MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 08. Februar 2019, 16:55:11

Jetzt liegt auch das 15-seitige BGH- Urteil vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=523
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Magdalena » Donnerstag, 15. Februar 2018, 15:30:36

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 13:03:41

Kleine-Cosack kommt dann auf die Strafe zu sprechen.

Das Gesetz sieht bei Mord lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Dann spricht die Richterin über die besondere Schwere der Schuld.

Da nur ein Mordmerkmal erfüllt sei, hätte die Kammer die "besondere Schwere der Schuld verneint, wenn es die Tat in Kufstein nicht gegeben hätte."

Die Kammer sei sich sicher, dass beide Taten zusammen hängen würden:
Die Tat in Kufstein hat dem Angeklagten gezeigt, wozu er fähig ist."

Schließlich geht es um die Sicherungsverwahrung.

Die Kammer hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, erklärt Kleine-Cosack.
Die rechtlichen Bedingungen für die Anordnung seien einfach noch nicht gegeben - egal "wie konkret gefährlich der Täter" sei.

Man wisse nicht, was den Angeklagten zur Tat getrieben habe, jedoch sei der "Hang zur Verübung" schwerer Straftaten für den Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung ausreichend.

Beide Taten in Endingen und Kufstein hätten eine Vielzahl übereinstimmender Merkmale, seien schwere Sexualstraftaten und grausame Tötungsdelikte mit einem Muster, von Brutalität und Vernichtungswillen geprägt.

"Wenn das so ist, liegt ein Hang vor, und dass das so ist, nehmen wir an", sagt Kleine-Cosack.

Außerdem ermögliche der Vorbehalt der Anordnung Catalin C. den Zugang zu intensiver therapeutischer Betreuung für "Lebenslängliche" mit Sicherungsbewahrungsvorbehalt.

So betreibe das Land in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ein "Sicherungsverwahrungsvermeidungskonzept". Dass C. Zugang zu diesem hätte, sei "aus Fürsorgegründen dem Angeklagten gegenüber wünschenswert".

"Wie sich die Dinge nach einer möglichen Rechtskraft des Urteils entwickeln, weiß die Kammer nicht", sagt Kleine-Cosack am Ende ihrer Ausführungen und verweist auf das anstehende Verfahren gegen Catalin C. in Österreich.

Dann verkündet sie den Beschluss, dass der Haftbefehl bestehen bleibt, sie weist auf Catalin C.s Recht auf Revision oder Berufung hin, dann ist der Prozess beendet.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 13:01:07

Die vorsitzende Richterin kommt auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu sprechen.

C. sei voll schuldfähig. Auch schreckliche Taten könnten von Menschen begangen werden, die nicht im eigentlichen Sinne "verrückt" wären.

Sie geht noch einmal auf das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Winckler ein, und dessen Beurteilung von C. als Mensch mit "schizoidem Persönlichkeitstypus"; das Ausmaß einer Störung sei jedoch nicht erreicht worden - C. habe ja zum Beispiel im Beruf störungsfrei und zuverlässig seine Arbeit verrichtet.

Eine Alkoholkrankheit liege bei C. nicht vor. Ob er vor der Tat Alkohol getrunken habe, sei unklar, aber er sei kurz nach der Tat zumindest so nüchtern gewesen, dass er habe Auto fahren können.

C. habe planmäßig und zielgerichtet gehandelt. Das objektive Tatgeschehen sei mit einer Affekttat nicht in Einklang zu bringen.

"Die Frage nach dem Warum ist auch nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen unbeantwortet geblieben", resümiert Kleine-Cosack.

"Viele Fragen sind interessant, aber ihre Beantwortungen bleiben so lange Spekulation, bis der Angeklagte Antworten auf sie gibt."

Die Kammer glaube, dass er sie selbst nicht beantworten könne.

"Mag sein, dass er sich das nach Jahren therapeutischer Behandlung noch ändert."
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 13:00:14

Dann kommt Kleine-Cosack zu den Mordmerkmalen – und es wird ziemlich komplex.

Beantragt waren die Verübung der Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", zur "Verdeckung einer Straftat", der "Ermöglichungsabsicht" und der "Heimtücke".

Die vorsitzende Richterin spricht verschiedene Tatvarianten durch, bevor sie zur Entscheidung kommt:

Je nach Tatvariante könne allerdings jeweils nur ein Mordmerkmal als verwirklicht angesehen – die der "Befriedigung des Geschlechtstriebes" oder die der "Ermöglichungsabsicht."

