MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Wenn Sie eine Datei oder mehrere Dateien anhängen möchten, geben Sie die Details unten ein.

Maximale Dateigröße pro Anhang: 1000 KiB.

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Donnerstag, 28. März 2024, 14:58:45

„Direkte Erleichterung ist nicht zu spüren“, sagt Aschaus Bürgermeister Simon Frank auf OVB-Anfrage zum Urteil.

„Ganz klar falsch“ oder „gut und richtig“? Die Reaktionen auf das Urteil im Hanna-Mordprozess

Er war selbst die ersten vier Prozesstage vor Ort. Anschließend hat er den Prozess über die Medien verfolgt. „Es ist schwierig“, sagt Frank. Selbst am Telefon merkt man ihm an, wie schwer es ihm fällt, darüber zu sprechen. Kaum jemand möchte sich in Aschau zum Urteil äußern. Es scheint, als wisse niemand so recht, ob man nun erleichtert sein darf, oder nicht.
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiem ... 07451.html

Hui!
Vllt läuft jetzt doch noch einer rum .....

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Donnerstag, 28. März 2024, 13:21:23

möglich könnte sein (?)
- dass die kopf-platzwunden nach der bewusstlosigkeit verursacht wurden (treibverletzungen, gully-verletzungen u.ä.)
- und tatsächlich die große "beule" auf der stirn zur bewusstlosigkeit führte :?:
- oder könnte auch die beule eine treibverletzung sein ? bilden sich bei toten beulen ?
- toxisch, also drogentechnisch, wurde wohl alles mögliche geprüft und nichts wirklich "verdächtiges" gefunden

egal welcher täter/tathergang: sie war sehr schnell bewusstlos / außer gefecht
- ertrunken mit wenig wasser, intakten schluckreflexen (= bewusstlosigkeit)
- keine handverletzungen
- keine fesselspuren
- aber: massive stumpfe gewalt, woher auch immer (beule+platzwunden kopf, rücken+oberarme massive einblutungen)

ganz ganz komisch...
mein eindruck: die forensikerin oder war das die leichenbeschauerin fand das sehr merkwürdig
und ich fand das dito

- die vielen kleinen holzstücke in den haaren der toten
- aßbichler dachte, die tote auf dem foto hätte kurze haare
- so verfilzt und mit holzstücken/kleinen holzstäben durchsetzt

ist wohl eher nicht üblich, dass die haare bei wasserleichen nach ein paar stunden in fließenden gewässern so aussehen ?

berücksichtigen müsste man, dass im hochwasser (um die jahreszeit) viel mitschwimmt.
allerdings fand dieser umstand ja keine würdigung / berücksichtigung bei den treibverletzungen?
die fotos von prien / bärbach sahen auch nicht so aus, als schwimmt da viel mit

bei den haaren müssten die doch 1. verfilzt sein und dann erst können sich 2. holzstücke reinhängen (?)
also die haare komplett verfilzt und versetzt mit so vielen holzstücken, in nur paar stunden IM BACH.. seltsam... :?:

das mit der massiven beule auf der stirn kam in einem der plädoyers neulich.
alles: faik
StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 28. März 2024, 00:05:27 Absolut, allerdings vermute ich stark -sofern es denn kein tragischer Unfall ohne Fremdverschulden war- ,dass eben nicht derart auf Hanna eingeschlagen wurde und sich dementsprechend dann auch kein Blut an der Kleidung eines Täters finden wird. Ich tendiere, was den Umfang der erheblichen Verletzungen angeht, da eigentlich wie Frau RA:i Rick ebenfalls zu Treibverletzungen!

Allein schon die Tatsache das die Hunde schon sehr zeitnah eingesetzt wurden und sich trotz dessen eben kein Tatort auffinden ließ, bestärkt mich da in meiner Einschätzung und Annahme geradezu . Bei solch einem eskalierendem und mit roher Gewalt ausgeführtem Tathergang, wie die Ermittler es vermuten und beschreiben, dürften jedenfalls nicht unerhebliche Mengen an Blut geflossen & gespritzt sein und diese Spuren hätte mMn. der später eingesetzte Nieselregen auch nicht einfach so -im Hinblick auf die eingesetzten Hunde- spurlos wegschwemmen können.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Donnerstag, 28. März 2024, 11:48:46

StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 28. März 2024, 00:05:27Dass beide Geschwister sich zwar in der Disco aber sehr wohl auch in der Nähe zum Ausgang befunden haben, belegt folgende Zeugenaussage von P:

„Wir sind gemeinsam rausgegangen. Ich bin noch mal runter, weil die Freundin und die Schwester noch da waren“, berichtete der Student … „An der Treppe habe ich sie dann getroffen, die wollten aber beide bleiben.“ Seiner Freundin habe er den Haustürschlüssel gegeben. „Dann bin ich wieder hoch. Da war die Hanna – schon weg.“

Warum sind die beiden Geschwister also dann nicht zusammen mit P die Treppe hoch und haben sich draußen von ihrer Freundin Hanna verabschiedet, so wie es sich eigentlich gehört ? Immerhin hat man doch einen recht langen und -bei den Promille Werten!- äußerst feuchtfröhlich Abend gemeinsam verbracht.

Das sich alle Beteiligten evtl. schon vorher in der Disco voneinander verabschiedet haben könnten, halte ich mit Blick auf die Schlüssel-Übergabe für wenig plausibel, da P in diesem Fall dann ja auch schon direkt beim Abschied den Schlüssel an seine Freundin hätte übergeben können.
schlüsselübergabe soll 1,5-stunden-aufenthalt in tatortnähe rechtfertigen :?:

- ob diese "schlüsselübergabe" tatsächlich stattfand ist fraglich
- vielleicht eine unwahrheit, um eine (bestenfalls fadenscheinige) erklärung zu geben, warum er
- eine EWIGKEIT in TATORTNÄHE verbringt

- ob nachbar-p unterm regenschirm gesessen hat, ist genauso fraglich
- weiß wohl keiner, was der tatsächlich gemacht hat in den 1,5 stunden in tatortnähe

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Donnerstag, 28. März 2024, 10:32:05

und wenn nachbar-p tatsächlich unter dringenden tatverdacht geriet?

ist doch wurscht, wenn plötzlich ein anderer ein "geständnis" ablegt.

vielleicht stand die verhaftung des nachbarn-p bevor ?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47Dass Ps Kleidung aus der Clubnacht sichergestellt und auf Spuren untersucht wurde, kann als gesichert angenommen werden. Ebenso dürfte sein Handy ausgewertet worden sein. Wären dabei Spuren gefunden worden, die nicht als berechtigt gelten können, wäre P in Erklärungsnot geraten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Donnerstag, 28. März 2024, 10:07:42

  • warum geht nachbar-p nicht nach hause und wartet vor der haustür, auf der treppe, terrasse ... ?
  • er war minuten von seinem zuhause - mit (?) der heimischen bank, dem geschützten vordach, dem liegestuhl, dem eigenen bett...
  • beim gästehaus berge hätte er die freundin nur verpassen können (wäre eingenickt, kotzen, unaufmerksam)
  • hat er auch seiner freundin vorsorglich eine SMS/whatsapp geschrieben, die sie lesen wird, sobald sie empfang hat beim eiskeller ?
  • wann und was stand drin ?
  • stattdessen vermeidet er ausgerechnet in dieser nacht die nähe zum tatort
  • warum wartet er stattdessen beim gästehaus berge ? (angeblich)
  • ein täter hätte ein enormes interesse, dass die tat nicht in einem bereich des gemeinsamen heimwegs vermutet wird, wo nur noch die abgeschlagene siedlung der beiden folgt
  • sieht man das verhalten des nachbarn-p als "verdächtig", spricht das tatsächlich für den tatort brückerl/kampenwand 94 burghotel und eben nicht beim gästehaus berge (mMn)
  • was für ein schirm soll das gewesen sein (regenschirm, sonnenschirm)
  • gastronomiebetriebe machen die schirme abends zu, schließen die teuren dinger meist noch ab
  • gästehaus berge hatte vermutlich eher teure schirme
  • im oktober steht so gut wie nirgends noch ein sonnenschirm draußen
    StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 28. März 2024, 00:05:27 Schon klar, aber es gibt da ja auch noch ein paar -nicht gerade unwichtige- Details in der Gesamtbetrachtung :

