MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 17. April 2024, 09:11:17

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Im Gegensatz zu Strafgefangenen gibt es für Untersuchungsgefangene keine Arbeitspflicht …
Was für Sebastian kaum einen Unterschied macht, da er freiwillig einer Arbeit nachgeht.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … sie brauchen keine Anstaltskleidung tragen …
Feinen Zwirn zur Schau zu tragen, reißt's auch nicht raus.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Freizeitmöglichkeiten sind in der U-Haft eingeschränkt. …
Mag sein, aber einem Untersuchungsgefangenen steht es zumeist frei, sich Mahlzeiten von draußen bringen zu lassen. Ob Winklers Residenz bis nach Traunstein liefert? Oder Seppis Burger-Bude?

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13 … Diese Zeit wird natürlich auf die mutmassliche verhängte Strafhaft angerechnet.
… oder umgemünzt in eine Haftentschädigung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Heckengäu » Mittwoch, 17. April 2024, 08:35:13

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 Also im Moment alles noch in der Schwebe und somit hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling , da ja noch nichts rechtskräftig ist und bleibt somit vorerst in TS ? Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?
Nein. Der Unterschied zwischen U-Haft/Strafhaft ist erheblich.

Im Gegensatz zu Strafgefangenen gibt es für Untersuchungsgefangene keine Arbeitspflicht während des Vollzugs, sie brauchen keine Anstaltskleidung tragen und sind meist in getrennten Abteilungen von den Strafgefangenen untergebracht.
Freizeitmöglichkeiten sind in der U-Haft eingeschränkt. In früherer Zeit, also vor ca. 40 Jahren und davor, war die Situation so dass U-Häftlinge, ausser einer Stunde Hofgang, 23 Stunden in der Gefängniszelle verbrachten.

Freizeitangebote, wie dreimalige Fernsehabende pro Woche, in denen ausgewählte "erzieherische" Filme per Video gezeigt wurden oder Sportmöglichkeiten kamen hinzu, je nach Bundesland und Justizvollzugsanstalt unterschiedlich.
Sebastian T. wird also noch eine länger Zeit in Traunstein inhaftiert bleiben. Diese Zeit wird natürlich auf die mutmassliche verhängte Strafhaft angerechnet.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 17. April 2024, 08:28:54

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 … Also im Moment … hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling … und bleibt somit vorerst in TS ? …
Ja.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27 … Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?
Das kann ich nicht beurteilen. Freiheitsentzug dürfte von kaum jemandem als „gut“ empfunden werden. Unterschiede im Strafvollzug zwischen Jugendlichen und Erwachsenen bestehen zu recht. Ebenso unterscheidet sich die U-Haft vom Strafvollzug.

Was davon nun besser oder schlechter sein mag, sei dahingestellt. Der Betroffene muss sich damit arrangieren. Es bleibt ihm nichts anderes übrig. Das gilt auch für einen unschuldig Inhaftierten. Selbst Manfred G. fiel es schwer, sich von seinen Aufgaben in der Wäscherei der JVA zu trennen, als er plötzlich freikam.

Eine wichtige Rolle dürfte die Perspektive des Betroffenen spielen. Und die richtet sich derzeit auf das Revisionsverfahren. Mit der Aussicht auf eine neue Hauptverhandlung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 17. April 2024, 00:09:27

@Catch22
Danke! Die Revisionseinlegefrist ist ja diese eine Woche nach der mündlichen Urteilsverkündung, oder ? Und die Revisionsbegründungsfrist beginnt doch erst nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung und beträgt 4 Wochen , richtig? Also im Moment alles noch in der Schwebe und somit hat Sebastian noch den Status Untersuchungshäftling , da ja noch nichts rechtskräftig ist und bleibt somit vorerst in TS ? Ist das nun gut oder schlecht oder eigentlich egal, Knast ist Knast ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 16. April 2024, 19:15:20

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 16. April 2024, 15:34:30 … Am 04.04. war bei OVB online ein Artikel mit dem Gefängnisleiter von Laufen …
Einmal mehr berichteten die OVB-Medien über die bemannte Raumfahrt zur Sonne. Ebenso abwegig ist eine zeitnahe Verlegung von Sebastian nach Ebrach.