"Die Kammer geht davon aus, dass es dem Angeklagten schlicht egal war, ob er die Tat an einer lebenden, sterbenden oder toten Frau vornahm", sagt Kleine-Cosack.

In jeder denkbaren Tatalternative habe aber ein Schlag sicher vor der Vergewaltigung stattgefunden.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 12:59:19

"Dass der Angeklagte Carolin G. vorsätzlich getötet hat, braucht keiner weiteren Ausführung", sagt sie. C. habe G. den Schädel eingeschlagen.

Mit Beginn der ersten Angriffshandlung sei er entschieden gewesen, Carolin G. nicht am Leben zu lassen.

Er habe Lucile K. zwei Jahre zuvor mit der gleichen Tatentschlossenheit getötet.

"Dass er sich spontan zur Tat erst entschloss, als er Carolin G. sah, können wir aber auch nicht ausschließen."

Die Frage, warum er Carolin G. getötet habe, sei C. schuldig gewesen.

Es könne sein, dass er seine Motive nicht kenne, oder er sie sich nicht eingestehen könne - vor der Gesellschaft, seiner Familie und sich selbst.

"Was wir ausschließen können, ist, dass das Tatgeschehen nicht sexuell motiviert war", sagt Kleine-Cosack. An beiden Opfern habe der Angeklagte sexuelle Handlungen vollzogen.

"Ein emphatischer, Frauen liebevoll zugewandter Mann wäre nicht in der Lage gewesen, eine solche Tat zu begehen", sagt Kleine-Cosack. Die Aussage C.s, auch ein Mann hätte sein Opfer werden können, "mute abstrus an", sagt die Vorsitzende der Kammer in der Begründung.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 12:57:47

Dann beschreibt Kleine-Cosack, wie Catalin C. das Tatwochenende verbrachte und bringt die bekannten Aufenthaltsorte von C. mit Handydaten und Videoaufnahmen in Einklang.

"Es steht für die Kammer ohne Zweifel fest, dass der Angeklagte sämtliche Verletzungen an den beiden Frauen vorgenommen hat", sagt Kleine-Cosack, er habe auch die Sexualstraftaten verübt.

Kleine-Cosack geht auf das Geständnis von Catalin C. ein, dass die Tat auch hätte passieren können, wenn ihm ein Mann begegnet wäre - ein Raunen geht durch den Zuschauerbereich im Gerichtssaal.

"Die Kammer glaubt dem Angeklagten nicht, dass er schnapstrinkend im Wald unterwegs war", führt sie weiter aus. Die von ihm beschriebene Menge an konsumierten Alkohol ergäbe wohl um die 4 Promille, das würde mit dem Verhalten des Angeklagten am Tatwochenende nicht übereinstimmen.

Die Kammer folge der Aussage des forensischen Gutachters Große Perdekamp, der eine Flasche als Tatwaffe für möglich, aber unwahrscheinlich hält. C. sei mit dem Auto im Wald gewesen und habe 38 Minuten nach der Tat Zeit gehabt, um zurück zum Standort seines LKW der Firma D. zu kommen.

http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 12:56:43

"Was wir wissen", beginnt Kleine-Cosack die Nacherzählung der Taten von Catalin C. und beschreibt noch einmal die Tat von Kufstein im Januar 2014.

Dann beschreibt sie die Tatannahme des Gerichts im Fall Endingen:

Carolin G. wurde beim Joggen auf dem Freiburger Weg von Catalin C. mit einem Gegenstand geschlagen, gewürgt, vom Weg gezogen und schwer sexuell missbraucht. Dabei lebte sie noch, aber war wahrscheinlich bewusstlos.

C. verschleppte sie noch tiefer einen Abhang hinab und sie verstarb nach weiteren Schlägen.

"Diese Feststellungen beruhen auf den Ermittlungen der Polizei."

Kleine-Cosack stellt den Bezug zwischen den Taten von Endingen und Kufstein her und bezieht sich auf die Einlassungen von C. gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Winckler.

"Die Kammer hat keine Zweifel, dass das Geständnis zutreffend ist, soweit er einräumt, beide Frauen getötet zu haben."

Es gäbe frappierende Ähnlichkeiten in der Tatausübung.

Die sexuellen Handlungen hätten jeweils an den schwer verletzten, sterbenden Opfern stattgefunden. "Bei Carolin G. fehlten Abwehrspuren fast völlig", sagt die Richterin.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 12:55:26

Dann kommt die vorsitzende Richterin zur Urteilsbegründung.

