TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 03. April 2026, 17:24:51

OVB: Neue Spuren oder nur Ankündigung der StA?

Mit abstrakten Phrasen und ohne auch nur auf ein einziges Detail einzugehen, beharrt OStA Dr. Vietze, Pressesprecher der StA Traunstein, gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) auf einem Gewaltverbrechen. Alles nur eine leere Ankündigung neuer Ermittlungen? Kritische Nachfragen erspart das OVB dem OStA.

Zweifel an einem Freispruch aus erwiesener Unschuld lässt das OVB zwischen den Zeilen durchschimmern, denn nur inmitten von Zwietracht, Hass und Hetze fühlt sich deren Leser wohl.

► StA: berufe sich auf Legalitätsprinzip und Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO)

► StA: Hanna sei Opfer eines Gewaltverbrechens
► StA: Rechtsmediziner bereits am 03.10.2022 auf Gewalttat festgelegt
► StA: auch von Aßbichler bestellte Gutachter sähen Gewalttat
► Püschel u. a. Privatgutachter der Verteidigung: Unfall
► wegen Verfahrensökonomie keine Klärung im 2. Rechtsgang
► OVB: kein Freispruch aufgrund „erwiesener Unschuld“
► Privatgutachten lagen gerichtl. Gutachtern seit Sommer 2025 vor
► StA: halte weiterhin an Gewaltverbrechen fest

► StA: Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt
► StA: Ermittlungen, sobald neue Ermittlungsansätze
► StA: Zeitpunkt offen
► StA: werde den Fall beobachten
► StA: derzeit keine konkreten Ansätze für neue Ermittlungen
► StA: aktuell keine Nachforschungen in Aschau
► StA: nenne keine Details aus ermittlungstaktischen Gründen

► StA zu Manöverkritik:
• engere Verzahnung zwischen Kriminaltechnik und Ermittlern
• Priorisierung, technische Fragen früher zu stellen
• z. B. bzgl. Kongruenz von Handy-Daten mit Zeugenaussagen


Königstreu ergeben verlautbaren die OVB-Medien die immer wiederkehrenden, abgedroschenen Phrasen der StA auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Neue Spuren oder nur eine Ansage? Was das neue Ermittlungsverfahren im Fall Hanna bedeutet

Bild
Die Erste Jugendkammer … urteilte … auf Freispruch. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren gestartet. © Michael Weiser

Der zweite „Eiskeller-Prozess“ … endete … mit einem Freispruch. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt nun weiter. Warum lässt die Behörde im Fall Hanna nicht locker?

… Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ein neues Ermittlungsverfahren zum Tod von Hanna … [W.] eröffnet. Polizisten auf der Jagd nach neuen Spuren wird man aber vorerst vergeblich suchen. Ein neues Verfahren, und niemand betreibt aktuell in Aschau … Nachforschungen. Was hat das zu bedeuten? Und wie blickt die Staatsanwaltschaft im Nachhinein auf den „Eiskeller-Prozess“? Das OVB fragte nach, was es mit dem neuen Verfahren auf sich hat.

Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt, weil sie laut Strafprozessordnung dazu angehalten ist. Behördensprecher Dr. Rainer Vietze erläutert die Zusammenhänge auf Anfrage des OVB und zitiert den entsprechenden Paragrafen [§ 152 Abs. 2 StPO]: „Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Welche Anhaltspunkte gibt es im Fall Hanna?

In einem entscheidenden Punkt hat sich die Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch nach dem Freispruch im zweiten Eiskeller-Prozess nicht geändert: Hanna wurde Opfer eines Gewaltverbrechens. Auf eine Gewalttat hatten sich bereits am 3. Oktober 2022 [nicht erst am 04.10.2022?] die Gerichtsmediziner festgelegt, und auch die gerichtlich [von Aßbichler] bestellten Gutachter unterstützten diese Auffassung.

Was denkt die Verteidigung?

Genau entgegengesetzt ist die Auffassung der Verteidigung. Die von ihr beauftragten Gutachter, darunter der bekannte Rechtsmediziner Klaus Püschel, rekonstruieren ein Unfallgeschehen. Die schweren Verletzungen Hannas seien durch das Treiben in der Prien entstanden. Ihre Untersuchungen wurden öffentlichkeitswirksam verbreitet – unter anderem in einer Dokumentation, die kürzlich vom NDR ausgestrahlt wurde.

Welche Rolle spielten die Gutachten?

In der zweiten öffentlichen Hauptverhandlung, die nach der Revision … fällig geworden war, spielte der Streit der Gutachter jedoch keine Rolle. Nicht offiziell zumindest. Denn der zweite Prozess war anders aufgebaut als der erste. Die Frage, ob ein Unfall oder eine Gewalttat Hanna das Leben gekostet hatte, stand nicht mehr im Vordergrund.

Juristen sprechen in solchen Fällen von „Verfahrensökonomie“: Geklärt wird nur noch, was das Gericht für die entscheidende Frage hält. In diesem Fall: Ob der Angeklagte zweifelsfrei für schuldig zu halten sei. Die Erste Jugendkammer … kam in diesem zentralen Punkt letztlich zu einem anderen Schluss als die Zweite Kammer, die den Angeklagten im März 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt hatte. Richterin Heike Will sprach ihn von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Allerdings nicht wegen „erwiesener Unschuld“, wie es die Verteidigung mit Regina Rick und Dr. Yves Georg beabsichtigt hatte. Das Ende des Prozesses lange vor dem ursprünglich angesetzten Datum war daher nicht ganz im Sinne der beiden Anwälte: Sie hätten lieber ihre Gutachter auftreten lassen.

Was meinen die gerichtlich bestellten Gutachter?

Die Feststellungen der Verteidiger-Gutachter wurden zwar nicht in die Hauptverhandlung [des 2. Rechtsgangs] eingeführt, lagen aber den [im 1. Rechtsgang] gerichtlich bestellten Experten seit Sommer 2025 vor. „Die schriftlichen Auftragsgutachten der Verteidigung wurden bereits vor Beginn der Hauptverhandlung im zweiten Verfahrensdurchgang den gerichtlich bestellten Sachverständigen zugeleitet“, sagte Vietze. „Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, ob die von der Verteidigung vertretene Unfallthese in der Hauptverhandlung entscheidungserheblich sein wird.“ Nach diesen ergänzenden Gegengutachten steht für die Anklagebehörde weiterhin fest: Es handelt sich um ein Gewaltverbrechen. Und der Täter läuft folglich frei herum.

Sucht die Polizei nach dem Mörder?

Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes richtet sich gegen Unbekannt, erhält also nach der Justiz-Nomenklatur ein „UJs-Aktenzeichen“ [„U“ für „Unbekannt“] – so wie ab 4. Oktober 2022, als die Soko „Club“ ihre Arbeit aufnahm. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, werde die Staatsanwaltschaft diesen Ansätzen nachgehen, sagte Rainer Vietze auf Nachfrage. Wann es so weit sein könnte, bleibt offen, ebenso die Frage, ob es überhaupt jemals dazu kommt. Man werde den Fall beobachten. Konkrete Ansätze zum Start neuer Nachforschungen gebe es derzeit nicht. Weitere Details könne er nicht verraten, antwortete Vietze auf Nachfragen des OVB – aus ermittlungstaktischen Belangen.

Was die Ermittler künftig besser machen wollen

Mittlerweile haben sich Vertreter von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Manöverkritik zusammengesetzt. Was sollte in Zukunft besser laufen? Von zentraler Bedeutung sei die engere Verzahnung „zwischen Kriminaltechnik und ermittelnden Beamten“, sagte Vietze. Es geht um Priorisierung, darum, die richtigen technischen Fragen früher zu stellen. Zum Beispiel, ob Handy-Daten die Aussage eines Zeugen bekräftigen oder nicht. Vor allem die Aussagen der ursprünglichen Belastungszeugin über angebliches Täterwissen des Angeklagten hatten in den beiden Auflagen des Prozesses Verwirrung gestiftet. Überhaupt hatten Smartphone-Daten eine außerordentlich wichtige Rolle bei diesem Verfahren gespielt. Licht in die Vorgänge am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 konnten aber auch sie nicht bringen.

