von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:27:50
seppel hat geschrieben: ↑Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47…… Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Die TV hat sich bereitwillig als Zeugin vernehmen lassen und kooperierte bei Telekommunikationsmittel und Fahrzeug. Angenommen es gibt keine weitere Aussage: Ist „die besondere Schwere einer Schuld“ dann noch in der Gesamtbewertung möglich?
Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.
„Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.“
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-f ... otschlags/
„Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde …“
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20199/24
„Besondere Schwere der Schuld ……
…..
Kriterien der Bewertung
……
Nachtatverhalten
- Versuche, die Tat zu verschleiern, Beweismittel zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen
- Haltung gegenüber dem Geschehen: etwa die Art des Umgangs mit Verantwortung, nicht jedoch bloß formelhafte Erklärungen
Grenzen der Bewertung
Die Bewertung unterliegt rechtlichen Leitlinien. Insbesondere dürfen Umstände, die den Straftatbestand bereits prägen, nicht unreflektiert mehrfach verwertet werden.
……“
https://www.mtrlegal.com/wiki/besondere ... er-schuld/
seppel hat geschrieben: ↑Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? ….
Das ist doch derzeit die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass mutmaßlich „ursächlich um Spuren zu verwischen“ gehandelt wurde?
[quote=seppel post_id=324163 time=1772141867 user_id=11682]…… Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
[/quote]
Die TV hat sich bereitwillig als Zeugin vernehmen lassen und kooperierte bei Telekommunikationsmittel und Fahrzeug. Angenommen es gibt keine weitere Aussage: Ist „die besondere Schwere einer Schuld“ dann noch in der Gesamtbewertung möglich?
Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.
„Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.“
[size=60]https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-freispruch-wegen-versuchten-totschlags/[/size]
„Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde …“
[size=60]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=16.10.2024&Aktenzeichen=6%20StR%20199/24[/size]
„Besondere Schwere der Schuld ……
…..
Kriterien der Bewertung
……
Nachtatverhalten
- Versuche, die Tat zu verschleiern, Beweismittel zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen
- Haltung gegenüber dem Geschehen: etwa die Art des Umgangs mit Verantwortung, nicht jedoch bloß formelhafte Erklärungen
Grenzen der Bewertung
Die Bewertung unterliegt rechtlichen Leitlinien. Insbesondere dürfen Umstände, die den Straftatbestand bereits prägen, nicht unreflektiert mehrfach verwertet werden.
……“
[size=85]https://www.mtrlegal.com/wiki/besondere-schwere-der-schuld/[/size]
[quote=seppel post_id=324170 time=1772144351 user_id=11682]Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? ….
[/quote]
Das ist doch derzeit die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass mutmaßlich „ursächlich um Spuren zu verwischen“ gehandelt wurde?