VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Donnerstag, 24. Juli 2025, 10:44:48

Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.

Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.

Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
https://www.bild.de/sport/fussball/marc ... 24296e0b44

und auch ihre ersten Worte über den Medienrummel wären dann ebenfalls

„Et jeht mir uff’n Sack.“

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Donnerstag, 24. Juli 2025, 01:07:40

Alexa90455 hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 17:52:57 ... Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Die dafür notwendigen neuen Beweise könnten die lebende Alexandra sein oder Alexandras Leiche mit derartigen zusetzlichen Fakten, die belegen würden, dass die Verurteilten sie nicht getötet haben könnten.

Dass die Verurteilten aus Angst vor noch größeren Kriminellen nicht mit sie entlastenden Details zum 9. Dezember 2022 rausrücken und stattdessen die mindestens 20 Jahre Haft auf sich nehmen, halte ich persönlich für wenig plausibel.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alexa90455 » Mittwoch, 23. Juli 2025, 17:52:57

Der Käse ist gegessen. Die fränkische Bratwurst gegrillt. Die Wege zum Ruhm sind versperrt.

Mörder bleibt Mörder und Möchtegern bleibt Möchtegern.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 22. Juli 2025, 16:29:07

Vor fast einem Jahr wurden die beiden Mörder der damals hochschwangeren Alexandra R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.

Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.

Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof selbst hat sich auf die Anfrage des Bayerischen Rundfunks noch nicht zu dem Fall geäußert. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.

Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel - wie beispielsweisen eine Leiche - vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist .....

Vllt. erfährt man heute Abend mehr in einem Beitrag von Frankenschau aktuell zu diesem Thema um 17:30 Uhr.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... er,Urfu5O1

Der 6. Strafsenat am BGH hat das Urteil des LG. bereits bestätigt.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html
Standort des Entscheidungsträgers als Foto hier unten:
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg (347.15 KiB) 1263 mal betrachtet

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 22. Juli 2025, 15:08:58

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 14:16:22 Hier der Wortlaut des BGH-Urteils hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Wieder mal schneller als ich, danke für die Einstellung der Pressemitteilung.
BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Auch hier ist von einem Beschluss die Rede, wie normalerweise üblich, nicht von einem Urteil,
wie mancher Fachunkundige hier behaupten will.

Mir wurde mal von einer Betragsschreiberin hier im Forum gesagt: 
erst informieren, dann denken, dann erst Beitrag schreiben. Kennst Du sie zufällig ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Dienstag, 22. Juli 2025, 14:16:22

Hier der Wortlaut des BGH-Beschlusses hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 21. Juli 2025, 22:37:39

Siiieeeg.
Welch eine Genugtuung. Was für ein schönes nachträgliches Geburtstagsgeschenk.
Gesiebte Luft für mindestens 20 Jahre für die Betrüger und Mörder Dejan B. und Ugur T.
Rechtsanwalt Harald Straßner war im Prozess der Vertreter von Cosmin M., dem Bruder der ermordeten Alexandra R., der als Nebenkläger aufgetreten ist.
Möge das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Halunken haben, die versuchen, sich auf Kosten anderer einen Lebensstil zu gönnen, der ihnen nicht zusteht.

Nun kann begonnen werden, die Drehbücher für die Verfilmungen des Falls zu schreiben.

Hat N.H. ihren Mörder-Verlobten eigentlich inzwischen geehelicht? Oder überhaupt einmal hinter Gittern besucht?

Was macht eigentlich der rumänische Beinah-hätte-ich-was-gesagt, der im Prozess versucht hat, die Mörder durch eine Falschaussage zu entlasten?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 21. Juli 2025, 22:29:02

papaya hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 19:54:12 Normalerweise findet immer eine öffentliche Urteilsverkündung statt,
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... nternet951

danach wird das Urteil hier veröffentlicht
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =en&Sort=3

Das ist in §311 ZPO geregelt.

Davon ist bislang nichts zu erkennen.

Da wird also ein vermeintliches Urteil des BGH zuerst von der Lokalpresse herausgetratscht. Warum? Weil ein Rechtsbeistand des als Nebenkläger nicht einmal zum letzjährigen Strafprozess zugelassenen Lebensgefährten (genauer gesagt gleichzeitiger Lebensgefährte der Verschwundenen sowie einer weiteren Frau und zudem gleichzeitiger Vater der Kinder dieser beiden Frauen aus diesen parallelen Beziehungen) einer befreundeten Redakteurin etwas über dieses vermeintliche Urteil erzählt hat. Auf Nachfrage, wie es im Artikel heißt.

