BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Turmfalke23 » Samstag, 05. Juli 2025, 09:01:18

Gast hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:55:29 Hier kann man sich ein Bild davon machen.

Wieder ein Mordprozess im Frankenland ohne Leiche. Diesmal geht es um die verschwundene Bulgarin Katina K. P. vor einer großen Strafkammer in Bamberg. Erinnert mich stark auch an einen Vermisstenfall der Alexandra R. aus Nbg./Katzwang vom Dezember 2022. Es zeichnet sich auch hier ein Indizienprozess mit ca. 40 Verhandlungstagen vor dem LG. Bamberg ab.

Hier unten eine kurze Zusammenfassung von Frankenschau aktuell vom ersten Verhandlungstag, den 04.07.2025.

https://www.ardmediathek.de/video/frank ... WM3ZDY3Y2Y

Auch dazu Bild-Regional:

https://www.bild.de/regional/bayern/bam ... 33f52489f5

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Freitag, 04. Juli 2025, 22:55:29

Hier kann man sich ein Bild davon machen.

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Turmfalke23 » Freitag, 04. Juli 2025, 18:30:34

Wieder ein Mordprozess im Frankenland ohne Leiche. Diesmal der Fall der vermissten Bulgarin Katina K. P..

Ihre Leiche wurde nicht gefunden, dennoch hat vor dem LG. Bamberg heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Katina K. begonnen. Ihr früherer Lebensgefährte muss sich wegen Mordes verantworten – schweigt aber zu den Vorwürfen.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... -k,Upxxflx
Mordprozess ohne Leiche: Auftakt im Fall Katina K.
Ihre Leiche wurde nie gefunden, dennoch hat vor dem Landgericht Bamberg heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Katina K. begonnen. Ihr früherer Lebensgefährte muss sich wegen Mordes verantworten – und schweigt zu den Vorwürfen.

Am Freitagmorgen hat der Prozess um die verschwundene Prostituierte Katina K. vor dem Landgericht Bamberg begonnen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht davon aus, dass sie von ihrem 73 Jahre alten Lebensgefährten umgebracht wurde. Der Mann machte heute keine Angaben vor Gericht. Ein Antrag der Nebenklage, eine Schweigeminute für Katina K. einzulegen, wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dies sei in der Prozessordnung nicht vorgesehen.

Zum Artikel: Warum ein Femizid weder "Familiendrama" noch "Beziehungstat" ist
Angeklagter in früheren Vermisstenfall involviert
Am Vormittag sagte einer der ermittelnden Polizeibeamten aus, dass der Angeklagte polizeibekannt gewesen sei. In der damaligen Vernehmung soll der Angeklagte mit früheren Straftaten geprahlt haben. Vor 30 Jahren soll der 73-Jährige bereits in einen Vermisstenfall involviert gewesen sein, dazu sei er wegen Brandstiftung verurteilt worden.

Kennengelernt haben sollen sich der 73 Jahre alte Mann und die damals 33-Jährige laut Staatsanwaltschaft in einem Saunaclub in Nürnberg. Gemeinsam soll das Paar Auswanderungspläne nach Bulgarien geschmiedet haben, dafür habe der Angeklagte auch seinen Grundbesitz in Bammersdorf im Landkreis Forchheim verkauft. Als Katina K. dem Mann später mitgeteilt habe, allein nach Bulgarien fahren zu wollen, sei das eine schwere Kränkung gewesen – deshalb habe er sie umgebracht, aus "niederen Beweggründen", so die Staatsanwaltschaft.

Blutspuren im Kofferraum
Zuletzt wurde Katina K. am 31. Juli vergangenen Jahres in Bammersdorf auf einer Freifläche des Angeklagten gesehen. Dort soll sie auf eine Mitfahrtgelegenheit nach Bulgarien gewartet haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie in einem Telefonat Bedenken geäußert, auf der Freifläche des Angeklagten zu warten.

Im August 2024 wurde der Angeklagte festgenommen. Im Kofferraum seine Autos wurden Blutspuren der vermissten Katina K. gefunden, er selbst sagte in einem Anruf kurz nach dem Verschwinden der Polizei, Katina K. habe sich beim Verladen von Schrottteilen verletzt.