"Verbrechen wie die Ermordung von Carolin G. passieren nicht wie Unfälle", sagt die Richterin.

"Sie werden von Menschen begangen. Menschen, die keine Monster sind. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass Menschen auch dunkle Seiten haben."

In einer funktionierenden Gesellschaft käme es nicht zu einem Ausleben ungehemmter sexueller Aggressionen, meint die Richterin. Männer würden üblicherweise über ausreichende Sozialisierung verfügen, die das verhindere.

Dann lobt sie die Arbeit der Polizei: "Hier wurde unter großem Einsatz und unendlichem Fleiß große Arbeit zu leisten", sagt Kleine-Cosack.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 12:54:16

Großer Andrang bei der Urteilsverkündung

Der Andrang im Saal 4 des Landgericht Freiburg ist an diesem Freitag wieder sehr groß, die Sicherheitsauflagen ebenfalls. Viele Familienmitglieder und Freunde von Carolin G. sind im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal, außerdem Vertreterinnen und Vertreter bundesweiter Medien. Schon zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung wurde der Saal geöffnet.

Catalin C. sitzt, wie auch an allen Verhandlungstagen zuvor, mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank.

Vor dem Urteil muss Richterin Eva Kleine-Cosack einen neuen Übersetzer ins Protokoll aufnehmen.

Dann erheben sich alle Anwesenden und Kleine-Cosack spricht das Urteil:

Catalin C. ist des Mordes und der schweren Vergewaltigung an Carolin G. schuldig, die Sicherungsverwahrung wird unter Vorbehalt angeordnet.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 11:35:35

Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt.

Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um in einem dortigen Urteil definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack.

Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
https://www.focus.de/panorama/welt/mord ... 69175.html

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 11:28:38

Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag.

Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.
https://www.focus.de/panorama/welt/mord ... 69175.html

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 11:10:18

Gericht spricht Höchststrafe für Catalin C. aus

Catalin C. ist des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung an Carolin C. für schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällte das höchstmögliche Urteil:
sie stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete unter Vorbehalt die Sicherungsverwahrung an.

Wird Catalin C. in Österreich auch des Mordes an Lucile K. für schuldig befunden, würde er, nach dem Ende seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiter in Haft bleiben
http://www.badische-zeitung.de/heute-wi ... verkuendet

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von talida » Freitag, 22. Dezember 2017, 09:55:03

Heute wird im Mordprozess gegen Catalin C. das Urteil verkündet
Am siebten Verhandlungstag wird am heutigen Freitag im Prozess gegen Catalin C. vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Freiburg das Urteil verkündet.

Im Falle eine Verurteilung droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung beginnt um 11 Uhr.

http://www.badische-zeitung.de/heute-wi ... verkuendet

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Agatha Christie » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 12:48:22

Dann spricht Richter Kleine-Cosack den Angeklagten Catalin C. an: "Sie haben jetzt auch noch die Möglichkeit, etwas zu sagen und Sie haben das letzte Wort."

"Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen", sagt der Angeklagte. "Es tut mir sehr leid."
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -catalin-c

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Agatha Christie » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 12:47:29

Plädoyer des Verteidigers

Nach einer halbstündigen Unterbrechung der Verhandlung hat Verteidiger Klaus Malek das Wort. "Gerade in einem Verfahren mit einer Brisanz wie dem Vorliegenden zeigt sich die Bedeutung des Rechtsstaats", sagt er zu Beginn. Der Rechtsstaat garantiere ein öffentliches, faires Verfahren. Das Recht auf ein faires Verfahren gelte für jeden Angeklagten, unabhängig von der Art der Tat. "Das Recht für Vergeltung wird auf den Staat abgetreten", sagt Malek.

Malek spricht den Grundsatz "In dubio pro reo" an. Der gelte nicht nur bei der Frage, ob der Angeklagte zu verurteilen sei oder nicht - diese Frage stelle sich hier nicht, da der Angeklagte ja ein Geständnis abgegeben habe - sondern auch bei der Bewertung der Beweismittel. Dann spricht der Verteidiger Fakten aus den bisherigen Plädoyers an: C. habe nie gesagt, er habe im Affekt gehandelt, habe Fakten gegenüber dem Gutachter Winckler nicht widerrufen, sondern nur korrigiert. Daraufhin gibt es Zwischenrufe und Gemurmel im Publikum. Richterin Eva Kleine-Cosack ermahnt Zuschauer und dezidiert auch die Nebenkläger, während des Plädoyers ruhig zu bleiben.

