MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 23. April 2024, 14:32:46

BiosOmaladen hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 21:00:51 … Bestehen bei diesen Richtern und Staatsanwälten überhaupt keine Skrupel mal falsch liegen zu können und jemanden unschuldig verknacken zu können? …
Die Wendigkeit eines gummigleichen Rückgrats hilft ungemein. Erinnert sei an den Badewannen-Fall:

Dieselbe Kammer des LGs, die Manfrad G. aufgrund erwiesener Unschuld freisprach, hatte zuvor die Wiederaufnahme des Verfahrens noch vehement abgelehnt. Erst auf die Beschwerde der Verteidigung hin zwang das OLG das LG, sich überhaupt mit den neuen Sachverständigenbeweisen näher befassen zu müssen.

Dies hinderte die VorsRiLG Elisabeth E. freilich nicht, in der mündlichen Begründung des Freispuchs (zurecht) Maulschellen auszuteilen gegen Polizei, StA und die Gerichte, die Manfred G. zweimal als Mörder verurteilt hatten. Kritik an der eigenen Praxis jedoch war nicht zu vernehmen.

Eine alte Weisheit bewahrheitet sich: Ein Jurist kann behaupten, was ihm gefällt, er muss es nur schlüssig begründen können.

BiosOmaladen hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 21:00:51 … Was für eine Hybris.
Richtig. Eine ähnliche Haltung ist auch auf allesMist zu beobachten, aber nicht nur dort, sei es im Badewannen-Fall oder im Fall Hanna – nur gebricht es allzu oft an der Schlüssigkeit, wenn Scheuklappen und halbseitige Erblindung zur Tugend heranreifen …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
StafBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 21:00:16 Ist der oben markierte Punkt verifiziert und ein Fakt ? …
Drei Quellen:

Spoiler – hier klicken!

Platzt jetzt die Bombe? Hannas mutmaßlicher Mörder soll Mithäftling die Tat geschildert haben


Wertvolle Informationen von Mithäftling

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler ist am Zug und sagt, er habe am Montag (16. Oktober) mit einem Rechtsanwalt telefoniert, dessen Mandant mit Sebastian T. in Traunstein in Untersuchungshaft saß. Dieser Mithäftling sei von zwei Beamten der Kriminalpolizei vernommen worden. Er habe sehr wertvolle Angaben gemacht. In Kürze werde das Vernehmungsprotokoll ausgehändigt. Besonders wichtig für den Prozess seien Angaben des Mithäftlings, die „Zusatzinformationen“ enthalten. Also solche, die eben nie in der Presse kommuniziert worden seien.

Ist also die Bombe geplatzt? … Die Vorsitzende Richterin bietet den Verteidigern eine Pause an, um mit dem mutmaßlichen Mörder Hannas zu sprechen. Er hat nun Gelegenheit, sich offen und ehrlich gegenüber seinen Rechtsanwälten zu äußern.


Rosenheim24.de am 17.10.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 76834.html
Paukenschlag im Mordfall Hanna aus Aschau: Ein neuer Zeuge könnte die Wende bringen

… Staatsanwalt Wolfgang Fiedler gab am Morgen des dritten Prozess-Tags (17. Oktober) … eine überraschende Erklärung ab: Es gebe einen Mithäftling, dem gegenüber Sebastian T. den Mord an Hanna eingeräumt habe.

Die Angaben, die der Mann in einer Vernehmung durch die Kripo gemacht habe, seien „werthaltig“, sagte Fiedler. Die Verteidiger von Sebastian T., Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank, beantragten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung, auch um sich mit Staatsanwälten und Richterin zu besprechen. Für die Befragung des neuen Zeugen setzte die vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler anschließend einen Zusatztermin an: Dienstag, 24. Oktober.


Rosenheim24.de am 17.10.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 83138.html
Ist das der Durchbruch im Mordfall Hanna? – Wie der Staatsanwalt an den neuen Zeugen kam

… Staatsanwalt Wolfgang Fiedler hob zu Beginn des dritten Prozesstages (17. Oktober) … zur sensationellen Mitteilung an, dass ein wichtiger Zeuge aufgetaucht sei. Dieser Zeuge, ein Mitinsasse, soll im Gefängnis aus dem Mund des Angeklagten das Eingeständnis gehört haben, am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 in Aschau die junge Frau getötet zu haben. Ein Paukenschlag!

Wie lief der Coup mit dem neuen Zeugen?

Die Eröffnung der Staatsanwaltschaft war, so überraschend sie auch ausfiel, kein Versuch der Überrumpelung. Vielmehr war die Staatsanwaltschaft von der Entwicklung offenbar selbst überrascht worden.

Erst am Tag zuvor, am Montag, 16. Oktober, sei bekannt geworden, dass sich ein Untersuchungshäftling an eine aufschlussreiche Unterhaltung mit Sebastian T. erinnere, heißt es. Der Anwalt des Mannes hatte sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, mit der Mitteilung, dass sein Mandant etwas mitzuteilen habe. Von einer Unterhaltung, die ein weiteres Stück im Puzzle dieses Falls darstellen könnte.

Die Aussage des Zeugen soll Substanz haben

Unmittelbar nach dem Anruf machten sich dem Vernehmen nach zwei Kripo-Leute und ein Staatsanwalt auf den Weg zum Untersuchungsgefängnis. Sie protokollierten bis zum Abend eine zumindest umfangreiche Aussage: Es soll sich um über 40 Seiten handeln. Staatsanwalt Fiedler sagte im Gerichtssaal, die Aussagen seien „werthaltig“. Darin steckten auch Details, die der Zeuge nur von einem Täter habe erfahren können, nicht aus den Medien.

Worauf sich nun die Verteidigung einrichtet

„Wir wurden zeitnah informiert“, sagt Strafverteidiger Harald Baumgärtl, der den „außerordentlich fairen Umgang“ von Staatsanwaltschaft und Gericht mit der Angelegenheit lobt. Man benötige nun aber Zeit. Was nicht weiter überrascht – der Rechtsbeistand wird für sich bewerten müssen, wie viel Substanz in der Aussage steckt.

Und ein Verteidiger wird auch herausfinden wollen, welche Motive einen Überraschungszeugen leiten. Wer sachdienliche Angaben zu einem so komplizierten Fall wie dem Fall Hanna macht, wird möglicherweise spekulieren – auf Pluspunkte für die eigene Gerichtsverhandlung. Die Zeit, diese Umstände abzuwägen, hat die Verteidigung nun. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler setzte die Befragung des neuen Zeugen auf Dienstag, 24. Oktober, fest (ab 8 Uhr).


Rosenheim24.de am 18.10.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 85573.html


Zu vielen Punkten wirst Du z. B. hier fündig:

https://www.rosenheim24.de/suche/?qr=Ha ... 3%A4ftling
(Ergänze die Suchbegriffe „Hanna“ und „Aschau“ um den jeweiligen Begriff, nach dem Du suchen willst, z. B. „Mithäftling“.)

StafBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 21:00:16 … (nehme das jetzt mal als Fakt, da @Catch22 ja auch nicht interveniert hat) …
Als „Interventionsorgan“ verstehe ich mich keineswegs. Wenn ich auf jeden Senf, den so manch einer verzapft, reagieren wollte, müsste der Tag 48 Stunden haben und meine Zeit wertlos sein. ;-) (Der von Dir in Bezug genommene Beitrag von @andi55 übrigens ist richtig.)


RiLG Salzinger, der als Beisitzer der Hilfskammer (Adrian-Prozess) angehört,

Spoiler – hier klicken!
StaffBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 22:41:05 Bild
https://i.ibb.co/LPpfr64/Traunstein-18.png

gehört übrigens auch der 2. Jugendkammer (Hanna-Prozess) an.

StaffBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 22:41:05 … Hast du zufällig auch noch eine komplette Datums-Liste mit den einzelnen Prozesstagen des Eiskeller-Prozess zur Hand ? …
Leider nein. Eine solche Liste mit den einzelnen Sitzungstagen, Schlagwörtern zu den jeweiligen Inhalten und den wichtigsten Medienberichten wäre oft sehr hilfreich gewesen. Mittlerweile aber lohnt die viele Arbeit für eine Zusammenstellung nicht mehr. Falls es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen sollte, wäre das eine sinnvolle Aufgabe!

Was ich anbieten kann: Ungefähr ab dem 16. Sitzungstag (30.11.2023) hatte ich begonnen, die Berichterstattung zu den Terminen zu zitieren und später auch zu verschlagworten. Die Beiträge findest Du hier unter Suchbegriffen wie z. B. „Sitzungstag“:

search.php?keywords=&terms=all&author=C ... bmit=Suche

Hier direkt verlinkt:
• Suchbegriff „Sitzungstag“
• Suchbegriff „Sitzungstags“
• Suchbegriff „Sitzungstage“
• Suchbegriff „Sitzung“
(Leider erscheinen zu den Suchbegriffen auch weitere Beiträge, was sich nicht vermeiden lässt.)


Am 15. Sitzungstag (29.11.2023) wurde übrigens die in der JVA videografierte erste Zeugenvernehmung des Adrian M. präsentiert:

viewtopic.php?p=238543#p238543
viewtopic.php?p=238567#p238567

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 23. April 2024, 00:47:22

Ich bin nach wie vor ueberzeugt, dass Hanna aus Club aus verfolgt wurde..von wem auch immer..bin ueberzeugt ..jemand wartete auf sie .sobst waere sie ja mit dem besoffenen P. heimgelatscht..ider ..genau dieser war Dreh und Angelpunkt

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 23. April 2024, 00:41:42

Ich glaub ich spinn..was ihr da alles geschrieben habt inzwischen .mit dem komischen Belastungszeugen M., kann die Familie Hannas nicht verlangen, dass alles neu aufgrollt wird...so taet ich als Betroffenere das nicht akzeptieren..da laeuft jemand ungesuehnt weiterhin frei rum...Hannas Familie will nicht Bestrafung.nota bene..aber ich hab das Gefuehl .es wurde was uebersehen bei Tatermittling und..vielkeicht doch der Falsche einkassiert

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31

@StaffBro
Wenn ich mich richtig erinnere bist du nicht von Anfang an dabei hier, oder ? Und wirst auch nicht über 5600 Beiträge gelesen haben. Korrigier mich wenn ich falsch liege. Volle Zustimmung, dass die Videoaufzeichnung der Vernehmung von Verena äußerst interessant wäre. Warum ist das ein Geheimnis ? Ich weiß nicht ob du die Info mitbekommen hast, während des Prozesses hat eine Beamtin ausgesagt, Verena wäre "freudestrahlend" aus der Befragung gegangen. Ich dachte damals noch über Verena, was für eine perfide Person diese Verena. Natürlich musss sie die Wahrheit sagen in einer Befragung, aber freudestrahlend rausgehen in dem Wissen , meinen Kumpel in arge Schwierigkeiten zu bringen. Normalerweise ist man nach so einer Befragung erstmal völlig fertig, oder ? Mittlerweile frage ich mich, ob diese Beobachtung der Beamtin überhaupt so stimmt, vielleicht sollte es nur eine Provokation gegenüber Sebastian sein ,um ihn aus der Reserve zu locken. Thema Impulskontrolle . Ich weiß es nicht. Im Moment zweifel ich gerade alles an, nachdem klar ist, dass der Kronzeuge nach gut dünken seine Versionen ändert.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Montag, 22. April 2024, 22:41:05

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 17:17:53 @StaffBro
Die Hilfskammern wurden gemäß des „5. Beschlusses zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2024“ eingerichtet. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2024 (Stand 16.04.2024):

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf
Super! Danke dir :)

Bild

Na dann wäre diese Frage ja schon mal abschließend beantwortet.

Hast du zufällig auch noch eine komplette Datums-Liste mit den einzelnen Prozesstagen des Eiskeller-Prozess zur Hand ?

@all
Sollte jemand die genauen Daten der 5 Prozesse haben, die Richterin Aßbichler ehemals verhandeln sollte, welche aber aufgrund der Verlängerung des Eiskeller Prozess und durch oben ersichtlichen Entscheidung an die Hilfskammern zu anderen Vorsitzenden verschoben wurden, dann wären auch diese Informationen für mich sehr von interessant.

Benötigen würde ich die genauen ehemaligen Daten dieser 5 Prozesse inkl. jeweiliger Prozesstage -also noch mit Richterin Aßbichler als als Vorsitzende geplant- und eben die neuen und wohlmöglich zeitlich abgeänderten Daten dieser Prozesse.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StafBro » Montag, 22. April 2024, 21:00:16

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Bevor waghalsige Theorien ins Kraut schießen, sollten wir uns mit den realen Eckpunkten im Hanna-Prozess befassen:

• 12.10.2023: Beginn der Hauptverhandlung
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
• 16.10.2023: Polizei + StA vernehmen Adrian M. in der JVA
• 17.10.2023: StA kündigt den Zeugen Adrian M. an
• 20.10.2023: 1. Vernehmung von Verena R.
• 24.10.2023: Vernehmung von Adrian M.
• 03.11.2023: 2. Vernehmung von Verena R.
• 16.11.2023: Wahlverteidigerin Rick tritt hinzu
• 16.11.2023: Geodaten u. a. widerlegen Spaziergang von Verena R. und Sebastian T. am 03.10.2022
• 05.12.2023: Verena R. verweigert Auskunft (§ 55 StPO)

→ Der Zeuge Adrian M. war bereits bekannt (16.10.2023), noch bevor Verena R. das erste Mal vor Gericht aussagte (20.10.2023).
Ist der oben markierte Punkt verifiziert und ein Fakt ?
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Am 16.10.2023 konnte noch niemand wissen, wie widersprüchlich und letztlich unbrauchbar sich die Aussagen von Verena R. entwickeln würden (20.10.2023, 03.11.2023, 05.12.2023).
Da wäre ich mir jetzt allerdings nicht so sicher, schließlich kannten die Ermittler und der Staatsanwalt alle Aussagen von Verena R. - auch schon bevor dem Prozess überhaupt stattgegeben wurde! Verena war doch DIE Hauptbelastungszeugin der Anklage, ohne Verena R. wäre der Prozess doch gar nicht erst eingeläutet worden! Und die Ermittler kannten Verena R. und konnten dadurch sicher auch Risiken, für ihre bevorstehenden Zeiugenaussagen vor Gericht einschätzen.

