VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 22. September 2025, 21:51:25

Hier gehts doch drum, wie der Papaja schon geschriebn hat, das eigntlich nur der Prostituierten Mörder gecheckt weden sollt. Der Dejan ist nur derjeniche in dem Nachsatz, von Paragraf 100c der das in seine eigene Wohnung (im Knast) tolleriern muss. Der Dejan ist ja sowieos schon verurteilt und schult, so das das garnicht interesiert. Hier gehts nur drum, ob der Heimat sich verblabbert, was man dan gegen ihn verwenden darf. Und der ist ja in U-Haft, da geht dass dann.

Jetz klar Turmfalke?
Vielen Dank für die rechtliche Aufklärung an den unbekannten Gast JHfan :roll:
Wie heißt denn dein ehrenwerter Mitgliedsname hier ?

Über die Qualitätsberichte bestimmter Medien haben wir hier schon mehrmals diskutiert, allerdings hier von mir zum letzten Mal. Die meisten Beitragsleser haben dieses auch erkannt.

Wurde die akustische Wohnraumüberwachung gemäß StPO 100c auch während des laufenden Prozesses am LG. Bamberg auch vorgetragen, wenn ja, wann und von wem. Der beschuldigte Prostituierten-Mörder Joseph G. H. wird sich im Verfahren nicht anders verhalten als zuvor Dejan B., im Fall Alexandra R., nämlich schweigen m. E.

Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten. Dejan B. ist in diesem Fall nicht Beschuldigter und wird es kaum akzeptiert haben hier mitzuwirken. Joseph G. H. wäre von einer solchen Maßnahme nur alleine betroffen, wenn es sie tatsächlich gibt ? Des Weiteren ist U‑Haft meist Einzelunterbringung in der Zelle, Aufgrund eines geltenden Rechts.

Leute mit hoher krimineller und langjähriger Erfahrung dafür, haben ein Gespür für solche Maßnahmen.
Im Fall Alexandra R. haben es Beteiligte/Zeugen auch erkannt, dass sie im Fokus der Ermittler sind.
Ist in den Medien aber nicht nachzulesen, weil sie nicht da waren, um diesbezüglich zu berichten ;)

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von JHfan » Montag, 22. September 2025, 17:42:54

Hier gehts doch drum, wie der Papaja schon geschriebn hat, das eigntlich nur der Prostituierten Mörder gecheckt weden sollt. Der Dejan ist nur derjeniche in dem Nachsatz, von Paragraf 100c der das in seine eigene Wohnung (im Knast) tolleriern muss. Der Dejan ist ja sowieos schon verurteilt und schult, so das das garnicht interesiert. Hier gehts nur drum, ob der Heimat sich verblabbert, was man dan gegen ihn verwenden darf. Und der ist ja in U-Haft, da geht dass dann.

Jetz klar Turmfalke?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 20. September 2025, 20:29:38

RockyBalboa hat geschrieben: Freitag, 19. September 2025, 16:20:14 Sitzt er dann beim Dejan, der die Leiche entsorgt hat oder beim Ugur, der nur das Handy auf Reisen geschickt hat?
Den Artikel der NN verstehe ich nicht.

D. B. befand sich in der JVA Bamberg bis zur Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Nbg/Fürth, welches der BGH am 09.07.2025 als rechtsfehlerfrei bestätigt hat. U‑Haft in Bamberg wurde beendet, Strafhaft folgt.

Der Angeklagte im Fall Katina P. soll dann mit D.B. in einem gemeinsamen Haftraum gewesen sein
welcher überwacht wurde, um evtl. über die vermissten Personen Alexandra R. u. Katina P.  was herauszufinden, wo sie sich befinden. Durch diese Aktion erhoffte man sich quasi eine Art Erfahrungsaustausch unter Fachleuten über das Verschwindenlassen von Leichen. Ausgerechnet in einem Haftraum werden sich zwei Hochkriminelle diesbezüglich darüber unterhalten. Unglaublich !

Haftüberwachung ist nichts Ungewöhnliches bei Schwerstkriminalität, insbesondere in der U‑Haft,
schließlich will man sie gezielt ihrem Verfahren zuführen und verhindern, dass was dazwischenkommt.
Bei D.B. wäre es das BGH- Revisionsverfahren gewesen, was zur Verurteilung führte bzw. bestätigt wurde.

