VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 24. Juli 2026, 12:55:23

Konrad Ihring hat geschrieben: Freitag, 24. Juli 2026, 11:02:36 Am 24. Juli 2024 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge an Alexandra R. zu lebenslanger Haft; das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten im Juli 2025 und bestätigte damit die Rechtskraft des Urteils – das genaue Datum und Aktenzeichen dieser Entscheidung sollten vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle geprüft werden, da hier widersprüchliche Angaben kursieren.
Deine Reaktion kommt für mich nicht unerwartet, selbst nun als Gastschreiber.
Da hier widersprüchliche Angaben kursieren. Wirklich ?

Dazu eine Originalquelle z.B.:
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... ?nn=373996
Ob das Verfahren seither "ruhig" verlaufen ist, lässt sich nicht bestätigen; Berichte aus dem Sommer 2025 beschreiben stattdessen andauerndes Leid und weiteres Engagement der Angehörigen, u. a. weil die Leiche bis heute nicht gefunden wurde.
Vllt. kannst du es anders bestätigen durch Sachverhaltsaufklärung nach Möglichkeit ?
Ein bestätigter Schuldspruch bezieht sich meines Erachtens auf die beiden Verurteilten. Im Grunde können sie ja deshalb nicht mehr für Aufsehen sorgen.
Zwei rechtliche Punkte, Turmfalke23 häufig durcheinandergeraten:

Das **Zeugnisverweigerungsrecht** (§ 52 StPO) erlaubt nahen Angehörigen – etwa Verlobten, Ehepartnern, engen Verwandten – die Aussage insgesamt zu verweigern, unabhängig davon, was sie wissen. Das **Auskunftsverweigerungsrecht** (§ 55 StPO) ist etwas anderes: Es erlaubt jedem Zeugen, einzelne Fragen zu verweigern, wenn die wahrheitsgemäße Antwort ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Beide Rechte haben nichts damit zu tun, ob die Zeugin oder der Zeuge tatsächlich etwas weiß – sie greifen unabhängig vom Kenntnisstand. Eine Zeugin, die den Tagesablauf ihres Partners lückenlos kennt, darf einzelne Fragen ebenso verweigern wie eine, die nichts weiß. Wer also berichtet, jemand "wisse nichts" *und deshalb* § 55 StPO geltend gemacht habe, vermischt zwei unabhängige Dinge.
Vielen Dank für die Rechtsbehelfsbelehrung ?

§ 55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Wurde die Verlobte von D.B nicht als Zeugin vorgeladen was hat sie denn vor der Kammer samt anwaltlicher Begleitung/Beratung gesprochen ?
Heißt: Sie war zuerst Zeugin, nach ihrer Vereidigung erst dann Verlobte. Stimmt das etwa nicht ?
Somit nun eine Angehörige des Beschuldigten/Verurteilten D.B.

Für die Partnerin von U.T. könnte zu Beginn des Verfahrens möglicherweise bereits der § 52 StPO Anwendung gefunden haben.
Ebenso sollte die Sprache über die Angehörigen der Zeuginnen präzise bleiben: Eine Stigmatisierung im Wohnumfeld – sofern sie stattgefunden hat – geht von denen aus, die stigmatisieren, nicht von den Betroffenen selbst. Es wäre daher treffender zu sagen, dass ihnen ein stigmafreies Umfeld verwehrt wurde oder sie einer Stigmatisierung ausgesetzt waren – nicht, dass sie selbst ein Umfeld "gestalten".
Um es klar auszudrücken: Ich stütze mich auf Aussagen von Zeugen während und nach den Verfahren, sowie Informationen von Personen aus der Umgebung, wie Nachbarn oder Arbeitskollegen, wird auch private Recherche genannt !

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Konrad Ihring » Freitag, 24. Juli 2026, 11:02:36

Am 24. Juli 2024 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge an Alexandra R. zu lebenslanger Haft; das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten im Juli 2025 und bestätigte damit die Rechtskraft des Urteils – das genaue Datum und Aktenzeichen dieser Entscheidung sollten vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle geprüft werden, da hier widersprüchliche Angaben kursieren.

