VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 28. April 2024, 22:33:29

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 21:54:29 Die Herkunft des Papiers zweifele ich nicht an, sondern die Handschriftanalyse, die ergeben haben soll, dass Alexandra den Brief in Angst und Panik verfasste. Gibt es dazu eigentlich genauere Informationen? Wurde zum Vergleich ein anderer handgeschriebener Brief Alexandras herangezogen?

Es gibt ja einmal die Untersuchung des LKA. auf erkennbare Spuren des Schreibens.

Ein forensisches Schriftgutachten spricht von Ängsten beim Aufsetzen des Schreibens, berichtete vorab eine leitende Ermittlerin. Das Schriftstück soll zweifelsfrei von Alex sein.

Ich gehe davon aus, dass diese Erkenntnisse des Gutachters bei Gericht vorgetragen werden.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Heckengäu » Sonntag, 28. April 2024, 22:00:11

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 18:52:36 Sorry, Doppelpost. Bitte löschen.
Das kannst du selbst:
Betrachte die Werkzeuge oben rechts über dem Beitrag: [X] Da draufhauen. Wir sind hier nicht "drüben"
papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 21:05:41 Man könnte dann vermuten, der Mahnbescheid sei eine Warnung gewesen, aber ein Verfahren sollte zunächst noch vermieden werden. Würde man normalerweise bei einer berechtigten Forderung nicht machen, wäre hier aber ob der wackligen Begründung denkbar.
Das Gegenteil ist zu vermuten: Der Mahnbescheid wurde nicht an die Adresse von Frau Alexandra in Katzwang adressiert
sondern explizit an die Anschrift einer leerstehenden Wohnung im 11. Stock eines Hochhauses eines Nürnberger Vorortes, die der Frau gehörte. anscheinend (Laut BILD + Artikel 2022) für Besuchende aus der Heimat, also ihre Eltern, Onkel, Tanten, Gevatter & Muhmen, Vettern, Kusinen, Freundinnen, Ahnen, Kameradinnen aus der Heimat und so weiter genutzt wurde.

Durch solch vorsätzliches, bewusst infames Vorgehen - Briefkasten wird dort nicht geleert, weil aller Postverkehr über die Postanschrift der Meldeadresse läuft - lag der Fokus erkennbar eindeutig auf sofortigem Geldschnappen, das war dann auch erfolgreich, ein Betrag im Bereich von 120.000 bis 140T wurde gepfändet. Wie Bastian R. erklärte: "D.B ist sehr clever, den anderen immer einen Schritt voraus ".

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast » Sonntag, 28. April 2024, 21:59:16

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 21:54:29

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 20:38:26 Das Gutachten wurde zur Beweissicherung erstellt. Der Brief ging erst bei Gericht ein und später der Staatsanwaltschaft übergeben.

Gleiches Briefpapier wurde auch auf der Rücksitzbank des Range Rovers des Herrn D.B. gefunden.
Ein weiteres Merkmal ist die Briefmarke des Briefes.
Offensichtlich ist auch die Unterlage bekannt, auf der der Brief geschrieben wurde.
Diese Unterlage wurde ebenfalls in den Range Rover gefunden, so eine Beamtin.
Untersucht wurde der Brief durch das Landeskriminalamt.

Schriftgutachten folgt.
Die Herkunft des Briefpapiers zweifele ich nicht an, sondern die Handschriftanalyse, die ergeben haben soll, dass Alexandra den Brief in Angst und Panik verfasste. Gibt es dazu eigentlich genauere Informationen? Wurde zum Vergleich ein anderer handgeschriebener Brief Alexandras herangezogen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 21:27:42

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 21:05:41 ...

Hintergrund: falls nicht, wäre es im Widerspruchsfall nicht vor Gericht gegangen. Nur durch das Verschwinden des Mahnbescheids wurde die Frist versäumt und es kam daher sofort zu einem vollstreckbaren Titel.