"Will das Gericht ein oder mehrere Mordmerkmale bejahen, so muss es sich über Motive des Täters so sicher sein wie über objektive Tatbestandsmerkmale", sagt der Verteidiger. Klaus Malek verweist noch einmal auf die Einlassung von Catalin C. am ersten Verhandlungstag. "Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren", sagt Malek. Dass am Tatort keine Scherben gefunden worden seien, heiße nicht, dass die Tatwaffe nicht eine Flasche gewesen sein könne.

Malek liest aus dem Gutachten des Psychiaters Winckler vor, in dem dieser schreibt, dass die Taten in Endingen und Kufstein auch aus "diffusem, ungerichtetem sexualisierten Hass auf Frauen" heraus begangen worden sein könnten.

Daher könnte das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nicht angenommen werden. "Wenn die Triebfeder ein Hass auf das weibliche Geschlecht ist, Misogynie, dann geschieht diese Tat eben nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", so Verteidiger Malek. "Wer sich ernsthaft fragt, wie es zu so einer Tat kommen konnte", sagt Malek, "kann auch seine Kindheit nicht einfach wegwischen." In der Presse habe es geheißen, dass C. "über seine Kindheit gejammert hat". Das sei nicht der Fall gewesen: Nur über dritte, nämlich über die Zeugin Elisabeta N. hätten wir erfahren, dass er das Kind einer Alkoholikerin sei. "Mein Mandant wird es mir vielleicht übel nehmen, aber das war wohl das Frauenbild, mit dem er aufgewachsen ist. (…) Es wäre ein Wunder, wenn aus einer solchen Hölle ein klinisch gesunder Mensch hervorgehe."

Dann wendet er sich dem Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat" zu. Malek trägt aus einem BGH-Urteil vor, dass diese nicht anzunehmen sei, wenn es lediglich um die Verdeckung der gerade eben begangenen Tat ginge - wenn die Tötung also das ursprüngliche Ziel gewesen sein. Zur Annahme der "Heimtücke" fehle es im konkreten Fall an Erkenntnissen.

"Sonstige niedere Beweggründe", als die man den Hass möglicherweise interpretieren könnte, seien nicht gegeben, da ein möglicher internalisierter Hass auf Frauen C. nicht bewusst gewesen sei. Der Angeklagte, trägt Malek ruhig und analystisch vor, sei daher wegen Totschlags zu verurteilen. Ein Strafmaß habe er nicht zu fordern, sagt der Verteidiger, "die Bestrafung ist Aufgabe des Gerichts."

"Wie geht es weiter mit dem Angeklagten?", fragt der Verteidiger die Prozessbeteiligen und führt dann aus, wie es wohl mit dem Angeklagten weiter geht. Werde sein Mandant wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, erwarte ihn ein weiteres Verfahren in Innsbruck. Die Auslieferung sei schon beantragt worden, das OLG Karlsruhe habe darüber zu entscheiden. Dann werde er nach Österreich überstellt. Sollte es dort zu einer Verurteilung kommen, hätte er eine weitere Strafe zu verbüßen. "Es ist wohl immer noch so, dass eine sogenannte internationale Gesamtstrafenbildung in Deutschland nicht vorgesehen ist." Das Verfahren in Österreich habe also keine lediglich symbolische Wirkung. "Ich gehe davon aus, dass er zwei voneinander unabhängige Strafen zu verbüßen hat, wenn er in Österreich für schuldig befunden wird."
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -catalin-c

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Naseweis » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 12:16:39

Plädoyer des Verteidigers

Nach einer halbstündigen Unterbrechung hat Verteidiger Klaus Malek das Wort. "Gerade in einem Verfahren mit einer Brisanz wie dem Vorliegenden zeigt sich die Bedeutung des Rechtsstaats", sagt er zu Beginn. Der garantiere ein öffentliches Verfahren. Das Recht auf ein faires Verfahren gelte für jeden Angeklagten, unabhängig von der Art der Tat. "Das Recht für Vergeltung wird auf den Staat abgetreten", sagt Malek.


