von Lucky Luciano » Freitag, 28. November 2025, 10:56:28
darkstar69 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14
Wie Du schon sagst, liegen zwischen 1993 und 2007 einige Jahre dazwischen. Aber auch damals galt schon, dass Mord nicht verjährt und dass Ermittlungen in Mordfällen fortgeführt werden.
Augenscheinlich galt aber zu der Zeit der Grundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, für den zuständigen Staatsanwalt der StA LG als rechtliche Grundlage, um die Ermittlungen einzustellen. Ich kenne jedenfalls keine öffentlich zugängliche Quelle, die diesen Schritt der StA LG, zum damaligen Zeitpunkt, rechtlich anzugreifen versuchte.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Es ist also mehr als fraglich, ob Asservate, die in Zusammenhang mit Mordfällen stehen (könnten) hätten vernichtet werden dürfen.
Ob sie tatsächlich durch eine staatsanwaltliche Verfügung vernichtet oder eben doch durch den Wasserschaden bei der StA LG zerstört wurden, ist auch noch fraglich. Zumindest gibt es dazu verschiedene Aussagen, unterschiedlicher Personen und Behörden.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Das ist dann unabhängig davon, weil man nicht personenbezogen gegen eine tote Person ermittelt, sondern in einem Verfahren zu dessen Aufklärung ermittelt. Es ist ein Ermittlungsverfahren in einem Mordfall.
Das es eine Trennung zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem strafprozessualen Verfahren gibt, ist klar.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Ich sehe da schon eine sehr eindeutige Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit in den Göhrdemorden. Ich denke, dass die DNA von KWW in das Opferauto gekommen ist, ohne dass es einen Tatzusammenhang gibt, ist sehr unwahrscheinlich.
Da liegen wir diametral auseinander. Eine Tatabhängigkeit besteht dann, wenn eine DNA klar einer Tat, respektive deren Ausführung zuzuordnen ist. Ist sie aber nicht. Die Fahrzeuge sind in beiden Fällen nicht einmal Tatmittel, da sie für die Ausführung der Tat keine Rolle spielten. Zudem fand man im Fahrzeug der zweiten Tat keine DNA von Kurt Werner Wichmann. Das wäre aber zu erwarten, sofern man davon ausgeht, dass er für die Göhrde Morde, also beide Opferpaare, verantwortlich ist. Zumindest wird es ja so in den Medien kolportiert (Bezeichnung Kurt Werner Wichmanns als Göhrde-Mörder). Und warum wurden an den Klebefolien der Opfer keine DNA von Kurt Werner Wichmann gefunden?
Und wo ist das Tatmotiv? Dazu gibt es bislang keine plausible Erklärung. Mordlust? Folgt man diesem theoretischen Ansatz der Mordlust als Motiv, hätte er 1989 5 Morde begangen, vor 1989 und danach (bis zum Suizid in 1993) aber keinen? Sehr unwahrscheinlich bei Mordlust als Motiv. Jetzt könnte man argumentierten, dass es etwa 250 Prüffälle gibt, die perspektivisch noch andere Tatausführungen und / oder Tatbeteiligungen ans Licht bringen könnten. Ja, das stimmt. Die Clearing-Stelle ist aber 2018 ins Leben gerufen worden. 7 Jahre ohne einen Treffer, spricht aber nicht gerade für eine Täterschaft und auch keine Mordlust als Tatmotiv.
Wenn Du also die Auffassung vertrittst, dass es "sehr unwahrscheinlich" ist, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns tatunabhängig ins Auto gelangt ist, sieht es für mich eher so aus, dass eine Tatabhängigkeit für die DNA-Entstehung als sehr unwahrscheinlich zu bewerten ist.
Da wir uns aber beide im hypothetischen Bereich befinden, kann jeder die gefundenen DNA-Spuren so oder so einordnen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Die Polizei und Staatsanwaltschaft sehen es ja offenbar ähnlich, dass die gefundene DNA einen hinreichenden Tatzusammenhang begründet und bezeichnet KWW als mutmaßlichen Göhrde-Mörder.
Die Polizei spricht von "er gilt als Göhrde Mörder", nicht "er ist der Göhrde Mörder". Das ist ein feiner semantischer Unterschied. "Gilt" basiert auf Annahmen und Einschätzungen, "ist" auf Beweisen. Genau diese fehlen aber. Zumindest bislang. Es bleibt ja offen, ob der Folgemonat einen neuen Ansatz liefert, denn Ende des Jahres sollte ja nach Aussagen der POL LG (Cold Case Unit) eine Anklage erfolgen. Warten wir es ab.
Übrigens kenne ich keine Pressemitteilung der StA LG, die Wichmann als mutmaßlichen Göhrde Mörder bezeichnet. Ganz im Gegenteil. Jens Feuerriegel hatte, nach der Pressekonferenz der POL LG im Mai 2019, als der DNA-Fund den Pressevertretern mitgeteilt wurde, eine Frage an die StA LG gesendet. Er wollte wissen, ob diese DNA-Funde für die Bewertung der StA LG bzgl. der Täterschaft Wichmanns eine Bedeutung hätten. Die StA LG antwortete, dass die gefundenen DNA-Spuren nicht mal für eine Anklage reichen würden, sofern er noch am Leben wäre.
Das ändert natürlich nichts daran, dass man Kurt Werner Wichmann als "mutmaßlichen" Täter bezeichnen und / oder sehen kann. Bewiesen ist damit hingegen nichts. Auch nicht bzgl. der Ermittlungserkenntnisse. Es ist ein Fingerzeig, aber kein Beweis.
