MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:31:57

Wenn bei Fabian in der Lunge Russpartikel gefunden werden, ist anzunehmen, dass sie durch einatmen
in seinen Körper gekommen sind. Andersherum findet man diese Partikel nicht, war er bereits nicht mehr am Leben,
als er angezündet wurde.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11 Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.
Aus der Pressemitteilung lässt sich ableiten, dass Fabian laut Obduktion beim Anzünden schon tot war. Hätte er noch gelebt, hätte man nicht geschrieben:
Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet.
Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:27:50

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47…… Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Die TV hat sich bereitwillig als Zeugin vernehmen lassen und kooperierte bei Telekommunikationsmittel und Fahrzeug. Angenommen es gibt keine weitere Aussage: Ist „die besondere Schwere einer Schuld“ dann noch in der Gesamtbewertung möglich?

Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.

„Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.“
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-f ... otschlags/

„Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde …“
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20199/24

„Besondere Schwere der Schuld ……
…..
Kriterien der Bewertung
……
Nachtatverhalten
- Versuche, die Tat zu verschleiern, Beweismittel zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen
- Haltung gegenüber dem Geschehen: etwa die Art des Umgangs mit Verantwortung, nicht jedoch bloß formelhafte Erklärungen

Grenzen der Bewertung
Die Bewertung unterliegt rechtlichen Leitlinien. Insbesondere dürfen Umstände, die den Straftatbestand bereits prägen, nicht unreflektiert mehrfach verwertet werden.
……“
https://www.mtrlegal.com/wiki/besondere ... er-schuld/
seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? ….
Das ist doch derzeit die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass mutmaßlich „ursächlich um Spuren zu verwischen“ gehandelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41 Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.
Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47 Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten (geht es noch grausamer ?). Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.

An dieser Stelle nochmal die Pressemitteilung vom 05.11.:
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der achtjährige
Junge aus Güstrow am 10.10.2025 getötet und an dem späteren
Auffindeort abgelegt worden. Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet
.
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pre ... mitteilung

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:05:03

Und das wäre auch noch möglich, so zu sagen als aller schärfste Waffe.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:03:39

Stille Beobachterin hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:10 Da bin ich deiner Meinung . Kommt jetzt halt darauf an ,was bei der Hauptverhandlung ans Tageslicht kommt. Ich hoffe jedenfalls, dass das Gericht in voller Härte Urteilt !!!

💪 !!!! WIR ALLE, egal wer und wie viele es waren !!!! 💪

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:49

Und ja, es kann strafverschärfend wirken.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Stille Beobachterin » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:10

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47 Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten. Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Da bin ich deiner Meinung . Kommt jetzt halt darauf an ,was bei der Hauptverhandlung ans Tageslicht kommt. Ich hoffe jedenfalls, dass das Gericht in voller Härte Urteilt !!!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:18:41 2022 wurde ein 33-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Partnerin im Streit getötet hatte.

Dass er danach ihre Leiche in die Folie eines Planschbeckens gewickelt, in den Schwarzwald gebracht und bei Freudenstadt verbrannt habe, sei zwar aus menschlicher Sicht betrachtet "unfassbar", aber nicht strafverschärfend. Ein Täter dürfe versuchen, seine Tat zu verbergen.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... 1669141583
Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten (geht es noch grausamer ?). Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:31:14

Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:26:56 Ich bin da juristisch Laie. Aber gibt es nicht auch die Feststellung der “besonderen Schwere der Schuld”? Kommt sowas zur Anwendung falls auch das Anzünden nachgewiesen werden könnte also z.B. zusätzlich zur Heimtücke, noch die Verdeckung und Grausamkeit). Und wie milde wird das gewertet, weil “eine Frau”. Na da bin ich gespannt…

Ob eine „Besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, entscheidet das erkennende Tatgericht im Urteil. Die besondere Schwere der Schuld schließt quasi die Umwandlung der lebenslangen Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe nach 15 Jahren gemäß § 57a Abs. 2 StGB aus.