    01.) die letzte Person die Hanna lebend gesehen und gesprochen hat.
    02.) wollte Hanna nach Hause bringen
    03.) gab selbst an noch versucht zu haben Hanna einzuholen
    04.) ließ für Hanna sogar seine eigene Freundin zurück
    05.) hat für den vermuteten Tatzeitraum und darüber hinaus kein Alibi
    06.) hat sich mehrmals Übergeben
    07.) war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert
    08.) hat den "Todesschrei" einer Frau nicht gehört (in einer Nacht in einem um diese Uhrzeit doch sehr stillem Dörfchen)
    09.) braucht mit Freundin und deren Schwester gut 1 Stunde für einen doch eigentlich relativ kurzen Heimweg
    10.) ist seit dem Bekanntwerden von Hannas Tod außerordentlich stark traumatisiert
    11.) ist selbst ein Jahr später noch so stark traumatisiert, dass seine Zeugenvernehmung und die Gerichtsverhandlung unterbrochen werden.
    12.) seine Freundin bestätigt vor Gericht die schwere Zeit und gibt zusätzlich an, dass er sich noch immer Probleme hat, aber es besser werde.
    13.) hat trotzt nähe zu Hanna keinen Jogger gesehen
    usw.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Donnerstag, 28. März 2024, 00:05:27

@Catch22
Wie immer ... einfach nur Wow!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Mehrere Quellen zur Vernehmung des P am 09.11.2023 hatte ich hier zitiert:
viewtopic.php?p=242423#p242423

Anmerkung:
Dort muss es im ersten Spoiler am Ende des vierten Absatzes richtig heißen:
Nachdem er der Freundin den Schlüssel zu seiner Wohnung gegeben hatte, ging er wieder zum Ausgang, um dort Hanna abzuholen – doch da war sie schon weg.


Dazu die Abendzeitung am 09.11.2023:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467
Super, vielen Dank!
In deinem Link der Münchner-Abendzeitung von 09.11.2023 heißt es (genau so wie ich es auch aus den ersten Presse Berichten zu diesem Fall in Erinnerung hatte):

"Er muss sich mehrfach übergeben, kehrt schließlich doch zum Eiskeller zurück. Er wartet auf seine Freundin, denn er will seine Eltern nicht rausklingeln."

https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467

Hier hat sich P also nach seinen "kotzattacken" auf dem Rückweg -zurück zum Eiskeller- begeben. Um dort auf seine Freundin zu warten.

Rosenheim24.de schreibt allerdings ebenfalls am 09.11.2023 dazu :

"Der junge Mann sagt, dass es ihm wegen des vielen Alkohols schon recht schlecht ging, als er den Heimweg antrat. Schon auf Höhe des Hotels „Berge“ in der Kampenwandstraße musste er sich wohl noch einmal übergeben. Danach habe er dort eine längere Zeit zusammengekauert unter einem Regenschirm gesessen. Dann habe seine Freundin um etwa 3 Uhr angerufen und die habe ihn dann mit nach Hause genommen, wo er um etwa 4 Uhr morgens angekommen sei.". (War das Hotel Berge nicht auch das Hotel, in dem die Dame nächtigte, die einen "Todesschrei" einer Frau in jener Nacht gehört haben will ?)

Hier liest es sich jedoch eindeutig so, dass P nicht umgedreht und zum Eiskeller zurückgekehrt ist. Und hier hat er dann auch nicht am Eiskeller -wo er sich ja auch übergeben hat- auf seine Freundin gewartet, sondern saß zusammengekauert unter einem (seinem?) Regenschirm, bis ihn seine Freundin um 03:00 Uhr angerufen und aufgesammelt hat.

Frage, war P evtl. klitschnass unter seinem Regenschirm? Nach meiner Erinnerung hatte es in dieser Nacht allerdings nur noch vereinzelt gerieselt. Am Tag zuvor und Abend jedoch hatte es heftig geregnet.

Man muss sich das mal verinnerlichen, nur eine halbe Stunde früher war die Freundin und deren Schwester noch so in Partystimmung und partout nicht dazu bereit, den stark alkoholisierten und angeschlagenen Freund -dem es nach eigenen Aussagen ja aufgrund des Alkohols gar nicht mehr gut ging und deshalb nach Hause wollte- , sowie die ebenfalls schon sehr müde Hanna, wie ja eigentlich verabredet, nach Hause zu begleiten.

"Philipp geht es nicht gut, er hat zu viel getrunken. Zwar habe er mit Hanna ausgemacht, dass sie gemeinsam mit seiner Freundin und deren Schwester nach Hause gehen. Aber dann scheinen sie sich verpasst zu haben."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467

Ja was stimmt denn nun und woher kommt die eklatante Diskrepanz in den Berichterstattungen oder Aussagen von P ?

Für mich ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht nur sehr befremdlich, dass die beiden Geschwister sich -zu dieser Uhrzeit- nicht an die vorher getroffene Verabredung gehalten haben, sondern fast schon viel mehr der Umstand, dass beide Geschwister dann gerade einmal läppische weitere 30min länger geblieben sind ? Wie groß kann die eigene Partylaune denn dann überhaupt gewesen sein, dass man für 30min weiter feiern, den eigenen Freund und die gute Freundin, vor die Stirn stößt, einfach so in Stich lässt und sich nicht an Verabredungen hält ?

Hatte in meinem letzten Beitrag schon mal nachgefragt, ob es zutrifft, dass der Defekt an Hannas Hose schon vor dem Eiskeller bestanden hat ?

Meine Überlegung diesbezüglich würde ansonsten nämlich mal in die Richtung gehen, dass es u.U. einen Streit im Eiskeller gegeben haben könnte, welcher für den Defekt an Hannas Hose evtl. ursächlich gewesen war und Hanna wegen genau diesem Streit und eben aufgrund der nun rutschenden Hose, dann verständlicherweise nach Hause wollte. Das würde wiederum dann auch erklären, warum die beiden Geschwister Hanna nicht verabschiedet haben und nicht zusammen mit Hanna und P von der Kamera vor dem Eiskeller eingefangen wurden.

Dass beide Geschwister sich zwar in der Disco aber sehr wohl auch in der Nähe zum Ausgang befunden haben, belegt folgende Zeugenaussage von P:

„Wir sind gemeinsam rausgegangen. Ich bin noch mal runter, weil die Freundin und die Schwester noch da waren“, berichtete der Student … „An der Treppe habe ich sie dann getroffen, die wollten aber beide bleiben.“ Seiner Freundin habe er den Haustürschlüssel gegeben. „Dann bin ich wieder hoch. Da war die Hanna – schon weg.“

Warum sind die beiden Geschwister also dann nicht zusammen mit P die Treppe hoch und haben sich draußen von ihrer Freundin Hanna verabschiedet, so wie es sich eigentlich gehört ? Immerhin hat man doch einen recht langen und -bei den Promille Werten!- äußerst feuchtfröhlich Abend gemeinsam verbracht.

Das sich alle Beteiligten evtl. schon vorher in der Disco voneinander verabschiedet haben könnten, halte ich mit Blick auf die Schlüssel-Übergabe für wenig plausibel, da P in diesem Fall dann ja auch schon direkt beim Abschied den Schlüssel an seine Freundin hätte übergeben können.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Im Umfeld Hannas – und bei Hanna selbst – herrscht offenbar ein Selbstverständnis vor, demzufolge es nicht verletzend sei, in Fällen unerwünschter Annäherungsversuche sich einfach umzudrehen und zu gehen, wie Rosenheim24 über die Zeugenaussage von Magdalena N., einer engen Freundin Hannas, am 07.11.2023 berichtete:
viewtopic.php?p=242428#p242428 (im Spoiler)

Ob jedermann eine solche Abweisung als „nicht verletzend“ versteht, bezweifle ich.
Das bezweifle ich ebenfalls und sehe das genau so wie du, vor allem wenn in solch einer Situation dann auch noch reichlich Alkohol mit im Spiel ist!
Und wenn der "Alkohol-Durcheinander-Mix" dann auch noch -wie von P selbst berichtet- aus Bier, Schnaps und Wein bestand, dann gibt es -gerade auch dann- bei nicht wenige Menschen die Erfahrung zu machen, dass die ihr komplettes Verhalten urplötzlich und völlig unerwartet radikal und unberechenbar verändern können!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Im Übrigen erinnert die Darstellung Hannas immer wieder an den Sprachcodex in Arbeitszeugnissen. Nur positive Ausdrucksweisen sind gestattet.

Drei Beispiele: Wer „stets bemüht“ war, „die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen“, ist in Wahrheit ein fauler Hund, der rein gar nichts auf die Reihe kriegt. Wessen „Kollegialität“ überhaupt nur erwähnt wird, ist bei jedem Umtrunk als erster dabei und auch keinem Gspusi abgeneigt. Fehlt bei einem Buchhalter der Hinweis auf „jederzeitige Ehrlichkeit“, muss man sich vor dessen eigennütziger Kreativität in acht nehmen.

Über Verstorbene solle man nichts „Schlechtes“ sagen, heißt es. Der Tote aber war genauso wenig vollkommen, wie es die Lebenden sind. Erlangt der Mensch nicht erst durch all seine Seiten – auch die weniger schönen – seine Authentizität?

Eine Heiligsprechung, wie sie im vorliegenden Fall praktiziert wird, ist ebenso wenig glaubhaft, wie wenn Schmutz über dem „bösen“ Angeklagten ausgeschüttet wird. Beispiel: Im Kindergarten habe er andere Kinder geärgert. Hier scheint ein Belastungseifer durch, ohne dass ein Bezug zum Tatvorwurf erkennbar wird:

Ja, verstehe was du damit Ausdruck bringen möchtest und das ist in ähnlich gelagerten Fällen tatsächlich nicht wirklich anders und schon fast "gang und gäbe". Allerdings aber irgendwie auch wieder verständlich und in gewissem Maße auch nachvollziehbar.

Aber ja, du hast natürlich Recht, man sollte das durchaus bei den eigenen Überlegungen immer im Hinterkopf behalten.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 In genau diesem Fokus stand P im Oktober 2022 und vielleicht auch darüber hinaus. Ich erinnere mich vage, gelesen zu haben, auch bei ihm habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden.

Ja, erinnere mich ebenfalls daran, dass die Polizei wohl auch das Anwesen der Familie von P "besuchte".

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Dass Ps Kleidung aus der Clubnacht sichergestellt und auf Spuren untersucht wurde, kann als gesichert angenommen werden. Ebenso dürfte sein Handy ausgewertet worden sein. Wären dabei Spuren gefunden worden, die nicht als berechtigt gelten können, wäre P in Erklärungsnot geraten. Berechtigt wären etwa DNA- oder Faserspuren Hannas, wie sie etwa beim Tanzen und durch Umarmung gesetzt werden können. In bestimmten Bereichen der Kleidung allerdings wären solche Spuren nicht mehr ohne weiteres erklärbar, etwa innen oder an der Unterhose.

Sehe ich prinzipiell auch so. Wäre aber dennoch zusätzlich auch noch mal interessant zu wissen, wann das zeitlich genau geschah und ob man zeitgleich evtl. sogar auch schon den nun Verurteilten in der Mangel hatte. Ebenso, welche Maßnahmen da tatsächlich, in welchem Umfang und Zeitraum bei P stattgefunden haben.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Laut Adamec müsse eine größere Menge Blut aus den Kopfwunden ausgetreten sein. Blut indessen wurde an der Kleidung des P offenbar nicht gefunden. Zudem hätten der Freundin des P Blutspuren auffallen können, spätestens zu Hause bei Licht.

Absolut, allerdings vermute ich stark -sofern es denn kein tragischer Unfall ohne Fremdverschulden war- ,dass eben nicht derart auf Hanna eingeschlagen wurde und sich dementsprechend dann auch kein Blut an der Kleidung eines Täters finden wird. Ich tendiere, was den Umfang der erheblichen Verletzungen angeht, da eigentlich wie Frau RA:i Rick ebenfalls zu Treibverletzungen!

Allein schon die Tatsache das die Hunde schon sehr zeitnah eingesetzt wurden und sich trotz dessen eben kein Tatort auffinden ließ, bestärkt mich da in meiner Einschätzung und Annahme geradezu . Bei solch einem eskalierendem und mit roher Gewalt ausgeführtem Tathergang, wie die Ermittler es vermuten und beschreiben, dürften jedenfalls nicht unerhebliche Mengen an Blut geflossen & gespritzt sein und diese Spuren hätte mMn. der später eingesetzte Nieselregen auch nicht einfach so -im Hinblick auf die eingesetzten Hunde- spurlos wegschwemmen können.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Geruchspartikel Hannas an der Kleidung des P dürften vorhanden gewesen sein. Dass deretwegen Mantrailer jedoch dem Weg des P als der Spur Hannas folgen, setzt wohl eine beachtliche Konzentration an Partikeln voraus. Angenommen, dies träfe zu, dann wäre weiter anzunehmen, dass diese Konzentration nicht durch eine blutige Gewalttat entstanden sein konnte, da keine Blutspuren an der Kleidung gefunden wurden. Also eher: ein Knuffen, ein Schubsen mit Sturz in den Bärbach? Dies könnte auch die fehlende Spurenlage beim Brückerl erklären.

So ist auch meine Schlussfolgerung, alle gefundenen DNA und Faserspuren dürften somit plausibel erklärbar sein. Wobei dieser Umstand, einem dem Opfer bekannten TV, der darüber hinaus auch noch den ganzen Tag mit dem Opfer gefeiert hat, natürlich trotzdem nicht aus der Schusslinie nehmen kann. Halt nur innerhalb eines angenommenen Szenarios, wie es die Staatsanwaltschaft nebst Richterin in diesem Fall als "erwiesen" ansehen.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Schwer verständlich bleiben die von Mantrailern verfolgten Spuren dennoch. Eine vorsichtige Hypothese:

Hanna stürzt beim Brückerl durch Knuffen oder Schubsen des P mitsamt Handy in den Bärbach. Sie schreit, schlägt mit dem Kopf gegen Steine, wird bewusstlos. Blut im Wasser, keine Spuren an Land. P ist schockiert, versucht Hannas im Bachlauf abtreibendem Körper zu folgen. Wegen Umzäunung der Grundstücke auf der westlichen Bachseite geht das nicht. Er will auf die östliche Seite des Bachs, eilt zurück zur Brücke „Am Hofbichl“, sieht, dass Hanna die Brücke schon passiert hatte und zieht sich auf eine Parkbank auf dem Seilbahnparkplatz zurück, um sich zu sammeln. Kurze Zeit später schaut er nochmal entlang des Bärbachs nach. Er geht zurück auf die Kampenwandstraße, setzt sich am Gästehaus Berge unter einen Schirm, wo ihn seine Freundin gegen 3 Uhr anruft, ihn abholt und nach Hause begleitet, wo beide nach wenigen hundert Metern gegen 4 Uhr (!) ankommen. Folgende Fragen kommen auf:
Hatte ich Teile meiner Überlegungen hier eigentlich schon mal niedergeschrieben ? :shock: :D
Unglaublich, ziemlich nah an meinen eigenen Überlegungen. Verrückt!

Bist du eigentlich davon überzeugt, dass der Tatort zwingend beim Brückerl zu verorten ist ?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Frage 1: Wäre bei Ps Zurückgehen zur Brücke „Am Hofbichl“ nicht auch die Funkzelle gewechselt und der Wechsel registriert worden? Nein. Ein solcher Wechsel wird im Mobilfunknetz nicht geloggt, solange keine Aktivitäten (Anrufe, Datentransfer, Location Updates) stattfinden und nicht die Location Area (= Bündel mehrerer Funkmasten) verlassen wird. Somit könnte ein Wechsel der Funkzelle unbemerkt geblieben sein. Die im Handy geloggten GPS-Daten sind in diesem Bereich, wie wir jetzt wissen, sehr ungenau.
Danke auch für diese Info. Somit auch hier kein klarer Anhaltspunkt für die Ermittler womit sie P hätten irgendwie belasten können.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Frage 2: Wie wären die von weiteren Mantrailern (z. B. in umzäunten Vorgärten) angezeigten Spuren erklärbar? Die Örtlichkeiten sind mir nicht hinreichend bekannt, um annehmen zu können, P sei auch hier umhergeirrt.
Nach einer "aus dem Ruder" gelaufenen Spontan-Tat ist ein täuschen, tarnen, verpissen und nicht selten sogar auch ein sich erstmal verstecken, gar nicht mal so ungewöhnlich.

