MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 30. August 2025, 23:42:59

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … so was hat ein … Anwalt doch überhaupt nicht nötig. …
Es zählt, was zukünftige Mandanten beeindruckt. Der gemeine Chiemgauer scheint Statuetten kraftmeiernder Mister MacUniversums zu schätzen, mit denen sich die Stammtische schmücken lassen.

Ein Blick in die Abgründe des Holderianeums:
https://ra-walter-holderle.de/aktuell_strafrecht.html
https://ra-walter-holderle.de/presseber ... 01_2023_10

Dagegen kann die mausgraue Webseite einer verhassten Konkurrentin natürlich nicht anstinken:
https://www.kanzlei-rick.de/
Möglicherweise wird ja hier mit Grips und Können überzeugt anstatt mit Gackern.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … Bin mal gespannt, wie lange auf seiner Homepage noch Verweise zu "seinem" Hanna-Prozess ersichtlich sind …
Ich erinnere mich an einen Strafverteidiger, von dessen Webseite alle Presseberichte über sein vermeintlich heldenhaftes Agieren binnen einer Stunde nach Verkündung des Urteils (lebenslang mit besonderer Schuldschwere) rückstandsfrei verschwunden waren. Es soll aber auch RAe mit besonderer Liebe zur Archäologie geben, die den Historikern künftiger Epochen die Ruhmestaten ihrer Vorfahren nicht vorenthalten wollen – falls die IT so lange durchhalten wird …

Bemerkenswert: Auf den jüngsten Artikel der „Zeit“ vom 30.07.2025 (siehe hier) blieb die zu erwartende Retourkutsche bislang aus. Zuletzt zu Wort kam Holderle am 13.07.2025 im OVB (siehe hier), am 03.07.2025 im Focus (siehe hier) und am 28.06.2025 in der PNP (siehe hier). Einzug ins Holderianeum fanden diese Ergüsse noch nicht.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 20:10:24 … Ist … schon klar wer die Nebenklage … im neuen Prozess vertreten wird?
Es scheint noch nicht einmal klar, ob die Hinterbliebenen weiterhin Nebenkläger sein werden.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von StaffBro » Samstag, 30. August 2025, 20:10:24

War gerade mal spontan auf der Homepage von RA Holderle ...

Versucht der da ernsthaft mit seinem (ehemaligem?) Mandat im Hanna-Fall, Werbung auf seiner Homepage für sich zu machen um daraus Kapital zu schlagen?

Auf der Startseite hat er unter AKTUELL jedenfalls ein paar Verweise auf den Fall und Verlinkungen zu einem Focus Interview, "zum besten" gegeben.

(Der AKTUELL Bereich ist ne Art Artikel-Dia-Show, also einfach mal in diesem Bereich ein paar Sekunden verweilen oder gegebenenfalls die Seite refreshen bzw. neu laden)

https://ra-walter-holderle.de/

Also irgendwie finde ich so eine Art von Eigenwerbung, ehrlich gesagt ziemlich deplatziert und maximal beschämend..

Zum einen hat sich RA Holderle da, mMn., sicher nicht mit Ruhm bekleckert und zum anderen würde mir diese Art von Eigenwerbung ebenso sehr aufstoßen, sofern er in diesem Fall tatsächlich ruhmreich agiert hätte. Immerhin ging und geht es hier um einen tragischen Todesfall einer jungen Frau!

Muss man sowas auf der eigenen Homepage bewerben und für sich einvernehmen?

Irgendwie finde ich das jedenfalls über aller Maßen pietätlos und es widert mich -ehrlich gesagt- auch gerade zu an!

In meinen Augen ist das doch ein absolutes Armutszeugnis, so was hat ein wirklich patenter und seriös agierender Anwalt doch überhaupt nicht nötig. Oder was meint Ihr?

Ich meine, man kann ja unter einem separaten Link auf der Homepage darauf hinweisen, an was für Fällen man gerade arbeitet (wenn man das schon für nötig hält). Aber mit einem Fall so zentral und prominent auf der Startseite zu werben.. Na ja, ich weiß nicht, fühlt sich für mich jedenfalls keinesfalls anständig und auch nicht richtig an!

Bin mal gespannt, wie lange auf seiner Homepage noch Verweise zu ("seinem") Hanna-Prozess ersichtlich sind, nachdem der zweite Akt in diesem (Justizskandal.-) Prozess beendet ist..

Ist mittlerweile eigentlich schon klar wer die Nebenklage -also die Familie von Hanna- im neuem Prozess vertreten wird ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 28. August 2025, 22:50:36

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49 Ich glaube, dass man da nicht zu viel hineininterpretieren sollte. … Wir werden sehen.
So sehe ich das auch. Ich möchte Dir gar nicht widersprechen, sondern nur noch ein paar Argumente einwerfen.

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49 … Hier stehen Gefühle im Vordergrund, welche es schwer machen den notwendigen Abstand zu bekommen um es sachlich beurteilen zu können. …
Das ist richtig. Dennoch ist seit dem von Holderle gefeierten Urteil viel Zeit verstrichen und keine einzige von Holderles Wahrsagungen konnte sich bewahrheiten. Ganz im Gegenteil: Die Position von RAin Rick verfestigt sich zusehends – in keinem einzigen Punkt wurde sie bislang widerlegt.

Hannas Eltern und Bruder stehen als Nebenkläger zumindest folgende neuere Akteninhalte im vollen Wortlaut zur Verfügung:
► schriftliches Urteil,
► Revisionsbegründung,
► BGH-Beschluss,
► 3 Privatgutachten der Verteidigung,
► Haftprüfungsantrag mit umfassender Begründung,
► Glaubwürdigkeitsgutachten,
► LG-Beschluss zur Aufhebung des Haftbefehls.

Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Haftbefehls wurde nicht eingelegt – auch die StA ersparte sich eine vermeidbare Blamage. Der Wegfall des dringenden Tatverdachts war nur der erste Schritt einer Entwicklung, die aller Voraussicht nach auf einen Freispruch hinauslaufen wird. Bei einem Freispruch trägt der Nebenkläger die Kosten der Nebenklage grundsätzlich selbst (falls keine Rechtsschutzversicherung einspringen sollte).

