@Gast 562
Man kann ja einer Befragung noch zustimmen. Aber ehrlich gesagt Sinn mag ich da wenig erkennen. Was sollen da Anwohner schon sachdienliches berichten können, über einen 20 Jahr zurückliegenden Fall, der sich vermutlich nicht mal in ihrer Gegend ereignet hat.
Und zum Ablageort selbst. Der dürfte so ziemlich jedem in der Gegend bekannt sein. Das Einzig was da speziell ist, dass die Leiche zwischen den Felsen abgelegt wurde. Und der Zugang zum Fundort wie das Ablegen selbst schon viel Kraft und Energie kostet.
Gast562 hat geschrieben: ↑Samstag, 13. Dezember 2025, 08:41:03
Was spricht geggen einen DNA-Abstrich? Jeder, der nichts zu verbergen hat, wird gerne helfen, den Täter zu finden.
Das mag deine Meinung sein. Ich Teile sie nicht.
Jeder der nichts zu verbergen hat, setz ja schon voraus, dass er was zu verbergen hat. Ansonsten bräuchte es keinen DNA Abstriches. Über die Speichelentnahme wird der Person eine Beschuldigung einer Strafbaren Handlung vorgeworfen. Im diskutierten Fall gibt es dazu keine Veranlassung. Das Gesetz besagt klar, dass der Kläger zu beweisen hat. Und nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Zudem ist die Speichelentnahme eine ganz intime Sache. Und jeder hat das Recht auf unbeschwerte Integrität. Soviel mal zum rechtlichen Teil. Weiter ist es auch so, dass längst nicht jede Person der Polizei gegenüber wohlbesonnen ist. Oder ganz einfach nichts mit der Polizei zu tun haben will.
KI Google sagt dazu:
Wenn im Rahmen einer Befragung (die in der Regel freiwillig ist) Bewohner aufgefordert bzw. bedrängt wurden, eine DNA-Probe abzugeben, dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte DNA-Massenuntersuchung oder DNA-Reihenuntersuchung
Hier ist die rechtliche Einordnung dieser spezifischen Situation in Deutschland:
Rechtsgrundlage und Freiwilligkeit
• Kein Beschuldigtenstatus: Bei einer solchen Reihenuntersuchung sind die betroffenen Personen noch keine Beschuldigten im strafprozessualen Sinne. Sie sind vielmehr Zeugen oder Auskunftspersonen, die um Mitwirkung gebeten werden.
• Absolute Freiwilligkeit: Die Teilnahme an einer DNA-Massenuntersuchung ist vollkommen freiwillig. Niemand kann rechtlich gezwungen werden, eine Speichelprobe abzugeben, solange kein konkreter, individueller Verdacht gegen ihn vorliegt.
. Recht zur Verweigerung: Die Polizei darf die Verweigerung der Probe nicht als Schuldeingeständnis werten oder den Betroffenen deshalb besonders verdächtigen.
Was "Bedrängen" bedeutet
Wenn Sie oder andere Betroffene sich "bedrängt" fühlten, kann das verschiedene Formen annehmen:
• Irreführung über Freiwilligkeit: Es wurde vielleicht der Eindruck erweckt, die Abgabe sei Pflicht oder eine Verweigerung hätte Nachteile.
• Psychischer Druck: Wiederholte Nachfragen, Suggestivfragen oder das Schaffen einer Atmosphäre, in der eine Ablehnung schwerfällt.
Wichtig: Die Polizei ist verpflichtet, die Betroffenen klar und unmissverständlich über die Freiwilligkeit der Maßnahme aufzuklären. Wenn dies nicht geschah oder aktiv Druck ausgeübt wurde, könnte die Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Beweisgewinnung angezweifelt werden.