Hingegen ist bislang nichts dergleichen seitens der Verteidigung, seitens des Revisionsanwalts und auch nicht seitens des BGH öffentlich geworden.

Das scheint mir eine durchaus ungewöhnliche Kommunikationsstrategie.

Dass dieses Nichtereignis hier soviel Wirbel und versuchte Häme generiert, ist hingegen bezeichnend.

Die meisten BGH-Entscheidungen werden nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss
entschieden, insbesondere über 90 % aller Revisionsverfahren im Strafrecht.

Seit wann gilt die ZPO in einem Strafverfahren !
Das Urteil ergeht im Namen des Volkes und ist in der Strafprozessordnung klar geregelt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__268.html

Sollte der BGH tatsächlich das Urteil verworfen haben, dann liegt das Originalurteil am ursprünglichen Tatgericht, also in der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg/Fürth, m. E. Im Originalurteil werden relevante Angaben auch nicht entfernt.

Auch in einem BGH-Revisionsverfahren muss der Wissensstand aller Beteiligten absolut gleich sein. Warum soll Rea. Harald S. als Nebenanklagevertreter und Kenntnisträger der Revisionsbegründung etwas behaupten, was nicht stimmt.

Eine behördliche Quelle als Bestätigung des BGH-Beschlusses ist hier deshalb notwendig.
Anderes wäre reine Zeitverschwendung, darüber zu diskutieren, jedenfalls für mich.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von NightAgent » Montag, 21. Juli 2025, 21:41:38

Herr Straßner hat im erstinstanzlichen Verfahren die Eltern und den Bruder von Alexandra vertreten, die als Nebenkläger auftraten, nicht den Lebensgefährten. Bei den verkündeten Entscheidungen sieht man eine teils monatelange Pause zwischen Entscheidung und Veröffentlichung, dass in der Zwischenzeit die Verfahrensbeteiligten Bescheid bekommen, finde ich legitim.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 21. Juli 2025, 19:54:12

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 19:15:42 Über die Qualitätsberichte der NN.de habe ich mich bereits geäußert.

Die Pressemitteilungen des BGH, insbesondere des 6. Strafsenat ansässig in Leipzig
hängen etwas hinterher in ihren Entscheidungen bzw. deren Veröffentlichungen.

Wenn der BGH die Revision der beiden Beschuldigten verworfen hat, schreiben sie auch was kurz dazu.
Nach Abschluss wandern die Akten wieder zurück an das Tatgericht, m. E.

Vllt. bekommt man das Urteil der Kammer sowie die Revisionsbegründung mal zu Gesicht, wenn man Glück hat ;)
Normalerweise findet immer eine öffentliche Urteilsverkündung statt,
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... nternet951

danach wird das Urteil hier veröffentlicht
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =en&Sort=3

Das ist in §311 ZPO geregelt.

Davon ist bislang nichts zu erkennen.

Da wird also ein vermeintliches Urteil des BGH zuerst von der Lokalpresse herausgetratscht. Warum? Weil ein Rechtsbeistand des als Nebenkläger nicht einmal zum letzjährigen Strafprozess zugelassenen Lebensgefährten (genauer gesagt gleichzeitiger Lebensgefährte der Verschwundenen sowie einer weiteren Frau und zudem gleichzeitiger Vater der Kinder dieser beiden Frauen aus diesen parallelen Beziehungen) einer befreundeten Redakteurin etwas über dieses vermeintliche Urteil erzählt hat. Auf Nachfrage, wie es im Artikel heißt.

Hingegen ist bislang nichts dergleichen seitens der Verteidigung, seitens des Revisionsanwalts und auch nicht seitens des BGH öffentlich geworden.

Das scheint mir eine durchaus ungewöhnliche Kommunikationsstrategie.

Dass dieses Nichtereignis hier soviel Wirbel und versuchte Häme generiert, ist hingegen bezeichnend.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 21. Juli 2025, 19:15:42

Über die Qualitätsberichte der NN.de habe ich mich bereits geäußert.