Was wäre denn übrig geblieben wenn man Verenas Aussagen nicht gehabt hätte, dann hätte es von Anfang an gar kein rumgelaber über "Täterwissen" und somit auch keine Verhaftung von Sebastian T. gegeben. Die Ermittler wären weiter gefordert gewesen nach Beweisen zu suchen. Es war Verenas Aussage am 17.11.22, die seinerzeit den Ermittlungsrichter dazu bewogen hatte, gegen Sebastian T. Haftbefehl zu erlassen. Ja was auch sonst! Mit welcher anderen Begründung und auf welcher Grundlage hätte man da überhaupt argumentieren können, etwa mit Sebastians Jogging Runde in der Nacht ? Die Staatsanwaltschaft hat doch ansonsten (leider) Null Komma Nichts in den Händen, wie der Prozess uns eindeutig und nachhaltig verdeutlicht hat.

Und ganz objektiv betrachtet, hätten die Ermittler ihre Arbeit -gerade auch im Bezug auf die äußerst gewichtigen und belastenden Aussagen von Verena R- mit äußerster Akribie und der gebotener Sorgfalt erledigt, dann hätte auch schon im Rahmen der Ermittlungen -anhand von Handyauswertungen- schon ersichtlich werden müssen, dass von "Täterwissen" überhaupt gar keine Rede sein kann. Verena R. hat sich warum auch immer in dem Tag vertan, an dem sie meinte, dass Sebastian ihr das mit der der toten aus der Prien erzählt hat. Und wäre genau das nicht eigentlich auch die verdammte Pflicht der Ermittler und auch eines Staatsanwalts gewesen, diesen Sachverhalt -noch vor einer Anklage- überhaupt erst einmal genauestens abzuklären und auch gründlich zu verifizieren ? Immerhin ist man ja davon ausgegangen das es sich um Täterwissen handelte, gerade das muss man doch explizit und gegen alle Widrigkeiten beweissicher "eintüten"!

Wie schon mal geschrieben, ich hätte mir die Videoaufnahmen der Zeugenvernehmungen von Verena R. -aus sehr nachvollziehbaren Grünen- genauso gerne, wie auch RA:in Rick, angeschaut. Frau Rick hatte genau dies ja während des Prozess eingefordert, allerdings wurde der Antrag von Aßbichler -wie so viele andere auch- jedoch abgelehnt!

Lange Rede kurzer Sinn, dass die Aussagen von Verena R. widersprüchlich und letztlich deshalb auch unbrauchbar waren, dass hätte den Ermittlern und dem Staatsanwalt auch schon während der Ermittlungen und lange vor der Anklageerhebung auffallen müssen, sofern sie Ihre Ermittlungen gründlich und auch mit der nötigen Sorgfaltspflicht angegangen wären!
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Als RAin Rick hinzukam (16.11.2023), war die Vernehmung von Adrian M. längst abgeschlossen (24.10.2023).
Ja, RA:in Rick stieg -bedauerlicherweise- erst einen Monat später in den Prozess ein, das ist absolut richtig. Aber wie lange wird es wohl gedauert haben, dass sich die Nachricht -dass RA:Rick den Angeklagten vertreten wird oder sich überlegt ihn zu vertreten- via "Busch.- oder Flurfunk" in Justizkreisen verbreitet hat ?

(Btw. Ist eigentlich bekannt, ob evtl. Frau Rick an die Familie von Sebastian herangetreten ist oder ist das definitiv klar und nachhaltbar, dass die Familie den Kontakt zu Frau Rick gesucht hat ? )

Aber das ist natürlich nicht der springende Punkt..

Ich hatte mich in folgendem Beitrag faktisch falsch und dadurch leider etwas missverständlich ausgedrückt:
StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54 Als sich abzeichnete -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-, dass es mit der ehemaligen Hauptbelastungszeugin Nr.1 = Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge Nr.1 gefunden werden.
Die Passage " -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-" , passt da selbstverständlich faktisch nicht, allerdings würde ich den Satz selbst -eben ohne diese Passage.-ansonsten trotzdem so stehen lassen. Denn genau das war m.E. halt auch das Dilemma in der die Anklage -selbstverschuldet- steckte. Und das im Grunde eigentlich schon von Beginn an!

Ich hatte es ja schon ein mal in meinem allerersten Beitrag hier erwähnt, dass ich der absoluten Überzeugung bin, dass die Anklageerhebung -mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt- nie hätte erhoben werden dürfen. Und das ich es absolut nicht nachvollziehen kann, dass man -mit praktisch nichts in den Händen- diesen Schritt überhaupt gewagt hat! Immerhin beinhaltete dieses Vorgehen ein enormes Risiko..
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Erst nach Bekanntwerden des Zeugen Adrian M. (16.10.2023) veranlasste die StA weitere Ermittlungen in der JVA.
Und da wäre ich mir jetzt auch nicht unbedingt sicher, dass das so wirklich den Tatsachen entspricht..

Offiziell werden die Ermittlungen sicherlich erst am oder nach dem 16.10.2023 in der JVA geführt worden sein, gar keine Frage! Allerdings ist es andererseits aber auch ein probates und vor allem auch gängiges Mittel der Ermittlungsbehörden, dass man sich an einen Knast-Kumpanen "heranwanzt", der einen wohlmöglich -überwiegend leider in seinem eigenem Interesse- u.U. wichtige Informationen über eine gewisse Zielperson preisgeben könnte.

Also wenn ich ein Teil der Ermittler oder eben der Staatsanwalt wäre, hätte ich nach einem kurzem Blick auf meine Haben Seite, genau solch eine Möglichkeit in Erwägung gezogen und hätte definitiv mal vorsichtig nachgefühlt und meine Fühler ausgestreckt, ob dahingehend etwas nützliches und gewinnbringendes zu holen wäre. Muss ja nicht immer gleich direkt ein Geständnis sein aber man nimmt halt gern was man kriegen (und Verantworten?) kann..