Du meinst dieses Interview, insbesondere die erste (und zugleich unrichtige!) Äußerung des Leiters der JVA Laufen:

Spoiler – hier klicken!
Jugendstrafe für Sebastian T.:
JVA-Leiter erklärt, was das für seine Haft bedeutet


… Sebastian T. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Heißt: Er muss in ein Jugendgefängnis. In Bayern gibt es davon allerdings nur drei. Eines davon befindet sich in Laufen … Im exklusiven OVB-Interview erklärt Florian Zecha, Leiter der Justizvollzugsanstalt … Laufen-Lebenau, warum Sebastian T. nicht bis zum Revisionsurteil in Traunstein bleiben wird und wie die Haft in einer Jugend-JVA aussieht.

Florian Zecha: Ich gehe nicht davon aus, dass er bis zum Revisionsurteil in Traunstein bleibt. Das sind spezielle Vorschriften nach dem Vollstreckungsplan. Das heißt, wenn die Revisionsbegründungsfrist abgelaufen ist, ändert sich bereits die Zuständigkeit. In dem Fall wird er in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen. In Bayern gibt es nur drei. Laufen, Neuburg-Herrenwörth und Ebrach. Ich gehe davon aus, dass er nach Ebrach verlegt werden wird. Das ist eine Jugendstrafanstalt, allerdings für die älteren Gefangenen bis zum Alter von 24 Jahren.

Was passiert dann, sobald er das Alter von 24 Jahren erreicht?

Zecha: Mit Vollendung des 24. Lebensjahres werden die Jugendstrafgefangenen grundsätzlich, vom Jugendstrafvollzug in den Erwachsenenstrafvollzug überwiesen.

Kann man auch früher vom Jugendstrafvollzug in den Erwachsenenstrafvollzug verlegt werden?

Zecha: Ja. Wenn festgestellt wird, dass der Insasse nicht für den Jugendstrafvollzug geeignet ist, wird er in die dann zuständige Anstalt für den Erwachsenenvollzug verlegt werden, oder in eine Anstalt für junge Erwachsene. Das wird jeweils vor Ort in der Anstalt entschieden. Dort wird überlegt, ob er vom Jugendstrafvollzug noch profitieren kann, ob er vielleicht zu alt ist, oder einen schädlichen Einfluss auf die jüngeren Gefangenen ausübt.

Haben die Insassen im Jugendstrafvollzug mehr „Freiheiten“?

Zecha: Das kommt wahrscheinlich auch auf die jeweilige Anstalt an. Unser Jugendvollzug ist auch als Wohngruppenvollzug ausgestattet. Das heißt kleinere Einheiten im Unterkunftsbereich, mehr Anleitungen – gerade durch den sozialpädagogischen Dienst. Aber auch durch den psychologischen Dienst, durch die uniformierten Bediensteten und durch die Betreuungsbeamten, die im Jugendvollzug nochmal eine extra Ausbildung genießen.

Dürfen die Insassen auch mehr Zeit außerhalb der Zelle verbringen?

Zecha: Ja, die Aufschlusszeiten und das Freizeitverhalten, das wir anbieten, ist ein ganz anderes. Wenn die Jugendlichen geeignet sind, können sie im Rahmen von Vollzugslockerungen, beispielsweise Bergtouren in Begleitung von Anstaltsbediensteten machen. Aber auch Mountainbike-Fahrten und Jogging-Projekte bieten wir an. Vergangenes Jahr haben wir auch ein Eishockeyspiel und ein Fußballspiel besucht. Im Jugendvollzug gibt es also mehr Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Die Insassen dürfen also auch ganz raus?

Zecha: Ja, genau. Im Erwachsenenvollzug hat man oft auch gar nicht die Möglichkeit, so etwas anzubieten. Je nach personeller Ausstattung. Aber auch die baulichen Gegebenheiten spielen eine Rolle. Unser Entlassungsvollzug beispielsweise ist ein klassischer Wohngruppenvollzug, wo die Jugendlichen nochmal auf die Entlassung speziell vorbereitet werden. Auch mit verschiedenen Lockerungsgraden, also Vollzugslockerungen durch Ausführungen, Gruppenausführungen, aber auch Einzelausführungen. Sprich, dass die Beamten, oder auch das betreuende Personal, mit den Jugendlichen in der Natur einen Einzelspaziergang macht und psychologisch moderierte Einzelgespräche führt.

Wohngemeinschaft im Gefängnis?

Kann man sich den Wohngruppenvollzug wie eine WG vorstellen?

