von Catch22 » Montag, 13. Oktober 2025, 14:55:16
5. Sitzungstag – 13.10.2025
OVB: Live-Ticker
Provokant gespickt mit einem Foto der Nebenklage, berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):
(Nachfolgende Zusammenfassung enthält auch Infos aus dem Ticker der PNP, Link siehe weiter unten.)
► Vorsitzende bedauert Rückzug der Nebenkläger
► Zeugin:
stv. Leiterin JVA Bernau (Psychologin)
• Adrian M. habe fünfmal Mithäftlinge der JVA Traunstein des Drogenkonsums und Handybesitzes bezichtigt
→ keine Handys gefunden, Drogen-Schnelltests negativ
• Drogen-Schnelltests generell unzuverlässig
• Vorsitzende: kein Rückschluss auf unwahre Angaben
► Gutachter
Max Steller über Adrian M.s Glaubwürdigkeit
• keine Hinweise auf Wahrheitsgehalt
• keine klare Lüge, aber „Hinweise auf Lügenhypothese“
• Aussage leide an Detailmangel
• „nachweisbar falsche Angaben“ (z. B. Gipsarm)
• Widersprüche (z. B. Kennen vom Sehen her) [laut dpa]
• Stattfinden eines Gesprächs durchaus glaubhaft
• wahrscheinlich über Ursachen der Haft gesprochen
• Randdetails wohl von Sebastian genannt (Frauen, Joggen)
• Randdetails erhöhen nicht Wahrheitsgehalt von Geständnis
• Persönlichkeit des Adrian M.:
• „mindestens durchschnittlich intelligent“
• leide aber an Borderline-Störung
→ erhöhte Gefahr für Falschaussagen oder „Umdeutungen“
• „Lügenbereitschaft“
• „manipulative Kompetenz“
• Geständnis habe es nicht gegeben
• Geständnis mglw. aufgrund psychischer Erkrankung „erlebt“
► RA Dr. Georg: sicher, dass Adrian M. gelogen habe
► StA Merkel: entscheidend bleibe, ob Sebastian
Täterwissen offenbart habe
► Glaubwürdigkeit geklärt, morgige Sitzung fällt aus
Weiter geht's mit fünf aufeinanderfolgenden Sitzungstagen am kommenden Montag (20.10.2025) um 9.30 Uhr (alle Termine siehe
hier):
► weitere Mithäftlinge des Angeklagten
► Kollege des Angeklagten
► Zeugen Umgebung Eiskeller
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
PNP: Live-Ticker
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535
DPA
Traunsteiner Tagblatt:
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 61360.html
Frankfurter Allgemeine Zeitung:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 29700.html
OVB
Zweifel an der Sorgfalt will das OVB streuen: War die Zeit zu knapp für die Suche nach Täterwissen in den Akten? In einem weiteren Artikel berichtet das OVB:
► Gutachter
Steller:
• keine Details im Kern der Aussage
• Tathergang (bewusstlos geschlagen, damit wehrlos) aus Medien ausgeschmückt
• kein Täterwissen
►
StA Merkel: Aussage erst bewertbar nach Vorliegen aller übrigen Indizien
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... d-Comments
PNP
Details, die beim OVB unter den Tisch fielen, weiß die Passauer Neue Presse (PNP) zu berichten:
► könnte unbewusst gelogen haben
► komplette „Scheinerinnerung“ wahrscheinlich
► kein notorischer Lügner
► keine Realitätskennzeichen für Geständnis
► 4 Punkte immer wieder wiederholt:
• sexuelles Interesse
• bewusstlos geschlagen
• Ort des Geschehens
• in Fluss geworfen
→ aber keine Details
► nur 2 Handlungselemente wiedergegeben:
• bewusstlos geschlagen
• in Fluss geworfen
→ aber darüber keine Details
→ obwohl außergewöhnliche Ereignisse nach langer Zeit mit Details erinnerbar sein müssten
► keine überzeugende Konstanz
→ Aussage nicht unbegingt falsch
→ weil einfache Abfolgen leicht erinnerbar
► keine falschen Details aus Medien
→ schlauer Lügner konzentriere sich auf wenige Details
→ kein Beleg für Nichtlügen
► Nachfrage der Vorsitzenden: Müsse Autosuggestion nicht substanzhaltiger sein?
