MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Connery » Mittwoch, 21. Februar 2024, 16:35:02

Ich bin gespannt was jetzt hier noch raus kommt. Es wurden in diesem Fall schon einige „Säue durchs Dorf getrieben“. Ich hoffe für die kleine Peggy das ihr Peiniger gefunden wird und er seine Strafe erhält! Ein Fall der einem leider immer in Erinnerung bleiben wird.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von DB Cooper » Mittwoch, 22. November 2023, 14:33:36

https://www.bild.de/news/inland/news-in ... .bild.html

Der Fall wird beruhend auch einer privaten Klage noch einmal aufgerollt. Gut so, ich bin gespannt!

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Gast Mandy » Dienstag, 27. Oktober 2020, 17:04:29

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von AngRa » Samstag, 24. Oktober 2020, 05:54:52

Die Ermittlungen sind eingestellt worden.
Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Manuel S. wurde eingestellt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth


BAYREUTH. Am Montag, den 7. Mai 2001, verschwand die damals neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg im Landkreis Hof spurlos. Zuletzt wurde das Mädchen am Henri-Marteau-Platz in Lichtenberg von mehreren Zeugen gegen 13.24 Uhr lebend gesehen, von da an verlor sich ihre Spur. Es bestand der Verdacht eines Sexual- und Tötungsdelikts.

Die Ermittlungen hatten zunächst zur Beschuldigung des zur Tatzeit 24-jährigen Ulvi K. geführt. Er wurde am 30.04.2004 von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Hof in einem Indizienprozess wegen Mordes zum Nachteil von Peggy Knobloch zu lebenslanger Freiheitsstrafe und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Am 03.04.2013 beantragte der Verteidiger von Ulvi K. die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er beschränkte den Antrag auf die Verurteilung wegen des Mordes an Peggy Knobloch. Die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war nicht Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags.

Mit Beschluss vom 09.12.2013 erklärte die 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth den Wiederaufnahmeantrag für zulässig. Am 14.05.2014 hob sie das Urteil des Landgerichts Hof aus dem Jahr 2004 insoweit auf, als der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, und sprach ihn frei. Der Freispruch ist rechtskräftig. Ein Vollzug der Freiheitsstrafe war zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

Im Sommer 2016 wurden in einem Waldstück in der Nähe von Rodacherbrunn/Thüringen, etwa 16 Kilometer von Lichtenberg entfernt, die sterblichen Überreste von Peggy Knobloch gefunden. Der Fund führte zur Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Die Historie des Verfahrens, der enorme Umfang an Akten und Informationen und insbesondere die erst 15 Jahre später aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy Knobloch erforderten die Einrichtung einer kriminalpolizeilichen Sonderkommission mit einem außergewöhnlich hohen personellen, materiellen und finanziellen Aufwand.

Zudem bezogen die Beamten der SOKO auch wissenschaftliche Disziplinen ein, die außerhalb üblicher Ermittlungsroutine stehen, wie beispielsweise Gutachten zur Auswertung von Torf-, Pollen- und Farbpartikelspuren.

Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen der am Fundort gesicherten Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den im Tatzusammenhang bereits früher einmal beschuldigten Manuel S., der zur Tatzeit im Alter von 24 Jahren in Lichtenberg gewohnt und gelebt hatte, erneut in den Fokus der Ermittlungen. So haben die Ermittlungen ergeben, dass sich der Beschuldigte zur tatkritischen Zeit ohne gesichertes Alibi in Lichtenberg aufhielt und Arbeiten durchführte, die mit den am Leichenablageort gefundenen Spuren korrelieren. Peggy Knobloch befand sich zum Zeitpunkt ihrer letzten Sichtung in unmittelbarer Nähe des Hauses des Beschuldigten.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten die Beamten der SOKO im September 2018 die Vernehmung des Beschuldigten S. durch. Hierbei gab er zu, am Tag des Verschwindens von Peggy mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein ihm namentlich bekannter Mann angehalten habe. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gab der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Er habe noch versucht, es zu beatmen. Weiter gab er an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen - dem späteren Fundort - abgelegt habe. Er ergänzte, dass er wenige Tage später den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke bei sich zu Hause verbrannt habe. Er bestritt jedoch, Peggy Knobloch getötet zu haben. Später widerrief er das Geständnis über die Verbringung der Leiche. Sein Rechtsanwalt erhob zudem schwerwiegende Vorwürfe gegen die Ermittler.