Dem 73-jährigen Joseph H. im Fall Katina P. steht ein längerer, aufwendiger Indizienprozess am Landgericht Bamberg bevor.
Aber die beiden haben ja was gemeinsam: den Irrglauben, ohne Leiche könne kein Schuldspruch erfolgen.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die beiden im Strafvollzug, z. B. in der JVA Straubing, wiedersehen werden.

https://www.nn.de/region/forchheim/blut ... 1.14838686

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Freitag, 19. September 2025, 16:20:14

papaya hat geschrieben: Freitag, 19. September 2025, 11:45:02 Genau dazu gibt es jetzt einen bemerkenswerten Artikel in den Nürnberger Nachrichten. Gekürzt:




https://www.nn.de/region/forchheim/blut ... 1.14838686

Scheint grundsätzlich rechtens zu sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100c.html

Sitzt er dann beim Dejan, der die Leiche entsorgt hat oder beim Ugur, der nur das Handy auf Reisen geschickt hat?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 19. September 2025, 11:45:02

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 31. August 2025, 16:36:31 In welchen zwei unterschiedlichen JVAs genießen die Mörder Dejan B. und Ugur T. denn nun freie Kost und Logis. Seine U-Haft hat Ugur T. in der JVA Nürnberg verbracht.
Wo kann N.H. ihren Mördergöttergatten besuchen?
Genau dazu gibt es jetzt einen bemerkenswerten Artikel in den Nürnberger Nachrichten. Gekürzt:

Parallele zu Alexandra R. Blutspur und Brille: Gemeinsame Zelle der Beschuldigten im Fall Katina K. und Alexandra R.

Im Fall Katina K. am Landgericht Bamberg offenbaren Ermittler ungewöhnliche Methoden.
Tatsächlich stellt sich ein knappes Jahr später während des Prozesses am Amtsgericht Bamberg heraus: Joseph H. hat den verheerenden Brand gelegt. Was er zuletzt sogar zugibt.

Man geht bei der „Soko Sofia“ sogar soweit, dass man den Mann aus Bammersdorf in die Zelle jenes Mannes legt, der auch einen „Mord ohne Leiche“ begangen haben soll. Nämlich den an Alexandra R., für den er später am Landgericht Nürnberg/Fürth zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wird.

Der gemeinsame Haftraum wird rund um die Uhr abgehört. Alles wird aufgezeichnet. Offenbar hofft man, dass sich die beiden „Experten“ über ihre Methoden der spurlosen Leichenbeseitigung austauschen und man neue Ermittlungsansätze gewinnen kann.
https://www.nn.de/region/forchheim/blut ... 1.14838686

Scheint grundsätzlich rechtens zu sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100c.html

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 31. August 2025, 16:36:31

In welchen zwei unterschiedlichen JVAs genießen die Mörder Dejan B. und Ugur T. denn nun freie Kost und Logis. Seine U-Haft hat Ugur T. in der JVA Nürnberg verbracht.
Wo kann N.H. ihren Mördergöttergatten besuchen?

Wovon bezahlt die RB ... GmbH ihre laufenden Kosten?

Was macht der windige Landsmann und Schulkamerad von Alexandra, der ihren Mördern mit einer Falschaussage beispringen wollte und deshalb zurecht in U-Haft kam, bis er seine Falschaussage bis zur De-facto-Rücknahme revidierte?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 30. August 2025, 23:05:57

Alex123 hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 18:15:48 Kannst Dejan B. und Ugur T. mal im Knast besuchen und sie fragen.

Eine tatsächlich gute Idee.
Voraussetzung ist, dass die beiden nicht von ihrem Schweigerecht wie im Strafverfahren Gebrauch machen ;)
Der Weg zur JVA wäre dann ja umsonst.

Nur rein vorsorglich im Fall Alexandra R.:
Die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren ist in den §§ 359-373a StPO geregelt
um gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, bevor hier einige Fantasien auftauchen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Samstag, 30. August 2025, 22:14:42

Alex123 hat geschrieben: Samstag, 30. August 2025, 18:15:48 Kannst Dejan B. und Ugur T. mal im Knast besuchen und sie fragen.
Das ist doch eher was für die Lokalmatadorin.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 30. August 2025, 18:15:48

Kannst Dejan B. und Ugur T. mal im Knast besuchen und sie fragen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 14. August 2025, 10:29:47

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 14. August 2025, 09:06:01 Aus dem Artikel:



Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."
Herzlichen Dank, Fränkin, deshalb habe ich so gefragt, weil Du das wissen könntest, ja sogar musst.

