Was bisher geschah:
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5. Sitzungstag, 30.06.2026 – Nachtrag zur Nebenklägerin
Keine Information, starke Emotionalisierung:
► OVB am 05.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 81836.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 81836.html (ohne Paywall)
7. Sitzungstag, 06.07.2026
►
Gutachter Oliver Peschel (Rechtsmediziner, LMU):
• Leichenfund in Rückenlage, leicht angewinkelte Beine
• auf grüner Plane + teilw. erhaltener Leopardendecke
• Leichnam beim Auffinden bereits stark skelettiert
• Skelett nicht mehr vollständig
• linkes Bein und Becken fehlten
→ Tierfraß (Fuchs, Dachs)
• keine Hinweise auf Zerteilung des Leichnams
• Identifikation per Zahnschema
• mehrere Verletzungen an Knochen, vor allem am Schädel
• sog.
Knickbildungen an 2 Rippen im Schulterbereich
→ nicht tödlich
→ Entstehungszeitpunkt nicht feststellbar
→ könne Folge des Leichentransports sein
• insgesamt
2 bis 3 Gewalteinwirkungen gegen den Schädel
•
2 „lochartige, kreisrunde Defekte im Schädel” [lt. OVB]
→ oberhalb einer Augenbraue + in Schläfenregion
→ beide zeigen „dieselbe geometrische Form“
→ vom gleichen oder demselben Gegenstand herrührend
•
kreisrunde Impression am Hinterhaupt, ca. 2 × 2 cm [lt. PNP]
→ mglw. Verletzung von Gehirn oder großen Blutgefäßen
→ Tod könne binnen Minuten eintreten
• Fraktur im Bereich der Augenhöhle [lt. PNP]
• Bruchlinien im Schädel [lt. PNP]
→ nicht tödlich
• Bruchstücke des Schädelknochens im Gehirn [lt. OVB]
→ erhebliche Intensität der Gewalteinwirkung
• Verletzung der Hirnhaut ohne sichtbare Fraktur [lt. PNP]
→ könne während Transport entstanden sein
• Zungenbein nicht mehr vorhanden
• Untersuchung der Organe nicht mehr möglich
•
genaue Todesursache nicht bestimmbar
• Schädelverletzungen auch als
Folge eines Sturzes möglich
→ aber nicht beide Verletzungen bei einem einzigen Sturz
• Angekl. habe eingeschränkte Beweglichkeit der rechten Hand
→ kein Hindernis bei Tatausführung
• Verteidigung: Zeit + Ort der Entstehung der Verletzungen?
→ keine Angaben möglich
→ er gehe von perimortaler Entstehung aus
►
Gutachter Josef Eberl (Psychiater, Klinikum Gabersee):
• unauffällige Kindheit und Jugend des Angeklagten
• eher konservativ geprägtes Gedankengut
• liberalere Einstellung der verstorbenen Ehefrau
• Angekl. durch rechte Hand als Koch nicht beeinträchtigt
• Angekl. hoffe, bald freizukommen, um den Täter zu suchen
•
keine psychiatrischen Erkrankungen
→ organisch, schizophren, demenziell, affektiv
•
keine Persönlichkeitsstörung
• habe Exploration gut durchgehalten und folgen können
•
affektiv ausgeglichen
•
keine Intelligenzminderung
• keine Anhaltspunkte für verminderte Schuldfähigkeit
• in Ägypten höhere Schule besucht
• in Deutschland Sprache erlernt + Koch-Ausbildung
• Ehe: „war zuversichtlich, dass alles wieder in regulären Bahnen läuft und wieder besser wird”
► Verlesung von
Spurenberichten (Wohnung, Keller, Auto):
• Blutspuren an Handtuch + Teppichmesser
→ kein menschliches Blut
→ DNA‑Spuren abgenommen
• knallroter
Spaten aus Keller asserviert
→ Möglichkeit zur Untersuchung etwaiger Erdanhaftungen
• Messerset aus Keller
→ auf DNA-Spuren untersucht
•
2 Blutspuren in
Kinderzimmer +
Küche
•
Auto: Blutspuren auf
Kofferraummatte + 1
Rücksitzlehne
• keine Blutspuren in Bad, Schlafzimmer, Flur
► sichergestellte
Asservate:
• Sack für Gartenabfälle
• Plane
• Decke mit Leopardenmuster
Genauere Details sowie DNA-Analysen wurden laut OVB nicht erörtert. „Eindeutige Indizien für eine Täterschaft“ des Angeklagten seien daraus nicht abzuleiten, berichtet die PNP.
