Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Dann beginnt Staatsanwalt Tomas Orschitt mit seinem Plädoyer. Er kündigt an, ausführlich und langsam zu sprechen, auch damit Catalin C. alles gut übersetzt bekommen kann. "Vielleicht will er sich dann im letzten Wort noch einmal anders äußern, als bisher", sagt Orschitt.
Er trägt noch einmal die Lebensgeschichte des Angeklagten vor, beschreibt mit wenigen Worten seine Kindheit, Jugend, Schulzeit und Ausbildung. Dann berichtet er knapp von dem Messerangriff auf die Prostituierte in Rumänien im April 2005, bei dem die zuständigen Behörden von einer Notwehrsituation ausgingen. Tomas Orschitt kommt dann auf das Delikt in Kufstein im Januar 2014 zu sprechen, beschreibt den Tatabend, C.s Aufbruch von seinem Lastwagen mit der Hubstange: "Fest entschlossen, ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt zu begehen".
An der Innpromenande traf er auf die französische Austauschstudentin Lucile K. Mit dem ersten, möglicherweise schon allein tödlichen schweren Schlag ins Gesicht ging die junge Frau zu Boden, C. schlug noch einmal zu. "Er zog seine Beute eine Böschung herab", sagt der Ankläger, und beschreibt das Sexualdelikt und K.s Tod, wenige Minuten später.
Im Anschluss beschreibt Orschitt, wie C. an den Kaiserstuhl kam, gibt den Inhalt der Aussage seiner Stiefschwester wieder. Ab Oktober 2015 war C. bei der Firma Döpke in Endingen beschäftigt, im Dezember zog seine Familie nach, allerdings nur für wenige Monate. "Seinem Arbeitgeber war er ein angenehmer und zuverlässiger Mitarbeiter", sagt Orschitt, bezugnehmend auf die Aussage von Holger Döpke.
Dann kommt Orschitt auf den 6. November 2016 zu sprechen, rekonstruiert den Tatablauf. Er beschreibt, wie Carolin G. den Vormittag verbrachte. "Im Bewusstsein und mit dem Ziel, wie schon 2014 eine gleichgelagerte Tat zu begehen", habe C. sich von der Spedition Döpke auf den Weg in den Wald gemacht. Carolin G. sei ein Zufallsopfer gewesen. War er betrunken? "Eine etwaige Alkoholisierung des Angeklagten hätte keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung."
Gegen 15.25 Uhr sei der Angeklagte auf Carolin G. getroffen, habe sie geschlagen, "vielleicht mit einer Schnapsflasche, vielleicht mit einem anderen Schlagwerkzeug", würgte sie, hielt ihr den Mund zu. "Ihm war bewusst, dass Carolin G. diese Attacke nicht wird überleben können", sagt Orschitt. "Ziel war es, sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen und das Leben der Carolin G. zu beenden." Orschitt beschreibt die Sexualstraftat, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Carolin G. Der Angeklagte habe gemerkt, dass sein Opfer noch lebt, dann die finalen Schläge auf den Kopf durchgeführt.
"Er wollte keine lebende Zeugin hinterlassen." C. habe danach den Schuh von Carolin G. und ihr Handy an eine andere Stelle deponiert, das iPhone zerstört. Im Anschluss habe C. seinen Tag normal verbracht, am nächsten Morgen in der Tankstelle auch Kuscheltiere angeschaut. "Die Einsichts- und steuerungsfähigkeit des Angeklagten war in keiner Weise beeinträchtigt", sagt Orschitt.
"In der Beweisaufnahme, die wir hier in den vergangenen Woche geführt haben, sind die aufwendigen Ermittlungen kaum zur Sprache gekommen", sagt Orschitt. "Weil die Beweislage letztendlich erdrückend war." Ohne die höchst engagierte Ermittlungstätigkeit der Polizei hätte der Fall möglicherweise nicht aufgeklärt werden können. "Mit der Folge, dass ein höchst gefährlicher Sexualstraftäter weiter auf freiem Fuß wäre. Dienst nach Vorschrift hätte diesen Fall nicht gelöst", sagt Orschitt.
Dann geht er auf die Einlassung von Catalin C. zu Beginn des Prozesses ein. "Seine Aussage wurde durch die Beweisaufnahme in vielen Punkten widerlegt", sagt Orschitt. C. sei nicht ziellos durch den Wald gezogen, nicht zu Fuß unterwegs gewesen, sondern mit seinem Auto, die Zeitberechnungen würden seine Aussage nicht stützen.
Orschitt geht noch einmal auf den genauen Tatablauf ein: den Angriff auf dem Waldweg, das Herabschleifen an den Ort des schweren sexuellen Übergriffs, an dem Beweismittel gefunden wurden, und ein Verbringen ihres Körpers noch tiefer den Abhang herab.
"Das einzige was wir wissen ist, dass die Verletzungen ihr zugefügt wurden, als sie noch lebte", sagt Staatsanwalt Orschitt, auch wenn die Gerichtsmedizin die Reihenfolge der Verletzung nicht mit absoluter Sicherheit ermitteln konnte. "Dieser Tatablauf bringt die Beweise in den einzigen sinnvollen Zusammenhang", sagt Orschitt.
C. habe Carolin G. getötet "zur Befriedigung des Sexualtriebs, heimtückisch und zumindest zur Ermöglichung einer Straftat", so Orschitt. Er führt im Anschluss die Mordmerkmale aus. Auch der Straftatbestand der Vergewaltigung mit Todesfolge habe C. erfüllt. Orschitt kommt auf eine mögliche Strafe zu sprechen. Die Verurteilung wegen Mordes nach §211 StGB kenne nur eine Strafe, sagt Orschitt, "Die lebenslange Freiheitsstrafe."
Dann spricht der Staatsanwalt über die besondere Schwere der Schuld, führt kurz aus, wie diese zu bewerten ist. "Wir haben hier eine geplante Straftat, berechnend, keine Spontanität." C. habe sein sexuelles Verlangen über die Leben seiner beiden Opfer gestellt. "Sie wurden zufällig ausgewählt und vernichtet", sagt Orschitt. Er habe bei beiden Fällen unmittelbar nach den Taten keinen inneren Konflikt gezeigt. "Er ging wieder zur Tagesordnung über." Den Familien der Opfer sei dies nicht möglich - selbst der Gesellschaft nicht. "Diese Tat hat das Sicherheitsverhältnis der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigt", sagt der Ankläger.
"Der Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung hat zweifelsfrei zu erfolgen", sagt Orschitt. "Der Sachverständige hat fast keine Steigerungsformen für die bestehende ungünstige Prognose gefunden." "Viel mehr ist in diesem schlimmen, aber doch überschaubaren Verfahren nicht zu sagen."
Zusammenfassend lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft:
- • Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
• Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; und
• den Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung.