von Catch22 » Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
Sitzung vom 18.04.2024 im Verfahren gegen den JVA-Zeugen Adrian M.
• wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung, Besitzes von Kinderpornographie
• vor der Hilfsjugendkammer am LG Traunstein (Vorsitzender Dr. Ralf Burghard, StAin Helena Neumeier, Verteidiger
RA Michael Vogel)
• OStA Dr. Rainer Vietze als Zeuge zum Fall Hanna
• Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
• Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
Vorgesehen waren ursprünglich zwei Sitzungstage (18. und 25.04.2024). Doch bereits am ersten Sitzungstag fand der Strafprozess seinen Abschluss. Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden.
Ob und inwieweit die Zeugenaussage des Adrian M. im Fall Hanna nunmehr in dessen eigenem Verfahren strafmildernd berücksichtigt wurde, geht aus der Berichterstattung nicht explizit hervor.
Gleichwohl war ein OStA der StA Traunstein als Zeuge geladen, der bestätigte, dass die Verurteilung im Fall Hanna auch auf der Aussage des Adrian M. beruhe. Eine Beweiserhebung erfolgt nicht, wenn das Beweisthema ganz ohne Relevanz ist. Eine Strafmilderung bedarf im Urteil einer substantiierten Begründung. Genau darin lag m. E. das Kalkül dieser Zeugenvernehmung.
Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichteten gestern u. a. auf Rosenheim24.de:
In einem weiteren Artikel berichtet Rosenheim24.de heute:
[u][b]Sitzung vom 18.04.2024 im Verfahren gegen den JVA-Zeugen Adrian M.[/b][/u]
• wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung, Besitzes von Kinderpornographie
• vor der Hilfsjugendkammer am LG Traunstein (Vorsitzender Dr. Ralf Burghard, StAin Helena Neumeier, Verteidiger [url=http://www.rechtsanwaelte-et.de/#anwaelte]RA Michael Vogel[/url])
• OStA Dr. Rainer Vietze als Zeuge zum Fall Hanna
• Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
• Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
Vorgesehen waren ursprünglich zwei Sitzungstage (18. und 25.04.2024). Doch bereits am ersten Sitzungstag fand der Strafprozess seinen Abschluss. Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden.
Ob und inwieweit die Zeugenaussage des Adrian M. im Fall Hanna nunmehr in dessen eigenem Verfahren strafmildernd berücksichtigt wurde, geht aus der Berichterstattung nicht explizit hervor.
Gleichwohl war ein OStA der StA Traunstein als Zeuge geladen, der bestätigte, dass die Verurteilung im Fall Hanna auch auf der Aussage des Adrian M. beruhe. Eine Beweiserhebung erfolgt nicht, wenn das Beweisthema ganz ohne Relevanz ist. Eine Strafmilderung bedarf im Urteil einer substantiierten Begründung. Genau darin lag m. E. das Kalkül dieser Zeugenvernehmung.
Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichteten gestern u. a. auf Rosenheim24.de:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
[b]Cam-Sex mit jungen Mädchen: „Knast-Zeuge“ aus dem „Hanna-Prozess“ jetzt selbst verurteilt[/b]
…
Die ersten angeklagten Taten dokumentierte die Staatsanwaltschaft im April 2022. Im November 2022 dann die Wohnungsdurchsuchung in Mühldorf. … Angeklagt ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung und Besitzes von Kinderpornos. …
Update, 11.22 Uhr
[u]Kontakt mit 15 Mädchen[/u]
Der Vorsitzende Richter Ralf Burghard eröffnet die Verhandlung und Staatsanwältin Helena Neumeier wiederholt noch einmal die Vorwürfe gegen den 24-jährigen Mühldorfer. Mit 15 verschiedenen Mädchen habe der Mann im Internet und über Apps gechattet. Immer wieder ging es um Sex und Selbstbefriedigung, obwohl die Mädchen gerade mal zehn bis 13 Jahre alt waren.
„Baby, willst Du meine heiße, kleine, versaute Braut sein?“, habe beispielsweise ein Chat begonnen. Er habe sich selbstbefriedigt und sich über Video und Fotos so den Mädchen gezeigt – und … verlangte, dass sie es ihm gleichtun.
