von Gastleser » Freitag, 04. September 2026, 02:29:11
Vorschlag@Bamberg24:
Wer den Ticker auf monetarisierten Kanälen, Plattformen, oder zu gewerblichen Zwecken nutzt, zahlt.
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Kalle hat geschrieben: ↑Donnerstag, 03. September 2026, 12:44:23
Die Beweisregeln in der Würdigung sind meines Wissens nicht anders als bei Erwachsenen. Es kommt ausschließlich auf die Merkmale der Schilderungen an und nicht auf personenbezogene Kriterien oder wer warum wann die Zeugen ins Spiel gebracht hat. Aber natürlich gefährliches Halbwissen meinerseits.
Ersteres stimmt:
3.2. Jugendliche als Zeugen oder Verletzte
Über die allgemeine Zeugnisunfähigkeit bestehen keine strafprozessualen Vorschriften.
Zeuge kann demnach jeder Mensch sein, auch kindliches Alter schließt die Zeugnisfähigkeit nicht aus.
Die Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung – StPO). Kinder unter vierzehn Jahre werden dabei über ihre gesetzlichen Vertreter geladen, Jugendliche ab vierzehn Jahren können persönlich geladen werden.
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Dokumententyp: Sachstand
Titel: Minderjährige im Zivilrecht und im Strafrecht
Untertitel: Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 24-pdf.pdf
Zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung könnte sich die „H.E.T. Fachperson für Duck-Tests“

äußern
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Pentax77 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 03. September 2026, 21:18:25
Nochmal. Ich halte das für völlig abwegig. Das sind vom Feldweg bis zum Ablageort ca.85 Meter. Quer übers Feld, was im Oktober recht zugewachsen und schlecht begehbar war. Kein normaler Mensch trägt eine 1,44m-Leiche von mind.50kg 85m weit über so ein Feld. Sorry!!!
Vor Monaten wurden im H.E.T. mehrere Möglichkeiten vorgestellt, dieses zu bewerkstelligen, diskutiert und konnten nicht ausgeschlossen werden.
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Sway hat geschrieben: ↑Donnerstag, 03. September 2026, 18:19:23
14:59 brannte es schon lichterloh. Das heisst in einer Zeitspanne von 39 Minuten soll passiert sein: Fussweg vom Parkplatz zum Feld/Tümpel, der Mord, Entzünden, vom Tatort mit PKW geflüchtet plus die Zeit bis zum Vollbrand. Das geht einfach nicht.
Der Gutachter meinte, 500 bis 600ml würden ausreichend gewesen sein.
Aber 2 bis 5 Liter sind nicht ausgeschlossen worden und würden auch das „prächtige“ Flammenspiel erklären.
Es ist noch soviel überschüssiger Grillanzünder in das Erdreich eingedrungen und nicht verbrannt worden, dass dieser noch nachweisbar war.
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Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 03. September 2026, 20:39:21
Eine wirklich gute Frage.[…..]
Haftentschädigung von z. Zt. in Höhe v. 75,00 € pro Tag – nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein. […..]
Um es kurz zu machen.
Ihr Leben wird nie mehr so sein wie es einmal war.
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Revision zu beantragen, wenn das Urteil nicht der „Meinung der Anklagebehörde“ entspricht.
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Bisher wurden Spendenaufrufe im Zusammenhang mit dem Fall im H.E.T. angesprochen und verlinkt, das waren bisher Angehörige und Zeug:Innen, ein Privatermittler, jetzt eine weitere Person
Triggerwarnung
Möglicherweise fehlende Loyalität gegenüber dem H.E.T. und monetarisiert möglicherweise esoterische Inhalte.
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[quote=Heckengäu post_id=361293 time=1788441613 user_id=9149]
Es wäre sehr klagwürdig wenn dieser gute Ticker hinter einer Geldschranke verschwinden würde. […..]
Hier ist wohl die beste Erklärung darüber https://www.talnews.de/Empfohlene_Partner
[color=#000000].[/color]
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Vorschlag@Bamberg24:
[quote]Wer den Ticker auf monetarisierten Kanälen, Plattformen, oder zu gewerblichen Zwecken nutzt, zahlt.[/quote]
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[quote=Kalle post_id=361260 time=1788432263 user_id=10697]
Die Beweisregeln in der Würdigung sind meines Wissens nicht anders als bei Erwachsenen. Es kommt ausschließlich auf die Merkmale der Schilderungen an und nicht auf personenbezogene Kriterien oder wer warum wann die Zeugen ins Spiel gebracht hat. Aber natürlich gefährliches Halbwissen meinerseits.
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Ersteres stimmt:
[quote]
3.2. Jugendliche als Zeugen oder Verletzte
Über die allgemeine Zeugnisunfähigkeit bestehen keine strafprozessualen Vorschriften.