Gegen den Beschuldigten erließ das Amtsgericht Bayreuth am 11.12.2018 Untersuchungshaftbefehl, den es am 24.12.2018 jedoch wieder aufhob.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth stellte mit Beschluss vom 13.02.2019, mit dem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen die Aufhebung des Haftbefehls verworfen wurde, fest, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der Aussagen des Beschuldigten festzustellen seien.

Das Geständnis über die Verbringung und Ablage von Peggy Knobloch im Wald bei Rodacherbrunn durfte somit verwertet werden.

Die 3. Strafkammer bejahte gleichzeitig den dringenden Tatverdacht, dass Manuel S. zumindest an der Verbringung der Leiche von Peggy Knobloch beteiligt gewesen war, einen dringenden Tatverdacht der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch verneinte sie jedoch.

Infolge der Feststellungen des Landgerichts tätigte die Sonderkommission nochmals intensive Ermittlungen, die Ende 2019 abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt wurden.

Die abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.

Voraussetzung für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht, auf dessen Grundlage die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.

Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch.

Aufgrund des Zustandes der sterblichen Überreste des Mädchens nach einer Liegezeit 15 Jahren, in dessen Folge bereits viele Spuren unwiederbringlich verloren gegangen waren, ließ sich die Todesursache nicht mehr feststellen.

Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.

Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken.

Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.

Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom 16.10.2020 insgesamt eingestellt. Damit endet nach nunmehr über 19 Jahren ein komplexes Ermittlungsverfahren, das überregional hohe Aufmerksamkeit erfuhr und wiederholt im Blick der Öffentlichkeit stand.

Die zahlreichen Beamten der Sonderkommissionen und die Staatsanwaltschaften Hof und Bayreuth haben über Jahre unermüdlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, das Verbrechen aufzuklären. Sie arbeiteten an rund 6.400 Ermittlungsspuren, gingen hunderten Hinweisen nach und führten insgesamt zirka 3.600 Vernehmungen durch. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurden zudem etwa 250 Gutachten durch unterschiedlichste Spezialisten erstellt. Letztendlich umfassen die gesamten Ermittlungen zirka 450 Aktenordner.

Der Ermittlungskomplex „Peggy“ mit allen Verfahren ist nun vollständig beendet.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 020/24.php

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Widasedumi » Sonntag, 21. Juni 2020, 04:42:10

PHOBIE hat geschrieben: Donnerstag, 11. Juni 2020, 23:37:11 Unglaublich was jetzt los ist betreffend Kinderschänder und Kinderpornographie .
Diesen Fall empfinde ich als ganz typisch für die Aktivität eines Kinderschänder Rings auch bei Fällen wie Inga G befürchte ich das .
Sicherlich gibt es auch Einzeltäter aber bei etlichen Fällen schaut es nach ganzen Netzwerken aus , wir leben in aufgewühlten Zeiten plötzlich scheinen Dinge in Angriff genommen zu werden die Jahrzehnte keinen
vom Hocker rissen , ist Corona oder aber das Finstere Internet der Grund ?
Egal , ich hoffe das Kinderschänder ab nun weder in der Realen Welt noch im Internet mehr Ruhe bekommen das Ermittler endlich zu einer zeitlich unbegrenzten Jagt gegen sie blassen !
Wenn die Corona-Maßnahmen den Kinderschändern schaden, haben sie hier einen positiven Nebeneffekt.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von PHOBIE » Donnerstag, 11. Juni 2020, 23:37:11

Unglaublich was jetzt los ist betreffend Kinderschänder und Kinderpornographie .
Diesen Fall empfinde ich als ganz typisch für die Aktivität eines Kinderschänder Rings auch bei Fällen wie Inga G befürchte ich das .
Sicherlich gibt es auch Einzeltäter aber bei etlichen Fällen schaut es nach ganzen Netzwerken aus , wir leben in aufgewühlten Zeiten plötzlich scheinen Dinge in Angriff genommen zu werden die Jahrzehnte keinen
vom Hocker rissen , ist Corona oder aber das Finstere Internet der Grund ?
Egal , ich hoffe das Kinderschänder ab nun weder in der Realen Welt noch im Internet mehr Ruhe bekommen das Ermittler endlich zu einer zeitlich unbegrenzten Jagt gegen sie blassen !