Zecha: Ja. Allerdings ist eine Besonderheit bei uns in Laufen – und da bin ich auch ganz dankbar – dass wir nur Einzelunterbringungen haben. Heißt: Jeder hat einen Einzelhaftraum. In vielen anderen, besonders älteren Anstalten, ist Gemeinschaftsunterbringung eher der Fall – gerade im Erwachsenenvollzug. Bei uns ist dafür der Unterkunftsbereich etwas wohnlicher gestaltet. Die Jugendlichen haben mehr Aufschluss, können sich mehr im Gang bewegen. Es gibt eine eigene Gangküche, Freizeiträume mit Billard und Tischfußball.

Aber das ist nur für diejenigen, die kurz vor der Entlassung stehen?

Zecha: Genau. Wir haben aber zwei Wohngruppen mit jeweils zehn bis 15 Inhaftierten. Einmal den eben angesprochenen Entlassungsvollzug und dann noch eine für Inhaftierte, die noch längere Strafen vor der Brust haben. Auch denen bietet man die Möglichkeit an, dass sie im Wohngruppenvollzug untergebracht werden.

Wie unterscheidet sich der Erwachsenenstrafvollzug vom Jugendstrafvollzug sonst noch?

Zecha: Der größte Unterschied ist natürlich das Alter. Hier in Laufen sind die jüngsten 14 Jahre alt und dann geht es aufwärts bis 24. Außerdem sind die Behandlungsbedarfe bei der Jugend umfassender, weil die schulische beziehungsweise die berufliche Bildung nicht gegeben ist. Das ist bei den Erwachsenen eher weniger der Fall, weil man davon ausgeht, dass sie eine schulische und berufliche Ausbildung haben.

Wie unterscheidet sich der Tagesablauf?

Zecha: Wir müssen gewisse Dinge beachten, die den Jugendschutz betreffen. So beispielsweise der Nichtraucherschutz. Die Minderjährigen dürfen sich keine Tabakwaren kaufen. Ein ganz entscheidender Unterschied ist auch noch, dass im Bereich des Erwachsenenvollzugs keine Arbeitspflicht besteht. Im Bereich des Jugendstrafrechts und bei jungen Untersuchungsgefangenen besteht eine Ausbildungs- und Arbeitspflicht. Das heißt also, die jungen Inhaftierten müssen auch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung in der Untersuchungshaft nachkommen. Von jungen Untersuchungsgefangenen spricht man grundsätzlich bei allen Minderjährigen und Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Aber im Großen und Ganzen ist der eigentliche Vollzug schon sehr identisch.

Hierarchien unter Insassen: So läuft es bei den Jugendlichen

Gibt es im Rahmen der schulischen Ausbildung ganz normalen Unterricht?

Zecha: Wir haben bei den Anstaltspädagogen insgesamt fünf Lehrerstellen, die Unterricht erteilen. Es gibt Klassen für den Mittelschulabschluss und den Berufsschulabschluss. Zusätzlich kümmert sich eine Lehrerin um die Pflichtschüler. Wir haben ja auch sehr viele schulpflichtige Inhaftierte, die dann regelkonform der Schulpflicht unterzogen werden müssen.

Wie groß ist dann eine solche Klasse?

Zecha: Große Klassen mit 20 Schülern sind bei uns natürlich nicht möglich. Gerade weil wir ja auch die problematischen Jugendlichen haben, die nicht nur straffällig geworden sind, sondern auch ihre Schullaufbahn abgebrochen haben. Bei uns sind es kleinere Schulklassen, die sich zwischen acht und zehn Schülern bewegen.

Gibt es auch im Jugendvollzug eine Art Hierarchie unter den Insassen?

Zecha: Wir kriegen schon mit, dass je nach Delikt von den Jungs Unterschiede gemacht werden. Sexualstraftäter stehen auf der untersten Schiene. Das ist überraschenderweise im Jugendvollzug genauso wie im Erwachsenenvollzug. Es gibt schon gewisse Hierarchien. Während der Sexualstraftäter auf der untersten Schiene ist, gibt es auch gewisse Delikte, die in der Achtung untereinander höher stehen. Das können wir natürlich auch nicht gutheißen. Da achten wir schon drauf, das schnell zu unterbinden. Da soll keiner denken, weil er einen Menschen umgebracht hat, steht er in der Gefangenen-Hierarchie weiter oben.