Trotz aller emotionaler Belastung dürften diese Tatsachen Anlass zu rationalen Überlegungen geben. Es dauert vielleicht nur etwas länger. Schließlich sind die Nebenkläger keine Idioten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 28. August 2025, 10:00:49

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 21:18:20Sprachliche Irrungen oder Realität? Am 29.09.2025 werden wir sehen, wer auf der Bank der Nebenklage Platz nehmen wird – oder ob die Bank womöglich sogar leer bleiben wird.
Ich glaube, dass man da nicht zu viel hineininterpretieren sollte. Die Internet-Seiten von Holderle sind da möglicherweise schon länger nicht aktualisiert worden. Schließlich ist ein Focus-Artikel noch vom Januar 2024 dort zu finden.

"Waren Nebenkläger im Prozess" ist auch nicht ganz falsch. Das ist nur eine Feststellung über das Verfahren bisher. Da der neue Prozess noch gar nicht begonnen hat, willl man da vielleicht einfach nichts verkehrtes schreiben. Man kann die Nebenklage auch jederzeit zurück ziehen.

Wenn ich mich versuche in die Eltern des Opfern reinzuversetzen, glaube ich nicht, dass sie zur aktuellen Zeit diesen Schritt tun. Hier stehen Gefühle im Vordergrund, welche es schwer machen den notwendigen Abstand zu bekommen um es sachlich beurteilen zu können.

Wir werden sehen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 21:18:20

Nebenklage: verräterisches Tempus?

Von der Nebenklage ist neuerdings in der Vergangenheitsform die Rede. In der jüngsten DPA-Meldung zum Fall Hanna lautet der letzte Satz:
Die Eltern waren Nebenkläger in dem Prozess.

DPA auf Süddeutsche.de am 11.08.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-897958
Auch RA Holderle gebraucht auf seiner Webseite die Vergangenheitsform:
RA Walter Holderle hat die Eltern der getöteten Hanna … vertreten.
Screenshot:
Spoiler – hier klicken!
Screenshot Holderle.jpg
Screenshot Holderle.jpg (232.61 KiB) 657 mal betrachtet

Sprachliche Irrungen oder Realität? Am 29.09.2025 werden wir sehen, wer auf der Bank der Nebenklage Platz nehmen wird – oder ob die Bank womöglich sogar leer bleiben wird.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 15:00:09

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 13:19:55 … Deshalb überlege ich, ob ich nicht schon viel länger auch vor dem geschlossenen Gebäude warten muss.
Aufschluss über die Gesamtzahl der für die Öffentlichkeit einschließlich der Presse zur Verfügung stehenden Sitzplätze könnte ein Anruf beim AG Laufen geben. Daraus ließe sich zumindest eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Lage ableiten. (Eine kurze Info darüber im Forum wäre fein!)

Dass sich bereits vor Öffnung des Gebäudes eine Schlange bilden könnte, hatte ich schon in meinem obigen Beitrag impliziert. Auch wenn wildes Campieren an den Gestaden der Salzach nicht gestattet sein dürfte, könnte ich mir ein ähnliches Gedränge wie vor Apple Stores anlässlich mancher iPhone-Releases vorstellen.

Ohne die Kapazität des Saals in Laufen zu kennen, kann ich (auch angesichts des entlegenen Sitzungsorts) den Eindruck nicht verhehlen, dass allzu viel Öffentlichkeit in diesem für die Traunsteiner Justiz peinlichen Verfahren gar nicht erwünscht ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Mittwoch, 27. August 2025, 13:19:55

@Catch22

War eher mehr ein Gedankengang. Wo man den Sitzungsbeginn erfährt, weiß ich natürlich und das Prozedere kenne ich.

In Traunstein war ich am ersten Sitzungstag um 7:30, was eigentlich auch eine halbe Stunde vor offizieller Eröffnung ist und trotzdem waren schon Zuhörer im Gebäude.

Und der Saal 33 in TS ist echt nicht klein. Dass der gleich über zwei Stockwerke geht, ist für so ein kleines Landgericht nicht selbstverständlich. Aber den Saal im AG Laufen stelle ich mir wirklich winzig vor.

Ich denke der wird so sein, wie der Saal, wo Malcherek das Gutachten erstattet hat. Da haben es von der Presse und Familie von ST abgesehen, 12 Leute reingeschafft.

Deshalb überlege ich, ob ich nicht schon viel länger auch vor dem geschlossenen Gebäude warten muss.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 27. August 2025, 12:55:36

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46 … Also die ersten zwei Tage müsste ich schon mal geregelt haben …
Der jeweilige Sitzungsbeginn wird auf der Gerichtstafel bekanntgegeben werden (PDF):
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46 … keine Ahnung wann ich da aufkreuzen muss.
Das Gerichtsgebäude des AG Laufen öffnet um 8.00 Uhr:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... ungszeiten

Ort: Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... F1ygbcfm5l

Besonders am ersten Sitzungstag wird der Andrang erfahrungsgemäß sehr groß sein. Ich würde damit rechnen, dass sich bereits ein bis zwei Stunden vor Sitzungsbeginn eine längere Schlange bilden wird. Einlasskontrollen (mit Bevorzugung der akkreditierten Journalisten) sind zu erwarten. Die Plätze fürs gemeine Volk ergattert, wer zuerst kommt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Mittwoch, 27. August 2025, 11:37:46

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 26. August 2025, 14:50:49 Mir geht es ebenso. Auf Kante genäht, erschöpfen sich die Kapazitäten, sobald ein Verfahren nicht den von der richterlichen Vorsehung geschmeidig vorherbestimmten Gang nimmt.

Als Krönung wird dann ausgerechnet dasjenige Verfahren, das das größte öffentliche Interesse auf sich zieht, aus der Provinzmetropole in ein randständiges Kaff verbannt, das per ÖPNV nur wie von hinten durch die Brust ins Auge erreichbar ist. Der Saal beim AG Laufen ist laut PNP kleiner als der größte Saal in Traunstein. Medienvertreter müssen sich bis kommenden Donnerstag, 12 Uhr, akkreditiert haben, sonst bleiben sie draußen – was für alle Sitzungstage bis zum Ende des Prozesses gilt, eine spätere Nachakkreditierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anzahl der für die Presse reservierten Plätze wurde nicht genannt. Wieviele gewöhnliche Bürger dann noch im Saal Platz finden werden, steht in den Sternen.

Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam das im viel umfangreicheren NSU-Verfahren deutlich transparenter auf die Reihe! Für eine reibungslose Kommunikation gesorgt hatte die damalige Pressesprecherin des OLG München, Andrea Titz. Heute ist Frau Titz Vizepräsidentin des LG Traunstein.
Richtig.

Ich sehe überhaupt kein Grund, warum nicht ein anderes Verfahren weichen muss.

Mag ja sein, dass in der Zeit vllt noch ein anderes Schwurgerichtsverfahren verhandelt wird, aber dann müssen die halt ausweichen. Das wird nicht so viel Kapazitäten brauchen.

Auch die Frage, wie viel Zuhörer Platz finden werden, stelle ich mir auch. Also die ersten zwei Tage müsste ich schon mal geregelt haben, aber keine Ahnung wann ich da aufkreuzen muss.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 26. August 2025, 14:50:49

Der_Clown hat geschrieben: Dienstag, 26. August 2025, 10:49:32 … Mich erstaunt das ehrlicherweise doch sehr.
Mir geht es ebenso. Auf Kante genäht, erschöpfen sich die Kapazitäten, sobald ein Verfahren nicht den von der richterlichen Vorsehung geschmeidig vorherbestimmten Gang nimmt.

Als Krönung wird dann ausgerechnet dasjenige Verfahren, das das größte öffentliche Interesse auf sich zieht, aus der Provinzmetropole in ein randständiges Kaff verbannt, das per ÖPNV nur wie von hinten durch die Brust ins Auge erreichbar ist. Der Saal beim AG Laufen ist laut PNP kleiner als der größte Saal in Traunstein. Medienvertreter müssen sich bis kommenden Donnerstag, 12 Uhr, akkreditiert haben, sonst bleiben sie draußen – was für alle Sitzungstage bis zum Ende des Prozesses gilt, eine spätere Nachakkreditierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anzahl der für die Presse reservierten Plätze wurde nicht genannt. Wieviele gewöhnliche Bürger dann noch im Saal Platz finden werden, steht in den Sternen.

Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam das im viel umfangreicheren NSU-Verfahren deutlich transparenter auf die Reihe! Für eine reibungslose Kommunikation gesorgt hatte die damalige Pressesprecherin des OLG München, Andrea Titz. Heute ist Frau Titz Vizepräsidentin des LG Traunstein.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Dienstag, 26. August 2025, 10:49:32

Ist das normal, dass ein größerer Prozess wie das Eiskeller-Verfahren ein Landgericht so sehr an seine absoluten Grenzen stoßen lässt? Neben der temporären Einrichtung der Hilfskammer kommt es zusätzlich ja auch noch zur Verlegung ins AG Laufen wegen Platzproblemen.

Mich erstaunt das ehrlicherweise doch sehr.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 25. August 2025, 17:01:10

PNP: Hilfskammer beim LG Traunstein eingerichtet

Der Eiskeller-Prozess und andere Verfahren überlasten die Straf- und die Jugendkammer der Vorsitzenden Heike Will, so dass beim LG Traunstein erneut temporär eine weitere Strafkammer, eine sogenannte Hilfskammer, eingerichtet wurde.

Anmerkung: Bereits am 05.02.2024 wurde so verfahren, siehe hier (Traunsteiner Tagblatt, ganz unten im Spoiler) und hier (Link zum Geschäftsverteilungsplan mit Stand 16.04.2024).

Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Justiz derzeit stark überlastet
Wegen des Hanna-Prozesses: Traunsteiner Gericht bekommt weitere Strafkammer

Bild
Vorsitzender Richter Andreas Bartschmid. – Foto: Kretzmer

Wegen des so genannten Eiskeller-Verfahrens … sowie wegen zahlreicher weiterer Verfahren, in denen es um Inhaftierungsfristen geht, sind an der Traunsteiner Justiz die zwei Strafkammern von Vorsitzender Richterin Heike Will stark überlastet.

Vorsitzender Richter Bartschmid an der Spitze

Um die von ihr geführten Gerichte, die Erste Jugendkammer und die Erste Strafkammer, zu entlasten, gibt es seit kurzem eine „Erste Hilfskammer“. An deren Spitze steht Vorsitzender Richter Andreas Bartschmid, der 2024 die Zehnte Strafkammer übernommen hat.

Andere Strafgerichte konnten nicht für die Aufgaben von Heike Wills Kammern einspringen. Alle haben ein großes Arbeitspensum, wie Landgerichtspressesprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage Auskunft gab. Die Erste Hilfskammer solle zum 1. Dezember 2025 wieder aufgelöst werden und übernehme bis dahin die Eingänge der Ersten Jugendkammer und der Ersten Strafkammer bis Ende Oktober.

PNP.de am 25.08.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... r-19356317

Der öffentlich abrufbare Geschäftsverteilungsplan des LG Traunstein wurde bislang nicht entsprechend aktualisiert (Stand 01.07.2025, siehe hier).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 22. August 2025, 18:48:33

PNP: 26 Sitzungstermine

Auf Anfrage der Passauer Neuen Presse (PNP) gibt das LG Traunstein die derzeit geplante Terminierung der neuen Hauptverhandlung bekannt. Uhrzeiten werden nicht genannt. Änderungen seien noch möglich.

Die Sitzungen finden in einem Saal des AG Laufen statt, der über weniger Sitzplätze verfügt als der Schwurgerichtssaal in Traunstein.