Erst einmal runter,- und zu sich kommen, realisieren was da gerade überhaupt geschehen ist, sich nach dem bewusst werden der Situation, von sich selbst und von der Tat angewidert übergeben, sich verkrampft Gedanken machen und verbissen nach Lösungswegen für die Situation suchen, evtl. noch Spuren verwischen aber dabei auch vorsichtig vorgehen, damit man auch nicht gesehen und doch noch entdeckt wird.

Die Abfolge der einzelnen Phasen im Hirn dürfte rasend schnell vonstatten gehen, der Verstand fährt sozusagen auf Volllast, der Nebel des Alkohols temporär verflogen, jetzt nur noch die nötige Portion "Glück" haben, aber auch Talent ist von Nöten, braucht man jedenfalls um damit am Ende auch durchzukommen!

Spuren in Vorgärten usw. könnten genau so z.B. erklärt werden.
Dem nun Verurteilten dürfte dafür eher die benötigte Zeit gefehlt haben.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Frage 3: Wie kam es zum Anruf des Notfallkontakts? Fand er womöglich doch aus dem Wasser statt, wie RAin Rick vermutet? (Weil der Wasserkontakt des Handys schon früher erfolgt sein müsste, nicht erst als der Sensor den Temperatursturz – naturgemäß verzögert – registrierte.)
Ich halte genau das sogar für äußerst wahrscheinlich und ebenso plausibel!
Ich gehe ja auch davon aus, dass Hanna längere Zeit versucht hat, nicht nur ihren Kopf über Wasser zu halten, sondern ebenso ihr gehoffter Rettungsanker das Handy.

Frage 4: Hatte P einen Filmriss?
[/quote]

Einen Filmriss würde ich das in solch einem Szenario nicht nennen, zu mindestens, wenn man das sich mehrmalige Übergeben, dass eben nicht weiter nach Hause laufen und das warten auf die Abholung, gedanklich auch mit einbezieht.

Viel eher könnte es ein kurzer und durch den Alkohol-Mix nicht mehr kontrollierbarer Ausraster im Affekt gewesen sein. Wofür selbst eine weniger schroffe Zurückweisung schon verantwortlich gewesen sein könnte. Man begehrt was man täglich sieht und dann fasst man -aufgrund im Suff falsch gedeuteter Signale- auf einmal den Entschluss sich zu offenbaren und ist der Überzeugung das die -evtl. schon lange?- heimlich Angebetete, die übergriffigen eigenen Versuche tolerieren, ja geradezu selbst einfordern würde. Das plötzliche erwachen aus solch einem,"Tagtraum" kann mitunter schon so einiges in einem auslösen, ganz besonders wenn beide einen heftigen Alkohol Pegel inne haben!

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Eine Denkvariante: Könnte nicht verabredet worden sein, dass P im Hause Hannas übernachten solle? Vielleicht in einem Kabäuschen für schnarchende Schnapsleichen? Dann hätte P seine Eltern nicht wachklingen müssen, um ohne Schlüssel in sein eigenes Bett zu gelangen. Das könnte auch erklären, weshalb P unter einem Schirm wartete, bis seine Freundin anrief (die er selbst telefonisch wegen des Funklochs in den Tiefen des Eiskellers nicht hätte erreichen kömnen).

Das halte ich eigentlich für eher unwahrscheinlich, Hannas Eltern waren ja auch Zuhause. Ein Kabäuschen oder ähnliche Schnapsdrossel-Ablage, hätte sich sicherlich auch gegenüber auf dem Anwesen seiner eigenen Eltern finden lassen. Aber selbst wenn, warum dann überhaupt den Schlüssel der Freundin übergeben? Nur um einem möglichem Schwarm nah zu sein und zu hoffen das dieser Schwarm ihn dann aus Mitleid, doch noch in ihr Schlafgemach ins Hause der Eltern holt ?

Er hätte den Schlüssel ja auch ganz einfach selbst mitnehmen und seiner Freundin in der Disco sagen können: "hey Schatz, ich leg die den Schlüssel dann unter den großen Stein im Beet, damit du später auch reinkommst, OK ?"

Klar möglich ist deine Überlegung natürlich trotzdem, aber wo soll sie hinführen und was wirklich plausibel erklären ?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Eine Unstimmigkeit? Dasselbe könnte ggegenüber Ps Freundin und Schwester gelten, die vorerst im Eiskeller zurückgeblieben waren. Wir wissen es nicht.
Ja definitiv, eine Unstimmigkeit, die evtl. dazu führte das man sich der Verabredungen -auch den Heimweg wieder gemeinsam anzutreten- nicht mehr verpflichtet fühlte. Deshalb dann auch keine Verabschiedung mehr und evtl. sogar eine Unstimmigkeit, in deren Verlauf Hannas Hose beschädigt wurde ?

Deshalb noch mal die Frage zu Hannas Hose, war die auch schon vor dem Eiskeller beschädigt ? Weiß das jemand ? Ich kann es mir wie gesagt nicht wirklich vorstellen!

Das die Hose im Eiskeller schon beschädigt gewesen sein soll, habe ich jedenfalls noch gut in Erinnerung. Ja, klar, der Staatsanwalt hatte
das ja auch im Rahmen seiner "genialen" Hypothese nochmal explizit im Prozess thematisiert. Der nun Verurteilte entschloss sich demnach also spontan zu seiner Tat, nachdem er den nackten Po -hervorgerufen durch die rutschende Hose- von Hanna erblickte und dann sofort triebgesteuert, vom Joggen zu in einen brutalen Angriff überging.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Eigentlich hätte P beim Verlassen des Eiskellers Hanna noch in der Ferne sehen müssen, bevor sie um 2:28:06 Uhr beim Abbiegen in die Kampenwandstraße aus dem Blickfeld verschwand. P aber musste sich draußen erst noch übergeben. Um 2.27 Uhr will er zweimal versucht haben, Hanna anzurufen und er schickte ihr eine WhatsApp-Nachricht. Hanna einholen zu können, erscheint durchaus realistisch.
Davon bin ich bisher eigentlich auch schon ausgegangen oder habe es zu mindestens so vermutet und als Annahme in meine Überlegungen mit einbezogen.

Wenn man anhand der bekannten Zeitstempel sich jetzt mal Gedanken macht, an welchem Punkt er Hanna dann schon eingeholt haben könnte, dann wäre das nach meiner Einschätzung jetzt doch definitiv noch vor dem Hotel Berge, oder ?

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Ominös: Wer versuchte, Hanna zwischen 2.36 und 2.37 Uhr anzurufen? P kann es nicht gewesen sein. Wieder eine Zeitungsente von Rosenheim24 mit verdrehten Zeitangaben?
viewtopic.php?p=242423#p242423 (im letzten Spoiler)
Das war mir so jetzt gar nicht bekannt, hatte die beiden Anrufe bisher eigentlich gedanklich immer P zugeordnet.
Aber die Ermittler müssten dass doch eigentlich wissen, wer bzw. welche Nummer da angerufen hat. Und eigentlich wäre es ja schon ein sehr extremer Zufall, dass jemand genau um den Zeitraum herum anruft, in dem Hanna vermutlich ums Leben gekommen ist. Kann sich doch eigentlich nur um Anrufe von P oder seiner Freundin & Schwester handeln, jedenfalls wären das sehr naheliegend.

Eine meiner Überlegungen diesbezüglich war ebenfalls, was wäre denn, wenn P, Hanna noch "hinterher-telefonierte", als diese schon verletzt und für ihn viel zu schnell im Hochwasser-Bach davon trieb ? Könnte Hanna dadurch dann nicht auch ihr Handy ergriffen haben und -da ihr ein Telefongespräch in dieser Situation ja eh nicht wirklich möglich war und u.U. lieber jemanden anderes zu Hilfe herbei rufen wollte- dann geistesgegenwärtig die Tastenkombination für den Notfall-Kontakt gedrückt haben ? Ja wenn nicht dann, wann denn eigentlich sonst!

Iphone Notkontakt auslösen:
Halte gleichzeitig die Seitentaste und eine der Lautstärketasten gedrückt, bis die Schieberegler eingeblendet werden und der Countdown für „Notruf SOS“ endet. Lasse die Tasten dann los. Du kannst das iPhone auch so einrichten, dass es einen Notruf absetzt, wenn du fünfmal nacheinander die Seitentaste schnell drückst.


