MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 12:22:24

Nikas hat geschrieben: Freitag, 27. Februar 2026, 10:46:31 Danke Seppel.
Du meinst mit 3 unterschiedlichen Möglichkeiten somit 3 Türen, die von außen einen Zugang zum Gebäude ermöglichen? D.h. alle 3 Türen lassen sich sowohl von innen als auch von außen öffen (nicht eine Balkontür, die sich ja in 99% der Fälle nur von innen öffnen lässt)?
Ergänzung:

Ich habe nochmal ganz genau geschaut, das Kellergeschoss (eventuell Geschäft, Werkstatt oder was künstlerisches wie ein Atellier) hat doch seinen eigenen Zugang (Tür), es ist nur sehr schlecht zu erkennen. Ich denke, dass das aber ein abgetrennter Bereich ist und mit dem Wohnhaus als solches nichts zu tun hat. Aber wissen tue ich es natürlich nicht.

In einer der Nebenstraßen sind damals auch die Hunde zur Suche eingesetzt worden. Diese führt zum Jugendclub oder in Richtung Bahnhof (Ulmenstraße - Kreisverkehr Ulrichplatz bzw. Ulmenstraße - Bützower Straße - Hafenstraße).

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 11:39:00

Nikas hat geschrieben: Freitag, 27. Februar 2026, 10:46:31 Danke Seppel.
Du meinst mit 3 unterschiedlichen Möglichkeiten somit 3 Türen, die von außen einen Zugang zum Gebäude ermöglichen? D.h. alle 3 Türen lassen sich sowohl von innen als auch von außen öffen (nicht eine Balkontür, die sich ja in 99% der Fälle nur von innen öffnen lässt)?
Wäre man dann denn auf einem Nachbargrundstück, wenn man vor einer dieser Türen von außen steht oder liegen sie alle auf dem Grundstück was zum Wohnhaus gehört? Also wäre man dann, ohne über ein fremdes Grundstück zu laufen, direkt an einer öffentlichen Straße?
Ja, ganz genau. Eine zusätzliche Balkontür an einem Hausanbau (sieht aus wie eine geschlossene Veranda - ist aber nicht ganz genau zu erkennen via Street-View, da es mit Bäumen und Sträuchern verdeckt ist) das zu einem kleinen Garten im Erdgeschoss eines der beiden Wohnhäuser gehören könnte, ist für mich sehr gut vorstellbar. Im Geschoss darüber ist eine Art Dachterrasse zu erkennen. Der Gebäudekomplex (2 Wohnhäuser) hat zwei unterschiedliche Zufahrten und Parkmöglichkeiten. Das eine Gebäude hat auf einer Seite einen Art Teilkeller, wo es so aussieht, als ob sich ein Geschäft darin befindet. Auch hier ist nicht ersichtlich, ob es einen Ausgang gibt, oder ob der Zugang über das Treppenhaus erfolgen muss. Von den 3 Außentüren (beidseitig öffenbar) gehören 2 zu einem Haus und die andere zum Nachbarhaus. Auf einem Grundstück ist eine Zufahrt / Parkmöglichkeit / Anlieferzugang für das Kellergeschoss und neben dem anderen Grundstück ist eine Einfahrt (mit Parkmöglichkeit) für das dann folgende Nachbargrundstück, die sicher auch für dieses Grundstück mit benutzt werden könnte. Mir ist nicht bekannt, wo genau da die Grundstücksgrenzen (alles ziemlich verbaut und unübersichtlich) verlaufen. Zwei dieser Türen haben einen direkten Zugang zur Bundesstraße und die andere einen sehr nahen Zugang zu einer Nebenstraße. Ob die Grundstücke so richtig geteilt sind und ob es z.B. einen Zaun (eine Mauer) gibt, ist auch hier nicht zu erkennen und mir nicht bekannt. Es sind "alte" Häuser, ohne Tiefgarage.

Ich hoffe, ich konnte es ein bissl verständlich be- und umschreiben, LG.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 27. Februar 2026, 10:49:55

seppel hat geschrieben: Freitag, 27. Februar 2026, 00:29:32 jetzt bin ich vollends verwirrt 🤔.
Nein.
Das ist „nur“ ein Begriff aus der Kriminalistik, der als Indiz für mutmaßliche Mordmerkmale herangezogen werden kann.
Beschränke dich auf den letzten Absatz „deiner“ halluzinierenden KI.
….. KI
……
Rechtliche Bedeutung:
Die Übertötung ist zwar kein eigener Straftatbestand, dient aber als Indiz für Mordmerkmale wie Grausamkeit oder niedrige Beweggründe (z. B. starke Wut/Hass). In der forensischen Bewertung wird analysiert, ob der Täter den Vorsatz zur Tötung während der gesamten Handlungsabfolge aufrechterhalten hat oder ob neue Entschlüsse gefasst wurden.
Der von „Deiner KI“ zitierte Wikipedia-Artikel zitierte weitgehend aus „Fallanalyse und Täterprofil - Geschichte, Methoden und Erkenntnisse einer jungen Disziplin, Kriminalistisches Institut, BKA-Forschungsreihe Nr. 52“
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3