Man könnte dann vermuten, der Mahnbescheid sei eine Warnung gewesen, aber ein Verfahren sollte zunächst noch vermieden werden. Würde man normalerweise bei einer berechtigten Forderung nicht machen, wäre hier aber ob der wackligen Begründung denkbar.
Obwohl 2022 U.T.s GmbH an Alexandras Wohnadresse in Katzwang ihren Sitz hatte, gingen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht an diese sondern an eine frühere Wohnadresse von Alexandra, wenn man entsprechen Informationen aus der Presse Glauben schenkt.
Das würde also bedeuten, dass D.B. und U.T. bewusst die falsche Adresse eingetragen hätten, damit Alexandra die Bescheide nicht direkt bekäme und nicht direkt Widerspruch einlegen könnte.
Das hat dann auch funktioniert. Bis Juli 2022 gab es betrügerische Pfändungen von ihren Konten von über 100.000 Euro. Das hat Alexandra natürlich mitbekommen und die Gegenmaßnahmen vorläufigen Stopp der Pfändungen, Zivilklage und Straftanträge eingeleitet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 28. April 2024, 21:05:41

Beim Online-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gibt es gegen Ende die Formulierung „Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. “ Wer dort ein Häkchen setzen, landet automatisch im gerichtlichen Klageverfahren, sobald der Schuldner Widerspruch erhebt.

Weiß jemand, ob im hier vorliegenden Fall diese Option angekreuzt war?

Hintergrund: falls nicht, wäre es im Widerspruchsfall nicht vor Gericht gegangen. Nur durch das Verschwinden des Mahnbescheids wurde die Frist versäumt und es kam daher sofort zu einem vollstreckbaren Titel.

Man könnte dann vermuten, der Mahnbescheid sei eine Warnung gewesen, aber ein Verfahren sollte zunächst noch vermieden werden. Würde man normalerweise bei einer berechtigten Forderung nicht machen, wäre hier aber ob der wackligen Begründung denkbar.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 20:49:08

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 19:02:20 ...
Dejan B. soll Alexandra mehrfach massiv bedroht haben, sodass sie furchtbare Angst vor ihm hatte. Mal die Definition von psychischer Gewalt googeln?
Na dann liefert du ja selbst das Argument, warum es bestimmt keine Wiederannäherung zwischen Alexandra und D B. gab.

Aus der Aussage des Ex-Manns wissen wir, dass es in Alexandras Wohnung in Katzwang im März 2022 einen lautstarken Streit zwischen Alexandra und D.B. kam, als Akexandra die Beziehung beendete und D.B. den Zugriff auf ihr Konto entzog.

Aus der Aussage der Mitarbeiterin des Frauenhauses wissen wir, dass Alexandra aus Angst, D.B. könne ihrer Pflegetochter etwas antun, mit eben dieser Pflegetochter im März 2022 zu Fuß von Katzwang (ihren BMW ließ sie dort stehen) ins Frauenhaus Schwabach ging und dort zwei Wochen blieb.

Wir wissen außerdem, dass Alexandra und D.B. dann um das Sorgerecht für die Pflegetochter stritten. Am Ende wurde es Alexandra alleine zugesprochen.

Noch einmal: Alexandra war nicht mit von dir erwähnten Rückkehrerfrauen vergleichbar.
Wenn sie den Leuten sehr gut Sachen aufschwatzen konnte, wusste sie auch, was sie wollte.
Und die Entscheidung hat sie bewusst mit Beenden der Beziehung und Entzug des Kontozugriffs bewusst getroffen und dann konsequent (Sorgerecht, Zivilklage, Strafanträge) durchgezogen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 28. April 2024, 20:38:26

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 19:02:20 Derartige Gutachten sind im Hinblick auf ihren Beweiswert vor Gericht in hohem Maße umstritten. Mich wundert, dass überhaupt ein solches Gutachten angefordert wurde.

Das Gutachten wurde zur Beweissicherung erstellt. Der Brief ging erst bei Gericht ein und später der Staatsanwaltschaft übergeben.

Gleiches Briefpapier wurde auch auf der Rücksitzbank des Range Rovers des Herrn D.B. gefunden.
Ein weiteres Merkmal ist eine Briefmarke des Briefes.
Offensichtlich ist auch die Unterlage bekannt, auf der der Brief geschrieben wurde.
Diese Unterlage wurde ebenfalls in den Range Rover gefunden, so eine Beamtin.
Untersucht wurde der Brief durch das Landeskriminalamt.

Schriftgutachten folgt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 28. April 2024, 19:46:53

Es wurde bislang kein einziger Gutachter gehört vor Gericht.

Aber mal hören, was die Pressesprecherin Tina H. so spricht nach 6. Verhandlungstagen.
Es wird auf alle Fälle noch sehr spannend werden :!:

Hier unten:
https://wirtschaft.com/prozess-um-alexa ... sage-fort/

Die Aufzeichnung zeigt, dass U.T. schon einen separaten Sitzplatz hat und seinen kräftigen Körperbau.

