VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Wenn Sie eine Datei oder mehrere Dateien anhängen möchten, geben Sie die Details unten ein.

Maximale Dateigröße pro Anhang: 1000 KiB.

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 21:59:21

GastO815 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 20:49:24 Das ist einfach nur dummes Zeug. Für Pflegekinder stehen Ehepaare Schlange und müssen sich schikanieren lassen. Hier (schwer dysfunktionale Umstände und nicht mal zusammenwohnend) wurden offensichtlich intransparente Abkommen zwischen den beteiligten Parteien und der Diakonie getroffen.

...
Nö, das Gegenteil ist der Fall, es gibt eklatanten Mangel an Pflegeeltern
https://www.marktspiegel.de/bayern/c-pa ... en_a109356?

Diakonie? Wieso schmeißt du die unmotiviert in die Diskussion?

Die inklusive Krippe/Kita ist vom Bayerischen Roten Kreuz, oder?

Nein, es wurden keine intransparenten Absprachen getroffen.
Ist aber auch egal, weil es mit dem Prozess nichts zu tun hat.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von z3001x » Montag, 13. Mai 2024, 21:09:12

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 18:16:59 Es gab keine anderen Kandidaten.
Belegen muss ich gar nichts.
Der Nebenkriegsschauplatz Jugendamt hilft nicht, D.B. und U.T. endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.
Doch, Tatsachenbehauptungen sind zu belegen, speziell auf Nachfrage. Die Regel gilt für jeden, inkl. deiner Person.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von GastO815 » Montag, 13. Mai 2024, 20:49:24

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 18:16:59 Es gab keine anderen Kandidaten.
Belegen muss ich gar nichts.
Der Nebenkriegsschauplatz Jugendamt hilft nicht, D.B. und U.T. endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.
Das ist einfach nur dummes Zeug. Für Pflegekinder stehen Ehepaare Schlange und müssen sich schikanieren lassen. Hier (schwer dysfunktionale Umstände und nicht mal zusammenwohnend) wurden offensichtlich intransparente Abkommen zwischen den beteiligten Parteien und der Diakonie getroffen.

Wenn du behauptest nichts belegen zu müssen bist Du hier falsch.
Sronson hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 20:13:08 Wenn hier jeder alles Mögliche behaupten würde, ohne Nachweise erbringen zu müssen, hätte die Diskussion bald Eckkneipenniveau erreicht…
Hat sie schon länger, aber heute hat sie das unterschritten. Hier fordert nur noch der Stammtisch Lynchjustiz.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Montag, 13. Mai 2024, 20:13:08

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 18:16:59 Es gab keine anderen Kandidaten.
Belegen muss ich gar nichts.
Also gibt es keinerlei Belege für deine Behauptung. Dachte ich mir schon.

Wenn hier jeder alles Mögliche behaupten würde, ohne Nachweise erbringen zu müssen, hätte die Diskussion bald Eckkneipenniveau erreicht…

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 18:16:59

Sronson hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 17:29:46 Woher weißt du, dass es keine anderen Kandidaten gab? Vielleicht wurde nicht mal nach diesen gesucht, sondern der Vorschlag, dass Dejan B. und Alexandra die Pflegschaft übernehmen, sofort abgenickt. Falls bei dieser Entscheidung überhaupt das Jugendamt eingebunden war, denn auch



Und erneut die Bitte an dich @Alex123: Wenn du keine Belege hast, solltest du deine eigenen Annahmen nicht als Fakt darstellen (“Es gab keine anderen Kandidaten”). Eine Behauptung muss immer belegt werden.
Es gab keine anderen Kandidaten.
Belegen muss ich gar nichts.
Der Nebenkriegsschauplatz Jugendamt hilft nicht, D.B. und U.T. endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Montag, 13. Mai 2024, 17:29:46