► Steller: „Jein.“
• evtl. hohe Qualität derart selbstbeeinflussender Annahme
►
StA Merkel: hätte den Zeugen auch ohne Gutachten beurteilen können
► RA Dr. Georg: „kein pseudowissenschaftlicher Hokuspokus“ wie im 1. Prozess
[color=#00BFBF][size=130][b]5. Sitzungstag – 13.10.2025[/b][/size][/color]
[size=115][u][b]OVB: Live-Ticker[/b][/u][/size]
Provokant gespickt mit einem Foto der Nebenklage, berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):
[size=85](Nachfolgende Zusammenfassung enthält auch Infos aus dem Ticker der PNP, Link siehe weiter unten.)[/size]
► Vorsitzende bedauert Rückzug der Nebenkläger
► Zeugin: [b]stv. Leiterin JVA Bernau[/b] (Psychologin)
• Adrian M. habe fünfmal Mithäftlinge der JVA Traunstein des Drogenkonsums und Handybesitzes bezichtigt
→ keine Handys gefunden, Drogen-Schnelltests negativ
• Drogen-Schnelltests generell unzuverlässig
• Vorsitzende: kein Rückschluss auf unwahre Angaben
► Gutachter [b]Max Steller[/b] über Adrian M.s Glaubwürdigkeit
• keine Hinweise auf Wahrheitsgehalt
• keine klare Lüge, aber „Hinweise auf Lügenhypothese“
• Aussage leide an Detailmangel
• „nachweisbar falsche Angaben“ (z. B. Gipsarm)
• Widersprüche (z. B. Kennen vom Sehen her) [laut dpa]
• Stattfinden eines Gesprächs durchaus glaubhaft
• wahrscheinlich über Ursachen der Haft gesprochen
• Randdetails wohl von Sebastian genannt (Frauen, Joggen)
• Randdetails erhöhen nicht Wahrheitsgehalt von Geständnis
• Persönlichkeit des Adrian M.:
• „mindestens durchschnittlich intelligent“
• leide aber an Borderline-Störung
→ erhöhte Gefahr für Falschaussagen oder „Umdeutungen“
• „Lügenbereitschaft“
• „manipulative Kompetenz“
• Geständnis habe es nicht gegeben
• Geständnis mglw. aufgrund psychischer Erkrankung „erlebt“
► RA Dr. Georg: sicher, dass Adrian M. gelogen habe
► StA Merkel: entscheidend bleibe, ob Sebastian [b]Täterwissen[/b] offenbart habe
► Glaubwürdigkeit geklärt, morgige Sitzung fällt aus
Weiter geht's mit fünf aufeinanderfolgenden Sitzungstagen am kommenden Montag (20.10.2025) um 9.30 Uhr (alle Termine siehe [url=viewtopic.php?p=303527#p303527]hier[/url]):
► weitere Mithäftlinge des Angeklagten
► Kollege des Angeklagten
► Zeugen Umgebung Eiskeller
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
[size=115][b]Sagte „Knast-Zeuge“ … die Wahrheit? Gutachter fällt eindeutiges Urteil[/b][/size]
[img]https://www.rosenheim24.de/assets/images/39/933/39933121-prozess-um-den-tod-von-hanna-kleines-foto-nebenklaeger-anwalt-walter-holderle-und-hannas-vater-andreas-10fe.jpg[/img]
[size=85]… Nebenkläger-Anwalt … Holderle und Hannas Vater … © Weiser/re[/size]
…
[u]Update, 12.38 Uhr – Knast-Zeuge hat „nachweisbar falsche Angaben“ gemacht[/u]
… Gerichtspsychologe Max Steller ist sich sicher: Es gibt keine Hinweise auf einen Wahrheitsgehalt, dass Sebastian T. dem Zeugen [Adrian M.] die Tat gestanden hätte. Von einer klaren Lüge will der Gutachter nicht sprechen – aber es gebe „Hinweise auf die Lügenhypothese“. Die Aussage des „Knast-Zeugen“ über das angebliche Geständnis Sebastian T. leide an einem Detailmangel. Und er habe „nachweisbar falsche Angaben“ gemacht – zum Beispiel, Sebastian T. habe bei dem Gespräch einen Gips getragen.
Dass sich die beiden in der U-Haft in Traunstein aber unterhalten haben, das glaubt Gutachter Steller durchaus. Wahrscheinlich habe man über die Gründe gesprochen, warum man jeweils im Gefängnis sitzt. Auch „Randdetails“ habe Sebastian T. wohl genannt: zum Beispiel die geringen Chancen bei Frauen, dass er in der Nacht von Hannas Tod beim Joggen war oder dass er sie vom Sehen her kenne. „Aber diese Randdetails erhöhen nicht den Wahrheitsgehalt über das angebliche Geständnis“, so Max Steller.
