von Heckengäu » Mittwoch, 09. September 2026, 10:54:19
Gastleser hat geschrieben: ↑Samstag, 05. September 2026, 21:40:34
Saal Atmosphäre Tag 26
Von Anne Kruse lernen heisst Siegen lernen: Die richtigen Termini

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Wir schreiben Richter und meinen den Kammervorsitzenden.
Wiki weiss "Der Vorsitzende Richter, der den Berufsrichtern angehört, hat eine herausgehobene Stellung, da ihm die Leitung der Verhandlung und die vorrangige Vernehmung der Angeklagten und der Zeugen vor dem Kreuzverhör, die Beweisaufnahme und die Protokollierung zustehen. Er entscheidet über die Zulässigkeit von Fragen an die Zeugen, über Anträge und Widersprüche zunächst allein, bei Einspruch gegen den Entscheid beschließt die Kammer hierüber. Auch der besondere Schutz von Opfern, die als Zeugen vernommen werden und Zeugen, deren Anonymität gewahrt werden muss, obliegt dem Vorsitzenden. Er kann insbesondere bei minderjährigen Opfern von Sexualstraftaten die Vernehmung allein durchführen.
Denn "das Gericht" ist eine grosse Strafkammer am Schwurgericht, unabänderlich besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffeninnen, wenn schwere und schwerste Mordtaten, Mordbrennereien und andere schlimmböse Schandtaten in erster Instanz zur Verurteilung kommen und hohe Strafen bis Lebenslang 7 x und Sicherungsverwahrung bis zum Sarg ausgesprochen werden müssen.
Zum Wohle des Volkes. Also für uns speziell. Wir können erleichtert und frohgemut sein mit Grund.
Wobei die 2 Schöffeninnen sich keinen schönen Lenz machen können: Sie sind dauerhaft für das Verfahren beurlaubt, weil auch sie zwischen den Gerichtstagen schreckliche Mengen an Papier und feinelektronischen Datenträgern durchhecheln müssen, unterstützt von Zig Kannen starken Handgebrühten gefilterten Schwarzkaffee sowie viel Tabakqualm im kargen Stübchen, hoffentlich gut mit kräftiger Nahrung versorgt vom Eheweib, Ehemann, Partner, Partnerin, einer guten Muhme, ledigen älteren Schwester, grosse Tochter, welche ihm oder ihr auch ein geduldiges Ohr leihen, für die Sorgenfalte zwischen den Augenbrauen, den allfälligen, noch immer unbeantwortet gebliebenen wichtigen Verfahrensfragen und den zu erwartenden ungewissen Fort- und Ausgang sowie Länge dieses Gerichstverfahren, womöglich bis Silvester 2099.
Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle dass der Begriff Kammer in Justizvollzugsanstalten den Raum bezeichnet, in dem die Privatklamotten und sonstige nicht erlaubte Habe der Strafgefangenen bei Haftantritt eingetütet wird und erst bei Entlassung in der Regel, bzw. bei erlaubtem Ausgang, begleitet oder unbegleitet, um sich an die Welt zu gewöhnen, wieder zum Vorschein kommen
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Saal Atmosphäre Tag 26
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[/quote]Von Anne Kruse lernen heisst Siegen lernen: Die richtigen Termini :idea:
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Wir schreiben Richter und meinen den Kammervorsitzenden.
Wiki weiss "Der Vorsitzende Richter, der den Berufsrichtern angehört, hat eine herausgehobene Stellung, da ihm die Leitung der Verhandlung und die vorrangige Vernehmung der Angeklagten und der Zeugen vor dem Kreuzverhör, die Beweisaufnahme und die Protokollierung zustehen. Er entscheidet über die Zulässigkeit von Fragen an die Zeugen, über Anträge und Widersprüche zunächst allein, bei Einspruch gegen den Entscheid beschließt die Kammer hierüber. Auch der besondere Schutz von Opfern, die als Zeugen vernommen werden und Zeugen, deren Anonymität gewahrt werden muss, obliegt dem Vorsitzenden. Er kann insbesondere bei minderjährigen Opfern von Sexualstraftaten die Vernehmung allein durchführen.
[spoiler][size=130]Der Begriff Schwurgericht stammt aus der Zeit nach der Reichsgründung 1871 bis 1924, als es sich beim Schwurgericht tatsächlich noch um ein Geschworenengericht handelte. Es wurde 1879 als Laiengericht mit zwölf Geschworenen und drei Berufsrichtern eingeführt. Nach der bis 1924 üblichen Gerichtsordnung waren die Richter- und Geschworenenbank getrennt, wobei die Geschworenen ohne die Richter über die Schuldfrage entschieden und mit den Richtern über das Strafmaß urteilten. Diese Praxis wurde unter Reichsjustizminister Erich Emminger im Rahmen seiner umstrittenen Justizreform, der sogenannten „Emminger-Novelle“, zugunsten einer einheitlichen Richterbank aus drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen (in Schöffenfunktion) durch Verordnung vom 4. Januar 1924 abgeschafft.[2] Letztere wurden in der Folgezeit weiter reduziert.[/size][/spoiler]
Denn "das Gericht" ist eine grosse Strafkammer am Schwurgericht, unabänderlich besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffeninnen, wenn schwere und schwerste Mordtaten, Mordbrennereien und andere schlimmböse Schandtaten in erster Instanz zur Verurteilung kommen und hohe Strafen bis Lebenslang 7 x und Sicherungsverwahrung bis zum Sarg ausgesprochen werden müssen.
Zum Wohle des Volkes. Also für uns speziell. Wir können erleichtert und frohgemut sein mit Grund.
Wobei die 2 Schöffeninnen sich keinen schönen Lenz machen können: Sie sind dauerhaft für das Verfahren beurlaubt, weil auch sie zwischen den Gerichtstagen schreckliche Mengen an Papier und feinelektronischen Datenträgern durchhecheln müssen, unterstützt von Zig Kannen starken Handgebrühten gefilterten Schwarzkaffee sowie viel Tabakqualm im kargen Stübchen, hoffentlich gut mit kräftiger Nahrung versorgt vom Eheweib, Ehemann, Partner, Partnerin, einer guten Muhme, ledigen älteren Schwester, grosse Tochter, welche ihm oder ihr auch ein geduldiges Ohr leihen, für die Sorgenfalte zwischen den Augenbrauen, den allfälligen, noch immer unbeantwortet gebliebenen wichtigen Verfahrensfragen und den zu erwartenden ungewissen Fort- und Ausgang sowie Länge dieses Gerichstverfahren, womöglich bis Silvester 2099.
Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle dass der Begriff Kammer in Justizvollzugsanstalten den Raum bezeichnet, in dem die Privatklamotten und sonstige nicht erlaubte Habe der Strafgefangenen bei Haftantritt eingetütet wird und erst bei Entlassung in der Regel, bzw. bei erlaubtem Ausgang, begleitet oder unbegleitet, um sich an die Welt zu gewöhnen, wieder zum Vorschein kommen