Für den Prozess sind fast 40 Verhandlungstage angesetzt. Am 15. Juli wird der Prozess fortgesetzt. Ein Urteil könnte im Dezember fallen.quote]

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Turmfalke23 » Donnerstag, 03. Juli 2025, 15:12:29

Aus dem Strafjustizzentrum Nürnberg.

Ehemann (51) gesteht Mord an der Ehefrau während der
Hauptverhandlung vor der 5. Kammer am Landgericht Nürnberg/Fürth.
Zuvor hatte der Angeklagte W. gegenüber den Behörden die Aussage komplett verweigert.

Vorsitzender Dr. Markus B. versuchte den Angeklagten zunächst vergeblich zu einem Geständnis zu bewegen. Erst nach emotionalen Aussagen von Angehörigen entschied sich der Mann dazu, was ihm möglicherweise positiv bei der Strafzumessung angerechnet wird.
Beim Angeklagten W. und einigen Prozessbeteiligten war danach eine spürbare Erleichterung erkennbar.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass psychische Probleme des Angeklagten zur Eskalation führten. Ein Sachverständiger prüft nun, ob eine Depression seine Handlungsfähigkeit beeinträchtigt haben könnte.

Heute dazu der Schuldspruch von der 5. Kammer am LG. Nbg./ Fürth.

Richter Dr. Markus B. betonte, dem Wesen des Angeklagten sei ein Gewaltverbrechen eigentlich fremd, er habe den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau erst unmittelbar vor der Tat gefasst. Da er die Frau im Schlaf überrascht habe, sei das Mordmerkmal der Heimtücke aber gegeben gemäß § 211 StGB.

Eine mildere Bestrafung wegen Totschlags, wie sie die Verteidigung verlangt hatte, komme nicht in Betracht. Eine besondere Schwere der Schuld - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - stellte das Gericht ebenfalls nicht fest. Dagegen spreche insbesondere das umfassende Geständnis. Niedere Beweggründe, wie bei einem Femizid, seien in diesem besonderen Fall nicht gegeben gewesen...

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... 5358&ei=50

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von BiosOmaladen » Sonntag, 29. Juni 2025, 21:42:25

https://m.bild.de/regional/nordrhein-we ... gle.com%2F

Ohne Worte. Wenn das keine Beziehungstat war, dann gute Nacht Deutschland.

Von der oben verlinkten innerafghanischen Sache in Aschaffenburg hat man auch so gar nichts gehört.

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Sonntag, 29. Juni 2025, 13:48:32

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hat den in Ungarn inhaftierten Deutschen Simeon T. besucht und ein rechtsstaatliches Verfahren für ihn gefordert. T. wird vorgeworfen, sich in Ungarn an zwei brutalen Gewaltverbrechen beteiligt zu haben. Simeon T. nennt sich seit seiner Inhaftierung „Maja“ und gibt an, er sei „non-binär“
https://www.nius.de/politik/news/haftbe ... 1465973d8d
Vllt baut ihm der Orban einen eigenen Knast.


Die arme Maja muss in Ungarn schmoren. Wohl falsche Land im Reisekatalog gewählt.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 21610c7fff
Neuer Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung
Ausgabejahr2024
Datum22.03.2024
Neuer Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. März 2024) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den deutschen Staatsangehörigen Simeon T.

https://www.generalbundesanwalt.de/Shar ... -2024.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Sonntag, 29. Juni 2025, 10:18:29


Ein Ehepaar hat im vergangenen Sommer einen 18-Jährigen im Spessart-Wald bei Altenbuch ermordet. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte das Paar nun zu lebenslanger Haft. Die Kinder des Paares mussten die Tat mutmaßlich mit ansehen.

Weil sie einen 18-Jährigen umgebracht haben, ist ein Ehepaar aus dem bayerischen Altenbuch wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Ehemannes fest, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit ist für ihn eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen. Das heißt, seine Strafe kann auch nach 15 Jahren nicht auf Bewährung ausgesetzt werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aus Heimtücke und niederen Beweggründen gehandelt hat – und außerdem seinen zwölfjährigen Sohn zum Mittäter gemacht hat.