Steller geht auch grundlegend auf die Persönlichkeit des „Knast-Zeugen“ ein: er sei zwar „mindestens durchschnittlich intelligent“, aber er leide an einer Borderline-Störung. Das erhöhe die Gefahr für Falschaussagen oder „Umdeutungen“. Aus früheren Prozessen wisse man, dass er schon einmal die Unwahrheit gesagt habe oder dass er fähig war, andere zu manipulieren. Der Gutachter unterstellt dem „Knast-Zeugen“ eine „Lügenbereitschaft“ und eine „manipulative Kompetenz“. Steller weiter: „Er hat diese Fähigkeiten. Das kann er.“
Auch die stellvertretende Leiterin der JVA Bernau kam heute noch als Zeugin zu Wort. Sie sagte, als der „Knast-Zeuge“ in Bernau einsaß, habe er fünfmal andere Häftlinge beschuldigt, sie hätten im Gefängnis Cannabis konsumiert. Doch alle fünf Drogen-Schnelltests, die bei den Insassen gemacht wurden, fielen danach negativ aus. Unterm Strich dürfte der 25-Jährige also als unglaubwürdig abgestempelt sein. …
Ein weiterer Teilsieg für die Verteidigung? „Wir sind uns sicher, dass er gelogen hat“, so Yves Georg … Das Glaubwürdigkeitsgutachten über den „Knast-Zeugen“ würde dem Verfahren gut tun. Staatsanwalt … Merkel meinte, entscheidend bleibe, ob Sebastian T. womöglich Täterwissen verraten habe. Das werde der Prozess noch zeigen. Am 20. Oktober wird … fortgesetzt.
[size=85]Rosenheim24.de am 13.10.2025[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/bayern/landkreis-berchtesgadener-land/gutachten-zur-glaubwuerdigkeit-des-knast-zeugen-im-hanna-prozess-gegen-sebastian-aus-aschau-93980261.html[/size]
[size=85]ohne Paywall:[/size]
[size=85]https://www.removepaywall.com/search?url=https://www.rosenheim24.de/bayern/landkreis-berchtesgadener-land/gutachten-zur-glaubwuerdigkeit-des-knast-zeugen-im-hanna-prozess-gegen-sebastian-aus-aschau-93980261.html[/size]
[/quote]
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Die Leserkommentare dazu:
[size=85]https://www.rosenheim24.de/bayern/landkreis-berchtesgadener-land/gutachten-zur-glaubwuerdigkeit-des-knast-zeugen-im-hanna-prozess-gegen-sebastian-aus-aschau-93980261.html#id-Comments[/size]
[size=115][u][b]PNP: Live-Ticker[/b][/u][/size]
[size=85]https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535[/size]
[size=115][u][b]DPA[/b][/u][/size]
Traunsteiner Tagblatt:
[size=85]https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/nachrichten-aus-bayern_artikel,-mordprozess-um-hannas-tod-wahrheit-oder-luege-_arid,961360.html[/size]
Frankfurter Allgemeine Zeitung:
[size=85]https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/tod-von-hanna-gutachter-zweifelt-wichtige-zeugenaussage-an-accg-110729700.html[/size]
[size=115][u][b]OVB[/b][/u][/size]
Zweifel an der Sorgfalt will das OVB streuen: War die Zeit zu knapp für die Suche nach Täterwissen in den Akten? In einem weiteren Artikel berichtet das OVB:
► Gutachter [b]Steller:[/b]
• keine Details im Kern der Aussage
• Tathergang (bewusstlos geschlagen, damit wehrlos) aus Medien ausgeschmückt
• kein Täterwissen
► [b]StA Merkel:[/b] Aussage erst bewertbar nach Vorliegen aller übrigen Indizien
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
Max Steller und sein Gutschten
[size=115][b]Der Aussagen-Checker …: Was stimmte nicht an den Angaben des JVA-Zeugen?[/b][/size]
[img]https://www.rosenheim24.de/assets/images/40/52/40052794-aussagepsychologe-prof-dr-max-steller-Vfe.jpg[/img]
[size=85]Vernichtendes Urteil aus Aktenstudium: Prof … [Steller] bezweifelt die Glaubhaftigkeit der Aussage des JVA-Zeugen. © Michael Weiser[/size]
…
[u]Max Steller prägte den Prozess von Beginn an[/u]
… Der Fachmann, der den entscheidenden Zeugen schon vor der Aussage in der Hauptverhandlung in ein schlechtes Licht rückte: Prof. Dr. Max Steller (81).