Widerspruch: StA Fiedler behauptet in der Anklage, Abdelrehim M. habe durch die Tat verhindern wollen, dass seine Ehefrau mit den drei gemeinsamen Söhnen nach Ägypten zurückkehre. Hingegen eine Zukunft in Deutschland habe sich Eman E. für ihre Söhne gewünscht, sagten Zeugen in der Hauptverhandlung aus.
Aus Sicht der Kammer seien neben einer Kriminalbeamtin und IT-Spezialisten (am 23.07.2026) noch ein oder zwei weitere Zeugen erforderlich. Damit sei die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme abgeschlossen. Sodann werde Frist gesetzt für letzte Beweisanträge (§ 244 Abs. 6 Satz 3 StPO). Nach derzeitiger Planung werde das Urteil am 28.07.2026 erwartet.
► OVB am 06.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 83749.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 83749.html (ohne Paywall)
► Radio Charivari Rosenheim am 06.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... r-sagt-aus
► PNP am 06.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... d-21499385 (Paywall)
https://archive.ph/20260706164304/https ... d-21499385 (ohne Paywall)
► OVB am 06.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 85171.html (Paywall)
https://archive.ph/20260707093119/https ... 85171.html (ohne Paywall)
8. Sitzungstag, 07.07.2026
►
Reinigungskraft als Zeugin:
• habe jüngsten Sohn des Angekl. beaufsichtigt
• auch nach dem 11.11.2024 (mutmaßl. Tattag)
• Angekl. habe gesagt, Frau sei im Krankenhaus
• keine Erinnerung an Decke mit Leopardenmuster
• habe „aus Langeweile“ die Wohnung geputzt
→ Verdacht der Schwarzarbeit?
→ sonst nichts Belastendes gegen den Angekl.
►
Nachbarin (12) als Zeugin:
• habe im Herbst 2024 nachts Schrei gehört
• „kurzer lauter Schrei“ einer Frau aus der unteren Whg. [lt. PNP]
• habe Schrei nicht lokalisieren können [lt. OVB]
• habe Eman danach „noch einmal gesehen“ [lt. OVB]
• habe Eman danach „vielleicht noch einmal gesehen“ [lt. PNP]
►
Nachbarin (Mutter der 12-Jährigen) als Zeugin:
•
Decke mit Leopardenmuster habe ursprgl. der Zeugin gehört
• Decke habe in Tiefgarage gelegen
• auf einmal sei sie weg gewesen
• will Decke auf Foto von Leichenfund wiedererkannt haben
• Vorsitzender hält Widersprüche zu fruherer Beschreibung vor
• Vorsitzender zeigt Fotos mit Decke aus Whg. des Angekl.
• Zeugin: ihre Decke habe etwas anders ausgesehen
► ehem.
Arbeitskollegin des Angekl. als Zeugin:
• Angekl. sei ehem. Kollege in Restaurant in Rohrdorf gewesen
• sehr sauber, fleißig, freundlich, klug, immer korrekt, eher ruhig
• auch in stressiger Zeit nicht sauer oder wütend
• sie sei erstaunt über den Tatvorwurf
► im
Selbstleseverfahren (§
249 Abs. 2 StPO):
• zahlreiche Urkunden und Gutachten
• u. a. ein DNA-Gutachten des LKA
→ DNA-Gutachterin persönlich geladen am 21.07.2026
►
Beweisantrag der Nebenklage:
•
Au-pair-Mädchen solle als Zeugin geladen werden
• Aufenthalt in Whg. des Angekl. kurz nach mutmaßl. Tattag
• könne von auffälligem Benehmen des Angekl. berichten
• Schmutz (mglw. Schlamm) in der Badewanne
• einmal spät nachts Waschmaschine eingeschaltet
Weiter ungeklärt sind die Kernfragen:
► Worin sieht StA Fiedler einen Beweis für die Verbindung des Angeklagten zum gewaltsamen Tod seiner Frau?
► Wodurch wurde der Angeklagte binnen 48 Stunden nach dem Leichenfund dringend tatverdächtig?
Weiter geht‘s am 21. und 23.07.2026, jeweils um 9 Uhr.
► OVB am 07.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 86085.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 86085.html (ohne Paywall)
► Radio Charivari Rosenheim am 07.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -ende-juli
► PNP am 07.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... i-21507272 (Paywall)
https://archive.ph/20260707193029/https ... i-21507272 (ohne Paywall)
► OVB am 07.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 86967.html (Paywall)
https://archive.ph/20260707192408/https ... 86967.html (ohne Paywall)