Mal davon abgesehen das ich persönlich, mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt, definitiv noch keinen Prozessbeginn angestrebt hätte, würde ich allerdings in der damaligen IST Situation des Staatsanwalts, so entschieden haben, dass ich direkt ab Tag 1 jemanden auf Sebastian im Knast angesetzt oder zu mindestens ein sehr wachsames Auge auf Sebastians Situation und Kontakte in der JVA gehabt hätte!
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Um annehmen zu können, die Aussage des Adrian M. sei z. B. von der StA von langer Hand eingefädelt worden, hätte vorab Folgendes geklärt worden sein müssen:

• Mit welchen Mitgefangenen pflegte Sebastian T. einen vertrauteren Umgang?
• Mit wem davon sprach er über die Tat?
• Welchen Inhalts waren die Gespräche?

Derartige Ermittlungen hätten relativ viel Zeit beansprucht, u. U. auch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Für derlei Annahmen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zudem wären zahlreiche weitere Hürden zu nehmen gewesen, die nur schwer zu überwinden sind (z. B. die Dokumentation aller Besuche in der JVA).
Na so viel Zeit dann aber auch nicht, wenn der Kollege Staatsanwalt mal des Verteidigers Nummer wählt, nachdem er über andere Quellen/Kanäle bereits erfahren hat, mit wem seine Zielperson so rumhängt und dann bei seinem Verteidiger die Möglichkeiten und etwaige Bereitschaften auslotet. Der kurze Dienstweg halt..

Also "von langer Hand geplant", gehe ich bei meinen hypothetischen Überlegungen gar nicht mal aus, sondern eigentlich "nur" von einer evtl. vorgerichtlich erfolgten freundschaftlichen Erörterung/Beratung in Hinblick auf eine mögliche Strafverurteilung, trotz bedauerlicherweise sehr weicher Indizien und dem fehlen jeglicher Beweise. Mit einem dann evtl. abschließend etwas grünlichem Licht signalisierend. Schließlich will man ja beidseitig nur gutes!

Das ein Adrian M. auch schon beim gemütlichem zusammensitzen ein Thema gewesen sein könnte, möchte ich allerdings eher ausschließen, -wenngleich im Grunde sogar diese Möglichkeit bestünde- und kann es mir eigentlich auch nicht so recht vorstellen. Ohne RA:Rick im Prozess, hätte man das "Kind" sehr wahrscheinlich auch ohne Adrian M. unaufgeregt über die Bühne geschaukelt bekommen.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Was mir dagegen realistisch erscheint:

Als Adrian M. erfuhr, vor welcher Kammer sein Fall verhandelt werden würde (damals noch die 2. Jugendkammer von Aßbichler), könnte ihm eine listige Idee in den Sinn gekommen sein und er besprach sich mit seinem Verteidiger. Dieser wiederum wandte sich am 16.10.2023 an die StA. Dabei dürfte der RA auch das Ansinnen einer Strafmilderung vorgebracht haben.

Allerdings wurde seitens der StA kein Vorteil versprochen, weil einerseits die StA alleine dazu gar nicht in der Lage ist und andererseits die „wertvolle“ Aussage dann einem Verwertungsverbot unterfallen würde (§ 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO). Statt dessen dürfte von der StA eine „wohlwollende Handhabung“ in Aussicht gestellt worden sein.

Dies kann durchaus eine Grundlage für ein beiderseitig profitables Zusammenwirken sein, was sich letztlich bestätigte: Sebastian T. wurde aufgrund der Aussage von Adrian M. verurteilt. Im Adrian-Prozess bestätigte OStA Vietze den Erfolg und StAin Neumeier plädierte auf entsprechende Strafmilderung. Das Gericht gewährte sie. Alles paletti – für des Verteidigers Mandanten.
Deinen erster Absatz macht natürlich absolut Sinn, könnte Inhaltlich aber genauso gut mit der Abänderung hinkommen, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Adrian ausgegangen wäre. Die (Hinter.-)List und das Ansinnen auf Strafmilderung wären auch in diesem Fall bei Adrian M. gegeben.

Zum zweitem Absatz:
Vorteile können in vielerlei Hinsichten versprochen und gewährt werden und dazu bedarf es u.U. noch nicht einmal etwas schriftlichem. Gerade dann, wenn man selbst an den "Schaltzentralen der Macht" sitzt und darüber hinaus dann auch noch über einen großen Unterstützer.- und Freundeskreis in den eigenen Reihen verfügt. Jemanden einen gefallen tun, heißt nun mal auch etwas gut zu haben..

Absatz drei:
Das war aber auch so vorhersehbar, oder hattest du wirklich etwas anderes erwartet, ich denke nicht, oder ?
Großzügig mit dem Strafmaß entgegenkommen war eh keine wirkliche Option, dafür stand der Prozess zu sehr unter Beobachtung. Aber Adrian wird sicher mit dem zufrieden sein, was ihm versprochen wurde.

Insgesamt hast du die drei Absätze natürlich gut auf einen Nenner gebracht und auch plausibel hergeleitet. Kann genau so gewesen sein.

Aber nochmal, ich halte es ebenfalls für wenig realistisch, dass da mit Adrian M., was von langer Hand geplant wurde. Nein wohl eher nicht.

Allerdings habe ich schon den Eindruck gewonnen, dass man da ab einem gewissen Zeitpunkt -als man realisierte, dass das mit Verena R alleine nichts wird- im Hintergrund schon selbst aktiv geworden ist, um den Prozess "mit allen Mitteln", wie beabsichtigt zu Ende zu bringen!

Wäre der zurückliegende Prozess ein Fussballspiel gewesen, hätte ich jedenfalls mit voller Überzeugung SCHIEBUNG skandiert!

Aber noch mal was anderes, da Adrian nun in seinem eigenem Prozess ja angegeben hat, dass er von Seinere Mutter sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt wurde. Müsste der Mutter da jetzt nicht Ungemach ins Haus stehen ? Ich meine, der Staat hat doch eine Rechtspflicht einer solch schweren Beschuldigung & Straftat nachzugehen und dahingehend tätig zu werden, oder irre ich mich da ? Immerhin sind ja auch noch kleinere Kinder bei der Mutter, da muss doch das Kindeswohl abgesichert, aber auch die Straftat selbst bestraft werden!

Wenn die Mutter das nun abstreitet und den Sohn im Gegenzug wegen falscher Beschuldigung und/oder übler Nachrede anzeigt und es zu einem Prozess kommt, in. dem Adrian seine Anschuldigungen nicht beweisen kann. Was hätte er da strafrechtlich -als dem Gericht nicht unbekannter notorischer Lügner- zu befürchten ? (wäre ja auch noch mal ein interessanter Aspekt in einem etwaigem Wiederaufnahmeverfahren)

Als ich mir gerade deinen Spoiler mit dem Artikel über Adrian M. durchgelesen habe, dachte ich mir nur: Oha, was ist das doch nur für ein exzellentes "Bewerbungsschreiben" einer Person, die von Gerichtswegen als absolut Glaubwürdig eingestuft wird. Ein wirklich abartiges Bürschchen... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich grade ko...en könnte..

Einfach nur widerlich und leider Gottes wahrscheinlich jemand, von dem man zukünftig wohl noch von ganz anderen Taten zu hören bekommen wird.