In der Praxis kann eine „festgestellte Übertötung“ auch „Totschlag, 10 Jahre“ bedeuten.
„ ….. Das Gericht fand allerdings keinerlei Hinweise darauf, dass der Mann die Tat von langer Hand geplant habe. Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier seien nicht erkennbar, befand der Vorsitzende Richter. …..“
https://www.hessenschau.de/panorama/weg ... l-100.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Nikas » Freitag, 27. Februar 2026, 10:46:31

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:22:41 Ich bin zwar weiterhin N I C H T ortskundig, aber Mrs. Marple war auf Erkundungs- und Entdeckungstour 🙃 .

R.F. hatte in einer Story ein Video, wo sie D. von ihrer fast genauen Wohnadresse abgeholt hat (zu Fuß). Ich weiß genau, von wo nach wo sie gelaufen ist. Außerdem ist mir bekannt, von wieviel Straßen aus das Haus einsehbar ist, auch wegen möglicher Parkmöglichkeiten als eventuelle Beobachtungsstelle. Und zack, da bleibt unterm Strich nicht viel übrig.

Wie die Wohnungen geschnitten sind und um wie viele Mietparteien es sich handelt kann ich nicht erkennen.

Ich möchte aber nichts weiter leaken, auch gerade mit Rücksicht auf die Privatsphäre von D.

Ich kann nur so viel sagen, dass es 3 unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um die Häuser zu betreten oder eben auch zu verlassen. Des weiteren gibt es gute Möglichkeiten zum parken und somit auch zum beobachten, wenn man würde wollen (müssen)
Danke Seppel.
Du meinst mit 3 unterschiedlichen Möglichkeiten somit 3 Türen, die von außen einen Zugang zum Gebäude ermöglichen? D.h. alle 3 Türen lassen sich sowohl von innen als auch von außen öffen (nicht eine Balkontür, die sich ja in 99% der Fälle nur von innen öffnen lässt)?
Wäre man dann denn auf einem Nachbargrundstück, wenn man vor einer dieser Türen von außen steht oder liegen sie alle auf dem Grundstück was zum Wohnhaus gehört? Also wäre man dann, ohne über ein fremdes Grundstück zu laufen, direkt an einer öffentlichen Straße?

Ich habe zB mal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Nebenan war das gleiche Haus drangebaut, nur spiegelverkehrt.
Es gab für mein Haus 1 Haustür, einen Zugang durch die Tiefgarage und im Keller ne Verbindungstür zwischen beiden Häusern.
Man hätte in mein Haus als neben der Haustür sowohl durch die Tiefgarage als such durchs Nachbarhaus kommen können.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Bigmama » Freitag, 27. Februar 2026, 08:42:20

Ein Anzünden eines schon toten Körpers im Nachtatverhalten würde ich als Leichenschändung und Störung der Totenruhe eineinordnen. Wie es dann bei der Strafbemessung aussieht, weiß ich nicht genau. MMn sollte dieses Nachtatverhalten mit in das gesamte Strafmaß aufgenommen werden..

Es gilt die Unschuldsvermutung!
Kommt gut ins Wochenende

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 08:17:09

Nordkurier vom 26.02.2026, 20:40

Zitat:

" Für die Mutter des Jungen ist es laut ihrer Anwältin Christine Habetha eine zwiespältige Situation.

Ihre Mandantin verspüre eine große Erleichterung, hege aber auch Befürchtungen. „Sie wird erstmals wieder auf die Frau treffen, die ihren Sohn getötet haben soll“, so Habetha gegenüber dem Nordkurier.

Angesichts der bestehenden Frist von sechs Monaten zwischen einer Verhaftung und dem Beginn einer Verhandlung rechnet die Juristin mit einer Eröffnung des Hauptverfahrens Ende April oder Anfang Mai.

Das Landgericht Rostock wird den Prozess führen."

Quelle:

https://www.nordkurier.de/regional/gues ... st-4391874

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:29:32

jetzt bin ich vollends verwirrt 🤔.
Dateianhänge
FireShot Capture.jpg
FireShot Capture.jpg (334.2 KiB) 1119 mal betrachtet

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:12:11

Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11 Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Jetzt hat es K L I C K gemacht und ich habe es begriffen. Ich lerne stetig was dazu, sehr schön. D A N K E !