Ob das Verfahren seither "ruhig" verlaufen ist, lässt sich nicht bestätigen; Berichte aus dem Sommer 2025 beschreiben stattdessen andauerndes Leid und weiteres Engagement der Angehörigen, u. a. weil die Leiche bis heute nicht gefunden wurde.

Zwei rechtliche Punkte, Turmfalke23 häufig durcheinandergeraten:

Das **Zeugnisverweigerungsrecht** (§ 52 StPO) erlaubt nahen Angehörigen – etwa Verlobten, Ehepartnern, engen Verwandten – die Aussage insgesamt zu verweigern, unabhängig davon, was sie wissen. Das **Auskunftsverweigerungsrecht** (§ 55 StPO) ist etwas anderes: Es erlaubt jedem Zeugen, einzelne Fragen zu verweigern, wenn die wahrheitsgemäße Antwort ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Beide Rechte haben nichts damit zu tun, ob die Zeugin oder der Zeuge tatsächlich etwas weiß – sie greifen unabhängig vom Kenntnisstand. Eine Zeugin, die den Tagesablauf ihres Partners lückenlos kennt, darf einzelne Fragen ebenso verweigern wie eine, die nichts weiß. Wer also berichtet, jemand "wisse nichts" *und deshalb* § 55 StPO geltend gemacht habe, vermischt zwei unabhängige Dinge.

Ebenso sollte die Sprache über die Angehörigen der Zeuginnen präzise bleiben: Eine Stigmatisierung im Wohnumfeld – sofern sie stattgefunden hat – geht von denen aus, die stigmatisieren, nicht von den Betroffenen selbst. Es wäre daher treffender zu sagen, dass ihnen ein stigmafreies Umfeld verwehrt wurde oder sie einer Stigmatisierung ausgesetzt waren – nicht, dass sie selbst ein Umfeld "gestalten".

Alle nicht durch Quellen belegbaren Einzelbehauptungen (angebliche Verlobung einer Zeugin während des Verfahrens, Kritik eines "bekannten Strafverteidigers" am Urteil, "Volkszorn" gegen die Partnerinnen) sollten entweder mit einer nachprüfbaren Quelle versehen oder als das gekennzeichnet werden, was sie sind: nicht verifizierte Zusatzbehauptungen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 24. Juli 2026, 08:31:29

Genau vor 2 Jahren, am 24. Juli 2024, verurteilt das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes an Alexandra R. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Einige Prozessbeobachter und selbst ein bekannter Strafverteidiger hielten den Schuldspruch von damals für anfechtbar wegen der wackeligen Indizien, ihrer eigenen Meinung nach.

Der BGH setzte jedoch dieser Auffassung durch Beschluss vom 9. Juli 2025 – 6 StR 28/25 ein Ende und sorgte damit für Rechtssicherheit.
Danach ist es auch sehr ruhig geworden nach dem bestätigten Schuldspruch.

Hätten ihre beiden Partnerinnen von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und erläutert, was ihre Männer am 09. Dezember 2022 so alles unternommen hatten, wäre es für die Schwurgerichtskammer erheblich einfacher m. E. gewesen.

Eine Partnerin wurde plötzlich zur Verlobten eines Angeklagten. Eine weitere weiß nicht, was ihr Partner am 09.12.2022 zwischen 6.00 und 23.00 Uhr gemacht hat, mit Verweis gem. § 55 StPO.

Beide Partnerinnen mussten danach den Volkszorn über sich ergehen lassen.
Gerade in ländlichen Wohngegenden wurde es für sie zunehmend schwieriger bzw. unerträglich, ein entsprechendes Wohnumfeld ohne Stigma zu gestalten.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Samstag, 27. Juni 2026, 13:54:31

Absolut überzeugende Doku. Da bleibt kein Spielraum mehr für wilde Spekulationen oder gar der Schwachsinn, dass Ugur und Dejan der Alexandra „zur Flucht“ verholfen hätten. Völlig wirre These :lol:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 27. Juni 2026, 08:38:28

Keine Leiche, kein Tatort: ARD-Doku zeigt, wie die Mörder von Alexandra R. dennoch überführt wurden.