Max Steller ist … der Aussagepsychologe schlechthin in Deutschland. … Ein Experte, der seine Gutachten nach wissenschaftlichen Methoden und auf nachprüfbarer Grundlage erarbeitet. So gibt er dem Gericht Fingerzeige, ob eine Aussage etwas taugt. Oder eben nicht.
[u]Keine Behauptungen mit Substanz[/u]
Im Fall Hanna W. taugte sie nicht, meint Steller. Adrian M. hatte behauptet, Sebastian T. habe ihm in der U-Haft den Mord an Hanna gestanden. Vermutlich eine Erfindung in den entscheidenden Teilen. … Da wäre die problematische Persönlichkeit des Zeugen, da wäre das Fehlen von bestimmten Details, nicht in der gesamten Aussage, sondern im entscheidenden Punkt: dem angeblichen Mordgeständnis. Und M. habe bei anderen Gelegenheiten gelogen, etwa, als er vor Gericht seine Mutter belastete.
So wiederholte es Steller am Montag am Amtsgericht. M. habe Lügenbereitschaft ebenso wie Lügenkompetenz gezeigt. In Randbereichen der Aussagen seien Details zu erfahren, nicht aber im Kern. Etwa im Tathergang; er habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne, soll Sebastian T. in jenem Gespräch gesagt haben. Weil sie sich gewehrt habe: Diese Version der Aussage, die M. bei einer anderen Gelegenheit äußerte, vertritt die Verteidigung. Damit sei klar, dass M. nur ausgeschmückt habe, was jedermann den Medien habe entnehmen können.
… Vor allem die Borderline-Störung des Zeugen lasse an seiner Aussage zweifeln. Menschen, die unter dieser Störung leiden, seien nicht unbedingt passionierte Lügner – sie formten ihre Erinnerungen um, bis sie selbst daran glaubten. Der psychiatrische Gutachter Prof. … Soyka hatte … festgestellt, dass Adrian M. sich wohl gerne darstelle, aber kein „Blender“ sei.
[u]Analyse nach Aktenlage[/u]
Steller analysierte nach Aktenlage und anhand der Videovernehmung des Zeugen durch die Polizei, nicht aus einem persönlichen Gespräch mit Adrian M. heraus. „Wir konzentrieren uns auf den Inhalt von Aussagen“, sagte er zu Beginn seines Vortags im Gerichtssaal. „Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit von Personen, es geht um die Glaubhaftigkeit von Aussagen.”
[u]Steller sieht kein Täterwissen[/u]
Kern seiner Ausführungen: Es ist nicht davon auszugehen, dass der Zeuge Täterwissen geäußert habe. Details also, die er tatsächlich nur von einem Täter erfahren haben kann. Vom Fehlen solcher Fakten ist Steller womöglich von Beginn an ausgegangen. Denn ein solches exklusives, belegbares Wissen hätte sein Gutachten überflüssig gemacht – Fakten schlagen Gutachter-Einschätzungen. Schon aus der Tatsache, dass er vom Gericht einen Auftrag erhalten hatte, konnte Steller folgern, dass die Erste Jugendkammer des Gerichts in der Aussage M.s kein Täterwissen erkennt. …
[u]Das Gutachten brachte Sebastian T. auf freien Fuß[/u]
Kein Täterwissen? Womöglich eine frühe Festlegung. Die Kammer nahm schon kurz nach der Revisionsentscheidung Kontakt mit Steller auf. Die Zeit für die Lektüre der Akten scheint also knapp bemessen, vor allem, wenn sich die Kammer auf die Suche nach Täterwissen machen wollte. Schon vor dem Prozess hatte Nebenkläger-Anwalt … Holderle die Kammer kritisiert.
…
[u]Staatsanwalt sieht M.s Aussage noch nicht als erledigt[/u]
War es das für die Aussage von Adrian M.? Für Christian Merkel nicht. Weil ein Gutachter kein Richter ist und ein Gutachten kein Urteil. Der Staatsanwalt gab nach der Aussage Stellers eine Erklärung ab. Tenor: Der Wert der Aussage von Adrian M. könnte erst dann abschließend eingeschätzt werden, wenn alle Indizien im Gerichtssaal zur Sprache gekommen seien.
