von Gastleser » Sonntag, 06. September 2026, 11:00:53
Anna17 hat geschrieben: ↑Sonntag, 06. September 2026, 10:13:21
Bitte Geschriebenes vollständig lesen. Eine evtl. mögliche Verbindung zu § 46 StGB i.Vm. StVollzG könnte an dieser Stelle durchaus abgeleitet werden. D.h., dass sich dieser „Sachverhalt“ dann keineswegs (in Folge) „schuldmindernd“ auswirken könnte, ganz im Gegenteil. Bitte Konjunktiv beachten.
Nein, bitte aufmerksam lesen:
Ein „Schuldhafter Verstoß gegen Pflichten“ kann disziplinarisch geregelt werden, oder es kann eine Verwarnung erfolgen:
Betroffene Verhaltensvorschriften:
Da TZ3 dieses Dessous Verhalten bereits als „normal“ geschildert hat, ist es vermutlich kein schuldhaftes Dessous Verhalten?
Gab es Verwarnungen oder Disziplinarmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde, oder Ausnahmsweise durch die Anstaltsleitung, wurde ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des Gesetzes festgestellt, und wie präzise haben die Ticker diesen Abschnitt wiedergegeben?
Absurde Dessous Diskussion, die Nebenklage hat dieselbigen im Interview nicht erwähnt, aber die Tante der Angeklagten wurde erwähnt, dass sich die Angeklagte nicht belasten werde, „ das Grundstück zu bereinigen“ sei, und die Nebenklage „nicht ganz so bei der Psychologin“ sei, wenn es um den attestierten „Realitätssinn“ geht:
[quote=Anna17 post_id=361699 time=1788682401 user_id=12138]
Bitte Geschriebenes vollständig lesen. Eine evtl. mögliche Verbindung zu § 46 StGB i.Vm. StVollzG könnte an dieser Stelle durchaus abgeleitet werden. D.h., dass sich dieser „Sachverhalt“ dann keineswegs (in Folge) „schuldmindernd“ auswirken könnte, ganz im Gegenteil. Bitte Konjunktiv beachten.
[/quote]
Nein, bitte aufmerksam lesen:
Ein „Schuldhafter Verstoß gegen Pflichten“ kann disziplinarisch geregelt werden, oder es kann eine Verwarnung erfolgen:
[spoiler][quote] Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
§ 102 Voraussetzungen
(1) Verstößt ein Gefangener schuldhaft gegen Pflichten, die ihm durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes auferlegt sind, kann der Anstaltsleiter gegen ihn Disziplinarmaßnahmen anordnen.
(2) Von einer Disziplinarmaßnahme wird abgesehen, wenn es genügt, den Gefangenen zu verwarnen.
[…..]
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__102.html
[/quote][/spoiler]
Betroffene Verhaltensvorschriften:
[spoiler][quote] Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG)
§ 82 Verhaltensvorschriften
(1) Der Gefangene hat sich nach der Tageseinteilung der Anstalt (Arbeitszeit, Freizeit, Ruhezeit) zu richten. Er darf durch sein Verhalten gegenüber Vollzugsbediensteten, Mitgefangenen und anderen Personen das geordnete Zusammenleben nicht stören.
[…..]
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__82.html
[/quote][/spoiler]
Da TZ3 dieses Dessous Verhalten bereits als „normal“ geschildert hat, ist es vermutlich kein schuldhaftes Dessous Verhalten?
Gab es Verwarnungen oder Disziplinarmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde, oder Ausnahmsweise durch die Anstaltsleitung, wurde ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des Gesetzes festgestellt, und wie präzise haben die Ticker diesen Abschnitt wiedergegeben?
Absurde Dessous Diskussion, die Nebenklage hat dieselbigen im Interview nicht erwähnt, aber die Tante der Angeklagten wurde erwähnt, dass sich die Angeklagte nicht belasten werde, „ das Grundstück zu bereinigen“ sei, und die Nebenklage „nicht ganz so bei der Psychologin“ sei, wenn es um den attestierten „Realitätssinn“ geht:
[spoiler][quote][…..]
Sie wird sich keinesfalls belasten.
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Keinesfalls wird sie sich belasten, weil sie ist ja von Ungerechtigkeiten umgeben. Ja, sie haben ja gemerkt, welch eine Wendung ihre Haltung zu ihrer Tante fand. Ja, als die Tante mit ihr das letzte Mal nach unserem Verlaufsbogen telefoniert hat und ihr noch mal versichert hat, dass sie von ihrer Unschuld überzeugt ist, ist sie ganz still gewesen. Da hat sie nicht gesagt, natürlich bin ich unschuldig, ne? Sie ist ganz still gewesen und auch dieses Verhältnis ist zu Bruch gegangen, weil die Tante wahrscheinlich dem Realitätssinn folgend Großeltern helfen wollte, die Tiere zu verkaufen, das Grundstück zu bereinigen und ähnliches. Das passt ihr ja ganz und gar nicht. Das heißt, sie denkt, sie ist übermorgen wieder bei ihren Pferden, kann diese trotz Rückenschmerzen und Artrose und Tinitus gut bereiten. Äh, das ist ihre Lebensplanung.
[size=85]14min20[/size]
Ja, wenn die äh Psychologin meint, sie habe Realitätssinn, da bin ich nicht ganz so bei der Psychologin. […..]
https://youtu.be/GxE9g_SC-7w?t=806
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