“"Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren"
Klaus Malek
„ Malek spricht den Grundsatz "In dubio pro reo" an. Der gelte nicht nur bei der Frage, ob der Angeklagte zu verurteilen sei oder nicht - diese Frage stelle sich hier nicht, da der Angeklagte ja ein Geständnis abgegeben habe - sondern auch bei der Bewertung der Beweismittel. Malek korrigiert Fakten aus den bisherigen Plädoyers: C. habe nie gesagt, er habe im Affekt gehandelt, habe Fakten gegenüber dem Gutachter Winckler nicht widerrufen, sondern nur korrigiert.
Daraufhin gibt es Zwischenrufe und Gemurmel im Publikum. Richterin Eva Kleine-Cosack ermahnt Zuschauer und Nebenkläger, während des Plädoyers ruhig zu bleiben.

"Will das Gericht ein oder mehrere Mordmerkmale bejahen, so muss es sich über Motive des Täters so sicher sein wie über objektive Tatbestandsmerkmale", sagt der Verteidiger. Klaus Malek verweist noch einmal auf die Einlassung von Catalin C. am ersten Verhandlungstag. "Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren", sagt Malek. Dass am Tatort keine Scherben gefunden worden seien, heiße nicht, dass die Tatwaffe nicht eine Flasche gewesen sein könne.

Malek liest aus dem Gutachten des Psychiaters Winckler vor, in dem dieser schreibt, dass die Taten in Endingen und Kufstein auch aus "diffusem, ungerichtetem sexualisierten Hass auf Frauen" heraus begangen worden sein könnten.

Daher könnte das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nicht angenommen werden. "Wenn die Triebfeder ein Hass auf das weibliche Geschlecht ist, Mysogynie, dann geschieht diese Tat eben nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", so Verteidiger Malek. "Wer sich ernsthaft fragt, wie es zu so einer Tat kommen konnte", sagt Malek, "kann seine Kindheit nicht einfach wegwischen." In der Presse habe es gehießen, dass C. "über seine Kindheit gejammert hat". Das sei nicht der Fall gewesen: Nur über dritte, nämlich über die Zeugin Elisabeta N. hätten wir erfahren, dass er das Kind einer Alkoholikerin sei. "Mein Mandant wird es mir vielleicht übel nehmen, aber das war wohl das Frauenbild, mit dem er aufgewachsen ist. (…) Es wäre ein Wunder, wenn aus einer solchen Hölle ein klinisch gesunder Mensch hervorgehe."

Dann wendet er sich dem Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat" zu. Malek trägt aus einem BGH-Urteil vor, dass diese nicht anzunehmen sei, wenn es lediglich um die Verdeckung der gerade eben begangenen Tat ginge - wenn die Tötung also das ursprüngliche Ziel gewesen sein. Zur Annahme der "Heimtücke" fehle es an Erkenntnissen.

"Sonstige niedere Beweggründe", als die man den Hass möglicherweise interpretieren könnte, seien nicht gegeben, da dieser Hass auf Frauen C. nicht bewusst gewesen sei. Der Angeklagte, trägt Malek ruhig und analystisch vor, sei daher wegen Totschlags zu verurteilen. Ein Strafmaß habe er nicht zu fordern, sagt der Verteidiger, "die Bestrafung ist Aufgabe des Gerichts."

"Wie geht es weiter mit dem Angeklagten?", fragt der Verteidiger. Werde sein Mandant wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, erwarte ihn ein weiteres Verfahren in Innsbruck. Die Auslieferung sei schon beantragt worden, das OLG Karlsruhe habe darüber zu entscheiden. Dann werde er nach Österreich überstellt. Sollte es dort zu einer Verurteilung kommen, hätte er eine weitere Strafe zu verbüßen. "Es ist wohl immer noch so, dass eine sogenannte internationale Gesamtstrafenbildung in Deutschland nicht vorgesehen ist." Das Verfahren in Österreich habe also keine lediglich symbolische Wirkung. "Ich gehe davon aus, dass er zwei voneinander unabhängige Strafen zu verbüßen hat, wenn er in Österreich für schuldig befunden wird."

Dann spricht Richter Kleine-Cosack den Angeklagten Catalin C. an: "Sie haben jetzt auch noch die Möglichkeit, etwas zu sagen und Sie haben das letzte Wort."

"Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen", sagt der Angeklagte. "Es tut mir sehr leid."
http://www.badische-zeitung.de/staatsan ... -totschlag

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Agatha Christie » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 10:52:58

Plädoyer von Nebenklagevertreter LaMalfa

Nun spricht Claudio LaMalfa, Vertreter von Carolin G.s Ehemann: "Carolin G. ist tot, ermordet durch den Angeklagten. So sehr er versucht hat, sie uns zu nehmen, er wird es nicht schaffen. Auch wenn die Kerzen schon ausgegangen sind."