Ach, wird er wieder Beyer in dem Artikel genannt. Auch wenn seine psychischen Schäden, die ihn noch immer sehr plagen, berücksichtigt werden und es ein Gericht bestätigt, erhält er wohl keinen Euro.
Nur ein Ultraschallfoto ist ihm geblieben von seinem ungeborenen Sohn.

https://www.rtl.de/cms/vermisste-alexan ... 83892.html

Ich glaube, dem Akademiker geht es doch gar nicht ums Materielle bei seiner möglichen Klage.
Der will das, was er 2 Tage lang als Zeuge vor der Kammer und seiner Anwesenheit im Saal auch gemacht hat,
nur vor einem anderen Gericht. Erinnert mich so ein wenig an den untauglichen Versuch, als Nebenkläger im Fall Alexandra R. zugelassen zu werden.

Die Liste der Forderungen gegenüber den beiden Verurteilten ist lang, sehr lang !

Ja, das bescheidene Restvermögen wird nur zur Tilgung/Rückzahlung von Forderungen nicht ansatzweise reichen.
Die Zinsen für Kredite sind hoch, insbesondere wenn keine Raten od. Tilgungen mehr vorgenommen werden. Alexandras verwertbares Vermögen war schon vor Ihrem Verschwinden gleich Null, außer sie hat was unbemerkt
zur Seite gelegt, was nicht unmöglich ist. Bei der Insolvenzberatung in Schwabach war es doch schon viel zu spät,
m. E. um da noch zu reagieren.

Der Abwesenheitspfleger muss so langsam Gas geben bei seinen Aufgaben, dass wenigstens sein Honorar übrig bleibt, oder trägt das auch die Staatskasse ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Donnerstag, 14. August 2025, 09:06:01

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 14. August 2025, 06:40:39 ... Warum sie weiter kämpfen. Evtl. verraten uns die NN.de. was sie eigentlich damit meinen ?

https://www.nn.de/nuernberg/revision-ve ... 1.14794943
...
Aus dem Artikel:
Wie geht es weiter für die Familie? Juristisch abgeschlossen ist der Fall auch für sie noch immer nicht. Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden. Möglich machen soll das eine Klage wegen Körperverletzung gegen die Täter. Tatsächlich gilt der Paragraph lediglich für physische Folgen - Beyer aber will, dass auch seine psychischen Schäden, die ihn noch immer plagen, berücksichtigt werden. „Das mag juristisch Neuland sein. Ich hoffe aber, dass die Staatsanwaltschaft das verfolgt, auch, um einen Präzedenzfall zu schaffen und mir eine Anerkennung als Opfer zu ermöglichen.“

Der nächste Schritt ist aber ein anderer: Der Abwesenheitspfleger, der unter anderem das bescheidene Restvermögen von Alexandra R. verwaltet, will versuchen, die Ermordete für tot erklären zu lassen - denn offiziell gilt die Frau noch immer als lebendige Rechtsperson. Was auf den ersten Blick absurd klingt, denn in dem Prozess wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt, dass die damals Hochschwangere kaltblütig ermordet wurde. Das ultimative Beweisstück, die sterblichen Überreste, würden auch hier alles ändern. Doch sie fehlen weiter.
Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 14. August 2025, 06:40:39

Revision verworfen und die Mörder bleiben Mörder: So geht es den Angehörigen von Alexandra R. jetzt.

Nürnberg - Die Ermordung von Alexandra R. aus Nürnberg entsetzte die Region. Inzwischen ist klar: Die Täter bleiben lebenslang in Haft, die Revision ist verworfen. Eine gewaltige Erleichterung für die Angehörigen - aber keine Erlösung. Warum sie weiter kämpfen. Evtl. verraten uns die NN.de. was sie eigentlich damit meinen ?

https://www.nn.de/nuernberg/revision-ve ... 1.14794943

Was lebenslang eigentlich bedeutet erklärt die Lehrstuhlinhaberin für Strafprozessrecht u. Kriminologie Prof. Dr. Gabriele K.S. in Frankenschau aktuell. Ebenfalls interessant, wie die Topjuristin das abgeschlossene Strafverfahren sieht ! Da ist nichts hinzuzufügen, meiner Meinung nach.

Ab 05.00 Min. in der Quelle:
https://www.ardmediathek.de/video/frank ... YyNThhYmJl

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Dienstag, 12. August 2025, 09:49:33

Der Syllogismus ist korrekt, allerdings entsprechen die zweite Prämisse und damit auch die Schlussfolgerung nicht unserer Erfahrung.