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Gast Ghost » Dienstag, 25. Februar 2020, 00:02:57

@katja
Tja man rätselt wohl weiter wenn ich nach deiner Presse Mitteilung gehe .
Im Prinzip nichts neues in dem Fall , wenn der Feuerwehrmann so richtig verdächtig wäre Peggy getötet zu haben oder nur verschart dann müsste es doch eine Anklage gegen ihn geben aber nichts !
Ich rechne leider nicht mehr mit einer Astreinen Lösung des Falles , sehr schlimm für die getötete Peggy :(

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von katja » Sonntag, 01. Dezember 2019, 20:24:19

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von DB Cooper » Sonntag, 01. Dezember 2019, 19:23:10

Leider nur mit Abo und woanders findet man dazu nichts.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Agatha Christie » Sonntag, 01. Dezember 2019, 13:50:19

Heute ist in der Bildzeitung Ei interessanter neuer +Artikel erschienen.

https://www.bild.de/bild-plus/news/inla ... .bild.html

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Agatha Christie » Freitag, 10. Mai 2019, 12:53:29

Fall Peggy: Ermittlungen gegen früheren Verdächtigen gefordert

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... rt,RPm8NAa

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von talida » Dienstag, 07. Mai 2019, 12:50:30

Vor 18 Jahren verschwand Peggy Knobloch

Ehefrau des Hauptverdächtigen spricht: So lebt die Familie mit den Mordvorwürfen


Manuel S. gilt als Hauptverdächtiger in dem Fall

Am 7. Mail 2001 verschwand Peggy Knobloch auf dem Weg von der Schule nach Hause. Jahrelang war das Mädchen spurlos verschwunden, bis ein Pilzsammler im Juni 2015 die Leiche der Neunjährigen in einem Wald entdeckte. Bis heute ist unklar, wer Peggy getötet hat. Manuel S. gilt als einer der Hauptverdächtigen. Wie die Familie mit den Mordvorwürfen lebt, erzählt die Ehefrau von Manuel S. im Video oben.

https://www.rtl.de/cms/ehefrau-des-haup ... 34075.html

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Gast » Mittwoch, 17. April 2019, 13:57:09

Gast hat geschrieben:Ich frage mich, weshalb das Band erst jetzt auftaucht.
Wen blamiert die jetztige Veröffentlichung von dem Tonband denn noch?
Den Richter und den Staatsanwalt? Steckt hier vielleicht eine Racheaktion der Ermittler dahinter, die mit der Veröffentlichung von dem Band Richter und Staatsanwalt "Fehler" im Wiederaufnahmeverfahren anhängen wollen?
Interessant finde ich, dass der Staatsanwalt wohl bei der Vernehmung von M. im September nicht dabei war. Wohl aber der "Profi" aus München. Würde mich nicht wundern, wenn der Staatsanwalt ganz zufällig zu dieser Zeit im Urlaub gewesen ist.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Gast » Montag, 15. April 2019, 15:26:05

Ich frage mich, weshalb das Band erst jetzt auftaucht. Es wäre doch viel angebrachter gewesen, wenn es im Wiederaufnahmeverfahren thematisiert worden wäre.
Haben die Ermittler wirklich so gepennt, oder durfte es nicht verwendet werden, weil vielleicht alles ganz anders war?
Ich persönlich glaube ja an einen VU. Dreh und Angelpunkt ist für mich der Notruf von dem Jungen.
Doch wer könnte die Person sein, die keiner verraten will oder darf.
Weiß eigentlich jemand, welches Bestattungsunternehmen damals die Beerdigung übernommen hatte von der Frau, dessen Grab man geöffnet hatte. War M. dort schon beschäftigt? Würde die Graföffnung erklären.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Melanie » Samstag, 23. März 2019, 02:04:47

Zfaktor hat geschrieben:ich weiß es nicht wie es mit so richtig tiefgehenden Christen ausschaut aber ich denke das Religiöse ist hier leider fehl am Platz
@Zfaktor
Da gebe ich dir im engeren Sinne recht, denn mit Glauben kann ich keinen Fall lösen.