Geständnis bei Prozessauftakt
Der 39-jährige Afghane hatte zu Prozessauftakt Anfang Mai gestanden, den 18-Jährigen mit einem Beil im Wald bei Altenbuch getötet zu haben. Er habe seine Familie, respektive seinen ältesten, damals zwölf Jahre alten Sohn, beschützen wollen. Angeblich befürchtete er einen sexuellen Übergriff durch das 18-jährige Opfer, ebenfalls ein Afghane, der in Niedersachsen lebte. Beide haben sich angeblich über das Internet kennengelernt. Er soll sich dem Zwölfjährigen gegenüber sexuell am Telefon geäußert haben, was die Eltern offenbar mitbekamen.

Mehrere Beilhiebe von hinten
Laut Anklage war es schließlich die Mutter, die den jungen Mann nach Aschaffenburg und von dort in den Spessartwald bei Altenbuch lockte – gemeinsam mit ihren vier kleinen Kindern. Ihr Mann und der zwölfjährige Sohn sollen der Gruppe heimlich gefolgt sein. Der Vater soll dem 18-Jährigen schließlich im Wald in der Nähe des Ortes Altenbuch von hinten mehrfach mit Beilhieben den Schädel zertrümmert haben. Die fünf Kinder mussten die Tat mutmaßlich mit ansehen. Zunächst galt der angeklagte Familienvater wegen einer angeblichen paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig. Im Verlauf des Prozesses kam der Sachverständige allerdings zu einer neuen Einschätzung.

Verteidigung plädierte für niedrigere Strafen
Die Verteidigerin des Angeklagten hatte dessen Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt, sah aber die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als nicht gegeben an. Der Verteidiger der angeklagten Frau hatte ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Totschlag beantragt und das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts gestellt, wobei eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als siebeneinhalb Jahren nicht überschritten werden sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... ar,UpKKz2V

Einen CSD hätten die bestimmt nicht besucht

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Mittwoch, 02. April 2025, 14:07:48

Ist Bystrom jetzt ein Verbrecher frage ich mich ??????

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Samstag, 29. März 2025, 13:35:53

Mann grapscht Frau (20) an Po – sie ersticht ihn
Eine 20-jährige Frau stach am Hauptbahnhof Kaiserslautern einen 64-jährigen Mann aus Eritrea nieder, nachdem er sie belästigt hatte.



Ende Juni 2024 kam es am Hauptbahnhof im deutschen Kaiserslautern zu einem tödlichen Zwischenfall. Ein Mann aus Eritrea (64) hat eine 20-jährige Frau belästigt und ihr an den Po gefasst. Die junge Frau, eine in Kaiserslautern lebende US-Amerikanerin, zog daraufhin ein Klappmesser. Nach einem kurzen Wortgefecht stach sie zu.


Der Mann starb noch vor Ort an einem Stich ins Herz. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben, wie die "Bild" berichtet.


Ablauf der Tat in Kaiserslautern
Laut Ermittlungen ereignete sich der Vorfall auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof. Der Mann belästigte die Frau körperlich, worauf es zu einem Streit kam. Die 20-Jährige zog ein Messer und führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus.


Während der Vernehmung gab die Amerikanerin an, dass sie mit den Stichbewegungen den Mann auf Abstand halten wollte. Zwar sei der Mann zunächst zurückgewichen, doch die Frau habe ihn verfolgt. Als er schließlich ihren Arm mit dem Messer ergriff, habe sie sich losgerissen und "im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen", so die Staatsanwaltschaft.


Im Verlauf der Auseinandersetzung traf sie dabei das Herz des Mannes. "Die Frau behauptet, sie habe nicht gezielt und keine Tötungsabsicht gehabt", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.


Keine Mordanklage
Nach der Auswertung der Überwachungsvideos und weiterer Beweise geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tat nicht aus Tötungsabsicht erfolgte. "Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge", so der Sprecher weiter. Die Frau sei nicht wegen Mordes oder Totschlages angeklagt, da sie laut Ermittlungen nicht mit Vorsatz gehandelt habe.