Im Dezember 2022 verschwindet die hochschwangere Alexandra R. spurlos. Bis heute wurden weder ihre Leiche noch ein Tatort gefunden. Trotzdem werden im Juli 2024 zwei Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Doku "Mord ohne Leiche: Der Fall Alexandra R" greift den Prozess neu auf.

https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/ ... 296b&ei=38

Ich habe erhebliche Zweifel, dass man über 30 Verhandlungstage und mehr als 130 Zeugenaussagen und nahezu 20 Gutachter/Sachverständige in einer 3-teiligen Doku-Sendung ausreichend darstellen kann.

Sorry, aber in ca. 3 × 30 Minuten Sendezeit geht das eben leider nicht anders ;)

1. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... g2OTM2ZDMw

2. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... nNwcmFjaGU

3. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... M1NmU4NTBh

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Freitag, 26. Juni 2026, 21:27:41

Aus einem aktuellen Stellenangebot der Postbank: "Als Gebietsleiter*in, selbstständig gemäß § 84 HGB, beraten Sie Ihre Kunden situationsgerecht und professionell zur Finanzierung von Immobilien.
Mit Weitblick und Engagement bauen Sie den Kundenstamm in den Ihnen anvertrauten Marktgebieten oder Filialen weiter aus - die Gebietsleitung wissen wir bei Ihnen in den besten Händen.
Konkret fokussieren Sie sich auf die Geschäftsfelder „Eigene vier Wände“ und „Versichern & Vorsorge“, wo Ihr Fachwissen zu den Themen Bausparen und Baufinanzierung gefragt ist."
Es ist also gut möglich, dass Alexandra nicht bei der Postbank angestellt sondern selbständige, für Produkte der Postbank tätige Handelsvertreterin war.
Das würde auch erklären, warum es mit dem kreditfinanzierten Erwerb der privaten Immobilien keine Probleme gab.
Im Widerspruch dazu stünde die Aussage, dass sie sich nicht für Immobilien interessiert habe, sich nicht mit Immobilien ausgekannt habe.
Nicht ganz ausgeschlossen, dass sie Prospektinhalte so überzeugend präsentiert hat (ohne den Inhalt zu durchdringen), dass die Kaufinteressenten zugegriffen haben.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Donnerstag, 25. Juni 2026, 09:23:58

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 22:15:10 Ich gehe davon aus, dass Du die Lagerhalle in Sindersdorf meinst ?

Mit Reinigungsarbeiten, Laminatbodenentfernung waren 2 Mitarbeiter der R&B-Management durch den ehrenwerten Dejan B. beauftragt.
Beide waren nun als Zeugen geladen.

1. Zeuge: Man habe die Halle sauber gekehrt und anschließend gekärchert und ein Bild an den Chef gesendet. Glaubwürdig bei max. 60 %
2. Zeuge: Man habe die Halle nur kurz durchgelüftet, etwas zusammengekehrt, anschließend Spinnweben entfernt ?
Also keine große Sache“, sagte er zum Richter. Glaubwürdigkeit 0 %

Übrigens ein ganz dubioser Zeuge, der auch nicht grundlos observiert wurde. Ich glaube, hier hätte bei seiner Aussage nicht viel gefehlt,
dann hätten die Handschellen ein zweites Mal im Saal geklickt.
Nein, er meint den nicht sehr hochwertigen Boden im Wohnzimmer in Limbach.
So ganz egal ist es nicht, weil sie ja ursprünglich selbst da einziehen wollte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 22:33:24

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 21:20:52 Mir scheint der Fussboden ist mit einem Fotolaminat bedeckt.
Das allermindeste unter den minden billigen, denn es ist nur aufgeklebtes Fotopapier und darunter Pressspan. Greulich. :shock:
Sorry, jetzt habe ich nochmal genau gelesen.
Meinst du das Wohnhaus in Schwabach/Limbach ?
Eigentlich egal, wie der Fussboden dort ausschaut, es wohnt ja schließlich seit mehreren Jahren keiner im Haus.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 22:15:10