…
Der Dienstag, 14. Oktober, entfällt als Verhandlungstag. Fortgesetzt wird der Prozess am Montag, 20. Oktober. Als Zeugen geladen sind weitere Mithäftlinge des Angeklagten, ein Kollege des Angeklagten und die Zeugen, die am Morgen des 3. Oktober 2022 in der Umgebung des Clubs „Eiskeller“ in Aschau Wahrnehmungen machten. …
[size=85]Rosenheim24.de am 13.10.2025[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-land/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html[/size]
[size=85]ohne Paywall:[/size]
[size=85]https://www.removepaywall.com/search?url=https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-land/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html[/size]
[/quote]
[/spoiler2]
Die Leserkommentare dazu:
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-land/aussagen-check-im-hanna-prozess-gutachter-spricht-ueber-knastzeugen-93984115.html#id-Comments[/size]
[size=115][u][b]PNP[/b][/u][/size]
Details, die beim OVB unter den Tisch fielen, weiß die Passauer Neue Presse (PNP) zu berichten:
► könnte unbewusst gelogen haben
► komplette „Scheinerinnerung“ wahrscheinlich
► kein notorischer Lügner
► keine Realitätskennzeichen für Geständnis
► 4 Punkte immer wieder wiederholt:
• sexuelles Interesse
• bewusstlos geschlagen
• Ort des Geschehens
• in Fluss geworfen
→ aber keine Details
► nur 2 Handlungselemente wiedergegeben:
• bewusstlos geschlagen
• in Fluss geworfen
→ aber darüber keine Details
→ obwohl außergewöhnliche Ereignisse nach langer Zeit mit Details erinnerbar sein müssten
► keine überzeugende Konstanz
→ Aussage nicht unbegingt falsch
→ weil einfache Abfolgen leicht erinnerbar
► keine falschen Details aus Medien
→ schlauer Lügner konzentriere sich auf wenige Details
→ kein Beleg für Nichtlügen
► Nachfrage der Vorsitzenden: Müsse Autosuggestion nicht substanzhaltiger sein?
► Steller: „Jein.“
• evtl. hohe Qualität derart selbstbeeinflussender Annahme
► [b]StA Merkel:[/b] hätte den Zeugen auch ohne Gutachten beurteilen können :lol:
► RA Dr. Georg: „kein pseudowissenschaftlicher Hokuspokus“ wie im 1. Prozess
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
[size=115][b]… So begründet Psychologe Steller seine Zweifel am Geständnis[/b][/size]
[img]https://img.pnp.de/ezplatform/images/_aliases/detail_teaser_item_image_variation/1/7/6/9/407619671-1-ger-DE/52a9bdcf2ab2-29-132060046.jpg[/img]
[size=85]Psychologe Max Steller gab sich … überzeugt, dass der Zeuge gelogen hat. – Foto: Herbert Reichgruber[/size]
Der Sachverständige Max Steller hat … deutliche Zweifel daran geäußert, dass es ein Tatgeständnis … gegenüber … [dem] Mithäftling Adrian M. gegeben hat. Seinen Angaben nach könnte der Hauptbelastungszeuge sogar unbewusst gelogen haben: „Es gibt durchaus Indikatoren, dass er nicht bewusst die Unwahrheit gesagt hat, sondern die Vorstellung entwickelt hat, dass es das Gespräch tatsächlich gegeben hat.“ Eine komplette „Scheinerinnerung“ sei wahrscheinlich.
Bei Menschen mit einer Borderline-Erkrankung … sei dies möglich. Gleichzeitig versicherte der Gutachter: „Ich gehe davon aus, dass es so ein Gespräch gegeben hat.“ Bei diesem Treffen in der Haftzelle von Adrian M. könnte es … auch um die Haftgründe gegangen sein. Dass Sebastian T. dabei aber ein Geständnis abgelegt hat, dafür könne er in den Schilderungen von Adrian M. „keine Indikatoren für einen Wahrheitsgehalt finden“.
… der Gutachter … konzentriere sich auf den Inhalt der Aussage. Kenntnisse über die Persönlichkeit des Zeugen seien aber dennoch wichtig, und deshalb bescheinigte er dem 25-Jährigen eine „hohe Lügenkompetenz“. Dies habe er auch schon in früheren Verfahren gezeigt, in denen es um seine Eltern ging. Dabei habe er mal dem Vater, mal der Mutter gefallen wollen: „In beiden Fällen hat er qualitativ gute Aussagen gemacht.“
[u]„Es geht hier nicht um einen notorischen Lügner“[/u]
Bei den sexuellen Nötigungen von jungen Mädchen, für die er verurteilt worden ist, habe M. gezeigt, dass er Menschen manipulieren kann und dafür bereit ist, zu lügen. Er habe also eine Lügenbereitschaft und eine hohe Lügenkompetenz: „Aber es geht hier nicht um einen notorischen Lügner.“ Bei Betrachtung des Aussageinhalts gebe es Hinweise darauf, dass es ein Gespräch zwischen den beiden Häftlingen gab.
