von Gast » Montag, 12. Oktober 2026, 20:19:52
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Samstag, 10. Oktober 2026, 14:11:06
Berngau
Zwei Tote bei Waffenkontrolle.
Täter von Berngau war früher Polizist in Ausbildung, wurde aber entlassen.
(...)
Nach seiner Genesung bezüglich seiner Beinverletzung beim Schusswechsel mit dem SEK ist
evtl. auch eine Unterbringung in einer Fachklinik möglich. Wird auch Psychiatrie genannt.
https://www.n-tv.de/panorama/Taeter-von ... 02847.html
Der Mann ist 60, Jäger und Sportschütze, und war in den 1990ern Anwärter in der Polizeiausbildung, wurde dann jedoch nicht Polizist. Warum genau, ist mW soweit nicht öffentlich bekannt.
Es war eine unangekündigte Aufbewahrungs-Routinekontrolle. Solche Kontrollen finden bei den etwa einer Million Legalwaffenbesitzern in Deutschland unregelmäßig, aber wiederholt statt, insgesamt mehrere hunderttausend Kontrollen im Jahr. Manchmal sind die Kontrollen unangekündigt, manchmal mit Termin.
Dabei geht es vorrangig darum zu sehen, dass noch alles da ist, was der LWB erlaubnispflichtig besitzt. Jeglicher Abfluss von legalen Schusswaffen in den illegalen Markt wird damit effektiv unterbunden weil der LWB weiß, dass er eher früher als später für das Fehlen massiv belangt werden wird. Auch ohne Insider-Kenntnisse ist klar, dass der private LWB da nur begrenzt Profit machen könnte, viel zu wenig für die Rechtsfolgen oder ein anschließendes Abtauchen. Für diesen Zweck tun es jedenfalls auch Kontrollen mit vereinbartem zeitnahen Termin.
Bei unangekündigten Kontrollen geht es auch darum zu überprüfen, ob sich der LWB an die Aufbewahrungsvorschriften hält, also im Wesentlichen darum, dass ungeladene Schusswaffen, Schalldämpfer und Munition ohne Ausnahme in vorschriftsgemäßen Behältnissen (Waffenschrank, ggf. separat Munitionsschrank) aufbewahrt werden. Auch andere Beobachtungen/Eindrücke werden registriert, soweit sie etwa die waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen, als Beispiel erhebliche Mengen herumstehender alkoholischer Flaschen. Da ist natürlich mit einer angekündigten Kontrolle nicht viel zu erwarten, da kann jeder ja vorher aufräumen. Aber auch so werden in aller Regel kaum Verstöße oder hinreichende andere Erkenntnisse festgestellt. Ob Legalwaffenbesitzer per se besonders sorgfältig und gesetzestreu sind, kann ich nicht beurteilen. Aber dass es in puncto waffenrechtliche Erlaubnis keine "geringen" Verstöße gibt, sondern bereits kleine Schlampereien und Versehen die waffenrechtliche Erlaubnis zumindest gefährden können, ist doch jedenfalls in aller Regel Grund genug, hier keinen Anlass zu bieten.
Nun hat bei einer solchen unangekündigten Kontrolle der LWB die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamts erschossen. Den genauen Hergang und Anlass/Motiv kennt nur der Täter, und da wird es wohl bis zum Strafverfahren vor Gericht auch keine weiteren Informationen geben, zumindest nicht für die Öffentlichkeit.
Es muss aber jedenfalls einen erheblichen Konflikt gegeben haben, und da ist natürlich ein festgestellter waffenrechtlicher Verstoß mit erwartbarem oder bereits angekündigtem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis absolut nahe liegend. Wie ein Mensch dann derart rot sehen kann, da möchte ich nicht spekulieren, zumal wenn Anlass und genaue Umstände an der Stelle selbst nur spekulativ sein können. Aber doch ein Gedanke - da hängt nicht nur der eigentliche Waffenbesitz dran, sondern auch die Zugehörigkeit zur Jägerschaft und zum Schützenverein. Je nach persönlicher Beziehungslandschaft kann so ein Widerruf einen weitreichenden Verlust der sozialen Existenz und Identität bedeuten. Das kann einen erheblichen Schock verursachen. Nicht falsch verstehen, das ist eine mögliche Erklärung zur Nachvollziehbarkeit, keinesfalls eine Relativierung oder gar Entschuldigung. Die Tat ist schrecklich und mit nichts zu entschuldigen.