Sich in einem Hochwasser führenden Bach/Fluss wieder aufzurichten, nachdem man in selbigen nicht kontrolliert hineingesprungen oder hinein geraten ist, sicher kein allzu leichtes unterfangen. Für einen großen, nicht trainierten, stark angetrunkenen und auch eher schlaksigen Menschen sogar sicher noch um einiges schwieriger. Und dann noch die Hose, die Hanna sicherlich nicht verlieren und am Ende wohlmöglich ohne dastehen wollte. Da würde es doch Sinn machen den Kopf und das Handy so gut wie möglich mit einer Hand Überwasser zu halten und zu versuchen den Notfallkontakt auszulösen. Gleichzeitig aber auch noch -mit Hilfe des erzeugtem Lichts des Dispays- in der Dunkelheit irgendwie weiter aufpassen damit man mit dem Kopf nirgends fatal gegen.- oder anstößt.

Dahingehend habe ich übrigens auch den Versuch von RA:in Rick gedeutet, als sie nachzuweisen versuchte, das durchaus die realistische Möglichkeit bestünde, dass sich Hanna -sich dabei schon im Wasser befindlich- aus der Notsituation heraus mit dem Handy für den Notfallkontakt entschied. Wie Hanna zu diesem Zeitpunkt ins Wasser gekommen ist, wäre bei der Beantwortung dieser Frage dann ja auch erstmal zweitrangig.
Gibt ja jetzt auch nicht ganz so viele plausible Möglichkeiten, wobei ich ein etwaiges Pinkeln in den Bach an dieser Stelle dann jedoch schon als eher unwahrscheinlich einstufen würde. Stolpern, fallen, schubsen, umknicken usw. so was stelle ich mir dann eher vor. Selbst ein mißglückter Rettungsversuch eines sich in den "fluten" befindlichen Tieres, Hund, Katze usw. könnte da mMn.sogar durchaus verantwortlich und plausibel denkbar sein. Wäre bei weitem ja auch nicht das erste mal, dass ein Mensch beim Rettungsversuch eines Tieres aus fliesenden Gewässern, dabei tragischer Weise ums Leben gekommen ist.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 • 2.19 Uhr: Hanna an der Garderobe
• 2.21 Uhr: Hanna und P am Ausgang, P geht wieder rein
• 2.27 Uhr: Hanna geht los
• 2.27 Uhr: P kommt wieder raus, Anrufe, Nachricht von P an Hanna
• 2:28:06 Uhr: Hanna biegt ab

Timeline (@gastxyz..me, aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Prozessbericht vom 08.03.2024 (@Haropa):
viewtopic.php?p=247334#p247334

Sicher wird P auch beim zweiten Verlassen des Eiskellers von der Kamera erfasst worden sein. Nur wurde darüber nicht berichtet. Hanna und P können sich am Ausgang nur um Sekunden verfehlt haben.

OK, um Sekunden verpasst... Hanna noch im Sichtbereich von P, kurz vorm abbiegen. Und selbst wenn nicht mehr im direktem Sichtbereich, die ebenfalls gut "betankte" Hanna mit ihrer rutschenden Hose einzuholen, anhand der Zeitstempel somit ohne jegliche Probleme oder gar Sprintorgien in kürzester Zeit möglich.

Schon irgendwie seltsam, dass P keinen Todesschrei gehört hat, obwohl er doch so nah dran war an Hanna war ?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Auf dem Foto aus dem Eiskeller, das mit der ersten Pressemitteilung der Polizei veröffentlicht wurde, hat Hanna die linke Hand frei. Der rechte Arm ist nicht sichtbar, er scheint sich neben oder hinter dem Oberkörper zu befinden. Schwer vorstellbar, dass sie dabei ihre Hose festhält.

Im Link bitte „XXX“ durch „all“ ersetzen:
https://www.XXXmystery.de/i/snvh2trrlxf ... _opfer.jpg

OK, da wäre ich bei einer rutschenden Hose jetzt eher gegenteiliger Einschätzung. Gerade auch, da Hanna sich Richtung Ausgang "quetschte" und den Fotografen sicherlich auch noch wahrgenommen haben dürfte. Aber selbst ohne Fotografen finde ich es jetzt eher schlüssig, dass Hanna ihre rutschende Hose mit der rechten Hand, dann eben eher seitlich oder hinten verdeckt gesichert hat, als dies direkt vorne zu tun. Was dann ja schon ziemlich blöd ausgesehen hätte und jede Person direkt auf ihr peinliches Malheur unnötig aufmerksam gemacht hätte.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Ab 23.15 Uhr.
OK Danke, somit also gut 3 Stunden Eiskeller-Party (Nach dem vorherigem vorglühen bei der Freundin.)

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Kein Alibi zu haben, ist nicht ungewöhnlich. Hinzu gekommen sein dürften m. E. noch:
• keine unberechtigten Spuren an Ps Kleidung,
• keine Verdachtsmomente nach Handy-Auswertung,
• keine Anhaltspunkte für einen Streit,
• Annahme eines Gewaltdelikts, für das es bei P keine Anknüpfungspunkte gibt.
Schon klar, aber es gibt da ja auch noch ein paar -nicht gerade unwichtige- Details in der Gesamtbetrachtung :

01.) die letzte Person die Hanna lebend gesehen und gesprochen hat.
02.) wollte Hanna nach Hause bringen
03.) gab selbst an noch versucht zu haben Hanna einzuholen
04.) ließ für Hanna sogar seine eigene Freundin zurück
05.) hat für den vermuteten Tatzeitraum und darüber hinaus kein Alibi
06.) hat sich mehrmals Übergeben
07.) war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert
08.) hat den "Todesschrei" einer Frau nicht gehört (in einer Nacht in einem um diese Uhrzeit doch sehr stillem Dörfchen)
09.) braucht mit Freundin und deren Schwester gut 1 Stunde für einen doch eigentlich relativ kurzen Heimweg
10.) ist seit dem Bekanntwerden von Hannas Tod außerordentlich stark traumatisiert
11.) ist selbst ein Jahr später noch so stark traumatisiert, dass seine Zeugenvernehmung und die Gerichtsverhandlung unterbrochen werden.
12.) seine Freundin bestätigt vor Gericht die schwere Zeit und gibt zusätzlich an, dass er sich noch immer Probleme hat, aber es besser werde.
13.) hat trotzt nähe zu Hanna keinen Jogger gesehen
usw.

Für mich, bei der Gegenüberstellung mit dem jetzigem Verurteilten, mehr als ebenbürtig.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 P überhaupt in Betracht zu ziehen, ergibt nur dann Sinn, wenn man von einem Unfall oder einer fahrlässigen Tat ausgeht, etwa durch Knuffen oder Schubsen, wie oben hypothetisch dargestellt.
Das sehe ich -mit meinem jetzigen Kenntnisstand- zu 100% genau so.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Läge eine willentliche Handlung des P vor, kämen am ehesten fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht, evtl. auch Totschlag durch Unterlassen.

Wäre Hanna in den Bach gestürzt, weil P sie beim unwillentlichen Torkeln aus Versehen, also ohne sog. Handlungsqualität angerempelt hätte, läge ein Unfall vor. In Betracht kämen dann etwa unterlassene Hilfeleistung oder evtl. auch Körperverletzung oder Totschlag durch Unterlassen.

Bei sog. unechten Unterlassungsdelikten allerdings ist eine sog. Garantenstellung erforderlich (hier: durch Verursachung der Gefahrenlage) und die Rettung muss dem Unterlassungstäter objektiv möglich und zumutbar gewesen sein. An Letzterem dürfte es hier fehlen: reißender Bach, Eigengefährdung, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht rechtzeitig vor Ort. Dieselben Argumente sprächen übrigens dagegen, unterlassene Hilfeleistung anzunehmen.

Kurzum wahrscheinlich:
• willentliches Knuffen oder Schubsen → fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung,
• reflexartiges Torkeln → strafloser Unfall.