@andi
OK, dass war mir nicht klar, dass das mit den Photos anfertigen, auch hinsichtlich sexuellem Missbrauch einzuordnen bzw. so zu benennen ist. Dann konnte ich natürlich auch nichts weiter finden und kann die Suche nun einstellen. (nehme das jetzt mal als Fakt, da @Catch22 ja auch nicht interveniert hat) Danke

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Montag, 22. April 2024, 19:50:42

@Catch22
Danke, dass du unsere Emotionen hier ein bißchen ausbremst. Mit mir geht' s wirklich durch wenn man hört, Adrian M. ändert 3mal Versionen bezüglich seiner Kindheit. Der Richter hat in seiner Urteilsbegründung gemeint, es ginge Adrian M. nicht nur um die sexuelle Komponente mit den Kindern , sondern um Macht. Exakt, damit hat der Richter recht. MACHT ist das Zauberwort. Dieser Pädo hatte die Macht Sebastian für 9 Jahre hinter Gitter zu bringen. Hinzu kommt noch die Anerkennung durch seinen Fanclub. Wenn das kein Motiv für eine Falschaussage ist. Und nicht nur das, alleine schon mit der Aussage 10 Monate zu warten ist doch für sich schon unglaubwürdig. Es zählt aber nicht was wir hier glauben, sondern das Gericht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 22. April 2024, 01:32:52

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 14:39:31 … Mein Hinterfragen der … Angelegenheit ist … nur einigen Überlegungen in Bezug auf ein mögliches taktieren gewisser Personen geschuldet …

… Immerhin war der … ach so glaubwürdige Hauptbelastungszeuge Adrian M. … erst der "Gamechanger", der … [der] -auf … wackligen Füßen stehende[n]- Mordanklage -nach RA:in Ricks hinzukommen!- … zur Verurteilung von Sebastian T. gereichte! …
StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54 … Als sich abzeichnete …, dass es mit der … Hauptbelastungszeugin … Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge … gefunden werden. …
Bevor waghalsige Theorien ins Kraut schießen, sollten wir uns mit den realen Eckpunkten im Hanna-Prozess befassen:

• 12.10.2023: Beginn der Hauptverhandlung
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
• 16.10.2023: Polizei + StA vernehmen Adrian M. in der JVA
• 17.10.2023: StA kündigt den Zeugen Adrian M. an
• 20.10.2023: 1. Vernehmung von Verena R.
• 24.10.2023: Vernehmung von Adrian M.
• 03.11.2023: 2. Vernehmung von Verena R.
• 16.11.2023: Wahlverteidigerin Rick tritt hinzu
• 16.11.2023: Geodaten u. a. widerlegen Spaziergang von Verena R. und Sebastian T. am 03.10.2022
• 05.12.2023: Verena R. verweigert Auskunft (§ 55 StPO)

→ Der Zeuge Adrian M. war bereits bekannt (16.10.2023), noch bevor Verena R. das erste Mal vor Gericht aussagte (20.10.2023).

→ Am 16.10.2023 konnte noch niemand wissen, wie widersprüchlich und letztlich unbrauchbar sich die Aussagen von Verena R. entwickeln würden (20.10.2023, 03.11.2023, 05.12.2023).

→ Als RAin Rick hinzukam (16.11.2023), war die Vernehmung von Adrian M. längst abgeschlossen (24.10.2023).

→ Erst nach Bekanntwerden des Zeugen Adrian M. (16.10.2023) veranlasste die StA weitere Ermittlungen in der JVA.


Um annehmen zu können, die Aussage des Adrian M. sei z. B. von der StA von langer Hand eingefädelt worden, hätte vorab Folgendes geklärt worden sein müssen:

• Mit welchen Mitgefangenen pflegte Sebastian T. einen vertrauteren Umgang?
• Mit wem davon sprach er über die Tat?
• Welchen Inhalts waren die Gespräche?

Derartige Ermittlungen hätten relativ viel Zeit beansprucht, u. U. auch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Für derlei Annahmen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zudem wären zahlreiche weitere Hürden zu nehmen gewesen, die nur schwer zu überwinden sind (z. B. die Dokumentation aller Besuche in der JVA).


Was mir dagegen realistisch erscheint:

Als Adrian M. erfuhr, vor welcher Kammer sein Fall verhandelt werden würde (damals noch die 2. Jugendkammer von Aßbichler), könnte ihm eine listige Idee in den Sinn gekommen sein und er besprach sich mit seinem Verteidiger. Dieser wiederum wandte sich am 16.10.2023 an die StA. Dabei dürfte der RA auch das Ansinnen einer Strafmilderung vorgebracht haben.

Allerdings wurde seitens der StA kein Vorteil versprochen, weil einerseits die StA alleine dazu gar nicht in der Lage ist und andererseits die „wertvolle“ Aussage dann einem Verwertungsverbot unterfallen würde (§ 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO). Statt dessen dürfte von der StA eine „wohlwollende Handhabung“ in Aussicht gestellt worden sein.

Dies kann durchaus eine Grundlage für ein beiderseitig profitables Zusammenwirken sein, was sich letztlich bestätigte: Sebastian T. wurde aufgrund der Aussage von Adrian M. verurteilt. Im Adrian-Prozess bestätigte OStA Vietze den Erfolg und StAin Neumeier plädierte auf entsprechende Strafmilderung. Das Gericht gewährte sie. Alles paletti – für des Verteidigers Mandanten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 21. April 2024, 23:31:01

Wir reden hier ständig davon, ob dieser Pädo nun einen Strafnachlass bekommen hat oder nicht . Pfeif auf ein halbes Jahr mehr oder weniger im Bau, scharf nachdenken, was ist denn für so einen vieeeel, vieeel wichtiger , als ob er ein halbes Jahr mehr oder weniger sitzt ???
Klar, seine Schutzhaft, damit ihn die anderen Häftlinge nicht unter die Fittiche bekommen. Er bekommt im Knast besonderen Schutz, dafür fragt man ihn, ob er sich vielleicht an irgendetwas wichtiges erinnern kann bezüglich seiner Kontakte im Knast mit Sebastian. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl versteht sogar der. Jetzt kann man natürlich fragen, warum sollte sich der Anwalt des Pädo's in den Eiskellerfall einmischen ? Vielleicht wurde er ja um Schützenhilfe seitens eines Kollegen gebeten ? Frau Aßbichler und Herrn Fiedler traue ich es eher nicht zu, jemanden anderen schon, was natürlich nicht heißt, dass es so war. Sind nur Gedankenspiele, weil das alles so unerklärlich ist wie man diesem Typen Glauben schenken kann.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von BiosOmaladen » Sonntag, 21. April 2024, 21:00:51

Unfassbar. Da wird also ein offensichtlich pädophiler Straftäter früher aus der Haft entlassen weil er sich als "Zeuge" verdingt hat. Einem pädophilen Straftäter, der bei seinen pädophilen Straftaten durch systematisches Lügen und Erfinden von Szenarien und Geschichten aufgefallen ist, wird also ein "Geständnis" eines Mitgefangenen geglaubt, der dann insbesondere aufgrund dieses "Geständnisses" verknackt wird.

