von Sronson » Samstag, 17. Oktober 2026, 03:37:43
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42Sehnsucht nach dem Mittelalter? Nach Hexenverbrennung? „Grundsätzlich“ und immer bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre Lynchjustiz abseits aller Rechtsstaatlichkeit!
Bei der Vorstellung, selbst unschuldig einer Straftat beschuldigt zu werden, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft und Empathiefähigkeit.
Nirgends habe ich gefordert, jmd. ohne ausreichenden Schuldnachweis zu verurteilen & zu bestrafen. Bitte lege mir keine Aussagen in den Mund, die ich nicht getätigt habe! Das ist eine ziemlich unfaire Diskussionsweise.
Du vermischst hier 2 völlig unterschiedliche Fragen:
1) Darf jmd. wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist? —> Nein.
2) Ist jmd. zwangsläufig unschuldig, wenn sich seine Schuld nicht zweifelsfrei nachweisen lässt? —> Auch nein.
Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nichts darüber aus, was
tatsächlich geschehen ist, sondern lediglich darüber, wie eine beschuldigte Person
im rechtlichen Sinne zu behandeln ist. Das sollte man klar trennen!
Man könnte übrigens auch sagen: Bei der Vorstellung, einen geliebten Menschen durch einen Mord zu verlieren und erleben zu müssen, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft & Empathiefähigkeit.
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42
Mich dünkt, als könnte RA Ohm recht behalten, als er am 26.03.2026 dem „Spiegel“ gegenüber äußerte, die Anklage begründe „keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht“. Die Indizienkette sei gewichtig, aber lückenhaft und angreifbar, heißt es weiter
Zwischen dem 26.03.2026 und heute liegen
31 Verhandlungstage. Hast du diese denn per Liveticker verfolgt?
Würde Ohm die Indizienkette weiterhin für lückenhaft & angreifbar halten und keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht sehen, hätte er seine Mandantin wohl kaum auf eine Verurteilung vorbereitet.
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42Mitnichten. Zu mahnen, mit dem Fabian-Prozess „nicht einen zweiten Eiskeller-Fall zu bekommen“, ist das gute Recht eines Strafverteidigers – auch wenn es manchem nicht gefällt.
Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich mMn nicht dadurch aus, was er gegenüber Zeitungen sagt, sondern dadurch, wie er seine Mandantin vor Gericht verteidigt.
[quote=Catch22 post_id=366944 time=1792198722 user_id=8791]Sehnsucht nach dem Mittelalter? Nach Hexenverbrennung? „Grundsätzlich“ und immer bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre Lynchjustiz abseits aller Rechtsstaatlichkeit!
Bei der Vorstellung, selbst unschuldig einer Straftat beschuldigt zu werden, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft und Empathiefähigkeit.[/quote]
Nirgends habe ich gefordert, jmd. ohne ausreichenden Schuldnachweis zu verurteilen & zu bestrafen. Bitte lege mir keine Aussagen in den Mund, die ich nicht getätigt habe! Das ist eine ziemlich unfaire Diskussionsweise.
Du vermischst hier 2 völlig unterschiedliche Fragen:
1) Darf jmd. wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist? —> Nein.
2) Ist jmd. zwangsläufig unschuldig, wenn sich seine Schuld nicht zweifelsfrei nachweisen lässt? —> Auch nein.
Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nichts darüber aus, was [i]tatsächlich[/i] geschehen ist, sondern lediglich darüber, wie eine beschuldigte Person [i]im rechtlichen Sinne[/i] zu behandeln ist. Das sollte man klar trennen!
Man könnte übrigens auch sagen: Bei der Vorstellung, einen geliebten Menschen durch einen Mord zu verlieren und erleben zu müssen, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft & Empathiefähigkeit.
[quote=Catch22 post_id=366944 time=1792198722 user_id=8791]
Mich dünkt, als könnte RA Ohm recht behalten, als er am 26.03.2026 dem „Spiegel“ gegenüber äußerte, die Anklage begründe „keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht“. Die Indizienkette sei gewichtig, aber lückenhaft und angreifbar, heißt es weiter[/quote]
Zwischen dem 26.03.2026 und heute liegen [u]31 Verhandlungstage[/u]. Hast du diese denn per Liveticker verfolgt?
Würde Ohm die Indizienkette weiterhin für lückenhaft & angreifbar halten und keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht sehen, hätte er seine Mandantin wohl kaum auf eine Verurteilung vorbereitet.
[quote=Catch22 post_id=366944 time=1792198722 user_id=8791]Mitnichten. Zu mahnen, mit dem Fabian-Prozess „nicht einen zweiten Eiskeller-Fall zu bekommen“, ist das gute Recht eines Strafverteidigers – auch wenn es manchem nicht gefällt.[/quote]
Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich mMn nicht dadurch aus, was er gegenüber Zeitungen sagt, sondern dadurch, wie er seine Mandantin vor Gericht verteidigt.