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 21:20:52 Mir scheint der Fussboden ist mit einem Fotolaminat bedeckt.
Das allermindeste unter den minden billigen, denn es ist nur aufgeklebtes Fotopapier und darunter Pressspan. Greulich. :shock:

Wenn eine Polizei nicht in der Lage ist 1 Haus geschlossen zu halten, dann sprcht das für ihre Pflicht - u. Dienstauffassung.
Wenn keine Schlüssel da sind, dann tauscht man eben die Schlösser aus. Jedoch in Frankenbayern gehen die Uhren anders
Ich gehe davon aus, dass Du die Lagerhalle in Sindersdorf meinst ?

Mit Reinigungsarbeiten, Laminatbodenentfernung waren 2 Mitarbeiter der R&B-Management durch den ehrenwerten Dejan B. beauftragt.
Beide waren nun als Zeugen geladen.

1. Zeuge: Man habe die Halle sauber gekehrt und anschließend gekärchert und ein Bild an den Chef gesendet. Glaubwürdig bei max. 60 %
2. Zeuge: Man habe die Halle nur kurz durchgelüftet, etwas zusammengekehrt, anschließend Spinnweben entfernt ?
Also keine große Sache“, sagte er zum Richter. Glaubwürdigkeit 0 %

Übrigens ein ganz dubioser Zeuge, der auch nicht grundlos observiert wurde. Ich glaube, hier hätte bei seiner Aussage nicht viel gefehlt,
dann hätten die Handschellen ein zweites Mal im Saal geklickt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 21:35:54

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 20:24:23 Alles richtig.
Es verlangt ja auch keiner, dass jedwede Fuzzeleinzelaspekte komplett abgebildet werden.
Nur wäre es durchaus möglich gewesen, auch z.B. die Kita-Mitarbeiterinnen kurz zu Wort kommen zu lassen.
Zur Erinnerung: Überraschendes im Mordprozess: Pflegetochter von Alexandra R. wirkte „wie ein verschrecktes Reh“

Auszugsweise - gekürzt:

Ebenso hätte man vielleicht in der ARD-Doku wenigstens in einem Halbsatz erwähnen können, dass Alexandra Dejan zwar angezeigt hat, weil er ihr angeblich Geld vom Konto geholt hat, diese Anzeige aber kleinlaut eingestampft wurde, weil nicht mal das Gericht diese irren Beträge nachvollziehen konnte.

Zudem ist das mit dem "Geld vom Konto Holen" ja auch so eine Sache gewesen.
Wenn Alexandra für JEDE Überweisung, die Dejan von ihrem Konto getätigt hat, ihm erst eine TAN senden musste, dann sehe ich da irgendwie keinen rechten Diebstahl.

Auf der einen Seite wird Alexandra als die mit Zahlen so fitte Top-Bankerin dargestellt und auf der anderen Seite soll sie nicht geblickt haben, für was Dejan da TANs bekommt?
Auch Richtig !

Die meisten Menschen wollen doch im Rampenlicht stehen.
Beispiel für die beiden Anwälte in der Serie eine kostenlose Werbung, das lassen die sich doch nicht entgehen.
Was spielt da eine Kita-Mitarbeiterin für eine Rolle? Andere Leute halten sich doch für viel wichtiger.
Schau dir die Leute an, welche in der Serie mitwirken, und wie die sich herausgeputzt und vorbereitet haben, und an Selbstdarstellung kaum zu übertreffen. Da ist doch kein Platz für anderes. Aber was ist der eigentliche Grund ?

Das Thema Alexandra R. ist schwierig. Die Staatsanwaltschaft hat den Prozess diktiert, was den 4. Verteidiger leider erst spät aufgefallen ist.
Da war es schon vorbei.