Ich halte mich weiterhin an die Unschuldsvermutung, auch wenn es mir nicht leicht fällt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:08:57

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:50:01 Die Annahme, die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass das Anzünden der Leiche keine Übertötung darstellt, ist nicht richtig. Stattdessen gilt das Gegenteil.
Auch da sagt mein Kopf ganz deutlich ja.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:06:08

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04 Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Aktuellere Erkenntnisse (die Pressemitteilung ist vom 05.11.2025 !) könnten ja eine ganz andere Beweislast bedeuten. Von den Ergebnissen des toxikologischen Gutachtens haben wir bis heute auch noch keine Informationen. Für mich entscheidend, auch hier das psych. Gutachten, wovon wir ja auch noch nix eine Ahnung haben. Was wenn da drin stehen würde: " Ich als Gutachter widerspreche da ganz vehement, für mich ist das An(Ver)brennen ein Akt der besonderen Grausamkeit und diente nicht in erster Linie der Spurenbeseitigung. ... hat durch ... in ihrem Leben sich, insbesondere in den letzten Monaten, zu dieser unmenschlichen und barbarischen Person entwickelt und ich kann das Gericht nur bitten, dass in einem Urteil zu berücksichtigen."

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:50:01

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01 Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung bedeutet eine maßlose Gewaltanwendung, die über den eigentlichen Tötungsvorsatz hinausgeht. Im Fall von Verbrennungen kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.
Die Annahme, die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass das Anzünden der Leiche keine Übertötung darstellt, ist nicht richtig. Stattdessen gilt das Gegenteil.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01 Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung …..kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.[/size][/u][/b]
Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:36:23

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:31:57 Wenn bei Fabian in der Lunge Russpartikel gefunden werden, ist anzunehmen, dass sie durch einatmen
in seinen Körper gekommen sind. Andersherum findet man diese Partikel nicht, war er bereits nicht mehr am Leben,
als er angezündet wurde.
Ja, soweit bin ich im Bilde und gehe vollständig mit.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41 Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.

An dieser Stelle nochmal die Pressemitteilung vom 05.11.:

"Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der achtjährige
Junge aus Güstrow am 10.10.2025 getötet und an dem späteren
Auffindeort abgelegt worden. Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet."

https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pre ... mitteilung
Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung bedeutet eine maßlose Gewaltanwendung, die über den eigentlichen Tötungsvorsatz hinausgeht. Im Fall von Verbrennungen kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:31:57

Wenn bei Fabian in der Lunge Russpartikel gefunden werden, ist anzunehmen, dass sie durch einatmen
in seinen Körper gekommen sind. Andersherum findet man diese Partikel nicht, war er bereits nicht mehr am Leben,
als er angezündet wurde.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11 Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.
Aus der Pressemitteilung lässt sich ableiten, dass Fabian laut Obduktion beim Anzünden schon tot war. Hätte er noch gelebt, hätte man nicht geschrieben:
Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet.
Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:27:50

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47…… Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Die TV hat sich bereitwillig als Zeugin vernehmen lassen und kooperierte bei Telekommunikationsmittel und Fahrzeug. Angenommen es gibt keine weitere Aussage: Ist „die besondere Schwere einer Schuld“ dann noch in der Gesamtbewertung möglich?

Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.

„Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.“
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-f ... otschlags/

„Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde …“
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20199/24

„Besondere Schwere der Schuld ……
…..
Kriterien der Bewertung
……
Nachtatverhalten
- Versuche, die Tat zu verschleiern, Beweismittel zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen
- Haltung gegenüber dem Geschehen: etwa die Art des Umgangs mit Verantwortung, nicht jedoch bloß formelhafte Erklärungen

Grenzen der Bewertung
Die Bewertung unterliegt rechtlichen Leitlinien. Insbesondere dürfen Umstände, die den Straftatbestand bereits prägen, nicht unreflektiert mehrfach verwertet werden.
……“
https://www.mtrlegal.com/wiki/besondere ... er-schuld/
seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? ….
Das ist doch derzeit die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass mutmaßlich „ursächlich um Spuren zu verwischen“ gehandelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41 Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.
Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47 Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten (geht es noch grausamer ?). Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.

An dieser Stelle nochmal die Pressemitteilung vom 05.11.:
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der achtjährige
Junge aus Güstrow am 10.10.2025 getötet und an dem späteren
Auffindeort abgelegt worden. Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet
.
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pre ... mitteilung

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:05:03

Und das wäre auch noch möglich, so zu sagen als aller schärfste Waffe.
Dateianhänge
2.jpg
2.jpg (311.99 KiB) 528 mal betrachtet

Nach oben