Rosenheim24.de am 04.04.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 83858.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiem ... 8.amp.html


Wenn JVA-Leiter Zecha unter Berufung auf den bayerischen Vollstreckungsplan behauptet, Sebastian werde nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen, irrt er in mehrerlei Hinsicht:


1. Nicht die Revisionsbegründungsfrist ist maßgeblich, sondern die Revisionseinlegungsfrist – falls überhaupt.
(Nr. 4 Abs. 2 Satz 1 Vollstreckungsplan)

2. Für den OLG-Bezirk München erfolgt zum Vollzug von Jugendstrafen ab dem Alter von 21 Jahren die Einweisung in die JVA Ebrach.
(Vollstreckungsplan, Anlage 3/3)

3. Eine Verlegung in die JVA Ebrach findet erst mit Rechtskraft des Urteils statt.
(Nr. 4 Abs. 3 Satz 1 Vollstreckungsplan)

4. Bis dahin verbleibt es bei der U-Haft in der JVA Traunstein.
(Vollstreckungsplan, Anlage 1/8)


Dies ergibt sich aus dem derzeit geltenden Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern:

Spoiler – hier klicken!
Nr. 4 – Vollzug der Untersuchungshaft

(1) Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten zum Vollzug der Untersuchungshaft bis zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. …

(2) Nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist341 StPO) ist die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt zu vollziehen, die zu diesem Zeitpunkt nach den Anlagen 1 bis 3 zum Vollzug der verhängten Strafe zuständig wäre. …

(3) Abweichend von Absatz 2 werden Untersuchungsgefangene erst mit Rechtskraft des Urteils verlegt, wenn die Justizvollzugsanstalten Aichach, Ebrach oder Landsberg am Lech für den Vollzug der Freiheitsstrafe/Jugendstrafe zuständig sind. …

(4) …

(5) …

(6) …

Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 29.11.2023
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... n_2023.pdf

Ich hätte erwartet, dass der JVA-Leiter Zecha diese Vorschriften kennt und sie konkret in Bezug nimmt, wenn er sich zu einem konkreten Fall in einem Zeitungsinterview äußert.


Rechtskraft tritt frühestens ein, wenn der BGH die Revision verwerfen sollte. Im Falle einer Zurückverweisung an ein anderes LG jedoch wären dessen Urteil und dessen Rechtskraft abzuwarten – sofern nicht abermals Revision eingelegt würde. Eine Verlegung nach Ebrach liegt also in weiter Ferne. Eher noch wäre eine Entlassung aus der U-Haft vorstellbar aufgrund der im Jugendstrafrecht besonders zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeit.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 16. April 2024, 15:34:30

@Zickzack
Ich kenne mich da leider ( ...oder Gott sei Dank) gar nicht aus, wer warum wohin kommt, aber fassbinder hat mal gemeint, die mit langjährigen Haftstrafen kommen nach Ebrach und die eher kleineren Kaliber nach Laufen oder Herrenwörth. Am 04.04. war bei OVB online ein Artikel mit dem Gefängnisleiter von Laufen, leider ein Plus Artikel. Vielleicht bleibt er ja erstmal in TS bis über die Revision entschieden ist. Werden wir wohl alles nicht erfahren. Vielleicht ist er schon längst in Ebrach, wer weiß. Und dass er gefestigt genug ist , sich nicht an denen zu orientieren, bei denen eh Hopfen und Malz verloren ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Heckengäu » Dienstag, 16. April 2024, 11:22:43

@andi55

Den Begriff "Hundswut" las ich erst gestern Abend in einem Roman von 1900.
(Arnold Bennett: Theater. Eine komödiantische Satire über einen völlig unkünstlerischen Unternehmer, der ein Theater gründen möchte. ).

Hundswut ist ein alter Begriff für Tollwut; selbige ist eine Infektionskrankheit, ausgelöst von Rabies-Viren im Speichel eines erkrankten Tieres. Unbehandelt endet diese Infektion immer tödlich. Betroffen sein können - in unseren Regionen - Hunde, Katzen, Füchse, Waschbären, Igel.

Auch Menschen können diese Infektion bekommen. "Zoonosen" heißen Krankheiten, die von Tier zu Menschen gelangen.
Weitere Namen für Tollwut sind "Hundswut" oder "Wutkrankheit".

Wenn beispielsweise zu früherer Zeit ein frecher Bube den eigenen Hofhund oder Haushund ärgerte und ihn dieser strafend folgerichtig in die Wade biss, wurde nach dem Doktor geschickt, auf dass dieser käme und die Bisswunde "ausbrenne"; wohl mit extra dafür geschmiedetem und glühend gemachten grossen Kopf eines Eisennagel :
0.JPG
0.JPG (87.75 KiB) 312 mal betrachtet
In dem oben erwähnten Roman wurde die Bisswunde nicht ausgebrannt sondern der herbeigerufene Doktor legte Cyanidgaze auf - was immer das sein soll... :?