Kann man sich so etwas Hanebüchenes überhaupt ausdenken? Bestehen bei diesen Richtern und Staatsanwälten überhaupt keine Skrupel mal falsch liegen zu können und jemanden unschuldig verknacken zu können? Was für eine Hybris.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 21. April 2024, 20:18:39

@Gast
....und wie Kalle und ich uns hier getäuscht haben. Wir waren damals schon fest davon überzeugt, die Zeugenaussage des Adrian wird nicht berücksichtigt, wohlgemerkt, damals schon. Und nun setzt der noch eins drauf und ändert wieder seine Darstellung und Anschuldigung gegen seine Mutter. Damals war ja "nur" von Nackt-und Dessoubildern die Rede welche er angeblich tätigen musste, was er dann ja widerrufen hat. Nun fällt sogar plötzlich der Begriff Vergewaltigung durch die Mutter.
@StaffBro
Zu deiner Frage, wo das steht im Berchtesgadener Anzeiger. Den Begriff Missbrauch, glaube ich, darf man auch verwenden wenn es darum geht, dass der Sohn Nacktbilder seiner Mutter machen muss. Info unter Vorbehalt, bin kein Jurist und mit den richtigen Begriffen auch nicht so fit.
Was für ein ekelhafter Sumpf und dann hat der Typ auch noch seinen Juristenfanclub.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 21. April 2024, 17:18:19

• Für Strafmilderung aufgrund der Aussage im Hanna-Prozess plädierte sogar die StA.

• Auf „erschwerte Bedingungen“ nach Verpfeifen eines Mitgefangenen stützte die Kammer ihre Entscheidung zum Strafmaß.

Dies berichteten gestern das Traunsteiner Tagblatt sowie der Berchtesgadener Anzeiger:

StaatsanwältinNeumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. … Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste.

Im Urteil würdigte VorsitzenderBurkhard das frühe Geständnis. … Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“


Traunsteiner Tagblatt und Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html

Mehr Substanz auch zum Zeitpunkt des Geständnisses von Adrian M.:
… Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. …

Traunsteiner Tagblatt und Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html
Dies wirft die Frage auf, wie das OLG die Fortdauer der U-Haft über sechs Monate hinaus wohl begründet haben mag (§ 121 Abs. 1 und 2 StPO). Eine „besondere Schwierigkeit“ oder ein „besonderer Umfang“ der Ermittlungen ist schwer vorstellbar – wenn doch ein „frühes Geständnis im Ermittlungsverfahren“ vorlag.


Des Weiteren heißt es in dem genannten Artikel:

Spoiler – hier klicken!
Zeuge aus Hanna-Prozess auf der Anklagebank

Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren während Chats mit den Kindern … verhängte die Hilfsjugendkammer … mit Vorsitzendem Richter Dr. … Burkhard gegen einen 24 Jahre alten voll geständigen Mann … eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Er spielte auch eine entscheidende Rolle im Hanna-Prozess.

Denn während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Traunstein hatte sich ihm Ende 2022 ein Mithäftling offenbart – … Sebastian T., den die Zweite … Jugendkammer … wegen Mords … zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt hat … Der Schuldspruch … beruhte maßgeblich auf der belastenden und nach Überzeugung des Gerichts voll glaubhaften Aussage des 24-Jährigen. Die genannten Fakten könne dieser nur von T. erfahren haben, stellte Vorsitzende … Aßbichler … in der Entscheidungsbegründung fest.

Die Anklageschrift von Staatsanwältin … Neumeier umfasste 15 Missbrauchsfälle an Kindern „ohne Körperkontakt“ … Die Taten ereigneten sich zwischen 1. April 2022 und 1. November … [2022]. Zwei Tage später wanderte der Angeklagte aufgrund einer Strafanzeige von Eltern in Untersuchungshaft – wo er dann mit Sebastian T. zusammentraf.

Der 24-Jährige machte pornografische Videos, auf denen er sich selbst bis zum Samenerguss befriedigte. Von den minderjährigen Geschädigten verlangte er in den Chats entsprechende Filmchen und Fotos. Dabei diktierte er den Opfern, was er sehen wollte. Widersetzten sich die Kinder, baute er ein Drohszenario auf. Er kündigte etwa an, ihre Nacktbilder ins Netz, in einem Fall auf eine Pornoseite, zu stellen oder der Mutter zu schicken. Oder Personen würden kommen, um die Mädchen zu verprügeln. Schließlich schreckte er auch nicht vor einer üblen Mitleidsmasche zurück. Er, in einem Fall sein „Bruder“, habe Krebs im Endstadium und wolle einmal im Leben noch gewisse „Erfahrungen“ machen, ehe er sterbe. Manchmal gab sich der 24-Jährige als gleichaltrig aus, mal als Mädchen, mal als Bub. Seine potenziellen Opfer fand der Mühldorfer in Snapchat und in WhatsApp-Gruppen. Er schrieb die Kinder einfach an und chattete mit ihnen. Sein Verlangen nach Videoanrufen wurde nur selten erfüllt. Die verschiedenen Drohungen habe er „nie wahr gemacht“, beteuerte der Angeklagte. Wörtlich meinte er: „Es waren leere Drohungen. So etwas hätte ich nie gemacht.“

Zum Hintergrund gefragt, meinte der 24-Jährige: „Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen. Vielleicht habe ich mich für dieses Alter entschieden, weil der Kontakt leichter ging als bei Erwachsenen. Ich wollte nicht immer ausgeschlossen sein.“ Und weiter: „Was ich getan habe, ist nicht zu rechtfertigen. Ich weiß nicht, was mich getrieben hat. Das Sexuelle war nicht der Grund.“ Er habe eine schlechte Kindheit gehabt und sich selbst als Opfer gesehen. Er sei psychisch krank, selbst missbraucht worden, habe die Familie mit 13 Jahren verlassen, im Heim, teils auf der Straße und zeitweise in einer therapeutischen Wohngruppe gelebt. 2022 habe er letztere verlassen müssen. Zu der Zeit habe er nicht mehr weiter gewusst: „Ich hatte Wut, ich weiß nicht, auf was, und hatte keine Ziele mehr.“ Die Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“.

Während der Untersuchungshaft habe er psychologische Hilfe gesucht. Die Taten belasteten ihn, die Folgen für die Mädchen seien ihm erst im Gefängnis klar geworden. Nach der Haft wolle er in eine therapeutische Wohngemeinschaft ziehen, sich behandeln lassen und etwas aufbauen – wieder als Schausteller arbeiten und eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. Die Sachbearbeiterin der Kripo Mühldorf informierte, der Fall sei durch die Strafanzeige eines Mädchens und deren Eltern gegen einen unbekannten Chatpartner ins Rollen gekommen. Über den Anschluss sei der 24-Jährige ermittelt worden.