Mein Glaube hilft mir aber, mit diesem ungesühnten Verbrechen umgehen zu können. Da ist Peggy gewesen, ein Kind ohne Chancen. Da brauche ich den Glauben an eine höhere Gerechtigkeit. Einfach abhaken kann ich diesen krassen Fall nicht. Doch als Christ kann ich für die Seele des Kindes beten. Das ist eine wunderbare Möglichkeit, um mit dieser Ungerechtigkeit fertig zu werden.

Zur Tat oder zum Täter kann ich nichts sagen. Es ist für mich völlig undurchschaubar.

Was du bezüglich Ulvi schreibst, ist doch klar, dass der Mann manipulierbar war und ist. Er konnte nicht eigenverantwortlich und nicht vorsätzlich handeln. Sein Verantwortungsbewusstsein liegt weit unterhalb einer Strafmündigkeit. Die Frage bei Ulvi ist die, wer ihn eventuell als Werkzeug benutzt hat? Wenn es denn überhaupt so war, wie es derzeit im Raum steht?

Einem Geistesschwachen kann man manches andichten, besonders wenn man ihm vorgaukelt, dadurch sein Freund sein zu wollen. Jedes Kind sucht Freundschaften zu seinesgleichen. Das ist ein elementares Bedürfnis jedes Menschen, weil er ein soziales Wesen ist. Wenn nun jemand erkannt hat, dass Ulvi für ein Freundschaftsversprechen alles macht, kann man nicht ausschließen, dass Ulvi als Werkzeug für fremde Interessen missbraucht wurde. Und die nächste Frage ist die, warum das Mädchen eigentlich mundtot gemacht werden musste, welcher Plan dahintersteckte, wem dieser Plan nützte und wen dieser Plan vor Ermittlungen abschirmte?

Das sind die Fragen, die ich mir stelle, und die wahrscheinlich im Dunkeln bleiben.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Zfaktor » Freitag, 22. März 2019, 22:03:16

Ich möchte hier noch mal nachsetzen - in einem bestimmten Forum läuft eine Anti Ulvi K . Hetze die wirklich schon am Rande des Rechtsstaatlich erlaubten entlang läuft.
Grundsätzlich weiß man nicht was Peggy an dem Tragischen Maitag 2001. geschah, das MS eine Rolle spielte scheint klar zu sein - welche genau :? .

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Zfaktor » Freitag, 22. März 2019, 21:40:35

@Melanie
Irgendwie klappt es bei mir nicht mit dem Zitieren :roll: .
Mir geht es um MS seine Eigennützigkeit gegenüber UK, ich bin lockerer Christ - ich weiß es nicht wie es mit so richtig tiefgehenden Christen ausschaut aber ich denke das Religiöse ist hier leider fehl am Platz.
Ein verbringen von Peggy um Ulvi zu helfen wäre nur denkbar wenn MS und UK eingeschworene Freunde wären , so richtige Freunde /auf Leben und Tod.
MS und UK waren angeblich sich nicht grün , da stimmt was nicht . :?
Ich wünsche mir für Peggy das es noch herauskommt was wirklich geschah - nur alles ist leider so verdreht :cry: .

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Zfaktor » Freitag, 22. März 2019, 21:21:02

Melanie hat geschrieben:In einem strafrechtlichen Verfahren in einem Rechtsstaat steht die Form vor dem Inhalt:
Formales wie 'Rechtmäßigkeit', 'Verhältnismäßigkeit', 'örtliche und sachliche Zuständigkeit' müssen gegeben sein, wenn das Verfahren in Gang kommen soll.
Wenn diese Voraussetzungen nicht stimmen, kommt es erst gar nicht zu einer inhaltlichen Verhandlung.

Die Geschichte mit dem Tonband scheint mir eine Frage der 'Rechtmäßigkeit' zu sein.
--------------------------------------------------

Davon will ich mal den Blick wenden, weil mich inhaltlich eine Frage der Beziehungsqualität zwischen Manuel und Ulvi umtreibt. Es wird ja derzeit auf der Seite der "Ulvi-Gegner" viel über eine Version spekuliert, wer von dem Manuel-Ulvi-Duo wie am Tod von Peggy beteiligt war, und auf der anderen Seite wird diese neue Version nur als das 25. Phantasieprodukt von Ulvi erachtet.