Sichtlich bewegt spricht LaMalfa. "Wichtig ist es, Carolin wieder ein Gesicht zu geben." Sie sei mehr gewesen, als die Joggerin, die getötet wurde, von der in den Medien immer wieder verkürzt gesprochen wurde. LaMalfa spricht von ihrem Lächeln, ihrer Güte, ihren Träumen. Dann hält er ein Porträtfoto von Carolin hoch. "Das ist Carolin, Herr C.,", spricht er den Angeklagten direkt an. "Und sie haben sie getötet." "Schwein!" ruft Carolins Vater laut in den Gerichtssaal.

"Die Beweislage gegen den Angeklagten ist erdrückend", sagt LaMalfa. "Er hat ein Teilgeständnis abgegeben, aber es ist auch ein Teilschweigen."

LaMalfa spricht noch einmal über die Durchführung der Tat und die forensischen Beweise. Mit hoher Aggressivität, Gewalt und Vernichtungswillen sei C. vorgegangen. "Es ging ihm nicht nur darum, die Tat unerkannt durchzuführen, sondern auch seine sexuellen Interessen durchzusetzen." Mehrfach verweist er auf Ähnlichkeiten der Verletzungen von Carolin G. und Lucile K. "In beiden Fällen verwendete er einen harten, länglichen Gegenstand, in beiden Fällen kam es nicht zu einer persönlichen Interaktion mit dem Opfer", sagt LaMalfa. "Die Tat ist mit der Tat in Kufstein nicht nur vergleichbar, sondern identisch", sagt LaMalfa.

Wie schon Anwalt Oberholzner lobt auch er die Ermittlungsarbeiten. "Deren Ergebnisse zeigen einen voll orientierten Menschen, der planvoll vorgeht", sagt LaMalfa. "Carolin wurde erst am 10. gefunden, trotz massiver Suchmaßnahmen." Der Anwalt verweist auf das zerstörte Handy, den massiven Angriff auf dem Weg. "Ich hoffe, Carolin hat bereits zu diesem Zeitpunkt das Bewusstsein verloren." Unklarheiten im Tatablauf hätte C. klären können: "Wenigstens das wäre er den Angehörigen schuldig gewesen."

"Wie ein Stück Abfall" hätte C. seine Opfer Lucile und Carolin zurückgelassen. "Die Angst entdeckt zu werden, war zweitrangig." Beide Taten habe er nach einem bestimmten Muster verübt, nicht etwa aus dem Affekt gehandelt. Während er in Kufstein Tatwaffe und Handy zurückgelassen hätte, habe C. in Endingen beides beseitigt. "Hier sind Entwicklungstendenzen erkennbar", sagt der Anwalt. "Ich kann mir vorstellen, dass der Angeklagte zwischen 2005 und 2014 weitere Taten begangen hat. Ich wünsche den Opfern, dass es Klärung gibt. Auch hier kann nur der Angeklagte helfen."

Das Tatvorgehen zeige C.s Gefühlskälte und Grausamkeit. "Er ist nicht der liebevolle Familienvater", sagt LaMalfa. "Welcher Mensch ist in der Lage, solche Taten zu begehen?"

C. habe die Tat nicht nur zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen. "Meiner laienhaften Meinung nach, ist dort vielleicht sogar eine Art Mordlust zu sehen", sagt LaMalfa. "Nichts auf der Welt lässt erklären, welche Tat am 6.11. passiert ist", sagt LaMalfa. Catalin C. habe sein Doppelleben perfektioniert. "Er bietet keine Angriffsfläche", sagt der Nebenkläger. "Er war nicht mal in der Lage, im gesamten Verfahren der Familie in die Augen zu sehen", kritisiert er den Angeklagten noch einmal.

"Das tatleitende Motiv dürfte der Abbau von Aggressionen gewesen sein, gekoppelt mit sexueller Lust", fasst der Anwalt zusammen. "Er hat wahllos Opfer gesucht, um diese loszuwerden." Auch er sieht den Angeklagten als Gefahr für die Gesellschaft, fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Tat. Der Empfehlung des Sachverständigen Wincklers schließt er sich an.

"Die Prozessbeteiligten, die Zuschauerinnen und Zuschauer hatten im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, einen Blick in die Abartigkeiten einer abscheulichen menschlichen Seele zu tun", sagt LaMalfa.