Im Fall Hanna in Aschau kann und muss man man den Strafverfolgungsbehörden und den Justizbehörden neben Scheuklappen eine eifernde und geifernde blindwütige Strafwut bescheinigen, einer gefährlichen, ansteckenden Seuchenartigen Flächenerkrankung

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ZickZack » Dienstag, 16. April 2024, 11:14:16

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 16. April 2024, 09:19:43 Kann gut möglich sein, dass man mit Sebastian den Richtigen hat, aber glasklar ist die Sache nun mal nicht. Bei der Urteilsverkündung unterstellt die Richterin ihm Aggressionen. War irgendjemand im Zeugenstand der dies hätte bestätigen können? Ein Prügelopfer aus der Schulzeit, Freizeit, Arbeitsplatz ? Gibt es Aussagen vom Wachpersonal aus der U-Haft die berichten, S. hätte Schlägereien angezettelt? Stattdessen geht er auf Provokationen seitens Mithäftlinge nicht ein , so viel zum Thema Impulskontrolle. Gibt es Aussagen aus dem Dorf von Nachbarn die von ihm tyrannisiert wurden ? Was hat er schlimmes gemacht? Im Kurgarten des Dorfes Mädels belästigt? Sich exhibitioniert ?
Und dann noch der Vorwurf der Richterin, er hätte keine Freunde. Stimmt doch gar nicht. Er hatte immerhin diese TS-Clique die sogar noch so loyal waren, dass sie ihn aus der U-Haft befreien wollten. Kumpeline Verena hat ihm sogar noch attestiert, welch guter Mensch er sei. Zudem ist es fast schon diskriminierend jemanden mit autistischen Zügen ( O-Ton Staatsanwalt) vorzuwerfen , er hätte keine Freunde. Ja, Menschen mit autistischen Zügen sind nun mal ungeschickt im zwischenmenschlichen Umgang. Dieser Vorwurf ist in etwa so, als würde man einem Blinden unterstellen, er würde sich beim lesen nicht genügend anstrengen. Dass er keine Freunde hatte, stimmt also schon mal gar nicht. Wieso sagt also die Richterin derartiges ?
Manchmal sieht man ja Dinge mit etwas zeitlichen Abstand aus einem anderen Blickwinkel , hier bleibt ein großes Fragezeichen.
100% :!:

Ich hoffe einfach mal, dass er nicht unter die Räder kommt, falls man ihn wirklich nach Ebrach verlegen sollte. Das ist ja scheinbar schon ziemlich hartes Pflaster da... Und nein, das wünsche ich Keinem, selbst wenn er zurecht verurteilt worden ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 16. April 2024, 09:19:43

Wenn es nicht so traurig wäre, müßte man bei der Beschreibung des Films glatt schmunzeln. Worum geht's ?
Ich will hier keine Werbung für einen neuen Film machen, aber man zuckt schon kurz zusammen , wenn man die Zusammenfassung der Handlung liest:

"Ein dunkles Drama, angesiedelt im Bayern der 1930er Jahre. Es geht um Morde, um Verdächtigungen und Beschuldigungen, die sich zu einer buchstäblichen Hexenjagd ausweiten – und das alles vor dem drohenden Hintergrund des erstarkenden Nationalsozialismus.
Wenn in „Hundswut“ ein Außenseiter beschuldigt wird, Morde begangen zu haben, klingt das nach einem klassischen Krimi. Vielmehr interessiert sich der Film aber für Hysterie und Hetze, die sich von Fakten lossagt – und es geht um den Umgang mit Menschen, die „nicht dazugehören“. Regisseur Daniel Alvareng packt das in ein historisches Gewand …"