Was mir noch in den Sinn kommt: Wie konnte der überhaupt zwei Menschen erschießen? Wenn der Anstalten macht, eine seiner Waffen schussbereit zu machen, dann wird man den doch daran hindern (zu zweit, der Typ ist 60) oder weglaufen, zumindest einer Person würde das doch wahrscheinlich gelingen. Höchstens mit einer Schrotflinte, doppelläufig oder auch Selbstlader/Repetierer, könnte der schnell genug zwei Schuss laden, wenn er das denn tatsächlich kann.
Ansonsten (und wohl wahrscheinlicher) war vielleicht genau das der vorgefundene Verstoß, eine bereits geladene Waffe im oder außerhalb des Schranks. Oder zumindest ein aufmunitioniertes Magazin neben der Waffe - im Schrank an sich kein Verstoß, aber auf jeden Fall Grund und Anlass kritisch nach dem Warum zu fragen - wenn der Besitzer nicht glaubhaft begründen kann, warum das Magazin für Jagd oder Schießstand bereits zu Hause geladen herumliegt, wars das. Das wäre soweit plausibel, aber ist an der Stelle natürlich nur Spekulation, möglicherweise war es auch anders.
Ich hoffe, diese Betrachtung empfindet hier niemand als unangemessen. Es geht mir dabei nicht darum, ein mögliches und auf jeden Fall schreckliches Geschehen plastisch auszumalen, sondern eine mir nahe liegende technische Betrachtung aufzuzeigen.
[quote=Turmfalke23 post_id=366263 time=1791634266 user_id=9406]
Berngau
Zwei Tote bei Waffenkontrolle.
Täter von Berngau war früher Polizist in Ausbildung, wurde aber entlassen.
(...)
Nach seiner Genesung bezüglich seiner Beinverletzung beim Schusswechsel mit dem SEK ist
evtl. auch eine Unterbringung in einer Fachklinik möglich. Wird auch Psychiatrie genannt.
https://www.n-tv.de/panorama/Taeter-von-Berngau-war-frueher-Polizist-in-Ausbildung-id31402847.html
[/quote]
Der Mann ist 60, Jäger und Sportschütze, und war in den 1990ern Anwärter in der Polizeiausbildung, wurde dann jedoch nicht Polizist. Warum genau, ist mW soweit nicht öffentlich bekannt.
Es war eine unangekündigte Aufbewahrungs-Routinekontrolle. Solche Kontrollen finden bei den etwa einer Million Legalwaffenbesitzern in Deutschland unregelmäßig, aber wiederholt statt, insgesamt mehrere hunderttausend Kontrollen im Jahr. Manchmal sind die Kontrollen unangekündigt, manchmal mit Termin.
Dabei geht es vorrangig darum zu sehen, dass noch alles da ist, was der LWB erlaubnispflichtig besitzt. Jeglicher Abfluss von legalen Schusswaffen in den illegalen Markt wird damit effektiv unterbunden weil der LWB weiß, dass er eher früher als später für das Fehlen massiv belangt werden wird. Auch ohne Insider-Kenntnisse ist klar, dass der private LWB da nur begrenzt Profit machen könnte, viel zu wenig für die Rechtsfolgen oder ein anschließendes Abtauchen. Für diesen Zweck tun es jedenfalls auch Kontrollen mit vereinbartem zeitnahen Termin.