Zeuge kann demnach jeder Mensch sein, auch kindliches Alter schließt die Zeugnisfähigkeit nicht aus.
Die Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung – StPO). Kinder unter vierzehn Jahre werden dabei über ihre gesetzlichen Vertreter geladen, Jugendliche ab vierzehn Jahren können persönlich geladen werden.
[size=65]Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Dokumententyp: Sachstand
Titel: Minderjährige im Zivilrecht und im Strafrecht
Untertitel: Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen
https://www.bundestag.de/resource/blob/1000324/e384e6bf54d35604c087638f878617bc/WD-7-019-24-pdf.pdf[/size]
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Zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung könnte sich die „H.E.T. Fachperson für Duck-Tests“ ;) äußern
[spoiler], falls ihr der KI-unterstützte yt-Kanal Zeit dafür lässt :D[/spoiler]
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[quote=Pentax77 post_id=361398 time=1788463105 user_id=12280]
Nochmal. Ich halte das für völlig abwegig. Das sind vom Feldweg bis zum Ablageort ca.85 Meter. Quer übers Feld, was im Oktober recht zugewachsen und schlecht begehbar war. Kein normaler Mensch trägt eine 1,44m-Leiche von mind.50kg 85m weit über so ein Feld. Sorry!!!
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Vor Monaten wurden im H.E.T. mehrere Möglichkeiten vorgestellt, dieses zu bewerkstelligen, diskutiert und konnten nicht ausgeschlossen werden.
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[quote=Sway post_id=361345 time=1788452363 user_id=12079]
14:59 brannte es schon lichterloh. Das heisst in einer Zeitspanne von 39 Minuten soll passiert sein: Fussweg vom Parkplatz zum Feld/Tümpel, der Mord, Entzünden, vom Tatort mit PKW geflüchtet plus die Zeit bis zum Vollbrand. Das geht einfach nicht.
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Der Gutachter meinte, 500 bis 600ml würden ausreichend gewesen sein.
Aber 2 bis 5 Liter sind nicht ausgeschlossen worden und würden auch das „prächtige“ Flammenspiel erklären.
Es ist noch soviel überschüssiger Grillanzünder in das Erdreich eingedrungen und nicht verbrannt worden, dass dieser noch nachweisbar war.
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[quote=Turmfalke23 post_id=361385 time=1788460761 user_id=9406]
Eine wirklich gute Frage.[…..]
Haftentschädigung von z. Zt. in Höhe v. 75,00 € pro Tag – nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein. […..]
Um es kurz zu machen.
Ihr Leben wird nie mehr so sein wie es einmal war.
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Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Revision zu beantragen, wenn das Urteil nicht der „Meinung der Anklagebehörde“ entspricht.
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[quote] Nowack bezog sich auf die Strafprozessordnung, die besagt, dass bei einer unzutreffenden Entscheidung Revision eingelegt werden muss. Die dabei entstehenden Gerichtskosten spielen nach Nowacks Ansicht bei dem angeblichen Schaden von rund 50 Millionen Euro keine große Rolle.
[size=85]Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern
30. Dezember 2020, 10:37 Uhr
https://www.zeit.de/news/2020-12/30/staatsanwaltschaft-legt-revision-gegen-loekkevik-urteil-ein
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Bisher wurden Spendenaufrufe im Zusammenhang mit dem Fall im H.E.T. angesprochen und verlinkt, das waren bisher Angehörige und Zeug:Innen, ein Privatermittler, jetzt eine weitere Person
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[color=#FF0000]Triggerwarnung
Möglicherweise fehlende Loyalität gegenüber dem H.E.T. und monetarisiert möglicherweise esoterische Inhalte.[/color]
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1480 € gesammelt, 27%
Spendenziel: 5,5 Tsd. €
[…..] im Zusammenhang mit meiner Berichterstattung zum Fall Fabian ein presserechtliches Eilverfahren gegen mich läuft. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem eine Diskussion, die auch im laufenden Strafverfahren in Rostock eine Rolle spielt.
[…..]
Quelle: gofundme.com/[color=#FF0080]***** [/color]
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Wenn das Karma zurückschlägt
[size=85]NDR, von Dhala Rosado
Stand: 11.04.2017 11:00 Uhr[/size]
Karma is a bitch? Oder auch einfach nur: postwendende Gerechtigkeit.
[size=85]https://www.ndr.de/n-joy/leben/Wenn-Karma-zurueckschlaegt,karma104.html[/size]
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[quote]Mordprozess Fabian: Kinderaussagen widersprechen der Anklage
NDR, Stand: 03.09.2026 22:01 Uhr
[size=85]https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/mordprozess-fabian-schulkameraden-wollen-ihn-noch-gesehen-haben,fabian-240.html[/size][/quote]