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 07:13:41 In welcher anderen Familie denn, wenn es keine anderen Kandidaten gab?
Woher weißt du, dass es keine anderen Kandidaten gab? Vielleicht wurde nicht mal nach diesen gesucht, sondern der Vorschlag, dass Dejan B. und Alexandra die Pflegschaft übernehmen, sofort abgenickt. Falls bei dieser Entscheidung überhaupt das Jugendamt eingebunden war, denn auch
Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 13:39:39Ich sehe nach wie vor die Option, dass das alles unter der Hand abgelaufen ist.
Und erneut die Bitte an dich @Alex123: Wenn du keine Belege hast, solltest du deine eigenen Annahmen nicht als Fakt darstellen (“Es gab keine anderen Kandidaten”). Eine Behauptung muss immer belegt werden.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast98 » Montag, 13. Mai 2024, 17:10:49

Wir lesen seit geraumer Zeit mit. Es hat viele wertvolle Informationen und Nachrichten dabei.
Spekulationen helfen nicht weiter. Zuviele Nebenschauplätze können einen Kontext und Sachverhalt auch verzerren.

Die Ermittler und weitere Experten gehen schon lange davon aus, dass A.R. nicht mehr am Leben ist.
Weitere Verhandlungstage folgen.

Wir können nur hoffen, dass dieser sehr tragische Fall (bald) gelöst wird.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 16:58:39

papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 16:11:17 So wird es auch gelaufen sein, nur halt nicht über Kammerstein.

Handschuhspuren sind forensisch genauso nachweisbar wie Fingerabdrücke (nur dass man natürlich nicht sagen kann, wer sie getragen hat). Solche wurden aber nicht gefunden.

Diese angeblichen "Mätzchen" der Anklagten existieren nach meinem Wissen und dem zweier weiterer Prozessbeobachter nicht - die Angeklagten schweigen und lassen gar nichts bestreiten.

Ich höre jetzt und hier damit auf, wirre Behauptungen und Spekulationen von Uninformierten richtigzustellen, wie schon heute um 12:14:13 Uhr (Forenzeit) angekündigt.
Nein, Alexandra ist nicht untergetaucht, sie hatte keinen Grund dazu.
D.B. und U.T. wären nie und nimmer zu ihren Fluchthelfern geworden.

Aha, das Klebeband ist magisch geschwebt und hat Alexandra Kopfhaare ausgerissen.
Der eine Fingerabdruck von U.T. reicht, dass das gegen ihn verwendet wird.

Natürlich existieren diese Mätzchen. Die Verteidiger haben bestritten, dass die Angeklagten in Schwabach Limbach waren und ein Gutachten dazu gefordert.
Dazu ist es nicht notwendig, dass die Angeklagten in der Verhandlung ihr Schweigen brechen.

Stell doch einfach mal sachlich die reinen Informationen zur Verfügung ohne die Interpretation D.B. und U.T. waren es nicht, Alexandra muss untergetaucht sein.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 13. Mai 2024, 16:11:17

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 12:56:52 Alexandra hatte sowohl in der Zeit des Kontaktverbots bis Anfang Oktober 2022, als auch in den zwei Monaten ab da bis zu ihrem Verschwinden am 09.12.2022 keinerlei Anlass, die Lagerhalle freiwillig aufzusuchen.
Obige Antwort gelesen und verstanden?

Was beweisen Haare in einem Besen, der zwischen 9.12.2022 und 18.01.2023 so ziemlich an jedem Ort der Welt gewesen sein könnte? Dass sie am 9.12. in der Halle war, in der dieser Besen am 18.01. von der Polizei vorgefunden wurde?
Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 14:15:54 Wenn Alexandra gewollte hätte, hätte sie geräuschlos untertauchen können.
Auto, Bankkarten und bisheriges Smartphone zu Hause in Katzwang lassen.
Kopf in einer Kapuze verstecken, Bargeld, neues Smartphone und von der Freundin besorgte Prepaid-SIM-Karte mitnehmen.
Zur Raststätte Kammerstein gehen, Autofahrer ansprechen, sie mitzunehmen.
So wird es auch gelaufen sein, nur halt nicht über Kammerstein.
Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 14:33:34 22 cm Länge, dreilagig und ein Fingerabdruck auf der zweiten Lage sagen nichts darüber aus, ob das Klebeband nicht trotzdem abgerissen wurde, wobei Alexandra mit anderen Stücken des Klebebands oder auf andere Art geknebelt blieb.
Einzelner Fingerabdruck sieht nach Handschuhe zu spät angezogen aus.