Rosenheim24.de am 03.04.2026
https://www.rosenheim24.de/bayern/muenc ... 44846.html
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 44846.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Anmerkung: Mit einer Recherche der Hintergründe hatte sich jüngst die Süddeutsche Zeitung (SZ) auseinandergesetzt (siehe hier), unter anderem mit dem rechtsmedizinischen Blick auf die Verletzungsursachen. Weil die StA auch schon gegenüber der SZ „mit Rücksicht auf ermittlungstaktische Belange“ keine neuen Beweise für eine Gewalttat nannte, schlussfolgerte die SZ: „… was im Juristendeutsch so viel heißen dürfte wie: Es gibt sie nicht.“ Ungewollt bekräftigt nun das OVB die Mutmaßung der SZ; gewohnt substanzlos reagieren das Lokalblatt und die StA auf den fundierten Artikel aus München. Der OVB-Leser wird mit der Mär von einem Gewaltdelikt indoktriniert – weil er‘s so will. Weshalb verschweigt das OVB Aßbichlers Versetzung? Weil‘s nicht zum Image der Heimatidylle passt?

Frohe Ostern!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Agatha Christie » Donnerstag, 02. April 2026, 13:07:39

Osterbild 2026-x.png
Das HET-Team wünscht allen Mitgliedern und Gästen frohe Ostern und erholsame Feiertage.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 01. April 2026, 21:50:17

Aßbichler mit neuem Aufgabengebiet

Kein Aprilscherz: Wie aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan hervorgeht, sitzt Jacqueline Aßbichler nicht mehr einer Straf- und Jugendkammer vor, sondern fungiert nunmehr als Vorsitzende Richterin der 4. Zivilkammer, einer sogenannten Beschwerdekammer.

Ironie des Schicksals: Zuständig ist sie u. a. für Beschwerden gegen unterinstanzliche Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit. Ihre neue Tätigkeit umfasst Aufgaben, die weniger von Voreingenommenheit fehlgeleitet werden können, zumeist aber ohne mündliche Verhandlung und damit ohne Kontrolle durch die Öffentlichkeit auskommen müssen:

Spoiler – hier klicken!

1. Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist.

2. Beschwerden in allen übrigen Sachen der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch Beschwerden nach § 54 des Beurkundungsgesetzes.

3. Beschwerden gegen Entscheidungen über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern am Amtsgericht in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

4. Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 ZPO, §§ 5, 46 Abs. 2 FGG, § 5 FamFG.

5. Verfahren mit den Aktenzeichen 51 OH bis 56 OH (Richterliche Entscheidungen in Verfahren, die dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen sind, die nicht vor einer Kammer des Landgerichts anhängig sind oder waren).

6. Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG).

Quelle: LG Traunstein, Geschäftsverteilungsplan 2026, Seite 8

Geschäftsverteilungsplan des LG Traunstein für 2026 (Stand 09.02.2026):

GV_LG_Traunstein_2026_09022026.pdf

(Zum Zweck der Archivierung, da auf dem Justiz-Server die derzeitige Version eines Tages durch eine neuere ersetzt werden wird.)

Quellen:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... fahren.php
PDF: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf
2025: viewtopic.php?p=302553#p302553
2024: viewtopic.php?p=293253#p293253

Trost findet die Richterin nebst Sohn gewiss im patentierten Kampf gegen den Buchsbaumzünsler, der wohlgefällige Taler in die Kasse spült (siehe hier), eine generöse Genehmigung der Nebentätigkeit als Geschäftsführerin durch den Dienstherrn vorausgesetzt.


SZ: Podcast-Reihe

Auf die inzwischen abgeschlossene Podcast-Reihe der Süddeutschen Zeitung (SZ) mit dem Titel „Ein Dorf sucht einen Mörder“ (siehe hier) rekurriert Autor Benedikt Warmbrunn auf Facebook und Instagram. Er berichtet von großer Resonanz, vielen Fragen der Hörer und spricht Aßbichlers berufliche Neuorientierung an:

https://www.facebook.com/ihre.sz/videos ... 380116783/
https://www.instagram.com/reel/DWj01h_krZW/

Die erste Folge („Der Heimweg“) ist auch auf YouTube verfügbar:
https://youtu.be/GW4bb-Bm3dI

Der Teaser vom 05.03.2025:
https://www.instagram.com/reel/DVggGiDDGLX/


ARD-Doku auch auf YouTube

Bemerkenswert ist die Resonanz in den Kommentaren.

Folge 1: Der Jogger in der Nacht
https://youtu.be/l5BHAAtlp7Y

Folge 2: Ein fragwürdiger Zeuge
https://youtu.be/IFgRWR47Syw

Folge 3: Ein neues Urteil
https://youtu.be/Q8DKM3dHI1c

ARD-Mediathek und Download-Links:
viewtopic.php?p=319525#p319525

MDR-Podcast mit der Doku-Autorin Meike Pommer:
https://youtu.be/Zt-qGs1_cBg
viewtopic.php?p=321930#p321930


Gedenken: Als der Rechtsstaat Traunstein touchierte

Heute vor einem Jahr brachte der BGH-Beschluss Aßbichlers Urteil zu Fall. Ein Donnerschlag für die Traunsteiner Justiz, der bis heute nachhallt – schon damals kein Aprilscherz.

BGH-Beschluss vom 01.04.2025:
viewtopic.php?p=293346#p293346 (im Spoiler)
viewtopic.php?p=294956#p294956 (mit Anm. im 2. Spoiler)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Bntzrnm » Donnerstag, 26. März 2026, 21:41:24

EIne große Empfehlung auch noch für den leztzten Teil des SZ-Podcasts von Warmbrunn!

Ein sehr würdiges Ende eines gelungenen Podcasts, der ein Wechselbad der Gefühle in mir ausgelöst hat. Einerseits bin ich einfach nur erleichtert und es gibt Hoffnung, dass es einer engagierten, beharrlichen Familie letztendlich doch gelingen kann einem korruptem System die Stirn zu bieten. Natürlich mag man sich gar nicht vorstellen, was passiert wäre, hätte Ricks Interesse nicht geweckt werden können.
Irgendwie umso trauriger, wie weit die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Lokalmedien bereit sind zu gehen um ja nicht die eigene Verantwortung übernehmen zu müssen und wieviel Erfolg sie damit bei dem "besorgtem Volk" haben. Wenigstens wurden Sophie und Julian gekonnt in die Schranken gewiesen. :D

Ich hoffe wirklich sehr, dass ein Neuanfang für ST möglich ist. Den Eltern von Hanna wünsche ich, dass die Staatsanwaltschaft ihr Schauspiel nicht all zu sehr ausdehnen und sich irgendwann auf ihre Aufgabe besinnen und nur Straftaten verfolgen, die tatsächlich stattgefundenen haben (Möglicherweise auch in den eigenen Reihen).

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 24. März 2026, 03:39:05

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 20. März 2026, 22:55:30 Schops: Ein Lied für Hanna

Mit einer Ballade in bayerischer Mundart erinnert der Liedermacher „Schops“ aus Neuötting an Hanna.

https://www.facebook.com/reel/2223513731809560

Spoiler – hier klicken!

Bild



Download der MP4-Datei (4,2 MByte):
https://video-fra5-1.xx.fbcdn.net/o1/v/ ... tag=sve_sd

Hinweis in einer veralteten Version des Wikipedia-Artikels:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?ti ... 75929#Lied
Beim Genuss des Liedes musste ich schon fast an § 189 StGB denken.

in den Bärbach, der wegen Hochwassers reißerisch strömte,
Quelle Wiki-Artikel

Oh man hocken da nicht lauter Pauker drin, die jedem Kunstfehler nachjagen?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 24. März 2026, 00:56:58

Gast9089 hat geschrieben: Montag, 23. März 2026, 19:15:11 Bereits im Jahr 2018 berichtete ein Rechtsanwalt aus dem LG-Bezirk Traunstein in der LTO zur Problematik der Pflichtverteidiger-Bestellung Folgendes: …

https://www.lto.de/recht/juristen/b/not ... tenentwurf
Danke! Die Einschätzung von RA Eder aus Freilassing wie auch der gesamte Artikel treffen den Nagel auf den Kopf.