Vielleicht kennt jemand zufällig, was morgen, 29.04.2024, Gegenstand der Verhandlung ist ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 19:02:20

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 16:47:00 …hätten D.B. und U.T. Alexandra nicht zu dem handgeschriebenen Brief zwingen müssen, in dessen Schriftbild ein Gutachter Zeichen von Angst und Panik festgestellt hat.
Derartige Gutachten sind im Hinblick auf ihren Beweiswert vor Gericht in hohem Maße umstritten. Mich wundert, dass überhaupt ein solches Gutachten angefordert wurde.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 16:47:00 Mit den von dir erwähnten Rückkehrer-Frauen war Alexandra nicht vergleichbar. Sie […] fühlte sich nicht misshandelt sondern wirtschaftlich ausgenutzt.
Dejan B. soll Alexandra mehrfach massiv bedroht haben, sodass sie furchtbare Angst vor ihm hatte. Mal die Definition von psychischer Gewalt googeln?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 18:45:51

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 16:59:26 Wenn sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden wäre, wofür es KEINE Anzeichen gab, hätte sie ihr dann geborenes Kind nicht mit in die Haft nehmen können.
In ganz Bayern gibt es zwar nur zehn Haftplätze für Mütter mit Kindern unter drei Jahren (bundesweit sind es etwa 90), aber vielleicht wäre ja einer davon freigewesen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 16:59:26

Nesrin21 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 14:00:24 ...

Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen"

Es steht doch überhaupt nicht fest, dass Alexandra diese WhatsApp selber geschrieben hat. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Täter diese Nachricht geschrieben haben.

Und warum sollte Alexandra schreiben:
Ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen, aber dann taucht sie selber unter und lässt eben ihr Kind dadurch im Stich.

Das würde überhaupt keinen Sinn ergeben.
Die mutmaßlichen Fälscher der Nachricht meinten mit "mein Kind" das ungeborene in Alexandras Bauch, nicht ihre aus einer späteren Beziehung ihres Ex-Manns stammende Pflegetochter.
Wenn sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden wäre, wofür es KEINE Anzeichen gab, hätte sie ihr dann geborenes Kind nicht mit in die Haft nehmen können.
Du hast recht, das die Nachricht keinen Sinn ergibt, weil Alexandra ihre Pflegetochter wie ihr eigenes Kind behandelt hat.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 16:47:00

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 15:47:17 Eine Wiederannäherung unter solchen Bedingungen mag für Frauen mit einem gesunden Selbstwert, die sich nicht in einer emotionalen Abhängigkeit zu anderen befinden, ein Tabu sein*. Für solche Frauen wäre es aber auch ein Tabu, dass ein Mann, mit dem sie eine Familie gründen wollen, zeitgleich eine andere schwängert und Kontakt zu 20 Prostituierten unterhält.

Bei allem, was wir bisher zum vorliegenden Fall wissen, muss man sagen, dass es nichts gibt, das zu absurd ist, um wahr zu sein.

*Hierzu eine interessante Statistik: 60% aller Frauen kehren nach einem Aufenthalt im Frauenhaus früher oder später zu ihrem gewalttätigen Partner zurück - Auch wenn gegen diesen ein Strafverfahren aufgrund häuslicher Gewalt eingeleitet wurde.
Das ergibt keinen Sinn. Wenn es eine Wiederannäherung gegeben hätte, hätten D.B. und U.T. Alexandra nicht zu dem handgeschriebenen Brief zwingen müssen, in dessen Schriftbild ein Gutachter Zeichen von Angst und Panik festgestellt hat.
Auch das Panzertape mit ausgerissenen Haaren ließ sich dann nicht erklären.
SIM-Karten unter falschen Identitäten und alter Mitsubishi auch nicht.
Dr. Bastian R. hat eine seltsame Art. Punkt. Das ist aber alles. Daraus kann man nichts ableiten.
Mit den von dir erwähnten Rückkehrer-Frauen war Alexandra nicht vergleichbar. Sie hatte keine durchgehende intensive Beziehung zu D.B., hat wohl nicht mit ihm zusammengeführt, fühlte sich nicht misshandelt sondern wirtschaftlich ausgenutzt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 28. April 2024, 15:47:17

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 12:21:28 Annäherung während eines sechsmonatigen gerichtlichen Näherungsverbots von April bis September 2022? Unsinn.
Annäherung trotz betrügerischen Mahnverfahrens und Pfändung von 120.000 Euro bis Juli 2022? Unsinn.
Annäherung trotz laufender Zivilklage gegen dem Vollstreckungsbescheid und trotz laufender Strafantrag von Alexandra gegen D.B. und U.T.? Unsinn.
Annäherung trotz gemeinsamem Urlaub am Meer mit Dr. Bastian R? Unsinn.
Eine Wiederannäherung unter solchen Bedingungen mag für Frauen mit einem gesunden Selbstwert, die sich nicht in einer emotionalen Abhängigkeit zu anderen befinden, ein Tabu sein*. Für solche Frauen wäre es aber auch ein Tabu, dass ein Mann, mit dem sie eine Familie gründen wollen, zeitgleich eine andere schwängert und Kontakt zu 20 Prostituierten unterhält.

