von HE_Gffnkkd » Sonntag, 18. Oktober 2026, 12:06:05
Pentax77 hat geschrieben: ↑Sonntag, 18. Oktober 2026, 11:33:22
Deshalb werde ich auch vor Ort sein (du auch wieder? Wäre cool

)
Beiden den Plädoyers bin ich leider nicht da. Hätte auch nicht gedacht, dass das Verfahren sich so lang zieht

Bei der Urteilsverkündung bin ich aber ganz früh morgens wieder am Gericht und stehe an.
Aber cool, dass dann auf jeden Fall jemand von uns hier im Forum im Gericht sein wird und aus erster Hand Dinge ergänzen kann, die in den Tickern nicht klar genug dargestellt werden.
Pentax77 hat geschrieben: ↑Sonntag, 18. Oktober 2026, 11:33:22
Insofern gründen sich meine Überlegungen noch nichtmal auf einem Anzweifeln der Täterschaft, sondern auf einer immer noch vorhandenen Unsicherheit bezüglich des 10.11. und einer anstehenden Revision. Vielleicht bin ich aber auch nur zu sehr unerfahrener Laie, um wie jeder erfahrene Jurist (inklusive Ω der da nur was anderes vorgibt) wissen zu können, wie wasserdicht das im Grunde alles ist.
Man muss ja bei der Revision zwischen Rechtsfehlern und Verfahrensfehlern unterscheiden.
Rechtsfehler beziehen sich auf die juristisch korrekte Begründung eines Urteils. Diesbezüglich sagt man, hatte ich glaub ich auch schon mal erzählt, dass jeder erfahrene Jurist so wie Schütt es ist, immer eine Begründung schreiben kann, bei dem der BGH keine Rechtsfehler ausmacht.
Aber das ist auch wieder eins der Verstädnisprobleme. Der BGH prüft z.B. nicht direkt, ob es seiner Ansicht nach eventuell Mittäter gab oder nicht, sondern nur ob die Begründung des Gerichtes diesbezüglich juristisch gemäß Rechtssprechung und Gesetzgebung haltbar ist. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Da Schütt offensichtlich sehr akribisch arbeitet und offensichtlich auch sehr klug ist, gehe ich deshalb davon aus, dass hier rein gar nichts zu holen sein wird in einer Revision. Sprich die Urteilsbegründung von Schütt wird rechtsfehlerfrei sein.
Was mögliche Verfahrensfehler angeht, sieht es jedoch anders aus.
Die Ablehnung gewisser Anträge könnte für das Gericht durchaus probelmatisch werden. Ich spare mir das für den Moment auf, an dem bekannt wird, dass es in die Revision geht, da das Thema hier schon oft genug aufkam, aber mindestens an zwei Stellen hat sich das Gericht hier aus meiner Sicht möglicherweise durchaus auf juristisch dünnes Eis begeben.
Das eine Revision völlig chancenlos ist, denke ich daher nicht.
[quote=Pentax77 post_id=367071 time=1792316002 user_id=12280]
Deshalb werde ich auch vor Ort sein (du auch wieder? Wäre cool ;) )
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Beiden den Plädoyers bin ich leider nicht da. Hätte auch nicht gedacht, dass das Verfahren sich so lang zieht 😂
Bei der Urteilsverkündung bin ich aber ganz früh morgens wieder am Gericht und stehe an.
Aber cool, dass dann auf jeden Fall jemand von uns hier im Forum im Gericht sein wird und aus erster Hand Dinge ergänzen kann, die in den Tickern nicht klar genug dargestellt werden. 😀
[quote=Pentax77 post_id=367071 time=1792316002 user_id=12280]
Insofern gründen sich meine Überlegungen noch nichtmal auf einem Anzweifeln der Täterschaft, sondern auf einer immer noch vorhandenen Unsicherheit bezüglich des 10.11. und einer anstehenden Revision. Vielleicht bin ich aber auch nur zu sehr unerfahrener Laie, um wie jeder erfahrene Jurist (inklusive Ω der da nur was anderes vorgibt) wissen zu können, wie wasserdicht das im Grunde alles ist.
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Man muss ja bei der Revision zwischen Rechtsfehlern und Verfahrensfehlern unterscheiden.
Rechtsfehler beziehen sich auf die juristisch korrekte Begründung eines Urteils. Diesbezüglich sagt man, hatte ich glaub ich auch schon mal erzählt, dass jeder erfahrene Jurist so wie Schütt es ist, immer eine Begründung schreiben kann, bei dem der BGH keine Rechtsfehler ausmacht.
Aber das ist auch wieder eins der Verstädnisprobleme. Der BGH prüft z.B. nicht direkt, ob es seiner Ansicht nach eventuell Mittäter gab oder nicht, sondern nur ob die Begründung des Gerichtes diesbezüglich juristisch gemäß Rechtssprechung und Gesetzgebung haltbar ist. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Da Schütt offensichtlich sehr akribisch arbeitet und offensichtlich auch sehr klug ist, gehe ich deshalb davon aus, dass hier rein gar nichts zu holen sein wird in einer Revision. Sprich die Urteilsbegründung von Schütt wird rechtsfehlerfrei sein.
Was mögliche Verfahrensfehler angeht, sieht es jedoch anders aus.
Die Ablehnung gewisser Anträge könnte für das Gericht durchaus probelmatisch werden. Ich spare mir das für den Moment auf, an dem bekannt wird, dass es in die Revision geht, da das Thema hier schon oft genug aufkam, aber mindestens an zwei Stellen hat sich das Gericht hier aus meiner Sicht möglicherweise durchaus auf juristisch dünnes Eis begeben.
Das eine Revision völlig chancenlos ist, denke ich daher nicht.
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Allerdings wünsche ich mir für Dorina sehr, dass es am Ende nicht heißt, "Gehe zurück nach der Badstrasse".
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