"Was bleibt der Familie nun?", fragt der Anwalt. "Alles ist leer, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Bett, der gemeinsame Lebensweg." Carolin G.s Mann habe Ängste und Misstrauen zu überwinden, schlimme Bilder von der Tat. "Ich wünsche ihm, dass es ihm gelingt, sie zu überwinden, aber sicher ist das nicht."

LaMalfa wendet sich noch einmal direkt an C.: "Wissen sie, welchen Leidensweg, sie meinem Mandanten zugefügt haben? Dieser wird am Freitag, bei der Urteilsverkündung nicht vorbei sein."

"Irgendwann sind auch ihre Kinder groß, Herr C. und dann müssen sie erkennen, ihr Vater ist ein menschenverachtender Mörder. Ob sie dann den Kopf heben werden?" Wie die Vorredner beantragt er lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -catalin-c

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Agatha Christie » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 10:49:43

Plädoyer von Nebenklagevertreter Oberholzner

Dann beginnt Nebenklagevertreter Peter Oberholzner, der Carolin G.s Eltern vertritt, sein Plädoyer, spricht den Angehörigen von Carolin G. seine Hochachtung aus für ihre Anwesenheit im Prozess.

"Ich halte ihn für ein Monster", sagt Oberholzner. "Ich sehe hier nur einen Dr. Hyde, der den Kopf senkt und die Angehörigen nicht einmal ansieht." C. gehöre für immer weggeschlossen. In Bezug auf die Sicherungsverwahrung widerspricht Oberholzner der Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Sicherungsverwahrung nicht sofort angeordnet werden können. "Die Allgemeinheit muss vor einem solchen Monster geschützt werden." Oberholzner verweist auf mögliche weitere Prozesse. "In der Österreichischen Presse wird seit zwei Tagen berichtet, dass es 2004 in der Heimatstadt des Angeklagten auch einen Mordfall gegeben hat."
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... s-erwartet

Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

von Agatha Christie » Donnerstag, 14. Dezember 2017, 10:48:54

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Dann beginnt Staatsanwalt Tomas Orschitt mit seinem Plädoyer. Er kündigt an, ausführlich und langsam zu sprechen, auch damit Catalin C. alles gut übersetzt bekommen kann. "Vielleicht will er sich dann im letzten Wort noch einmal anders äußern, als bisher", sagt Orschitt.

Er trägt noch einmal die Lebensgeschichte des Angeklagten vor, beschreibt mit wenigen Worten seine Kindheit, Jugend, Schulzeit und Ausbildung. Dann berichtet er knapp von dem Messerangriff auf die Prostituierte in Rumänien im April 2005, bei dem die zuständigen Behörden von einer Notwehrsituation ausgingen. Tomas Orschitt kommt dann auf das Delikt in Kufstein im Januar 2014 zu sprechen, beschreibt den Tatabend, C.s Aufbruch von seinem Lastwagen mit der Hubstange: "Fest entschlossen, ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt zu begehen".

An der Innpromenande traf er auf die französische Austauschstudentin Lucile K. Mit dem ersten, möglicherweise schon allein tödlichen schweren Schlag ins Gesicht ging die junge Frau zu Boden, C. schlug noch einmal zu. "Er zog seine Beute eine Böschung herab", sagt der Ankläger, und beschreibt das Sexualdelikt und K.s Tod, wenige Minuten später.

Im Anschluss beschreibt Orschitt, wie C. an den Kaiserstuhl kam, gibt den Inhalt der Aussage seiner Stiefschwester wieder. Ab Oktober 2015 war C. bei der Firma Döpke in Endingen beschäftigt, im Dezember zog seine Familie nach, allerdings nur für wenige Monate. "Seinem Arbeitgeber war er ein angenehmer und zuverlässiger Mitarbeiter", sagt Orschitt, bezugnehmend auf die Aussage von Holger Döpke.

Dann kommt Orschitt auf den 6. November 2016 zu sprechen, rekonstruiert den Tatablauf. Er beschreibt, wie Carolin G. den Vormittag verbrachte. "Im Bewusstsein und mit dem Ziel, wie schon 2014 eine gleichgelagerte Tat zu begehen", habe C. sich von der Spedition Döpke auf den Weg in den Wald gemacht. Carolin G. sei ein Zufallsopfer gewesen. War er betrunken? "Eine etwaige Alkoholisierung des Angeklagten hätte keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung."

