Sway hat geschrieben: ↑Donnerstag, 27. August 2026, 08:22:40
Dass das Feuer nach dem Treffen gelegt wurde ist mE nicht ausgeschlossen, meine ich. Die Verteidigung wollte das mit den Handydaten widerlegen (Treffen länger), aber hat sich wohl nicht bestätigt
Das sieht hier sogar noch plausibler aus oder irre ich mich?
13.26-13.34h: Bewegungsdaten von Gs Handy zeichnen Fahrt auf, Treffen offenbar zuende
13.34-14.06: Bewegungsdaten von Gs Handy zeigt stationary an, also Verbleib an einem Ort
14.06-14.23: Bewegungsdaten von Gs Handy zeichnen Wechsel zwischen stationary und walk auf
14.32-14.47: Bewegungsdaten von Gs Handy zeichnen stationary auf
14.51-15.19: Bewegungsdaten von Gs Handy zeichnen Autofahrt auf (wohl Sohn abholen
Woran erkennst du das das plausibler auszieht?
Wenn sie das Feuer nach dem Treffen gelegt hat dann müsste sie wie vom Bolzsee zum Tümpel gekommen sein?
Ich kann keine Vehicle Daten erkennen.
Für mich sieht es eher so aus dass sie am Bolzsee geblieben ist nachdem sich CD verabschiedet hat.
Einfach da noch abgehangen und spazieren gegangen.
Genauso am 9.10.
Von 13.09 bis 14 .26 am Krebsee, nur stationäre Daten.
Keine Vehicle Daten.
Aber hier sollen sie ja Fehlerhaft sein bzw der Zeuge kann es nicht erklären. Wie komisch.
Es muss ja erklärbar sein das sie nach 14.26 in Güstrow war und auf Fabian getroffen ist.
Und dann die Daten vom 11.10 gegen 18.30
Nur vehicle Daten. Kein Stationär oder Walk.
Hier mutmaßen die Ermittler das sie nochmal am Tatort war.
Für mich sieht es eher so aus als ob sie rumgefahren ist.
Also für mich ziemlicher Bullshitt gestern aber immerhin schön vorgetragen.
Man könnte das ganze aber noch toppen mit einer Datenanalyse von CD,s Handy,s und OK Handy.
117 mal die Taschenlampe am Handy genutzt. Was sagt uns das?
Einzig und allein das es eine gute Erfindung der Handyhersteller war eine Taschenlampe im Gerät zu haben.
Ich nutze meine regelmäßig wenn ich mich im Urlaub im Dunkeln auf nem Campingplatz rumtrolle.
Das einzige wirklich in meinen Augen belastendste Indiz
Ist die Googlesuche nach den menschenfressenden Wildschweinen am 11.10 um 8 Uhr.
Also wenn sie nicht erklären kann das sie irgendeinen Wink mit nem Zaunpfahl bekommen hat das sich Fabian in den Wäldern von MV aufhält und sie daher von einem Toten Fabian
ausgeht dann muss man hier ansetzen.
Wenn man die Angeklagte hinter Gitter bringen will muss man sich nochmal richtig ins Zeug legen seitens der Anklage.
Sonst bleibt im Zweifel für die Angeklagte.