von GastausanderemForun » Dienstag, 17. März 2026, 16:24:05
Ich habe mal versucht, den Bildartikel über den Satteldiebstahl (siehe der Thread ueber Presseberichte, Beitrag von Gast am 9.12.2025) gegen den Strich zu lesen.
Ausser, dass es die Gerichtsverhandlung gab wird nichts von dem, was die Klägerin über das Verfahren sagt, offiziell bestaetigt. (siehe das abphotographierte Dokument, in dem die Klaegerin als Zeugin geladen wird.
Sollte dir Wiedergabe dessen, was die Klägerin gesagt hat adäquat wiedergegeben worden sein, nehme ich Lücken in der Darstellung wahr.
Im Zusammenhang mit dem Satteldiebstahl wird angemerkt, der Schrank sei in der Regel verschlossen, aber manchmal auch geoeffnet gewesen.
Frage von mir: Ja wer hatte denn dafür einen Schlüssel?
Im Artikel steht, die Klägerin "soll" Gina H. erkannt haben, nachdem der Sattel abhanden gekommen war. Gina H. sei ihr zwar persoenlich nicht bekannt gewesen, aber sie sei ihr aufgefallen, weil sie normalerweise eher veraltete Ausrüstung gehabt hätte.
Einige Zeit später sei ihr eine Kleinanzeigen aufgefallen, bei der sie im Hintergrund einen Freund von Gina H. erkannt hätte.
Anmerkung von mir:
Woher kannte die Klägerin den Freund einer ihr persönlich nicht bekannten Frau?
Sie hätte ihre Beobachtungen gemeldet und Gina H. angesprochen, die daraufhin ausgerastet sei.
Am Ende des Artikels heisst es übrigens über die ihr persönlich nicht bekannte Gina H., sie sei im Umgang nie ganz einfach gewesen. Basiert das auf persönlicher Erfahrung oder gibt die Klägerin an der Stelle die Sicht dritter Personen wieder?
Ein Freund von Gina H. sei mit angeklagt worden. Gina H. sei als Hauptverantwortliche verurteilt worden.
Dann steht da noch, der hätte nichts damit zu tun, nur das Auto gefahren.
Frage:
Bedeutet die Verurteilung als Hauptverantwortliche, dass dem Freund eine Mitverantwortung attestiert wurde oder wurde er freigesprochen?
Falls ja?
Erfolgte der Freispruch, weil man ihn als komplett unschuldig ansah oder weil man nicht genügend in der Hand hatte, ihm die Beteiligung nachzuweisen?
Bezieht sich das mit dem Auto überhaupt noch auf den Diebstahl? Ich kenne von Kleinanzeigen eigentlich, dass das entweder ueber Abholung zuhause oder über Versand erfolgt. Oder sollte hier völlig aus dem Zusammenhang gerissen eigentlich die Fahrt zum Tümpel gemeint sein?
Die Verhaftung Gina HS. wäre sie nicht überrascht gewesen.
Auch das mit den Diebstählen bei einem anderen Arbeitgeber wird von Bild nicht bestaetigt.
Anmerkung von mir:
Keine Frage, dass die Frau Gründe hatte wegen des Diebstahls sauer zu sein, aber die Schlussfolgerung, dass jemanden der gestohlen hat, auch ein Mord zuzutrauen ist, wirkt auf mich so, als ob es noch um etwas anderes geht.
Ich habe mal versucht, den Bildartikel über den Satteldiebstahl (siehe der Thread ueber Presseberichte, Beitrag von Gast am 9.12.2025) gegen den Strich zu lesen.
Ausser, dass es die Gerichtsverhandlung gab wird nichts von dem, was die Klägerin über das Verfahren sagt, offiziell bestaetigt. (siehe das abphotographierte Dokument, in dem die Klaegerin als Zeugin geladen wird.
Sollte dir Wiedergabe dessen, was die Klägerin gesagt hat adäquat wiedergegeben worden sein, nehme ich Lücken in der Darstellung wahr.
Im Zusammenhang mit dem Satteldiebstahl wird angemerkt, der Schrank sei in der Regel verschlossen, aber manchmal auch geoeffnet gewesen.
Frage von mir: Ja wer hatte denn dafür einen Schlüssel?
Im Artikel steht, die Klägerin "soll" Gina H. erkannt haben, nachdem der Sattel abhanden gekommen war. Gina H. sei ihr zwar persoenlich nicht bekannt gewesen, aber sie sei ihr aufgefallen, weil sie normalerweise eher veraltete Ausrüstung gehabt hätte.
Einige Zeit später sei ihr eine Kleinanzeigen aufgefallen, bei der sie im Hintergrund einen Freund von Gina H. erkannt hätte.
Anmerkung von mir:
Woher kannte die Klägerin den Freund einer ihr persönlich nicht bekannten Frau?
Sie hätte ihre Beobachtungen gemeldet und Gina H. angesprochen, die daraufhin ausgerastet sei.
Am Ende des Artikels heisst es übrigens über die ihr persönlich nicht bekannte Gina H., sie sei im Umgang nie ganz einfach gewesen. Basiert das auf persönlicher Erfahrung oder gibt die Klägerin an der Stelle die Sicht dritter Personen wieder?
Ein Freund von Gina H. sei mit angeklagt worden. Gina H. sei als Hauptverantwortliche verurteilt worden.
Dann steht da noch, der hätte nichts damit zu tun, nur das Auto gefahren.
Frage:
Bedeutet die Verurteilung als Hauptverantwortliche, dass dem Freund eine Mitverantwortung attestiert wurde oder wurde er freigesprochen?
Falls ja?
Erfolgte der Freispruch, weil man ihn als komplett unschuldig ansah oder weil man nicht genügend in der Hand hatte, ihm die Beteiligung nachzuweisen?
Bezieht sich das mit dem Auto überhaupt noch auf den Diebstahl? Ich kenne von Kleinanzeigen eigentlich, dass das entweder ueber Abholung zuhause oder über Versand erfolgt. Oder sollte hier völlig aus dem Zusammenhang gerissen eigentlich die Fahrt zum Tümpel gemeint sein?
Die Verhaftung Gina HS. wäre sie nicht überrascht gewesen.
Auch das mit den Diebstählen bei einem anderen Arbeitgeber wird von Bild nicht bestaetigt.
Anmerkung von mir:
Keine Frage, dass die Frau Gründe hatte wegen des Diebstahls sauer zu sein, aber die Schlussfolgerung, dass jemanden der gestohlen hat, auch ein Mord zuzutrauen ist, wirkt auf mich so, als ob es noch um etwas anderes geht.