Im Chiemgau angeführt wird die richterliche Casting-Liste für Pflichtverteidiger wohl von den Rosenheimer RAen Baumgärtl, Holderle und Dr. Frank, allesamt Fachanwälte für Strafrecht. Tief blicken lässt ein Interview mit RA Baumgärtl, das am 20.12.2023 im Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO) ausgestrahlt wurde – mit dem fast zynisch wirkenden Titel „Strafverteidiger aus Überzeugung“:

https://www.rfo.de/mediathek/video/hara ... erzeugung/

Meine seinerzeitigen Eindrücke daraus:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 23:17:38 Imagepflege eines Pflichtverteidigers: Hier und da die Stirn runzeln lassen RA Baumgärtls Worte im Regional-Fernsehen Oberbayern, denkt man an sein Mandat im Fall Hanna. Hörenswert zwischen den Zeilen. Sehenswert!
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 21. Dezember 2023, 05:45:42 Von einer zahnlosen Hauskatze interviewt, schimmern Absprachen mit Ermittlungsrichtern durch und die neue Motivationstrainerin aus Minga [Regina Rick] bleibt im Giftschrank. Steif und angespannt posiert er mit gefalteten Händen vor der Kamera. Soll der blumige Name Bossi bedecken, dass die Examensnote für den bayerischen Justizdienst womöglich nicht gereicht hatte? Bemerkenswert: Wenn der Mandant gegenüber seinem Verteidiger eine Tat gestehe, werde man „das auch so in der Hauptverhandlung darlegen“. Bossi-Style ist das nicht. Ein Anwalt darf nicht lügen, aber er darf schweigen. 15–18.000 Aktenseiten studiert und mit Sebastian besprochen haben zu wollen, klingt nach einem strammen Pensum. Ob auch alles verstanden wurde? Die IT-Forensik zu Verenas Spaziergang zum Beispiel lässt anderes vermuten. Und um gut Wetter bei Gericht wirbt man durch lobende Hervorhebung einer fleißigen Vorsitzenden [Aßbichler] …

Deutliche Risse zeigt der Aufbau einer vertrauensbildenden Legende vom rastlosen, aktenfressenden Kämpfer aus Überzeugung. Ein erleichtertes Lächeln zum Schluss. Vorbei.

Wehe dem, der nicht imstande ist, unter Zeitdruck seinen (Pflicht-) Verteidiger selbst zu wählen!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast9089 » Montag, 23. März 2026, 19:15:11

Bereits im Jahr 2018 berichtete ein Rechtsanwalt aus dem LG - Bezirk Traunstein in der LTO zur Problematik der Pflichtverteidiger - Bestellung Folgendes:

"Das Gericht bestellt lieber seine Lieblingsanwälte", sagt Eder, "nicht selten sind das Fachfremde ohne Ahnung vom Strafrecht." Und das habe handfeste Konsequenzen für die Angeklagten. Eder sagt: "Da werden Verteidiger bestellt, von denen die Richter hinter vorgehaltener Hand sagen, die sind besser als die Staatsanwälte". Also offenbar solche, von denen das Gericht nicht allzu große Gegenwehr erwartet. Solche richterlichen "Lieblingsanwälte" seien häufig schlecht vorbereitet, würden die Akten ihrer Mandanten nicht kennen und ihnen gerne mal zum Geständnis raten. Woher er das wissen will? Nach den missglückten Erlebnissen mit ihren Pflichtverteidigern landen die Mandanten dann doch bei Eder."


https://www.lto.de/recht/juristen/b/not ... tenentwurf

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 22. März 2026, 23:00:22

SZ: Mord oder Unfall?

Mit dem Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner sprach Benedikt Warmbrunn von der Süddeutschen Zeitung (SZ) über die Ursächlichkeit der Verletzungen und die Theorie der StA.

► Kurt Trübner, FA für Rechtsmedizin, Essen
https://rechtsmedizin.uk-essen.de/team/
https://campus.uni-due.de/lsf/rds?state ... .pid=13258

► Trübner: LMU habe gleich von „Schlägen“ geschrieben
► Trübner: LMU habe Treibverletzungen außer Acht gelassen
► Trübner: oft schwerste Kopfverletzungen durch Treiben

► Familie T. suchte nach Verletzungsursachen in der Prien
► Familie T. habe sich an die Pflichtverteidiger gewandt
► diese seien an Unfalltheorie nicht interessiert gewesen
► dann sei RAin Rick mandatiert worden

► Rick: Schulderdachfrakturen seien „Hochrasanztraumata“, nicht durch Draufknien

► Familie T.: im Frühjahr 2025 Sechskantschrauben am Schütz der Oberprienmühle entdeckt (siehe hier)
► Durschmesser 24 mm wie Riss-Quetsch-Wunden am Kopf
► Rick: Fotomontage (siehe hier)
► Bestätigung durch Hydromechaniker der RWTH Aachen
► Trübner: Treib- oder Aufprallverletzungen sofort einleuchtend
► Trübner: keine zwingend „fremde“ Gewalteinwirkung

► StA: weiterhin Gewaltverbrechen, kein Unfall
► StA: nenne Beweise aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
► SZ: StA habe wohl gar keine Beweise
► Trübner: falsche Denkrichtung der StA
► Trübner: fehlende Hose kein Indiz für Sexualverbrechen
► Trübner: Leichen in reißenden Bächen fast völlig entkleidet


Die SZ berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Fall Hanna … [W.]
Suchen die Ermittler einen Mörder, den es nie gegeben hat?

Bild
Aus der Prien bei Aschau wurde die Leiche der Studentin Hanna … [W.] geborgen. – Foto: Lorenz Mehrlich

Nach dem Tod einer Studentin in Aschau wurde ein Mann als Mörder verurteilt, im zweiten Prozess aber freigesprochen. Die Polizei ermittelt nun gegen unbekannt. Dabei spricht einiges für eine ganz andere Todesursache.

Vielleicht wird es auf die letzte große Frage in diesem Kriminalfall nie eine klare Antwort geben. Vielleicht aber kommt ein Mann dieser Antwort zumindest so nahe wie möglich.

Ein Esszimmer in Essen, auf dem Tisch liegen aufgeschlagene Bücher. Kurt Trübner, ein kräftiger Mann Ende sechzig, dichtes graues Haar, Backenbart, stellt sich direkt vor sie. Er zeigt auf die Schwarz-Weiß-Fotos auf den Seiten, die aussehen wie aus einem Zombiefilm. Aufgeschlagene Schädel, eingedrückte Schädel, unvollständige Schädel. Das sei „natürlich extrem“, sagt Trübner. Aber die Bücher seien Standardwerke der Rechtsmedizin, er muss das ja wissen, nach Jahrzehnten als Rechtsmediziner. Und das, was in diesen Büchern stehe, das sei alles „Lehrbuchwissen“.

Darum geht es ihm also gleich einmal: dass in diesem Fall vieles vom ersten Tag an anders hätte eingeschätzt werden müssen. Dann wäre vielleicht nie ein junger Mann 945 Tage lang zu Unrecht in Haft gesessen. Und dann würde sich ein Ehepaar vielleicht nicht bis heute fragen, wie genau seine Tochter gestorben ist.

Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 fand ein Spaziergänger die Leiche der 23 Jahre alten Medizinstudentin Hanna … [W.] in der Prien, knapp zwölf Kilometer flussabwärts von ihrem Heimatort Aschau. Sie hatte Schuhe, Socken, Oberteil, Unterwäsche an. Aber keine Hose.

Noch in der Nacht obduzierten Münchner Rechtsmediziner die Leiche, sie entwarfen ein „theoreotisches Konstrukt“: Jemand müsse Hanna … [W.] auf ihrem Heimweg von hinten attackiert und sich auf sie gekniet haben – dabei habe er ihr beide Schulterdächer gebrochen. Dann müsse er ihr mehrmals mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben, zum Beispiel mit einem Hammerkopf – daher die fünf Riss-Quetsch-Wunden am Kopf. Dann müsse dieser Täter die junge Frau in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Dort sei sie dann ertrunken.

Die Ermittler haben weder eine Tatwaffe noch sonstige Beweise

Am 4. Oktober informierten die Rechtsmediziner die Polizei. Und die fing sofort an, einen Mörder zu suchen. Ein Motiv hatte sie auch schon: Da Hanna … [W.] keine Hose mehr anhatte, gingen sie davon aus, dass jemand sie getötet habe, weil er sie vergewaltigen wollte. Im November 2022 nahm die Polizei dann Sebastian T. fest, einen jungen Mann, der ungefähr zu der Zeit in Aschau joggen war, zu der Hanna … [W.] sich auf ihren Heimweg vom Club „Eiskeller“ machte.

Eindeutige Beweise hatten die Ermittler nicht. Keine DNA-Spur, keinen Zeugen der Tat, nicht einmal eine Tatwaffe. Sie hatten nur eine Zeugenaussage, die Sebastian T. Täterwissen nachweisen sollte – und die, wie sich später herausstellte, falsch war.

Dennoch verurteilte das Landgericht Traunstein Sebastian T. im Frühjahr 2024 wegen Mordes. Doch weil in diesem Urteil nur wenig zusammenpasste, gab es einen zweiten Prozess. Und in diesem sprach das Landgericht im November 2025 Sebastian T. frei. Ihn treffe, sagte die Richterin, „keine Verantwortung“ für den Tod von Hanna … [W.].