Kann gut möglich sein, dass man mit Sebastian den Richtigen hat, aber glasklar ist die Sache nun mal nicht. Bei der Urteilsverkündung unterstellt die Richterin ihm Aggressionen. War irgendjemand im Zeugenstand der dies hätte bestätigen können? Ein Prügelopfer aus der Schulzeit, Freizeit, Arbeitsplatz ? Gibt es Aussagen vom Wachpersonal aus der U-Haft die berichten, S. hätte Schlägereien angezettelt? Stattdessen geht er auf Provokationen seitens Mithäftlinge nicht ein , so viel zum Thema Impulskontrolle. Gibt es Aussagen aus dem Dorf von Nachbarn die von ihm tyrannisiert wurden ? Was hat er schlimmes gemacht? Im Kurgarten des Dorfes Mädels belästigt? Sich exhibitioniert ?
Und dann noch der Vorwurf der Richterin, er hätte keine Freunde. Stimmt doch gar nicht. Er hatte immerhin diese TS-Clique die sogar noch so loyal waren, dass sie ihn aus der U-Haft befreien wollten. Kumpeline Verena hat ihm sogar noch attestiert, welch guter Mensch er sei. Zudem ist es fast schon diskriminierend jemanden mit autistischen Zügen ( O-Ton Staatsanwalt) vorzuwerfen , er hätte keine Freunde. Ja, Menschen mit autistischen Zügen sind nun mal ungeschickt im zwischenmenschlichen Umgang. Dieser Vorwurf ist in etwa so, als würde man einem Blinden unterstellen, er würde sich beim lesen nicht genügend anstrengen. Dass er keine Freunde hatte, stimmt also schon mal gar nicht. Wieso sagt also die Richterin derartiges ?
Manchmal sieht man ja Dinge mit etwas zeitlichen Abstand aus einem anderen Blickwinkel , hier bleibt ein großes Fragezeichen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Freitag, 12. April 2024, 22:59:57

Bloedes Sprichwort.gehoert auch nicht eigentlich ins Forum..wen Gott liebt, den prueft er am meisten

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Freitag, 12. April 2024, 22:58:15

Ja leider.Was wirklich war bleibt dahingestellt..
Aber vielleicht bringt Revision noch Licht ins Dunkel.
Finde es einfach schreckllch , ohne wirklich korrekte Erkenntnisse den Fall so stehen lassen zu muessem.Ich denke auch, die Familie von Hanna interessiert es eher, was mit Tochter passierte...warum und wieso....allein schon deren Haltung..legen keinen Wert auf Bestrafung..nur Antworten..welche starke Persoenlichkeiten sind Hannas Eltern und Bruder..einfach tolle Menschen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Donnerstag, 11. April 2024, 23:05:11

Selbst die Richterin hat ja am Ende gesagt, dass Hanna ein Zufallsopfer war. Ob es am Ende doch nur ein Unfall war, ob es wirklich Sebastian war, oder ob es vielleich doch ein ganz anderer war, das wird für Zukunft zeigen. Aber so richtig aufgeklärt wird der Fall wohl nie werden...

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Donnerstag, 11. April 2024, 00:49:42

Aber ganz ehrlich..wenn ich vorhabe, nach Maedels ..die aus Club kommen anzusprechen..da geh ich doch nicht als verschwitzer Jogger hin..mit uncooler Stirnlampe..da marschier ich doch locker laessig in huebschen Outfit hin..gabz laessig

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast0815 » Dienstag, 09. April 2024, 17:17:54

ZickZack hat geschrieben: Dienstag, 09. April 2024, 13:35:46Aber nochmal: darum geht es nicht. Es geht ganz emotionsbereinigt lediglich darum, ob das Urteil auf der Basis geltenden Rechts steht oder nicht.
Genau. Und das ist sehr zweifelhaft.

Man sollte sich vielleicht auch mal an den Fall Sandra D. erinnern, wo der Ehemann der verschwundenen Frau einer dritten Person umfangreiche Geständnisse abgegeben hat (gegen Geschlechtsverkehr). Nach einer Verurteilung durch ein LG hob der BGH das Urteil auf, da die Geständnisse nicht mit Tatsachen verifizierbar waren. Außerdem ordnete der BGH ein psychologisches Gutachten an, für den Fall, dass das LG erneut die Geständnisse für einen Verurteilung hergenommen hätte. Man sieht, der BGH wusste schon, dass die Glaubwürdigkeit in solchen Fällen nicht so ohne weiteres durch die Gerichte ohne Hilfe von Psychologen/Psychiatern zu bewerkstelligen ist, gerade wenn diejenige Person psychisch auffällig ist.

Wenn man diesen Fall kennt, dann ist rechtliche Beurteilung des vorliegenden Falles in keiner Weise mehr verständlich. Dort wurde nicht mal sämtliche Mittel genutzt, die das Gericht ohne Psychologen/Psychiater zur Verfügung hatte, um die Glaubwürdigkeit des Knastzeugen zu hinterfragen.

Die übrigen Indizien im vorliegenden Fall sind nicht in geringster Weise mit denen vom Fall Sandra D. vergleichbar. Dort hätte es eher ein wahrscheinliches Motiv gegeben, auch hing der Haussegen häufig schief und es gab auch nicht so ganz erklärbare Aktionen von Seiten des Ehemanns (Entsorgung der Matratze der Ehefrau längere Zeit nach deren Verschwinden).