• 29.09.2025 (Montag)
• 30.09.2025 (Dienstag)

• 08.10.2025 (Mittwoch)
• 09.10.2025 (Donnerstag)

• 13.10.2025 (Montag)
• 14.10.2025 (Dienstag)

• 20.10.2025 (Montag)
• 21.10.2025 (Dienstag)
• 22.10.2025 (Mittwoch)
• 23.10.2025 (Donnerstag)
• 24.10.2025 (Freitag)

• 12.11.2025 (Mittwoch)
• 13.11.2025 (Donnerstag)

• 18.11.2025 (Dienstag)
• 19.11.2025 (Mittwoch)

• 24.11.2025 (Montag)
• 25.11.2025 (Dienstag)
• 26.11.2025 (Mittwoch)

• 01.12.2025 (Montag)
• 02.12.2025 (Dienstag)

• 08.12.2025 (Montag)
• 09.12.2025 (Dienstag)
• 10.12.2025 (Mittwoch)

• 17.12.2025 (Mittwoch)
• 18.12.2025 (Donnerstag)
• 19.12.2025 (Freitag)

Anmerkung: Der jeweils aktutelle Terminplan des LG Traunstein (Gerichtstafel mit genauer Angabe von Sitzungsbeginn und Sitzungsort) wird hier als PDF zur Verfügung gestellt werden:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php



Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
… 26 Verhandlungstage fix – aber in anderem Gerichtssaal

Bild
Der Tod von Hanna … [W.] … beschäftigt die Justiz … erneut …

Der Fall Hanna geht von vorne los – ab 29. September. In mindestens 26 Terminen wird der zweite Mordprozess … neu aufgerollt. Allerdings nicht in Traunstein, sondern an einem anderen Ort.



Auf PNP-Anfrage nannte Landgerichtspressesprecherin Cornelia Sattelberger die derzeit bestimmten Termine: 29. und 30. September, 8., 9., 13., 14., 20., 21., 22., 23. und 24. Oktober, 12., 13., 18., 19., 24., 25. und 26. November sowie 1., 2., 8., 9., 10., 17., 18. und 19. Dezember. Änderungen seien möglich.

Verhandlung in Laufen statt Traunstein

Nachdem im Schwurgerichtssaal der Traunsteiner Justiz zeitgleich ein Großverfahren laufe, habe man an das Amtsgericht Laufen ausweichen müssen – obwohl dort noch weniger Sitzplätze als im Traunsteiner Schwurgerichtssaal vorhanden sind.

PNP.de am 22.08.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... l-19334768


Weitere Quellen vom heutigen Vormittag zur Terminierung (kein Mucks darüber im OVB):

Spoiler – hier klicken!

Eine öffentlich zugängliche Pressemitteilung des LG Traunstein steht nach gewohnter Gutsherrenart bislang nicht zur Verfügung:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 12. August 2025, 01:30:21

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 Es ist … eine doch durchaus objektive Schilderung der Situation eines Angeklagten, der in diese Lage gerät. …
Ja! Zweifellos sah sich der Angeklagte hilflos einer für ihn vollkommen fremden Situation ausgesetzt. Spätestens seit seiner Festnahme auf der Autobahn. Tatvorwurf: Mord. Ein Fall notwendiger Verteidigung. Ein Verteidiger musste her. Wenn der Beschuldigte keinen RA benennen kann, wählt das Gericht einen aus der hauseigenen Castingliste. Den vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger (egal ob vom Beschuldigten selbst oder vom Gericht ausgewählt) wird der Beschuldigte bzw. der spätere Angeklagte nicht mehr so einfach los.

Oft genug schlägt ein RA mit den Flügeln und gackert. Ob er dabei überhaupt ein Ei legt und ob es sich dabei eher um ein Wachtel- oder ein Straußenei handelt, kann der Mandant in den meisten Fällen erst ganz am Schluss beurteilen, falls überhaupt. Aus einem Beitrag vom 17.12.2023, in dem ich mich noch in vornehmer Zurückhaltung übte:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 07:44:26

Rechtsanwälte dagegen sind zwar ebenfalls Organe der Rechtspflege, bleiben jedoch als nicht staatlich Bedienstete von derlei ministeriellen Karussellfahrten verschont. Es herrscht Wettbewerb untereinander. Meist kann die Mandantschaft Qualifikation und Können des Anwalts fachlich nicht einschätzen. Deshalb neigen Rechtsanwälte dazu, sich in „Anwaltsprosa“ zu ergießen, die allein dazu dient, den Mandanten zu beeindrucken, weniger ein Gericht. Es setzt sich [gegenüber dem Mandanten] durch, wer am lautesten gackert, nicht wer die größten Eier legt (frei nach Henry Ford).

In Strafverfahren tritt hinzu, dass Rechtsanwälte vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden können. Gerichte greifen dabei meist auf einen bestimmten Kreis von (aus richterlicher Sicht bewährten) Rechtsanwälten zurück. Ob eine solche Verpflichtung jedem mit Mandaten gut versorgten Strafverteidiger gelegen kommt, mag dahinstehen. Die Einnahmequelle ist sicher, nicht gerade üppig das Honorar. In prominenten Verfahren lockt die mediale Öffentlichkeit – in deren Genuss ein Wahlverteidiger aber ebenso gelangt. Nur wenn ein Rechtsanwalt, etwa aus pekuniären Gründen, auf die Zuteilung von Pflichtmandaten angewiesen wäre, ließe sich vermuten, er könnte bemüht sein, bei Gericht ein besonders freundliches Klima zu pflegen.

Schon manch ein Rechtsanwalt hat seinen eigenen Mandanten ans Messer geliefert – ohne dass der Mandant oder die Öffentlichkeit es je mitbekommen hätten. Eine Kungelei mit der Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht jedoch, wie sie etwa von der ehemaligen Anwaltssekretärin Gudrun R. aus M. geargwöhnt wird, steht dabei gewiss nicht im Raum, auch wenn „man“ sich zeitweilen auf dem Golfplatz treffen mag. Fachliche Expertise und ökonomische Überlegungen bestimmen das Engagement. Man muss nicht auftreten wie Haudegen Johann Schwenn, auch ein stiller Arbeiter wie Gerhard Strate kommt an sein Ziel.


