Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
Sitzung vom 18.04.2024 im Verfahren gegen den JVA-Zeugen Adrian M.
• wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung, Besitzes von Kinderpornographie
• vor der Hilfsjugendkammer am LG Traunstein (Vorsitzender Dr. Ralf Burghard, StAin Helena Neumeier, Verteidiger
RA Michael Vogel)
• OStA Dr. Rainer Vietze als Zeuge zum Fall Hanna
•
Antrag der StA: 5½ Jahre Freiheitsstrafe
• Antrag des Verteidigers: 3 Jahre Freiheitsstrafe
•
Urteil: 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
(Hervorhebungen im obigem Zitat stammen von mir!)
Könnte man u.U. schon so lesen bzw. deuten, dass 1 Jahr und 2 Monate eben der "Lohn" ist bzw. die Strafmilderung ausmacht, die sich der Zeuge Adrian M. durch seine späte aber dafür äußerst umfangreiche Zeugenaussage im Hanna W. Fall "verdient" hat.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
Vorgesehen waren ursprünglich zwei Sitzungstage (18. und 25.04.2024). Doch bereits am ersten Sitzungstag fand der Strafprozess seinen Abschluss.
Das irritiert mich ein wenig, ob das vorzeitige Ende eingeplantes Kalkül war .. ?
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
Aufgrund des geänderten Geschäftsverteilungsplans wurde das Verfahren nicht vor der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Jaqueline Aßbichler geführt, sondern vor einer sog. Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden.
Ist so eine Änderung eines Geschäftsverteilungsplans eigentlich transparent und kann man öffentlich nachhalten, wie es zu der Änderung gekommen ist und wer diese Änderung aus welchen Gründen angestoßen hat ?
Und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, so einen Geschäftsverteilungsplans anzustoßen ?
An fehlender Zeit, einem. vollem Terminkalender von Richterin Aßbichler kann es ja eigentlich nicht gelegen haben, war sie doch selbst noch persönlich als Zuhörerin im Prozess Vorort!
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass man seitens des Traunsteiner-Gerichts, Richterin Aßbichler in diesem Prozess absichtlich aus der direkten "Schusslinie" genommen hat. Gerade auch im Hinblick auf den angekündigten Revisionsantrag von RA:in Rick!
Anstelle Richterin Aßbichler übernimmt plötzlich ein anderer Richter den Prozess und anstelle Staatsanwalt Wolfgang Fiedler übernimmt Oberstaatsanwalt Rainer Vietze die Zeugenaussage im Prozess um Adrian M. (dem Hauptbelastungszeugen von Aßbichler & Fiedler) im Fall Hanna W.!
Und Richterin Aßbichler, nebst Beisitzerin zeigen trotzdem Präsenz im Gerichtsaal, warum überhaupt ?! Was war den beiden in diesem Pädo-Prozess jetzt so wichtig, damit sich damit ihre Anwesenheit plausibel begründen lassen würde ? Und wussten die beide das der Prozess schon nach dem ersten Prozesstag endet oder hätten sie dem zweitem Prozesstag etwa ebenfalls beigewohnt ?!
Also die Information über den Verfahrensausgang und dem erfolgtem Strafmaß hätten sich beiden auch ohne dem Prozess beizuwohnen, jederzeit sehr zeitnah zugänglich machen können. Und da der Prozess ja eigentlich auf 2 Prozesstage angesetzt war, konnten bzw. dürften beide doch eigentlich gar nicht im Vorfeld gewusst haben, dass der Prozess schon am ersten Tag sein Ende finden wird, oder ?
Was war den beiden am ersten Prozesstag in dem Pädo-Verfahren um Adrian M. also so wichtig, dass es ihre Anwesenheit bedurfte ?!
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 12:07:39
Gleichwohl war ein OStA der StA Traunstein als Zeuge geladen, der bestätigte, dass die Verurteilung im Fall Hanna auch auf der Aussage des Adrian M. beruhe. Eine Beweiserhebung erfolgt nicht, wenn das Beweisthema ganz ohne Relevanz ist. Eine Strafmilderung bedarf im Urteil einer substantiierten Begründung. Genau darin lag m. E. das Kalkül dieser Zeugenvernehmung.