Scheinbar soll diese Tonbandaufnahme, bzw. die Meinung von Unbeteiligten dazu, eine Beurteilung unterstützen, ob der Inhalt wahrscheinlich bzw. zutreffend sein könnte.

Meine momentanen Gedanken hierzu:

Ich möchte mich nicht am Tonband festmachen, sondern feststellen, dass niemand an diesem helllichten Tag die zwei Männer mit dem Mädchen in Lichtenberg gesehen hat.

Ich nehme in Medien und in einem bestimmten Forum eine Tendenz wahr, dem Ulvi die Tötung zuzuschreiben und dem Manuel die Wiederbelebungsversuche.

Es ist jedoch aus dem gesamten Fall und speziell im Verfahren gegen Manuel deutlich geworden, dass die Beziehung von Manuel zu Ulvi doppelschichtig war. Es soll eine frühere sexuelle Beziehung gegeben haben zwischen den beiden. Der Ulvi soll dem Manuel zuliebe auch Dinge auf dessen Geheiß hin getan haben, wie Exhibitionieren vor der Schule. Ulvi hätte das auch getan damit Manuel sein Freund bleibt.
Dagegen hat sich Manuel gegenüber Dritten nie zu Ulvi als Freund bekannt, sondern hat sich eher verächtlich und abwertend über ihn geäußert. Er habe ihn zwar benutzt, wenn er ihm nützlich war, aber es war demzufolge eher keine gleichwertige Freundschaft. Es gab nach meiner Auffassung sogar die Tendenz - insbes. seitens einer Angehörigen von Manuel - die Verdächtigungen von Manuel auf Ulvi umzulenken.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob sich ein Manuel, der sich für Peggys Leben einsetzte, welches ein anderer (aus Versehen oder auch nicht?) in Gefahr brachte, so selbstlos einsetzt und vermeidbare Risiken in Kauf nimmt, indem er die Leiche des Kindes versteckt sowie Gegenstände des Kindesverbrennt, obwohl er mit dem Tod nichts zu tun hat. Und nun soll dieser geistig minderbemittelte Altersgenosse, den er eigentlich nicht ebenbürtig als Freund akzeptierte, sondern eher hin und wieder mal für seine Bedürfnisse nutzte, ihn dazu erbarmt haben, ihm das Verstecken der Kindesleiche abzunehmen und die verräterischen Gegenstände zu vernichten?

Wenn Manuel nichts mit dem Tod zu tun hat, dann verhielt er sich in seinen Diensten für Ulvi im Nachtatverhalten wirklich uneigennützig und beispiellos hilfsbereit, nahm Risiken auf sich und belastete sein Gewissen mit einem schwerwiegenden Wissen, das er trotz des großen öffentlichen Drucks geheim halten musste.

War er wirklich dieser Typ von Mensch, sich für einen geistesschwachen Freund aufzuopfern und mit ihm durch Dick und Dünn zu gehen?

Ich bringe diesen Typus nicht mit dem ungleichen Verhältnis der beiden auf die Reihe. Der Manuel hatte zwar Kontakte zu Ulvi, gebrauchte diesen auch für seine Interessen, bekannte sich jedoch nie öffentlich zu ihm als Freund.

Warum hat Manuel dann dieses große Opfer auf sich genommen für einen Bekannten, über den er zuweilen verächtlich sprach und den er nicht groß zu schätzen schien? Diese Frage habe ich an die derzeitig gehandelte neue Tatversion.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Melanie » Samstag, 23. Februar 2019, 10:04:29

In einem strafrechtlichen Verfahren in einem Rechtsstaat steht die Form vor dem Inhalt:
Formales wie 'Rechtmäßigkeit', 'Verhältnismäßigkeit', 'örtliche und sachliche Zuständigkeit' müssen gegeben sein, wenn das Verfahren in Gang kommen soll.
Wenn diese Voraussetzungen nicht stimmen, kommt es erst gar nicht zu einer inhaltlichen Verhandlung.