Anderes Thema: Warum machen die Angeklagten die Mätzchen, durch ihre Anwälte bestreiten zu lassen, in Schwabach Limbach gewesen zu sein, obwohl die von ihnen unter falschen Identitäten besorgten SIM-Karten dort geortet und der von íhnen unter einem Vorwand gemietete nicht-ortbare Mitsubishi im Bild erfasst wurde?
Handschuhspuren sind forensisch genauso nachweisbar wie Fingerabdrücke (nur dass man natürlich nicht sagen kann, wer sie getragen hat). Solche wurden aber nicht gefunden.

Diese angeblichen "Mätzchen" der Anklagten existieren nach meinem Wissen und dem zweier weiterer Prozessbeobachter nicht - die Angeklagten schweigen und lassen gar nichts bestreiten.

Ich höre jetzt und hier damit auf, wirre Behauptungen und Spekulationen von Uninformierten richtigzustellen, wie schon heute um 12:14:13 Uhr (Forenzeit) angekündigt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 14:33:34

papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 13:14:13 Weil das Klebeband dreilagig und ca. 22cm lang war. Nur auf der mittleren Lage findet sich EIN Fingerabdruck des Angeklagten.
Jeder ist eingeladen das mal selber auszuprobieren.

Es hat hier keinen Sinn zu diskutieren, wenn die Foristen schlicht die Fakten nicht kennen. Die Verantwortung dafür liegt natürlich auch an der desolaten Berichterstattung der Presse, aber es ist einfach zu mühsam, allen hypothetischen Spekulationen über Pflegekinder, Gartenzäune und Klebebänder entgegenzutreten.
Deinen Spekulationen, welche die Sache der Angeklagten betreiben, entgegenzutreten, ist genauso mühsam.

22 cm Länge, dreilagig und ein Fingerabdruck auf der zweiten Lage sagen nichts darüber aus, ob das Klebeband nicht trotzdem abgerissen wurde, wobei Alexandra mit anderen Stücken des Klebebands oder auf andere Art geknebelt blieb.
Einzelner Fingerabdruck sieht nach Handschuhe zu spät angezogen aus.

Anderes Thema: Warum machen die Angeklagten die Mätzchen, durch ihre Anwälte bestreiten zu lassen, in Schwabach Limbach gewesen zu sein, obwohl die von ihnen unter falschen Identitäten besorgten SIM-Karten dort geortet und der von íhnen unter einem Vorwand gemietete nicht-ortbare Mitsubishi im Bild erfasst wurde?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 14:15:54

Wenn Alexandra gewollte hätte, hätte sie geräuschlos untertauchen können.
Auto, Bankkarten und bisheriges Smartphone zu Hause in Katzwang lassen.
Kopf in einer Kapuze verstecken, Bargeld, neues Smartphone und von der Freundin besorgte Prepaid-SIM-Karte mitnehmen.
Zur Raststätte Kammerstein gehen, Autofahrer ansprechen, sie mitzunehmen.

Sie hätte keine Fluchthelfer nötig gehabt, schon gar nicht D.B. und U.T.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Montag, 13. Mai 2024, 13:39:39

Nach wie vor bin ich unschlüssig, was ich in Bezug auf die Einbindung des Jugendamtes bei der Pflegschaft bzw. dem Sorgerecht für das Mädchen annehmen soll. Ich sehe nach wie vor die Option, dass das alles unter der Hand abgelaufen ist.