Bei einer Durchsuchung am 3. November 2022 habe man auch sein Handy sichergestellt, darauf zahllose kinder- und jugendpornografische Dateien aus Chats mit insgesamt mehr als 50 Kindern in der Bundesrepublik. Ein IT-Gutachter sprach von sogar 75 potenziellen Geschädigten. Er konnte zudem belegen, dass sich der Angeklagte auf TikTok als „Kinderschützer“ ausgegeben hatte.

Staatsanwältin … Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Mädchen seien für den 24-Jährigen „leichte Beute“ gewesen. Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste. Unter den strafschärfenden Aspekten nannte die Anklägerin das Alter der Opfer, die Drohungen, das planvolle Vorgehen, die hohe kriminelle Energie. Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. 15 Mädchen hätten nicht aussagen müssen.

Im Internet werde es Tätern leicht gemacht – „wenn Zehnjährige nachts am Handy chatten“. Sein Mandant habe in der Haft an sich gearbeitet. Die Aussage in dem Mord-Prozess sei ihm nicht leicht gefallen. Mitten im Plädoyer des Verteidigers Michael Vogel auf eine Freiheitsstrafe von nicht über drei Jahren, stürmte die Wahlverteidigerin Regina Rick von Sebastian T. mit lautem Türknallen in den Sitzungssaal. Sie hatte den jetzigen Angeklagten als „notorischen Lügner“ bezeichnet.

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. … Burkhard das frühe Geständnis. Der Sachverhalt decke sich mit dem der Anklage. Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“

Weiter habe der 24-Jährige noch in der Haft die Grundlagen geschaffen für die spätere Entlassung. Zum Motiv meinte Dr. Burkhard: „Die Taten waren sexuell motiviert, hatten aber auch den Grund, im Machtgefüge oben zu stehen.“

Traunsteiner Tagblatt am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://web.archive.org/web/20240420151 ... 65884.html

Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html
https://web.archive.org/web/20240420160 ... 65884.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 21. April 2024, 17:17:53

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 12:26:10 … kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? …
Jein. Die Revision bietet keine Tatsacheninstanz. Eine Beweiserhebung findet hier nicht statt. Gleichwohl kann die Erkenntnis, dass Adrian M. (erneut) gelogen haben könnte, indirekt als kleines Mosaiksteinchen in zweierlei Hinsicht in die Revisionsbegründung einfließen:

1. bei der Frage, ob Beweisanträge der Verteidigung, die auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen abzielten, rechtsfehlerfrei abgelehnt wurden,

2. bei der Frage, ob die Zeugenaussage des Adrian M. fehlerfrei gewürdigt und bewertet wurde (im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit des Zeugen).

Im ersten Punkt könnte Land zu gewinnen sein. Im zweiten wird es sehr schwierig, denn die „freie Beweiswürdigung“ durch ein Gericht hat weite Grenzen. Verstöße z. B. gegen die Logik sind aber auch hier nicht erlaubt.

Zudem liegt die schriftliche Urteilsbegründung im Fall Hanna noch gar nicht vor. Vielleicht waren Aßbichler nebst Kollegin beim Adrian-Prozess im Saal, um sich für ihre bevorstehende Dichtkunst inspirieren zu lassen – oder um Fettnäpfchen zu sichten, die sie nun wortreich zu umschiffen gedenken?

Sollte es aufgrund der Revision zu einer Zurückverweisung (= nochmalige Tatsacheninstanz) kommen, werden die neuerlichen Erkenntnisse gewiss eine gewichtige Rolle spielen.


StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 13:51:31 … Was anderes wäre es, wenn man Adrian M. nachweisen könnte das er bei seiner Zeugenaussage im Hanna W. Prozess gelogen hat … Aber das wäre dann wohl ein Fall für ein Berufungsgericht, oder ? …
In Verfahren vor Großen Strafkammern und Großen Jugendkammern ist eine Berufung nicht vorgesehen. Eine beweisbare Falschaussage eines Zeugen allerdings ist ein Wiederaufnahmegrund, wenn das (rechtskräftige) Urteil auf dieser Falschaussage beruht.

StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 13:51:31 … Was mich … interessieren würde wäre, wo ich die Information finde …, dass Adrian M. in einem anderem Prozess … ausgesagt hatte das er von seiner Mutter sexuell missbraucht wurde und das er diese Aussage im selbigen Prozess dann wieder widerrufen hatte ? …
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47
viewtopic.php?p=241527#p241527 (11.01.2024)
viewtopic.php?p=241887#p241887 (15.01.2024)

@StaffBro
Die Hilfskammern wurden gemäß des „5. Beschlusses zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2024“ eingerichtet. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2024 (Stand 16.04.2024):

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 21. April 2024, 16:43:38

@StaffBro
Doch, das war in seinem jetzigen Prozess schon wieder eine neue Version. Es war im Jahr 2022 so, dass Adrian M. bei der Polizei aussagte , die Mutter hätte ihn missbraucht. Später dann in seinem finalen Prozess im Jahr 2022 dann zugab, die Anschuldigung wäre gelogen, es fand kein Missbrauch statt. Dafür wurde er von allen gelobt, dass er die Lüge vor Gericht zugab. Ende des Prozesses gegen seine Mutter, da es laut Adrian M. keinen Missbrauch gab. Und nun 2 Jahre später kommt er plötzlich wieder mit der Geschichte, es hätte doch einen Missbrauch, sogar Vergewaltigung gegeben. Der weiß doch selber schon nicht mehr welchen Bullshit er verzapft. Der ABSOLUT GLAUBWÜRDIGE Vorzeigebundesbürger welcher in vorbildlichen Maße seine Bürgerpflicht erfüllt. Neben dem sehen wir alle alt aus.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 21. April 2024, 16:36:20

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 26. November 2023, 19:14:15 @Kalle
@Giuilia
Zusammengefaßt--den Zeugen Adrian M. kann man in der Pfeife rauchen.
Dass der überhaupt als Zeuge zugelassen wurde, hat sich das Gericht selber ins Knie geschossen und sich bis auf die Knochen blamiert.
Und was lernen wir daraus? Augen auf bei der Auswahl der Zeugen.

Das haste dich aber getäuscht. Der hat einen kometenhaften Aufstieg gemacht und die Kronzeugin des Platzes verwiesen.
Der 22-jährige Sohn arbeitet im Schaustellergewerbe. Auch er sagte über den Vater, dass der die Kinder dränge, die Mutter schlecht zu machen. »Ich wollte mal mit dem Vater, mal mit der Mutter gut stehen«, erklärte der Sohn seine widersprüchlichen Aussagen in der Vergangenheit.
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 07799.html
Zwischen "gut da stehen" und der Wahrheit verpflichtet zu sein ist ein grosser Unterschied

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Sonntag, 21. April 2024, 13:51:31

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 12:26:10 @Catch22
Diese neu gewonnene Erkenntnis, dass der Hauptbelastungszeuge Adrian M. bereits schon mal ein Gericht belogen hat, kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? Oder wäre diese Erkenntnis erst später in einem neuen Verfahren gegen Sebastian relevant ?
Als Laie tu ich mich etwas schwer, was denn nun Formfehler oder Sachfehler sind. Kannst du uns ein bißchen aufklären ?
Das Adrian M. auch schon mal vor einem anderem Gericht gelogen hatte, war ja bekannt und wurde auch von RA:in Rick im Prozess angemerkt.