Vielen Dank auch hier für dein -wie ich finde sehr gute(s)- Beispiel(e) inkl. Rechtlicher Einschätzung!
Ist für mich jetzt auch keineswegs zu weit hergeholt und auch in meinen Überlegungen ein definitiv schon mal durchgespieltes und denkbares Alternativ-Szenario.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Hinter alledem steht jedoch ein großes Fragezeichen. Vielleicht war P schlicht zu besoffen, um Hanna noch einholen zu können und er strandete als Schnapsleiche, die sich kaum mehr aufrecht halten konnte, verzweifelt unter einem Schirm des Gästehauses Berge. Nicht ohne Grund konnte der kurze Heimweg in Begleitung seiner Freundin fast eine Stunde gedauert haben! Schleppte sich P auf allen Vieren vorwärts? Polizei und StA kennen die Überwachungsaufnahmen. Diese dürften vieles verraten.
Ja definitiv, absolut!

Mir geht es hier in erster Linie auch gar nicht darum einen ehemaligen TV wieder ins Rampenlicht zu bugsieren, sondern lediglich um eine objektive Beleuchtung und das Hinterfragen aller plausibel infrage kommender alternativ Szenarien in diesem Fall. Die "Gerichtsverhandlung" war leider weit entfernt davon, mich in irgend einer Weise und schon gar nicht zweifelsfrei von der Täterschaft des Angeklagten zu überzeugen. Einen Angeklagten aufgrund dieser -in meinen Augen doch äußerst dürftigen- Indizienlage Rechtskräftig zu verurteilen, kratzt da erheblich an meinem Rechtsverständnis und gleichermaßen auch am vertrauen in die Qualität und Objektivität deutschen Rechtssprechung!

Aber auch hier, mit einem Alternativ TV und Angeklagten P, hätte es mMn. aufgrund der vorhandenen Beweislage ebenfalls nicht zu einer Verurteilung in einem reinem Indizienprozess ausgereicht. Auch wenn ich zugeben muss, dass mir eine Hypothese mit P in diesem Fall -in nicht wenigen Punkten- sogar noch um einiges plausibler erscheint, als die doch sehr holperige und überaus kantige Hypothese, die uns da im Prozess in Traunstein, von Richtern und Anklägern als "Runde Sache" präsentiert wurde.

Was allerdings auch daran liegen könnte, dass über die Gründe, -die P letztendlich als TV ausgeschlossen oder aus dem Fokus genommen haben- öffentlich leider so rein gar nichts bekannt ist. Darüber hinaus aber auch noch der Aspekt, dass es in der Bundesdeutschen Kriminalgeschichte nun mal leider auch -und das sind noch nicht mal wenige!- total groteske und geradezu hanebüchene Negativ-Beispiele, deutscher Ermittlungsbehörden gibt. Die nicht umsonst später sogar von amtierenden Innenministern als polizeiliches-Totalversagen "klassifiziert und deklariert" worden sind. Wie z.B.im Missbrauchsfall Lüdge geschehen, um nur mal einen solchen Fall hier stellvertretend anzuführen!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 27. März 2024, 23:01:43

Langsam glaub ich gar nicht mehr, dass Habna im Baerbach landete..sondern beim Hotel Berge ueberwaeltigt wurde und dann gleich dieekt in der Prien " entsorgt" wurde..ekelhaft..aber anders kann ich mir das Ganze nicht mehr erklaeren

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 22:26:39

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 21:29:41 Wie war das gemreint mit Gully...Tote zwischenlagern und dann spaeter in der Prien entsorgen, oder was?
könnte doch die mega nie gesehenen einblutungen am rücken erklären, wenn ein 80+kg gullydeckel auf die liegende person kracht... plus die gleichmäßigen brüche...

oder der täter beschwert damit die leiche im wasser, damit sie eben nicht wegtreibt...
eher nicht, weil der gullydeckel würde dann ja fehlen.. :oops:

aber >80 kg kann einer allein vermutlich nicht anheben...
20.03.2024 um 02:15 seite 554 fassbinder
https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34811645
Besonders die RQ-Wunden am Kopf und die starken Einblutungen am Rücken, haben die Sachverständigen bei einem Treiben noch nie gesehen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 27. März 2024, 21:29:41

Wie war das gemreint mit Gully...Tote zwischenlagern und dann spaeter in der Prien entsorgen, oder was?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 27. März 2024, 15:34:41

Wenn Hanna auf der Eiskellerkamera ist dann ist der Nachbar später auch drauf und wenn er spät genug losgelaufen ist, dann ist er aus dem Schneider.
Wenns der Jogger nicht war dann wars einer, der am Hofbichl gelauert hat und genau gewusst hat wenn er ein Person in den Bärbach befördert dann kann ihm keiner was nachweisen.
Und an der Kapelle kreuzt auch der Bärbach nochmal und da kann man Leute die nach Aschau laufen auch reinwerfen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 10:35:34

vonmir hat geschrieben:nachbar p hat in dieser nacht den tatort gemieden wie der teufel das weihwasser.
da wollte er offensichtlich und absolut nicht vorbei.
"offiziell" wollte er nicht dagewesen oder dran vorbeigekommen sein.
ja, nee, ne.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 09:51:23

schau nochmal StA plädoyer oder aßbichler urteilsbegründung nach.
ES WAR NACHBAR P der um 02:36 und um 02:37 auf dem hanna-handy angerufen hat.
grad als sie tot war... und das handy in den fluten versank...
catch22 hat geschrieben:Kein Alibi zu haben, ist nicht ungewöhnlich. Hinzu gekommen sein dürften m. E. noch:
• keine unberechtigten Spuren an Ps Kleidung,
• keine Verdachtsmomente nach Handy-Auswertung,
• keine Anhaltspunkte für einen Streit,
• Annahme eines Gewaltdelikts, für das es bei P keine Anknüpfungspunkte gibt.
sagst ja selbst: das hast du dir grad erfunden. dafür gibt es NULL BELEG.
übrigens: das trifft alles auch auf den jogger zu.
nachbar-p hat einen weitaus größeren zeitrahmen zur verfügung, um die tat + cover-ups + reinigungsarbeiten zu erledigen.

annahme eines gewaltdelikts?
vielleicht hatte er sich mehr erhofft an diesem abend, läuft hinter ihr her.
sie dreht sich nicht um, läuft weiter.
er wird sehr sehr sauer, holt sie ein und schlägt sie zusammen.
aus wut.
und diese tat ist jemandem zuzuordnen, der sehr sehr wütend war.
in großer wut, spontan und unkontrolliert auf das opfer einschlägt.
catch22 hat geschrieben:P überhaupt in Betracht zu ziehen, ergibt nur dann Sinn, wenn man von einem Unfall oder einer fahrlässigen Tat ausgeht, etwa durch Knuffen oder Schubsen, wie oben hypothetisch dargestellt.
unfassbar, was du da von dir gibst, @catch22

mord durch knuffen. :roll:
welchen grund hatte der 167cm jogger, das 2-promille-186cm-opfer nicht mal eben in den bärbach zu knuffen?
oh mann. der muss springen, schlagen, ausziehen, fixieren...
catch22 hat geschrieben:Vielleicht war P schlicht zu besoffen, um Hanna noch einholen zu können und er strandete als Schnapsleiche, die sich kaum mehr aufrecht halten konnte, verzweifelt unter einem Schirm des Gästehauses Berge. Nicht ohne Grund konnte der kurze Heimweg in Begleitung seiner Freundin fast eine Stunde gedauert haben! Schleppte sich P auf allen Vieren vorwärts? Polizei und StA kennen die Überwachungsaufnahmen. Diese dürften vieles verraten.
vielleicht war er ja die 180cm schwarz gekleidete gestalt, die das freunde-auto nähe eiskeller gesehen hat ?
mit leuchtendem handy in der hand statt stirnlampe auf dem kopf.
konnte man diesen "jogger" nicht identifizieren? schwarz gekleidet, lange hose, 180 cm.

warum glaubst du ihm den käse, den er erzählt?
nachbar-p hat ja noch wild rumgetickert und telefoniert.
warum hat er - nachdem er hanna verpasst hat - noch x mal bei ihr angerufen?
es geht um ein paar meter nach hause.
warum hat er seine freundin nicht angerufen/zur hilfe gerufen?

nachbar p hat in dieser nacht den tatort gemieden wie der teufel das weihwasser.
da wollte er offensichtlich und absolut nicht vorbei.

einfach mal so zu glauben
- diese polizei hat ihn erfolgreich "gecleared"
- er saß 1,5 stunden vorm gästehaus berge
- war 1,5 stunden lang nicht fähig, die paar meter nach hause zu laufen
- dass dieser schlüssel-käse-mit-der-freundin stimmt
ist komplett absolut und ultimativ lächerlich :!

keiner kann nachbar-p entlasten.
so einen zeugen gibt es nicht.
der wäre im gerichtssaal aufgelaufen/genannt worden.
weil auch er eben auch zur tatzeit vor ort gewesen wäre.

nachbar-p war zur tatzeit paar meter vom tatort.
1,5 stunden lang war nachbar-p vor ort.
sehr wahrscheinlich ist er die person Am Hofbichl, genau um die zeit wo dort das handy absoff (4-zeugen-auto-sichtung).
er hat KEIN, NULL "alibi", das ihn als täter cleared.