Die Pressemitteilungen des BGH, insbesondere des 6. Strafsenat ansässig in Leipzig
hängen etwas hinterher in ihren Entscheidungen bzw. deren Veröffentlichungen.

Wenn der BGH die Revision der beiden Beschuldigten verworfen hat, schreiben sie auch was kurz dazu.
Nach Abschluss wandern die Akten wieder zurück an das Tatgericht, m. E.

Vllt. bekommt man das Urteil der Kammer sowie die Revisionsbegründung mal zu Gesicht, wenn man Glück hat ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Montag, 21. Juli 2025, 17:23:32

Damit ist das Thema dann endgültig durch.

Jetzt noch weiter zu schweigen, würde absolut gar keinen Sinn mehr machen. Zwar schon vorher nicht, aber jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo den Verurteilten nur noch „Auspacken“ helfen könnte. (Natürlich nur, falls Alexandra noch leben würde, was wohl 0.000001% Wahrscheinlichkeit hat)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 21. Juli 2025, 16:45:02

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 16:38:30 Sehr richtig erkannt :!:

Das Urteil der 19. Schwurgerichtskammer des LG Nürnberg/Fürth vom 24.07.2024 ist nun rechtskräftig.

Der BGH hat das Urteil nun bestätigt (lt. NN.de).
Fakt scheint gerade einmal zu sein, dass der Anwalt des nicht zum Verfahren zugelassenen Nebenklägers Bastian R. einer Journalistin der NN erzählt hat, der BGH habe das Urteil für rechtskräftig erklärt, und dass dieses Urteil bislang weder vom BGH veröffentlicht noch inhaltlich im Artikel aufgegriffen wurde.

Für mich ist das nicht ganz dasselbe wie rechtskräftig und bestätigt.

Dass Frau Löw auf dieser Grundlage nun gleich den Mörderbegriff hinausposaunt, ist für mich symptomatisch für das gesamte Vorgehen der Lokalpresse in diesem Prozess.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 21. Juli 2025, 16:38:30

Sehr richtig erkannt :!:

Das Urteil der 19. Schwurgerichtskammer des LG Nürnberg/Fürth vom 24.07.2024 ist nun rechtskräftig.

Der BGH hat das Urteil nun bestätigt (lt. NN.de).
Was eigentlich zu erwarten war.

Quelle:
https://www.nn.de/nuernberg/urteil-nach ... 1.14766147

Ich denke, zu diesem Thema wird noch ausführlich berichtet !

Ich denke auch, dass Rea. Harald S., Vertreter der Nebenklage, muss es eigentlich ganz genau wissen, was der BGH entschieden bzw. abgehandelt hat.

Offensichtlich war die 19. Kammer doch nicht so inkompetent, wie sie hier stellenweise beschrieben wurde.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Montag, 21. Juli 2025, 15:12:36

papaya hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 15:06:34 Habe ich das Urteil hier übersehen?

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288
Nein, da steht es noch nicht, aber der Artikel der NN gibt hier Auskunft:
Und doch verschwindet eben niemand spurlos: 32 Tage hat die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt. Fast 900 Spuren lagen vor, mehr als 140 Zeugen wurden gehört. Es war aufwendig, die Tat zu aufzuklären, aber eben nicht unmöglich - wie das Urteil, niedergelegt auf 272 Seiten, und nun durch den BGH für rechtskräftig erklärt, wie Rechtsanwalt Harald Straßner auf Nachfrage bestätigt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 21. Juli 2025, 15:06:34

Habe ich das Urteil hier übersehen?

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Montag, 21. Juli 2025, 14:48:13

Das Urteil ist rechtskräftig

Eine leicht gekürzte Version des Artikels in diesem
Spoiler
BGH verwirft Revision

Urteil nach Mord an der verschwundenen Alexandra R. ist rechtskräftig

Nürnberg - Am 9. Dezember 2022 ist die damals 39 Jahre alte, schwangere Alexandra R. aus Katzwang verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden, dennoch wurden zwei Männer als Mörder schuldig gesprochen. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt.

21.07.2025, 14:23 Uhr

Es gibt keine Leiche, es gibt keinen Tatort - aber es gibt trotzdem zwei Urteile und zwei Männer, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Nermin A. und Adem B. haben Alexandra R. verschleppt, getötet und ihren leblosen Körper versteckt. So hat es die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Schuldspruch festgehalten und der ... (BGH) hat gerade sein Siegel auf das Urteil ... gesetzt: Die beiden Männer sind Mörder.