Wenn eine große Strafkammer in der Gesamtwürdigung eine besondere Grausamkeit
oder mehrere Mordmerkmale feststellt, kann so ein Urteil im Fall Fabian durchaus möglich sein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html


 

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:30:00

GastausanderemForum hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:07:34Danke.
Bittegernschön 😉

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:18:41

Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:26:56Ich bin da juristisch Laie. Aber gibt es nicht auch die Feststellung der “besonderen Schwere der Schuld”? Kommt sowas zur Anwendung falls auch das Anzünden nachgewiesen werden könnte also z.B. zusätzlich zur Heimtücke, noch die Verdeckung und Grausamkeit). Und wie milde wird das gewertet, weil “eine Frau”. Na da bin ich gespannt…
2022 wurde ein 33-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Partnerin im Streit getötet hatte.
Dass er danach ihre Leiche in die Folie eines Planschbeckens gewickelt, in den Schwarzwald gebracht und bei Freudenstadt verbrannt habe, sei zwar aus menschlicher Sicht betrachtet "unfassbar", aber nicht strafverschärfend. Ein Täter dürfe versuchen, seine Tat zu verbergen.
Übrigens hielten auch in diesem Fall die Ermittler aus ermittlungstaktischen Gründen zahlreiche Erkenntnisse zurück. Erst im Prozess wurden Details bekannt.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... 1669141583

—————————————

Off-Topic-Ergänzung:

Der Fall zeigt auch, dass der Abgleich bundesweiter Datenbanken nicht immer funktioniert. Die im Bergischen Land (NRW) wohnhafte Frau wurde im September 2021 in einem Waldgebiet bei Freudenstadt (BW) tot aufgefunden. Ihr in HH lebender Bruder hatte sie zwar zeitnah als vermisst gemeldet, aber über 2,5 Monate lang konnte kein Zusammenhang zwischen dem Vermisstenfall und der Toten hergestellt werden.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... 04872.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:12:12

Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 17:48:02 …. und weil vermutlich Frauen hier mal den “Frauenbonus” haben. Wie halt bei sexuellen Missbrauch durch Frauen ausgeübt auch. Aber hier - sollte die TV die Täterin sein - wäre es m. E. auch angemessen festzustellen dass das vermutlich keine Wiederholungsgefajr begründet.
Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:26:56 Ich bin da juristisch Laie. Aber gibt es nicht auch die Feststellung der “besonderen Schwere der Schuld”? Kommt sowas zur Anwendung falls auch das Anzünden nachgewiesen werden könnte also z.B. zusätzlich zur Heimtücke, noch die Verdeckung und Grausamkeit). Und wie milde wird das gewertet, weil “eine Frau”. Na da bin ich gespannt…
So sehe ich das auch. Und ob sie nicht weiter als gefährlich eingestuft werden könnte, wissen wir ja auch noch nicht (psychische Verfassung). Sie soll sich ja einem Gutachten nicht verschlossen haben und das wird unter Garantie einen großen Einfluss für eine Bewertung haben.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GastausanderemForum » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:07:34

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:35:00 Ich hab`s offizieller gefunden.

Quelle (ab 0:24) :

https://www.youtube.com/watch?v=fn1_Ng2RiiQ
Danke.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:35:00

GastausanderemForum hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 20:27:35 Muss man angemeldet sein, um den Link öffnen zu können. Ich bekam irgendetwas angezeigt von wegen Fernzugriff nach China. Ist das irgendetwas ki-generiertes?
Ich hab`s offizieller gefunden.

Quelle (ab 0:24) :

https://www.youtube.com/watch?v=fn1_Ng2RiiQ

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Kalle » Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:26:56

GästinF hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 17:59:10 Bei den ganzen Boni, die Männer in der Gesellschaft so erhalten, wäre es doch mal okay! :mrgreen:
Ich gehe übrigens nicht davon aus. Es gibt nur deutlich weniger Frauen bei schweren Gewalttaten, die Wiederholungstäterinnen sind, vor allem, wenn sie nicht psychisch krank sind.