Genau so interpretiere ich den Auftritt bzw. die Zeugenvernehmung des OStA Dr. Rainer Vietze -mit seinen Aussagen zum Hanna W. Fall- ebenfalls.
Warum wurde eigentlich OStA Rainer Vietze und nicht -der im Hanna W. Prozess federführende- StA Wolfgang Fiedler als Zeuge befragt ? Hatte StA Fiedler keine Zeit oder wollte man es -aus verschiedenen gut denkbaren Gründen- evtl. einfach vermeiden das er im Adrian M. Prozess -seinem Hauptbelastungszeugen im Hanna W. Fall- öffentlich etwas "zurückzahlt" ?
fassbinder hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 11:41:22
Aßbichler und Beisitzerin waren auch eine Zeit als Zuhörer anwesend.
In Betrachtung das der Prozess ja eigentlich von Richterin Aßbichler hätte geführt werden sollen und es eines geänderten Geschäftsverteilungsplan geschuldet war, dass der Prozess nun von einer Hilfskammer unter einem anderen Vorsitzenden geführt wurde. Ist es doch eigentlich schon etwas irritierend und verwunderlich das Richterin Aßbichler (nebst Beisitzerin) diesem Pädo.-Prozess dann trotzdem als Zuhörer beiwohnten, oder ?
Finde ich jedenfalls schon recht interessant das die beiden mit ihrer Anwesenheit offensichtlich ein
persönliches Interesse an dem Fall Adrian M. bekunden! Oder sollte die Anwesenheit der beiden lediglich sicherstellen bzw. Nachdruck verleihen, dass eine wohlmöglich getätigte Zusage auf Strafmilderung für ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M., auch unter anderem Vorsitz in seinem eigenem Prozess, weiterhin Berücksichtigung findet ?
Wie dem auch sei, die Anwesenheit der beiden wirft mMn. einige Fragen auf!
fassbinder hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 11:41:22
Später ist dann Frau Rick noch dazugestoßen.Auch die Familie von Sebastian war vor Ort.
Gut das Frau Rick das dann noch zur Urteilsverkündung geschafft hat! Ob die Familie von Bastian, Fr. Rick nun davon in Kenntnis gesetzt hat, dass der Prozess schon am ersten Verhandlungstag endet, wissen wir jetzt natürlich leider nicht.
Das der -auf 2 Verhandlungstage angesetzte- Prozess, schon direkt nach dem ersten Prozesstag mit einer Urteilsverkündung endet, war so allerdings sicherlich nicht vorauszusehen. Und genau das hinterlässt in der Gesamtschau für mich schon wieder ein gewisses Geschmäckle und ich werde den Verdacht nicht los, dass da mit bedacht taktiert wurde. Sozusagen ein Versuch mit dem vorgezogenem Urteilsspruch zu verhindern, dass Frau Rick der Urteilsbegründung beiwohnt! Schließlich wird die Urteilsbegründung in Bezug auf das Strafmaß, dass wichtigste Augenmerk von Frau Rick in diesem Prozess -rund um den Hauptbelastungszeugen ihres Mandanten- gewesen sein.
fassbinder hat geschrieben: ↑Freitag, 19. April 2024, 18:56:12
Der ist wahrscheinlich nur zufällig reingestolpert, geladen war der bestimmt nicht. Fiedler und Holderle haben ja gesagt, dass M. nicht den geringsten Vorteil davon hat.
Zufällig reingestolpert wohl eher nicht.., geht das überhaupt ?
Und was Fiedler und Holderle sagen, ist genau das, womit sie versuchen ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M. eben möglichst unangreifbar zu machen und um seiner Aussage damit noch mehr Gewicht zu verleihen!
interessant wäre übrigens auch noch, wenn du deinem Bekannten auch mal fragen könntest ab wann Aßbichler nebst Beisitzerin dem Prozess (bis wann) beigewohnt haben. Und ob deren Ankunft mit der Aussage des OStA Rainer Vietze in Einklang zu bringen ist, also ob beide der Zeugenaussage des OStA R. Vietze beigewohnt und mitverfolgt haben. Vielen Dank