Ich meine mich zu erinnern, dass Dr. Bastian sagte, er habe ein Haus in Neustadt/Aisch erworben, in dem er mit Alexandra leben wollte, sie dann wieder arbeiten wollte und beide Kinder, also das Pflegekind und sein leibliches von seinen Eltern betreut werden sollten.

Abgesehen davon, ob das Jugendamt da mitgespielt hätte, frage ich mich, sollte für Alexandra die Vorstellung, täglich nach Nürnberg zu pendeln, wirklich reizvoll gewesen sein?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 13. Mai 2024, 13:14:13

Alex123 hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 10:35:20 Wieso gehst du davon aus, dass das Klebeband wieder von Alexandras Mund abzogen worden wäre? Ist es nicht nur ein kleines Stück Klebeband, das gefunden wurde? Würde es nicht passen, dass es ein Stück war, das nach dem Zukleben von Alexandras Mund überstand und von U.T. zum Anpassen abgerissen wurde?
Weil das Klebeband dreilagig und ca. 22cm lang war. Nur auf der mittleren Lage findet sich EIN Fingerabdruck des Angeklagten.
Jeder ist eingeladen das mal selber auszuprobieren.

Es hat hier keinen Sinn zu diskutieren, wenn die Foristen schlicht die Fakten nicht kennen. Die Verantwortung dafür liegt natürlich auch an der desolaten Berichterstattung der Presse, aber es ist einfach zu mühsam, allen hypothetischen Spekulationen über Pflegekinder, Gartenzäune und Klebebänder entgegenzutreten.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 13. Mai 2024, 13:00:34

RockyBalboa hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 12:11:08 Nein, es wurde keine einzige PLAUSIBLE Alternative vorgetragen.
Mir erscheinen die wesentlich plausibler als das Narrativ der Staatsanwaltschaft.

Schon bei der Pressemitteilung der Anklageschrift wurden deren Widersprüche hier zerpflückt. Und zur Anklageschrift selber nur ein Beispiel: wie kann man denn ernsthaft behaupten, Alexandra sei schon in Sindersdorf ODER später in Oberhasling getötet worden, und im gleichen Atemzug sagen, Hunde hätten gewittert, dass sie in Oberhasling in Begleitung der Angeklagten von der Bushaltestelle in den Wald gelaufen sei? Wenn sie in Sindersdorf getötet wurde?
Flucht geht anders, nicht unter Vortäuschen eines Schwerverbrechens - auch noch unter Mithilfe der nun Angeklagten, die sehenden Auges und freiwillig auf eine Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zusteuern. Diese Vermutung ist doch weltfremd.
Was für ein Schwerverbrechen wurde vorgetäuscht?
Gibt etliche Mordfälle, wo das der Fall ist. Nur weil DNA Spuren ordentlich vermischt wurden und nun lediglich nicht mehr hundertprozentig eindeutig sind, heißt das nicht, dass sie nicht im Auto war. Und steht im Widerspruch zu der weltfremden These, die Angeklagten hätten ihr "geholfen".
Rechtsstaat funktioniert andersrum. Die Tat ist zu beweisen, nicht die Unschuld.

Ich möchte Dich mal sehen, wenn Inspektor Rocky ein paar Tage nach der Tat am Hammer spazieren gegangen und sofort ins Gefängnis geworfen worden wäre, während dann hier im Forum auch noch schwadroniert wird, ganz klar, auch in anderen Mordfällen hätte es den Täter an den Tatort zurück gezogen. Und es sei auch noch ein Kreditkartenbeleg von Inspektor Rocky von einem Nürnberger Biergarten mit Datum 9.12. gefunden worden.
Und dass jemand den Ohrring und das Tape hätte sehen müssen (warum eigtl. wenn da sowieso Kartons standen, passt doch dazu), kann ja nur implizieren, dass die zwei Dinge dort absichtlich und nachträglich von jemandem platziert wurden
Fast jeder halbwegs wohlerzogene Mensch würde bei der Besichtigung eines leeren Hauses einen mitten im Zimmer liegenden Ohrstecker bemerken und ihn entweder auf die Fensterbank legen oder den Makler darauf aufmerksam machen.