Prämisse 1: Alle Vögel können fliegen
Prämisse 2: Ein Zamunfi ist ein Vogel
Schlussfolgerung: Ein Zamunfi kann fliegen

ist völlig richtig.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Dienstag, 12. August 2025, 07:26:44

Alex123 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 19:32:18 Strafrechtlich geurteilt wurde, dass Alexandra ermordet wurde.
Höchstrichterlich gab es keine Beanstandung.
Es ist also als Tatsache abzusehen, dass Alexandra tot ist.
Das klingt so wie:
  • Prämisse 1: Alle Vögel können fliegen
  • Prämisse 2: Ein Pinguin ist ein Vogel
  • Schlussfolgerung: Ein Pinguin kann fliegen
Mehr Beispiele hier

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von z3001x » Dienstag, 12. August 2025, 01:54:26

Bananarama hat geschrieben: Dienstag, 12. August 2025, 01:10:18 Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daß es zugrunde geht;
Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz, das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.
Hui, der Leibhaftige. Im humanistischen Gewande 😱

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Bananarama » Dienstag, 12. August 2025, 01:10:18

z3001x hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 01:07:16 Was ist eig dein Mitgliedsname?
Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daß es zugrunde geht;
Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz, das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 11. August 2025, 23:58:02

Fränkin hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:13:37 Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
Es mag sein, dass in der Zusammenfassung aller Gerichtsentscheidungen in Bayern 28286 angegeben sind.

Wie erkennst Du daraus die tatsächlichen Entscheidungen einer großen Strafkammer/Schwurgericht um die es eigentlich
hier geht, wie hoch ist in etwa ihr Anteil. Gib halt ein Paar bekannte Aktenzeichen einer Strafkammer als Selbsttest
in die Suchmaske ein und schon wird das Urteil aktuell angezeigt ??? Ich habe da andere Erfahrungen gemacht.

Verfassungsgerichtsbarkeit (185)
Bereich erweitern Ordentliche Gerichtsbarkeit (8844)
Bereich erweitern Verwaltungsgerichtsbarkeit (16812)
Bereich erweitern Finanzgerichtsbarkeit (446)
Bereich erweitern Arbeitsgerichtsbarkeit (689)
Bereich erweitern Schiedsgerichtsbarkeit (1)
Bereich erweitern Sozialgerichtsbarkeit (1288)
Bereich erweitern Sonstige Gerichte (21)

Entscheidungen bei schweren Straftaten insbesondere Sexualstraftaten an Jugendlichen oder Kinder
wird überhaupt nix veröffentlicht, schon allein aus Schutzgründen der Geschädigten m. E.

https://www.gesetze-bayern.de/Search/Hitlist

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 11. August 2025, 20:31:32

Obwohl Gerichtsverhandlungen an großen Strafkammern grundsätzlich öffentlich sind, erfolgt die Veröffentlichung von Entscheidungen nur in wenigen Einzelfällen.
Doch die Realität sieht anders aus: Lediglich etwa ein Prozent aller Entscheidungen ist bisher öffentlich einsehbar, und selbst bei den höchsten Gerichten liegt die Veröffentlichungsrate nur bei etwa 30 bis 40 Prozent, so ein aktueller Bericht im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wusst ... 22927.html
Nach Auffassung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gilt hier § 475 StPO. Danach können Aktenauskünfte an nichtverfahrensbeteiligte Privatpersonen nur dann erteilt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen. Diese Regelung umfasse auch die Übermittlung anonymisierter heißt es bereits im Leitsatz der Entscheidung
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... bschriften

Es dürfte schwierig sein, an das Urteil v. 24. Juli 2024 im Fall Alexandra R. z. Zt. heranzukommen, meiner
Meinung nach.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Montag, 11. August 2025, 20:07:28

Fränkin hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:13:37 Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
:lol: :lol: :lol:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 11. August 2025, 19:32:18

Strafrechtlich geurteilt wurde, dass Alexandra ermordet wurde.
Höchstrichterlich gab es keine Beanstandung.
Es ist also als Tatsache abzusehen, dass Alexandra tot ist.

Wer die Sache der verurteilten Mörder betreibt, ein Fehlurteil zu konstruieren versucht und dabei auf eine Latte von "weiß nicht" kommt, bastelt sich seine eigene Realität.

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