Dass einiges anders war als in der Serie dargestellt wissen wir, es handelt sich auch um eine filmische Darstellung.
Was spielen da eine Baustellenkameras, unglaubwürdige Zeugen, wirtschaftliche Verhältnisse, Immobilien etc. noch für große Rolle ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Heckengäu » Mittwoch, 24. Juni 2026, 21:20:52

Mir scheint der Fussboden ist mit einem Fotolaminat bedeckt.
Das allermindeste unter den minden billigen, denn es ist nur aufgeklebtes Fotopapier und darunter Pressspan. Greulich. :shock:

Wenn eine Polizei nicht in der Lage ist 1 Haus geschlossen zu halten, dann sprcht das für ihre Pflicht - u. Dienstauffassung.
Wenn keine Schlüssel da sind, dann tauscht man eben die Schlösser aus. Jedoch in Frankenbayern gehen die Uhren anders

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Mittwoch, 24. Juni 2026, 21:04:12

Zudem wäre es auch in einer zeitlich begrenzten Dokumentation möglich gewesen, einen Satz über die Auffindesituation des dreilagigen Panzertapes zu sprechen.
Aus diesem Artikel auszugsweise:
Der Ermittler führt das Gericht anhand von Bildern durch das Einfamilienhaus in Limbach. Dort liegen Bauschuttsteine, mutmaßlich von der laufenden Sanierung, ein Plüschbär, ein Kinderbett. Doch offensichtlich bemerkten weder die Angeklagten beim Verlassen des mutmaßlichen Tatorts noch die Polizisten, die zuerst in dem Haus waren, das belastende Panzertape. Die Spurensicherung fand an dem Klebeband allerdings Spuren von Ugur T. sowie die DNA von Alexandra R., die mit damit geknebelt worden sein soll.

Ein Problem: Die Tür des Hauses stand über Wochen offen. Sie war nicht verschlossen und konnte von der Polizei nicht zugesperrt werden. Der Ermittler der Spurensicherung berichtet von einer mutmaßlich durch Verschleiß beschädigten Feder. Zuvor hatten Polizisten, die am 17. Dezember in dem Anwesen nach dem Rechten sahen, versucht, die Tür mit Siegeln zu verschließen. Doch die rissen.

Tatort war unverschlossen - und für Jedermann zugänglich
Erst am 29. Dezember habe man Zugriff auf den Schlüssel gehabt - und die Eingangstür dann auch versperrt. Die Kellertür sei allerdings immer offen gewesen. "Jedermann hatte die Möglichkeit, sich in den Räumen zu bewegen, Gegenstände zu verändern, mitzunehmen oder hinzulegen", betont die Verteidigung.
Am 17.12.22 waren erstmals Polizisten in dem Einfamilienhaus in Schwabach.
Polizisten!
Menschen die darauf geschult sind, Spuren eines Verbrechens zu erkennen!

Aus der ARD-Doku wissen wir, wo das Panzertape genau lag

Tape.jpg
Tape.jpg (61.13 KiB) 991 mal betrachtet
(Screenshot aus der ARD-Doku, der rote Pfeil ist von mir)


Am 22.12.22 erschien die Spurensicherung in dem Einfamilienhaus.
Die Siegel waren gebrochen und am 22.12.22 finden Polizisten dann das Panzertape.

Ich finde, das hätte man in der Doku zumindest erwähnen können.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Mittwoch, 24. Juni 2026, 20:24:23

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 19:34:56 Für die True-Crime-Reihe (3 × 25 Min.) als Zeitvorgabe vorgesehen.
Um den kompletten Sachverhalt im Fall Alexandra R. darzustellen, benötigt man bekanntlich das X‑Fache an Zeitaufwand. Deshalb gibt es auch logischerweise Einschränkungen in der Berichterstattung.
Alles richtig.
Es verlangt ja auch keiner, dass jedwede Fuzzeleinzelaspekte komplett abgebildet werden.
Nur wäre es durchaus möglich gewesen, auch z.B. die Kita-Mitarbeiterinnen kurz zu Wort kommen zu lassen.
Zur Erinnerung: Überraschendes im Mordprozess: Pflegetochter von Alexandra R. wirkte „wie ein verschrecktes Reh“