Bei allem, was wir bisher zum vorliegenden Fall wissen, muss man sagen, dass es nichts gibt, das zu absurd ist, um wahr zu sein.

*Hierzu eine interessante Statistik: 60% aller Frauen kehren nach einem Aufenthalt im Frauenhaus früher oder später zu ihrem gewalttätigen Partner zurück - Auch wenn gegen diesen ein Strafverfahren aufgrund häuslicher Gewalt eingeleitet wurde.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von z3001x » Sonntag, 28. April 2024, 15:02:59

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 13:43:54Der über alle Massen eifernde, vehemente Gast Alex123 muss "der Doktr und 1000-sassa" sein! :D
Ich bitte von solchen offenen userbezogenen Verunglimpfungen künftig abzusehen. Sonst gibt es Sanktionen.
Richtet sich an alle, nicht speziell dich, und gilt für ALLE.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 14:54:31

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 13:43:54 ...
PS:
Der über alle Massen eifernde, vehemente Gast Alex123 muss "der Doktr und 1000-sassa" sein! :D
Sei versichert, dass ich nicht Dr. Bastian R. bin.
Es geht mir einfach gegen den Strich, wie in einem durchsichtigen Manöver versucht wird, ihn zu diskreditieren, um damit D.B. und U.T. reinzuwaschen.

Wie du gehe ich davon aus, dass Alexandras Arbeitgeber, die Postbank, erst nach ihrem Verschwinden von ihren Immobiliengeschäften erfahren hat.

Alexandra scheint keine kaufmännische Ausbildung gehabt zu haben. Ihre Karriere scheint sie als großes Verkaufstalent gemacht zu haben, d.h. sie konnte wohl sehr gut Leuten Sachen aufschwatzen, passte somit hervorragend zum Aufschneider D.B.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast234 » Sonntag, 28. April 2024, 14:06:37

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 13:43:54
PS:
Der über alle Massen eifernde, vehemente Gast Alex123 muss "der Doktr und 1000-sassa" sein! :D
Wollte ich so direkt nocht schreiben, aber nicht verwunderlich dass mehr hier so denken .

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Nesrin21 » Sonntag, 28. April 2024, 14:00:24

@ Papaya

Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen"

Es steht doch überhaupt nicht fest, dass Alexandra diese WhatsApp selber geschrieben hat. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Täter diese Nachricht geschrieben haben.

Und warum sollte Alexandra schreiben:
Ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen, aber dann taucht sie selber unter und lässt eben ihr Kind dadurch im Stich.

Das würde überhaupt keinen Sinn ergeben.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Heckengäu » Sonntag, 28. April 2024, 13:43:54

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 12:08:44 Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.
Wenn auch nur ein Teil der Kreditmasse von 2 Millionen Euro in der Postbank bekannt geworden wäre, hätte das eine sofortige fristlose Entlassung die Folge gehabt. Kenne einen Fall aus meiner Lehrzeit, als der Leiter der Wertpapierabteilung einer Kreisparkasse, Schecks in einer Spielbank ausstellte und von heute auf morgen auf der anderen Seite des Tresen zu stehen hatte.

Ob sie einen Lehrabschluss im kaufmännischen Bereich hatte, ist eher nicht anzunehmen.
Ihr Weg war von der Postbotin zur Bankfilialmitarbeiterin der Postbank. Postboten werden eingelernt.
Sie fahren 2-3 Monate mit einem Postboten im Fahrzeug mit und erlernen so Praxisnah das Tätigkeitsfeld.
Auf dem Land gibt es nur Kraftfahrzeuge.
In Städten zusätzlich diese monumentalen postgelben Akkuräder, mit Taschen hinten, vorne, oben, unten, überall.