Nach der Tat floh die Beschuldigte zunächst vom Tatort. Kurz darauf stellte sie sich bei der Polizei in Landstuhl. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen, befindet sich jedoch mittlerweile wieder auf freiem Fuß.

Die Jugendkammer wird nun über die Eröffnung und den Zeitpunkt der Hauptverhandlung entscheiden.
https://www.heute.at/s/mann-grapscht-fr ... -120076425

Kaiserslautern (RLP) – Der Messer-Stich traf die Hauptschlagader direkt am Herz. Binnen weniger Sekunden war Alem T. (64) tot, knallte auf den harten Steinboden. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge steht jetzt die Amerikanerin Fallyn B. (20) vor dem Landgericht in Kaiserslautern.
Die Tat ereignete sich im Juni 2024 in der Unterführung des Hauptbahnhofes in Kaiserslautern. Der in Eritrea geborene Mann fuhr auf der Rolltreppe hinter der 20-Jährigen, soll sie sexuell belästigt, ihr von hinten an den Po gefasst haben. Es kam zum verbalen Streit und einer Rangelei.
Mit einem Klappmesser stach sie in den Oberkörper
Fallyn B. zog plötzlich ein Klappmesser (Klingenlänge: 7 Zentimeter), drohte dem 64-Jährigen damit, wollte ihn offenbar auf Abstand halten. Dann der tödliche Stich in den Oberkörper! Ihr Verteidiger Roland Ohnesorg: „Sie hatte panische Angst. Sie stach ungezielt auf den Oberkörper. Meine Mandantin hatte lediglich das Ziel, dass er sie wieder loslässt.“
Die Tat, die von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, ereignete sich in der Unterführung des Hauptbahnhofes von Kaiserslautern. Rechts die Rolltreppe, auf der beide nach unten fuhren

Die 20-Jährige, die in Lichtenfels bei Bamberg geboren wurde, verließ mit dem Zug den Tatort in Richtung Landstuhl. Von unterwegs schrieb sie einem Bekannten die Nachricht: „Ich glaube, ich habe gerade jemanden umgebracht.“
Staatsanwaltschaft geht nicht von Vorsatz aus
Die Amerikanerin stellte sich bei der Polizei, saß kurzfristig auch in U-Haft. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft von einer vorsätzlichen Tat aus, ermittelte wegen Totschlags. Mittlerweile geht sie aber nicht mehr von Vorsatz aus.
Verfolgt den Prozess als Nebenklägerin: die Frau des gebürtigen Eritreers. Im Publikum saßen auch die beiden Kinder

Eine Entschuldigung kam der 20-Jährigen zum Prozessauftakt nicht über die Lippen. Stattdessen schilderte sie, wie schwierig bisher ihr Leben gewesen sei. Mit ihren Eltern sei sie im Alter von 2 Jahren in die USA gezogen, mit ihrer Mutter 2022 wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Die Angeklagte sprach von psychischen Problemen
In der Schule sei sie gemobbt worden, später konsumierte sie Alkohol und Drogen. Auch von sexuellen Übergriffen war die Rede, die aber von ihr nicht näher beschrieben wurden. Zudem sei bei ihr schon im Kindesalter ADHS festgestellt worden.
https://www.bild.de/regional/rheinland- ... 44d12931bf
Woher konnte der arme gelüchtete schutzsuchende Flüchtling auch wissen dass da eine ... unterwegs ist

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Samstag, 11. Januar 2025, 09:07:35

Staatsanwalt in U-Haft
Staatsanwalt in U-Haft: Hat er seit Jahren Kriminelle gewarnt?
Stand: 10.01.2025 23:40 Uhr
Ein Staatsanwalt aus Hannover sitzt in U-Haft: Er soll Ermittlungsinterna an eine Drogenbande weitergeleitet haben. Nun gibt es Hinweise darauf, dass er Kriminelle schon länger gewarnt haben könnte.

von Angelika Henkel, Benedikt Strunz, Mandy Sarti

In Hannovers Justizkreisen kursiert das Gerücht schon seit einigen Jahren: Ein Staatsanwalt soll Kriminelle immer wieder gewarnt und ihnen Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren mitgeteilt haben. Mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestätigen unabhängig voneinander im Gespräch mit dem NDR, dass Mandanten schon länger behaupten: Ihnen könne nichts passieren, sie würden von einem Staatsanwalt geschützt. Nach NDR Recherchen tauchten entsprechende Gerüchte erstmals offenbar bereits im Jahr 2019 auf.

