von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 09:30:34
Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 20:12:54
Apropos Scharade, passend zum Folgenden:
Sind die Äußerungen von Ra Löcker bezüglich TZ2, sinngemäß „Kriminelle Vergangenheit“, von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder gibt es Tatsachen in der Prozessakte, z.B. im Kriminalaktennachweis der Zeugen, die diese Annahme rechtfertigen, oder ist „kriminell“ als eine allgemeine laienhafte Äußerung über ein bestimmtes, sozial unpassendes, Verhalten zu verstehen?
Gina hat in ihrer Einlassung davon berichtet, dass OK ihm von seiner kriminiellen Vergangenheit erzählt habe. Wenn Löcker seine Aussage wiederum so formuliert hat, dass er sich auf Ginas Aussage bezog, wovon ich ausgehen würde, dann dürfte das unproblematisch gewesen sein.
Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 20:12:54
Die Formulierungen von Journalisten müssen keine Fachtermini verwenden oder den Ansprüchen eines Juristen genügen, sondern verständlich sein.
Der erste Teil ist zwar richtig, den zweiten Teil würde ich aber gerade für den Artikel von Martin Trotz nicht unterschreiben. Der Artikel war suggestiv missverständlich formuliert und ich bin mir sehr sicher, dass er das deutlich besser hätte hinbekommen können, wenn er vorher etwas zu den Grundlagen von Indizienprozessen rechercherit hätte.
Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 20:12:54
[...] zwei Nichtjuristen:
Schöff:in 1 und Schöff:in 2.
Das sind ehrenamtliche Laien, und sind besonders dadurch ausgezeichnet, dass sie
keine Juristen sind:
Davon ist zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen, aber kleiner Funfact am Rande: Auch Menschen die eine (völlständig abgeschlossene) juristische Ausbildung genossen haben, können Schöffen werden, sofern sie nicht in explizit augeschlossenen Berufen tätig sind, sieh dazu
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 34.
(Technisch gesehen würde der Wortlaut dieses Gesetzes sogar solche Berufe erlauben.)
Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 20:12:54
Wo ist die Grenze zwischen Scharade und kritischer Betrachtung, wenn 3 Profis und 2 Amateure als 5 gleichberechtigte Ehrenwerte Richter zu einem Urteil kommen müssen?
[...]
Die zwei primären Zielgruppen der Plädoyers von Anklage und Verteidigung sind zwei Nichtjuristen:
Schöff:in 1 und Schöff:in 2.
Tja, dass ist eine gute Frage.
Ich gehe mit, dass die Plädoyers insbesondere die der Verteidigung, primär an die beiden Schöffen gerichtet waren, weil insbesondere Herr Ohm und Herr Löcker beide ganz genau wissen, dass sie bei den Berufsrichtern mit der Sachlage keinen Blumentopf mehr gewinnen können und die letzte Hoffnung für Gina, zumindest was das Urteil des Landgerichtes angeht, damit darin besteht, dass die beiden Schöffen die Berufsrichter mit 2:3 zum Freispruch überstimmen.
Meiner Ansicht nach dürfte aber auch dieses Szenarion sehr unwahrscheinlich sein.
Denn erstens ist es glaub ich fair annzunehmen, dass die Schöffen im Vergleich zum juristischen Durchschnittslaien, über deutlich mehr juristisches Wissen verfügen und sich dort selbst, gerade bei so einem Prozess, stark fortbilden.
Und zweitens, müssen die Berufsrichter den Schöffen spätestens bei den Beratungen zur Urteilsfindung bei juristischen Unklarheiten helfen.
Ich weiß das natürlich nicht, aber ich würde auch vermuten, dass nach jedem Prozesstag mindestens mal ein kurzes Coaching stattgefunden hat, wo die Schöffen mit dem Berufsrichtern zusammensaßen, juristische Fragen stellen konnten und ihnen die wichtigsten Begriffe, juristisch genau definiert wurden.
(Eventuell fand ein solches Coaching auch (oder nur) schon jeweils vor dem Prozesstag statt, damit die Schöffen vorbereitet wurden, worauf sie an dem Tag besonders achten müssen.)