Dabei könnte über die Haftgründe und persönliche Angelegenheiten gesprochen worden sein: „Aber keiner der Punkte zeigt ein Realitätskennzeichen für ein Geständnis.“ Der Zeuge habe vier Punkte immer wieder wiederholt: sexuelles Interesse, bewusstlos geschlagen, den Ort des Geschehens und in den Fluss geworfen. Diese Punkte habe er mehrmals wiederholt. Aber weder bei der Videovernehmung noch bei der jetzigen Aussage in der Hauptverhandlung habe er genaue Details nennen können: „Es wurde deutlich, dass er nur zwei Handlungselemente wiedergeben konnte: bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen.“ Er habe also eine Handlung benannt, darüber aber nichts erzählen können.
Auch wenn das angebliche Geständnis bereits lange zurückliege, wäre es doch ein so außergewöhnliches Ereignis gewesen, an das er sich mit Details erinnern müsste. Dafür habe er als Gutachter aber keine Realkennzeichen feststellen können, deshalb gab er sich überzeugt: „Die Aussage ist falsch, stimmt so nicht.“ Er habe auch in den Aussagen keine Konstanz erkennen können, die überzeuge. Einfache Abfolgen könne aber jeder behalten, der „etwas Falsches erzählt“.
[u]Schlaue Lügner nennen nur wenige Details[/u]
Selbst … dass Adrian M. bereits durch die Medienberichterstattung bekannte falsche Details nicht genannt hatte, sind laut dem Gutachter kein Beleg dafür, dass er nicht gelogen hat: „Ein schlauer Lügner konzentriert sich auf wenige Details, um nicht so leicht erwischt zu werden.“ Letztlich bezeichnete Steller es durchaus als möglich, dass der 25-jährige Mithäftling nicht bewusst gelogen hat: „Es ist denkbar, dass er sich so in eine Vorstellung reingesteigert haben kann, dass er ein Geständnis erlebt hat. Eine komplette Scheinerinnerung ist wahrscheinlich.“ Auf die Nachfrage von Richterin … Will, ob so eine Autosuggestion nicht „substanzhaltiger“ sein müsste, antwortete Steller mit einem: „Jein“. Bei so einer selbst beeinflussenden Annahme könne man eine hohe Qualität annehmen, dies müsse aber nicht der Fall sein.
Die Richterin kam letztlich zum Schluss, dass die Begutachtung durch Prof. Steller dem Verfahren „sehr gut getan hat“. Weder Staatsanwalt noch Verteidigung hatten an den Sachverständigen weitere Fragen. Staatsanwalt … Merkel erklärte allerdings, dass aus seiner Sicht die Begutachtung nicht nötig gewesen wäre, weil er auch so beurteilen hätte können, ob M. glaubhaft sei, oder sich in Widersprüche verwickle. Ein abschließendes Urteil über die Glaubhaftigkeit der Aussage sei erst möglich, wenn „alle Indizien bekannt sind“.
[u]„Kein pseudowissenschaftlicher Hokuspokus“ wie im ersten Prozess[/u]
Verteidiger … Georg erklärte, dass die Feststellung, dass der Zeuge „gelogen hat“, auch ohne Gutachter möglich gewesen wäre. Es habe diesem Verfahren aber gut getan, dass „kein pseudowissenschaftlicher Hokuspokus“ durch das Gericht wie im ersten Prozess stattfinde, sondern ein Gutachter gehört worden sei. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Zeuge über kein Täterwissen berichtet habe. Richterin Will versicherte, dass das Gericht das Gutachten wegen der psychischen Erkrankung des Zeugen beauftragt habe: „Es ging darum, wie sich die Krankheit auf die Aussage auswirken kann.“ …
[size=85]PNP.de am 13.10.2025[/size]
[size=85]https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/eiskeller-prozess-psychologe-bescheinigt-zeugen-hohe-luegenkompetenz-19699325[/size]
[size=85]ohne Paywall:[/size]
[size=85]https://archive.ph/20251013171514/https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/eiskeller-prozess-psychologe-bescheinigt-zeugen-hohe-luegenkompetenz-19699325[/size]
[/quote]
[/spoiler2]