Staatsanwalt bestreitet die Vorwürfe
Das legt den Verdacht nahe, dass Yashar G. deutlich mehr Menschen mit heiklen Informationen versorgt haben könnte, als ausschließlich die Drogenbande, die für die Einfuhr von 16 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen verantwortlich sein soll. Der bis dato größte Drogenfund der deutschen Geschichte. Der hannoversche Rechtsanwalt Timo Rahn vertritt Yashar G. Gegenüber dem NDR erklärte Rahn: "Mein Mandant bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe." Weiter wolle er sich zu dem laufenden Verfahren derzeit nicht äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Korruption durch Staatsanwalt? BGH kippt Urteil in Kokainprozess
Ein verurteilter Spediteur hatte 2023 den Staatsanwalt seines Verfahrens stark belastet. Das könnte seine Strafe reduzieren.
Bandenmitglieder sollen gewarnt worden sein
Bei den bereits bekannten Vorwürfen gegen Yashar G. geht es um ähnliche Anschuldigungen. Quellen berichten dem NDR, dass sich Mitglieder einer Kokainbande bereits vor einer anstehenden Durchsuchung bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gemeldet hätten, mit der Bitte um juristischen Beistand. Sie hätten gewusst, dass eine Razzia bevorstehe und Haftbefehle gegen sie vorlägen, berichten die Quellen weiter. Dies deckt sich mit verschlüsselten Chatverläufen, die dem NDR vorliegen. Mitglieder der Bande hielten sich über den Krypto-Messenger Sky ECC über Razzien und Haftbefehle auf dem Laufenden. Sie sprechen in den Nachrichten auch gezielt von einem Staatsanwalt, der gegen Geld Informationen herausgibt. Er soll "ein Freund" der Hells Angels sein, schreibt ein Mitglied.

Ministerium geht von Kontakten G.s ins Drogen-Milieu aus
Erste Ermittlungen gegen Yashar G. wurden bereits im Sommer 2022 aufgenommen, Ende 2023 dann aber eingestellt. Hierbei stellte sich heraus, dass G. "familiäre und persönliche Beziehungen" in das "Betäubungsmittel-Milieu" unterhalten haben soll. Das geht aus der Antwort einer kleinen Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag hervor. Eine heikle Erkenntnis, schließlich war G. als Staatsanwalt ausgerechnet für die Abteilung schwere Betäubungsmittelkriminalität - also Drogen - zuständig.

Staatsanwalt war bis Sommer 2024 an Kokain-Verfahren
Offenbar sah die Staatsanwaltschaft Hannover aber zunächst keinen Grund dafür, Yashar G. aus dem Verfahren oder aus der Abteilung abzuziehen. Erst Anfang 2024 wurde der Staatsanwalt in eine andere Abteilung versetzt. Recherchen des NDR hatten allerdings aufgedeckt, dass er trotzdem noch bis in den August 2024 als Staatsanwalt in dem Kokainverfahren tätig war. Und das, obwohl seit Juni 2024 erneut gegen ihn ermittelt wurde, diesmal offenbar auf Basis sehr konkreter Hinweise, die dazu führten, dass G. im vergangenen Herbst festgenommen wurde.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... lt218.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Sonntag, 13. Oktober 2024, 19:25:13

Stand: 24.06.2024 16:12 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Richterin am Amtsgericht Rotenburg wegen Rechtsbeugung aufgehoben. Der Fall muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Stade neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass die Urteilsbegründung des Landgerichts Lücken aufweise. So fehle es in den "Urteilsgründen an der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung aller subjektiven und objektiven Umstände des Einzelfalls", hieß es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs Leipzig am Montag. Die Richterin hatte zuvor Revision eingelegt. Das Bundesgericht urteilte am 18. April zu dem Fall.....