Außerdem berichtet die Staatsanwältin, welch perfiden Druck der Mann auf die Kinder ausübte …: Er habe Krebs im Endstadium und würde bald sterben, er gestand den Mädchen seine „Liebe“ oder er drohte, intime Fotos oder Telefonnummern der Kinder zu veröffentlichen. Dazu habe er öfter auch einen „Countdown“ heruntergezählt, um den Druck zu erhöhen. …
Update, 13.45 Uhr
[u]Angeklagter räumt Sex-Chats und Drohungen ein[/u]
„Ich will ein umfassendes Geständnis ablegen“, beginnt der Angeklagte. Er räumt alle Sex-Chats mit den Kindern ein. Genauso wie die Drohungen, die er währenddessen aussprach. „Gedroht habe ich, in der Hoffnung, dass ‚was passiert‘. Aber wenn ich gemerkt hab, da geht nichts, hab ich die Nummer gelöscht und auch nicht online veröffentlicht.“
Bereits seit November 2022 sitzt der Mühldorfer in Untersuchungshaft. Er war es, der in jener Zeit auch Kontakt mit Sebastian T. hatte, dem Mörder von Hanna aus Aschau. T. erzählte ihm im Gefängnis von der Tötung Hannas – und der 24-jährige Mühldorfer wandte sich damit dann an seinen Anwalt. Im „Hanna-Prozess“ spielte der heutige Angeklagte dadurch eine entscheidende Rolle. Auf seine Zeugenaussage konnte sich das Landgericht im Urteilsspruch stützen.
Von T.s Verteidigerin Regina Rick wurde der Mühldorfer als „notorischer Lügner“ hingestellt. So wirkt er heute nicht. Er ist von Anfang an geständig, berichtet umfangreich, macht es sich mit seiner Aussage nicht leicht. Denn: Heute, als Angeklagter, dürfte er lügen. Als Zeuge im Hanna-Prozess durfte er es nicht. [b]Seine Rolle im Mord-Prozess spielt in der heutigen Verhandlung aber keine Rolle.[/b]
[u]Angeklagter berichtet von schwerer Kindheit[/u]
Der Mühldorfer berichtet von einer schweren Kindheit, fügt aber gleich hinzu: „Das rechtfertigt natürlich nichts.“ Von der Mutter sei er misshandelt und missbraucht worden, wurde dann in Heimen groß und auch mit 17 letztmals sexuell missbraucht. „Was mich genau zu den Chats getrieben hat, weiß ich nicht. Das Sexuelle war eigentlich nicht der Grund. Aber drum hätte ich es besser wissen müssen.“
„Und warum haben Sie das dann nur bei Mädchen gemacht?“, will Staatsanwältin Neumeier wissen. Nach langem Überlegen sagt der 24-Jährige: „Ich kann es mir am ehesten dadurch erklären, weil mich meine Mutter schon missbrauchte.“ Und bei besonders jungen Mädchen sei es umso leichter gewesen, mit ihnen in intimen Kontakt zu kommen.
Den Erstkontakt zu den Kindern stellte der Mann meist über Snapchat her, wechselte dann zu Whatsapp. Überhaupt habe seine Freizeit vor allem aus Computerspielen bestanden. Geschicklichkeitsspiele, Ballerspiele, Rollenspiele. „Aufstehen, zocken bis tief in die Nacht, schlafen“, so beschreibt er seinen früheren Alltag. Auch gekocht wurde nicht, nur Essen bestellt. Froh sei er, dass er nun schon einige Zeit im Gefängnis sitzt … Denn so habe er sein Leben neu regeln können. …
Update, 15.07 Uhr
[u]Mütter drohten mit Anzeigen[/u]
Jetzt sagt die Kripo-Sachbearbeiterin … aus, wie man dem 24-Jährigen auf die Schliche kam. Die Mutter eines der Mädchen erstattete Anzeige und über die Telefonnummer konnte er schnell ausfindig gemacht werden. Insgesamt chattete er mit rund 50 verschiedenen Personen, die meisten jünger als 14 Jahre alt. „Sie waren über ganz Deutschland verteilt“, so die Kriminalpolizistin.