Alexandra R. war 39 Jahre alt und im achten Monat schwanger, als sie am 9. Dezember 2022 plötzlich wie vom Erdboden verschluckt war. Man möchte meinen, dass sich die Ermittler der Kripo und der Justiz an einem Fall wie diesem schier die Zähne ausbeißen. Wie soll denn ein Tatnachweis ohne Opfer gelingen?

Und doch verschwindet eben niemand spurlos: 32 Tage hat die 19. Strafkammer des Landgerichts ... verhandelt. Fast 900 Spuren lagen vor, mehr als 140 Zeugen wurden gehört. Es war aufwendig, die Tat zu aufzuklären, aber eben nicht unmöglich - wie das Urteil, niedergelegt auf 272 Seiten, und nun durch den BGH für rechtskräftig erklärt, wie Rechtsanwalt Harald Straßner auf Nachfrage bestätigt.

Erst entführt, dann ermordet
Am 25. Juli 2024 stellte die 19. Strafkammer fest: Ihr Ex-Freund Nermin A. (Namen geändert) und Adem B., einer seiner Geschäftspartner, haben Alexandra R. das Leben genommen. Ihr und auch ihrem ungeborenen Sohn. Sie haben die Frau entführt, als sie ihre Pflegetochter in die Kita brachte, und sie dann ermordet.

Das Motiv? Habgier. Seit 2014 hatte die Bankkauffrau Alexandra R. mit ihrem Ex-Freund und dessen Geschäftspartner Geschäfte mit zuletzt 27 Immobilien gemacht. Sie wurden erworben, renoviert, vermietet oder verkauft, und dafür gab es nicht nur eine GmbH. Nermin A. war auf die Frau als Geschäftsführerin angewiesen, schon allein weil sein Vorstrafenregister seinen Ruf ramponiert hatte.

...

Als die Beziehung scheiterte - nach Beleidigungen und Gewalt flüchtete Alexandra R. im März 2022 zeitweise in ein Frauenhaus - folgte auch der wirtschaftliche Bruch. Alexandra R. lernte ihren neuen Partner kennen, von ihm war sie schwanger, als sie verschwand. Die Situation eskalierte, als sie Nermin A. den Zugriff auf ihre Konten entzogen hatte.

Das Landgericht ... hatte strafverschärfend die besondere Schwere der Schuld festgestellt - damit ist die Aussetzung der Reststrafe für keinen der beiden verurteilten Mörder nach 15 Jahren möglich. Im Mai 2025 wurde Nermin A. hinter Gittern 52 Jahre alt, Adem B. wird im Juni 50. Sie werden jenseits des Rentenalters sein, wenn sie aus dem Gefängnis entlassen werden.

Es ist eine besondere Situation, in einem Mordprozess ohne Leiche zu einem Urteil zu gelangen. Es ist nicht Aufgabe des BGH, die Beweisaufnahme neu aufzurollen, doch die Richter stellen hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung. Ein zentraler Punkt: Alternativtheorien.

Spekulation: Lebt Alexandra R. noch?
Wäre es denkbar, dass Alexandra R. untergetaucht ist und ihren Sohn im Ausland groß zieht? In Internetforen rätseln Hobby-Detektive bis heute darüber, ob Alexandra R. noch am Leben sein könnte - schließlich steht ihr Elternhaus im rumänischen ....

Man mag solche Spekulationen für pietätlos halten, doch die Richter waren verpflichtet, über solche Szenarien nachzudenken, hatten doch die Angeklagten das Gerücht, Alexandra R. lasse es sich im Ausland gutgehen, genährt. Es käme einem Rechtsfehler gleich, diese Hypothesen nicht zu prüfen.

...

Mit drei Argumenten hat die Strafkammer diese Theorie entkräftet: Alexandra R. kümmerte sich seit Jahren um ihre Pflegetochter. Sie hatte das Kind am Tag ihres Verschwindens noch zur Kita gebracht. Sie hatte längst „die Mutterrolle“ eingenommen, liebte das Mädchen „abgöttisch“, es sei „ihr ein und alles“ gewesen. Niemals, davon zeigten sich Freunde, Familienmitglieder, Kolleginnen und Mitarbeiter des Jugendamtes überzeugt, hätte sie es zurückgelassen - schon weil die leiblichen Eltern das Kind nicht versorgen konnten.