Die Frau hat ohne Anhörung Menschen in die Psychiatrie eingewiesen, weil sie sich in ihrem Amt überfordert fühlte. (06.03.2023)
Richterin ursprünglich zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Das Landgericht Stade hatte die 54-Jährige im März 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Frau, die als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg beschäftigt war, soll dem Urteil des Landgerichts Stade nach zwischen 2016 und 2017 in 15 Fällen Menschen gegen deren Willen in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie untergebracht haben. Dabei soll sie die Personen nicht wie vorgeschrieben vorher oder in bestimmten Fällen innerhalb von 24 Stunden persönlich angehört haben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe in dem Prozess eingeräumt, einen Vorsatz aber abgestritten.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... e1302.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Dienstag, 24. September 2024, 16:12:04

Lebenslange Haftstrafen für Mord auf der A9: Der Prozess-Überblick von der Tat bis zum Urteil

10. Mai 2023: Die 40-jährige Carolin G. wurde am Mittwochabend erschossen in einem Auto gefunden, das auf dem Seitenstreifen der Autobahn zwischen den Ortschaften Beelitz und Brück (Potsdam-Mittelmark) stand.
https://www.maz-online.de/brandenburg/m ... TAS7M.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Dienstag, 03. September 2024, 10:33:40

02.09.2024, 16:47

Erst der Notruf eines Opfers setzte seinem Treiben ein Ende: Ein selbst ernannter Lebensberater hatte junge Frauen in seinem Haus in Walldürn im Norden Baden-Württembergs gequält und missbraucht.
Der Richter sprach von "schwersten Verletzungen" bei den Opfern: Einblutungen im Schädel, großflächige Hämatome, teilweise ausgeschlagene Zähne. Ein selbst ernannter Lebensberater hat nach Überzeugung des Landgerichts Mosbach in der Zeit von 2019 bis 2022 in seinem Haus in Walldürn im Norden Baden-​Württembergs sieben Frauen misshandelt und missbraucht. Ein Mann gehörte ebenfalls zu den Opfern.

Das Gericht verurteilte den 38-jährigen Deutschen wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu elf Jahren und sechs Monaten Haft. Für seine brutalsten Übergriffe wurde er laut Gericht allerdings nicht zur Verantwortung gezogen, weil er wegen massiven Drogenkonsums als nicht schuldfähig eingestuft wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Michael Haas, bot der Angeklagte als "Life Coach" Online-Seminare und "Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung" in seinem Haus an. "Er hatte keine Ausbildung dafür, aber war durchaus erfolgreich", sagte der Richter. Der Angeklagte habe eine "frauenverachtende Einstellung", einen "manipulativen Charakter". Bei ihm habe die Devise gegolten: "Der Mann führt, die Frau muss das machen, was der Mann sagt."

Von 2019 an nutzte der Deutsche demnach die Coaching-Angebote in seinem Haus in Walldürn dazu, Frauen gezielt zu verunsichern. Er habe mit seiner Ehefrau vereinbart, weitere Frauen neben ihr haben zu dürfen, sagte Haas. Mehrere Frauen seien bei ihm eingezogen, man habe auch "wie in einer Kommune gemeinsam gelebt". Er habe Sex gegen Coaching verlangt - und auch bekommen.