[quote=Gastleser post_id=369344 time=1793905974]
Apropos Scharade, passend zum Folgenden:
Sind die Äußerungen von Ra Löcker bezüglich TZ2, sinngemäß „Kriminelle Vergangenheit“, von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder gibt es Tatsachen in der Prozessakte, z.B. im Kriminalaktennachweis der Zeugen, die diese Annahme rechtfertigen, oder ist „kriminell“ als eine allgemeine laienhafte Äußerung über ein bestimmtes, sozial unpassendes, Verhalten zu verstehen?
[/quote]
Gina hat in ihrer Einlassung davon berichtet, dass OK ihm von seiner kriminiellen Vergangenheit erzählt habe. Wenn Löcker seine Aussage wiederum so formuliert hat, dass er sich auf Ginas Aussage bezog, wovon ich ausgehen würde, dann dürfte das unproblematisch gewesen sein.
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Es entbehrt dabei natürlich nicht ein gewisser Ironie, dass Löcker offensichtlich stark an der Formulierung der Einlassung mitgewirkt hat und die Angeklagte ja insbesondere auch lügen darf.
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[quote=Gastleser post_id=369344 time=1793905974]
Die Formulierungen von Journalisten müssen keine Fachtermini verwenden oder den Ansprüchen eines Juristen genügen, sondern verständlich sein.
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Der erste Teil ist zwar richtig, den zweiten Teil würde ich aber gerade für den Artikel von Martin Trotz nicht unterschreiben. Der Artikel war suggestiv missverständlich formuliert und ich bin mir sehr sicher, dass er das deutlich besser hätte hinbekommen können, wenn er vorher etwas zu den Grundlagen von Indizienprozessen rechercherit hätte.
[quote=Gastleser post_id=369344 time=1793905974]
[...] zwei Nichtjuristen:
Schöff:in 1 und Schöff:in 2.
Das sind ehrenamtliche Laien, und sind besonders dadurch ausgezeichnet, dass sie [u]keine[/u] Juristen sind:
[/quote]
Davon ist zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen, aber kleiner Funfact am Rande: Auch Menschen die eine (völlständig abgeschlossene) juristische Ausbildung genossen haben, können Schöffen werden, sofern sie nicht in explizit augeschlossenen Berufen tätig sind, sieh dazu [url=https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__34.html]Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 34[/url].
[size=85](Technisch gesehen würde der Wortlaut dieses Gesetzes sogar solche Berufe erlauben.)[/size]
[quote=Gastleser post_id=369344 time=1793905974]
Wo ist die Grenze zwischen Scharade und kritischer Betrachtung, wenn 3 Profis und 2 Amateure als 5 gleichberechtigte Ehrenwerte Richter zu einem Urteil kommen müssen?
[...]
Die zwei primären Zielgruppen der Plädoyers von Anklage und Verteidigung sind zwei Nichtjuristen:
Schöff:in 1 und Schöff:in 2.
[/quote]
Tja, dass ist eine gute Frage.
Ich gehe mit, dass die Plädoyers insbesondere die der Verteidigung, primär an die beiden Schöffen gerichtet waren, weil insbesondere Herr Ohm und Herr Löcker beide ganz genau wissen, dass sie bei den Berufsrichtern mit der Sachlage keinen Blumentopf mehr gewinnen können und die letzte Hoffnung für Gina, zumindest was das Urteil des Landgerichtes angeht, damit darin besteht, dass die beiden Schöffen die Berufsrichter mit 2:3 zum Freispruch überstimmen.
Meiner Ansicht nach dürfte aber auch dieses Szenarion sehr unwahrscheinlich sein.
Denn erstens ist es glaub ich fair annzunehmen, dass die Schöffen im Vergleich zum juristischen Durchschnittslaien, über deutlich mehr juristisches Wissen verfügen und sich dort selbst, gerade bei so einem Prozess, stark fortbilden.
Und zweitens, müssen die Berufsrichter den Schöffen spätestens bei den Beratungen zur Urteilsfindung bei juristischen Unklarheiten helfen.
Ich weiß das natürlich nicht, aber ich würde auch vermuten, dass nach jedem Prozesstag mindestens mal ein kurzes Coaching stattgefunden hat, wo die Schöffen mit dem Berufsrichtern zusammensaßen, juristische Fragen stellen konnten und ihnen die wichtigsten Begriffe, juristisch genau definiert wurden.
(Eventuell fand ein solches Coaching auch (oder nur) schon jeweils vor dem Prozesstag statt, damit die Schöffen vorbereitet wurden, worauf sie an dem Tag besonders achten müssen.)