Die nachträgliche Platzierung ist aufgrund dessen, dass das Haus erst nach vielen Tagen an Vorder- und Kellertür versiegelt wurde, selbstverständlich möglich. Jedenfalls ist es unmöglich zu beweisen, dass er schon am Mittag des 9.12. da war, wenn ihn ein Dutzend Zeugen danach NICHT gesehen hat.
Es hieß, Alexandra wäre nie zuvor in der Halle gewesen.
Das kann so sein oder auch nicht. Aber wieso sollen Haare in einem Besen, der zwischen 9.12.2022 und 18.01.2023 so ziemlich an jedem Ort der Welt gewesen sein könnte, beweisen dass sie am 9.12. in der Halle war, in der dieser Besen am 18.01. von der Polizei vorgefunden wurde?

Und deswegen sitzt jemand seit über einem halben Jahr in Untersuchungshaft?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 12:56:52

Nach dem Beenden ihrer Beziehung mit D.B. im März 2022 konnte Alexandra vor Gericht gelaubhaft machen, dass sie von ihm bedroht wurde und ein sechsmonatiges Kontaktverbot, also von Anfang April bis Anfang Oktober 2022, erwirken, von dem sie sich gewünscht hätte, dass es verlängert worden wäre.
Die Lagerhalle haben U.T. und D.B. erst seit Juni 2022 angemietet.
Alexandra hatte sowohl in der Zeit des Kontaktverbots bis Anfang Oktober 2022, als auch in den zwei Monaten ab da bis zu ihrem Verschwinden am 09.12.2022 keinerlei Anlass, die Lagerhalle freiwillig aufzusuchen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Montag, 13. Mai 2024, 12:11:08

papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19 Solche Alternativen wurden hier zuhauf vorgetragen.
Nein, es wurde keine einzige PLAUSIBLE Alternative vorgetragen.
papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19 Flucht wegen der laufenden Verdachtsmeldungen der Banken nach 43 GWG, Verschleiern dieser Flucht durch Autorotationen und weitere Maßnahmen.
Flucht geht anders, nicht unter Vortäuschen eines Schwerverbrechens - auch noch unter Mithilfe der nun Angeklagten, die sehenden Auges und freiwillig auf eine Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zusteuern. Diese Vermutung ist doch weltfremd.
papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19 DNA der Vermissten daher in den Fahrzeugen nicht schlüssig nachweisbar.
Gibt etliche Mordfälle, wo das der Fall ist. Nur weil DNA Spuren ordentlich vermischt wurden und nun lediglich nicht mehr hundertprozentig eindeutig sind, heißt das nicht, dass sie nicht im Auto war. Und steht im Widerspruch zu der weltfremden These, die Angeklagten hätten ihr "geholfen".
papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19 Panzertape und Ohrring von keinem der Zeugen, die nachmittags das Haus besichtigt haben gesehen.
Das sind winzige, für den Besichtigenden belanglose kleine Details die vom Gehirn nicht mal aufgenommen werden:
https://www.deutschlandfunk.de/hirnfilt ... m-100.html

Und dass jemand den Ohrring und das Tape hätte sehen müssen (warum eigtl. wenn da sowieso Kartons standen, passt doch dazu), kann ja nur implizieren, dass die zwei Dinge dort absichtlich und nachträglich von jemandem platziert wurden.
papaya hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19 Weitere Spuren mögen vorhanden sein, tragen aber keinen Zeitstempel. Wo zum Beispiel mit dem Besen aus Sindersdorf wann gefegt wurde ist nicht bekannt. Er stand halt Wochen nach dem Verschwinden in Sindersdorf.
Es hieß, Alexandra wäre nie zuvor in der Halle gewesen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 13. Mai 2024, 11:10:19

RockyBalboa hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 10:31:34 Am einfachsten ist es doch zu behaupten, dass es sich nicht so zugetragen hat, ohne eine einzige alternative, plausible Erklärung vorzulegen.
Weder für Ohrring und Panzertape, noch für den Gesamtablauf.
Solche Alternativen wurden hier zuhauf vorgetragen.