"wohnung zur verfügung"
und was ist mit diesem 2ten typen, der immerhin als 1ter zeuge aussagen durfte?
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=248257#p248257

da kein tatort mit blut gefunden werden konnte, käme sowas wie diese wohnung wohl in frage.
es wird nicht behauptet, dass freundin + typ dort übernachtet haben.
nur, dass er vor der tür auf die freundin wartet.
alles wieder zur tatzeit.
alles wieder auf dieser lahmen hauptstraße in diesem kleinen ort.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Heckengäu » Mittwoch, 27. März 2024, 06:01:44

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47 Auf dem Foto aus dem Eiskeller, das mit der ersten Pressemitteilung der Polizei veröffentlicht wurde, hat Hanna die linke Hand frei. Der rechte Arm ist nicht sichtbar, er scheint sich neben oder hinter dem Oberkörper zu befinden. Schwer vorstellbar, dass sie dabei ihre Hose festhält.

Im Link bitte „XXX“ durch „all“ ersetzen:
https://www.XXXmystery.de/i/snvh2trrlxf ... _opfer.jpg
:?:
.
Natürlich muss sie ihre schwere Schlaghose aus Leder beim Gehen und Stehen wegen des defekten Reissverschluss festhalten:
.
ra.JPG
ra.JPG (64.51 KiB) 258 mal betrachtet

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. März 2024, 02:37:47

@StaffBro

Mehrere Quellen zur Vernehmung des P am 09.11.2023 hatte ich hier zitiert:
viewtopic.php?p=242423#p242423

Anmerkung:
Dort muss es im ersten Spoiler am Ende des vierten Absatzes richtig heißen:
Nachdem er der Freundin den Schlüssel zu seiner Wohnung gegeben hatte, ging er wieder zum Ausgang, um dort Hanna abzuholen – doch da war sie schon weg.


Dazu die Abendzeitung am 09.11.2023:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467

Im Umfeld Hannas – und bei Hanna selbst – herrscht offenbar ein Selbstverständnis vor, demzufolge es nicht verletzend sei, in Fällen unerwünschter Annäherungsversuche sich einfach umzudrehen und zu gehen, wie Rosenheim24 über die Zeugenaussage von Magdalena N., einer engen Freundin Hannas, am 07.11.2023 berichtete:
viewtopic.php?p=242428#p242428 (im Spoiler)

Ob jedermann eine solche Abweisung als „nicht verletzend“ versteht, bezweifle ich. Im Übrigen erinnert die Darstellung Hannas immer wieder an den Sprachcodex in Arbeitszeugnissen. Nur positive Ausdrucksweisen sind gestattet.

Drei Beispiele: Wer „stets bemüht“ war, „die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen“, ist in Wahrheit ein fauler Hund, der rein gar nichts auf die Reihe kriegt. Wessen „Kollegialität“ überhaupt nur erwähnt wird, ist bei jedem Umtrunk als erster dabei und auch keinem Gspusi abgeneigt. Fehlt bei einem Buchhalter der Hinweis auf „jederzeitige Ehrlichkeit“, muss man sich vor dessen eigennütziger Kreativität in acht nehmen.

Über Verstorbene solle man nichts „Schlechtes“ sagen, heißt es. Der Tote aber war genauso wenig vollkommen, wie es die Lebenden sind. Erlangt der Mensch nicht erst durch all seine Seiten – auch die weniger schönen – seine Authentizität?

Eine Heiligsprechung, wie sie im vorliegenden Fall praktiziert wird, ist ebenso wenig glaubhaft, wie wenn Schmutz über dem „bösen“ Angeklagten ausgeschüttet wird. Beispiel: Im Kindergarten habe er andere Kinder geärgert. Hier scheint ein Belastungseifer durch, ohne dass ein Bezug zum Tatvorwurf erkennbar wird:
StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Wäre … auch nicht abwegig, wenn eine Mutter Schutt auf jemanden anderen ablädt, wenn der eigene Sohn sich ebenfalls im Spot von Verdächtigungen befindet. …
In genau diesem Fokus stand P im Oktober 2022 und vielleicht auch darüber hinaus. Ich erinnere mich vage, gelesen zu haben, auch bei ihm habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden.

Dass Ps Kleidung aus der Clubnacht sichergestellt und auf Spuren untersucht wurde, kann als gesichert angenommen werden. Ebenso dürfte sein Handy ausgewertet worden sein. Wären dabei Spuren gefunden worden, die nicht als berechtigt gelten können, wäre P in Erklärungsnot geraten. Berechtigt wären etwa DNA- oder Faserspuren Hannas, wie sie etwa beim Tanzen und durch Umarmung gesetzt werden können. In bestimmten Bereichen der Kleidung allerdings wären solche Spuren nicht mehr ohne weiteres erklärbar, etwa innen oder an der Unterhose.

Laut Adamec müsse eine größere Menge Blut aus den Kopfwunden ausgetreten sein. Blut indessen wurde an der Kleidung des P offenbar nicht gefunden. Zudem hätten der Freundin des P Blutspuren auffallen können, spätestens zu Hause bei Licht.

Geruchspartikel Hannas an der Kleidung des P dürften vorhanden gewesen sein. Dass deretwegen Mantrailer jedoch dem Weg des P als der Spur Hannas folgen, setzt wohl eine beachtliche Konzentration an Partikeln voraus. Angenommen, dies träfe zu, dann wäre weiter anzunehmen, dass diese Konzentration nicht durch eine blutige Gewalttat entstanden sein konnte, da keine Blutspuren an der Kleidung gefunden wurden. Also eher: ein Knuffen, ein Schubsen mit Sturz in den Bärbach? Dies könnte auch die fehlende Spurenlage beim Brückerl erklären.

Schwer verständlich bleiben die von Mantrailern verfolgten Spuren dennoch. Eine vorsichtige Hypothese:

Hanna stürzt beim Brückerl durch Knuffen oder Schubsen des P mitsamt Handy in den Bärbach. Sie schreit, schlägt mit dem Kopf gegen Steine, wird bewusstlos. Blut im Wasser, keine Spuren an Land. P ist schockiert, versucht Hannas im Bachlauf abtreibendem Körper zu folgen. Wegen Umzäunung der Grundstücke auf der westlichen Bachseite geht das nicht. Er will auf die östliche Seite des Bachs, eilt zurück zur Brücke „Am Hofbichl“, sieht, dass Hanna die Brücke schon passiert hatte und zieht sich auf eine Parkbank auf dem Seilbahnparkplatz zurück, um sich zu sammeln. Kurze Zeit später schaut er nochmal entlang des Bärbachs nach. Er geht zurück auf die Kampenwandstraße, setzt sich am Gästehaus Berge unter einen Schirm, wo ihn seine Freundin gegen 3 Uhr anruft, ihn abholt und nach Hause begleitet, wo beide nach wenigen hundert Metern gegen 4 Uhr (!) ankommen. Folgende Fragen kommen auf:

Frage 1: Wäre bei Ps Zurückgehen zur Brücke „Am Hofbichl“ nicht auch die Funkzelle gewechselt und der Wechsel registriert worden? Nein. Ein solcher Wechsel wird im Mobilfunknetz nicht geloggt, solange keine Aktivitäten (Anrufe, Datentransfer, Location Updates) stattfinden und nicht die Location Area (= Bündel mehrerer Funkmasten) verlassen wird. Somit könnte ein Wechsel der Funkzelle unbemerkt geblieben sein. Die im Handy geloggten GPS-Daten sind in diesem Bereich, wie wir jetzt wissen, sehr ungenau.