Im Verfahren gegen Sebastian bedeutet die Mandatierung einer Wahlverteidigerin einen Gewinn im Sinne unseres Rechtsstaats. Dabei kommt es nicht darauf an, wie prominent sie ist oder wie laut sie gackert. Zu den beiden Pflichtverteidigern mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Eine gewisse, zarte Verbundenheit jedoch schimmert im Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Gericht durch. Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde vom Gericht quasi ins Hauptverfahren durchgewunken. Wollte man trotz dünner Beweislage und lückenhafter Ermittlungen dem von der Staatsanwaltschaft bejahten hinreichenden Tatverdacht nicht entgegentreten? Vertraute die Staatsanwaltschaft darauf? Nun haben wir die Bescherung.

Ein Beitrag vom 22.02.2024 über ein durchaus vergleichbares anwaltliches Gebaren des Nebenklagevertreters:

viewtopic.php?p=245468#p245468

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … das sucht sich ein Angeklagter nie freiwillig aus …
Dieses allgemeine Lebensrisiko realisiert sich tagtäglich. Wieviele Verkehrsteilnehmer werden nach Verkehrsunfällen anwaltlich schlecht beraten und vertreten? Wieviele Medizinschadensopfer? Und bei Bauschäden? Schimmel in der Bude? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Wer nicht auch das Kleingedruckte studiert, muss sich nicht wundern, wenn das versehentlich ohne Dach bestellte Fertighaus auch ohne Dach geliefert wird (was Eduard Zimmermann widerfahren sein soll).

Fehlt die eigene Befähigung zur Beurteilung der Lage, liegt das Mittel der Wahl im Zukauf von Qualifikation. In der Wirtschaft gang und gäbe. Für finanziell weniger gut gestellte Menschen meist eine ruinöse Katastrophe.

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … Alles wirkt auf mich sehr scheinheilig. …
Finde mal einen RA, der für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen einen anderen RA durchzusetzen bereit ist. Nestbeschmutzer sind im Kollegenkreis fix unten durch. Den erforderlichen Mumm bringen nur die wenigsten RAe auf.

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 20:56:11 … Das ist einfach nur noch irre. …
So ist es.


Der Star-Pflichtverteidiger trat in letzter Zeit medial weniger in Erscheinung und seine Webseite versprach bereits vor mehr als einem Jahr eine neue „Internetpräsents“. Zu mehr als der Korrektur des peinlichen Rechtschreibfehlers hat es die neue Internetpräsenz bislang nicht geschafft.

Spoiler – hier klicken!


Der_Clown hat geschrieben: Dienstag, 12. August 2025, 00:11:28 Wenn die vorläufige Terminierung bis Ende 2026 angesetzt ist, erwartet uns ein echter Mammutprozess. :D
Danke für den Hinweis! Den Fehler habe ich nun korrigiert und bitte ihn zu entschuldigen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Dienstag, 12. August 2025, 00:11:28

Catch22 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:45:34 Merkur: 26 Termine

Ein zweites Mal meldet sich heute der Münchner Merkur mit knappen Infos zu Wort:

► 26 Sitzungstage
► Sitzungsort: Laufen
► Beginn: 29.09.2025
► Ende: 19.12.2026
► weiterhin keine Aussage Sebastians zu erwarten

https://www.merkur.de/bayern/der-prozes ... 77539.html
Wenn die vorläufige Terminierung bis Ende 2026 angesetzt ist, erwartet uns ein echter Mammutprozess. :D

Spaß beiseite: Danke an Catch22 für das Bereitstellen der neuesten Presseberichte.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Montag, 11. August 2025, 20:56:11

Catch22 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 13:24:12Um die kausale Zurechenbarkeit der Verzögerungen aufzuklären, ist zu unterscheiden, in wessen Sphäre die jeweiligen Ursachen zu finden sind. Die Verteidiger (einschließlich der Pflichtverteidiger) sind der Sphäre des Angeklagten zuzuordnen – und nicht der des Staates. Daran ändert auch eine noch so geschickte Argumentation nichts.
Es ist nicht wirklich eine Argumentation sondern eine doch durchaus objektive Schilderung der Situation eines Angeklagten, der in diese Lage gerät. Wenn man das berücksichtigt, sind diese schematischen Dinge, welche Du dagegen hältst unsachlich und daher willkürlich. Man darf nicht vergessen, das sucht sich ein Angeklagter nie freiwillig aus und verantworten hat er es indirekt nur, wenn er die ihm vorgeworfenen Tat auch begangen hat. Das soll aber bei dem ganzen Prozedere erst erkannt werden. Wenn ich das mittlerweile so sehe, versucht der Staat sich vor der Verantwortung zu drücken, wo es nur möglich ist. Alles wirkt auch mich sehr scheinheilig. Es ist nicht nur die erbärmliche Entschädigung, nein das ganze System wirkt auf mich so, als wäre die Unschuldsvermutung nur eine reine Floskel. So erscheint es mir jedenfalls, wenn nun die Ermittler rein gewaschen werden, wenn die Gerichte dem Angeklagten unfähige Verteidiger zugewiesen hat. Das ist einfach nur noch irre.

Hier wendet ich mich ab mit Grausen ...

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 11. August 2025, 16:45:34

LG Traunstein: Akkreditierung für Journalisten

Mit Verfügung heutigen Datums ordnet das LG Traunstein ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter an.

Für Interessierte, die sich den Download der PDFs sparen möchten, hier die trockenen Texte der Verfügung und der Pressemitteilung:

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Verfügung:
Verfügung vom 11.08.2025

Es ist beabsichtigt, akkreditierten Journalisten in den ab 29.09.2025 bestimmten Hauptverhandlungsterminen bevorzugten Zutritt auf reservierte Sitzplätze im Zuhörerbereich des Sitzungssaals zu gewähren. Zur Vorbereitung der Hauptverhandlungstermine wird gemäß § 176 GVG angeordnet:

1. Es wird die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens angeordnet.

2. Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

3. Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten werden gebeten, sich unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Traunstein unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateams unter akkreditierung@lg-ts.bayern.de für „402 Js 40276/22(jug)“ zu akkreditieren.

Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten. Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist beginnt am Montag, den 25.08.2025 um 12.00 Uhr (MESZ) und endet am Donnerstag, den 28.08.2025 um 12.00 Uhr (MESZ).

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachakkreditierung von Journalisten auch bei längerer Dauer des Verfahrens nicht möglich ist.