Aus meiner Sicht hätte man nie auf dieser dünnen Basis eine Anklage erheben dürfen. Ist diese Anklage evtl. nur deshalb erfolgt, weil man nach der damaligen Gesetzeslage noch mehrere Versuche der Anklage gehabt hätte, war man deshalb mit der Anklage leichtsinnig geworden? Im Oktober hätte dann jedenfalls das BVerfG diesbzgl. ein Strich durch diese Rechnung gemacht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ZickZack » Dienstag, 09. April 2024, 13:35:46

Gast1407 hat geschrieben: Samstag, 06. April 2024, 01:05:06 Dem sei allerdings noch hinzu gefügt, wenn er weiterhin eben doch rechtskräftig als verurteilt gilt, bedeutet es nicht die volle Haftstrafe, diese wird sicherlich verkürzt werden.

Er hat ein neues Leben danach vor sich, was dagegen die Eltern, der Bruder und die Familie von Hanna? Das war allenfalls eine kurze Genugtuung, eine solche Verurteilung, nicht aber eine Lösung, um sich nachhaltig besser zu fühlen oder den Schmerz ansatzweise wirklich zu überwinden.

Es ist einfach nur ein seichtes Angebot der Justiz, den Schmerz etwas abzufangen, etwas Gegenleistung zu erbringen, nicht mehr und nicht weniger.
Und wenn er unschuldig verurteilt wurde? Dann hat man einem, der es scheinbar eh schon nicht sonderlich leicht im Leben hat/hatte 6 Jahre geklaut (ja, er hat durch sein Geplappere nicht unerheblich dazu beigetragen, schon klar) und die Zukunft wohl endgültig versaut.

Aber nochmal: darum geht es nicht. Es geht ganz emotionsbereinigt lediglich darum, ob das Urteil auf der Basis geltenden Rechts steht oder nicht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von papaya » Samstag, 06. April 2024, 17:37:43

papaya hat geschrieben: Freitag, 29. September 2023, 21:08:49
Ich glaube auch nicht an ein sexuelles Motiv im engeren Sinne. Meine Vermutung ist, dass er sie mit einem Anmach/Pickup-Spruch angesprochen und so eine kränkende Abfuhr erhalten haben könnte, dass er ausgerastet ist.
Mich wundert weiterhin, dass diese Option nie wirklich in Betracht gezogen worden zu sein scheint. Es hieß ja, er sei öfter nach Rosenheim gefahren um Frauen anzusprechen. Auf seinem Tiktok folgte er auch verschiedenen Dating-Coaches, die jungen Männer Tips zur Kontaktaufnahme geben, sowas in dieser Art:

https://www.amazon.de/Erfolg-mit-Frauen ... 733&sr=8-2

Ich denke, dass etwas in dieser Richtung passiert und eskaliert sein könnte, zumal Hanna offensichtlich betrunken war und ihn vielleicht rüde abgewiesen haben könnte.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Samstag, 06. April 2024, 09:15:18

@Gast1407
Du willst diese Szenen, welche sich nach der Verurteilung abgespielt haben aber jetzt nicht kleinreden, oder ? Genauso die Kommentare in den sozialen Medien mit der Forderung nach der "Spritze" ! Das Mitgefühl gegenüber den Eltern des Opfer's ist unumstritten, darüber sind sich wohl alle einig. Aber nie wird mit einem Wort Mitgefühl gegenüber den Eltern von Sebastian geäußert und selbst wenn man diese nun auch verachtet weil sie ja die Eltern des "Monsters" sind, es gibt auch noch seine beiden Schwestern. Wie diese beiden jungen Mädels sich wohl fühlen wenn sie solche Szenen mitbekommen welche sich nach der Verurteilung abgespielt haben? Ja ich gebe zu, diese völlige Empathielosigkeit schockiert mich. Kann man ja nun bei denen weitermachen mit der Ausgrenzung wie man es zuvor bei Sebastian betrieben hat. Für uns Aussenstehende, welche ja nur die Aussagen aus dem Gerichtssaal kennen, stellt es sich so dar, dass es schon genügt so seltsame Dinge zu tun, wie sich in den Schnee schmeißen, keine Gesellschaftsspiele zu mögen und im Kindergarten andere Kinder zu ärgern, um aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Ich sage ausdrücklich, dass es sich so darstellt für Außenstehende und es ist zugegebenermaßen auch etwas überspitzt ausgedrückt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast1407 » Samstag, 06. April 2024, 01:05:06

ZickZack hat geschrieben: Mittwoch, 03. April 2024, 11:36:00 Sorry, aber das ist Unfug. Wenn dann erweist es sich als konträr zu jenen Furien, die im Gerichtsgebäude laut jubelnd hinter dem Angeklagten her gelaufen sind aka Fackeln & Mistgabeln.