Die Frage nach der Schuld hatten die Richterinnen also eindeutig geklärt. Nicht beantwortet hatten sie jedoch die Frage, wie Hanna … [W.] gestorben ist. Sie hatten sich damit im zweiten Prozess nicht einmal beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein sagt bis heute: Es muss ein Mord gewesen sein. Diese Woche betonte sie noch einmal, dass sie weiter einen Mörder sucht. Sie ermittelt jetzt gegen unbekannt. Eine Tatwaffe haben die Ermittler allerdings bis heute nicht gefunden. Und auch sonst keinen Beweis für einen Mord.

Aber das ist ja auch nur die eine Version in dieser Geschichte.

An seinem Esstisch wählt der Rechtsmediziner Trübner seine Worte jetzt mit Bedacht. Auf gar keinen Fall will er seine Münchner Kollegen schlecht aussehen lassen. Aber er ist eben überzeugt davon, dass es ganz anders gewesen sein könnte, als es im ursprünglichen Obduktionsbericht steht. Da seine Münchner Kollegen gleich von „Schlägen“ geschrieben hätten, sagt Trübner, habe der Fall „eine Dynamik bekommen, wo man Treibeverletzungen außer Acht gelassen hat“. Und eben nur noch nach einem Mörder gesucht hat. Nach einem Mörder, glaubt Trübner, den es wahrscheinlich gar nicht gibt.

Der Rechtsmediziner zeigt noch einmal auf die Fotos mit den entstellten Schädeln. In Flüssen würden Leichen typischerweise mit dem Bauch nach unten und dem Kopf nach vorn treiben, daher seien dann gerade am Kopf oft die schwersten Verletzungen zu finden. „Man denkt immer: Mensch, da muss ja ein furchtbares Verbrechen passiert sein“, sagt Trübner, „nein, das ist erklärbar durch solche Treibeverletzungen.“ Und so, sagt er, könnte es auch gewesen sein, als Hanna … [W.] kilometerlang durch die Prien getrieben worden ist.

Doch die Polizisten und auch die Staatsanwaltschaft Traunstein suchen von Beginn an vor allem nach Spuren, die einen Mord beweisen. Ob der Tod auch ein Unfall gewesen sein könnte, dem gehen sie nicht weiter nach. Ein paar Menschen in Aschau aber schon. Die Familie von Sebastian T.

Bild
Irgendwann begannen die Angehörigen des Angeklagten selbst zu ermitteln. – Foto: Lorenz Mehrlich

Ein Winternachmittag Ende Dezember 2025, wenige Meter entfernt rauschen die Autos auf der Prientalbrücke über die A 8. Der Fluss biegt sich hier erst nach rechts, dann nach links, das Wasser stürzt dabei zweimal mehr als zwei Meter in die Tiefe, an einer Stelle wird es über einen Seitenkanal auf das Wehr der Oberprienmühle zugetrieben. Ein unscheinbarer Ort, an diesem Nachmittag führt die Prien nur wenig Wasser, sie fließt ganz leise dahin.

Die Verwandten von Sebastian T. kommen nicht zum ersten Mal hierher, entsprechend sind sie ausgerüstet. Dicke Jacken, Wanderschuhe, Wanderstöcke. Iris T., die Mutter von Sebastian. Erika T., die Oma. Katharina T., die Tante. Die Frauen, die zu Hobby-Ermittlerinnen wurden, als Sebastian T. in Haft saß. Zu ziemlich erfolgreichen sogar.

Von Beginn an waren sie davon überzeugt, dass Sebastian T. unschuldig sei. Nur konnten sie das nicht beweisen. Bis ihnen irgendwann ein Gedanke kam: Wenn vor Gericht nachgewiesen werden könnte, dass es ein Unfall war – wäre das nicht der ultimative Beweis für die Unschuld von Sebastian T.?

Am 2. Oktober 2022, am Tag vor dem Tod von Hanna … [W.], hatte es im Chiemgau heftig geschüttet, die Prien hatte Hochwasser, sie war reißend und tobend. Und dann, das wissen die Verwandten von Sebastian T., kann der Fluss unberechenbar sein. Am Ufer erinnert sich Oma Erika T.: „Die Prien kann so wild werden, dass sie Bäume mitreißt und Löcher in die Dämme reißt. Das haben wir schon alles erlebt.“

Die Verwandten von Sebastian T. gingen daher immer wieder die Prien entlang und auch den Bärbach, der durch Aschau fließt und an dessen Ufer die Ermittler einen Ring von Hanna … [W.] und den Gürtel ihrer Jacke gefunden haben. Schon hier muss sie also ins reißende Wasser geraten sein, auf welche Weise auch immer.

Wenn wieder mal Hochwasser war, dann filmten die Verwandten von Sebastian T. den Fluss. Wenn sie Felsen im Wasser, tiefe Abstürze oder Stangen sahen, an denen sich Hanna … [W.] verletzt haben könnte, dann fotografierten sie diese. Und dann gingen sie damit zu den Verteidigern von Sebastian T., im Herbst 2023, da lief der erste Prozess bereits. Die Verteidiger aber interessierten sich nicht für die Unfalltheorie. Also beschloss die Familie zu handeln. Und engagierte Regina Rick als zusätzliche Verteidigerin.



Ein Nachmittag im Dezember 2025, Regina Rick empfängt in ihrer Kanzlei in der Münchner Innenstadt. Sie sagt, auch sie habe sofort an einen Unfall gedacht, auch weil die Rechtsmediziner bei Hanna … [W.] einen Alkoholwert von 2,06 Promille gemessen hatten. Hochwasser, viel Alkohol, dann ein Unfall, für Strafrechtler sei das „nichts Ungewöhnliches“. Die Riss-Quetsch-Wunden am Kopf zum Beispiel, die erklärte sich Rick anders als die Münchner Rechtsmediziner. „Ich dachte von Anfang an, dass sie irgendwo hängen geblieben und dann immer gegen denselben Gegenstand geschleudert sein muss.“

Auch das beidseitig gebrochene Schulterblatt führte sie nicht auf einen Angriff zurück. „Das ist ein ganz unfassbarer Blödsinn. Weil die Krafteinwirkung, das kann jeder Unfallchirurg sagen, nicht ausreicht, wenn Sie sich jemandem von hinten auf die Schulterblätter knien.“ Diese Verletzungen, das seien „Hochrasanztraumata“, die passierten bei Stürzen vom Pferd, vom Fahrrad. Oder eben, davon war Rick von Beginn an überzeugt, beim Treiben durch einen Fluss mit mehreren metertiefen Abstürzen.

Auch weil Rick immer wieder einen möglichen Unfall als Todesursache thematisierte, hörte sich das Landgericht Traunstein im ersten Prozess irgendwann einen Hydromechaniker an, einen Wissenschaftler also, der sich mit den Kräften des Wassers auskennt. Der aber bestätigte die Version der Münchner Rechtsmediziner: Für ihn deute alles auf einen Mord hin. Alle schweren Verletzungen müsse Hanna … [W.] gehabt haben, bevor sie in den Bärbach geworfen worden sei. Im Wasser selbst habe sie sich allenfalls noch Schürfwunden zugezogen.

Doch Regina Rick und die Familie von Sebastian T. gaben nicht auf. Wieder und wieder gingen sie die Prien entlang. Im Frühjahr 2025 schauten sie sich auch noch einmal das Wehr der Oberprienmühle an. Und entdeckten etwas. Metallleisten mit Sechskantschrauben, die die Holzbalken des Wehrs zusammenhalten. Und die Muttern dieser Schrauben, die haben einen Durchmesser von 24 Millimetern. Ziemlich genauso groß sind auch die Riss-Quetsch-Wunden am Kopf von Hanna … [W.].

Regina Rick ließ eine Fotomontage basteln, und die demonstrierte: Die Sechskantschraubenmuttern passen exakt in den dreieckigen Zacken in der Mitte mancher dieser Riss-Quetsch-Wunden. „Damit ist aus meiner Sicht bewiesen, dass die Verletzungen aus dem Fluss stammen müssen“, sagt Rick. „Und damit ist ein Tötungsdelikt ausgeschlossen.“

Als dann der zweite Prozess anstand, gab die Verteidigerin mehrere Gutachten in Auftrag. Hydromechaniker der Uni Aachen stellten fest, dass Hanna … [W.] tatsächlich über den Seitenarm auf das Wehr zugetrieben sein könnte, um dann dort mehrmals mit dem Kopf gegen eine der Schraubenmuttern gestoßen zu werden. Anschließend könnte sie über die mehr als zwei Meter tiefen Abstürze zurück in den Hauptstrom der Prien getrieben worden sein.

