von Catch22 » Sonntag, 27. Juli 2025, 21:44:26
PNP: RAin Rick im Interview
Neue Details gibt RAin Rick in der Passauer Neuen Presse (PNP) preis und entzieht so im Handstreich dem Narrativ des Nebenklagevertreters Holderle den Boden. (Holderles jüngste Interviews mit dem OVB vom 13.07.2025 siehe
hier, mit dem Focus vom 03.07.2025
hier und mit der PNP vom 28.06.2025
hier.)
RAin Ricks Kernaussagen in Kürze:
Farbantragungen in den Kopfwunden?
► Muttern am Schütz erst
nach dem Urteil entdeckt
► Muttern grün, Zeitpunkt des letzten Anstrichs unbekannt
► unbekannt, ob Farbantragungen überhaupt erwartbar
► unbekannt, ob Farbantragungen im Wasser herausgespült
► Wunden bisher von LMU
nicht auf Farbpartikel untersucht
► Untersuchung durch Verteidigung nicht möglich, weil Gewebeproben bei der LMU
Unfalltheorie
► Anrufversuch erst nach Wasserkontakt des Handys
► Geodaten passen nicht zum von der Polizei vermuteten Ort
► Laufwege zeigen, Hanna begab sich eigenständig zum Bach
► Muttern passen genau in Kopfwunden
► Treibweg der Leiche zum Schütz plausibel
Aktuelle Stellungnahmen von Malcherek und Adamec
► Malcherek: bezweifelt Verletzungen am Schütz mangels ausreichender Strömung,
ohne Berechnungen vorzulegen
► Adamec: wie Malcherek; schließt Ursächlichkeit der Muttern nicht gernerell aus
Stellers Glaubwürdigkeitsgutachten
► Holderle: Glaubwürdigkeit ohne Belang, wenn Täterwissen weitergegeben
► Steller: zirkelschlüssige Einordnung des Täterwissens schon durch das Gericht
► JVA-Zeuge einzige Grundlage der Verurteilung
Keine Täterschaft Sebastians
► nicht am Tatort gewesen
► keine DNA-Spuren, obwohl Spurenübertrag erwartbar
► kein einziges tragfähiges Beweismittel
► Extrarunde Erfindung der Polizei
► Party-„Geständnis“ nur fatalistisch resignative Aussage
Das Interview der PNP mit RAin Rick im Wortlaut:
[size=115][u][b]PNP: RAin Rick im Interview[/b][/u][/size]
Neue Details gibt RAin Rick in der Passauer Neuen Presse (PNP) preis und entzieht so im Handstreich dem Narrativ des Nebenklagevertreters Holderle den Boden. (Holderles jüngste Interviews mit dem OVB vom 13.07.2025 siehe [url=viewtopic.php?p=302433#p302433]hier[/url], mit dem Focus vom 03.07.2025 [url=viewtopic.php?p=302187#p302187]hier[/url] und mit der PNP vom 28.06.2025 [url=viewtopic.php?p=302013#p302013]hier[/url].)
RAin Ricks Kernaussagen in Kürze:
[u]Farbantragungen in den Kopfwunden?[/u]
► Muttern am Schütz erst [u]nach[/u] dem Urteil entdeckt
► Muttern grün, Zeitpunkt des letzten Anstrichs unbekannt
► unbekannt, ob Farbantragungen überhaupt erwartbar
► unbekannt, ob Farbantragungen im Wasser herausgespült
► Wunden bisher von LMU [u]nicht[/u] auf Farbpartikel untersucht
► Untersuchung durch Verteidigung nicht möglich, weil Gewebeproben bei der LMU
[u]Unfalltheorie[/u]
► Anrufversuch erst nach Wasserkontakt des Handys
► Geodaten passen nicht zum von der Polizei vermuteten Ort
► Laufwege zeigen, Hanna begab sich eigenständig zum Bach
► Muttern passen genau in Kopfwunden
► Treibweg der Leiche zum Schütz plausibel
[u]Aktuelle Stellungnahmen von Malcherek und Adamec[/u]
► Malcherek: bezweifelt Verletzungen am Schütz mangels ausreichender Strömung, [u]ohne[/u] Berechnungen vorzulegen
► Adamec: wie Malcherek; schließt Ursächlichkeit der Muttern nicht gernerell aus
[u]Stellers Glaubwürdigkeitsgutachten[/u]
► Holderle: Glaubwürdigkeit ohne Belang, wenn Täterwissen weitergegeben
► Steller: zirkelschlüssige Einordnung des Täterwissens schon durch das Gericht