Der nächste Zeuge ist ein Datenforensiker, der Handy und PC des Angeklagten durchleuchtete. Einige Monate vor den dokumentierten Taten setzte der Mann sein Handy wohl auf die Werkseinstellungen zurück, darum konnten nur einige Monate untersucht werden. Er berichtet, dass sich in die Chats manchmal sogar Mütter einschalteten und dem 24-Jährigen mit Anzeigen bei der Polizei drohten. Davon ließ sich der Angeklagte wohl nicht abschrecken.
Das weitere Surfverhalten des Mühldorfers, auch im Porno-Bereich, habe aber auf nichts Illegales hingedeutet. [b]Und jetzt scheint die Zeugen-Aussage des Mühldorfers im „Hanna-Prozess“ doch noch eine Rolle zu spielen.[/b] Ein Traunsteiner Oberstaatsanwalt soll als Zeuge … [gehört] werden.
Update, 15.34 Uhr
[u]Hilft „Knast-Zeugen“ seine Aussage gegen Sebastian T. doch noch?[/u]
… Ein [b]Traunsteiner Oberstaatsanwalt[/b] wird jetzt als Zeuge … [gehört]. Er soll kurz Stellung zu seiner Rolle in dem Mord-Prozess beziehen – und hält sich sachlich zurück: „[b]Die Verurteilung wurde auch mit der Aussage des Angeklagten begründet[/b]“, so der Oberstaatsanwalt.
[b]Der Vorsitzende Richter Burghard stellt in Aussicht, dass diese wichtige Zeugenaussage im Strafrahmen berücksichtigt werden könnte.[/b] Schließlich habe er sich damals als Häftling in der JVA „exponiert“ und gleichzeitig auch seine Bürgerpflichten erfüllt. Ansonsten werde die wichtige Rolle des 24-Jährigen im damaligen Prozess gegen Sebastian T. aber heute keine Bedeutung mehr haben. …
Update, 16.25 Uhr
[u]Hartes Plädoyer der Staatsanwältin gegen Mühldorfer[/u]
Jetzt ist der psychiatrische Gutachter an der Reihe. Die frühe Biographie des Angeklagten in der Kindheit sei „wüst“ und schwer belastet gewesen. Bereits einige Mal[e] sei der 24-Jährige in Psychotherapie gewesen. In den persönlichen Gesprächen im Gefängnis habe der Mühldorfer aber einen stabilen Eindruck gemacht. Und: Auf eine Kernpädophilie gibt es beim Angeklagten keine Hinweise. Die „psychosexuelle Entwicklung“ sei aber gestört.
Ohne Unterbrechung geht es an die Plädoyers. Staatsanwältin … Neumeier fordert fünf Jahre und sechs Monate Haft für den 24-Jährigen. Er habe aus sexuellem Interesse gehandelt, Macht und Kontrolle über die Mädchen ausüben wollen „und sie in eine Opferrolle drängen wollen, aus der er selbst entkommen wollte.“ Die jungen Mädchen seien eine „leichte Beute gewesen“.
Schuldig wegen „Sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt“ sieht ihn auch Verteidiger … Vogel. Das Geständnis seines Mandanten sei viel wert gewesen. Sonst hätten „bundesweit junge Mädels durch die Gegend gefahren werden müssen“, um in Traunstein auszusagen. Und der 24-Jährige habe bereits in seiner fast 18-monatigen U-Haft begonnen, sein Leben neu zu ordnen und aktiv an seinen Problemen gearbeitet. Er fordert maximal drei Jahre Haft.
„Ich habe die Mädels beleidigt und fertiggemacht. Das ist durch nichts zu rechtfertigen“, so der Angeklagte in seinem „letzten Wort“. …
Update, 16.52 Uhr
[u]Mühldorfer räumte alle Vorwürfe ein[/u]
Das Urteil … ist gefallen. Er ist schuldig, weil er mit zehn- bis 13-jährigen Mädchen Sex-Chats auch per Video führte. Für vier Jahre und vier Monate muss er ins Gefängnis. Die lange Untersuchungshaft von knapp 18 Monaten wird ihm aber angerechnet.