Angeklagter konsumierte immer härtere Drogen

Der Angeklagte sei mit der Zeit immer gewalttätiger geworden. Ab 2020 habe er Drogen konsumiert, zunächst Marihuana, später auch LSD und Kokain. Der 25-jährige Bruder soll ihn demnach bei seinen Taten unterstützt haben - er soll aber auch selbst Frauen vergewaltigt haben. Er - ebenfalls deutscher Staatsbürger - wurde wegen Beihilfe zur Geiselnahme und wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Im Oktober 2022 gelang es einem Opfer, einen Notruf abzusetzen. In der folgenden Nacht durchsuchten Einsatzkräfte das Haus und nahmen die Angeklagten fest. Der Hauptangeklagte kam vorübergehend in eine psychiatrische Einrichtung, sitzt aber seit Mai 2023 in Untersuchungshaft.
https://www.stern.de/panorama/urteil-am ... 30740.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Samstag, 31. August 2024, 00:35:25

Ein halbes Jahr, nachdem er in Menden im Sauerland eine 17-jährige mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, steht in Arnsberg im September ein 24-jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht. Die junge Frau war zwei Wochen nach der Attacke an ihren schweren Verbrennungen gestorben. Wie aus der Ankündigung des Gerichtes in dem Fall hervorgeht, soll die nicht verkraftete Trennung von seiner Verlobten der Anlass für die Tat gewesen sein. Das Opfer war die Schwester der Ex-Verlobten.
https://rp-online.de/nrw/panorama/mende ... -118376673

https://www.ikz-online.de/staedte/hemer ... -Haft.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von BiosOmaladen » Samstag, 24. August 2024, 09:37:32

Und der Solinger Bürgermeister ist wohl Schleuserkumpan gegen Parteispenden.

https://www.bild.de/regional/nordrhein- ... ruzbach%20(SPD,er%20Einfluss%20auf%20Aufenthalts%2DGenehmigungen%3F&text=Darunter%20auch%20Solingens%20Oberb%C3%BCrgermeister%20Tim,sogar%20als%20Beschuldigter%20gef%C3%BChrt%20werden!

"Verdacht: Der Oberbürgermeister soll die mutmaßlichen Bosse der Luxus-Schleuser-Bande zumindest wohlwollend unterstützt haben, ihren Kunden in Deutschland mit falschen Angaben Aufenthaltstitel zu beschaffen."

"Knapp 20 000 Euro wurden durch den Seniorchef eines ebenfalls unter Verdacht stehenden Familienunternehmens an die Solinger SPD überwiesen. "

Korrupte "Gutmenschen" wohin man schaut.

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von BiosOmaladen » Samstag, 24. August 2024, 07:36:47

Das ist vollkommen an mir vorbeigegangen. Wahrscheinlich weil es nirgendwo sonst berichtet wurde außer in der Lokalpresse.

Obdachloser in Bochum ermordet. Schon Ende Juli. Täter: 27 Jähriger Mann. Na dann.

https://www.radiobochum.de/artikel/38-j ... 59769.html

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Freitag, 23. August 2024, 18:34:18

Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, gilt Melanie Müller als vorbestraft.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 6b73645e6f
Für 80 k kriegste ja schon ein paar Armprothesen.
Ist das in Timbuktu auch so teuer seinen Fans zu winken.
Wolfsgruss kannste für lau machen.

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Mittwoch, 14. August 2024, 19:49:52

Bild
https://www.pi-news.net/2024/08/nach-ge ... t-zurueck/
Oh nein die Näncy im Bademantel und die Vermummten sind das die von der Antifa oder was

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Mittwoch, 14. August 2024, 18:46:36

Es ist ein Dämpfer für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot des rechtsextremen »Compact«-Magazins teilweise ausgesetzt werden muss. Unter Auflagen darf das Heft demnach vorerst wieder erscheinen.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 188ac385d4
Also ich könnte heulen wegen dieser Entscheidung, denn hat sich nicht Näncy persönlich für das Verbot eingesetzt, um damit der grossen Gefahr entgegen getreten, dass wir wieder einen neuen Adi bekommen.
Müssen jetzt die beamteten Möbelpacker alles wieder einräumen und die Frau vom Elsasser muss dann auch wieder nackt ins Bett.

Hoffentlich klappst bei Näncy mit dem Messerverbot und wir müssen dann alle, wie die Japsen, mit Stäbchen fressen.

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

von Gast » Mittwoch, 07. August 2024, 23:25:15

Wie der Staat mit V-Männern selbst Verbrechen produziert: Anwalt aus Reichsbürger-Prozess packt aus

Reitschuster

https://rumble.com/v51xprc-wie-der-staa ... chsbr.html

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