► JVA-Zeuge einzige Grundlage der Verurteilung
[u]Keine Täterschaft Sebastians[/u]
► nicht am Tatort gewesen
► keine DNA-Spuren, obwohl Spurenübertrag erwartbar
► kein einziges tragfähiges Beweismittel
► Extrarunde Erfindung der Polizei
► Party-„Geständnis“ nur fatalistisch resignative Aussage
Das Interview der PNP mit RAin Rick im Wortlaut:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
Regina Rick kritisiert die Justiz
[size=115][b]Verteidigerin im Mordfall Hanna: „Mein Mandant hat nichts mit dieser Sache zu tun“[/b][/size]
[img]https://img.pnp.de/ezplatform/images/_aliases/detail_teaser_item_image_variation/7/2/7/9/397909727-5-ger-DE/e8292f69640a-29-129462628.jpg[/img]
[size=85]Den freigelassenen Sebastian T. hat Verteidigerin Regina Rick am 20. Juni persönlich am Traunsteiner Gefängnis abgeholt. Auch wenn sie der Meinung ist, dass ihr Mandant ungepixelt gezeigt werden kann, pixelt ihn die Mediengruppe Bayern. − Foto: Rick[/size]
Regina Rick … erklärt im Interview mit der Mediengruppe Bayern, warum sie davon ausgeht, dass die Studentin ein Unfallopfer ist, sie ihren Mandanten für unschuldig hält und sie Ermittlungsergebnisse der Polizei anzweifelt.
… Sie kritisiert auch, dass in der PNP berichtet worden ist, dass ihr Mandant in einer Aussage über Schläge auf den Kopf der Studentin gemutmaßt habe.
[i]Frau Rick, Sie haben recht, unsere Beschreibung, dass Ihr Mandant in der Vernehmung im Aschauer Eiskeller-Fall gesagt haben soll, es sei Hanna … [W.] auf den Kopf gehauen worden, ist falsch. Tatsächlich wird er zitiert mit der Vermutung, der Täter wird Hanna wohl „etwas draufgehauen haben“. Sie stören sich aber grundsätzlich an der Auffassung, dass er damit Täterwissen geäußert habe, oder?[/i]
[b]Rick:[/b] Ja, weil das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist. Es ist im Ersturteil beschrieben, wie es zu dieser Spekulation kam. Es wird zunächst davon geredet, dass der Täter sie in einem Auto mitgenommen haben soll und so weiter. So eine Spekulation ist schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt in Aschau aufgetaucht. Da gibt es etwa eine Zeugin, die genau von dieser Spekulation berichtet.
[u]„Das ist es alles andere als Täterwissen“[/u]
[i]Deshalb gehen Sie davon aus, dass Ihr Mandant das vor seiner eigentlichen Zeugenaussage so schon gehört und nur wiedergegeben hat?[/i]
[b]Rick:[/b] Genau. Im Übrigen ist es alles andere als Täterwissen. Denn dass Hanna in einem Auto mitgenommen worden sein soll, das haben die Ermittlungen ja gerade nicht ergeben.
[i]Inzwischen haben Sie für den neuen Prozess … drei neue und von Ihnen beauftragte Gutachten vorgelegt. Sagen diese Ihrer Ansicht nach etwas anderes aus, als Nebenklägervertreter Walter Holderle interpretiert?[/i]
[b]Rick:[/b] Ja, denn zum einen behauptet Herr Holderle, dass da grüne Farbe in den Wunden von Hanna zu finden sein müsste, was nicht der Fall gewesen sei. Es geht dabei um die grün angestrichenen 24-Millimeter-Sechskantschrauben-Muttern am Wehrschütz der Oberprienmühle, die wir erst nach dem Urteil gefunden haben. Die Wunden sind aber schon gar nicht auf Partikel grüner Farbe untersucht worden. Und es stimmt auch nicht, dass bei einem Anstoß grüne Farbe in den Wunden zu finden sein müsste. Man weiß weder, wann diese Muttern zuletzt gestrichen worden sind, noch, ob es zu Farbantragungen kommen müsste, noch, ob eine etwaige Farbantragung nicht durch das Treiben im Wasser wieder restlos herausgespült worden wäre.
[i]Aber es wird doch wohl recherchiert worden sein, seit wann die Muttern diese Farbe haben, oder?[/i]
[b]Rick:[/b] Die von mir beauftragten Gutachter und der Unfallanalytiker, den ich gefragt habe, meinen, dass da wahrscheinlich keine Farbe mehr in den Wunden zu finden gewesen wäre. Aber wir können das nicht untersuchen lassen. Wir haben diese Proben nicht. Die sind bei der Rechtsmedizin.
[i]Sie verfolgen die Theorie, dass Hanna einem Unfall zum Opfer gefallen ist. Warum?[/i]
[b]Rick:[/b] Zum Beispiel, weil einzelne Gutachten ergeben haben, dass der Wasserkontakt ihres Telefons wahrscheinlich vor dem Anrufversuch war. Außerdem glaube ich angesichts der Geodaten, die wir gesehen haben, keineswegs daran, dass Frau … [W.] an der von der Polizei angenommenen Stelle ins Wasser gekommen ist. Die Geodaten passen nicht zu diesem Ort. Und ich glaube, angesichts der Laufwege von Frau … [W.], dass sie sich selber zum Bach begeben hat. Und dann haben wir noch das rechtsmedizinische Gutachten zu den Sechskantschraubenmuttern, die genau in diese Wunden am Kopf von Frau … [W.] passen. Zudem zeigt uns inzwischen ein Gutachten eines renommierten Instituts für Hydromechanik [der RWTH Aachen], dass die Leiche diesen Weg zu diesem Wehrschütz, an dem die 24-Millimeter-Sechskantschrauben sind, durchaus genommen haben kann.
[i]Sie zitieren hier aus noch nicht veröffentlichten Gutachten, die Sie als Verteidigerin in Auftrag gegeben haben. Inzwischen gibt es dazu Stellungnahmen der vom Gericht beauftragten Gutachter. Bestätigen diese die neuen Einschätzungen?[/i]
[b]Rick:[/b] Also Professor Malcherek … zieht in Zweifel, dass die Strömung an der Oberprienmühle so stark sein kann, dass es zu den Verletzungen an dem Wehrschütz gekommen ist – legt dazu aber keine Berechnungen vor. Und Professor Adamec … schlägt im Prinzip in dieselbe Kerbe, stellt aber nicht in Abrede, dass die Wunden am Kopf von Frau … [W.] generell von diesen Sechskantschraubenmuttern stammen können.
[i]Nun gibt es auch das Glaubwürdigkeitsgutachten von Professor Max Steller zum Hauptbelastungszeugen. Laut … [Nebenklagevertreter] Holderle steht in diesem unter anderem, dass die Glaubwürdigkeit keine Rolle spielt, wenn der Hauptbelastungszeuge Täterwissen weitergegeben hat.[/i]
[b]Rick:[/b] Das ist der Ausgangspunkt des Gutachtens. Vor allem aber bestätigt der Sachverständige, was wir schon im Rahmen der Revision vorgebracht haben, nämlich dass die Einordnung des Täterwissens durch das Gericht schon logisch zirkelschlüssig ist. Das Gericht stützt seine Feststellungen zum Tatablauf auf einen Zeugen, dem es gerade deshalb Glauben schenkt, weil seine Aussage den Feststellungen entspricht, die ja auf seiner Aussage beruhen. Und unabhängig davon: Es ist doch kein Täterwissen, wenn ich sage, der Täter habe sein Opfer niedergeschlagen, damit es sich beim beabsichtigten Sexualverkehr nicht wehrt. Warum sonst soll er sie denn niederschlagen? Täterwissen ist zum Beispiel, wenn jemand weiß, wo eine Leiche begraben ist und das der Polizei sagt. Wenn niemand sonst weiß, wo die Leiche begraben ist, kann das nur der Täter wissen. Dass das Gericht diese Einschätzung teilt, zeigt sich auch daran, dass es ein Sachverständigengutachten für erforderlich gehalten hat.
[i]Es ist natürlich Ihre Aufgabe als Verteidigerin, für Ihren Mandanten zu kämpfen. Sie sind von seiner Unschuld überzeugt?[/i]
[b]Rick:[/b] Es ist so klar, dass es ein Unfall war und noch klarer, dass mein Mandant überhaupt nichts mit dieser Sache zu tun haben kann. Es ist wirklich erstaunlich, dass man so daran festhält.