Die Geschichte mit dem Tonband scheint mir eine Frage der 'Rechtmäßigkeit' zu sein.
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Davon will ich mal den Blick wenden, weil mich inhaltlich eine Frage der Beziehungsqualität zwischen Manuel und Ulvi umtreibt. Es wird ja derzeit auf der Seite der "Ulvi-Gegner" viel über eine Version spekuliert, wer von dem Manuel-Ulvi-Duo wie am Tod von Peggy beteiligt war, und auf der anderen Seite wird diese neue Version nur als das 25. Phantasieprodukt von Ulvi erachtet.

Scheinbar soll diese Tonbandaufnahme, bzw. die Meinung von Unbeteiligten dazu, eine Beurteilung unterstützen, ob der Inhalt wahrscheinlich bzw. zutreffend sein könnte.

Meine momentanen Gedanken hierzu:

Ich möchte mich nicht am Tonband festmachen, sondern feststellen, dass niemand an diesem helllichten Tag die zwei Männer mit dem Mädchen in Lichtenberg gesehen hat.

Ich nehme in Medien und in einem bestimmten Forum eine Tendenz wahr, dem Ulvi die Tötung zuzuschreiben und dem Manuel die Wiederbelebungsversuche.

Es ist jedoch aus dem gesamten Fall und speziell im Verfahren gegen Manuel deutlich geworden, dass die Beziehung von Manuel zu Ulvi doppelschichtig war. Es soll eine frühere sexuelle Beziehung gegeben haben zwischen den beiden. Der Ulvi soll dem Manuel zuliebe auch Dinge auf dessen Geheiß hin getan haben, wie Exhibitionieren vor der Schule. Ulvi hätte das auch getan damit Manuel sein Freund bleibt.
Dagegen hat sich Manuel gegenüber Dritten nie zu Ulvi als Freund bekannt, sondern hat sich eher verächtlich und abwertend über ihn geäußert. Er habe ihn zwar benutzt, wenn er ihm nützlich war, aber es war demzufolge eher keine gleichwertige Freundschaft. Es gab nach meiner Auffassung sogar die Tendenz - insbes. seitens einer Angehörigen von Manuel - die Verdächtigungen von Manuel auf Ulvi umzulenken.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob sich ein Manuel, der sich für Peggys Leben einsetzte, welches ein anderer (aus Versehen oder auch nicht?) in Gefahr brachte, so selbstlos einsetzt und vermeidbare Risiken in Kauf nimmt, indem er die Leiche des Kindes versteckt sowie Gegenstände des Kindesverbrennt, obwohl er mit dem Tod nichts zu tun hat. Und nun soll dieser geistig minderbemittelte Altersgenosse, den er eigentlich nicht ebenbürtig als Freund akzeptierte, sondern eher hin und wieder mal für seine Bedürfnisse nutzte, ihn dazu erbarmt haben, ihm das Verstecken der Kindesleiche abzunehmen und die verräterischen Gegenstände zu vernichten?

Wenn Manuel nichts mit dem Tod zu tun hat, dann verhielt er sich in seinen Diensten für Ulvi im Nachtatverhalten wirklich uneigennützig und beispiellos hilfsbereit, nahm Risiken auf sich und belastete sein Gewissen mit einem schwerwiegenden Wissen, das er trotz des großen öffentlichen Drucks geheim halten musste.

War er wirklich dieser Typ von Mensch, sich für einen geistesschwachen Freund aufzuopfern und mit ihm durch Dick und Dünn zu gehen?

Ich bringe diesen Typus nicht mit dem ungleichen Verhältnis der beiden auf die Reihe. Der Manuel hatte zwar Kontakte zu Ulvi, gebrauchte diesen auch für seine Interessen, bekannte sich jedoch nie öffentlich zu ihm als Freund.

Warum hat Manuel dann dieses große Opfer auf sich genommen für einen Bekannten, über den er zuweilen verächtlich sprach und den er nicht groß zu schätzen schien? Diese Frage habe ich an die derzeitig gehandelte neue Tatversion.

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

von Glaubnix » Donnerstag, 21. Februar 2019, 19:27:01

Anwältin von Ulvi K. stellt Strafanzeigen gegen Ermittler der Soko Peggy

https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall ... -1.4340306

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