Grund zwei: Der Kalender der schwangeren Frau war voll. Sie plante einen Geburtsvorbereitungskurs und hatte Termine mit ihrer Hebamme und beim Gynäkologen vereinbart. Wahrgenommen hat sie keinen, dabei galt sie als zuverlässig.

...
Drittens versicherten auch ihre Eltern, ihr Bruder und ihr Partner, dass der Kontakt zu Alexandra R. am Tag ihres Verschwindens schlagartig abgerissen war - Aussagen, die durch die Auswertung der Handys belegt wurden. Das Verhältnis der Frau vor allem zu ihren Eltern war eng: Sie hatte selbst mit ihnen telefoniert, als sie sich im März 2022 zeitweise in einem Frauenhaus in ... vor ihrem Ex-Freund, ihrem späteren Mörder, versteckt hatte.


Der Schuldspruch
Gemeinschaftlicher Computerbetrug, Nötigung, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, illegaler Schwangerschaftsabbruch und Mord, so lautet das Urteil.

Alexandra R. hatte bei der Postbank eine leitende Funktion inne und erhielt zuletzt ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro. Zwischen 2014 und 2021 erwarb sie, auf das Betreiben ihres Ex-Partners hin, 27 Immobilien zu einem Gesamtpreis von rund 3,3 Millionen Euro. Finanziert wurde all dies hauptsächlich per Darlehen.

Ihr Ex-Partner trat als Geschäftsführer auf und erhielt monatlich zwischen 4.500 und 5.000 Euro. Nach dem wirtschaftlichen Bruch forderten die beiden verurteilten Männer ausstehende Provisionen. Über ein digital automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren verschafften sie sich einen Vollstreckungstitel (Computerbetrug) über 784.660 Euro und 82 Cent. Alexandra R. erstattete Strafanzeige.

Die Männer wollten ihre Taten vertuschen, deshalb haben sie Alexandra R. getötet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Freitag, 30. Mai 2025, 22:25:11

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 22:21:09 Selbstverständlich bleibt es dir überlassen, wie du es siehst oder gerne haben möchtest.
Das ist keine persönliche Meinung - im Forum sogar nicht erwünscht, weswegen ich diese Behauptung, die einem "persönlichen Gespräch mit einem Zeugen außerhalb des Prozesses" gefallen sein soll, auch gemeldet hab, um zu verhindern, dass hier Inhalte auftauchen, die sich irgendwer aus der Nase zog.

Meine anderen Fragen ignorierst du also, wie immer, recht ungekonnt - ich hatte nix anderes erwartet, werde aber nicht müde, sie notfalls bis zum Erbrechen zu wiederholen.
Warum? Weil du Behauptungen aufstellst, Rückfragen dann aber immer wieder vehement ignorierst, weil du keine Antwort auf das vorher von dir behauptete hast. Deshalb: Quellen oder vor Gericht Besprochenes, was auch andere gehört haben. Alles andere ist Aufmerksamkeitsgeschwätz.
Ebenfalls, vielen Dank.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 30. Mai 2025, 22:21:09

Dust hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 22:09:44 Naja dann ist diese Info a) nicht Fakt und b) nicht fürs Forum geeignet, da nur Hörensagen, nicht nachgewiesen und nicht von einem Zeugen vor Gericht berichtet oder gar ermittelt.
Selbstverständlich bleibt es dir überlassen, wie du es siehst oder gerne haben möchtest.
Einen schönen Abend noch.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Freitag, 30. Mai 2025, 22:09:44

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 21:58:22 Es war ein vertrauliches Gespräch mit einer Zeugin nach dem Urteil der Kammer, das ich zu einem späteren
Zeitpunkt mit ihr geführt habe. Der Inhalt war vertraulich und ist für dich deshalb nicht geeignet !
Naja dann ist diese Info a) nicht Fakt und b) nicht fürs Forum geeignet, da nur Hörensagen, nicht nachgewiesen und nicht von einem Zeugen vor Gericht berichtet oder gar ermittelt. Ich denke, vor Gericht wäre es sicher zur Sprache gekommen, wäre dem so gewesen.

Du schreibst "z.B." und "andere" - wer denn noch neben dem Arbeitgeber?

Und wo befindet sich deiner Meinung nach die Leiche?

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