Gründe:

1. Die Durchführung eines vorgeschalteten Akkreditierungsverfahrens ist insbesondere für die Gewährleistung eines geordneten Verfahrens erforderlich.

2. Soweit der Zugang von Medienvertretern durch die Sicherheitsverfügung begrenzt wird, liegen den Anordnungen folgende Ermessenserwägungen zugrunde (vgl. auch BVerfG NJW 2020, 38):

(1) Die Reservierung von Plätzen für Medienvertreter folgt aus Nr. 125 Abs. 3 RiStBV. Danach soll das Gericht für die Presseberichterstatter im Voraus geeignete Plätze in ausreichender Zahl bereitstellen. Bereits im Ermittlungs- und im Zwischenverfahren sowie im bereits durchgeführten Hauptsacheverfahren war eine erhöhte Aufmerksamkeit der Presse festzustellen. So wurde über die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Traunstein und den Gang des Hauptverfahrens in überregionalen Medien, teilweise sehr ausführlich, berichtet. Die Sitzplatzreservierung ist in diesen Fällen zulässig und erforderlich (vgl. zum Ganzen MüKoStPO/Kulhanek, 2. Aufl. 2025, GVG § 176 Rn. 29).

(2) Die reservierten Plätze stehen grds. nur akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung. Die Beschränkung der Sitzplatzreservierung auf akkreditierte Medienvertreter ist von der sitzungspolizeilichen Befugnis des Vorsitzenden umfasst (BVerfG NJW-RR 2007, 1053, MüKoStPO/Kulhanek, 2. Aufl. 2025, GVG § 176 Rn. 30). Sie ist erforderlich, um allen Medienvertretern die gleichen Chancen auf eine garantierte Zugangsmöglichkeit zu den reservierten Plätzen zu geben. Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens wird geprüft, ob ein eingehendes Akkreditierungsgesuch von einem Medienschaffenden gestellt wurde. Der Prüfung der journalistischen Betätigung von Personen, die sich auf die reservierten Plätze bewerben, kann aus organisatorischen Gründen nicht erst am Sitzungstag erfolgen. Zur Prüfung eines Gesuchs können im Einzelfall Ermittlungen nötig sein. Diese – zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes notwendige – Überprüfung kann angesichts des erwarteten Medienandrangs nicht erst am Sitzungstag erfolgen. Nur an den Tagen, an denen die reservierten Plätze nicht vollständig von akkreditierten Journalisten besetzt werden, können auch Medienvertreter, deren journalistische Betätigung überprüfbar ist, auf die reservierten Plätze vorgelassen werden. Um zu garantieren, dass sämtliche Interessenten die gleichen Zugangschancen haben, ist eine Nachakkreditierung nicht möglich.

(3) Zur Gewährleistung der Medienvielfalt erhalten freie Journalisten, die ausschließlich für ein Medium tätig sind, die Möglichkeit der Akkreditierung nur über das Medienunternehmen selbst, für das sie tätig sind.

Will
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Verfügung LG Traunstein vom 11.08.2025 (PDF)
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... rdnung.pdf

Pressemitteilung:
Strafverfahren gegen Sebastian T. wegen Mordes (Eiskeller-Fall)

In dem oben genannten Verfahren hat die Vorsitzende der 1. Jugendkammer am 11.08.2025 die anliegende Akkreditierungsverfügung erlassen. Danach sind für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

2. Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten werden gebeten, sich unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Traunstein unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateams unter akkreditierung@lg-ts.bayern.de für „402 Js 40276/22 (jug)“ zu akkreditieren.

Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten.

Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist beginnt am Montag, den 25.08.2025 um 12.00 Uhr (MESZ) und endet am Donnerstag, den 28.08.2025 um 12.00 Uhr (MESZ).

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachakkreditierung von Journalisten auch bei längerer Dauer des Verfahrens nicht möglich ist.

gez. Sattelberger
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Pressesprecherin

Pressemitteilung LG Traunstein vom 11.08.2025 (PDF)
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... keller.pdf

Anscheinend rechnet die Justiz mit einem überbordenden Medienandrang aus allen Winkeln und Ritzen der Republik. Wieviele Plätze dann noch fürs gemeine Volk übrig bleiben, teilt das Gericht nicht mit.


Merkur: 26 Termine

Ein zweites Mal meldet sich heute der Münchner Merkur mit knappen Infos zu Wort:

► 26 Sitzungstage
► Sitzungsort: Laufen
► Beginn: 29.09.2025
► Ende: 19.12.2025
► weiterhin keine Aussage Sebastians zu erwarten

https://www.merkur.de/bayern/der-prozes ... 77539.html


PNP: Keine Aussage angesichts dieser StA

Auch die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet über das Interview mit Sebastian, das Ziel eines Freispruchs wegen erwiesener Unschuld sowie die weiterhin beabsichtigte Aussageverweigerung Sebastians. RAin Rick betont: „Einer Befragung durch diese Staatsanwaltschaft setze ich ihn nicht aus.“ Ohne Paywall:

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19269371

Anmerkung: Das klingt fast, als würde (O)StA Fiedler an diesem Verfahren kleben wie Pech am Schuh! Never change a winning team? :lol:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 11. August 2025, 13:24:12

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 08:20:19 Dann sind wir doch etwas weiter gekommen. Wenn also eine Regelungslücke vorliegt, darf zumindest der BGH diese Lücke füllen. …
Die Grenzen durch die Gewaltenteilung hatte ich aufgezeigt.

Ebenso hatte ich dargelegt, dass der BGH für eine Haftprüfung gar nicht zuständig ist. Das angegriffene Urteil enthält keine Entscheidung über die U-Haft. Damit konnte der BGH gar keine Grundrechte verletzt haben, indem er nicht zugleich über eine Haftentlassung entschieden hatte. Die Anrufung des BVerfG wäre gescheitert.

(Hätte hingegen die für die Haftprüfung zuständige Tatsacheninstanz Grundrechte verletzt, wäre eine Verfassungsbeschwerde aller Voraussicht nach erfolgreich gewesen.)