[i]Können Sie das in zwei Sätzen begründen?[/i]
[b]Rick:[/b] Er war gar nicht am Tatort. Alle Zeugen haben ihn über den Parkplatz Richtung nach Hause laufen sehen. Niemand hat ihn auch nur in der Nähe dieses angeblichen Tatorts gesehen. Zudem fehlen jegliche DNA-Spuren, und zwar nicht nur solche meines Mandanten an der Leiche, sondern auch solche von Frau … [W.] an jedweder Kleidung oder anderen Gegenständen meines Mandanten; und das obwohl mehr als gründlich danach gesucht wurde. Bei einem solchen Geschehen hätte es einen Spurenübertrag geben müssen.
[i]Trotzdem ist das Gericht in der ersten Instanz zu einer anderen Einschätzung gekommen.[/i]
[b]Rick:[/b] Aber ohne ein einziges tragfähiges Beweismittel. Das Gericht ist zu der Einschätzung gelangt, dass er eine … [Extra-Runde] gedreht hat. Nachdem er sechs oder sieben Kilometer in der Nacht gejoggt und zu Hause angekommen ist, soll er nochmal eine … [Extra-Runde] gelaufen sein. Das ist einfach nur eine Erfindung – ursprünglich von der Polizei. Die Ermittler haben gemerkt, dass sie ihn nicht mit diesem Tatort in Verbindung bringen können. Dass er Frau … [W.] nicht gesehen haben kann. Wenn er umgedreht und ihr nachgelaufen wäre, dann wäre er von einer der Kameras vom Eiskeller erfasst worden. Meiner Meinung nach haben die Polizisten gemerkt, dass ihre Theorie nicht funktioniert, und deswegen haben sie sich diese Extra-Runde ausgedacht.
[i]Zusammenfassend: Erst ermittelt die Polizei, das Ergebnis überprüft dann die Staatsanwaltschaft, und schließlich kommen die Richter zur selben Überzeugung. Trotzdem sagen Sie, alle irren sich, und Sie kennen die richtige Theorie?[/i]
[b]Rick:[/b] Wäre das etwa das erste Mal, dass sich die Strafverfolgungsorgane irren? Sie müssen sich mal Folgendes vor Augen halten: Letztlich war der einzige Grund für die Verurteilung die Aussage des Knastzeugen. Das ist ein zweifach persönlichkeitsgestörter, mehrfach verurteilter Sexualstraftäter, der nachweislich schon öfter gelogen hat und über den es ein vernichtendes Glaubhaftigkeitsgutachten gibt, das ihm Lügenneigung und Lügenkompetenz bescheinigt. Wenn dieser Zeuge wegfällt, dann fällt das Einzige weg, was dieses Gericht zur Verurteilung zur Verfügung hatte. Das Einzige. Alles andere, das hat das Gericht selbst ins Urteil reingeschrieben, hat nur ergänzend indizielle Bedeutung. Aber auch das wird im neuen Prozess widerlegt werden. Eingesperrt worden ist mein Mandat, weil seine Freundin sich im Datum geirrt hat, an dem sie spazieren gegangen sind und über diesen Unglücksfall gesprochen haben. Den Irrtum hat sie unmittelbar danach ihrer Mutter per WhatsApp mitgeteilt.
[u]„Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis“[/u]
[i]Aber es gibt auch die Aussage der Mutter der Freundin, die sagt, Ihr Mandant habe ihr die Tat gestanden.[/i]
[b]Rick:[/b] Das war doch ganz offensichtlich eine fatalistisch resignative Aussage, weil er verdächtigt worden war. Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis. So sah das auch der psychiatrische Sachverständige. Und meinen Sie, wenn die Mutter von diesem Mädchen das ernst genommen hätte, hätte sie ihn noch bei ihr übernachten lassen? Und sein Kumpel, der bei dieser Aussage dabei war, hat auch ausgesagt, dass er das nicht ernst genommen hat. Dieses Geständnis wurde auch im Urteil zu Recht nicht tragend herangezogen. Das Gericht schreibt ausdrücklich, dass alles außer der Aussage des Knastzeugen nur ergänzende indizielle Bedeutung habe. Und jetzt müssen sie sich eins vor Augen halten: Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben, nicht nur aus formalen Gründen, wie es sonst gerne heißt, sondern weil Richter unbefangen sein müssen. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Grundsatz. Und die Kammer am Landgericht Traunstein, die jetzt zuständig ist, hat den Haftbefehl nicht etwa außer Vollzug gesetzt, sondern aufgehoben. Das ist ein großer Unterschied.
[size=85]PNP.de am 26.07.2025[/size]
[size=85]https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/mein-mandant-hat-nichts-mit-dieser-sache-zu-tun-19147472[/size]
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