Für ein weiteres Gutachten beauftragte Rick den Rechtsmediziner Trübner. Er sollte klären, ob das Verletzungsbild mit den Gegebenheiten des Flusses zusammenpassen könnte.

An seinem Esstisch erzählt Trübner, dass er sich alle bereits vorliegenden Gutachten angeschaut habe, aber auch das Wehr der Oberprienmühle, den Flusslauf, die Sechskantschraubenmuttern. Er sagt, ihm habe es sofort eingeleuchtet, dass sich Hanna … [W.] dort ihre schwersten Verletzungen zugezogen haben könnte, „Treibe- oder Aufprallverletzungen“. Dagegen gebe es „keine Verletzung, die zwingend auf eine fremde Gewalteinwirkung hinweisen könnte“. Trübner sagt, auch er könne „nicht beweisen, dass es unbedingt so gewesen sein muss“. Er wisse ja auch nicht, wie Hanna … [W.] in den Bärbach geraten sei. „Aber ich habe zumindest eine Variante, eine Alternative.“

Die Staatsanwaltschaft Traunstein allerdings überzeugt das nicht. Ein Sprecher teilt per Mail mit, dass die Staatsanwaltschaft „weiterhin“ davon ausgehe, dass es sich „um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“. Neue Beweise dafür nennt der Sprecher keine, „mit Rücksicht auf ermittlungstaktische Belange“, was im Juristendeutsch so viel heißen dürfte wie: Es gibt sie nicht.

Und so denken sie bei der Staatsanwaltschaft, so sieht das Trübner, weiterhin in die falsche Richtung. Der Rechtsmediziner zweifelt ja schon das Motiv an, das die Staatsanwaltschaft dem Gewaltverbrechen zugrunde gelegt hatte. Für ihn spricht die fehlende Hose nicht für ein Sexualverbrechen. Trübner sagt: „Bei heftiger Strömung oder in reißenden Gebirgsbächen können Leichen fast vollständig entkleidet werden.“

Dass also noch ein Täter frei herumlaufen könnte, das halte er „für unwahrscheinlich, um es mal vorsichtig zu sagen“. So wie Trübner das sieht, kann die Staatsanwaltschaft Traunstein also noch lange suchen.

Süddeutsche.de am 22.03.2026
https://www.sueddeutsche.de/panorama/ha ... li.3453372
ohne Paywall:
https://archive.ph/20260322105006/https ... li.3453372


Nachtrag: Eigens auf diesen SZ-Artikel weist die Presseschau der Legal Tribune online (LTO) hin:

Spoiler – hier klicken!


StA Traunstein – Tod von Hanna … [W.]:

Nach dem Freispruch von Sebastian T. geht die Staatsanwaltschaft Traunstein weiterhin davon aus, dass die Studentin Hanna … [W.] ermordet wurde. Sie ermittelt nun gegen unbekannt. Dagegen schildert die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) anhand von im Prozess vorgelegten Gutachten, dass die Studentin auch durch einen Unfall ums Leben gekommen sein könnte. Die schweren Verletzungen könnten durch das Treiben im Fluss verursacht worden sein.



LTO, Presseschau 21.–23.03.2026
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/ ... ention-igh

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 22. März 2026, 18:09:35

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Kann man davon ausgehen, dass mit „er“ RA Baumgärtl gemeint ist?
Wer denn sonst?

Bevor RAin Rick als Wahlverteidigerin mandatiert wurde, gab es nur die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank. Dass nur RA Baumgärtl gemeint sein kann, ergibt sich also zwingend aus der Logik des von Dir selbst zitierten Textes:

Spoiler – hier klicken!
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Warmbrunn (off): „Im Herbst 2023 als der Erste Prozess schon läuft, berichtet die Familie seinen damaligen Verteidigern Harald Baumgärtl und Markus Frank von ihrer Unfalltheorie."

Oma Erika: „Der [ganz offensichtlich Baumgärtl] wollt damals gar nicht mehr mit uns sprechen, gell. Wir haben es nur dem Dr. Frank halt immer gesagt.

Warmbrunn: Und der? Was hat der gesagt?“

Erika: „Ja, der hat zu dem Bach eigentlich gar nicht so viel gesagt.“

Warmbrunn (off): „… Da beschließt die Familie von Sebastian T., dass sie Hilfe braucht. Und wendet sich an Regina Rick.“

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Wäre ja schon heftig, wenn der sich dann verweigert hat.
Das ist heftig und fügt sich nahtlos in das pechschwarze Bild, das die beiden Pflichtverteidiger auch sonst abgegeben haben – insbesondere mit der Weigerung, Ricks Befangenheitsantrag mitzuunterzeichnen.

Sie beißen nicht die Hand, die sie füttert. Schließlich werden Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt und bezahlt. Eine dem Gericht opportune „Verteidigung“ sichert den Broterwerb. Vielleicht gebricht es ihnen an freiwilligen Mandaten.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 06. März 2026, 17:04:18 SZ: Podcast-Reihe – Ein Dorf sucht einen Mörder

Fünf Podcast-Episoden zum Eiskeller-Fall präsentiert Benedikt Warmbrunn, Kriminalreporter der Süddeutschen Zeitung (SZ):
► über ein Dorf, das die Wahrheit sucht,
► über zwei Familien, für die nichts mehr ist, wie es war,
► über einen jungen Mann, für den es um die Freiheit geht.

1. Der Heimweg (ab sofort, 34 Min.)
2. Hanna (ab sofort, 55 Min.)
3. Gerechtigkeit (ab 12.03.2026, 17 Uhr)
4. Wunden (ab 19.03.2026, 17 Uhr)
5. Über Leben (ab 26.03.2026, 17 Uhr)

Der Trailer (4 Min.) und die erste Folge sind frei zugänglich, die weiteren Episoden erfordern ein SZ-Digitalabo.

SZ: https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... l-e748926/
Spotify: https://open.spotify.com/show/3Dk4RjoND7gF6itcjxDUxT
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/a ... 1881615945
Podigee: https://aschau.podigee.io/feed/mp3
Trailer: https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... 1c0ce9.mp3

Aus dem Begleittext der SZ:

Spoiler – hier klicken!
In der Folge „Wunden“ trifft sich Benedikt Warmbrunn mit Sebastians Familie an der Prien um mit ihnen über die dortigen Verhältnisse und Hindernisse zu sprechen. Ab der neunten Minute beginnt ein Dialog:

Warmbrunn(off): „Im Herbst 2023 als der Erste Prozess schon läuft, berichtet die Familie seinen damaligen Verteidigern Harald Baumgärtl und Markus Frank von ihrer Unfalltheorie."

Oma Erika: „Der wollt damals gar nicht mehr mit uns sprechen, gell. Wir haben es nur dem Dr. Frank halt immer gesagt.

Warmbrunn: Und der? Was hat der gesagt?“

Erika: „Ja, der hat zu dem Bach eigentlich gar nicht so viel gesagt.“

Warmbrunn(off): „Ich kann mir kaum vorstellen, wie schlimm das für die Familie von Sebastian T. gewesen sein muss. Da suchen sie wochenlang auf eigene Faust nach neuen Hinweisen. Sie werden sogar fündig.Und dann sagt der Anwalt „Bringt alles nichts“ Stattdessen deutet einer der Verteiger an, dass dieser Erste Prozess sowieso nur auf eines hinausläuft, eine Verurteilung. Die Familie ist verzweifelt. Sebastian könnte bald als verurteilter Mörder in Haft sitzen. Und die Männer die ihm helfen könnten und sollten, scheinen schon aufgegeben zu haben. Da beschließt die Familie von Sebastian T., dass sie Hilfe braucht. Und wendet sich an Regina Rick.“


Kann man davon ausgehen, dass mit „er“ RA Baumgärtl gemeint ist? Wäre ja schon heftig, wenn der sich dann verweigert hat.

Auf jeden Fall wirft das erneut kein gutes Bild auf die Pflichtverteidigung.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 20. März 2026, 22:55:30

Schops: Ein Lied für Hanna

Mit einer Ballade in bayerischer Mundart erinnert der Liedermacher „Schops“ aus Neuötting an Hanna.

https://www.facebook.com/reel/2223513731809560

Spoiler – hier klicken!