Auszugsweise - gekürzt:
Alexandra R. zeigte eine "auffällige Veränderung" im Verhalten zum Kind
Niemals hätte Alexandra R. ihre kleine Pflegetochter alleine zurückgelassen, versichern Angehörige und Freunde, es müsse ihr etwas Schlimmes zugestoßen sein. Zwei Erzieherinnen, die am 10. Verhandlungstag in den Zeugenstand gerufen wurden, berichteten nun von einer auffälligen Veränderung in der Mutter-Tochter-Beziehung. Seit Alexandra R. von ihrem neuen Lebenspartner ein eigenes Kind erwartete, sei das Verhältnis zum Mädchen regelrecht "abgekühlt".

Die Nürnbergerin habe die Kleine nicht mehr wie vorher beim Abholen kräftig umarmt, statt einem freudigen "Wie geht es Dir, was hast Du heute gemacht?" habe sie nur noch "Hallo!" gesagt. Beim Laternenbasteln sei sie sogar wortlos dabei gesessen, erzählen die Frauen. Auch habe sich Alexandra R. bei ihnen nicht mehr erkundigt, wie sich das Mädchen entwickle.

Das Mädchen habe beim Essen wieder wie ein Kleinkind gepanscht, sagen Erzieherinnen
Die Kleine habe zeitgleich Rückschritte gemacht: Sie sei plötzlich sehr zurückhaltend gewesen, habe beim Essen wieder wie ein Kleinkind gepanscht, habe nicht mehr laufen wollen und sehr in sich gekehrt gewirkt. "Wie ein verschrecktes Reh", berichtet eine der Erzieherinnen. Und als nachmittags die Zeit zum Nachhause-Gehen gekommen sei, habe man sie regelrecht dazu überreden müssen, sich dafür anzuziehen.
...
Hat die Frau aus Katzwang irgendwo ein neues Leben begonnen?
Auf die beunruhigende Entwicklung des Mädchens habe aber niemand die 39-Jährige angesprochen, räumte eine der Erzieherinnen gegenüber Richter Gregor Zaar ein. Und sie äußerte einen überraschenden Verdacht: Auch heute und im Rückblick halte sie es für denkbar, dass Alexandra R. ihr Pflegekind zurückgelassen und irgendwo ein neues Leben begonnen habe.
Ebenso hätte man vielleicht in der ARD-Doku wenigstens in einem Halbsatz erwähnen können, dass Alexandra Dejan zwar angezeigt hat, weil er ihr angeblich Geld vom Konto geholt hat, diese Anzeige aber kleinlaut eingestampft wurde, weil nicht mal das Gericht diese irren Beträge nachvollziehen konnte.

Zudem ist das mit dem "Geld vom Konto Holen" ja auch so eine Sache gewesen.
Wenn Alexandra für JEDE Überweisung, die Dejan von ihrem Konto getätigt hat, ihm erst eine TAN senden musste, dann sehe ich da irgendwie keinen rechten Diebstahl.

Auf der einen Seite wird Alexandra als die mit Zahlen so fitte Top-Bankerin dargestellt und auf der anderen Seite soll sie nicht geblickt haben, für was Dejan da TANs bekommt?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 19:34:56

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 18:18:40 Die beste und konziseste Zusammenfassung des aktuellen ARD-Machwerks lieferte übrigens Catch22 in einem ganz anderen Thread:



Vielen Dank Catch22, dieser treffenden Zusammenfassung und Charakterisierung ist nichts hinzuzufügen!