So wie ich das verstehe, dürfte der Sachverhalt -das Adrian M. schon einmal vor einem Gericht gelogen hat- jetzt keinerlei Einfluss auf die Revisionsentscheidung haben. Da geht es einzig um Form.- und/oder Verfahrensfehler.

Richterin und Staatsanwalt hielten den Zeugen Adrian M. ja trotzdem für absolut glaubwürdig. Was anderes wäre es, wenn man Adrian M. nachweisen könnte das er bei seiner Zeugenaussage im Hanna W. Prozess gelogen hat oder er selbst zugibt gelogen zu haben. So zu mindestens meine laienhafte Einschätzung. Aber das wäre dann wohl ein Fall für ein Berufungsgericht, oder ?

Sollte es allerdings stimmen das Adrain M. in seinem eigenen Prozess nachweislich nun wieder einmal gelogen und die Unwahrheit ausgesagt hat, dann könnte das im Hinblick auf eine Berufungsverhandlung eine schwerwiegende und gleichwohl entscheidende Rolle spielen. Immerhin war Adrian M. letztendlich das Zündlein an der Waage..

Aber @Catch22 wird das sicherlich sehr viel kompetenter und dann auch absolut faktenrichtig einschätzen können.

Was mich persönlich jetzt allerdings noch interessieren würde wäre, wo ich die Information finde oder nachlesen kann, dass Adrian M. in einem anderem Prozess damals ausgesagt hatte das er von seiner Mutter sexuell missbraucht wurde und das er diese Aussage im selbigen Prozess dann wieder widerrufen hatte ?

Im Link von @Hackengäu :
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 07799.html

War jetzt lediglich von sexuellen Missbräuchen von jüngeren Kindern durch ältere zu lesen ?
Was ich übrigens auch schon ziemlich krass finde, da die Mutter ihrem Sohn (Adrian M. ?) ja gedroht hatte ihn wegen sexuellen Missbrauchs zweier Geschwister anzuzeigen! Würde zu mindestens zu Adrian M. passen. Da die Familie allerdings 9 (!) Kinder hatte, ist mir allein aus diesem Artikel jetzt nicht wirklich klar ersichtlich geworden um welchen Sohn es sich da genau handelte.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 21. April 2024, 12:26:10

@Catch22
Diese neu gewonnene Erkenntnis, dass der Hauptbelastungszeuge Adrian M. bereits schon mal ein Gericht belogen hat, kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? Oder wäre diese Erkenntnis erst später in einem neuen Verfahren gegen Sebastian relevant ?
Als Laie tu ich mich etwas schwer, was denn nun Formfehler oder Sachfehler sind. Kannst du uns ein bißchen aufklären ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 @StaffBro
Wenn ich dich mal korrigieren darf: laut Holderle war der Hauptbelastungszeuge nicht nur glaubwürdig sondern ABSOLUT GLAUBWÜRDIG !!!

Ja, dass "Traunsteiner-Dreigestirn" ( Holderle, Aßbichler & Fiedler ) waren immer sehr darum bemüht, ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M., der Öffentlichkeit als absolut glaubwürdig zu präsentieren. Störende "Nebengeräusche", wie sie RA:in Rick -in Bezug auf Adrians Glaubwürdigkeit- zu berichten wusste, trat das "Dream-Team" stets geschlossen -und RA:in Rick diffamierend- vehement entgegen.

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 Zum Haare raufen ist das alles. Ich fand letztes Jahr den Zeitpunkt schon seltsam als man diesen Zeugen aus dem Hut gezaubert hat.
Man lässt erstmal Sebastian's Prozess beginnen, in der Hoffnung Sebastian würde gleich am Anfang gestehen und als dem nicht so war, kommt wie aus dem nichts dieser Zeuge.
Als sich abzeichnete -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-, dass es mit der ehemaligen Hauptbelastungszeugin Nr.1 = Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge Nr.1 gefunden werden.

Sehr schade das Richterin Aßbichler die -von RA:in Rick beantragten- Aufnahmen der Zeugenvernehmungen von Verena R., im Gericht nicht zugelassen und abgelehnt hat. Hoffe mal das diese Aufnahmen in einer Neuaufnahme des Verfahrens, dann doch noch mal den Weg in den Gerichtsaal finden werden. Ich denke das würde sehr aufschlussreich werden und einen tiefen Einblick dahingehend gewähren, wie Verena R. -in diesen Zeugenvernahmen- zur Hauptbelastungszeugin "geformt" wurde. Aßbichler wird jedenfalls schon wissen warum sie den Antrag abgelehnt hat!

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 Ich dachte noch von mir selbst ich schieb Paranoia, aber jetzt wissen wir ja, dass das Misstrauen absolut berechtigt war. Aber gut, das Urteil gegen Sebastian ist gefallen und vor 2025 wird eh nichts weitergehen, falls überhaupt.
Ja, ein Urteil ist gefallen aber ob es dieses wirklich den realen Geschehnissen um den Tod von Hanna W. gerecht wird, werden wir alle nur erfahren, wenn dem Revisionsantrag stattgegeben wird und der Prozess unter neuer Besetzung, in objektiver und der deutschen Rechtssprechung gebührenden Art und Weise, noch einmal ganz von vorne neu verhandelt wird!

Der Weisheit letzter Schluß, war der Prozess bei weitem nicht.. überzeugende und seriöse Rechtssprechung sieht in meinen Augen definitiv anders aus!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Samstag, 20. April 2024, 23:41:04

@StaffBro
Wenn ich dich mal korrigieren darf: laut Holderle war der Hauptbelastungszeuge nicht nur glaubwürdig sondern ABSOLUT GLAUBWÜRDIG !!!
Zum Haare raufen ist das alles. Ich fand letztes Jahr den Zeitpunkt schon seltsam als man diesen Zeugen aus dem Hut gezaubert hat. Man lässt erstmal Sebastian's Prozess beginnen, in der Hoffnung Sebastian würde gleich am Anfang gestehen und als dem nicht so war, kommt wie aus dem nichts dieser Zeuge. Ich dachte noch von mir selbst ich schieb Paranoia, aber jetzt wissen wir ja, dass das Misstrauen absolut berechtigt war. Aber gut, das Urteil gegen Sebastian ist gefallen und vor 2025 wird eh nichts weitergehen, falls überhaupt.

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