Gegen 15.25 Uhr sei der Angeklagte auf Carolin G. getroffen, habe sie geschlagen, "vielleicht mit einer Schnapsflasche, vielleicht mit einem anderen Schlagwerkzeug", würgte sie, hielt ihr den Mund zu. "Ihm war bewusst, dass Carolin G. diese Attacke nicht wird überleben können", sagt Orschitt. "Ziel war es, sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen und das Leben der Carolin G. zu beenden." Orschitt beschreibt die Sexualstraftat, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Carolin G. Der Angeklagte habe gemerkt, dass sein Opfer noch lebt, dann die finalen Schläge auf den Kopf durchgeführt.

"Er wollte keine lebende Zeugin hinterlassen." C. habe danach den Schuh von Carolin G. und ihr Handy an eine andere Stelle deponiert, das iPhone zerstört. Im Anschluss habe C. seinen Tag normal verbracht, am nächsten Morgen in der Tankstelle auch Kuscheltiere angeschaut. "Die Einsichts- und steuerungsfähigkeit des Angeklagten war in keiner Weise beeinträchtigt", sagt Orschitt.

"In der Beweisaufnahme, die wir hier in den vergangenen Woche geführt haben, sind die aufwendigen Ermittlungen kaum zur Sprache gekommen", sagt Orschitt. "Weil die Beweislage letztendlich erdrückend war." Ohne die höchst engagierte Ermittlungstätigkeit der Polizei hätte der Fall möglicherweise nicht aufgeklärt werden können. "Mit der Folge, dass ein höchst gefährlicher Sexualstraftäter weiter auf freiem Fuß wäre. Dienst nach Vorschrift hätte diesen Fall nicht gelöst", sagt Orschitt.

Dann geht er auf die Einlassung von Catalin C. zu Beginn des Prozesses ein. "Seine Aussage wurde durch die Beweisaufnahme in vielen Punkten widerlegt", sagt Orschitt. C. sei nicht ziellos durch den Wald gezogen, nicht zu Fuß unterwegs gewesen, sondern mit seinem Auto, die Zeitberechnungen würden seine Aussage nicht stützen.

Orschitt geht noch einmal auf den genauen Tatablauf ein: den Angriff auf dem Waldweg, das Herabschleifen an den Ort des schweren sexuellen Übergriffs, an dem Beweismittel gefunden wurden, und ein Verbringen ihres Körpers noch tiefer den Abhang herab.

"Das einzige was wir wissen ist, dass die Verletzungen ihr zugefügt wurden, als sie noch lebte", sagt Staatsanwalt Orschitt, auch wenn die Gerichtsmedizin die Reihenfolge der Verletzung nicht mit absoluter Sicherheit ermitteln konnte. "Dieser Tatablauf bringt die Beweise in den einzigen sinnvollen Zusammenhang", sagt Orschitt.

C. habe Carolin G. getötet "zur Befriedigung des Sexualtriebs, heimtückisch und zumindest zur Ermöglichung einer Straftat", so Orschitt. Er führt im Anschluss die Mordmerkmale aus. Auch der Straftatbestand der Vergewaltigung mit Todesfolge habe C. erfüllt. Orschitt kommt auf eine mögliche Strafe zu sprechen. Die Verurteilung wegen Mordes nach §211 StGB kenne nur eine Strafe, sagt Orschitt, "Die lebenslange Freiheitsstrafe."

Dann spricht der Staatsanwalt über die besondere Schwere der Schuld, führt kurz aus, wie diese zu bewerten ist. "Wir haben hier eine geplante Straftat, berechnend, keine Spontanität." C. habe sein sexuelles Verlangen über die Leben seiner beiden Opfer gestellt. "Sie wurden zufällig ausgewählt und vernichtet", sagt Orschitt. Er habe bei beiden Fällen unmittelbar nach den Taten keinen inneren Konflikt gezeigt. "Er ging wieder zur Tagesordnung über." Den Familien der Opfer sei dies nicht möglich - selbst der Gesellschaft nicht. "Diese Tat hat das Sicherheitsverhältnis der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigt", sagt der Ankläger.

"Der Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung hat zweifelsfrei zu erfolgen", sagt Orschitt. "Der Sachverständige hat fast keine Steigerungsformen für die bestehende ungünstige Prognose gefunden." "Viel mehr ist in diesem schlimmen, aber doch überschaubaren Verfahren nicht zu sagen."

Zusammenfassend lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft:
  • • Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe

    • Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; und

    • den Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... s-erwartet

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