Flucht wegen der laufenden Verdachtsmeldungen der Banken nach 43 GWG, Verschleiern dieser Flucht durch Autorotationen und weitere Maßnahmen.

DNA der Vermissten daher in den Fahrzeugen nicht schlüssig nachweisbar.

Panzertape und Ohrring von keinem der Zeugen, die nachmittags das Haus besichtigt haben gesehen.

Hunde-Witterung in Oberhasling nach neun Monaten (Quellen über die tatsächlichen Möglichkeiten von Hunden und deren Bestreben, ihrem Hundeführer zu gefallen wurden geliefert).

Weitere Spuren mögen vorhanden sein, tragen aber keinen Zeitstempel. Wo zum Beispiel mit dem Besen aus Sindersdorf wann gefegt wurde ist nicht bekannt. Er stand halt Wochen nach dem Verschwinden in Sindersdorf.

Die Berichterstattung der Presse ist hochgradig mangelhaft, wie im Gerichtssaal anwesende Foristen jedesmal bestätigen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 13. Mai 2024, 10:35:20

Fränkin hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 09:14:26 ... Übrigens ebenso wie ein Klebeband, das (wie den Ohrstecker auch) bisher kein Zeuge gesehen hatte. Zudem war auch das Tape auf den Bildern vom 17.12.22 bisher nicht zu sehen. Erst am 22.12.22 wurde das Panzertape asserviert.
..

Wie logisch ist es, jemandem erst den Mund zuzukleben, dieses Klebeband wieder abzuziehen und die Person dadurch so eingeschüchtert hätte, dass sie keinesfalls einen Laut von sich gibt und sich wehrlos in ein Fahrzeug tragen lässt?
Zudem ja dieses Person im Anschluss wohl in einer Lagerhalle noch schreiben konnte und wohl auch lebend in der Nähe von Irschenberg angekommen sein muss.
Wir sprechen hier von einer werdenden Mutter im 8. Monat. Schwangere haben einen sehr großen Überlebenswillen. Hätte sie wirklich an keiner Ampel versucht zu fliehen? Hätte sie nicht (das Tape blieb ja in Limbach, oder war es nur das erste Tape und man verklebte im Anschluss den Mund erneut?) versucht zu schreien? Wobei man selbst mit verklebtem Mund durchaus vernehmbare Geräusche hervorbringen kann.
Die bisherigen Schilderungen gehen davon aus, dass Alexandra mit einem der Männer in einem Fahrzeug war. Von Waffen war bisher nicht die Rede. Wie wurde sie also auf der über 30km langen Strecke bis in die Halle eingeschüchtert? Also wirklich so eingeschüchtert, dass sie sich nicht bemerkbar machen wollte oder konnte?
Was ist deine Erklärung, wie die Fingerabdrücke von U.T. und ausgerissene Kopfhaare von Alexandra auf das Klebeband kommen?

Wieso gehst du davon aus, dass das Klebeband wieder von Alexandras Mund abzogen worden wäre? Ist es nicht nur ein kleines Stück Klebeband, das gefunden wurde? Würde es nicht passen, dass es ein Stück war, das nach dem Zukleben von Alexandras Mund überstand und von U.T. zum Anpassen abgerissen wurde?

Wann war denn Alexandra vor dem 09.12.2022 mit U.T. an ein und derselben Stelle? Und was hätten sie da mit dem Klebeband gemacht?