Verurteilt wurde der Mann, der als einer der Hauptbelastungszeugen gegen Sebastian T. im „Hanna-Prozess“ aussagte, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. [b]Der Vorsitzende … Burghard geht auch in der Urteilsbegründung nochmal darauf ein. „Wenn man einen Mitinsassen ‚hinhängt‘ hat man in JVAs nicht unbedingt ein besseres Leben.“[/b] Der Angeklagte sagte im „Hanna-Prozess“ aus, dass Sebastian T. ihm die Tat im Gefängnis gestanden hatte. Für den Schuldspruch gegen Sebastian T. war das mit ausschlaggebend.
Verurteilt wurde der 24-Jährige auch wegen Kinderpornographie und Nötigung. Denn, um zu seinem Ziel zu kommen, sich vor den Mädchen selbstzubefriedigen, und die Kinder selbst soweit zu bringen, übte er massiv Druck aus. Er drohte mit der Veröffentlichung von intimen Bildern im Internet oder versuchte Mitleid zu erregen, er habe Krebs im Endstadium. Richter Burghard lobte dagegen das volle Geständnis und ein kooperatives Verhalten vor Gericht.
[size=85]Rosenheim24.de am 18.04.2024[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/bayern/landkreis-traunstein/cam-sex-mit-kindern-muehldorfer-24-vor-dem-landgericht-traunstein-93016691.html[/size]
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In einem weiteren Artikel berichtet Rosenheim24.de heute:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
[b]„Knast-Zeuge“ aus Eiskeller-Prozess verurteilt – Was sagt die Verhandlung über den Fall Hanna?[/b]
… Der 24-jährige Hauptbelastungszeuge im Mordprozess … von Hanna W. … musste sich … wegen … Sexualdelikten verantworten. Nun fiel das Urteil.
… Eine Dreiviertelstunde lang trägt Staatsanwältin … Neumeier aus der Anklageschrift vor. … Es geht um Verbrechen, die es früher nicht gab: das Anbaggern und Gefügigmachen sowie den Missbrauch übers Internet, überwiegend von Jugendlichen und Kindern. …
„Cyber-Grooming“ ist der landläufige Begriff dafür. Und genau das wirft Helena Neumeier einem jungen Mann vor, der kürzlich in einem großen Prozess eine wichtige Rolle gespielt hat: Er ist der JVA-Zeuge, der Sebastian T. … schwer belastet hat. …
[u]Kinderpornographie: Bundesweite Ermittlungen[/u]
In einer Reihe von Fällen … soll sich der Angeklagte … an Kinder herangemacht haben. … bundesweit habe man … ermitteln lassen. Der Angeklagte habe dazu Kanäle wie WhatsApp oder Snapchat genutzt, um … seine Zielpersonen anzutexten, angefangen bei Mädchen im Alter von zehn Jahren, die ihm Fotos schicken sollten. Er sei dazu seinerseits in die Rolle eines Mädchens geschlüpft, habe seine Opfer unter Druck gesetzt, unter anderem mit der Drohung, die erhaltenen Fotos öffentlich zu machen. …
[u]Der Angeklagte will reinen Tisch machen[/u]
… Er gestehe das alles, sagt er. „Es ist nicht zu rechtfertigen, durch nichts, auch wenn ich eine schlechte Kindheit hatte.“ …
[u]Der Angeklagte: Wurde er selbst missbraucht?[/u]
Von seiner Mutter sei er missbraucht und vergewaltigt worden, erzählt er mit brüchiger Stimme. „Ich hätte wissen müssen, dass ich das nicht auch anderen antun darf – nur, ich hab mich als Opfer gesehen.“ Er mag beschlossen haben, reinen Tisch zu machen. Manchmal gewinnt aber Scham oder List die Oberhand. Staatsanwältin Neumeier kauft ihm nicht ab, dass er nicht in erster Linie aus sexuellen Motiven gehandelt haben will.
