kleinere Schulklassen, die sich zwischen acht und zehn Schülern bewegen.

Gibt es auch im Jugendvollzug eine Art Hierarchie unter den Insassen?

Zecha: Wir kriegen schon mit, dass je nach Delikt von den Jungs Unterschiede gemacht werden. Sexualstraftäter stehen auf der untersten Schiene. Das ist überraschenderweise im Jugendvollzug genauso wie im Erwachsenenvollzug. Es gibt schon gewisse Hierarchien. Während der Sexualstraftäter auf der untersten Schiene ist, gibt es auch gewisse Delikte, die in der Achtung untereinander höher stehen. Das können wir natürlich auch nicht gutheißen. Da achten wir schon drauf, das schnell zu unterbinden. Da soll keiner denken, weil er einen Menschen umgebracht hat, steht er in der Gefangenen-Hierarchie weiter oben.

Rosenheim24.de am 04.04.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 83858.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiem ... 8.amp.html


Wenn JVA-Leiter Zecha unter Berufung auf den bayerischen Vollstreckungsplan behauptet, Sebastian werde nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen, irrt er in mehrerlei Hinsicht:


1. Nicht die Revisionsbegründungsfrist ist maßgeblich, sondern die Revisionseinlegungsfrist – falls überhaupt.
(Nr. 4 Abs. 2 Satz 1 Vollstreckungsplan)

2. Für den OLG-Bezirk München erfolgt zum Vollzug von Jugendstrafen ab dem Alter von 21 Jahren die Einweisung in die JVA Ebrach.
(Vollstreckungsplan, Anlage 3/3)

3. Eine Verlegung in die JVA Ebrach findet erst mit Rechtskraft des Urteils statt.
(Nr. 4 Abs. 3 Satz 1 Vollstreckungsplan)

4. Bis dahin verbleibt es bei der U-Haft in der JVA Traunstein.
(Vollstreckungsplan, Anlage 1/8)


Dies ergibt sich aus dem derzeit geltenden Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern:

Spoiler – hier klicken!
Nr. 4 – Vollzug der Untersuchungshaft

(1) Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten zum Vollzug der Untersuchungshaft bis zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. …

(2) Nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist341 StPO) ist die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt zu vollziehen, die zu diesem Zeitpunkt nach den Anlagen 1 bis 3 zum Vollzug der verhängten Strafe zuständig wäre. …

(3) Abweichend von Absatz 2 werden Untersuchungsgefangene erst mit Rechtskraft des Urteils verlegt, wenn die Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach oder Landsberg am Lech für den Vollzug der Freiheitsstrafe/Jugendstrafe zuständig sind. …

(4) …

(5) …

(6) …

Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 29.11.2023
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... n_2023.pdf

Ich hätte erwartet, dass der JVA-Leiter Zecha diese Vorschriften kennt und sie konkret in Bezug nimmt, wenn er sich zu einem konkreten Fall in einem Zeitungsinterview äußert.


Rechtskraft tritt frühestens ein, wenn der BGH die Revision verwerfen sollte. Im Falle einer Zurückverweisung an ein anderes LG jedoch wären dessen Urteil und dessen Rechtskraft abzuwarten – sofern nicht abermals Revision eingelegt würde. Eine Verlegung nach Ebrach liegt also in weiter Ferne. Eher noch wäre eine Entlassung aus der U-Haft vorstellbar aufgrund der im Jugendstrafrecht besonders zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeit.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 16. April 2024, 15:34:30

@Zickzack
Ich kenne mich da leider ( ...oder Gott sei Dank) gar nicht aus, wer warum wohin kommt, aber fassbinder hat mal gemeint, die mit langjährigen Haftstrafen kommen nach Ebrach und die eher kleineren Kaliber nach Laufen oder Herrenwörth. Am 04.04. war bei OVB online ein Artikel mit dem Gefängnisleiter von Laufen, leider ein Plus Artikel. Vielleicht bleibt er ja erstmal in TS bis über die Revision entschieden ist. Werden wir wohl alles nicht erfahren. Vielleicht ist er schon längst in Ebrach, wer weiß. Und dass er gefestigt genug ist , sich nicht an denen zu orientieren, bei denen eh Hopfen und Malz verloren ist.

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