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 08:20:19 … Das sind alles für mich die Zeiten die unantastbar der Staat durch sein handeln verursacht hat. …
Die von Dir aufgelisteten Zeiträume können für sich allein kein Kriterium sein. Um die kausale Zurechenbarkeit geht es. Und die ist angesichts des Tohuwabohus kompliziert: Unter welchen Bedingungen hätte der Hund den Hasen gefangen, wenn der Hund nicht geschissen hätte?

Lento hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 08:20:19 … So siehst Du ein Mitverschulden auch der Pflichtverteidiger. …
Auf ein etwaiges Verschulden (egal auf wessen Seite) kommt es bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer gar nicht an. Deshalb hatte ich den Begriff „Mitverschulden“ ganz bewusst nicht gewählt.

Um die kausale Zurechenbarkeit der Verzögerungen aufzuklären, ist zu unterscheiden, in wessen Sphäre die jeweiligen Ursachen zu finden sind. Die Verteidiger (einschließlich der Pflichtverteidiger) sind der Sphäre des Angeklagten zuzuordnen – und nicht der des Staates. Daran ändert auch eine noch so geschickte Argumentation nichts.

Die dadurch entstehende Verflechtung, Komplexität und Vielschichtigkeit ist unübersehbar. Deswegen: ein Job für die Tatsacheninstanz.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 11. August 2025, 11:08:53

OVB: Sebastian im schriftlichen Interview

Mit frischem Personal aus der Landeshauptstadt geht das Oberbayerische Volksblatt (OVB) im Fall Hanna ans Werk. Eine Journalistin aus München (Münchner Merkur und tz, ebenfalls Ippen-Mediengruppe) stellte ein paar unverfängliche Fragen, die Sebastian schriftlich beantwortete.

Wurden die hauseigenen Brandstifter des OVB von der Berichterstattung über den Fall Hanna abgezogen? Sollte dem Verleger nach den jüngsten Enthüllungen in der „Zeit“ (siehe hier) und der Präsentation eines unschuldigen Wandersmanns in der „Bild“ (siehe hier) der durch seinen Blätterwald vergiftete Boden im Chiemgau zu heiß geworden sein? Keine Bühne mehr für Holderle?


Die OVB-Medien texten auf Rosenheim24:

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… Sebastian T. nach Haftentlassung: „Hoffe, es klärt sich alles auf“

Bild
Sebastian T. kurz nach seiner Haftentlassung, begleitet von seiner Anwältin Regina Rick. © Privat



… 52 Tage ist es her, dass sich das Leben für Sebastian T. gedreht hat. … Am 20. Juni wurde der 23-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt … entlassen. …

Doch seine Familie und seine Verteidigerin glauben nicht an seine Schuld, sondern an einen tragischen Unfall. Die Münchner Anwältin Regina Rick beauftragte weitere Gutachter – schließlich hob der Bundesgerichtshof das Urteil … auf. Im September muss der Fall neu verhandelt werden.

Wieder daheim in Aschau im Chiemgau

Seit seiner Entlassung ist der 23-Jährige, der vor seiner Festnahme eine Ausbildung zum Metallbauer gemacht hatte, wieder daheim in Aschau – das ist auch das Zuhause von Hanna, die hier … gewaltsam den Tod fand. Die Familien wohnen nicht weit voneinander entfernt, kannten sich vor Hannas Tod aber nur vom Sehen. Sebastian T., der vor Gericht keine Aussagen gemacht hatte, lebt zurückgezogen. Die Interviewfragen wurden ihm schriftlich gestellt.

Wie geht es Ihnen und Ihrer Familie?

Sebastian T.: Wir erholen uns allmählich.

Wie haben Sie die ersten Tage in Freiheit verbracht?

Sebastian T.: Wir haben gemeinsam Weißwürste gegessen und am Abend sind wir zum Friedhof gefahren, da während der Haft meine Großmutter und meine Urgroßeltern verstorben sind. Kurz vor der U-Haft ist mein Großvater verstorben.

Was haben Sie seither gemacht?

Sebastian T.: Ich habe Tischtennis gespielt, Berge bestiegen, Karten gespielt. Ich bin Rad gefahren, gelaufen – und habe viel Eis und Spiegeleier gegessen.

Wie fühlt es sich an, durch Aschau zu gehen? Werden Sie angesprochen?

Sebastian T.: Ich war in Aschau noch nicht so wirklich unterwegs. Beim Laufen bin ich nur einmal komisch angeschaut worden.

Sind Sie seit Ihrer Freilassung Hannas Familie begegnet, die ja auch in Aschau lebt?

Sebastian T.: Nein.

Vor Gericht haben auch Freunde gegen Sie ausgesagt. Haben Sie die seither getroffen?

Sebastian T.: Ich habe im Moment keinen Kontakt zu jemandem, außer mit meiner Familie.

Was haben Sie in der Zeit, die Sie im Gefängnis verbringen mussten, am meisten vermisst?

Sebastian T.: Meine Familie, die Berge – und mich einfach wieder alleine bewegen zu können. Ohne Überwachung!

Was hat Ihnen im Knast Mut gemacht?

Sebastian T.: Meine Familie und meine Anwältin.

Haben Sie daran geglaubt, dass Sie so schnell raus dürfen?

Sebastian T.: Ich dachte, die Wahrheit würde schneller rauskommen. Unschuldig im Gefängnis ist jede Minute zu lang.

Haben Sie Angst vor einem neuen Prozess?

Sebastian T.: Ja, aber ich hoffe, es klärt sich alles auf. Für meine Familie und für die Familie von der Hanna.

Was wäre, wenn Sie erneut wegen Mordes verurteilt werden?

Sebastian T.: Dann würde ich an nichts mehr glauben.

Rosenheim24.de am 11.08.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 75920.html

Leserkommentare purzeln von den Bäumen, als würden manche Chiemgauer noch auf ihnen wohnen, und offenbaren, wie defizitär das OVB seine Leser versorgt:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Ohne Paywall und mit ein paar mehr freundlichen Worten und Fotos angereichert, präsentiert der Münchner Merkur dasselbe Interview:
https://www.merkur.de/bayern/sebastian- ... 76113.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Montag, 11. August 2025, 08:20:19

@Catch22

Dann sind wir doch etwas weiter gekommen. Wenn also eine Regelungslücke vorliegt, darf zumindest der BGH diese Lücke füllen. Wäre es nicht so, dass er es – wenn er diese sieht – nicht sogar diese Regelungslücke zu füllen hat oder – als zweite Möglichkeit – einen entsprechende Anfrage beim BVerfG stellen muss? Denn eine Lücke, welche erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen hat, darf nicht bestehen bleiben.
Ja, man kann sich natürlich trefflich darüber streiten, daher sagte ich, eine endgültige Entscheidung müsste das BVerfG treffen.