Es geht hier in keinster Weise darum, pro oder kontra Sebastian zu sein, sondern pro oder kontra seiner Verurteilung auf Basis des Rechtsstaats, ganz sachlich und nüchtern überlegend/diskutierend. Und das steht eben jener Position gegenüber, die sich vmtl. auch durch das Verfahren haben beeinflussen lassen á la "der hat dauernd Pornos gekuckt und war eh voll der Loser, der MUSS es einfach gewesen sein, gut, dass das Schwein jetzt einsitzt!" usw.

Es geht lediglich darum, ob diese Verurteilung Recht und Gesetz entspricht und das tut sie nach Auffassung mehrerer Teilnehmer hier im Forum eben nicht. vollkommen unabhängig von einem "Pro oder Kontra Sebastian T."
Das ist ja wunderbar und genau darum geht's; wenn jemand oder gleich mehrere Personen gute Rechtsargumente einwerfen mögen, sollen sie dies an entsprechender Stelle tun und dort vortragen. Anstatt anders Argumentierenden beständig eine Maulschelle überzuwerfen. Eure Argumente sind ausschließlich objektivierbar und sämtliche Argumente bezüglich Sebastian T's Verurteilung nicht? Etwas behäbig.

Statt mit Mistgabeln "bewaffnet" wie einige das gemeine Volk verurteilend verächtlich betrachten, da es ja voller verstörender Vorurteile gegenüber Sebastian wäre, könnten sich eben solche Personen mit bunten Transparenten auf den Weg in die Öffentlichkeit machen, um die Freilassung des Sebastian konkret einzufordern.

Gemäß einiger Meinungen hier, hat er ja schon lange genug unschuldig eingesessen. Nun wird es aber wirklich und allmählich allerhöchste Zeit, entsprechende Freilassung zu proklamieren.

Dem sei allerdings noch hinzu gefügt, wenn er weiterhin eben doch rechtskräftig als verurteilt gilt, bedeutet es nicht die volle Haftstrafe, diese wird sicherlich verkürzt werden.

Er hat ein neues Leben danach vor sich, was dagegen die Eltern, der Bruder und die Familie von Hanna? Das war allenfalls eine kurze Genugtuung, eine solche Verurteilung, nicht aber eine Lösung, um sich nachhaltig besser zu fühlen oder den Schmerz ansatzweise wirklich zu überwinden.

Es ist einfach nur ein seichtes Angebot der Justiz, den Schmerz etwas abzufangen, etwas Gegenleistung zu erbringen, nicht mehr und nicht weniger.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Donnerstag, 04. April 2024, 20:38:02

Dem ist nichts mehr hinzuzufuegen...Sache auf den Punkt gebracht..fern jeglicherv Sensationslust oder der gleichen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ZickZack » Mittwoch, 03. April 2024, 11:36:00

Gast1407 hat geschrieben: Dienstag, 02. April 2024, 12:20:04 erweist sich dieses Forum als ein so gut wie ausschließliches Pro Sebastian T Forum.
Sorry, aber das ist Unfug. Wenn dann erweist es sich als konträr zu jenen Furien, die im Gerichtsgebäude laut jubelnd hinter dem Angeklagten her gelaufen sind aka Fackeln & Mistgabeln.

Es geht hier in keinster Weise darum, pro oder kontra Sebastian zu sein, sondern pro oder kontra seiner Verurteilung auf Basis des Rechtsstaats, ganz sachlich und nüchtern überlegend/diskutierend. Und das steht eben jener Position gegenüber, die sich vmtl. auch durch das Verfahren haben beeinflussen lassen á la "der hat dauernd Pornos gekuckt und war eh voll der Loser, der MUSS es einfach gewesen sein, gut, dass das Schwein jetzt einsitzt!" usw.

Es geht lediglich darum, ob diese Verurteilung Recht und Gesetz entspricht und das tut sie nach Auffassung mehrerer Teilnehmer hier im Forum eben nicht. vollkommen unabhängig von einem "Pro oder Kontra Sebastian T."

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