Für die True-Crime-Reihe (3 × 25 Min.) als Zeitvorgabe vorgesehen.
Um den kompletten Sachverhalt im Fall Alexandra R. darzustellen, benötigt man bekanntlich das X‑Fache an Zeitaufwand. Deshalb gibt es auch logischerweise Einschränkungen in der Berichterstattung. Niemand ist gezwungen, sich die Serie anzusehen. Notfalls kann man sich beschweren, wenn es einem nicht passt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Mittwoch, 24. Juni 2026, 18:18:40

Die beste und konziseste Zusammenfassung des aktuellen ARD-Machwerks lieferte übrigens Catch22 in einem ganz anderen Thread:
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 16:40:10
Zurück zum Thema manipulativ einseitiger Berichterstattung. Ein abschreckendes Beispiel bietet die gestern in der ARD-Mediathek erschienene, dreiteilige Doku zum Fall Alexandra R. aus Nürnberg:

Billiger „He-said,- she-said“-Journalismus präsentiert eine Vertreterin der StA, zwei Opferanwälte, Polizeibeamte und Schreiberlinge der schlecht informierten, örtlichen Presse. Überhaupt nicht zu Wort kommt: die Verteidigung.

Außen vor bleiben jedwede kritische Betrachtung fragwürdiger Beweismittel und die betriebswirtschaftlichen Hintergründe als Voraussetzung für das konstruierte Tatmotiv. Dass die Verurteilten nicht gegen ihre Festnahme rebelliert und nicht lautstark ihre Unschuldsbeteuerungen ins Land geschrien haben, werten Polizeibeamte (!) allen Ernstes, wiederholt und unwidersprochen als Zeichen der Schuld. Ein widerwärtig manipulatives Machwerk, das allenfalls schlichte Gemüter überzeugt.
Vielen Dank Catch22, dieser treffenden Zusammenfassung und Charakterisierung ist nichts hinzuzufügen!

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Komisar_Rex_ » Mittwoch, 24. Juni 2026, 14:23:50

Ja. Hab ich auch bemerkt. Erst lesen, dann posten 🙈.
Bitte meinen Beitrag löschen.
Danke @turmfalke für deinen Hinweis.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 13:50:38

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 13:33:39 https://www.nn.de/nuernberg/mord-ohne-l ... ZYJIdImF1w
Hier ein Bericht der NN.
auch:
https://www.nn.de/nuernberg/mord-ohne-l ... 1.15166033
23.06.2026, 11:47 Uhr

Guten Tag, Kommissar Rex
Es gab jemanden, der schneller war als du, jemand, der meint, den Fall zu kennen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Komisar_Rex_ » Mittwoch, 24. Juni 2026, 13:33:39

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 24. Juni 2026, 12:57:55

Dust hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 08:03:39 Vollzitat
Natürlich ist das authentisch von den Rollen Ermittler und Staatsanwältin, die hauptsächlich zu Wort kommen.
Und bei Gericht wurde angeblich vieles besprochen, objektiv überprüfen lässt sich nur das Endergebnis. Richter und Schöffen haben zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Einer Revision hat das standgehalten.

Was spielt es für eine Rolle, dass Klaus der Ex-Mann der leibliche Vater der Pflegetochter Sophia ist?
Was spielt es für eine Rolle, dass Klaus sich Alexandra von einem Bekannten zur Eheanbahnung hat vorstellen lassen und dass Alexandra diese arrangierte Ehe als Sprungbrett genutzt hat, um dem dörflichen Rumänien zu entkommen und in Deutschland ihr wirtschaftliches Glück zu suchen?

Was spielt es für eine Rolle, ob Alexandra am Tag nach dem Streit ins Frauenhaus gegangen ist oder ein paar Tage später?
Überzeugender ist die Aussage der Mutter, dass sie ihr zu der Zeit am Telefon von Angst vor Dejan berichtet hat.

Es wird gesagt, dass Alexandra nach dem Streit Dejan wegen Verwendungen von Geldern für andere als für den vorgesehenen Zweck (aufmöbeln der Schrottimmobilien) angezeigt/verklagt hat.

Nein, es wird nicht behauptet, es seien 27 Immobilien gleichzeitig gewesen.
Und es sagte vor Gericht ein Zeuge aus, dass das Modell Fix and Flip hätte funktionieren können, wenn die dafür vorgesehenen Gelder nicht zweckentfremdet worden wären.