Bild

Download der MP4-Datei (4,2 MByte):
https://video-fra5-1.xx.fbcdn.net/o1/v/ ... tag=sve_sd

Hinweis in einer veralteten Version des Wikipedia-Artikels:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?ti ... 75929#Lied

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast9025 » Donnerstag, 19. März 2026, 19:47:20

Die Aussagen der StA sind nichtssagend.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast1810 » Donnerstag, 19. März 2026, 13:12:38

Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft bewegen sich auf einem so hohen Abstraktionsniveau, dass sie lediglich Selbstverständlichkeiten widergeben und keinen Bezug mehr zum konkreten Fall aufweisen. Es bleibt deshalb erklärungsbedürftig, wie es dazu kommen konnte, dass ein Unschuldiger verfolgt und wegen Mordes verurteilt wurde. Erklärungsbedürftig bleibt auch, auf welche Gutachten die Staatsanwaltschaft ihre Annahme eines Tötungsdeliktes stützt, zumal sich aus meiner Sicht in den beiden Prozessen das Geschehen vielmehr als Unfall dargestellt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet und bestätigt noch einmal mehr die Aussage von Verteidigerin Rick, dass die Justiz keine Fehlerkultur habe. Dass nichts Wesentliches und Substanzielles zur Aufarbeitung der Fehler gesagt wurde und eine Entschuldigung nach wie vor ausbleibt, macht nachdenklich und stärkt nicht gerade das Vertrauen in die bayerische Justiz. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bayerische Justiz sich schon mehrere gravierende „Fehler“ zu Schulden hat kommen lassen (Rupp, Mollath, Genditzki, JVA Gablingen…). Es wäre daher mittlerweile ein Konzept des Justizministeriums für derartige Fälle geboten anstatt solch überflüssiger und unreflektierter Äußerungen. An diesen erschreckt mich auch, dass sie den Eindruck erwecken, als würde man in der Justiz von einer völlig unkritischen Öffentlichkeit ausgehen. Ein weiterer trauriger Tiefpunkt der bayerischen Justizgeschichte, der das Vorzeigebundesland in schlechtem Licht dastehen lässt.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast8999 » Donnerstag, 19. März 2026, 10:30:57

Die Allgemeinplätze ohne inhaltliche Aussage, die die StA kundgetan hat, sind schon traurig. Eine öffentliche Stellungnahme und Entschuldigung wären geboten gewesen. Damit haben sie sich ein weiteres Eigentor geschossen.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 19. März 2026, 01:03:17

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Über alle Massen herausragend. Vivat!
Danke für die Blumen! Das musste sein. ;-)

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Das gehört in einen Brief an die dem Generalstaatsanwalt übergeordnete Behörde …
Dem GStA übergeordnet ist der Bayerische Staatsminister der Justiz.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 … bestimmt kann auch eine freundliche Anfrage bei Frau Rechtsanwältin Regina Rick nach dem richtigen und sinnvollsten Weg einer Bürgerbeschwerde …
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos. ;-)


Spoiler – hier klicken!
Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Das Baiernvolk soll ja mutmasslich von einem Stamm Fussfauler Schmerbäuchiger Ostgoten abstammen, die auf ihrem Weg nach Iberien ermüdet erkannten: Das Gelände ist ideal für unsere Zwecke, in der Höh' ist trefflich gut hausen und schmausen, um auf Raub, Mord und Totschlag in allen Tälern und Ebenen den feisten Pfeffersäcken aufzulauern, nachzulesen im Brockhaus der 1880er Jahre: Baiern, derbes räuberisches Bergvolk, vor gerade mal weniger als 145 Jahren.

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... l-100.html

Deshalb endet für mich das zivilisierte Europa, wenn auf der Autobahn das blaue Schild Ulm-West in Sicht kommt: Dahinter beginnt die vorasiatische Vor-Steppe, zur Gänze bewohnt von höchlich suspektem Volksgemenge mit 100erlei Sprachgestammel, bis ganz hinten nach Kamtschatka! :P

Aber herzig wars doch, als die Prinzessin Marie von Preussen 1848 in einer 14-tägigen Kutschfahrt ins Baiernland fuhr und ab Grenze überall Ehrenportale in den Käffern errichtet waren und mächtiges Schallgedöns der Königlich Bairischen Armeeblechkapellen ertönte und sie spielten nicht Return to sender, adress unknow plus Knallraketenschiessen und wie dann die Prinzessinn wider alle Protokolle auf der Gasse bereits aus der Kutsche mit den 2 Meter hohen Rädern sprang und ihrem Gatten Kini Maximillian II. Joseph um den Hals fiel und ihn abbusselte! Hurra!

Selten habe ich so gelacht. Danke für die gelungene Glosse!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 19. März 2026, 00:36:42

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 @catch22 vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. …
Sehr gerne. Schade, dass Du nicht im HET registriert bist, um auch die eingebundenen Grafiken sehen zu können.

(Links zu Allmystery werden von der HET-Software leider verstümmelt, so dass es nur mit einem Formatierungs-Trick gelingt, sie überhaupt darstellen zu können. Automatisch als Verlinkung werden sie dann nicht angezeigt. Was hilft: markieren, kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen – sehr umständlich.)

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Hast du ihr auch eine Theorie dazu „wie“ sie in den bärbach gelangt ist? …
Das Geländer entlang des Bärbachs im Bereich des Brückerls ist nicht durchgehend. Wenn man die Kampenwandstraße in südliche Richtung geht, klafft gleich nach der linksseitigen Grundstückseinfahrt, wenige Schritte bevor man das Brückerl erreicht, eine größere Lücke im Geländer. Ebenso unmittelbar vor dem Brückerl.

Hier ein Foto aus der Passauer Neuen Presse vom 23.10.2025 (ganz links im Bild eine breite Lücke im Geländer, leider perspektivisch verzerrt):

Bild
Quelle:
viewtopic.php?p=306188#p306188 (viertletzter Abschnitt)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... z-19774910

Deutlicher zu erkennen sind die Lücken auf einem Foto auf Allmystery. Link bitte markieren, kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen:

https://www.allmystery.de/i/4p317fhiec46_Screenshot_2025-06-06_at_22-36-34_Apple_.png
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 14. März 2026, 12:02:24 Nässe, feuchtes Gras und Laub, glatte Sohlen, Dunkelheit, die starke Alkoholisierung und der defekte Reißverschluss der Hose befördern ein Ausrutschen, einen Fehltritt oder das Gleichgewicht zu verlieren.
Außerdem:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 14. März 2026, 12:02:24 Aufgrund medizinischer Befunde (Mageninhalt, Resturin, acetylierte Glukose als Hinweis auf einen Harnwegsinfekt) liegen Erbrechen und Urinieren nahe.
Vor allem die außergewöhnlich geringe Menge Restharn (1 ml anstatt der bei weiblichen Leichen durchschnittlich anzutreffenden Menge von ca. 70 ml) spricht dafür, dass Hanna unmittelbar vor Todeseintritt uriniert haben müsste. Hinzu kommt, dass im Restharn acetylierte Glukose vorgefunden wurde. Dies weist auf einen bakteriellen Harnwegsinfekt hin (nicht, wie im aufgehobenen Urteil irrig festgestellt wurde, auf hohe Adrenalinausschüttung). Eine Blasenentzündung und auch erheblicher Alkoholkonsum steigern den Harndrang.

Der geringe Mageninhalt (110 ml) spricht dafür, dass Hanna kurz vor ihrem Tod erbrochen haben könnte.

Nahe des Brückerls kumulieren viele Faktoren, die einen Sturz in den Bärbach physikalisch wahrscheinlich machen:

► Lücken im Geländer,
► abschüssige Böschung,
► Nässe,
► feuchtes Gras und Laub,
► glatte Turnschuhsohlen,
► ungünstige Lichtverhältnisse,
► starke Alkoholisierung.

Treten dazu noch Harndrang und Brechreiz auf, ist ein Unglück schnell geschehen.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Zumal an ihren Händen meines Wissens keinerlei „Verletzungen“ zu finden waren. Und wären die nicht gerade entstanden, wenn sie sich an dem Abfluss am Parkplätze hätte retten wollen? …
Dieser Ansicht bin ich auch. Allerdings erscheint mir aufgrund der Waschhautbildung (nach der langen Liegezeit im Wasser) fraglich, ob sich Verletzungen an den Handinnenflächen wirklich sicher haben ausschließen lassen.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Daher ist es doch an sich wahrscheinlicher das sie im Wasser bereits bewusstlos war. …
Dieser Ansicht war nur die Rechtsmedizinerin Mützel von der LMU in München. Nicht zuletzt das Herz-Kreislauf-Verhalten in kaltem Wasser dürfte Mützel falsch interpretiert haben (wie zuvor die acetylierte Glukose). @Fränkin hatte zu den medizinischen Themen bereits vor längerer Zeit einige sehr fundierte Beiträge verfasst:
search.php?author_id=9087&t=1158

Vehement widersprochen hatte der Auffassung Mützels u. a. der Hamburger Rechtsmediziner Püschel. Leider kamen Püschel und sein Essener Kollege Trübner im Prozess nicht mehr zu Wort.