Eine Wiederholungstat wird auch selten im Vorfeld festgestellt. Zudem hätte sie ja immerhin 29 Jahre auf der Erde verbracht, ohne jemanden umzubringen.

In dieser Diskussion manifestiert sich zwar ab und an der gesellschaftlichen leider verbreitete misogyne Tenor. Aber Sicherheitsverwahrung wird es dennoch keine geben für G.
Ich bin da juristisch Laie. Aber gibt es nicht auch die Feststellung der “besonderen Schwere der Schuld”? Kommt sowas zur Anwendung falls auch das Anzünden nachgewiesen werden könnte also z.B. zusätzlich zur Heimtücke, noch die Verdeckung und Grausamkeit). Und wie milde wird das gewertet, weil “eine Frau”. Na da bin ich gespannt…

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:22:41

Nikas hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 11:56:38 Bezüglich der Ausgänge im Haus:
Ja es war eine Überlegung ob Fabian das Haus durch eine andere Tür hätte verlassen können, ob selbständig oder unter Zwang oder sogar bewusstlos getragen, darüber bin ich mir nicht sicher.
Zumindest wäre eine weitere Tür, die nicht direkt zur Hauptdurchfahrtsstraße liegt, eine Möglichkeit weniger schnell entdeckt zu werden. Diese Tür könnte entweder auch im Treppenhaus liegen oder zB im Keller mit einer Treppe die dann außen hinter dem Haus wieder hoch ins EG führt.
Leider hat noch niemand dazu geantwortet, der ortskundig ist.
Ich bin zwar weiterhin N I C H T ortskundig, aber Mrs. Marple war auf Erkundungs- und Entdeckungstour 🙃 .

R.F. hatte in einer Story ein Video, wo sie D. von ihrer fast genauen Wohnadresse abgeholt hat (zu Fuß). Ich weiß genau, von wo nach wo sie gelaufen ist. Außerdem ist mir bekannt, von wieviel Straßen aus das Haus einsehbar ist, auch wegen möglicher Parkmöglichkeiten als eventuelle Beobachtungsstelle. Und zack, da bleibt unterm Strich nicht viel übrig.

Wie die Wohnungen geschnitten sind und um wie viele Mietparteien es sich handelt kann ich nicht erkennen.

Ich möchte aber nichts weiter leaken, auch gerade mit Rücksicht auf die Privatsphäre von D.

Ich kann nur so viel sagen, dass es 3 unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um die Häuser zu betreten oder eben auch zu verlassen. Des weiteren gibt es gute Möglichkeiten zum parken und somit auch zum beobachten, wenn man würde wollen (müssen)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von STille Beobachterin » Donnerstag, 26. Februar 2026, 20:28:20

GästinF hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 19:47:45 Die Leiche soll dort immerhin mehrere Tage niemand bemerkt haben...

Gut, sie hat sich nicht bewegt und war geräuschlos, dafür hat sie aber vermutlich Geruch verbreitet?
Die Leiche lag im Freien und sommerliche Hochtemperaturen waren auch nicht mehr ! Wenn es über die Tage regnerisch war ,dann war es wohl auch etwas matschig...da wird keiner groß sich direkt am Tümpel aufgehalten haben . Und bis zu den Spaziergängerwegen wird es schon etwas Abstand geben . Immerhin ist der Tümpel ja auf freiem Feld .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GastausanderemForum » Donnerstag, 26. Februar 2026, 20:27:35

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 20:05:58 Was ich sicher weiß, in dem Video (am Anfang) die rechte Person neben D. ist eine enge Freundin und gleichzeitig auch eine Rossmann-Arbeitskollegin von ihr (Quelle: R.F.). Daher wird es auf diesem Wege die Runde gemacht haben. Weitere Informationen sind mir nicht bekannt, wie noch so vieles in diesem Fall. Vielleicht waren die Kind-Krank-Tage schon aufgebraucht, es war ja schon Anfang Oktober.

Quelle:
https://www.tiktok.com/@breakingnewsger ... 8845804822
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