Wenn Alexandra geknebelt und evtl. auch mit Klebeband an Armen und Beinen so etwas wie gefesselt war, konnte sie sich weder bemerkbar machen noch fliehen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Montag, 13. Mai 2024, 10:31:34

Fränkin hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 09:14:26 Wie gesagt: Die einfachste Erklärung für Zaun, Ohrring und Tape ist, dass alles am 09.12.22 so passiert sein muss, wie es die Anklage sieht.
Am einfachsten ist es doch zu behaupten, dass es sich nicht so zugetragen hat, ohne eine einzige alternative, plausible Erklärung vorzulegen.
Weder für Ohrring und Panzertape, noch für den Gesamtablauf.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Montag, 13. Mai 2024, 09:14:26

RockyBalboa hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 01:42:38 Inspektor Rocky war heute / gestern im schönen reichen Limbach und mir ist folgendes hinter dem Haus aufgefallen:
...
Und so sieht er mittlerweile an der markierten Stelle aus:
...
Sieht also für mich so aus, als wäre er an der Stelle durch irgendwen oder etwas Schweres platt gedrückt worden. Wurde dort vielleicht etwas Schweres über den Zaun geschoben / gehievt?
...
Das gestern aufgenommene Bild habe ich im nachfolgenden Bild neben das Google Street View Bild von September 22 gestellt.
Spoiler
Vergleich.jpg
Vergleich.jpg (346.37 KiB) 434 mal betrachtet
Auch da ist der Zaun bereits nach unten gebogen. Dass dort etwas Schweres darübergehoben wurde, ist demnach völlig nachvollziehbar.

Natürlich ist es aber wesentlich logischer, wenn man im August 19 einen intakten Zaun vorfindet und im Mai 24 der Zaun heruntergedrückt ist, zu spekulieren (oder zu implizieren), dass diese "Delle" im Zaun am 09.12.22 entstanden sein müsste.
Der gleichen Logik folgt man schließlich auch, wenn man sagt, dass ein im Wohnzimmer dieses Hauses in Limbach am 17.12.22 auf Bildern der Spurensicherung zu sehender Ohrstecker am 09.12.22 dorthin gekommen sein muss. Übrigens ebenso wie ein Klebeband, das (wie den Ohrstecker auch) bisher kein Zeuge gesehen hatte. Zudem war auch das Tape auf den Bildern vom 17.12.22 bisher nicht zu sehen. Erst am 22.12.22 wurde das Panzertape asserviert.
Die Haustüre war defekt und seit 09.12.22 offen. Am 17.12.22 wurde sie versiegelt, aber am 22.12.22 waren die Siegel gebrochen und die Haustüre stand wieder offen.
Wie gesagt: Die einfachste Erklärung für Zaun, Ohrring und Tape ist, dass alles am 09.12.22 so passiert sein muss, wie es die Anklage sieht.

Aber gäbe es vielleicht auch andere Möglichkeiten?
Ich denke halt, dass man das nicht kategorisch ausschließen sollte und einfach noch ein bisschen weiterdenken könnte. Schadet ja nicht und tut nicht weh.

Wie logisch ist es, jemandem erst den Mund zuzukleben, dieses Klebeband wieder abzuziehen und die Person dadurch so eingeschüchtert hätte, dass sie keinesfalls einen Laut von sich gibt und sich wehrlos in ein Fahrzeug tragen lässt?
Zudem ja dieses Person im Anschluss wohl in einer Lagerhalle noch schreiben konnte und wohl auch lebend in der Nähe von Irschenberg angekommen sein muss.
Wir sprechen hier von einer werdenden Mutter im 8. Monat. Schwangere haben einen sehr großen Überlebenswillen. Hätte sie wirklich an keiner Ampel versucht zu fliehen? Hätte sie nicht (das Tape blieb ja in Limbach, oder war es nur das erste Tape und man verklebte im Anschluss den Mund erneut?) versucht zu schreien? Wobei man selbst mit verklebtem Mund durchaus vernehmbare Geräusche hervorbringen kann.
Die bisherigen Schilderungen gehen davon aus, dass Alexandra mit einem der Männer in einem Fahrzeug war. Von Waffen war bisher nicht die Rede. Wie wurde sie also auf der über 30km langen Strecke bis in die Halle eingeschüchtert? Also wirklich so eingeschüchtert, dass sie sich nicht bemerkbar machen wollte oder konnte?

Nach oben