Bewusstlosigkeit dürfte nach Ansicht Püschels wohl erst nach etwa 2 Minuten im kalten Wasser eingetreten sein.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Klar 2 Promille sind nicht zu unterschätzen, aber das man in so einer Situation überhaupt keine Reaktion zeigt? …
Welche Reaktion könnte man zeigen, wenn‘s einem an einer abschüssigen Böschung auf nassem Gras plötzlich die Füße (die in Turnschuhen mit glatten Sohlen stecken) wegreißt und man blitzschnell im kalten Hochwasser landet? Meiner Einschätzung nach: einen Schrei des Erschreckens. Ein solcher wurde von einer Zeugin im Burghotel auch gehört. Danach beginnt der Überlebenskampf. Ertrinken geht lautlos vonstatten.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Natürlich sprechen genauso viele Tatsachen gegen einen Übergriff wie die kurze Zeitspanne oder fehlende DNA/Kampfspuren oder Verletzungen. …
Ich will es einmal andersherum formulieren: Welche Indiztatsachen sprechen denn für einen gewaltsamen Übergriff durch einen Täter?

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Ich möchte zum Ende hin nochmal betonen, dass ich absolut nicht so tief in dem Thema drin bin wie andere. …
Dies hindert ja nicht am logischen Denken. ;-)

Wissenslücken bei den Fakten werde ich, so gut ich kann, aus dem Gedächtnis heraus zu schließen versuchen. Frag gerne nach. Leider ist die Suchfunktion im Forum neuerdings sehr eingeschränkt. Vielleicht wird sie ja eines Tages wiederbelebt.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Trotzdem würde ich mich über verschiedene Meinungen freuen.
Dem schließe ich mich an.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 19. März 2026, 00:35:57

PNP: StA und Holderle weiter auf Mörderjagd

Neben den bereits bekannten News (siehe hier), die nun die Passauer Neue Presse (PNP) unnötig breit hinter einer Paywall vertieft, macht sich das Blatt zum Sprachrohr Holderles, diskreditiert die ARD-Doku und bietet der StA viel Raum für Schönfärberei.

► StA: „gerichtlich bestellte“ Gutachter widerlegen Unfall

Anmerkung; Damit können nur die fragwürdigen Gutachten der Rechtsmediziner Mützel und Adamec sowie des Hydromechanikers Malcherek aus dem 1. Rechtsgang unter Aßbichlers Vorsitz gemeint sein. Neue, von der StA beauftragte Gutachten gibt es offenkundig nicht.

► StA: Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt eingeleitet

► StA: „Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“

► kein neuer Tatverdächtiger
► keine Hinweise auf anderen Täter
► Ermittlungen erst, wenn neue Zeugen oder neue Hinweise

► RA Holderle: „Es läuft ein Mörder frei herum.“

► RA Holderle: will Gutachten von Dirk Labudde:
• Verletzungen nicht durch Treiben im Wasser
• nicht durch Anstöße an ein Wehr [genauer: Schütz]

Anmerkung: Einen gleichlautenden Beweisantrag hatte Holderle als Nebenklagevertreter am 4. Sitzungstag der Hauptverhandlung am 09.10.2025 gestellt (siehe hier, im Spoiler). Tags darauf hatte sich die Nebenklage aus dem Verfahren zurückgezogen. Aus dem wenig erfolgversprechenden Antrag wurde nichts. Jetzt, wo Holderle keine Widerstände seitens Rick und Dr. Georg mehr zu fürchten hat, nimmt er erneut Anlauf. Vielleicht spendiert ja die Justizkasse ein Gutachten von Labudde – und letzterer verhilft Holderle zu einer blutigen Nase. Denn was weiß ein Bioinformatiker über Verletzungsursachen, das die Gutachter der Verteidigung (Rechtsmediziner, Hydrologen, Unfallsachverständiger usw.) nicht haben wissen können? Weshalb hatte Holderle seinen Beweisantrag nicht bei Gericht weiterverfolgt? Wohl weil er ihn selbst für aussichtslos hält. Alles nur Show!


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Richterschelte bleibt folgenlos
Fall Hanna: Mörder wird weiter gesucht – aber es gibt keinen Verdächtigen

Bild
Hanna … [W.] genoss ihre Auslandsreisen – wie hier nach Australien. – Foto: privat

Nach dem Freispruch des Angeklagten Sebastian T. im Fall der getöteten Studentin Hanna … [W.] aus Aschau … ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein nun offiziell gegen einen unbekannten Täter. Gegenüber der Mediengruppe Bayern versichert die Behörde, dass sie weiter davon ausgeht, dass die junge Frau Opfer einer Gewalttat geworden ist.

Zudem bestätigt jetzt die Generalstaatsanwaltschaft München, dass die harsche Kritik der Vorsitzenden Richterin, Heike Will, bei der Verkündung des Urteils vorerst keine Folgen haben wird.

Keinerlei Ermittlungen wegen vorgeworfener Fehler der Ermittler

„Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Fall Eiskeller … derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligte Personen vorliegen“, erklärte Sebastian Murer, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Anfrage.

Wie berichtet, hatte Richterin Heike Will „fatale Fehler im Laufe der Ermittlungen“ angeprangert. Davon ist aber in der schriftlichen Urteilsbegründung nichts mehr zu lesen, wie Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, bestätigt.

Die im zweiten Verfahren zuständige 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein sei – im Gegensatz zur 2. Jugendkammer, die den Angeklagten noch wegen Mordes verurteilt hatte, – nach „Durchführung der Beweisaufnahme nicht mit der erforderlichen Gewissheit von der Täterschaft des Herrn T. überzeugt“. Bei solchen Zweifeln „spricht das Gericht den Angeklagten frei (in dubio pro reo)“.

Über die Würdigung der Beweismittel entscheide das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit. Vor dem Urteil am 25. November 2025 hatte sich auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen. Ausschlaggebend waren vor allem Zweifel an den Aussagen belastender Zeugen, deren Angaben im ersten Verfahren noch zu einer Verurteilung geführt hatten.

Engere Zusammenarbeit mit Kriminaltechnik

Im Zuge der Nachbearbeitung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sei besprochen worden, dass in Zukunft „noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt wird“. Handyauswertungen belastender Zeugen hatten im zweiten Verfahren ergeben, dass deren zeitliche Angaben zum angeblichen „Täterwissen“ des Angeklagten nicht stimmen konnten.

Ein zentraler Ansatzpunkt für weitere Verbesserungen bestehe laut Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze außerdem in einer noch engeren Verzahnung zwischen Kriminaltechnik und ermittelnden Beamten: „Eine noch engere Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass sämtliche technisch relevanten Fragestellungen frühzeitig erkannt, priorisiert und vollständig abgearbeitet werden. Besonders bedeutsam erscheint dies, da aufgrund kurzer Speicherfristen viele Daten bereits nach kurzer Zeit nicht mehr erlangt werden können.“

Da nach dem Freispruch von Sebastian T. keine Rechtsmittel eingelegt wurden, betont der Traunsteiner Oberstaatsanwalt zudem: „Damit ist das Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Herrn T. rechtskräftig abgeschlossen.“

Staatsanwalt: Es war ein Gewaltverbrechen und kein Unfall

Auch wenn von der Verteidigung von Sebastian T. beauftragte Gutachter unter anderem in einer als Doku bezeichnete Fallschilderung der ARD zu dem Fall die Theorie verfolgen, dass Hanna … [W.] in Folge eines Unfalles gestorben ist, stellt die Traunsteiner Staatsanwaltschaft klar, dass dies gerichtlich bestellte Sachverständige anders sehen.

Nach deren Einschätzung sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat.“ Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet worden: „Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“

Darauf legen auch die Eltern von Hanna … [W.] wert, wie deren Rechtsbeistand, der Rosenheimer Rechtsanwalt Walter Holderle, im Namen seiner Mandanten versichert: „Es liegt ein nicht geklärter Mord an unserer Tochter vor. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass die Ermittlungen weitergeführt werden.“

Gleichwohl: Nach Informationen der Mediengruppe Bayern gibt es bisher keinen neuen Tatverdächtigen oder Hinweise auf einen anderen Täter. Ergo werden Ermittler erst wieder tätig, wenn neue Zeugen oder Hinweise auftauchen.