[quote=darkstar69 post_id=310985 time=1764170654 user_id=5443]
Wie Du schon sagst, liegen zwischen 1993 und 2007 einige Jahre dazwischen. Aber auch damals galt schon, dass Mord nicht verjährt und dass Ermittlungen in Mordfällen fortgeführt werden.[/quote]
Augenscheinlich galt aber zu der Zeit der Grundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, für den zuständigen Staatsanwalt der StA LG als rechtliche Grundlage, um die Ermittlungen einzustellen. Ich kenne jedenfalls keine öffentlich zugängliche Quelle, die diesen Schritt der StA LG, zum damaligen Zeitpunkt, rechtlich anzugreifen versuchte.
[quote=darkstar69 post_id=310985 time=1764170654 user_id=5443]Es ist also mehr als fraglich, ob Asservate, die in Zusammenhang mit Mordfällen stehen (könnten) hätten vernichtet werden dürfen.[/quote]
Ob sie tatsächlich durch eine staatsanwaltliche Verfügung vernichtet oder eben doch durch den Wasserschaden bei der StA LG zerstört wurden, ist auch noch fraglich. Zumindest gibt es dazu verschiedene Aussagen, unterschiedlicher Personen und Behörden.
[quote=darkstar69 post_id=310985 time=1764170654 user_id=5443]Das ist dann unabhängig davon, weil man nicht personenbezogen gegen eine tote Person ermittelt, sondern in einem Verfahren zu dessen Aufklärung ermittelt. Es ist ein Ermittlungsverfahren in einem Mordfall.[/quote]
Das es eine Trennung zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem strafprozessualen Verfahren gibt, ist klar.
[quote=darkstar69 post_id=310985 time=1764170654 user_id=5443]Ich sehe da schon eine sehr eindeutige Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit in den Göhrdemorden. Ich denke, dass die DNA von KWW in das Opferauto gekommen ist, ohne dass es einen Tatzusammenhang gibt, ist sehr unwahrscheinlich.[/quote]
Da liegen wir diametral auseinander. Eine Tatabhängigkeit besteht dann, wenn eine DNA klar einer Tat, respektive deren Ausführung zuzuordnen ist. Ist sie aber nicht. Die Fahrzeuge sind in beiden Fällen nicht einmal Tatmittel, da sie für die Ausführung der Tat keine Rolle spielten. Zudem fand man im Fahrzeug der zweiten Tat keine DNA von Kurt Werner Wichmann. Das wäre aber zu erwarten, sofern man davon ausgeht, dass er für die Göhrde Morde, also beide Opferpaare, verantwortlich ist. Zumindest wird es ja so in den Medien kolportiert (Bezeichnung Kurt Werner Wichmanns als Göhrde-Mörder). Und warum wurden an den Klebefolien der Opfer keine DNA von Kurt Werner Wichmann gefunden?
Und wo ist das Tatmotiv? Dazu gibt es bislang keine plausible Erklärung. Mordlust? Folgt man diesem theoretischen Ansatz der Mordlust als Motiv, hätte er 1989 5 Morde begangen, vor 1989 und danach (bis zum Suizid in 1993) aber keinen? Sehr unwahrscheinlich bei Mordlust als Motiv. Jetzt könnte man argumentierten, dass es etwa 250 Prüffälle gibt, die perspektivisch noch andere Tatausführungen und / oder Tatbeteiligungen ans Licht bringen könnten. Ja, das stimmt. Die Clearing-Stelle ist aber 2018 ins Leben gerufen worden. 7 Jahre ohne einen Treffer, spricht aber nicht gerade für eine Täterschaft und auch keine Mordlust als Tatmotiv.
Wenn Du also die Auffassung vertrittst, dass es "sehr unwahrscheinlich" ist, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns tatunabhängig ins Auto gelangt ist, sieht es für mich eher so aus, dass eine Tatabhängigkeit für die DNA-Entstehung als sehr unwahrscheinlich zu bewerten ist.
Da wir uns aber beide im hypothetischen Bereich befinden, kann jeder die gefundenen DNA-Spuren so oder so einordnen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
[quote=darkstar69 post_id=310985 time=1764170654 user_id=5443]Die Polizei und Staatsanwaltschaft sehen es ja offenbar ähnlich, dass die gefundene DNA einen hinreichenden Tatzusammenhang begründet und bezeichnet KWW als mutmaßlichen Göhrde-Mörder.[/quote]
Die Polizei spricht von "er gilt als Göhrde Mörder", nicht "er ist der Göhrde Mörder". Das ist ein feiner semantischer Unterschied. "Gilt" basiert auf Annahmen und Einschätzungen, "ist" auf Beweisen. Genau diese fehlen aber. Zumindest bislang. Es bleibt ja offen, ob der Folgemonat einen neuen Ansatz liefert, denn Ende des Jahres sollte ja nach Aussagen der POL LG (Cold Case Unit) eine Anklage erfolgen. Warten wir es ab.
Übrigens kenne ich keine Pressemitteilung der StA LG, die Wichmann als mutmaßlichen Göhrde Mörder bezeichnet. Ganz im Gegenteil. Jens Feuerriegel hatte, nach der Pressekonferenz der POL LG im Mai 2019, als der DNA-Fund den Pressevertretern mitgeteilt wurde, eine Frage an die StA LG gesendet. Er wollte wissen, ob diese DNA-Funde für die Bewertung der StA LG bzgl. der Täterschaft Wichmanns eine Bedeutung hätten. Die StA LG antwortete, dass die gefundenen DNA-Spuren nicht mal für eine Anklage reichen würden, sofern er noch am Leben wäre.
Das ändert natürlich nichts daran, dass man Kurt Werner Wichmann als "mutmaßlichen" Täter bezeichnen und / oder sehen kann. Bewiesen ist damit hingegen nichts. Auch nicht bzgl. der Ermittlungserkenntnisse. Es ist ein Fingerzeig, aber kein Beweis.