Bei unangekündigten Kontrollen geht es auch darum zu überprüfen, ob sich der LWB an die Aufbewahrungsvorschriften hält, also im Wesentlichen darum, dass ungeladene Schusswaffen, Schalldämpfer und Munition ohne Ausnahme in vorschriftsgemäßen Behältnissen (Waffenschrank, ggf. separat Munitionsschrank) aufbewahrt werden. Auch andere Beobachtungen/Eindrücke werden registriert, soweit sie etwa die waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen, als Beispiel erhebliche Mengen herumstehender alkoholischer Flaschen. Da ist natürlich mit einer angekündigten Kontrolle nicht viel zu erwarten, da kann jeder ja vorher aufräumen. Aber auch so werden in aller Regel kaum Verstöße oder hinreichende andere Erkenntnisse festgestellt. Ob Legalwaffenbesitzer per se besonders sorgfältig und gesetzestreu sind, kann ich nicht beurteilen. Aber dass es in puncto waffenrechtliche Erlaubnis keine "geringen" Verstöße gibt, sondern bereits kleine Schlampereien und Versehen die waffenrechtliche Erlaubnis zumindest gefährden können, ist doch jedenfalls in aller Regel Grund genug, hier keinen Anlass zu bieten.
Nun hat bei einer solchen unangekündigten Kontrolle der LWB die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamts erschossen. Den genauen Hergang und Anlass/Motiv kennt nur der Täter, und da wird es wohl bis zum Strafverfahren vor Gericht auch keine weiteren Informationen geben, zumindest nicht für die Öffentlichkeit.
Es muss aber jedenfalls einen erheblichen Konflikt gegeben haben, und da ist natürlich ein festgestellter waffenrechtlicher Verstoß mit erwartbarem oder bereits angekündigtem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis absolut nahe liegend. Wie ein Mensch dann derart rot sehen kann, da möchte ich nicht spekulieren, zumal wenn Anlass und genaue Umstände an der Stelle selbst nur spekulativ sein können. Aber doch ein Gedanke - da hängt nicht nur der eigentliche Waffenbesitz dran, sondern auch die Zugehörigkeit zur Jägerschaft und zum Schützenverein. Je nach persönlicher Beziehungslandschaft kann so ein Widerruf einen weitreichenden Verlust der sozialen Existenz und Identität bedeuten. Das kann einen erheblichen Schock verursachen. Nicht falsch verstehen, das ist eine mögliche Erklärung zur Nachvollziehbarkeit, keinesfalls eine Relativierung oder gar Entschuldigung. Die Tat ist schrecklich und mit nichts zu entschuldigen.
Was mir noch in den Sinn kommt: Wie konnte der überhaupt zwei Menschen erschießen? Wenn der Anstalten macht, eine seiner Waffen schussbereit zu machen, dann wird man den doch daran hindern (zu zweit, der Typ ist 60) oder weglaufen, zumindest einer Person würde das doch wahrscheinlich gelingen. Höchstens mit einer Schrotflinte, doppelläufig oder auch Selbstlader/Repetierer, könnte der schnell genug zwei Schuss laden, wenn er das denn tatsächlich kann.
Ansonsten (und wohl wahrscheinlicher) war vielleicht genau das der vorgefundene Verstoß, eine bereits geladene Waffe im oder außerhalb des Schranks. Oder zumindest ein aufmunitioniertes Magazin neben der Waffe - im Schrank an sich kein Verstoß, aber auf jeden Fall Grund und Anlass kritisch nach dem Warum zu fragen - wenn der Besitzer nicht glaubhaft begründen kann, warum das Magazin für Jagd oder Schießstand bereits zu Hause geladen herumliegt, wars das. Das wäre soweit plausibel, aber ist an der Stelle natürlich nur Spekulation, möglicherweise war es auch anders.
Ich hoffe, diese Betrachtung empfindet hier niemand als unangemessen. Es geht mir dabei nicht darum, ein mögliches und auf jeden Fall schreckliches Geschehen plastisch auszumalen, sondern eine mir nahe liegende technische Betrachtung aufzuzeigen.