Elternanwalt: „Es läuft ein Mörder frei herum“

Damit die immer wieder kolportierte Variante von einem Unfall … endgültig widerlegt wird, regt Holderle – wie schon im Laufe der Verhandlung im Herbst vergangenen Jahres – an, dass der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde von der Abteilung Forensik an der Fachhochschule Mittweida beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen.

Damit solle geklärt werden, dass die Verletzungen von Hanna … [W.] „nicht durch ein Treiben im Wasser sowie Anstöße etwa an ein Wehr“ verursacht worden sein können. Rechtsanwalt Holderle betont zudem, dass eine Klärung des Falles angesichts der Gewalttat weiter hohe Priorität haben muss, denn: „Es läuft ein Mörder frei herum.“

PNP.de am 18.03.2026
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20748376
ohne Paywall:
https://archive.ph/20260318191247/https ... n-20748376

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Heckengäu » Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:50:32
Anstatt öffentlich einzugestehen, sich völlig verrannt zu haben, wird beschönigt und verharmlost und der Generalstaatsanwalt hält seine schützende Hand darüber: Gegen Beamte der Rosenheim Cops werde nicht ermittelt. Derweil starten neue, undurchsichtig langwierige Ermittlungen gegen Unbekannt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sang- und klanglos im Sande verlaufen werden. Täter wird sich keiner finden, aber man kauft Zeit mit Steuerzahlers Geld, damit vollends Gras über die Blamage wachse.

Sachgerecht stattdessen ein Todesermittlungsverfahren zu führen, um den Hergang eines naheliegenden Unfallgeschehens aufzuklären, scheint wenig genehm: Ein zeitnahes Ende mit wenig erwünschtem Ergebnis stünde ins Haus. Noch nicht hoch genug würde das Gras in der kurzen Zeit gewachsen sein, um das Versagen zu bedecken.

Auch scheut man nicht die Dreistigkeit, auf Ermittlungen gegen einzelne Beamte der Rosenheim Cops generös zu verzichten. Nicht einmal einen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) z. B. der Unterdrückung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB), der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) oder der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erkennen zu können, zeugt von Justitias Blindheit, ganz im verdrehten, bajuwarischen Sinne. Zugleich scheint der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258, 258a StGB) nur in Preußen zu gelten. Ein bayerischer (G)StA zeigt sich davon unbeeindruckt.

Nicht die Spur!
Über alle Massen herausragend. Vivat!

Das gehört in einen Brief an die dem Generalstaatsanwalt übergeordnete Behörde, so es denn eine filzfreie Behörde im Bayernland überhaupt gibt oder geben kann - das weiss ich nicht, 'i ben a Ausländer vom "Ländle"', oder doch gleich auf Bundesebene an das Ministerium der Justiz; bestimmt kann auch eine freundliche Anfrage bei Frau Rechtsanwältin Regina Rick nach dem richtigen und sinnvollsten Weg einer Bürgerbeschwerde wegen Korpsdenken, woraus sich real eine Verschwörung ergibt, zum Nachteil unschuldiger Personen, die "ums Verrecken" zum höchst brutalen Mörder (Presse: Der Killer) Verurteilungssicher (Was nicht passt, wird passend gemacht) abgestempelt wurden und werden. Wie Harry Wörz, Manfred Genditzki, Sebastian T. und viele andere vor und seit Vera Brühne - wie kann es auch anders sein, in München, vor Gericht.

Das Baiernvolk soll ja mutmasslich von einem Stamm Fussfauler Schmerbäuchiger Ostgoten abstammen, die auf ihrem Weg nach Iberien ermüdet erkannten: Das Gelände ist ideal für unsere Zwecke, in der Höh' ist trefflich gut hausen und schmausen, um auf Raub, Mord und Totschlag in allen Tälern und Ebenen den feisten Pfeffersäcken aufzulauern, nachzulesen im Brockhaus der 1880er Jahre: Baiern, derbes räuberisches Bergvolk, vor gerade mal weniger als 145 Jahren.

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... l-100.html

Deshalb endet für mich das zivilisierte Europa, wenn auf der Autobahn das blaue Schild Ulm-West in Sicht kommt: Dahinter beginnt die vorasiatische Vor-Steppe, zur Gänze bewohnt von höchlich suspektem Volksgemenge mit 100erlei Sprachgestammel, bis ganz hinten nach Kamtschatka! :P

Aber herzig wars doch, als die Prinzessin Marie von Preussen 1848 in einer 14-tägigen Kutschfahrt ins Baiernland fuhr und ab Grenze überall Ehrenportale in den Käffern errichtet waren und mächtiges Schallgedöns der Königlich Bairischen Armeeblechkapellen ertönte und sie spielten nicht Return to sender, adress unknow plus Knallraketenschiessen und wie dann die Prinzessinn wider alle Protokolle auf der Gasse bereits aus der Kutsche mit den 2 Meter hohen Rädern sprang und ihrem Gatten Kini Maximillian II. Joseph um den Hals fiel und ihn abbusselte! Hurra!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 18. März 2026, 19:50:32

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 Der depperte Laie wie ich versteht's mal wieder nicht. …
Wenn Du‘s wirklich nicht verstanden haben solltest, wär‘s völlig in Ordnung, denn genau das erwartet die königlich bayerische Obrigkeit von braven Untertanen. ;-)

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 … Dem Kriminaltechniker war die Brisanz dieser Auswertung sofort bewusst, nur der Ermittler hat die Info einfach ignoriert. Die Zusammenarbeit hat also durchaus funktioniert. … Und nun wird das als bedauerliches Missverständnis verkauft und völlig verharmlost. …
So ist wohl der Plan.

Anstatt öffentlich einzugestehen, sich völlig verrannt zu haben, wird beschönigt und verharmlost und der Generalstaatsanwalt hält seine schützende Hand darüber: Gegen Beamte der Rosenheim Cops werde nicht ermittelt. Derweil starten neue, undurchsichtig langwierige Ermittlungen gegen Unbekannt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sang- und klanglos im Sande verlaufen werden. Täter wird sich keiner finden, aber man kauft Zeit mit Steuerzahlers Geld, damit vollends Gras über die Blamage wachse.

Sachgerecht stattdessen ein Todesermittlungsverfahren zu führen, um den Hergang eines naheliegenden Unfallgeschehens aufzuklären, scheint wenig genehm: Ein zeitnahes Ende mit wenig erwünschtem Ergebnis stünde ins Haus. Noch nicht hoch genug würde das Gras in der kurzen Zeit gewachsen sein, um das Versagen zu bedecken.

Auch scheut man nicht die Dreistigkeit, auf Ermittlungen gegen einzelne Beamte der Rosenheim Cops generös zu verzichten. Nicht einmal einen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) z. B. der Unterdrückung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB), der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) oder der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erkennen zu können, zeugt von Justitias Blindheit, ganz im verdrehten, bajuwarischen Sinne. Zugleich scheint der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258, 258a StGB) nur in Preußen zu gelten. Ein bayerischer (G)StA zeigt sich davon unbeeindruckt.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 … Oder habe ich etwas nicht richtig verstanden?
Nicht die Spur!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast111213 » Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14

@catch22 vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Unglaublich wie viel Mühe du dir gegeben hast.

Hast du ihr auch eine Theorie dazu „wie“ sie in den bärbach gelangt ist? Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen das sie durch den Alkohol geschwankt ist und dann über das Geländer gefallen ist. Zumal an ihren Händen meines Wissens keinerlei „Verletzungen“ zu finden waren. Und wären die nicht gerade entstanden, wenn sie sich an dem Abfluss am Parkplätze hätte retten wollen ?

Daher ist es doch an sich wahrscheinlicher das sie im Wasser bereits bewusstlos war. Klar 2 Promille sind nicht zu unterschätzen, aber das man in so einer Situation überhaupt keine Reaktion zeigt? Kann ich mir schwer vorstellen.


Natürlich sprechen genauso viele Tatsachen gegen einen Übergriff wie die kurze Zeitspanne oder fehlende DNA/Kampfspuren oder Verletzungen.

Ich möchte zum Ende hin nochmal betonen, dass ich absolut nicht so tief in dem Thema drin bin wie andere. Trotzdem würde ich mich über verschiedene Meinungen freuen.

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