Dass die beiden Fälle so unterschiedlich sein sollen sehe ich gerade nicht. Du hast bisher immer nur Teile der Zeit als unscharf bezeichnet, die ich nie im Minimum der verlorenen Zeit enthalten waren. Wir könnten hier schrittweise vorgehen. Welche Zeiten sollen so vielschichtig sein, dass sie nur eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist.

1. Zeit von dem Erhalt der Urteilsbegründung bis zur Stattgabe der Revision
2. Zeit Zeit von der Urteilsverkündung bis zum Erhalt der Urteilsbegründung
3. Zeit von der Ablehnung der 1. Jugendkammer bis zur Verkündung des Urteilsbegründung.
4. Zeit von dem Befangenheitsantrag bis zur Ablehnung durch die 1. Jugendkammer
5. Zeit vom E-Mail-Verkehr bis zur Stellung des Befangenheitsantrages.

Das sind alles für mich die Zeiten die unantastbar der Staat durch sein handeln verursacht hat.

Das weitere kann man etwas unterschiedlich sehen und auf das bist Du bisher auch nur eingegangen. So siehst Du ein Mitverschulden auch der Pflichtverteidiger.

Das sehe ich grundsätzlich anders, da der Staat sowohl von den Ermittlern, StA und auch Gerichten auch verlangt, dass sie sowohl nach be- als auch entlastende Indizien suchen müssen. Für die Einhaltung dieser Maxime ist der Staat selber für verantwortlich, er darf diese Verantwortung nicht dem Angeklagten (hier in Form seiner Verteidiger) auferlegen. Das würde nichts anderes als die Umkehrung der Beweislast bedeuten, ein Angeklagte müsse seinen Unschuld beweisen.

Etwas anderes wäre, wenn Verteidiger ganz bewusst die Verfahrensverschleppung betrieben hätten. Aber auch in diesem Fall hätte das Gericht die Aufgabe diesem entgegenzuwirken, in dem es z.B. Termine etc. setzt. Im vorliegenden Fall ist so etwas nicht im Ansatz zu erkennen, aber ich gebe Dir Recht, für diesen Anteil wären u.U. Beweisaufnahmen möglicherweise Beweisaufnahmen nötig, wobei das aus den Verhandlungsprotokollen hervorgehen muss.

Außerdem vergisst Du einen weiteren wesentlichen Grund. Hier in diesem Fall wird höchstwahrscheinlich das LG die beiden Pflichtverteidiger vorgeschlagen haben. Die Tauglichkeit der Verteidiger kann erst mal nicht im Geringsten der Angeklagte beurteilen, er muss darauf vertrauen können, dass das Gericht schon die richtigen ausgesucht hat, die dieser Aufgabe auch gewachsen sind. Auch diese Auswahl liegt daher in der Verantwortung des Staates. Ein Angeklagter kann dies erst mal nicht beurteilen. Erst im Laufe des ganzen Verfahrens wird die Skepsis des angeklagten an der Verteidigung wachsen, irgendwann ist das Fass dann zum Überlaufen gebracht worden, so dass etwas finanzstarke zu einem Wahlverteidiger greifen. In Wirklichkeit hat auch hier der Staat versagt.
Dass die aktuelle Gesetzeslage dazu führt, dass die Gefahr groß ist, dass Gerichte eher Anwälte aussucht, die im Laufe der Verhandlung ihnen die geringsten Schwierigkeiten machen, liegt auf der Hand. Diese ungünstige Konstellation darf ebenfalls nicht dem Angeklagte zum Nachteil werden, denn auch das liegt einzig und allein in der Verantwortung des Staates.

Ob man den Angeklagten einen Vorwurf machen darf, dass er einen Wahlverteidiger zu spät ins Boot geholt,t hat, sehe ich nicht, da der Angeklagte diesen in der Regel aus der eigentlichen Tasche zu zahlen hat und nicht dazu in irgendeiner Form gesetztlich verpflichtet ist. Es ist eine reine Option. Die Verantwortun, wieviel Verteidiger notwendig sind trägt ebenfalls nur der Staat.

Daher kann ich Deine Gedanken zu den Zeiten, die im Verantwortungsbereich der Verteidiger liegen sollen, nicht im Geringsten nachvollziehen. Allenfalls die Zeiten, durch zeitliche Versäumnisse einstanden wären, z.B. zu Gutachten zu spät Stellung zu nehmen, können der Verteidigung und damit dem Angeklagten zugeordnet werden, wo bei die durch das Gericht bestimmte Pflichtverteidiger ebenfalls ausgeschlossen sein müssten. Auch noch bewusste zeitliche Verschleppung des Verfahrens wäre ein Argument, bei vom Gericht bestimmte Pflichtverteidiger nun dann zum Tragen kommen darf, wenn man dem Angeklagten selbst das (mit-)verursacht hat.


Nach längerem Beschäftigen mit dieser Problematik bin ich jedoch mittlerweile zu der Ansicht gekommen, dass aus rein psychologischen Gründen es besser ist, wenn man da die Finger von lässt. Der BGH kann nur die (die von oben und vielleicht noch wenige andere) feststehenden Zeiten berücksichtigen. Ein negativer Beschluss bewirkt bei dem entscheidenden Gericht (LG) die psychologische Gefahr, dass es die Ansprüche im Vergleich ohne BGH-Beschluss höher schraubt. Also wenn man den Faktor Mensch berücksichtigt, sollte man die Finger davon lassen.

Insofern könnte man diese Diskussion nun auch beenden. Auf einen gemeinsamen Nenner bzgl. Regelungslücke ja oder nein werden wir wahrscheinlich nicht mehr kommen.

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