Für jeden Menschen mit einer mit Brief und Siegel abgeschlossen kaufmännischen Ausbildung, gilt die lebenslange Sorgfaltspflicht.
Das ist in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Wenn beispielsweise ein Handwerker und ein Industriekaufmann jemanden um 50.000 Euro betrügen, dann wird immer der Kaufmann strenger bestraft. Denn er hat gegen seine Berufsethik verstossen.
Das hat seine Herkunft aus früheren Zeiten, bei denen ein Handschlag bindend war, ohne Vertrag und vor allen Verträgen auf Papier.
Darauf muss man sich verlassen können.
Das wird auch heute noch so gehandhabt. Erst der Handschlag, danach werden die Verträge in den Betrieben ausgearbeitet.

PS:
Der über alle Massen eifernde, vehemente Gast Alex123 muss "der Doktr und 1000-sassa" sein! :D

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Sonntag, 28. April 2024, 12:46:06

papaya hat geschrieben: Sonntag, 28. April 2024, 12:08:44 ...

Fakt ist, dass nach unwidersprochenem Mahnbescheid ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, aufgrund dessen *alle* kreditgebenden Banken Alexandra die Konten sperrten. Seltsam ist ja bereits, dass ein Investor seine Immobilien nicht sukzessive bei seiner Hausbank erwirbt, sondern nahezu jede seiner sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien mit einer entsprechenden kleinen Investitionssumme über eine andere Bank finanziert.

Sie wehrte sich dann zwar mit rechtlichen Mitteln dagegen und man davon ausgehen, dass am 15.12. auch gerichtlich in ihrem Sinne entschieden worden wäre. Das ändert aber nichts daran, dass alle betroffenen Banken bei Eingang der Pfändung über eine Schufa-Abfrage erkannt haben müssen, dass in Summe ein über viele Banken gestreutes Kreditportfolio von über 2 Millionen Euro besteht.

Erstens ist das für einen Privatinvestor sehr ungewöhnlich.
Zweitens wurde hier schon xmal vorgerechnet, dass dies zu einer monatlichen Belastung von 5000 Euro führt, was mit ihrem Nettogehalt (muss diesen Banken vorliegen) nicht zu finanzieren ist.

Beides ist per se nicht illegal. Trotzdem ist jede dieser Banken nun gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz abzugeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html

Und jetzt noch mal: Die Banken *müssen* diese Meldung abgeben. Sie *können* eine Strafanzeige erstatten.

Die Strafanzeige landet über die Polizei bei der Staatsanwaltschaft. Ich gehe davon aus, dass die Banken das nicht gemacht haben, das Vorliegen einer Straftat wäre mir in diesem Fall nicht offensichtlich genug. Deswegen liegt im bestehenden Fall Polizei und Staatsanwaltschaft nichts vor, was zB Alex123 mantramäßig keine Ermittlungen nennt.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) untersteht jedoch dem Zoll und nicht den Polizeibehörden. Deswegen (Datenschutz) wissen diese überhaupt nichts von laufenden Ermittlungen, solange die FIU nicht aufgrund ihrer Ermittlungen hinsichtlich der Verdachtsmeldungen auf das wahrscheinliche Vorliegen von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennt. Erst dann wird über die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralst ... rsuchungen

Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.

Aber mit der Pfändung und dem Gespräch, das in der Postbank mit ihr dazu geführt wurde, muss ihr vollkommen klar gewesen sein, dass seitens der FIU Ungemach droht.

Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen".
Woher stammen die Informationen
- welche Banken für welchen Deal welchen Kredit in welcher Höhe gewährt haben
- dass alle Banken die Konten gesperrt hätten (offensichtlich konnten bis zum Einschreiten von Alexandra im Juli 2022 120.000 von ihren Konten betrügerisch gepfändet werden)
- dass die Banken hier hätten Geldwäsche vermuten und Meldung gemacht hätten (jedes einzelne Objekt diente jeweils als Sicherheit für den Deal. Es gelang über Renovierungen sehr viel höhere Verkaufspreise als due gezahlten Kaufpreise zu erzielen und die Kredite damit zu bedienen?
Noch einmal: Alexandra hätte keine Gefängnisstrafe gedroht. Sie hat als Eigentümerin alle Verpflichtungen aus den notariellen Kaufverträgen eingehalten.
Wissen über Schwarzgeld hätte man ihr nicht nachweisen können.
(Dass sie vermutlich gegen die internen Compliance-Richtlinien ihres Arbeitgebers Postbank verstoßen und ihre Immobilienkauf und -Verkäufe dort nicht angeben hat, steht auf einem anderen Blatt.)

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