[u]Was sagt die Verhandlung über den Fall Hanna?[/u]
Was sagt das über den Gehalt seiner Aussage gegen Sebastian T. im Mordfall Hanna? Das Gericht entscheidet nicht über den vorangegangenen Prozess. Vorsitzender ist Dr. Ralf Burkhard, nicht – wie im Fall zuvor – Jacqueline Aßbichler. [b]Nur ein Zeuge, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, erwähnt die Aussage des Angeklagten im Hanna-Fall. Sein Zeugnis ist gewichtig, aber kurz. Der 24-Jährige habe seine Bürgerpflicht erfüllt, sagt Vietze, die Aussage sei wichtig gewesen. Er habe sie ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung im Gefängnis getätigt.[/b]
Juristisch sind beide Komplexe streng getrennt. Aber natürlich schwingt bei Beobachtern auch die Frage mit: Hat man diesem Mann vertrauen dürfen, als man Sebastian T. zu neun Jahren Haft verurteilte? [b]Angehörige von T. sitzen auch bei dieser Verhandlung im Publikum. Sie schreiben mit, wie seinerzeit beim Hanna-Prozess. Später, Verteidiger … Vogel … hält gerade sein Plädoyer, ein Überraschungsgast: Anwältin … Rick rauscht in den Saal,[/b] hinter ihr knallt die Tür ins Schloss.
[u]Wie ein Lügner wirkt er nicht[/u]
Einen notorischen Lügner. So hatte Verteidigerin … Rick den jungen Mann im damaligen Mordprozess genannt. Das ist der Angeklagte offenbar nicht. Insgesamt wirkt er überzeugend. Etwa, wenn er über die Verheerungen seines Lebens berichtet. Darüber, wie ihn der Missbrauch durch die Mutter aus der Bahn geworfen habe.
Ein Gutachter bestätigt, dass er als Kind und Jugendlicher offenbar „erheblichen Belastungen“ ausgesetzt gewesen sei. Diverse Störungen – etwa seine seelische Instabilität und seine Unsicherheit in der Geschlechterrolle – seien auf die problematische Vorgeschichte zurückzuführen. Er habe vermutlich nicht immer nur Opfer sein, sondern auch mal selbst Macht ausüben wollen, führte der Experte aus.
[u]War die Haft seine Rettung?[/u]
Missbrauch, Heime, Obdachlosigkeit: Das alles machte der Angeklagte durch. Auf die Beine kam er nicht, am Ende scheint die Festnahme eine Erlösung gewesen zu sein. „Was mich getrieben hat, war Wut“, erzählt er. „Ich hatte keine Ziele mehr. Das Leben wollte ich mir nehmen.“ Die U-Haft habe ihn wohl in der Tat gerettet.
Er habe dort über sich nachgedacht, habe mit Therapeuten sprechen können und … schließlich gemerkt, dass er ein Mensch sei, der etwas wert ist. Wenn das Gefängnis die Chance zum Neuanfang gibt: [b]War seine Aussage gegen Sebastian T. dann womöglich so etwas wie eine seelische Aufräumaktion?[/b]
[u]Angeklagter will den Neuanfang – aber erst kommt die Haft[/u]
Nach eigener Auskunft bemüht er sich bereits um eine Therapiestelle nach der Haft. Am liebsten wolle er irgendwann als Schausteller arbeiten. Er habe das schon gemacht … und er wirkt dabei, als sei das eine von den guten Phasen in seinem Leben gewesen.
Der Weg dorthin zurück wird sich ziehen. Vier Jahre und vier Monate, so lang muss er nach dem Urteil von Ralf Burkhard ins Gefängnis. Wie Staatsanwältin Neumeier rechnet Burghard dem 24-Jährigen das Geständnis an; er hielt ihm aber vor allem seine hohe kriminelle Energie und seinen Mangel an Empathie vor. Es ist ein Urteil der Mitte: Fünf Jahre und sechs Monate hatte Neumeier gefordert, drei Jahre hatte Verteidiger … Vogel … für angemessen angesehen. Burghard war ihm zum Beispiel darin gefolgt, dass der Angeklagte bewusst und energisch einen Neustart anstrebe. …
[size=85]Rosenheim24.de am 19.04.2024[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-land/landgericht-traunstein-hauptzeuge-aus-hanna-prozess-zu-haft-verurteilt-93019736.html[/size]
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