von Heckengäu » Freitag, 30. Oktober 2026, 21:14:53
Heckengäu hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 14:06:57
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30.10.2026 - 13:56 Uhr
Zeitfenster passt laut Anwalt nicht
Nun weist Ohm darauf hin, dass Fabians Handy, das in der Wohnung blieb, zuletzt um 10.50 Uhr aktiv war, das Auto der Angeklagten aber schon um 10.52 Uhr aus Güstrow wieder rausfuhr. Das zeigt eine Videoaufnahme. „Was haben wir für ein Zeitfenster? Wir haben maximal – gut gerechnet – 120 Sekunden. 120 Sekunden, wo es zu dieser Abholung gekommen sei. Das ist nicht viel Zeit. An diesem Tag gibt es keine Beweise, keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, die Fabian mit der Angeklagten gesehen haben. Die waren da in Eile mit 120 Sekunden, die konnten nicht spazieren gehen, die mussten schnell in das Auto, sonst passt die Zeitschiene nicht!“, sagt Ohm.
Eine "echte" Milchmädchenrechnung: An jedem Mobiltelefon ist einstellbar, wann das Display sich zur Ruhe begeben soll.
Es gibt Möglichkeiten von wenigen Sekunden bis zu mehreren Minuten (Bei mir sind das 2 min).
Fabians Telefion war bis 10:50 Uhr aktiv. Wir wissen nicht wie lange die Beleuchtung des Display eingestellt war.
Beispielsweise kann ein Mobilgerät wie meines auf 2 min eingestellt sein und bei einer vereinbarten Abholung aus der Hand gelegt werden, bei einem kurzen Weg zu einem Fahrzeug und Wegfahrt mit 190 Sachen brausend, noch aktiv sein wenn man schon Kilometerweit entfernt entschweift ist.
Deshalb ist die Darstellung der Verteidiger nicht nur vollkommen albern, sondern hochgradig irreführend - was ja auch in ihrem Trachten & Streben liegt:
So mußte Gertrud viel schlimme Worte hören. Einst, als sie an einem Morgen an der Gartenlinde lehnte und den frischen Gedächtniskranz für die Mutter mit Tränen netzte, da sah sie abermals den Mann mit dem Schlapphut vorübergehen. Er sang:
»Will der Menschen Bosheit siegen,
Zagt das Herz, von Trug umstellt,
Muß es nur an Gott sich schmiegen:
Er ist ja das Herz der Welt!«
[quote=Heckengäu post_id=368617 time=1793365617 user_id=9149]
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30.10.2026 - 13:56 Uhr
Zeitfenster passt laut Anwalt nicht
Nun weist Ohm darauf hin, dass Fabians Handy, das in der Wohnung blieb, zuletzt um 10.50 Uhr aktiv war, das Auto der Angeklagten aber schon um 10.52 Uhr aus Güstrow wieder rausfuhr. Das zeigt eine Videoaufnahme. „Was haben wir für ein Zeitfenster? Wir haben maximal – gut gerechnet – 120 Sekunden. 120 Sekunden, wo es zu dieser Abholung gekommen sei. Das ist nicht viel Zeit. An diesem Tag gibt es keine Beweise, keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, die Fabian mit der Angeklagten gesehen haben. Die waren da in Eile mit 120 Sekunden, die konnten nicht spazieren gehen, die mussten schnell in das Auto, sonst passt die Zeitschiene nicht!“, sagt Ohm.
[/quote]Eine "echte" Milchmädchenrechnung: An jedem Mobiltelefon ist einstellbar, wann das Display sich zur Ruhe begeben soll.
Es gibt Möglichkeiten von wenigen Sekunden bis zu mehreren Minuten (Bei mir sind das 2 min).
Fabians Telefion war bis 10:50 Uhr aktiv. Wir wissen nicht wie lange die Beleuchtung des Display eingestellt war.
Beispielsweise kann ein Mobilgerät wie meines auf 2 min eingestellt sein und bei einer vereinbarten Abholung aus der Hand gelegt werden, bei einem kurzen Weg zu einem Fahrzeug und Wegfahrt mit 190 Sachen brausend, noch aktiv sein wenn man schon Kilometerweit entfernt entschweift ist.
Deshalb ist die Darstellung der Verteidiger nicht nur vollkommen albern, sondern hochgradig irreführend - was ja auch in ihrem Trachten & Streben liegt:
So mußte Gertrud viel schlimme Worte hören. Einst, als sie an einem Morgen an der Gartenlinde lehnte und den frischen Gedächtniskranz für die Mutter mit Tränen netzte, da sah sie abermals den Mann mit dem Schlapphut vorübergehen. Er sang:
»Will der Menschen Bosheit siegen,
Zagt das Herz, von Trug umstellt,
Muß es nur an Gott sich schmiegen:
Er ist ja das Herz der Welt!«