Für mich neu und schlagkräftig:
Ugur und seine Frau wurden bei der ersten Durchsuchung gefragt, ob der Bon von der Raststätte der Inntalautobahn von ihnen sein könnte, ob sie im Ausland gewesen seien. Ugur hat das verneint und damit nachweislich gelogen.

Ermittler und Staatsanwaltschaft haben festgestellt, dass Dejan und Ugur im Jahr 2023 ihe Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen konnten, weil offensichtlich der Zuschuss aus Alexandras Gehalt fehlte.

Der Schriftsachverständige, der erläuterte, dass Alexandra das Rücknahmeschreiben unter heftigen negativen Gefühlen geschrieben haben muss.

Dass der geistige Urheber des Rücknahmeschreibens und der geistige Urheber der WhatsApps und der SMS wahrscheinlich identisch sind.

Dass die Eltern von Alexandra keine Nachricht bekommen haben, weil sie kein Deutsch können und der Schreiber der Nachrichten kein Rumänisch konnte.

Der Arbeiter, der das Bild der gefegten Halle mit Daum hoch an Dejan geschickt hat.

Dass Ugurs Fake-Smartphone mit nur einer anderen Mobilnummer kommuniziert hat und dass die regulären Smartphones von Dejan und Ugur am 09.12.2022 den ganzen Tag in der jeweiligen Funkzelle ihre Wohnung eingewählt waren.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Mittwoch, 24. Juni 2026, 09:18:28

Dust hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juni 2026, 08:03:39 Ich persönlich finde gar nicht, dass da irgendetwas authentisch dargestellt wurde.
Es ist tatsächlich eher so, dass vieles von dem tatsächlich bei Gericht besprochenen abweicht. Kleine Verdrehungen hier, kleine Abweichung da, wie die Pflegschaft entstand und wer die Eltern sind, mal wieder kein Thema (könnte ja ein schlechtes Licht auf die Beteiligten werfen bei aller Kuriosität). Überhaupt werden sämtliche eher unangenehme Fakten, die die Zuschauerschaft zum Nachdenken anregen könnten, weggelassen.

Ihren Exmann hat sie zb auch nicht einfach "kennengelernt". Es ist doch inzwischen allen klar, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt hatte.

Die Klarnamen der Verurteilten zu nutzen, während andere einen Decknamen bekommen haben, ist auch so ein Ding.

A. sei nach dem Streit mit D. im März 2022 direkt am nächsten Tag ins Frauenhaus? Nö, falsch.

Auch wird es so dargestellt und tatsächlich auch so gesagt, dass D.B. eine halbe Million auf sein Konto verschoben haben soll. Auch falsch.
Wieder wird es so dargestellt, als hätte es diese 27 Immobilien gleichzeitig im Bestand gegeben. Und wieder spricht niemand darüber, um welche Schrottanwesen es sich dabei gehandelt hatte.

Für alle, die nicht regelmäßig bei Gericht dabei saßen, klingt das alles mit den ganzen Kleinen Nicht-Tatsachen in Summe ganz anders, als es tatsächlich war.
Um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen: Da wird lang und breit erklärt, warum der mutmaßliche Lebensgefährte nicht für die Nebenklage zugelassen wurde und zwei Sätze weiter erklärt ihn die Journalistin auf einmal zum "Verlobten".
Dass er gleichzeitig mehrere Frauen unterhielt, mit einer sogar gleichzeitig eine feste Partnerschaft führte, die bereits vor der zu A. bestand und die beiden Frauen zeitgleich schwanger von ihm waren, kein Wort davon. Auch nicht von allem anderen, was da bei Gericht ans Licht kam.

Zudem erzählt die Journalistin, der Zuschauerraum wäre "immer fast voll gewesen". Entspricht null den Tatsachen, es gab Tage, an denen im vorderen Bereich, also unter Richtern, Angeklagten etc. mehr Leute saßen, als Zuschauer und Presse anwesend waren.

Der Anwalt der Nebenklage stellt (ich weiß jetzt nicht, vielleicht hat er Psychologie als zweites Standbein studiert und Erfahrung) irgendwelche unbestätigte Diagnosen.

Das könnte man jetzt so weiterführen.

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