Frage 2: Wie wären die von weiteren Mantrailern (z. B. in umzäunten Vorgärten) angezeigten Spuren erklärbar? Die Örtlichkeiten sind mir nicht hinreichend bekannt, um annehmen zu können, P sei auch hier umhergeirrt.

Frage 3: Wie kam es zum Anruf des Notfallkontakts? Fand er womöglich doch aus dem Wasser statt, wie RAin Rick vermutet? (Weil der Wasserkontakt des Handys schon früher erfolgt sein müsste, nicht erst als der Sensor den Temperatursturz – naturgemäß verzögert – registrierte.)

Frage 4: Hatte P einen Filmriss?

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Frage mich …, warum hat er überhaupt seiner Freundin den Schlüssel gebracht ? Die verfügte doch ebenfalls über ein Handy und hätte anrufen können, sobald sie … vor der Tür steht …
Eine Denkvariante: Könnte nicht verabredet worden sein, dass P im Hause Hannas übernachten solle? Vielleicht in einem Kabäuschen für schnarchende Schnapsleichen? Dann hätte P seine Eltern nicht wachklingen müssen, um ohne Schlüssel in sein eigenes Bett zu gelangen. Das könnte auch erklären, weshalb P unter einem Schirm wartete, bis seine Freundin anrief (die er selbst telefonisch wegen des Funklochs in den Tiefen des Eiskellers nicht hätte erreichen kömnen).

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … warum ist Hanna überhaupt alleine losgegangen …? …
Eine Unstimmigkeit? Dasselbe könnte ggegenüber Ps Freundin und Schwester gelten, die vorerst im Eiskeller zurückgeblieben waren. Wir wissen es nicht.

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Wie groß dürfte ein … Zeitfenster … sein, um Hanna … noch einzuholen ? …
Eigentlich hätte P beim Verlassen des Eiskellers Hanna noch in der Ferne sehen müssen, bevor sie um 2:28:06 Uhr beim Abbiegen in die Kampenwandstraße aus dem Blickfeld verschwand. P aber musste sich draußen erst noch übergeben. Um 2.27 Uhr will er zweimal versucht haben, Hanna anzurufen und er schickte ihr eine WhatsApp-Nachricht. Hanna einholen zu können, erscheint durchaus realistisch.

Ominös: Wer versuchte, Hanna zwischen 2.36 und 2.37 Uhr anzurufen? P kann es nicht gewesen sein. Wieder eine Zeitungsente von Rosenheim24 mit verdrehten Zeitangaben?
viewtopic.php?p=242423#p242423 (im letzten Spoiler)

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Wann war die Aufnahme … vor dem Eiskeller …, die Hanna und "die andere Person" zusammen zeigte …? …
• 2.19 Uhr: Hanna an der Garderobe
• 2.21 Uhr: Hanna und P am Ausgang, P geht wieder rein
• 2.27 Uhr: Hanna geht los
• 2.27 Uhr: P kommt wieder raus, Anrufe, Nachricht von P an Hanna
• 2:28:06 Uhr: Hanna biegt ab

Timeline (@gastxyz..me, aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Prozessbericht vom 08.03.2024 (@Haropa):
viewtopic.php?p=247334#p247334

Sicher wird P auch beim zweiten Verlassen des Eiskellers von der Kamera erfasst worden sein. Nur wurde darüber nicht berichtet. Hanna und P können sich am Ausgang nur um Sekunden verfehlt haben.

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Ist es denn ein Fakt, dass Hannas Hose schon vor dem Eiskeller beschädigt war ? …
Auf dem Foto aus dem Eiskeller, das mit der ersten Pressemitteilung der Polizei veröffentlicht wurde, hat Hanna die linke Hand frei. Der rechte Arm ist nicht sichtbar, er scheint sich neben oder hinter dem Oberkörper zu befinden. Schwer vorstellbar, dass sie dabei ihre Hose festhält.

Im Link bitte „XXX“ durch „all“ ersetzen:
https://www.XXXmystery.de/i/snvh2trrlxf ... _opfer.jpg

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … Ab wann wurde … im Eiskeller zusammen gefeiert …? …
Ab 23.15 Uhr.

StaffBro hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 22:10:44 … irgendwie muss "die andere Person" … als TV ausgeschlossen worden … sein, nur wie …? …
Kein Alibi zu haben, ist nicht ungewöhnlich. Hinzu gekommen sein dürften m. E. noch:
• keine unberechtigten Spuren an Ps Kleidung,
• keine Verdachtsmomente nach Handy-Auswertung,
• keine Anhaltspunkte für einen Streit,
• Annahme eines Gewaltdelikts, für das es bei P keine Anknüpfungspunkte gibt.

P überhaupt in Betracht zu ziehen, ergibt nur dann Sinn, wenn man von einem Unfall oder einer fahrlässigen Tat ausgeht, etwa durch Knuffen oder Schubsen, wie oben hypothetisch dargestellt.

Läge eine willentliche Handlung des P vor, kämen am ehesten fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht, evtl. auch Totschlag durch Unterlassen.

Wäre Hanna in den Bach gestürzt, weil P sie beim unwillentlichen Torkeln aus Versehen, also ohne sog. Handlungsqualität angerempelt hätte, läge ein Unfall vor. In Betracht kämen dann etwa unterlassene Hilfeleistung oder evtl. auch Körperverletzung oder Totschlag durch Unterlassen.

Bei sog. unechten Unterlassungsdelikten allerdings ist eine sog. Garantenstellung erforderlich (hier: durch Verursachung der Gefahrenlage) und die Rettung muss dem Unterlassungstäter objektiv möglich und zumutbar gewesen sein. An Letzterem dürfte es hier fehlen: reißender Bach, Eigengefährdung, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht rechtzeitig vor Ort. Dieselben Argumente sprächen übrigens dagegen, unterlassene Hilfeleistung anzunehmen.

Kurzum wahrscheinlich:
• willentliches Knuffen oder Schubsen → fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung,
• reflexartiges Torkeln → strafloser Unfall.


Hinter alledem steht jedoch ein großes Fragezeichen. Vielleicht war P schlicht zu besoffen, um Hanna noch einholen zu können und er strandete als Schnapsleiche, die sich kaum mehr aufrecht halten konnte, verzweifelt unter einem Schirm des Gästehauses Berge. Nicht ohne Grund konnte der kurze Heimweg in Begleitung seiner Freundin fast eine Stunde gedauert haben! Schleppte sich P auf allen Vieren vorwärts? Polizei und StA kennen die Überwachungsaufnahmen. Diese dürften vieles verraten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 01:40:14

bei dem wasser in der lunge des opfers konnte man anhand von "microparticeln" oder ähnlichem
wohl nicht eingrenzen, wo das wasser eingeatmet wurde ... :?:

gäbe ja rein theoretisch
- schleichergraben
- bärbach
- prien
- sonstige wasser"quelle"

nach eintritt des todes kommt offensichtlich kein weiteres wasser mehr in die lunge...
wenig verständlich, mMn ...

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 00:30:41

setzt doch mal jemand seine gummi-ente in den halbwegs-hochwasser-bärbach und schau mal wie lange das dauert, bis die an kaltenbach vorbeirauscht... ;)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 00:18:37

mal den ganzen gulli-inhalt auch unterhalb der schmutzschale durchschauen, ob da der 2te ring liegt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von gastxyz..me » Mittwoch, 27. März 2024, 00:13:17

...wenn das opfer kopfüber in einem gulli gelagert worden wäre, temporär...
...bis jemand mit einem auto beim abtransport aushelfen kann...

- darin können verschiedenste schmutzfangkörbe/siebe eingebracht sein, meist aus metall
- also durchfallen bis "unten" wird man wohl nicht

könnte sowas evtl. erklären(?)
- die kopfwunden
- die schulterdachbrüche (großer druck vom KOPF richtung SCHULTERN (faik))
- gebrochener halswirbel
- gerötete kopfhaut
- erhebliche unterblutungen am rücken
- hämatome an den oberarmen

der heimweg ist gepflastert mit runden gullideckeln...

auch am vermeintlichen tatort
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=1262
video 1 z.b. tatort-gullideckel bei 04:03

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 26. März 2024, 23:14:54

Wer sagt- rein hypotetisch-ob nicht Gerangel unter Frauen statt fand, wegen Schrei in der Nacht

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 26. März 2024, 22:37:46

Scheint weit hergeholt..wurde Richtung Rumaenien auch recherchiert?

Nach oben